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Die Frage der Laienanalyse
Unterredungen mit einem Unparteiischen
von
Sigm Freud
Vorwort.
Der Titel dieser kleinen Schrift ist nicht ohne
Weiteres verständlich. Ich werde ihn also
erläutern: Laien = Nichtärzte und die
Frage ist, ob es auch Nichtärzten erlaubt sein
soll, die Analyse auszuüben. Diese Frage
hat ihre zeitliche wie ihre örtliche Bedingt-
heit. Zeitlich insoferne als sich bisher niemand
darum gekümmert hat wer die Psycho-
analyse ausübt. Ja man hat sich viel zu
wenig darum gekümmert, man war nur
einig in dem Wunsch, daß niemand sie
üben sollte, mit verschiedenen Begründ-
ungen, denen die gleiche Abneigung
zu Grunde lag. Die Forderung, daß nur
Ärzte analysieren sollen entspricht also
einer neuen und anscheinend freundlicheren
Einstellung zur Analyse – d.h. wenn sie
dem Verdacht entgehen kann doch nur
ein etwas modifizierter Abkömmling
der früheren Einstellung zu sein.
örtlich bedingt ist diese Frage
In Deutschland u Amerika
bedeutetistsie eine akademische Diskussion,
denn in diesen Ländern kann sich jeder
Kranke behandeln lassen, wie u
von wem er will, kann jeder
der will als „Kurpfuscher“ beliebige
Kranke behandeln, wenn er nur
die Verantwortlichkeit für sein
Thun übernimmt. Das Gesetz
mengt sich nicht früher ein, als
bis man es zur Sühne einer
Schädigung des Kranken angeru-
fen hat. In Österreich aber,
in dem u für das ich schreibe,
ist das Gesetz präventiv, es ver-
bietet dem Nichtarzt, Behandlgen
an Kranken zu unternehmen,
ohne deren Ausgang abzuwarten.
Hier hat also die Frage, ob Laien =
= Nichtärzte Kranke mit Psychoanalyse
behandeln dürfen, einen praktischen
Sinn, sie scheint aber auch
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sobald sie aufgeworfen wird durch den
Wortlaut des Gesetzes entschieden
zu sein. Nervöse sind Kranke,
Laien sind Nichtärzte, die Psychoanalyse ein
Verfahren zur Heilung oder Besser-
ung der nervösen Leiden, alle solche
Behandlgen sind den Ärzten vorbe-
halten; folglich ist es nicht gestattet
daß Laien die Analyse an Nervösen
üben u strafbar, wenn es doch
geschieht. Bei so einfacher Sachlage
wagt man es kaum, sich mit der
Frage der Laienanalyse zu be-
schäftigen. Indes liegen einige Kom-
plikationen vor, um die sich
das Gesetz nicht kümmert, die
aber darum doch Berücksichtigg
verlangen. Es wird sich vielleicht er-
geben, daß die Kranken in diesem
Falle nicht sind wie andere Kranke,
die Laien nicht eigentlich Laien
und die Ärzte nicht gerade das,
was man von Ärzten erwarten
darf u worauf sie ihre Ansprüche
gründen dürfen. Läßt sich das er-
weisen, so wäre es eine berechtigte For-
derung, das Gesetz nicht ohne Modi-
fikation auf den vorliegenden
Fall anzuwenden.
I.
Ob dies geschehen wird, wird von Personenabhängen, die nicht dazu verpflichtetsind die Besonderheiten einer analyt.Behandlg zu kennen. Es ist unsereAufgabe, diese Eigenheiten, diewir als so weit einschneidend an-erkennen wollen, darzuthun u zu unter-richten. Wir bedauern, daß wir sienicht zu Zuhörern einer solchen Be-handlg machen können. Die analyt.Situation verträgt keinen Dritten.Auch sind die einzelnen Behandlgsstundensehr ungleichwertig; ein solch unbe-fugter Zuhörer der in eine belieb.Sitzung geriete, würde zumeistkeinen verwertbaren Eindruckgewinnen; er käme in Gefahr nichtzu verstehen was zwischen demAnalytiker u dem Patienten verhandeltwird, oder er würde sich langweilen.
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Die Frage der Laienanalyse1926-002/1926.01
1926-002/1926.01/V