Sigmund Freud hielt auf dem VI. Internationalen Kongress, der in Den Haag vom 8. bis zum 11. September abgehalten wurde, am 2. Kongresstag einen Vortrag mit dem Titel ›Ergänzungen zur Traumlehre‹.
Über diesen Vortrag wurde im Korrespondenzblatt der Internationalen Zeitschrift für Psychoanalyse, 6. Jahrgang, Heft 4 berichtet.
Der Text ist als Kongressbericht in dritter Person verfasst, wurde aber von Sigmund Freud persönlich niedergeschrieben, was das in den Columbia University Libraries archiverte Manuskript bezeugt.
In diesem Vortrag nimmt er einiges vorweg, was er in seiner hier bereits angekündigten Arbeit ›Jenseits des Lustprinzips‹ (1920-004F) vorstellen wird.
So nennt er hier in Hinblick auf die These, dass der Traum eine Wunscherfüllung ist, nun neben den Kategorien der Wunschträume und der Angsträume auch die Strafträume, in denen die Wünsche einer kritischen Instanz (Ichideal, Zensor, Gewissen) erfüllt werden. In Hinblick auf die Wunscherfüllung bilden lediglich die „traumatischen“ Träume eine ernsthaftere Ausnahme, näheres werde er in ›Jenseits des Lustprinzips‹ ausführen.
Abschließend erwähnt Freud noch eine Arbeit von Varendonck zu unbewußten Phantasien im Zustand des Halbschlafes, zu der er eine Einführung verfassen wird. (Freud, Sigmund (1921-062): Introduction [zu: Varendonck, Julien ›The Psychology of Day-Dreams‹]).
CD [2026-08-13]