Totem und Tabu1913-001/1924
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    I

    DIE INZESTSCHEU

    Den Menschen der Vorzeit kennen wir in den Entwicklungs-
    stadien, die er durchlaufen hat, durch die unbelebten Denkmäler
    und Geräte, die er uns hinterlassen, durch die Kunde von seiner
    Kunst, seiner Religion und Lebensanschauung, die wir entweder
    direkt oder auf dem Wege der Tradition in Sagen, Mythen und
    Märchen erhalten haben, durch die Überreste seiner Denkweisen
    in unseren eigenen Sitten und Gebräuchen. Außerdem aber ist er
    noch in gewissem Sinne unser Zeitgenosse; es leben Menschen,
    von denen wir glauben, daß sie den Primitiven noch sehr nahe
    stehen, viel näher als wir, in denen wir daher die direkten Ab-
    kömmlinge und Vertreter der früheren Menschen erblicken. Wir
    urteilen so über die sogenannten Wilden und halbwilden Völker,
    deren Seelenleben ein besonderes Interesse für uns gewinnt, wenn
    wir in ihm eine gut erhaltene Vorstufe unserer eigenen Entwicklung
    erkennen dürfen.

    Wenn diese Voraussetzung zutreffend ist, so wird eine Ver-
    gleichung der „Psychologie der Naturvölker“, wie die Völker-
    kunde sie lehrt, mit der Psychologie des Neurotikers, wie sie
    durch die Psychoanalyse bekannt geworden ist, zahlreiche Über-
    einstimmungen aufweisen müssen, und wird uns gestatten, bereits
    Bekanntes hier und dort in neuem Lichte zu sehen.

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    Aus äußeren wie aus inneren Gründen wähle ich für diese
    Vergleichung jene Völkerstämme, die von den Ethnographen als
    die zurückgebliebensten, armseligsten Wilden beschrieben worden
    sind, die Ureinwohner des jüngsten Kontinents, Australien, der
    uns auch in seiner Fauna soviel Archaisches, anderswo Unter
    gegangenes, bewahrt hat.

    Die Ureinwohner Australiens werden als eine besondere Rasse
    betrachtet, die weder physisch noch sprachlich Verwandtschaft mit
    ihren nächsten Nachbarn, den melanesischen, polynesischen und
    malaiischen Völkern erkennen läßt. Sie bauen weder Häuser noch
    feste Hütten, bearbeiten den Boden nicht, halten keine Haustiere
    bis auf den Hund, kennen nicht einmal die Kunst der Töpferei.
    Sie nähren sich ausschließlich von dem Fleische aller möglichen
    Tiere, die sie erlegen, und von Wurzeln, die sie graben. Könige
    oder Häuptlinge sind bei ihnen unbekannt, die Versammlung der
    gereiften Männer entscheidet über die gemeinsamen Angelegen
    heiten. Es ist durchaus zweifelhaft, ob man ihnen Spuren von
    Religion in Form der Verehrung höherer Wesen zugestehen darf.
    Die Stämme im Innern des Kontinents, die infolge von Wasser
    armut mit den härtesten Lebensbedingungen zu ringen haben,
    scheinen in allen Stücken primitiver zu sein als die der Küste
    nahewohnenden.

    Von diesen armen, nackten Kannibalen werden wir gewiß nicht
    erwarten, daß sie im Geschlechtsleben in unserem Sinne sittlich
    seien, ihren sexuellen Trieben ein hohes Maß von Beschränkung
    auferlegt haben. Und doch erfahren wir, daß sie sich mit aus
    gesuchtester Sorgfalt und peinlichster Strenge die Verhütung
    inzestuöser Geschlechtsbeziehungen zum Ziele gesetzt haben. Ja
    ihre gesamte soziale Organisation scheint dieser Absicht zu dienen
    oder mit ihrer Erreichung in Beziehung gebracht worden zu sein.

    An Stelle aller fehlenden religiösen und sozialen Institutionen
    findet sich bei den Australiern das System des Totemismus.
    Die australischen Stämme zerfallen in kleinere Sippen oder Clans,

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    Die Inzestscheu

    von denen sich jeder nach seinem Totem benennt. Was ist nun
    der Totem? In der Regel ein Tier, ein eßbares, harmloses oder
    gefährliches, gefürchtetes, seltener eine Pflanze oder eine Natur-
    kraft (Regen, Wasser), welches in einem besonderen Verhältnis zu
    der ganzen Sippe steht. Der Totem ist erstens der Stammvater
    der Sippe, dann aber auch ihr Schutzgeist und Helfer, der ihnen
    Orakel sendet, und wenn er sonst gefährlich ist, seine Kinder
    kennt und verschont. Die Totemgenossen stehen dafür unter der
    heiligen, sich selbstwirkend strafenden Verpflichtung, ihren Totem
    nicht zu töten (vernichten) und sich seines Fleisches (oder des
    Genusses, den er sonst bietet) zu enthalten. Der Totemcharakter
    haftet nicht an einem Einzeltier oder Einzelwesen, sondern an
    allen Individuen der Gattung. Von Zeit zu Zeit werden Feste
    gefeiert, bei denen die Totemgenossen in zeremoniösen Tänzen
    die Bewegungen und Eigenheiten ihres Totem darstellen oder
    nachahmen.

    Der Totem ist entweder in mütterlicher oder in väterlicher
    Linie erblich; die erstere Art ist möglicherweise überall die ur-
    sprüngliche und erst später durch die letztere abgelöst worden.
    Die Zugehörigkeit zum Totem ist die Grundlage aller sozialen
    Verpflichtungen des Australiers, setzt sich einerseits über die
    Stammesangehörigkeit hinaus und drängt anderseits die Bluts-
    verwandtschaft zurück.1)

    An Boden und Örtlichkeit ist der Totem nicht gebunden; die
    Totemgenossen wohnen voneinander getrennt und mit den An-
    hängern anderer Totem friedlich beisammen.2)


    1) Frazer, Totemism and Exogamy, Bd. I, p. 55. The totem bond is stronger than
    the bond of blood or family in the modern sense.

    2) Dieser knappste Extrakt des totemistischen Systems kann nicht ohne Erläute-
    rungen und Einschränkungen bleiben: Der Name Totem ist in der Form Totam
    1791 durch den Engländer J. Long von den Rothäuten Nordamerikas übernommen
    worden. Der Gegenstand selbst hat allmählich in der Wissenschaft großes Interesse
    gefunden und eine reichhaltige Literatur hervorgerufen, aus welcher ich als Haupt-
    werke das vierbändige Buch von J. G. Frazer, „Totemism and Exogamy“, 1910 und
    Bücher und Schriften von Andrew Lang („The secret of the Totem“, 1905) hervor-

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    Und nun müssen wir endlich jener Eigenthümlichkeit des tote-
    mistischen Systems gedenken, wegen welcher auch das Interesse
    des Psychoanalytikers sich ihm zuwendet. Fast überall, wo der
    Totem gilt, besteht auch das Gesetz, daß Mitglieder desselben
    Totem nicht in geschlechtliche Beziehungen zueinander
    treten, also auch einander nicht heiraten dürfen. Das ist
    die mit dem Totem verbundene Exogamie.

    Dieses streng gehandhabte Verbot ist sehr merkwürdig. Es wird
    durch nichts vorbereitet, was wir vom Begriff oder den Eigen-
    schaften des Totem bisher erfahren haben; man versteht also nicht,
    wie es in das System des Totemismus hineingeraten ist. Wir ver-
    wundern uns darum nicht, wenn manche Forscher geradezu an-
    hebe. Das Verdienst, die Bedeutung des Totemismus für die Urgeschichte der Mensch-
    heit erkannt zu haben, gebührt dem Schotten J. Ferguson Mc Lennan (1869/70).
    Totemistische Institutionen wurden oder werden heute noch außer bei den Australiern
    bei den Indianern Nordamerikas beobachtet, ferner bei den Völkern der ozeanischen
    Inselwelt, in Ostindien und in einem großen Teil von Afrika. Manche sonst schwer
    zu deutende Spuren und Überbleibsel lassen aber erschließen, daß der Totemismus
    einst auch bei den arischen und semitischen Urvölkern Europas und Asiens bestanden
    hat, so daß viele Forscher geneigt sind, eine notwendige und überall durchschrittene
    Phase der menschlichen Entwicklung in ihm zu erkennen.

    Wie kamen die vorzeitlichen Menschen nur dazu, sich einen Totem beizulegen,
    d. h. die Abstammung von dem oder jenem Tier zur Grundlage ihrer sozialen Ver-
    pflichtungen und, wie wir hören werden, auch ihrer sexuellen Beschränkungen zu
    machen? Es gibt darüber zahlreiche Theorien, deren Übersicht der deutsche Leser
    in Wundts Völkerpsychologie (Bd. II, Mythus und Religion) finden kann, aber keine
    Einigung. Ich verspreche, das Problem des Totemismus demnächst zum Gegenstand
    einer besonderen Studie zu machen, in welcher dessen Lösung durch Anwendung
    psychoanalytischer Denkweise versucht werden soll. (Vgl. die vierte Abhandlung dieses
    Bandes.)

    Aber nicht nur, daß die Theorie des Totemismus strittig ist, auch die Tatsachen
    desselben sind kaum in allgemeinen Sätzen auszusprechen, wie oben versucht wurde.
    Es gibt kaum eine Behauptung, zu welcher man nicht Ausnahmen oder Widersprüche
    hinzufügen müßte. Man darf aber nicht vergessen, daß auch die primitivsten und
    konservativsten Völker in gewissem Sinne alte Völker sind und eine lange Zeit hinter
    sich haben, in welcher das Ursprüngliche bei ihnen viel Entwicklung und Entstellung
    erfahren hat. So findet man den Totemismus heute bei den Völkern, die ihn noch
    zeigen, in den mannigfaltigsten Stadien des Verfalles, der Abbröcklung, des Über-
    ganges zu anderen sozialen und religiösen Institutionen, oder aber in stationären
    Ausgestaltungen, die sich weit genug von seinem ursprünglichen Wesen entfernt
    haben mögen. Die Schwierigkeit liegt dann darin, daß es nicht ganz leicht ist zu
    entscheiden, was an den aktuellen Verhältnissen als getreues Abbild der sinnvollen
    Vergangenheit, was als sekundäre Entstellung derselben gefaßt werden darf.

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    nehmen, die Exogamie habe ursprünglich – im Beginne der Zeiten
    und dem Sinne nach – nichts mit dem Totemismus zu tun,
    sondern sei ihm irgend einmal, als sich Heiratsbeschränkungen not-
    wendig erwiesen, ohne tieferen Zusammenhang angefügt worden.
    Wie immer dem sein mag, die Vereinigung von Totemismus und
    Exogamie besteht und erweist sich als eine sehr feste.

    Machen wir uns die Bedeutung dieses Verbots durch weitere
    Erörterungen klar.

    a) Die Übertretung dieses Verbotes wird nicht einer sozusagen
    automatisch eintretenden Bestrafung der Schuldigen überlassen
    wie bei anderen Totemverboten (z. B. das Totemtier zu töten),
    sondern wird vom ganzen Stamme aufs energischeste geahndet,
    als gelte es eine die ganze Gemeinschaft bedrohende Gefahr oder
    eine sie bedrückende Schuld abzuwehren. Einige Sätze aus dem
    Buche von Frazer1) mögen zeigen, wie ernst solche Verfehlungen
    von diesen, nach unserem Maßstabe sonst recht unsittlichen Wilden
    behandelt werden.

    „In Australia the regular penalty for sexual intercourse with
    a person of a forbidden clan is death. It matters not whether the
    woman be of the same local group or has been captured in war
    from another tribe; a man of the wrong clan who uses her as
    his wife is hunted down and killed by his clansmen, and so is
    the woman; though in some cases, if they succeed in eluding capture
    for a certain time, the offence may be condoned. In the Ta-ta-thi
    tribe, New South Wales, in the rare cases which occur, the man
    is killed but the woman is only beaten or speared, or both, till
    she is nearly dead; the reason given for not actually killing her
    being that she was probably coerced. Even in casual amours the
    clan prohibitions are strictly observed, any violations of these
    prohibitions are regarded with the utmost abhorrence and are
    punished by death’ (Howitt).“

    1) Frazer, l. c. Bd. I, p. 54.

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    b) Da dieselbe harte Bestrafung auch gegen flüchtige Lieb-
    schaften geübt wird, die nicht zur Kindererzeugung geführt
    haben, so werden andere, z. B. praktische Motive des Verbotes
    unwahrscheinlich.

    c) Da der Totem hereditär ist und durch die Heirat nicht ver-
    ändert wird, so lassen sich die Folgen des Verbotes etwa bei mütter-
    licher Erblichkeit leicht übersehen. Gehört der Mann z. B. einem
    Clan mit dem Totem Känguruh an und heiratet eine Frau vom
    Totem Emu, so sind die Kinder, Knaben und Mädchen, alle Emu.
    Einem Sohne dieser Ehe wird also durch die Totemregel der in-
    zestuöse Verkehr mit seiner Mutter und seinen Schwestern, die
    Emu sind wie er, unmöglich gemacht.1)

    d) Es bedarf aber nur einer Mahnung, um einzusehen, daß
    die mit dem Totem verbundene Exogamie mehr leistet, also mehr
    bezweckt, als die Verhütung des Inzests mit Mutter und Schwestern.
    Sie macht dem Manne auch die sexuelle Vereinigung mit allen
    Frauen seiner eigenen Sippe unmöglich, also mit einer Anzahl
    von weiblichen Personen, die ihm nicht blutsverwandt sind, indem
    sie alle diese Frauen wie Blutsverwandte behandelt. Die psycho-
    logische Berechtigung dieser großartigen Einschränkung, die weit
    über alles hinausgeht, was sich ihr bei zivilisierten Völkern an die
    Seite stellen läßt, ist zunächst nicht ersichtlich. Man glaubt nur
    zu verstehen, daß die Rolle des Totem (Tieres) als Ahnherrn dabei
    sehr ernst genommen wird. Alles, was von dem gleichen Totem
    abstammt, ist blutsverwandt, ist eine Familie, und in dieser Familie
    werden die entferntesten Verwandtschaftsgrade als absolutes Hindernis
    der sexuellen Vereinigung anerkannt.


    1) Dem Vater, der Känguruh ist, wird aber – wenigstens durch dieses Verbot –
    der Inzest mit seinen Töchtern, die Emu sind, frei gelassen. Bei väterlicher Vererbung
    des Totem wäre der Vater Känguruh, die Kinder gleichfalls Känguruh, dem Vater
    würde dann der Inzest mit den Töchtern verboten sein, dem Sohne der Inzest mit
    der Mutter freibleiben. Diese Erfolge der Totemverbote ergeben einen Hinweis darauf,
    daß die mütterliche Vererbung älter ist als die väterliche, denn es liegt Grund vor
    anzunehmen, daß die Totemverbote vor allem gegen die inzestuösen Gelüste des
    Sohnes gerichtet sind.

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    So zeigen uns denn diese Wilden einen ungewohnt hohen Grad
    von Inzestscheu oder Inzestempfindlichkeit, verbunden mit der von
    uns nicht gut verstandenen Eigenthümlichkeit, daß sie die reale
    Blutsverwandtschaft durch die Totemverwandtschaft ersetzen. Wir
    dürfen indes diesen Gegensatz nicht allzusehr übertreiben und
    wollen im Gedächtnis behalten, daß die Totemverbote den realen
    Inzest als Spezialfall miteinschließen.

    Auf welche Weise es dabei zum Ersatz der wirklichen Familie
    durch die Totemsippe gekommen, bleibt ein Rätsel, dessen Lösung
    vielleicht mit der Aufklärung des Totem selbst zusammenfällt.
    Man müßte freilich daran denken, daß bei einer gewissen, über
    die Eheschranken hinausgehenden Freiheit des Sexualverkehrs die
    Blutsverwandtschaft und somit die Inzestverhütung so unsicher
    werden, daß man eine andere Fundierung des Verbotes nicht ent-
    behren kann. Es ist darum nicht überflüssig zu bemerken, daß
    die Sitten der Australier soziale Bedingungen und festliche Gelegen-
    heiten anerkennen, bei denen das ausschließliche Eheanrecht eines
    Mannes auf ein Weib durchbrochen wird.

    Der Sprachgebrauch dieser australischen Stämme1) weist eine
    Eigentümlichkeit auf, welche unzweifelhaft in diesen Zusammenhang
    gehört. Die Verwandtschaftsbezeichnungen nämlich, deren sie sich
    bedienen, fassen nicht die Beziehung zwischen zwei Individuen,
    sondern zwischen einem Individuum und einer Gruppe ins Auge;
    sie gehören nach dem Ausdruck L. H. Morgans dem „klassifi-
    zierenden“ System an. Das will heißen, ein Mann nennt „Vater“
    nicht nur seinen Erzeuger, sondern auch jeden anderen Mann,
    der nach den Stammessatzungen seine Mutter hätte heiraten und
    so sein Vater hätte werden können; er nennt „Mutter“ jede an-
    dere Frau neben seiner Gebärerin, die ohne Verletzung der Stammes-
    gesetze seine Mutter hätte werden können; er heißt „Brüder“,
    „Schwestern“ nicht nur die Kinder seiner wirklichen Eltern,

    1) Sowie der meisten Totemvölker.

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    sondern auch die Kinder all der genannten Personen, die in der
    elterlichen Gruppenbeziehung zu ihm stehen usw. Die Verwandt-
    schaftsnamen, die zwei Australier einander geben, deuten also
    nicht notwendig auf eine Blutsverwandtschaft zwischen ihnen hin,
    wie sie es nach unserem Sprachgebrauche müßten; sie bezeichnen
    vielmehr soziale als physische Beziehungen. Eine Annäherung an
    dieses klassifikatorische System findet sich bei uns etwa in der
    Kinderstube, wenn das Kind veranlaßt wird, jeden Freund und
    jede Freundin der Eltern als „Onkel“ und „Tante“ zu begrüßen,
    oder im übertragenen Sinn, wenn wir von „Brüdern in Apoll“,
    „Schwestern in Christo“ sprechen.

    Die Erklärung dieses für uns so sehr befremdenden Sprach-
    gebrauches ergibt sich leicht, wenn man ihn als Rest und An-
    zeichen jener Heiratsinstitution auffaßt, die der Rev. L. Fison
    „Gruppenehe“ genannt hat, deren Wesen darin besteht, daß
    eine gewisse Anzahl von Männern eheliche Rechte über eine
    gewisse Anzahl von Frauen ausübt. Die Kinder dieser Gruppenehe
    würden dann mit Recht einander als Geschwister betrachten, ob-
    wohl sie nicht alle von derselben Mutter geboren sind, und alle
    Männer der Gruppe für ihre Väter halten.

    Obwohl manche Autoren, wie z. B. Westermarck in seiner
    „Geschichte der menschlichen Ehe“,1 sich den Folgerungen wider-
    setzen, welche andere aus der Existenz der Gruppenverwandt-
    schaftsnamen gezogen haben, so stimmen doch gerade die besten
    Kenner der australischen Wilden darin überein, daß die klassifi-
    katorischen Verwandtschaftsnamen als Überrest aus Zeiten der
    Gruppenehe zu betrachten sind. Ja, nach Spencer und Gillen2
    läßt sich eine gewisse Form der Gruppenehe bei den Stämmen
    der Urabunna und der Dieri noch als heute bestehend feststellen.
    Die Gruppenehe sei also bei diesen Völkern der individuellen Ehe


    1) 2. Aufl., 1902.

    2) The Native Tribes of Central Australia, London 1899.

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    vorausgegangen und nicht geschwunden, ohne deutliche Spuren
    in Sprache und Sitten zurückzulassen.

    Ersetzen wir aber die individuelle Ehe durch die Gruppenehe,
    so wird uns das scheinbare Übermaß von Inzestvermeidung, welches
    wir bei denselben Völkern angetroffen haben, begreiflich. Die
    Totemexogamie, das Verbot des sexuellen Verkehrs zwischen Mit-
    gliedern desselben Clans, erscheint als das angemessene Mittel zur
    Verhütung des Gruppeninzestes, welches dann fixiert wurde und
    seine Motivierung um lange Zeiten überdauert hat.

    Glauben wir so, die Heiratsbeschränkungen der Wilden Austra-
    liens in ihrer Motivierung verstanden zu haben, so müssen wir
    noch erfahren, daß die wirklichen Verhältnisse eine weit größere,
    auf den ersten Anblick verwirrende, Kompliziertheit erkennen
    lassen. Es gibt nämlich nur wenige Stämme in Australien, die
    kein anderes Verbot als die Totemschranke zeigen. Die meisten
    sind derart organisiert, daß sie zunächst in zwei Abteilungen zer-
    fallen, die man Heiratsklassen (englisch: phrathries) genannt hat.
    Jede dieser Heiratsklassen ist exogam und schließt eine Mehrzahl
    von Totemsippen ein. Gewöhnlich teilt sich noch jede Heirats-
    klasse in zwei Unterklassen (subphrathries), der ganze Stamm also
    in vier; die Unterklassen stehen so zwischen den Phrathrien und
    den Totemsippen.

    Das typische, recht häufig verwirklichte Schema der Organi-
    sation eines australischen Stammes sieht also folgendermaßen aus:

    Phrathrien

    a b

    c d e f

    α β γ δ ε η 1 2 3 4 5 6

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    Die zwölf Totemsippen sind in vier Unterklassen und zwei
    Klassen untergebracht. Alle Abteilungen sind exogam.1 Die Sub-
    klasse c bildet mit e, die Subklasse d mit f eine exogame Einheit.
    Der Erfolg, also die Tendenz, dieser Einrichtungen ist nicht zweifel-
    haft: es wird auf diesem Wege eine weitere Einschränkung der
    Heiratswahl und der sexuellen Freiheit herbeigeführt. Bestünden
    nur die zwölf Totemsippen, so wäre jedem Mitglied einer Sippe –
    bei Voraussetzung der gleichen Menschenanzahl in jeder Sippe –
    11/12 aller Frauen des Stammes zur Auswahl zugänglich. Die Existenz
    der beiden Phrathrien beschränkt diese Anzahl auf 6/12=1/2; ein
    Mann vom Totem a kann nur eine Frau der Sippen 1 bis 6
    heiraten. Bei Einführung der beiden Unterklassen sinkt die Aus-
    wahl auf 3/12=1/4; ein Mann vom Totem a muß seine Ehewahl
    auf die Frauen der Totem 4, 5, 6 beschränken.

    Die historischen Beziehungen der Heiratsklassen – deren bei
    einigen Stämmen bis zu acht vorkommen – zu den Totemsippen
    sind durchaus ungeklärt. Man sieht nur, daß diese Einrichtungen
    dasselbe erreichen wollen wie die Totemexogamie und auch noch
    mehr anstreben. Aber während die Totemexogamie den Eindruck
    einer heiligen Satzung macht, die entstanden ist, man weiß nicht
    wie, also einer Sitte, scheinen die komplizierten Institutionen der
    Heiratsklassen, ihrer Unterteilungen und der daran geknüpften
    Bedingungen zielbewußter Gesetzgebung zu entstammen, die viel-
    leicht die Aufgabe der Inzestverhütung neu aufnahm, weil der
    Einfluß des Totem im Nachlassen war. Und während das Totem-
    system, wie wir wissen, die Grundlage aller anderen sozialen Ver-
    pflichtungen und sittlichen Beschränkungen des Stammes ist, er-
    schöpft sich die Bedeutung der Phrathrien im allgemeinen in der
    durch sie angestrebten Regelung der Ehewahl.

    In der weiteren Ausbildung des Heiratsklassensystems zeigt sich
    ein Bestreben, über die Verhütung des natürlichen und des Gruppen-

    1)Die Anzahl der Totem ist willkürlich gewählt.

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    inzests hinauszugehen und Ehen zwischen entfernteren Gruppen
    verwandten zu verbieten, ähnlich wie es die katholische Kirche
    tat, indem sie die seit jeher für Geschwister geltenden Heirats
    verbote auf die Vetternschaft ausdehnte und die geistlichen Ver-
    wandtschaftsgrade dazu erfand.1

    Es würde unserem Interesse wenig dienen, wenn wir in die
    außerordentlich verwickelten und ungeklärten Diskussionen über
    Herkunft und Bedeutung der Heiratsklassen, sowie über deren
    Verhältnis zum Totem, tiefer eindringen wollten. Für unsere
    Zwecke genügt der Hinweis auf die große Sorgfalt, welche die
    Australier sowie andere wilde Völker zur Verhütung des Inzests
    aufwenden.2 Wir müssen sagen, diese Wilden sind selbst inzest-
    empfindlicher als wir. Wahrscheinlich liegt ihnen die Versuchung
    näher, so daß sie eines ausgiebigeren Schutzes gegen dieselbe be-
    dürfen.

    Die Inzestscheu dieser Völker begnügt sich aber nicht mit der
    Aufrichtung der beschriebenen Institutionen, welche uns haupt-
    sächlich gegen den Gruppeninzest gerichtet scheinen. Wir müssen
    eine Reihe von „Sitten“ hinzunehmen, welche den individuellen
    Verkehr naher Verwandter in unserem Sinne behüten, die mit
    geradezu religiöser Strenge eingehalten werden, und deren Absicht
    uns kaum zweifelhaft erscheinen kann. Man kann diese Sitten
    oder Sittenverbote „Vermeidungen“ (avoidances) heißen. Ihre Ver-
    breitung geht weit über die australischen Totemvölker hinaus. Ich
    werde aber auch hier die Leser bitten müssen, mit einem frag-
    mentarischen Ausschnitt aus dem reichen Material vorlieb zu nehmen.

    In Melanesien richten sich solche einschränkende Verbote gegen
    den Verkehr des Knaben mit Mutter und Schwestern. So z. B.
    verläßt auf Lepers Island, einer der Neuhebriden, der Knabe

    1) Artikel Totemism in Encyclopaedia Britannica. Elfte Auflage, 1911 (A. Lang).

    2) Auf diesen Punkt hat erst kürzlich Storfer in seiner Studie: „Zur Sonder-
    stellung des Vatermordes“, Schriften zur angewandten Seelenkunde, 12. Heft, Wien
    1911, nachdrücklich aufmerksam gemacht.

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    von einem bestimmten Alter an das mütterliche Heim und über-
    siedelt ins „Klubhaus“, wo er jetzt regelmäßig schläft und seine
    Mahlzeiten einnimmt. Er darf sein Heim zwar noch besuchen,
    um dort Nahrung zu verlangen; wenn aber seine Schwester zu
    Hause ist, muß er fortgehen, ehe er gegessen hat; ist keine
    Schwester anwesend, so darf er sich in der Nähe der Türe zum
    Essen niedersetzen. Begegnen sich Bruder und Schwester zufällig
    im Freien, so muß sie weglaufen oder sich seitwärts verstecken.
    Wenn der Knabe gewisse Fußspuren im Sande als die seiner
    Schwester erkennt, so wird er ihnen nicht folgen, ebensowenig
    wie sie den seinigen. Ja, er wird nicht einmal ihren Namen aus-
    sprechen und wird sich hüten, ein geläufiges Wort zu gebrauchen,
    wenn es als Bestandteil in ihrem Namen enthalten ist. Diese Ver-
    meidung, die mit der Pubertätszeremonie beginnt, wird über das
    ganze Leben festgehalten. Die Zurückhaltung zwischen einer Mutter
    und ihrem Sohne nimmt mit den Jahren zu, ist übrigens über-
    wiegend auf Seite der Mutter. Wenn sie ihm etwas zu essen
    bringt, reicht sie es ihm nicht selbst, sondern stellt es vor ihn
    hin, sie redet ihn auch nicht vertraut an, sagt ihm – nach
    unserem Sprachgebrauch – nicht „Du“, sondern „Sie“. Ähnliche
    Gebräuche herrschen in Neukaledonien. Wenn Bruder und
    Schwester einander begegnen, so flüchtet sie ins Gebüsch, und er
    geht vorüber, ohne den Kopf nach ihr zu wenden.1

    Auf der Gazellen-Halbinsel in Newbritannien darf eine
    Schwester von ihrer Heirat an mit ihrem Bruder nicht mehr
    sprechen, sie spricht auch seinen Namen nicht mehr aus, sondern
    bezeichnet ihn mit einer Umschreibung.2

    Auf Neumecklenburg werden Vetter und Base (obwohl nicht
    jeder Art) von solchen Beschränkungen getroffen, ebenso aber

    1) R. H. Codrington, „The Melanesians“ bei Frazer, „Totemism and Exogamy“,
    Bd. I, p. 77.

    2) Frazer, l. c. II, p. 124, nach Kleintitschen, Die Küstenbewohner der Gazellen-
    Halbinsel.

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    Bruder und Schwester. Sie dürfen sich einander nicht nähern, ein-
    ander nicht die Hand geben, keine Geschenke machen, dürfen aber
    in der Entfernung von einigen Schritten miteinander sprechen. Die
    Strafe für den Inzest mit der Schwester ist der Tod durch Erhängen.1)

    Auf den Fiji-Inseln sind diese Vermeidungsregeln besonders
    strenge; sie betreffen dort nicht nur die blutsverwandte, sondern
    selbst die Gruppenschwester. Um so sonderbarer berührt es uns,
    wenn wir hören, daß diese Wilden heilige Orgien kennen, in
    denen eben diese verbotenen Verwandtschaftsgrade die geschlecht-
    liche Vereinigung aufsuchen, wenn wir es nicht vorziehen, diesen
    Gegensatz zur Aufklärung des Verbotes zu verwenden, anstatt uns
    über ihn zu verwundern.2)

    Unter den Battas auf Sumatra betreffen die Vermeidungs-
    gebote alle nahen Verwandtschaftsbeziehungen. Es wäre für einen
    Batta z. B. höchst anstößig, seine eigene Schwester zu einer
    Abendgesellschaft zu begleiten. Ein Battabruder wird sich in
    Gesellschaft seiner Schwester unbehaglich fühlen, selbst wenn
    noch andere Personen mit anwesend sind. Wenn der eine von
    ihnen ins Haus kommt, so zieht es der andere Teil vor, weg-
    zugehen. Ein Vater wird auch nicht allein im Hause mit seiner
    Tochter bleiben, ebensowenig wie eine Mutter mit ihrem Sohne.
    Der holländische Missionär, der über diese Sitten berichtet, fügt
    hinzu, er müsse sie leider für sehr wohlbegründet halten. Es
    wird bei diesem Volke ohneweiters angenommen, daß ein Allein-
    sein eines Mannes mit einer Frau zu ungehöriger Intimität
    führen werde, und da sie vom Verkehr naher Blutsverwandter
    alle möglichen Strafen und üblen Folgen erwarten, tun sie recht
    daran, allen Versuchungen durch solche Verbote auszuweichen.3)

    Bei den Barongos an der Delagoa-Bucht in Afrika gelten
    merkwürdigerweise die strengsten Vorsichten der Schwägerin,

    1) Frazer, l. c. II, p. 151, nach P. G. Peckel in Anthropos, 1908.

    2) Frazer, l. c. II, p. 147, nach Rev. L. Fison.

    3) Frazer, l. c. II, p. 189.

  • S.

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    der Frau des Bruders der eigenen Frau. Wenn ein Mann diese
    ihm gefährliche Person irgendwo begegnet, so weicht er ihr
    sorgsam aus. Er wagt es nicht, aus einer Schüssel mit ihr zu
    essen, er spricht sie nur zagend an, getraut sich nicht, in ihre
    Hütte einzutreten, und begrüßt sie nur mit zitternder Stimme.1

    Bei den Akamba (oder Wakamba) in Britisch-Ostafrika herrscht
    ein Gebot der Vermeidung, welches man häufiger anzutreffen
    erwartet hätte. Ein Mädchen muß zwischen ihrer Pubertät und
    ihrer Verheiratung dem eigenen Vater sorgfältig ausweichen. Sie
    versteckt sich, wenn sie ihn auf der Straße begegnet, sie versucht
    es niemals, sich neben ihn hinzusetzen, und benimmt sich so bis
    zum Moment ihrer Verlobung. Von der Heirat an ist ihrem Ver-
    kehr mit dem Vater kein Hindernis mehr in den Weg gelegt.2

    Die bei weitem verbreitetste, strengste und auch für zivilisierte
    Völker interessanteste Vermeidung ist die, welche den Verkehr
    zwischen einem Manne und seiner Schwiegermutter einschränkt.
    Sie ist in Australien ganz allgemein, ist aber auch bei den mela-
    nesischen, polynesischen und den Negervölkern Afrikas in Kraft,
    soweit die Spuren des Totemismus und der Gruppenverwandt-
    schaft reichen, und wahrscheinlich noch darüber hinaus. Bei
    manchen dieser Völker bestehen ähnliche Verbote gegen den
    harmlosen Verkehr einer Frau mit ihrem Schwiegervater, doch
    sind sie lange nicht so konstant und so ernsthaft. In vereinzelten
    Fällen werden beide Schwiegereltern Gegenstand der Vermeidung.

    Da wir uns weniger für die ethnographische Verbreitung als
    für den Inhalt und die Absicht der Schwiegermuttervermeidung
    interessieren, werde ich mich auch hier auf die Wiedergabe
    weniger Beispiele beschränken.

    Auf den Banks-Inseln sind diese Gebote sehr strenge und
    peinlich genau. Ein Mann wird die Nähe seiner Schwieger-
    mutter meiden, wie sie die seinige. Wenn sie einander zufällig

    1) Frazer, l. c. II, p. 588, nach Junod.

    2) Frazer, l. c. II, p. 424.

  • S.

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    auf einem Pfade begegnen, so tritt das Weib zur Seite und wendet
    ihm den Rücken, bis er vorüber ist, oder er tut das nämliche.

    In Vanna Lava (Port Patteson) wird ein Mann nicht
    einmal hinter seiner Schwiegermutter am Strande einhergehen,
    ehe die steigende Flut nicht die Spur ihrer Fußtritte im Sande
    weggeschwemmt hat. Doch dürfen sie aus einer gewissen Ent-
    fernung miteinander sprechen. Es ist ganz ausgeschlossen, daß
    er je den Namen seiner Schwiegermutter ausspricht oder sie den
    ihres Schwiegersohnes.1

    Auf den Salomons-Inseln darf der Mann von seiner Heirat
    an seine Schwiegermutter weder sehen, noch mit ihr sprechen.
    Wenn er ihr begegnet, tut er nicht, als ob er sie kennen würde,
    sondern läuft, so schnell er kann, davon, um sich zu verstecken.2

    Bei den Zulukaffern verlangt die Sitte, daß ein Mann sich
    seiner Schwiegermutter schäme, daß er alles tue, um ihrer Gesell-
    schaft auszuweichen. Er tritt nicht in die Hütte ein, in der sie
    sich befindet, und wenn sie einander begegnen, geht er oder sie
    bei Seite, etwa indem sie sich hinter einem Busch versteckt,
    während er seinen Schild vors Gesicht hält. Wenn sie einander
    nicht ausweichen können und das Weib nichts anderes hat, um
    sich zu verhüllen, so bindet sie wenigstens ein Grasbüschel um
    ihren Kopf, damit dem Zeremoniell Genüge getan sei. Der Verkehr
    zwischen ihnen muß entweder durch eine dritte Person besorgt
    werden, oder sie dürfen aus einiger Entfernung einander zuschreien,
    wenn sie irgend eine Schranke, z. B. die Einfassung des Kraals,
    zwischen sich haben. Keiner von ihnen darf den Namen des andern
    in den Mund nehmen.3

    Bei den Basoga, einem Negerstamme im Quellengebiete des
    Nils, darf ein Mann zu seiner Schwiegermutter nur sprechen,

    1) Frazer, l. c. II, p. 76.

    2) Frazer, l. c. II, p. 117, nach C. Ribbe, Zwei Jahre unter den Kannibalen der
    Salomons-Inseln, 1905.

    3) Frazer, l. c. II, p. 385.

  • S.

    20

    wenn sie in einem anderen Raume des Hauses ist und von ihm
    nicht gesehen wird. Dieses Volk verabscheut übrigens den Inzest
    so sehr, daß es ihn selbst bei Haustieren nicht straflos läßt.1)

    Während Absicht und Bedeutung der anderen Vermeidungen
    zwischen nahen Verwandten einem Zweifel nicht unterliegen, so
    daß sie von allen Beobachtern als Schutzmaßregeln gegen den
    Inzest aufgefaßt werden, haben die Verbote, welche den Verkehr
    mit der Schwiegermutter betreffen, von manchen Seiten eine andere
    Deutung erfahren. Es erschien mit Recht unverständlich, daß alle
    diese Völker so große Angst vor der Versuchung zeigen sollten,
    die dem Manne in der Gestalt einer älteren Frau entgegentritt,
    welche seine Mutter sein könnte, ohne es wirklich zu sein.2)

    Diese Einwendung wurde auch gegen die Auffassung von Fison
    erhoben, der darauf aufmerksam machte, daß gewisse Heiratsklassen-
    systeme darin eine Lücke zeigen, daß sie die Ehe zwischen einem
    Manne und seiner Schwiegermutter nicht theoretisch unmöglich
    machen; es hätte darum einer besonderen Sicherung gegen diese
    Möglichkeit bedurft.

    Sir J. Lubbock führt in seinem Werke „Origin of civilisation“
    das Benehmen der Schwiegermutter gegen den Schwiegersohn
    auf die einstige Raubehe (marriage by capture) zurück. „Solange
    der Frauenraub wirklich bestand, wird auch die Entrüstung der
    Eltern ernsthaft genug gewesen sein. Als von dieser Form der Ehe
    nur mehr Symbole übrig waren, wurde auch die Entrüstung der
    Eltern symbolisiert, und diese Sitte hielt noch an, nachdem ihre
    Herkunft vergessen war.“ Es wird Crawley leicht zu zeigen, wie
    wenig dieser Erklärungsversuch die Einzelheiten der tatsächlichen
    Beobachtung deckt.

    E. B. Tylor meint, die Behandlung des Schwiegersohnes von
    seiten der Schwiegermutter sei nichts anderes als eine Form der
    „Nichtanerkennung“ (cutting) von seiten der Familie der Frau.

    1) Frazer, l. c. II, p. 461.

    2) V. Crawley, The mystic rose. London 1902, p. 405.

  • S.

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    Der Mann gilt als Fremder, und dies so lange, bis das erste Kind
    geboren wird. Allein abgesehen von den Fällen, in denen letztere
    Bedingung das Verbot nicht aufhebt, unterliegt diese Erklärung
    dem Einwand, daß sie die Orientierung der Sitte auf das Verhältnis
    zwischen Schwiegersohn und Schwiegermutter nicht aufhellt, also
    den geschlechtlichen Faktor übersieht, und daß sie dem Moment
    des geradezu heiligen Abscheus nicht Rechnung trägt, welcher in
    den Vermeidungsgeboten zum Ausdruck kommt.1

    Eine Zulufrau, die nach der Begründung des Verbotes ge-
    fragt wurde, gab die von Zartgefühl getragene Antwort: Es ist
    nicht recht, daß er die Brüste sehen soll, die seine Frau gesäugt
    haben.2

    Es ist bekannt, daß das Verhältnis zwischen Schwiegersohn und
    Schwiegermutter auch bei den zivilisierten Völkern zu den heikeln
    Seiten der Familienorganisation gehört. Es bestehen in der Gesell-
    schaft der weißen Völker Europas und Amerikas zwar keine Ver-
    meidungsgebote mehr für die beiden, aber es würde oft viel Streit
    und Unlust vermieden, wenn solche noch als Sitte bestünden und
    nicht von den einzelnen Individuen wieder aufgerichtet werden
    müßten. Manchen Europäern mag es als ein Akt hoher Weisheit
    erscheinen, daß die wilden Völker durch ihre Vermeidungsgebote
    die Herstellung eines Einvernehmens zwischen den beiden so nahe
    verwandt gewordenen Personen von vornherein ausgeschlossen
    haben. Es ist kaum zweifelhaft, daß in der psychologischen Situation
    von Schwiegermutter und Schwiegersohn etwas enthalten ist, was
    die Feindseligkeit zwischen ihnen befördert und ihr Zusammen-
    leben erschwert. Daß der Witz der zivilisierten Völker gerade das
    Schwiegermutterthema so gern zum Objekt nimmt, scheint mir
    darauf hinzudeuten, daß die Gefühlsrelationen zwischen den beiden
    außerdem Komponenten führen, die in scharfem Gegensatz zuein-
    ander stehen. Ich meine, daß dies Verhältnis eigentlich ein „am-
     

    1) Crawley, l. c., p. 407.

    2) Crawley, l. c., p. 401, nach Leslie. Among the Zulus and Amatongas. 1875.

  • S.

    22

    bivalentes“, aus widerstreitenden, zärtlichen und feindseligen Re-
    gungen zusammengesetzt ist.

    Ein gewisser Anteil dieser Regungen liegt klar zutage: Von
    seiten der Schwiegermutter die Abneigung, auf den Besitz der
    Tochter zu verzichten, das Mißtrauen gegen den Fremden, dem
    sie überantwortet ist, die Tendenz, eine herrschende Position zu
    behaupten, in die sie sich im eigenen Hause eingelebt hatte. Von
    seiten des Mannes die Entschlossenheit, sich keinem fremden Willen
    mehr unterzuordnen, die Eifersucht gegen alle Personen, die vor
    ihm die Zärtlichkeit seines Weibes besaßen, und – last not least –
    die Abneigung dagegen, sich in der Illusion der Sexualüberschätzung
    stören zu lassen. Eine solche Störung geht wohl zumeist von der
    Person der Schwiegermutter aus, die ihn durch so viele gemein-
    same Züge an die Tochter mahnt und doch all der Reize der
    Jugend, Schönheit und psychischen Frische entbehrt, welche ihm
    seine Frau wertvoll machen.

    Die Kenntnis versteckter Seelenregungen, welche die psycho-
    analytische Untersuchung einzelner Menschen verleiht, gestattet
    uns, zu diesen Motiven noch andere hinzuzufügen. Wo die psycho-
    sexuellen Bedürfnisse der Frau in der Ehe und im Familienleben
    befriedigt werden sollen, da droht ihr immer die Gefahr der
    Unbefriedigung durch den frühzeitigen Ablauf der ehelichen Be-
    ziehung und die Ereignislosigkeit in ihrem Gefühlsleben. Die
    alternde Mutter schützt sich davor durch Einführung in ihre
    Kinder, Identifizierung mit ihnen, indem sie deren gefühlsbetonte
    Erlebnisse zu den eigenen macht. Man sagt, die Eltern bleiben
    jung mit ihren Kindern; es ist dies in der Tat einer der wert-
    vollsten seelischen Gewinste, den Eltern aus ihren Kindern
    ziehen. Im Falle der Kinderlosigkeit entfällt so eine der besten
    Möglichkeiten, die für die eigene Ehe erforderliche Resignation
    zu ertragen. Diese Einführung in die Tochter geht bei der
    Mutter leicht so weit, daß sie sich in den von ihr geliebten
    Mann – mitverliebt, was in grellen Fällen infolge des heftigen

  • S.

    23

    seelischen Sträubens gegen diese Gefühlsanlage zu schweren
    Formen neurotischer Erkrankung führt. Eine Tendenz zu solcher
    Verliebtheit ist bei der Schwiegermutter jedenfalls sehr häufig,
    und entweder diese selbst oder die ihr entgegenarbeitende Strebung
    schließen sich dem Gewühle der miteinander ringenden Kräfte
    in der Seele der Schwiegermutter an. Recht häufig wird gerade
    die unzärtliche, sadistische Komponente der Liebeserregung dem
    Schwiegersohne zugewendet, um die verpönte, zärtliche um so
    sicherer zu unterdrücken.

    Für den Mann kompliziert sich das Verhältnis zur Schwieger-
    mutter durch ähnliche Regungen, die aber aus anderen Quellen
    stammen. Der Weg der Objektwahl hat ihn regulärerweise über
    das Bild seiner Mutter, vielleicht noch seiner Schwester, zu seinem
    Liebesobjekt geführt; infolge der Inzestschranke glitt seine Vor-
    liebe von beiden teuren Personen seiner Kindheit ab, um bei
    einem fremden Objekt nach deren Ebenbild zu landen. An Stelle
    der eigenen Mutter und Mutter seiner Schwester sieht er nun
    die Schwiegermutter treten; es entwickelt sich eine Tendenz, in
    die vorzeitliche Wahl zurückzusinken, aber dieser widerstrebt alles
    in ihm. Seine Inzestscheu fordert, daß er an die Genealogie seiner
    Liebeswahl nicht erinnert werde; die Aktualität der Schwieger-
    mutter, die er nicht wie die Mutter von jeher gekannt hat, so
    daß ihr Bild im Unbewußten unverändert bewahrt werden konnte,
    macht ihm die Ablehnung leicht. Ein besonderer Zusatz von Reiz-
    barkeit und Gehässigkeit zur Gefühlsmischung läßt uns vermuten,
    daß die Schwiegermutter tatsächlich eine Inzestversuchung für den
    Schwiegersohn darstellt, sowie es anderseits nicht selten vorkommt,
    daß sich ein Mann manifesterweise zunächst in seine spätere
    Schwiegermutter verliebt, ehe seine Neigung auf deren Tochter
    übergeht.

    Ich sehe keine Abhaltung von der Annahme, daß es gerade
    dieser, der inzestuöse Faktor des Verhältnisses ist, welcher die
    Vermeidung zwischen Schwiegersohn und Schwiegermutter bei

  • S.

    24

    den Wilden motiviert. Wir würden also in der Aufklärung der
    so streng gehandhabten „Vermeidungen“ dieser primitiven Völker
    die ursprünglich von Fison geäußerte Meinung bevorzugen, die
    in diesen Vorschriften wiederum nur einen Schutz gegen den
    möglichen Inzest erblickt. Das nämliche würde für alle anderen
    Vermeidungen zwischen Bluts- oder Heiratsverwandten gelten. Nur
    bliebe der Unterschied, daß im ersteren Falle der Inzest ein
    direkter ist, die Verhütungsabsicht eine bewußte sein könnte; im
    anderen Falle, der das Schwiegermutterverhältnis mit einschließt,
    wäre der Inzest eine Phantasieversuchung, ein durch unbewußte
    Zwischenglieder vermittelter.

    Wir haben in den vorstehenden Ausführungen wenig Gelegen-
    heit gehabt zu zeigen, daß die Tatsachen der Völkerpsychologie
    durch die Anwendung der psychoanalytischen Betrachtung in neuem
    Verständnis gesehen werden können, denn die Inzestscheu der
    Wilden ist längst als solche erkannt worden und bedarf keiner
    weiteren Deutung. Was wir zu ihrer Würdigung hinzufügen
    können, ist die Aussage, sie sei ein exquisit infantiler Zug und
    eine auffällige Übereinstimmung mit dem seelischen Leben des
    Neurotikers. Die Psychoanalyse hat uns gelehrt, daß die erste
    sexuelle Objektwahl des Knaben eine inzestuöse ist, den verpönten
    Objekten, Mutter und Schwester, gilt, und hat uns auch die Wege
    kennen gelehrt, auf denen sich der Heranwachsende von der
    Anziehung des Inzests frei macht. Der Neurotiker repräsentiert
    uns aber regelmäßig ein Stück des psychischen Infantilismus, er
    hat es entweder nicht vermocht, sich von den kindlichen Ver-
    hältnissen der Psychosexualität zu befreien, oder er ist zu ihnen
    zurückgekehrt. (Entwicklungshemmung und Regression.) In seinem
    unbewußten Seelenleben spielen darum noch immer oder wiederum
    die inzestuösen Fixierungen der Libido eine Hauptrolle. Wir sind
    dahin gekommen, das vom Inzestverlangen beherrschte Verhältnis
    zu den Eltern für den Kernkomplex der Neurose zu erklären.
    Die Aufdeckung dieser Bedeutung des Inzests für die Neurose

  • S.

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    stößt natürlich auf den allgemeinsten Unglauben der Erwachsenen
    und Normalen; dieselbe Ablehnung wird z. B. auch den Arbeiten
    von Otto Rank entgegengetreten, die in immer größerem Aus-
    maß dartun, wie sehr das Inzestthema im Mittelpunkte des dich-
    terischen Interesses steht und in ungezählten Variationen und
    Entstellungen der Poesie den Stoff liefert. Wir sind genötigt zu
    glauben, daß solche Ablehnung vor allem ein Produkt der tiefen
    Abneigung des Menschen gegen seine einstigen, seither der Ver-
    drängung verfallenen Inzestwünsche ist. Es ist uns darum nicht
    unwichtig, an den wilden Völkern zeigen zu können, daß sie die
    zur späteren Unbewußtheit bestimmten Inzestwünsche des Men-
    schen noch als bedrohlich empfinden und der schärfsten Abwehr-
    maßregeln für würdig halten.