Die Schwiegermutter 1913-001/1912.7

Freud, Sigmund (1913-001/1912.7): Die Schwiegermutter

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    Erscheint täglich.


    Neues Wiener Journal


    Unparteiisches Tagblatt.
    Herausgeber: J. Lippowitz. 


    Nr. 6639 Wien, Donnerstag, 18. April 1912 20. Jahrgang

    Feuilleton.


    Die Schwiegermutter.

    Ein psychoanalytischer Versuch der Erklärung von
    Professor Dr. Siegmund Freud.

    Der bekannte Wiener Neurologe Professor Dr. Siegmund
    Freud sieht nach der von ihm entwickelten Lehre der Psycho-
    analyse den Urgrund der Neurosen in verdrängten oder pervertierten
    Sexualempfindungen. Als eine der markantesten und primitivsten
    der Empfindungen betrachtet er den Inzestgedanken, erotische Be-
    tonung des Verhältnisses zwischen Eltern und Kindern, zwischen
    Vater und Tochter, ganz besonders aber zwischen Mutter und
    Sohn. Die Verdrängung dieser ursprünglichen Empfindungen
    bildet für ihn vielfach den oft gänzlich unbewußten Keim
    späterer Neurosen. Freud und seine Schüler haben die
    Bedeutung des Inzestgedankens für die Kunst und
    künstlerische Gestaltung des Wiederholten aufzuzeigen
    versucht. In der im März zum erstenmal erschienenen Zeitschrift
    für Anwendung der Psychoanalyse auf die Geisteswissenschaften
    „Imago“, herausgegeben von Professor Dr. Siegmund Freud,
    redigiert von Otto Rank und Dr. Hans Sachs (1912, Hugo
    Heller & Co., Leipzig und Wien), versucht Professor Freud in
    einem Artikel „Ueber einige Uebereinstimmungen im Seelenleben
    der Wilden und der Neurotiker“ speziell die Inzestscheu primitiver
    Völker in Parallele zu dem bereits erwähnten Ver-
    drängungsproblem zu stellen. Er wählt zur Demonstration die tiefststehenden
    heute lebenden Wilden. Die Ureinwohner Australiens, führt er
    aus, werden als eine besondere Rasse betrachtet, die
    weder physisch noch sprachlich Verwandtschaft mit ihren
    nächsten Nachbarn, den melanesischen, polynesischen und
    malaiischen Völkern erkennen läßt. Sie bauen weder Häuser noch
    feste Hütten, bearbeiten den Boden nicht, halten keine Haus-
    tiere bis auf den Hund, kennen nicht einmal die Kunst der
    Töpferei. Sie nähren sich ausschließlich von dem Fleisch aller
    möglichen Tiere, die sie fangen, und von den Wurzeln, die sie
    graben. Könige oder Häuptlinge sind bei ihnen unbekannt, die
    Versammlung der gerechten Männer entscheidet über die gemein-
    samen Angelegenheiten. Es ist durchaus zweifelhaft, ob man ihnen
    Spuren von Religion in Form der Verehrung höherer Wesen zu-
    gestehen darf. Die Stämme im Innern des Kontinents, die in-
    folge von Wassernot mit den härtesten Lebensbedingungen zu
    ringen haben, scheinen in allen Stücken primitiver zu sein als die
    der Küste nahewohnenden. Von diesen armen nackten Kannibalen
    werden wir gewiß nicht erwarten, daß sie im Geschlechtsleben
    in unserem Sinne sittlich seien, ihren sexuellen Trieben ein hohes
    Maß von Beschränkung auferlegt haben. Und doch erfahren wir,
    daß sie sich mit ausgeklügeltster Sorgfalt und peinlichster Strenge
    die Verhütung inzestuöser Geschlechtsbeziehungen zum Ziel gesetzt
    haben. Ja ihre gesamte soziale Organisation scheint dieser Absicht
    zu dienen oder mit ihrer Erreichung in Beziehung gebracht
    worden zu sein. An Stelle aller fehlenden religiösen und sozialen
    Institutionen findet sich bei den Australiern das System des
    Totemismus. Die australischen Stämme zerfallen in kleinere
    Sippen oder Clans, von denen sich jeder nach seinem Totem
    benennt. Was ist nun der Totem? In der Regel ein Tier, ein
    eßbares, harmloses oder gefährliches, gefürchtetes, seltener eine
    Pflanze oder eine Naturkraft (Regen, Wasser), welche in
    einem besonderen Verhältnis zu der ganzen Sippe steht.
    Der Totem ist erstens der Stammvater der Sippe, dann aber
    auch ihr Schutzgeist und Helfer, der ihnen Orakel sendet, und
    wenn er sonst gefährlich ist, seine Kinder kennt und verschont.
    Die Totemgenossen stehen dafür unter der heiligen, sich selbst-
    wirkend strafenden Verpflichtung, ihren Totem nicht zu töten
    (vernichten) und sich seines Fleisches (oder des Genusses, den er
    sonst bietet) zu enthalten. Der Totemcharakter haftet nicht an
    einem Einzeltier oder Einzelwesen, sondern an allen Individuen
    der Gattung. Von Zeit zu Zeit werden Feste gefeiert, an denen
    die Totemgenossen in zeremoniellen Tänzen die Bewegungen
    und Eigenheiten ihres Totems darstellen oder nachahmen.
    Der Totem ist entweder in mütterlicher oder väter-
    licher Linie erblich, die erstere Art ist möglicherweise
    überall die ursprüngliche und erst spät durch die
    letztere abgelöst worden. Die Zugehörigkeit zum Totem ist die
    Grundlage aller sozialen Verpflichtungen des Australiers; setzt sich
    einerseits über die Stammesangehörigkeit hinaus, und drängt

    andererseits die Blutsverwandtschaft zurück. An Boden und Oert-
    lichkeit ist der Totem nicht gebunden; die Totemgenossen wohnen
    von einander getrennt und mit den Anhängern anderer Totems
    friedlich beisammen. Und nun müssen wir einer eigen-
    tümlichen Seite des totemistischen Systems gedenken, wegen welcher
    auch das Interesse des Psychoanalytikers sich ihm zuwendet. Fast
    überall, wo der Totem gilt, besteht auch das Gesetz, daß Mit-
    glieder desselben Totems nicht in geschlechtliche Beziehungen zu
    einander treten, also auch einander nicht heiraten dürfen. Das
    ist das mit dem Totem verbundene Exogamie.
    Uebertreter dieser Gesetze werden grausam mit dem Tode
    bestraft. Einschränkende Verbote gegen den Verkehr von Knaben
    mit Mutter und Schwestern finden sich auch auf den Neu-
    Hebriden, in Neu-Britannien, auf Neu-Mecklenburg, den Fidji-
    Inseln, unter den Basutos auf Sumatra, ferner bei verschiedenen
    Stämmen in Afrika.
    Die weitest verbreitete, strengste und auch für zivili-
    sierte Völker interessanteste Vermeidung ist die, welche den Verkehr
    zwischen dem Manne und seiner Schwiegermutter einschränkt. Sie
    ist in Australien ganz allgemein, ist aber auch bei den
    melanesischen, polynesischen und den Negervölkern in Kraft, soweit
    die Spuren des Totemismus und der Gruppenheirat reichen,
    und wahrscheinlich noch darüber hinaus. Bei
    manchen dieser Völker bestehen ähnliche Verbote gegen den
    harmlosen Verkehr einer Frau mit ihrem Schwiegervater, doch
    sind sie lange nicht so konstant und so ernsthaft. In vereinzelten
    Fällen werden beide Schwiegereltern Gegenstand der Vermeidung.
    Auf den Banksinseln sind diese Verbote sehr strenge und
    peinlich genau. Ein Mann wird die Nähe seiner Schwieger-
    mutter meiden wie die seinige. Wenn sie einander zufällig auf
    einem Pfade begegnen, so tritt das Weib zur Seite und wendet
    ihm den Rücken, bis er vorüber ist, oder er tut das nämliche.
    In Vanua Lava (Port Patteson) wird ein Mann nicht einmal
    hinter seiner Schwiegermutter am Strande einhergehen, ehe die
    steigende Flut nicht die Spur ihrer Fußtritte im Sande weg-
    geschwemmt hat. Doch dürfen sie aus einer gewissen Entfernung
    mit einander sprechen. Es ist ganz ausgeschlossen, daß er
    je den Namen seiner Schwiegermutter ausspricht oder sie den
    Namen ihres Schwiegersohnes. Auf den Salomons-Inseln darf der Mann
    Rudolf M. Rohrer, Brünn
    13. OKT. 1911
    2. Korrektur
  • S.

    von seiner Heirat an seine Schwiegermutter weder sehen noch mit
    ihr sprechen. Wenn er ihr begegnet, tut er nicht, als ob er sie
    kennen würde, sondern läuft, so schnell er kann, davon, um sich
    zu verbergen. Bei den Zulakaffern verlangt die Sitte, daß ein
    Mann sich seiner Schwiegermutter schäme, daß er alles tue, um
    ihrer Gesellschaft auszuweichen. Er tritt nicht in die Hütte ein,
    in der sie sich befindet, und wenn sie einander begegnen, geht er
    oder sie beiseite, etwa, indem sie sich hinter einen
    Busch versteckt, während er seinen Schild vors Gesicht
    hält. Wenn sie einander nicht ausweichen können,
    und das Weib nichts anderes hat, um sich zu
    verhüllen, so bindet sie wenigstens ein Büschel Gras um den Kopf,
    damit dem Zeremoniell Genüge getan sei. Der Verkehr zwischen
    ihnen darf entweder durch eine dritte Person besorgt werden, oder
    sie dürfen aus einiger Entfernung einander zuschreien, wenn sie
    irgendeine Schranke, zum Beispiel die Umfassung des Kraals,
    zwischen sich haben. Keiner von ihnen darf den Namen des
    andern in den Mund nehmen. Bei den Basogos, einem Neger-
    stamm im Quellgebiet des Nils, darf ein Mann zu seiner
    Schwiegermutter nur sprechen, wenn sie in einem andern Raume
    des Hauses ist und von ihm nicht gesehen wird. Dieses Volk
    verabscheut übrigens den Inzest so sehr, daß es ihn selbst bei
    Haustieren nicht duldbar hält.

    Während Ursache und Bedeutung der anderen Vermeidungen
    zwischen nahen Verwandten einem Zweifel nicht unterliegen, so
    daß sie von allen Beobachtern als Schutzmaßregeln gegen den
    Inzest aufgefaßt werden, haben die Verbote, welche den Verkehr
    mit der Schwiegermutter betreffen, von manchen Seiten eine
    andere Deutung erfahren. Es erschien mit Recht unverständlich,
    daß alle diese Völker so große Angst vor der Versuchung zeigen
    sollten, die dem Mann in der Gestalt einer älteren Frau
    entgegentritt, welche seine Mutter sein könnte, oder es wirklich
    an seiner Stelle Schwiegermutter wurde auch gegen die Auf-
    fassung von Fison wurde eingewendet, einer aufmerksamen
    beobachtet, daß gerade Heiratshindernisse darin eine Lücke
    zeigen, daß sie die Ehe zwischen einem Mann und seiner
    Schwiegermutter nicht theoretisch unmöglich machen; es darum
    einer besonderen Sicherung gegen diese Möglichkeit bedurfte. Sir
    J. Lubbock führt in seinem Werke „Origin of civilisation“ das
    Benehmen der Schwiegermutter gegen den Schwiegersohn auf die
    einstige Raubehe (marriage by capture) zurück. „Solange

    der Frauenraub wirklich bestand, wird auch die Entführung der
    Eltern ernsthaft genug gewesen sein. Als von dieser Form der
    Ehe nur mehr Symbole übrig waren, wurde auch die Einmischung
    der Eltern symbolisiert, und auch diese Sitte hielt noch an, nachdem
    ihre Herkunft vergessen war.“ Es wird Crawley leicht, zu
    zeigen, wie wenig dieser Erklärungsversuch die Einzelheiten
    der tatsächlichen Beobachtung deckt. E. B. Tylor meint,
    die Behandlung des Schwiegersohnes von seiten seiner
    Schwiegermutter sei nichts anderes als eine Form der „Nicht-
    anerkennung“ (cutting) von seiten der Familie der Frau. Der
    Mann gilt als Fremder, und dies so lange, bis das erste Kind
    geboren wird. Allein abgesehen von den Fällen, in denen letzterer
    Eintritt keine Änderung bringt, ist Tylors Erklärung nicht mehr
    dem Einwand, daß sie die Orientierung der Sitte auf das
    Verhältnis zwischen Schwiegersohn und Schwiegermutter nicht
    aufhellt, also den geschlechtlichen Faktor übersieht, und daß sie
    dem Moment des geradezu heiligen Abscheus nicht Rechnung
    trägt, welcher in den Vermeidungsgeboten zum Ausdrucke kommt.
    eine Instanz, die nach der Begründung des Verbots gefragt
    wurde, gab die vom Rückgefühl getragene Antwort: „Es ist nicht
    recht, daß er die Brüste sehen soll, die seine Frau genährt
    haben.“

    Es ist bekannt, daß das Verhältnis zwischen Schwiegersohn
    und Schwiegermutter auch bei den zivilisierten Völkern zu den
    heiklen Seiten der Familienorganisation gehört. Es bestehen in
    der Gesellschaft der weißen Völker Europas und Amerikas zwar
    keine Vermeidungsgebote mehr für die beiden, aber es würde oft
    viel Streit und Unlust vermieden, wenn solche noch als Sitte
    beständen und nicht von den einzelnen Individuen wieder auf-
    gerichtet werden müßten. Manchem Europäer mag es als
    ein Akt hoher Weisheit erscheinen, daß die wilden
    Völker durch ihre Vermeidungsgebote die Herstellung
    eines Einvernehmens zwischen den beiden so nahe ver-
    gewordenen Personen von vornherein ausgeschlossen haben.
    Es ist kaum zweifelhaft, daß in der psychologischen Situation von
    Schwiegermutter und Schwiegersohn etwas enthalten ist, was die
    Feindschaft zwischen ihnen befördert und ihr Zusammenleben
    erschwert. Daß der Weg der zivilisierten Völker gerade das
    Schwiegermutterthema so gern zum Objekt nimmt, scheint mir
    darauf hinzudeuten, daß die Gefühlskomponenten zwischen den beiden
    unvereinbaren Komponenten scheinen, die im scharfen Gegensatz zu ein-

    ander stehen. Ich meine, daß dieses Verhältnis eigentlich ein
    „ambivalentes“, aus widerstreitenden, zärtlichen und feindseligen
    Regungen zusammengesetztes ist. Ein gewisser Anteil dieser
    Regungen liegt klar zutage: Von seiten der Schwieger-
    mutter die Abneigung, auf den Besitz der Tochter
    zu verzichten, das Mißtrauen gegen den Fremden, dem sie
    überantwortet ist, die Tendenz, eine herrschende Position zu be-
    haupten, in die sie sich im eigenen Hause eingelebt hatte. Von
    der Seite des Mannes die Entschlossenheit, sich seinem fremden Willen
    nicht unterzuordnen, die Eifersucht gegen alle Personen, die vor
    ihm die Zärtlichkeit seines Weibes besaßen, und — last not
    least — die Abneigung dagegen, sich in der Illusion der Sexual-
    überschätzung stören zu lassen. Eine solche Störung geht recht
    häufig von der Schwiegermutter aus, die als eine Ältere,
    so viele gemeinsame Züge an die Tochter mahnt und doch
    all der Reize der Jugend, Schönheit und psychischer
    Frische entbehrt, welche ihm seine Frau wertvoll machen.

    Die Kenntnis versteckter Seelenregungen, welche die psycho-
    analytische Untersuchung einzelner Menschen verleiht, gestattet
    uns, zu diesen Motiven noch andere hinzuzufügen. Wo die psycho-
    sexuellen Bedürfnisse der Frau in der Ehe und im Familienleben
    befriedigt werden sollen, da droht ihr immer die Gefahr der Un-
    befriedigung durch den frühzeitigen Ablauf der ehelichen Beziehung
    und die Ereignislosigkeit in ihrem Gefühlsleben. Die alternde
    Mutter schützt sich davor durch die Einfühlung in ihre Kinder,
    Identifizierung mit ihnen, indem sie deren gefühlsbetonte Erleb-
    nisse zu den eigenen macht. Man sagt, die Eltern bleiben jung
    mit ihren Kindern; es ist dies in der Tat einer der wertvollsten
    seelischen Gewinne, den Eltern aus ihren Kindern ziehen. Im Falle
    der Kinderlosigkeit entfällt so einer der besten Möglichkeiten, die für
    die eigene Ehe erforderliche Resignation zu ertragen. Diese Einfühlung
    in die Tochter geht bei der Mutter leicht so weit, daß sie sich
    ebenfalls in den geliebten Mann verliebt, was in grellen
    Fällen, infolge des starken inneren Widerstandes, zu seelischen
    Gefühlslagen, zu schweren Formen neurotischer Erkrankung führt.
    In jeder Tendenz zu solcher Verliebtheit ist bei der Schwiegermutter
    jedenfalls sehr häufig, und entweder diese selbst oder die ihr
    entgegenarbeitende Strebung schließen sich dem Gemüthe der mit-
    einander ringenden Kräfte in die Seele der Schwiegermutter an.
    Recht häufig gewinnt gerade die unklärbare, feindliche Komponente
    der Liebeserregung dem Schwiegersohne zugewendet, um

  • S.
    die verpönte, zärtliche Komponente der Liebeserregung
    dem Schwiegersohne zugewendet, um die verbotene Liebes-
    regung zu verhüllen. Ich meine nicht, daß dieses Verhältnis
    eigentlich ein „ambivalentes“, aus widerstreitenden, zärtlichen
    und feindseligen Regungen zusammengesetztes ist. Ein
    gewisser Anteil dieser Regungen liegt klar zutage: Von
    seiten der Schwiegermutter die Abneigung, auf den Besitz
    der Tochter zu verzichten, das Mißtrauen gegen den
    Fremden, dem sie überantwortet ist, die Tendenz, eine herrschende
    Position zu behaupten, in die sie sich im eigenen Hause
    eingelebt hatte. Von der Seite des Mannes die Entschlossenheit,
    sich seinem fremden Willen nicht unterzuordnen, die Eifer-
    sucht gegen alle Personen, die vor ihm die Zärtlichkeit seines
    Weibes besaßen, und — last not least — die Abneigung
    dagegen, sich in der Illusion der Sexualüberschätzung stören
    zu lassen. Eine solche Störung geht recht häufig von der
    Schwiegermutter aus, die als eine Aeltere, so viele gemeinsame
    Züge an die Tochter mahnt und doch all der Reize der
    Jugend, Schönheit und psychischer Frische entbehrt, welche
    ihm seine Frau wertvoll machen. Die Kenntnis versteckter
    Seelenregungen, welche die psychoanalytische Untersuchung
    einzelner Menschen verleiht, gestattet uns, zu diesen Motiven
    noch andere hinzuzufügen. Wo die psychosexuellen Bedürfnisse
    der Frau in der Ehe und im Familienleben befriedigt werden
    sollen, da droht ihr immer die Gefahr der Unbefriedigung durch
    den frühzeitigen Ablauf der ehelichen Beziehung und die Ereignis-
    losigkeit in ihrem Gefühlsleben. Die alternde Mutter schützt
    sich davor durch die Einfühlung in ihre Kinder, Identifizierung
    mit ihnen, indem sie deren gefühlsbetonte Erlebnisse zu den
    eigenen macht. Man sagt, die Eltern bleiben jung mit ihren
    Kindern; es ist dies in der Tat einer der wertvollsten seelischen
    Gewinne, den Eltern aus ihren Kindern ziehen. Im Falle der
    Kinderlosigkeit entfällt so einer der besten Möglichkeiten, die
    für die eigene Ehe erforderliche Resignation zu ertragen.
    Diese Einfühlung in die Tochter geht bei der Mutter leicht so
    weit, daß sie sich ebenfalls in den geliebten Mann verliebt,
    was in grellen Fällen, infolge des starken inneren Widerstandes,
    zu seelischen Gefühlslagen, zu schweren Formen neurotischer
    Erkrankung führt. In jeder Tendenz zu solcher Verliebtheit
    ist bei der Schwiegermutter jedenfalls sehr häufig, und entweder
    diese selbst oder die ihr entgegenarbeitende Strebung schließen
    sich dem Gemüthe der miteinander ringenden Kräfte in die Seele
    der Schwiegermutter an. Recht häufig gewinnt gerade die un-
    klärbare, feindliche Komponente der Liebeserregung dem
    Schwiegersohne zugewendet, um die verbotene Liebesregung
    zu verhüllen. Ich glaube nicht, daß ich mit den psycho-
    analytischen Deutungsversuchen Professor Freuds einver-
    standen sein oder nicht, jedenfalls bilden seine Ausführungen
    einen hochinteressanten geistvollen Versuch, das Schwieger-
    mutterproblem in einer anderen Weise als der üblichen
    humoristischen zu beleuchten. . . . . . . . . . . . m. f.