• S.

    359

    VI

    „Sie haben einen großen Aufwand gemacht, um mir zu zeigen,
    was die Psychoanalyse ist und was für Kenntnisse man braucht,
    um sie mit Aussicht auf Erfolg zu betreiben. Gut, es kann mir
    nichts schaden, Sie angehört zu haben. Aber ich weiß nicht, welchen
    Einfluß auf mein Urteil Sie von Ihren Ausführungen erwarten.
    Ich sehe einen Fall vor mir, der nichts Außergewöhnliches an sich
    hat. Die Neurosen sind eine besondere Art von Erkrankung, die
    Analyse ist eine besondere Methode zu ihrer Behandlung, eine
    medizinische Spezialität. Es ist auch sonst die Regel, daß ein Arzt,
    der ein Spezialfach der Medizin gewählt hat, sich nicht mit der
    durch das Diplom bestätigten Ausbildung begnügt. Besonders, wenn
    er sich in einer größeren Stadt niederlassen will, die allein Spezia-
    listen ernähren kann. Wer Chirurg werden will, sucht einige Jahre
    an einer chirurgischen Klinik zu dienen, ebenso der Augenarzt,
    Laryngolog usw., gar der Psychiater, der vielleicht überhaupt niemals
    von einer staatlichen Anstalt oder einem Sanatorium frei kommen
    wird. So wird es auch mit dem Psychoanalytiker werden; wer sich
    für diese neue ärztliche Spezialität entscheidet, wird nach Vollendung
    seiner Studien die zwei Jahre Ausbildung im Lehrinstitut auf sich
    nehmen, von denen Sie sprachen, wenn es wirklich eine so lange
    Zeit in Anspruch nehmen sollte. Er wird dann auch merken, daß
    es sein Vorteil ist, in einer psychoanalytischen Gesellschaft den
    Kontakt mit den Kollegen zu pflegen, und alles wird in schönster
    Ordnung vor sich gehen. Ich verstehe nicht, wo da Platz für die
    Frage der Laienanalyse ist.“

    Der Arzt, der das tut, was Sie in seinem Namen versprochen
    haben, wird uns allen willkommen sein. Vier Fünftel der Personen,
    die ich als meine Schüler anerkenne, sind ja ohnedies Ärzte. Ge-
    statten Sie mir aber, Ihnen vorzuhalten, wie sich die Beziehun-
    gen der Ärzte zur Analyse wirklich gestaltet haben und wie sie
    sich voraussichtlich weiter entwickeln werden. Ein historisches An-

  • S.

    360

    recht auf den Alleinbesitz der Analyse haben die Ärzte nicht, viel
    mehr haben sie bis vor kurzem alles aufgeboten, von der seichte-
    sten Spötterei bis zur schwerwiegendsten Verleumdung, um ihr zu
    schaden. Sie werden mit Recht antworten, das gehört der Vergangen-
    heit an und braucht die Zukunft nicht zu beeinflussen. Ich bin ein-
    verstanden, aber ich fürchte, die Zukunft wird anders sein, als Sie
    sie vorhergesagt haben.

    Erlauben Sie, daß ich dem Wort „Kurpfuscher“ den Sinn gebe,
    auf den es Anspruch hat an Stelle der legalen Bedeutung. Für das
    Gesetz ist der ein Kurpfuscher, der Kranke behandelt, ohne sich
    durch den Besitz eines staatlichen Diploms als Arzt ausweisen zu
    können. Ich würde eine andere Definition bevorzugen: Kurpfuscher
    ist, wer eine Behandlung unternimmt, ohne die dazu erforderlichen
    Kenntnisse und Fähigkeiten zu besitzen. Auf dieser Definition
    fußend, wage ich die Behauptung, daß – nicht nur in den euro-
    päischen Ländern – die Ärzte zu den Kurpfuschern in der Analyse
    ein überwiegendes Kontingent stellen. Sie üben sehr häufig die
    analytische Behandlung aus, ohne sie gelernt zu haben und ohne
    sie zu verstehen.

    Es ist vergeblich, daß Sie mir einwenden wollen, das sei gewissen-
    los, das möchten Sie den Ärzten nicht zutrauen. Ein Arzt wisse
    doch, daß ein ärztliches Diplom kein Kaperbrief ist und ein Kranker
    nicht vogelfrei. Dem Arzt dürfe man immer zubilligen, daß er im
    guten Glauben handle, auch wenn er sich dabei vielleicht im Irr-
    tum befinde.

    Die Tatsachen bestehen; wir wollen hoffen, daß sie sich so auf-
    klären lassen, wie Sie es meinen. Ich will versuchen, Ihnen aus-
    einanderzusetzen, wie es möglich wird, daß ein Arzt sich in den
    Dingen der Psychoanalyse so benimmt, wie er es auf jedem anderen
    Gebiet sorgfältig vermeiden würde.

    Hier kommt in erster Linie in Betracht, daß der Arzt in der
    medizinischen Schule eine Ausbildung erfahren hat, die ungefähr
    das Gegenteil von dem ist, was er als Vorbereitung zur Psycho-

  • S.

    361

    analyse brauchen würde. Seine Aufmerksamkeit ist auf objektiv
    feststellbare anatomische, physikalische, chemische Tatbestände hin-
    gelenkt worden, von deren richtiger Erfassung und geeigneter Be-
    einflussung der Erfolg des ärztlichen Handelns abhängt. In seinen
    Gesichtskreis wird das Problem des Lebens gerückt, soweit es sich
    uns bisher aus dem Spiel der Kräfte erklärt hat, die auch in der
    anorganischen Natur nachweisbar sind. Für die seelischen Seiten
    der Lebensphänomene wird das Interesse nicht geweckt, das Studium
    der höheren geistigen Leistungen geht die Medizin nichts an, es
    ist das Bereich einer anderen Fakultät. Die Psychiatrie allein sollte
    sich mit den Störungen der seelischen Funktionen beschäftigen,
    aber man weiß, in welcher Weise und mit welchen Absichten sie
    es tut. Sie sucht die körperlichen Bedingungen der Seelenstörungen
    auf und behandelt sie wie andere Krankheitsanlässe.

    Die Psychiatrie hat darin recht und die medizinische Ausbildung
    ist offenbar ausgezeichnet. Wenn man von ihr aussagt, sie sei ein-
    seitig, so muß man erst den Standpunkt ausfindig machen, von dem
    aus diese Charakteristik zum Vorwurf wird. An sich ist ja jede
    Wissenschaft einseitig, sie muß es sein, indem sie sich auf bestimmte
    Inhalte, Gesichtspunkte, Methoden einschränkt. Es ist ein Widersinn,
    an dem ich keinen Anteil haben möchte, daß man eine Wissen-
    schaft gegen eine andere ausspielt. Die Physik entwertet doch nicht
    die Chemie, sie kann sie nicht ersetzen, aber auch von ihr nicht
    vertreten werden. Die Psychoanalyse ist gewiß ganz besonders ein-
    seitig, als die Wissenschaft vom seelisch Unbewußten. Das Recht
    auf Einseitigkeit soll also den medizinischen Wissenschaften nicht
    bestritten werden.

    Der gesuchte Standpunkt findet sich erst, wenn man von der
    wissenschaftlichen Medizin zur praktischen Heilkunde ablenkt. Der
    kranke Mensch ist ein kompliziertes Wesen, er kann uns daran
    mahnen, daß auch die so schwer faßbaren seelischen Phänomene
    nicht aus dem Bild des Lebens gelöscht werden dürfen. Der Neuro-
    tiker gar ist eine unerwünschte Komplikation, eine Verlegenheit für

  • S.

    362

    die Heilkunde nicht minder als für die Rechtspflege und den Armee-
    dienst. Aber er existiert und geht die Medizin besonders nahe an.
    Und für seine Würdigung wie für seine Behandlung leistet die
    medizinische Schulung nichts, aber auch gar nichts. Bei dem innigen
    Zusammenhang zwischen den Dingen, die wir als körperlich und
    als seelisch scheiden, darf man vorhersehen, daß der Tag kommen
    wird, an dem sich Wege der Erkenntnis und hoffentlich auch der
    Beeinflussung von der Biologie der Organe und von der Chemie
    zu dem Erscheinungsgebiet der Neurosen eröffnen werden. Dieser
    Tag scheint noch ferne, gegenwärtig sind uns diese Krankheits-
    zustände von der medizinischen Seite her unzugänglich.

    Es wäre zu ertragen, wenn die medizinische Schulung den Ärzten
    bloß die Orientierung auf dem Gebiete der Neurosen versagte. Sie
    tut mehr; sie gibt ihnen eine falsche und schädliche Einstellung
    mit. Die Ärzte, deren Interesse für die psychischen Faktoren des
    Lebens nicht geweckt worden ist, sind nun allzu bereit, dieselben
    gering zu schätzen und als unwissenschaftlich zu bespötteln. Des-
    halb können sie nichts recht ernst nehmen, was mit ihnen zu tun
    hat, und fühlen die Verpflichtungen nicht, die sich von ihnen ab-
    leiten. Darum verfallen sie der laienhaften Respektlosigkeit vor der
    psychologischen Forschung und machen sich ihre Aufgabe leicht.
    Man muß ja die Neurotiker behandeln, weil sie Kranke sind und
    sich an den Arzt wenden, muß auch immer Neues versuchen.
    Aber wozu sich die Mühe einer langwierigen Vorbereitung auf-
    erlegen? Es wird auch so gehen; wer weiß, was das wert ist, was
    in den analytischen Instituten gelehrt wird. Je weniger sie vom
    Gegenstand verstehen, desto unternehmender werden sie. Nur der
    wirklich Wissende wird bescheiden, denn er weiß, wie unzuläng-
    lich dies Wissen ist.

    Der Vergleich der analytischen Spezialität mit anderen medizi-
    nischen Fächern, den sie zu meiner Beschwichtigung herangezogen
    haben, ist also nicht anwendbar. Für Chirurgie, Augenheilkunde usw.
    bietet die Schule selbst die Möglichkeit zur weiteren Ausbildung.

  • S.

    365

    Die analytischen Lehrinstitute sind gering an Zahl, jung an Jahren
    und ohne Autorität. Die medizinische Schule hat sie nicht anerkannt
    und kümmert sich nicht um sie. Der junge Arzt, der seinen Lehrern
    so vieles hat glauben müssen, daß ihm zur Erziehung seines Urteils
    wenig Anlaß geworden ist, wird gerne die Gelegenheit ergreifen,
    auf einem Gebiet, wo es noch keine anerkannte Autorität gibt,
    endlich auch einmal den Kritiker zu spielen.

    Es gibt noch andere Verhältnisse, die sein Auftreten als analytischer
    Kurpfuscher begünstigen. Wenn er ohne ausreichende Vorbereitung
    Augenoperationen unternehmen wollte, so würde der Mißerfolg
    seiner Staarextraktionen und Iridektomien und das Wegbleiben der
    Patienten seinem Wagestück bald ein Ende bereiten. Die Ausübung
    der Analyse ist für ihn vergleichsweise ungefährlich. Das Publikum
    ist durch die durchschnittlich günstigen Ausgänge der Augen
    operationen verwöhnt und erwartet sich Heilung vom Operateur.

    Wenn aber der „Nervenarzt“ seine Kranken nicht herstellt, so
    verwundert sich niemand darüber. Man ist durch die Erfolge der
    Therapie bei den Nervösen nicht verwöhnt worden, der Nerven
    arzt hat sich wenigstens „viel mit ihnen abgegeben“. Da läßt sich
    eben nicht viel machen, die Natur muß helfen oder die Zeit. Also
    beim Weib zuerst die Menstruation, dann die Heirat, später die
    Menopause. Am Ende hilft wirklich der Tod. Auch ist das, was
    der ärztliche Analytiker mit dem Nervösen vorgenommen hat, so
    unauffällig, daß sich daran kein Vorwurf klammern kann. Er hat
    ja keine Instrumente oder Medikamente verwendet, nur mit ihm
    geredet, versucht, ihm etwas ein-
    oder auszureden. Das kann doch
    nicht schaden, besonders wenn dabei vermieden wurde, peinliche
    oder aufregende Dinge zu berühren. Der ärztliche Analytiker, der
    sich von der strengen Unterweisung frei gemacht hat, wird gewiß
    den Versuch nicht unterlassen haben, die Analyse zu verbessern,
    ihr die Giftzähne auszubrechen und sie den Kranken angenehm
    zu machen. Und wie gut, wenn er bei diesem Versuch stehen
    geblieben, denn wenn er wirklich gewagt hat, Widerstände wach-

  • S.

    364

    zurufen, und dann nicht wußte, wie ihnen zu begegnen ist, ja,
    dann kann er sich wirklich unbeliebt gemacht haben.

    Die Gerechtigkeit erfordert das Zugeständnis, daß die Tätigkeit
    des ungeschulten Analytikers auch für den Kranken harmloser ist
    als die des ungeschickten Operateurs. Der mögliche Schaden be-
    schränkt sich darauf, daß der Kranke zu einem nutzlosen Aufwand
    veranlaßt wurde und seine Heilungschancen eingebüßt oder ver-
    schlechtert hat. Ferner daß der Ruf der analytischen Therapie
    herabgesetzt wird. Das ist ja alles recht unerwünscht, aber es hält
    doch keinen Vergleich mit den Gefahren aus, die vom Messer
    des chirurgischen Kurpfuschers drohen. Schwere, dauernde Ver-
    schlimmerungen des Krankheitszustandes sind nach meinem Urteil
    auch bei ungeschickter Anwendung der Analyse nicht zu befürchten.
    Die unerfreulichen Reaktionen klingen nach einer Weile wieder
    ab. Neben den Traumen des Lebens, welche die Krankheit hervor-
    gerufen haben, kommt das bißchen Mißhandlung durch den Arzt
    nicht in Betracht. Nur daß eben der ungeeignete therapeutische
    Versuch nichts Gutes für den Kranken geleistet hat.

    „Ich habe Ihre Schilderung des ärztlichen Kurpfuschers in der
    Analyse angehört, ohne Sie zu unterbrechen, nicht ohne den Ein-
    druck zu empfangen, daß Sie von einer Feindseligkeit gegen die
    Ärzteschaft beherrscht werden, zu deren historischer Erklärung
    Sie mir selbst den Weg gezeigt haben. Aber ich gebe Ihnen eines
    zu: wenn schon Analysen gemacht werden sollen, so sollen sie
    von Leuten gemacht werden, die sich dafür gründlich ausgebildet
    haben. Und Sie glauben nicht, daß die Ärzte, die sich der Analyse
    zuwenden, mit der Zeit alles tun werden, um sich diese Ausbildung
    zu eigen zu machen?“

    Ich fürchte, nicht. Solange das Verhältnis der Schule zum
    analytischen Lehrinstitut ungeändert bleibt, werden die Ärzte wohl
    die Versuchung, es sich zu erleichtern, zu groß finden.

    „Aber einer direkten Äußerung über die Frage der Laienanalyse
    scheinen Sie konsequent auszuweichen. Ich soll jetzt erraten, daß

  • S.

    365

    Sie vorschlagen, weil man die Ärzte, die analysieren wollen, nicht.
    kontrollieren kann, soll man, gewissermaßen aus Rache, zu ihrer
    Bestrafung, ihnen das Monopol der Analyse abnehmen und diese
    ärztliche Tätigkeit auch den Laien eröffnen.“

    Ich weiß nicht, ob Sie meine Motive richtig erraten haben.
    Vielleicht kann ich Ihnen später ein Zeugnis einer weniger
    parteiischen Stellungnahme vorlegen. Aber ich lege den Akzent
    auf die Forderung, daß niemand die Analyse ausüben soll,
    der nicht die Berechtigung dazu durch eine bestimmte
    Ausbildung erworben hat. Ob diese Person nun Arzt ist oder
    nicht, erscheint mir als nebensächlich.

    „Was für bestimmte Vorschläge haben Sie also zu machen?“

    Ich bin noch nicht soweit, weiß auch nicht, ob ich überhaupt
    dahin kommen werde. Ich möchte eine andere Frage mit Ihnen
    erörtern, zur Einleitung aber auch einen bestimmten Punkt be-
    rühren. Man sagt, daß die zuständigen Behörden über Anregung
    der Ärzteschaft Laien ganz allgemein die Ausübung der Analyse
    untersagen wollen. Von diesem Verbot würden auch die nicht-
    ärztlichen Mitglieder der Psychoanalytischen Vereinigung betroffen,
    die eine ausgezeichnete Ausbildung genossen und sich durch Übung
    sehr vervollkommnet haben. Wird das Verbot erlassen, so stellt
    sich der Zustand her, daß man eine Reihe von Personen an der
    Ausübung einer Tätigkeit behindert, von denen man überzeugt
    sein kann, daß sie sie sehr gut leisten können, während man die-
    selbe Tätigkeit anderen freigibt, bei denen von einer ähnlichen
    Garantie nicht die Rede ist. Das ist nicht gerade der Erfolg, den
    eine Gesetzgebung erreichen möchte. Indes ist dieses spezielle Problem
    weder sehr wichtig, noch schwierig zu lösen. Es handelt sich dabei
    um eine Handvoll Personen, die nicht schwer geschädigt werden
    können. Sie werden wahrscheinlich nach Deutschland auswandern,
    wo sie, durch keine Gesetzesvorschrift behindert, bald die Aner-
    kennung ihrer Tüchtigkeit finden werden. Will man ihnen dies
    ersparen und die Härte des Gesetzes für sie mildern, so kann es

  • S.

    366

    mit Anlehnung an bekannte Präzedenzfälle leicht geschehen. Es
    ist im monarchischen Österreich wiederholt vorgekommen, daß
    man notorischen Kurpfuschern die Erlaubnis zur ärztlichen Tätigkeit
    auf bestimmten Gebieten ad personam verliehen hat, weil man
    von ihrem wirklichen Können überzeugt worden war. Diese Fälle
    betrafen zumeist bäuerliche Heilkünstler, und die Befürwortung
    soll regelmäßig durch eine der einst so zahlreichen Erzherzoginnen
    erfolgt sein, aber es müßte doch auch für Städter und auf Grund
    anderer, bloß sachverständiger Garantie geschehen können. Bedeut-
    samer wäre die Wirkung eines solchen Verbots auf das Wiener
    analytische Lehrinstitut, das von da an keine Kandidaten aus nicht-
    ärztlichen Kreisen zur Ausbildung annehmen dürfte. Dadurch wäre
    wieder einmal in unserem Vaterland eine Richtung geistiger Tätigkeit
    unterdrückt, die sich anderswo frei entfalten darf. Ich bin der
    letzte, der eine Kompetenz in der Beurteilung von Gesetzen und
    Verordnungen in Anspruch nehmen will. Aber ich sehe doch soviel,
    daß eine Betonung unseres Kurpfuschergesetzes nicht im Sinne
    der Angleichung an deutsche Verhältnisse ist, die heute offenbar
    angestrebt wird, und daß die Anwendung dieses Gesetzes auf den
    Fall der Psychoanalyse etwas Anachronistisches hat, denn zur Zeit
    seiner Erlassung gab es noch keine Analyse und war die besondere
    Natur der neurotischen Erkrankungen noch nicht erkannt.

    Ich komme zu der Frage, deren Diskussion mir wichtiger er-
    scheint. Ist die Ausübung der Psychoanalyse überhaupt ein Gegen-
    stand, der behördlichem Eingreifen unterworfen werden soll, oder
    ist es zweckmäßiger, ihn der natürlichen Entwicklung zu über-
    lassen? Ich werde gewiß hier keine Entscheidung treffen, aber ich
    nehme mir die Freiheit, Ihnen dieses Problem zur Überlegung
    vorzulegen. In unserem Vaterlande herrscht von alters her ein wahrer
    furor prohibendi, eine Neigung zum Bevormunden, Eingreifen und
    Verbieten, die, wie wir alle wissen, nicht gerade gute Früchte
    getragen hat. Es scheint, daß es im neuen, republikanischen Öster-
    reich noch nicht viel anders geworden ist. Ich vermute, daß Sie

  • S.

    367

    bei der Entscheidung über den Fall der Psychoanalyse, der uns
    jetzt beschäftigt, ein gewichtiges Wort mitzureden haben; ich weiß
    nicht, ob Sie die Lust oder den Einfluß haben werden, sich den
    bürokratischen Neigungen zu widersetzen. Meine unmaßgeblichen
    Gedanken zu unserer Frage will ich Ihnen jedenfalls nicht ersparen.
    Ich meine, daß ein Überfluß an Verordnungen und Verboten der
    Autorität des Gesetzes schadet. Man kann beobachten: wo nur
    wenige Verbote bestehen, da werden sie sorgfältig eingehalten; wo
    man auf Schritt und Tritt von Verboten begleitet wird, da fühlt
    man förmlich die Versuchung, sich über sie hinwegzusetzen. Ferner,
    man ist noch kein Anarchist, wenn man bereit ist einzusehen,
    daß Gesetze und Verordnungen nach ihrer Herkunft nicht auf den
    Charakter der Heiligkeit und Unverletzlichkeit Anspruch haben
    können, daß sie oft inhaltlich unzulänglich und für unser Rechts
    gefühl verletzend sind oder nach einiger Zeit so werden, und daß
    es bei der Schwerfälligkeit der die Gesellschaft leitenden Personen
    oft kein anderes Mittel zur Korrektur solch unzweckmäßiger Gesetze
    gibt, als sie herzhaft zu übertreten. Auch ist es ratsam, wenn man
    den Respekt vor Gesetzen und Verordnungen erhalten will, keine
    zu erlassen, deren Einhaltung und Übertretung schwer zu über-
    wachen ist. Manches, was wir über die Ausübung der Analyse
    durch Ärzte gesagt haben, wäre hier für die eigentliche Laienanalyse,
    die das Gesetz unterdrücken will, zu wiederholen. Der Hergang
    der Analyse ist ein recht unscheinbarer, sie wendet weder Medi-
    kamente noch Instrumente an, besteht nur in Gesprächen und
    Austausch von Mitteilungen; es wird nicht leicht sein, einer Laien-
    person nachzuweisen, sie übe „Analyse“ aus, wenn sie behauptet,
    sie gebe nur Zuspruch, teile Aufklärungen aus und suche einen
    heilsamen menschlichen Einfluß auf seelisch Hilfsbedürftige zu
    gewinnen; das könne man ihr doch nicht verbieten, bloß darum,
    weil auch der Arzt es manchmal tue. In den Englisch sprechenden
    Ländern haben die Praktiken der „Christian Science“ eine große
    Verbreitung; eine Art von dialektischer Verleugnung der Übel

  • S.

    368

    im Leben durch Berufung auf die Lehren der christlichen Religion.
    Ich stehe nicht an zu behaupten, daß dies Verfahren eine bedauer-
    liche Verirrung des menschlichen Geistes darstellt, aber wer würde
    in Amerika oder England daran denken, es zu verbieten und unter
    Strafe zu setzen? Fühlt sich denn die hohe Obrigkeit bei uns des
    rechten Weges zur Seligkeit so sicher, daß sie es wagen darf zu
    verhindern, daß jeder Versuche „nach seiner Fasson selig zu werden“?
    Und zugegeben, daß viele sich selbst überlassen in Gefahren ge-
    raten und zu Schaden kommen, tut die Obrigkeit nicht besser
    daran, die Gebiete, die als unbetretbar gelten sollen, sorgfältig ab-
    zugrenzen und im übrigen, soweit es nur angeht, die Menschen-
    kinder ihrer Erziehung durch Erfahrung und gegenseitige Beein-
    flussung zu überlassen? Die Psychoanalyse ist etwas so Neues in
    der Welt, die große Menge ist so wenig über sie orientiert, die
    Stellung der offiziellen Wissenschaft zu ihr noch so schwankend,
    daß es mir voreilig erscheint, jetzt schon mit gesetzlichen Vor-
    schriften in die Entwicklung einzugreifen. Lassen wir die Kranken
    selbst die Entdeckung machen, daß es schädlich für sie ist, seelische
    Hilfe bei Personen zu suchen, die nicht gelernt haben, wie man
    sie leistet. Klären wir sie darüber auf und warnen sie davor,
    dann werden wir uns erspart haben, es ihnen zu verbieten. Auf
    italienischen Landstraßen zeigen die Leitungsträger die knappe
    und eindrucksvolle Aufschrift: Chi tocca, muore. Das reicht voll-
    kommen hin, um das Benehmen der Passanten gegen herabhän-
    gende Drähte zu regeln. Die entsprechenden deutschen Warnungen
    sind von einer überflüssigen und beleidigenden Weitschweifigkeit:
    Das Berühren der Leitungsdrähte ist, weil lebensgefährlich, streng-
    stens verboten. Wozu das Verbot? Wem sein Leben lieb ist, der
    erteilt es sich selbst, und wer sich auf diesem Wege umbringen
    will, der fragt nicht nach Erlaubnis.

    „Es gibt aber Fälle, die man als Präjudiz für die Frage der
    Laienanalyse anführen kann. Ich meine das Verbot der Versetzung
    in Hypnose durch Laien und das kürzlich erlassene Verbot der

  • S.

    369

    Abhaltung okkultistischer Sitzungen und Gründung solcher Gesell-
    schaften.“

    Ich kann nicht sagen, daß ich ein Bewunderer dieser Maßnahmen
    bin. Die letztere ist ein ganz unzweifelhafter Übergriff der polizei-
    lichen Bevormundung zum Schaden der intellektuellen Freiheit.
    Ich bin außer dem Verdacht, den sogenannt okkulten Phänomenen
    viel Glauben entgegenzubringen oder gar Sehnsucht nach ihrer
    Anerkennung zu verspüren; aber durch solche Verbote wird man
    das Interesse der Menschen für diese angebliche Geheimwelt nicht
    ersticken. Vielleicht hat man im Gegenteil etwas sehr Schädliches
    getan, der unparteiischen Wißbegierde den Weg verschlossen, zu
    einem befreienden Urteil über diese bedrückenden Möglichkeiten
    zu kommen. Aber dies auch nur wieder für Österreich. In an-
    deren Ländern stößt auch die „parapsychische“ Forschung auf
    keine gesetzlichen Hindernisse. Der Fall der Hypnose liegt etwas
    anders als der der Analyse. Die Hypnose ist die Hervorrufung
    eines abnormen Seelenzustandes und dient den Laien heute nur
    als Mittel zur Schaustellung. Hätte sich die anfänglich so hoffnungs-
    volle hypnotische Therapie gehalten, so wären ähnliche Verhältnisse
    wie die der Analyse entstanden. Übrigens erbringt die Geschichte
    der Hypnose ein Präzedenz zum Schicksal der Analyse nach an-
    derer Richtung. Als ich ein junger Dozent der Neuropathologie
    war, eiferten die Ärzte in der leidenschaftlichsten Weise gegen die
    Hypnose, erklärten sie für einen Schwindel, ein Blendwerk des
    Teufels und einen höchst gefährlichen Eingriff. Heute haben sie
    dieselbe Hypnose monopolisiert, bedienen sich ihrer ungescheut
    als Untersuchungsmethode und für manche Nervenärzte ist sie
    noch immer das Hauptmittel ihrer Therapie.

    Ich habe Ihnen aber bereits gesagt, ich denke nicht daran, Vor-
    schläge zu machen, die auf der Entscheidung beruhen, ob gesetzliche
    Regelung oder Gewährenlassen in Sachen der Analyse das Richtigere
    ist. Ich weiß, das ist eine prinzipielle Frage, auf deren Lösung
    die Neigungen der maßgebenden Personen wahrscheinlich mehr

  • S.

    370

    Einfluß nehmen werden als Argumente. Was mir für eine Politik
    des laissez faire zu sprechen scheint, habe ich bereits zusammen-
    gestellt. Wenn man sich anders entschließt, zu einer Politik des
    aktiven Eingreifens, dann allerdings scheint mir die eine lahme
    und ungerechte Maßregel des rücksichtslosen Verbots der Analyse
    durch Nichtärzte keine genügende Leistung zu sein. Man muß
    sich dann um mehr bekümmern, die Bedingungen, unter denen
    die Ausübung der analytischen Praxis gestattet ist, für alle, die
    sie ausüben wollen, feststellen, irgendeine Autorität aufrichten,
    bei der man sich Auskunft holen kann, was Analyse ist und was
    für Vorbereitung man für sie fordern darf, und die Möglichkeiten
    der Unterweisung in der Analyse fördern. Also entweder in Ruhe
    lassen oder Ordnung und Klarheit schaffen, nicht aber in eine
    verwickelte Situation mit einem vereinzelten Verbot dreinfahren,
    das mechanisch aus einer inadäquat gewordenen Vorschrift ab-
    geleitet wird.

    VII

    „Ja, aber die Ärzte, die Ärzte! Ich bringe Sie nicht dazu, auf
    das eigentliche Thema unserer Unterredungen einzugehen. Sie
    weichen mir noch immer aus. Es handelt sich doch darum, ob
    man nicht den Ärzten das ausschließliche Vorrecht auf die Aus-
    übung der Analyse zugestehen muß, meinetwegen nachdem sie
    gewisse Bedingungen erfüllt haben. Die Ärzte sind ja gewiß nicht
    in ihrer Mehrheit die Kurpfuscher in der Analyse, als die Sie sie
    geschildert haben. Sie sagen selbst, daß die überwiegende Mehrzahl
    Ihrer Schüler und Anhänger Ärzte sind. Man hat mir verraten,
    daß diese keineswegs Ihren Standpunkt in der Frage der Laien-
    analyse teilen. Ich darf natürlich annehmen, daß Ihre Schüler sich
    Ihren Forderungen nach genügender Vorbereitung usw. anschließen,
    und doch finden diese Schüler es damit vereinbar, die Ausübung
    der Analyse den Laien zu versperren. Ist das so, und wenn, wie
    erklären Sie es?“