Ein Werk „ist nicht etwas Statisches, es ist vielmehr ein historischer Prozess, in dessen Verlauf verschiedene Ergebnisse erzielt werden, die aber keineswegs für die Dauer fixiert sind oder fixiert sein müssen“. (Scheibe 1971:4) Es entwickelt sich in einer bestimmten Zeit und ist Spiegel dieser Zeit, in der es entstanden ist; aufeinanderfolgende Fassungen zeigen ein Werk in seiner für den jeweiligen Zeitpunkt gültigen Gestalt und in seinem spezifischen Kontext. 

Die Sammlung und Erschließung der Überlieferungsträger für diese historisch kritische Gesamtausgabe nützt das Potential der Digital Humanities und folgt philologischen Richtlinien, nach denen die Texte strukturiert, aufbereitet und ediert werden. 
Im Archiv der Edition liegen die historischen Textträger nach Möglichkeit vollständig als Faksimile und in diplomatischer Umschrift vor, so dass alle editorischen Eingriffe am Original überprüfbar sind. 

Das Werk verstanden als „historischer“ Prozess
„Historisch“ zu bezeichnen sind Werkausgaben, „wenn in ihnen die Überlieferungs- und Entstehungsgeschichte(n) der Texte – jeweils aller Textzeugen eines Werkes – exakt dargestellt werden“. (Oellers 1993:232) 
Diesen Entstehungs- und Entwicklungsprozess gilt es zu rekonstruieren.

Zur Objektivität und Subjektivität editorischer Entscheidungen
Hans Zeller bezeichnete die von ihm vorgefundenen Textträger als Befund und das Ergebnis von dessen editorsicher Erschließung als Deutung. Sein editorisches Prinzip der Trennung von „Befund und Deutung“ (Zeller 1971:51) wurde richtungsweisend. 
Bereits die Ordnung, in welcher eine Edition vorliegt, sowie die damit verbundene Antwort auf die Frage, welche Quellen aufgenommen werden und wie sie benannt werden, beruhen auf einer editorischen Entscheidung. Das gilt umso mehr für die philologischen Richtlinien, nach denen die Zeugen in das Archiv aufgenommen und erschlossen werden, und für die Methoden, mit denen in der Edition bei Textvarianten die Unterschiede erfasst werden wie für die Art und Weise, wie sich der Editionstext konstituiert, auf den sich der Variantenapparat bezieht.
Bei allem Bemühen um wissenschaftliche Objektivität findet bei editorischen Maßnahmen auch Interpretation statt. Das gilt selbst für zeilen-, zeichen- und buchstabengetreue diplomatische Umschriften der Textzeugen und hier wiederum in besonderem Maße für die Umschrift der Autografen. Zeller (1971:79) betont: „Nicht der Text der Handschrift, sondern die Handschrift selbst ist der Befund. Die Handschrift bedarf der Interpretation: das Ergebnis der Interpretation ist der Text. Diese Interpretation der Handschrift ist Textkonstituierung. […] Die Handschrift ist nicht der Text, sie enthält, sie bedeutet den Text.“ In der Folge liegt für ihn die editorische Aufgabe „in der Feststellung und Wiedergabe der autorisierten Fassungen (bzw. des möglichst autornahen Textes, wenn autorisierte Texte nicht existieren).“ (Zeller 1971:56)
Dem folgend werden in dieser Edition herausgeberische Entscheidungen in den philologischen Richtlinien genau definiert und damit kenntlich und nachprüfbar gemacht. (Zeller 171:48f)

Zur Referenzierung
Im Archiv werden sowohl gedruckte Textträger als auch Autografen diplomatisch zeilen-, absatz- und seitengenau transkribiert, Bezugspunkt für die Referenzierung ist die jeweilige Seitenzahl. 
Der konstituierte Text der Edition des Druckwerkes Freuds liegt jedoch als Fließtext vor. Wird ein Textträger zum Referenztext für einen konstituierten Editionstext, wird er in dieser Funktion daher als zeilenungebundener Text geführt, Zeilen- und Seitenumbrüche sind aufgehoben, die Fußnoten in Endnoten umgewandelt. Finden sich darin Verse, wird der Zeilenumbruch beibehalten. Referenzpunkt für die Zitation des konstituierten Textes ist in der Folge nicht mehr die Seitenzahl, sondern die Signatur, ergänzt von der Absatznummer, was eine formatunabhängige Referenzierung des Editionstextes erlaubt. 
Die Autografen (die von Freud nicht publizierten Schriften aus dem Nachlass, andere Textsorten, wie etwa die Protokolle der Wiener Psychoanalytischen Vereinigung sowie das Briefwerk hingegen werden zwar ebenfalls in einem ersten Schritt zeilen- absatz- und seitengenau transkribiert, aber im darauf basierenden konstituierten Text der Edition sind die Seitenumbrüche aufgehoben und den Referenzpunkt für die Zitation des konstituierten Textes bildet auch hier Signatur, ergänzt von der Absatznummer.

Zm Archiv der Edition: 
Vollständigkeit in der Sammlung, systematische Erfassung und Ordnung der Quellen.
Im Archiv erfolgt die möglichst vollständige Erfassung, Erschließung und Beschreibung des gesamten Textbestandes sowie die Definition und Zuordnung von Texten nach den Methoden der archivalischen Bestandsaufnahme, diese „haben unter der genannten Zielsetzung zugleich auch die Funktion heuristischer Methoden“ (Hurlebusch, K. 1971:402). 
Wenn auch gesondert geführt sind das Korrespondenz und das Werk auf einem Datenträger vereinigt, folgen einem einheitlichen, konsistenten editorischen Prinzip und sind über den Anmerkungs- und Registerapparat sowie über Querverweise miteinander verknüpft. 
Langfristiges Ziel ist es, im Archiv alle Werkmanifestationen und alle Briefe in Form von Faksimiles und in diplomatischer Umschrift vorliegen zu haben. 

In Hinblick auf das Werk liegt der Ordnung der Sammlung ein spezifischer Werkbegriff zugrunde, wie er in den Functional Requirements for Bibliographic Recording (FRBR) definiert wird, das ein Entitäten-Beziehungsmodell für genaue bibliografische Erfassungen zur Verfügung stellt, welches von vier Entitäten (work, expression, manifestation, item) ausgeht. So verstanden ist ein Werk (work) eine einheitliche, intellektuelle (oder künstlerische) Schöpfung und wird editorisch auch so behandelt. Dabei ist nicht eine konkrete Version gemeint, sondern das Werk an sich – zum Beispiel die Illias oder Die Traumdeutung.  Das Werk kann in mehreren Expressionen (expressions) vorliegen, also in Formen, die das Werk jedes Mal annimmt, wenn es eine Realisierung erfährt. Jede Veränderung des Inhaltes durch den Autor bildet eine neue Expression (IFLA 2006:18). Werk und Expressionen sind abstrakte Entitäten. Manifestationen (manifestations) eines Werkes hingegen sind physische Verkörperungen eines Werkes wie etwa die 4. Auflage der Traumdeutung. „Als Entität stellt die Manifestation alle physischen Objekte dar, die sowohl im Hinblick auf den intellektuellen Inhalt als auch auf die physische Form dieselben Eigenschaften haben.“ (IFLA 2006:20) Die letzte Entität ist das konkrete Exemplar (item). Als Exemplar versteht man das einzelne Stück eines Werkes, etwa ein einzelnes, konkretes Buch, das sich etwa in der Edition in Form eines Faksimiles abgebildet findet.  
Die Edition führt daher ein Werkverzeichnis, in dem allen Schriften aufgenommen sind (auch Schriften aus dem Nachlass, Quellen aus zweiter Hand und Miszellen), unabhängig davon, ob sie publiziert wurden oder nicht. Bei jedem dieser Werke sind auch alle bekannten Manifestationen angeführt. Beim von Freud selbst zum Druck gebrachten Werk werden auch alle Textzeugen, die bis zu seinem Tod entstanden sind, berücksichtigt, das umfasst jene, die direkt überliefert und autorisiert sind (bei einem wissenschaftlichen Werk sind das etwa Notizen, Entwürfe, Reinschriften, Druckfahnen und alle Ausgaben bis zur letzten zu Freuds Lebzeiten autorisierten Veröffentlichung), aber auch jene, die aus zweiter Hand stammen oder von denen wir nur wissen, von deren Inhalt aber nichts bekannt ist.
Jedes Werk ist mit einer Signatur versehen, die Informationen über das Jahr der Erstpublikation oder der Niederschrift sowie der Werkkategorie enthält. Die Signatur der Werkmanifestationen bauen auf der Werksignatur auf, ergänzt vom Jahr ihrer Entstehung oder Publikation. Nach diesen Signaturen ordnet sich das Werkverzeichnis. 

Das Briefwerk ist nach Korrespondenzen geordnet, und innerhalb jeder Korrespondenz nach dem Namen der Person, die den Brief verfasst oder empfangen hat, ergänzt vom Datum des Schreibens. Aus diesen Elementen setzt sich die Signatur der einzelnen Briefe zusammen. Nicht zur Verfügung stehende Faksimiles von Briefen, von denen man aber weiß, werden in das Briefverzeichnis aufgenommen und mit Angaben zu den indirekten Quellen versehen. In dieses Verzeichnis werden auch Briefe aufgenommen, von deren Existenz man aus Verzeichnissen weiß, die Freud angelegt hatte, die aber verloren gegangen sind. In der Regel werden aber Briefe, auf deren Existenz man nur aus anderen Briefen einer Korrespondenz schließen kann, bei denen es aber keinen Hinweis gibt, dass es noch Überlieferungsträger gibt, nicht in das Briefverzeichnis aufgenommen. Hier bewegen wir uns derzeit noch in einer Grauzone, eine weitere Klärung wird erst die genauere Überprüfung unserer Quellen bringen.

Zur Edition und dem „kritischen“ Apparat der Werke
„Kritisch“ zu bezeichnen sind Werkausgaben, wenn sie ihre Editionstexte „nach kritischer Sichtung (Recensio), kritischer Prüfung (Examinatio) und möglicherweise kritischer Berichtigung (Emendatio)“ konstituieren. (Oellers 1993:232) 
Die textkritische Methode wurde zur wissenschaftlichen Untersuchung von Werken und ihren Manifestationen entwickelt. Abhängig von der Zielsetzung einer Edition und der Überlieferung der historischen Textquellen geht es dabei – wie in der klassischen Philologie – um die Rekonstruktion nicht erhaltener Textstufen und die Erstellung eines Stammbaumes (Stemma codicum) von Überlieferungsträgern – oder wie bei Schriften aus der Neuzeit, um die genaue Dokumentation der Textgenese.
Das Werk von Sigmund Freud liegt weitgehend in gesichert autorisierten Fassungen vor, hier geht es um die genaue Dokumentation der Textgenese und das Attribut „kritisch“ bezieht sich auf die Durchsicht, Untersuchung und Beschreibung der Textträger eines Werkes, sowie auf die Regeln, nach denen alle Herausgebereingriffe in den konstituierten Editionstext erfolgen, die im Einzelnen ausgewiesen werden müssen. 
Nicht erhaltener Werke werden in das Werkverzeichnis aufgenommen aber nicht rekonstruiert sondern nur mit Angaben zu den indirekten Quellen versehen. 
Die Textträger eines Werkes werden in Hinblick auf ihre Entstehungs- und Überlieferungsgeschichte beschrieben und auf variante Stellen geprüft (Kollationierung), die im kritischen Apparat (Variantenverzeichnis) in definierter Weise dokumentiert sind. 
Der vollständige Variantenapparat wird nach entsprechender Bearbeitung tabellarisch in synoptischer Form präsentiert, die auch für philologische Laien intuitiv verständlich ist. Beim synoptischen Modell der Darstellung des Variantenapparats werden alle in den Vergleich einbezogenen Manifestationen eines Werkes in vollem Wortlaut nebeneinander angeordnet. Die Differenzen zwischen den Manifestationen sind – horizontal geschichtet – jeweils in einer eigenen Zeile ausgewiesen, die zudem farblich markiert ist. Dieser Variantenapparat wird zwar mit dem konstituierten Text präsentiert, der auf der Ausgabe letzter Hand basiert. Aber nachdem die chronologischen Verhältnisse bestimmt sind, zieht diese Form der Kollationierung jeweils „immer nur ein Vorhergehendes und ein unmittelbar Folgendes“ (Höpker-Herberg 1991:220) heran und ist an keiner bestimmten Fassung orientiert. 

Zu den konstituierten Texten der Werke dieser Edition
Die konstituierten Text dieser Edition beruhen auf von Freud autorisierten Textzeugen, im Falle wissenschaftlicher Druckwerke ist dies in der Regel die Ausgabe letzter Hand (best manuscript, base text), die zeichen- und buchstabengetreu wiedergegeben wird. Die im Konstituierungsprozess gesetzten editorische Eingriffe erfolgen nach definierten Richtlinien und werden in jedem einzelnen Fall im kritischen Apparat ausgewiesen. 
Damit steht eine wissenschaftlich verlässliche Textgrundlage zur Verfügung, die nach festgelegten Kriterien erstellt und am Original überprüfbar ist. 
Mit dem konstituierten Text und dem auf ihn bezogenen kritischen Apparat liegen alle Entwicklungsstufen eines Werkes in dieser Edition vor. Mit diesem „Sichtbarmachen des historischen Prozesses findet die Edition ihr eigentliches Ziel“. (Scheibe 1971:7)  

Zum kuratierten Variantenapparat der Werke
Liegt ein Werk in mehreren, varianten Manifestationen vor, die einem Textvergleich unterzogen wurden, wird jener Teil der Ergebnisse, der die inhaltlichen Textänderungen betrifft, in einem kuratierten Variantenapparat angezeigt, der direkt mit dem konstituierten Text des Werkes verknüpft ist. Im Text selber wird auf die varianten Stellen mittels einer feinen Unterstreichung hingewiesen. Dazu findet sich am linken Rand ein Kurzhinweis („Zusatz“, „Streichung“ oder „Änderung“), versehen mit einer Referenz (Signatur:Seitenangabe). Diese Hinweise sind permanent gesetzt, um auf den prozesshaften Charakter der Textgenese zu verweisen. Nur durch dieses – allerdings wesentliche – Element unterscheidet sich der konstituierte Text dieser Ausgabe von einem reinen Lesetext.
Über Anklicken erscheinen die betreffenden Differenzen am rechten Textrand in synoptischer Darstellung ausgeführt. In der Druckversion werden sie geschlossen im Anschluss an den Text geführt. 
Darüber hinaus ist der konstituierte Text von Fußnoten und Anmerkungen, die nicht aus Freuds Hand stammen, freigehalten.

Zu den konstituierten Texten der Schriften, die zu Lebzeiten Freuds nicht publiziert wurden
Zu dieser Kategorie zählen vor allem das Briefwerk, die Schriften aus dem Nachlass, die nicht als Textvorstufen einem bestimmten  Werk zugeordnet sind, aber auch Dokumente wie etwa die Protokolle der Wiener Psychoanalytischen Vereinigung. Diese Überlieferungsträger wurden zu Lebzeiten Freuds nicht publiziert und liegen hier daher nur in nur einer Fassung vor. Deren diplomatische Umschrift bildet deshalb auch die Textgrundlage für den konstituierten Text der Edition. Dabei sind die Seitenumbrüche aufgehoben, Fußnoten in Endnoten umformatiert und Binnenkorrekturen (Einfügungen, Streichungen, Änderung der Wortfolge) ohne gesonderte grafische Auszeichnung bereits eingearbeitet. Im Unterschied zu den konstituierten Texten jener Werke, deren Druck Freud veranlasst hatte, bleiben, da es sich hier zumeist um Autografen handelt, die Zeilenumbrüche als signifikantes Charakteristikum für Freuds Schreibweise jedoch erhalten. 
Referenzpunkt für die Zitation des konstituierten Textes bildet auch hier Signatur, ergänzt von der Absatznummer.

Anmerkungen und Register
An den in der Edition konstituierten Texten ist der Anmerkungs- und Registerapparat angebunden. Die einzelnen Einträge sind in der digitalen Version am rechten Rand wahlweise direkt zuschaltbar.
In einer Printversion werden sich die Anmerkungen und Registereinträge – mit den entsprechenden Referenzen versehen – nach dem Textende finden. 
Der konstituierte Text selber wird - abgesehen von den editorischen Hinwiese zu Textvarianten am linken Rand – davon Freigehalten. 
Zu den Registern im Detail finden sich eigene Texte.
  

Literatur

Assmann, Bernhard (2005): Sind kanonische Zitierweisen der Geisteswissenschaften als nachhaltige Komponenten digitaler Repositorien geeignet“.  https://www.cei.lmu.de/pub/MagArbAssmann.pdf [2021-11-01]

Diercks, Christine; Blatow, Arkadi (2020): Freuds „Verzeichnis sämtlicher Schönen”. Zur Neu-Systematisierung der ›Freud- Bibliografie‹. Luzifer-Amor, 34, 2021, 67, 175-192.

Göttsche. Dirk (2000): Ausgabentypen und Ausgabenbenutzer. In: Nutt-Kofoth, Rüdiger; Plachta, Botho et al. (2000): Text und Edition. Positionen und Perspektiven. Berlin: Erich Schmitdt Verlag, 37-63

Höpker-Herberg, Elisabeth (1991): Synoptische Variantenverzeichnung. In: Martens, Gunter; Zeller, Hans (1971): Texte und Varianten. München: Beck, 219-232.

Hurlebusch, Klaus (1971): Zur Aufgabe und Method philologischer Forschung. In: Martens, Gunter; Zeller, Hans (1971): Texte und Varianten. München: Beck, 117-142

Hurlebusch, Rose-Maria Hurlebusch (1971): Die Vorbereitung historisch-kritischer Ausgaben. In: Martens, Gunter; Zeller, Hans (1971): Texte und Varianten. München: Beck, 401-412.

IFLA / International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA) (ed.) (1998). Functional Requirements for Bibliographic Records. The Hague, Netherlands and K.G. Saur Verlag, Munich, UBCIM Publications: New series; vol. 19. Version 2006, 2008. https://www.ifla.org/files/assets/cataloguing/frbr/frbr_2008.pdf [2022-04-26]

Lachmann, Karl (Hg.) (1839-1840): Gotthold Ephraim Lessings sämtliche Schriften. Neue rechtmäßige Ausgabe. Band 1-12. Berlin: Voß’sche Buchhandlung.

Martens, Gunter; Zeller, Hans (1971): Texte und Varianten. München: Beck.

Oellers, Norbert (1993): ‚Interpretierte Geschichte, Geschichtlichkeit und Interpretation. Probleme wissenschaftlicher Editionen In: Brenner, Peter J. (1993): Geist, Geld und Wissenschaft. Arbeits- und Darstellungsformen von Literaturwissenschaft. Frankfurt am Main: suhrkamp taschenbuch materialiern:231-252.

Plachta, Botho; Vliet, H. T. M. (2000): Überlieferung, Philologie und Repräsentation. Zum Verhältnis von Editionen und Institutionen. In: Nutt-Kofoth, Rüdiger; Plachta, Botho et al. (2000): Text und Edition. Positionen und Perspektiven. Berlin: Erich Schmitdt Verlag, 11-35

Sahle, Patrick (2013): Digitale Editionsformen. Zum Umgang mit der Überlieferung unter den Bedingungen des Medienwandels. Teil 2, Befunde, Theorie und Methodik. BoD, Nordstedt.  

Scheibe, Siegfried (1971): Zu einigen Grundprinzipien einer historisch-kritischen Ausgabe. In: Martens, Gunter; Zeller, Hans (1971): Texte und Varianten. München: Beck, 1-44.

Shillingsburg, Peter (2000): Anglo-amerikanische Editionswissenschaft. In: Nutt-Kofoth, Rüdiger; Plachta, Bodo; et al (Hg.) (2000): Text und Edition. Positionen und Perspektiven. Berlin: ESV, 143-164.

Wizisla, Erdmut (2000): Archive als Editionen? In: In: Nutt-Kofoth, Rüdiger; Plachta, Botho et al. (2000): Text und Edition. Positionen und Perspektiven. Berlin: Erich Schmitdt Verlag, 407-417.

Zeller, Hans (1971): Befund und Deutung. In: Martens, Gunter; Zeller, Hans (1971): Texte und Varianten. München: Beck, 445-89. 

Christine Diercks, 2014-2025 [zuletzt 2026-07-04]