Die Frage der Laienanalyse1926-002/1926.01
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    Die Frage der Laienanalyse
    Unterredungen mit einem Unparteiischen
    von
    Sigm Freud
     

    Vorwort.
     

    Der Titel dieser kleinen Schrift ist nicht ohne
    Weiteres verständlich. Ich werde ihn also
    erläutern: Laien = Nichtärzte und die
    Frage ist, ob es auch Nichtärzten erlaubt sein
    soll, die Analyse auszuüben. Diese Frage
    hat ihre zeitliche wie ihre örtliche Bedingt-
    heit. Zeitlich insoferne als sich bisher niemand
    darum gekümmert hat wer die Psycho-
    analyse ausübt. Ja man hat sich viel zu
    wenig darum gekümmert, man war nur
    einig in dem Wunsch, daß niemand sie
    üben sollte, mit verschiedenen Begründ-
    ungen, denen die gleiche Abneigung
    zu Grunde lag. Die Forderung, daß nur
    Ärzte analysieren sollen entspricht also
    einer neuen und anscheinend freundlicheren
    Einstellung zur Analyse – d.h. wenn sie
    dem Verdacht entgehen kann doch nur
    ein etwas modifizierter Abkömmling
    der früheren Einstellung zu sein.
     

    örtlich bedingt ist diese Frage
    In Deutschland u Amerika
    bedeutet ist sie eine akademische Diskussion,
    denn in diesen Ländern kann sich jeder
    Kranke behandeln lassen, wie u
    von wem er will, kann jeder
    der will als „Kurpfuscher“ beliebige
    Kranke behandeln, wenn er nur
    die Verantwortlichkeit für sein
    Thun übernimmt. Das Gesetz
    mengt sich nicht früher ein, als
    bis man es zur Sühne einer
    Schädigung des Kranken angeru-
    fen hat. In Österreich aber,
    in dem u für das ich schreibe,
    ist das Gesetz präventiv, es ver-
    bietet dem Nichtarzt, Behandlgen
    an Kranken zu unternehmen,
    ohne deren Ausgang abzuwarten.
    Hier hat also die Frage, ob Laien =
    = Nichtärzte Kranke mit Psychoanalyse
    behandeln dürfen, einen praktischen
    Sinn, sie scheint aber auch
     

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    sobald sie aufgeworfen wird durch den
    Wortlaut des Gesetzes entschieden
    zu sein. Nervöse sind Kranke,
    Laien sind Nichtärzte, die Psychoanalyse ein
    Verfahren zur Heilung oder Besser-
    ung der nervösen Leiden, alle solche
    Behandlgen sind den Ärzten vorbe-
    halten; folglich ist es nicht gestattet
    daß Laien die Analyse an Nervösen
    üben u strafbar, wenn es doch
    geschieht. Bei so einfacher Sachlage
    wagt man es kaum, sich mit der
    Frage der Laienanalyse zu be-
    schäftigen. Indes liegen einige Kom-
    plikationen vor, um die sich
    das Gesetz nicht kümmert, die
    aber darum doch Berücksichtigg
    verlangen. Es wird sich vielleicht er-
    geben, daß die Kranken in diesem
    Falle nicht sind wie andere Kranke,
    die Laien nicht eigentlich Laien
    und die Ärzte nicht gerade das,
    was man von Ärzten erwarten
    darf u worauf sie ihre Ansprüche
    gründen dürfen. Läßt sich das er-
    weisen, so wäre es eine berechtigte For-
    derung, das Gesetz nicht ohne Modi-
    fikation auf den vorliegenden
    Fall anzuwenden.
     

    I.
     

    Ob dies geschehen wird, wird von Personen
    abhängen, die nicht dazu verpflichtet
    sind die Besonderheiten einer analyt.
    Behandlg zu kennen. Es ist unsere
    Aufgabe, diese Eigenheiten, die
    wir als so weit einschneidend an-
    erkennen wollen, darzuthun u zu unter-
    richten. Wir bedauern, daß wir sie
    nicht zu Zuhörern einer solchen Be-
    handlg machen können. Die analyt.
    Situation verträgt keinen Dritten.
    Auch sind die einzelnen Behandlgsstunden
    sehr ungleichwertig; ein solch unbe-
    fugter Zuhörer der in eine belieb.
    Sitzung geriete, würde zumeist
    keinen verwertbaren Eindruck
    gewinnen; er käme in Gefahr nicht
    zu verstehen was zwischen dem
    Analytiker u dem Patienten verhandelt
    wird, oder er würde sich langweilen.