S.
17
Über einige Übereinstimmungen im Seelenleben der
Wilden und der Neurotiker.Von Sigm. Freud.
I.
DIE INZESTSCHEU.
Einleitung.
Von allem Anfang an hat die psychoanalytische Forschung auf
Ähnlichkeiten und Analogien ihrer Ergebnisse am Seelenleben
des Einzelwesens mit solchen der Völkerpsychologie hin-
gewiesen. Es geschah dies, wie begreiflich, zuerst nur
schüchtern, in bescheidenem Umfange und ging nicht über das
Gebiet der Märchen und Mythen hinaus. Die Absicht solchen
Ausgreifens war keine andere als die, ihren an sich recht un-
wahrscheinlichen Resultaten durch solche unerwartete Übereinstim-
mungen Glaubwürdigkeit zu schaffen.In den seither verflossenen anderthalb Jahrzehnten hat die
Psychoanalyse aber Zutrauen zu ihrer Arbeit gewonnen, die nicht un-
ansehnliche Schar von Forschern, die der Anregung eines einzelnen
gefolgt sind, hat es zu einer befriedigenden Übereinstimmung in
ihren Anschauungen gebracht, und nun scheint der Zeitpunkt
günstig, um der über die Individualpsychologie hinausgreifenden
Arbeit ein neues Ziel zu setzen. Es sollen nicht nur ähnliche Vor-
kommnisse und Zusammenhänge im Seelenleben der Völker auf-
gespürt werden, wie sie durch die Psychoanalyse beim Individuum
ans Licht gezogen wurden, sondern auch der Versuch gewagt
werden, was in der Völkerpsychologie dunkel oder zweifelhaft
geblieben ist, durch die Einsichten der Psychoanalyse aufzuhellen.
Die junge psychoanalytische Wissenschaft will gleichsam zurück-
erstatten, was sie in ihren Anfängen anderen Wissensgebieten zu
danken hatte, und hofft, mehr wiedergeben zu können, als sie
seinerzeit empfing.Eine Schwierigkeit des Unternehmens liegt in der Qualifi-
kation der Männer, welche sich dieser neuen Aufgabe unterziehen.
Es wäre vergeblich zu warten, bis die Mythenforscher, Religions-
psychologen, Ethnologen, Linguisten usw. den Anfang machen,
psychoanalytische Denkweisen auf ihr eignes Material anzuwenden.
Die ersten Schritte in all diesen Richtungen müssen durchaus von
jenen unternommen werden, die sich bisher als Psychiater oder
Traumforscher in den Besitz der psychoanalytischen Technik und
ihrer Ergebnisse gesetzt haben. Solche sind aber zunächst Laien auf
anderen Wissensgebieten, und wenn sie mühselig einige Kenntnis
darin erworben haben, Dilettanten oder im besten Falle Auto-
didakten. Ihre Leistungen werden Schwächen und Fehler nicht
vermeiden können, welche der zünftige Forscher, der Fachmann,
mit seiner Beherrschung des Materials und seiner Übung, es zu
handhaben, leicht entdecken und vielleicht mit überlegenem SpottS.
18
verfolgen wird. Möge er in Erwägung ziehen, daß unsere Arbeiten
ja nichts anderes bezwecken, als ihm die Anregung zu bringen, daß
er selbst es besser mache, indem er an den ihm vertrauten Stoff
das Instrument versucht, welches wir ihm leihen können.Für die nachstehende kleine Arbeit muß ich aber noch eine
andere Entschuldigung geltend machen, als daß sie den ersten Schritt
des Autors bedeutet auf einem ihm bisher fremden Boden. Es
kommt noch hinzu, daß sie infolge verschiedener äußerlicher An-
triebe vorzeitig an das Licht der Öffentlichkeit gedrängt wurde,
nach weit kürzerer Inkubationszeit als des Autors sonstige Mit-
teilungen, lange ehe ihm ermöglicht war, die reichhaltige Literatur
des Gegenstandes durchzuarbeiten. Wenn ich trotzdem diese Ver-
öffentlichung nicht aufgeschoben habe, so beschwichtigt mich die
Erwägung, daß erste Arbeiten ohnedies meist darin fehlen, daß
sie zuviel umfassen wollen und eine Vollständigkeit der Lösung
anstreben, die, wie spätere Studien zeigen, fast niemals im ersten
Anlauf zu erreichen ist. Es schadet also wenig, wenn man
sich mit Absicht und Wissen auf eine kleine Probe beschränkt.
Außerdem befindet sich der Autor in der Situation des Knaben,
der im Walde ein Nest von köstlichen Beeren und guten Pilzen
gefunden hat und nun den Gefährten ruft, ehe er selbst alle ge-
pflückt hat, weil er sieht, daß er allein nicht imstande ist, die Fülle
zu bewältigen.Parallele der
ontogenetischen
und der
phylogenetischen
Entwicklung
des Seelen-
lebens.Für jeden an der Entwicklung der psychoanalytischen For-
schung Beteiligten war es ein denkwürdiger Moment, als C. G.
Jung auf einer privaten wissenschaftlichen Zusammenkunft durch
einen seiner Schüler mitteilen ließ, daß die Phantasiebildungen
gewisser Geisteskranker (Dementia praecox) in auffälligster Weise
mit den mythologischen Kosmogonien alter Völker zusammen-
stimmen, von denen die ungebildeten Kranken eine wissenschaft-
liche Kunde unmöglich erhalten hatten*. Es war hiemit nicht nur
auf eine neue Ursprungsquelle der sonderbarsten psychischen Krank-
heitsproduktionen hingewiesen, sondern auch in nachdrücklichster
Weise die Bedeutung des Parallelismus zwischen ontogenetischer
und phylogenetischer Entwicklung auch für das Seelenleben betont.
Der Geisteskranke und der Neurotiker rücken somit in die Nähe
des Primitiven, des Menschen entlegener Vorzeit, und wenn die
Voraussetzungen der Psychoanalyse richtig sind, muß, was ihnen
gemeinsam ist, auf den Typus des kindlichen Seelenlebens zurück-
führbar sein.Bedeutung der
wilden Völker
für die
Psychologie.Den Menschen der Vorzeit kennen wir in den Entwicklungs-
* Auf dem Psychoanalytischen Kongreß in Nürnberg 1910. Der mit dem
Vortrag Betraute war der seither verstorbene, hochbegabte C. Honegger.
Jung selbst und seine Schüler (Nelken, Spielrein) haben die damals
zuerst berührten Gesichtspunkte seither in anderen Arbeiten weiter verfolgt. Vgl.
Jung »Wandlungen und Symbole der Libido,« Jahrbuch für psychoanalytische
und psychopathologische Forschungen, Band III, 1911.S.
19
stadien, die er durchlaufen hat, durch die unbelebten Denkmäler
und Geräte, die er uns hinterlassen, durch die Kunde von seiner
Kunst, seiner Religion und Lebensanschauung, die wir entweder
direkt oder auf dem Wege der Tradition in Sagen, Mythen und
Märchen erhalten haben, durch die Überreste seiner Denkweisen in
unseren eigenen Sitten und Gebräuchen. Außerdem aber ist er
noch in gewissem Sinne unser Zeitgenosse; es leben Menschen,
von denen wir glauben, daß sie den Primitiven noch sehr nahe
stehen, viel näher als wir, in denen wir daher die direkten Abkömm-
linge und Vertreter der früheren Menschen erblicken. Wir urteilen
so über die sogenannten wilden und halbwilden Völker, deren
Seelenleben ein besonderes Interesse für uns gewinnt, wenn wir in
ihm eine gut erhaltene Vorstufe unserer eigenen Entwicklung er-
kennen dürfen.Wenn diese Voraussetzung zutreffend ist, so wird eine Ver-
gleichung der „Psychologie der Naturvölker“, wie die Völkerkunde
sie lehrt, mit der Psychologie des Neurotikers, wie sie durch die
Psychoanalyse bekannt worden ist, zahlreiche Übereinstimmungen
aufweisen müssen, und wird uns gestatten, bereits Bekanntes hier
und dort in neuem Lichte zu sehen.Aus äußeren wie aus inneren Gründen wähle ich für diese
Vergleichung jene Völkerstämme, die von den Ethnographen als
die zurückgebliebensten, armseligsten Wilden beschrieben worden
sind, die Ureinwohner des jüngsten Kontinents, Australien, der uns
auch in seiner Fauna soviel Archaisches, anderswo Untergegangenes,
bewahrt hat.Die Australier
als Beispiel
eines wilden
Volksstammes.Die Ureinwohner Australiens werden als eine besondere
Rasse betrachtet, die weder physisch noch sprachlich Verwandt-
schaft mit ihren nächsten Nachbarn, den melanesischen, polynesischen
und malaiischen Völkern erkennen läßt. Sie bauen weder Häuser
noch feste Hütten, bearbeiten den Boden nicht, halten keine Haus-
tiere bis auf den Hund, kennen nicht einmal die Kunst der
Töpferei. Sie nähren sich ausschließlich von dem Fleische aller mög-
lichen Tiere, die sie erlegen, und von Wurzeln, die sie graben.
Könige oder Häuptlinge sind bei ihnen unbekannt, die Versamm-
lung der gereiften Männer entscheidet über die gemeinsamen
Angelegenheiten. Es ist durchaus zweifelhaft, ob man ihnen Spuren
von Religion in Form der Verehrung höherer Wesen zugestehen darf.
Die Stämme im Innern des Kontinents, die infolge von Wasser-
armut mit den härtesten Lebensbedingungen zu ringen haben,
scheinen in allen Stücken primitiver zu sein als die der Küste nahe-
wohnenden.Von diesen armen nackten Kannibalen werden wir gewiß
nicht erwarten, daß sie im Geschlechtsleben in unserem Sinne sitt-
lich seien, ihren sexuellen Trieben ein hohes Maß von Beschränkung
auferlegt haben. Und doch erfahren wir, daß sie sich mit
ausgesuchtester Sorgfalt und peinlichster Strenge die VerhütungS.
20
Der
Totemismus.inzestuöser Geschlechtsbeziehungen zum Ziel gesetzt haben. Ja ihre
gesamte soziale Organisation scheint dieser Absicht zu dienen oder
mit ihrer Erreichung in Beziehung gebracht worden zu sein.
An Stelle aller fehlenden religiösen und sozialen Institutionen
findet sich bei den Australiern das System des Totemismus.
Die australischen Stämme zerfallen in kleinere Sippen oder Clans,
von denen sich jeder nach seinem Totem benennt. Was ist nun
der Totem? In der Regel ein Tier, ein eßbares, harmloses oder
gefährliches, gefürchtetes, seltener eine Pflanze oder eine Naturkraft
⟨Regen, Wasser⟩, welches in einem besonderen Verhältnis zu der
ganzen Sippe steht. Der Totem ist erstens der Stammvater der Sippe,
dann aber auch ihr Schutzgeist und Helfer, der ihnen Orakel sendet,
und wenn er sonst gefährlich ist, seine Kinder kennt und verschont.
Die Totemgenossen stehen dafür unter der heiligen, sich selbstwirkend
strafenden Verpflichtung, ihren Totem nicht zu töten ⟨vernichten⟩ und
sich seines Fleisches ⟨oder des Genusses, den er sonst bietet⟩ zu
enthalten. Der Totemcharakter haftet nicht an einem Einzeltier
oder Einzelwesen, sondern an allen Individuen der Gattung. Von
Zeit zu Zeit werden Feste gefeiert, an denen die Totemgenossen
in zeremoniösen Tänzen die Bewegungen und Eigenheiten ihres
Totem darstellen oder nachahmen.Der Totem ist entweder in mütterlicher oder in väterlicher Linie
erblich; die erstere Art ist möglicherweise überall die ursprüngliche
und erst später durch die letztere abgelöst worden. Die Zugehörig-
keit zum Totem ist die Grundlage aller sozialen Verpflichtungen des
Australiers, setzt sich einerseits über die Stammesangehörigkeit
hinaus, und drängt anderseits die Blutsverwandtschaft zurück*).
An Boden und Örtlichkeit ist der Totem nicht gebunden; die
Totemgenossen wohnen von einander getrennt und mit den
Anhängern anderer Totem friedlich beisammen**).*) Frazer, Totemism and Exogamy, Bd. I, p. 53. The totem bond is
stronger than the bond of blood or family in the modern sense.**) Dieser knappste Extrakt des totemistischen Systems kann nicht ohne
Erläuterungen und Einschränkungen bleiben: Der Name Totem ist in der Form
Totam 1791 durch den Engländer J. Long von den Rothäuten Nordamerikas
übernommen worden. Der Gegenstand selbst hat allmählich in der Wissenschaft
großes Interesse gefunden und eine reichhaltige Literatur hervorgerufen, aus
welcher ich als Hauptwerke das vierbändige Buch von J. G. Frazer, »Totemism
and Exogamy, 1910« und die Bücher und Schriften von Andrew Lang (»The
secret of the Totem, 1905«) hervorhebe. Das Verdienst, die Bedeutung des
Totemismus für die Urgeschichte der Menschheit erkannt zu haben, gebührt dem
Schotten J. Ferguson McLennan (1869–70). Totemistische Institutionen
wurden oder werden heute noch außer bei den Australiern bei den Indianern
Nordamerikas beobachtet, ferner bei den Völkern der ozeanischen Inselwelt, in
Ostindien und in einem großen Teil von Afrika. Manche sonst schwer zu
deutende Spuren und Überbleibsel lassen aber erschließen, daß der Totemismus
einst auch bei den arischen und semitischen Urvölkern Europas bestanden hat, so
daß viele Forscher geneigt sind, eine notwendige und überall durchschrittene Phase
der menschlichen Entwicklung in ihm zu erkennen.
Wie kamen die vorzeitlichen Menschen nur dazu, sich einen Totem beizu-S.
21
Die Exogamie.
Und nun müssen wir endlich jener Eigentümlichkeit des
totemistischen Systems gedenken, wegen welcher auch das Interesse
des Psychoanalytikers sich ihm zuwendet. Fast überall, wo der
Totem gilt, besteht auch das Gesetz, daß Mitglieder des-
selben Totem nicht in geschlechtliche Beziehun-
gen zu einander treten, also auch einander nicht
heiraten dürfen. Das ist die mit dem Totem verbundene
Exogamie.Dieses streng gehandhabte Verbot ist sehr merkwürdig. Es
wird durch nichts vorbereitet, was wir vom Begriff oder den
Eigenschaften des Totem bisher erfahren haben, man versteht also
nicht, wie es in das System des Totemismus hineingeraten ist. Wir
verwundern uns darum nicht, wenn manche Forscher geradezu
annehmen, die Exogamie habe ursprünglich – im Beginn der Zeiten
und dem Sinne nach – nichts mit dem Totemismus zu tun, son-
dern sei ihm irgend einmal, als sich Heiratsbeschränkungen not-
wendig erwiesen, ohne tieferen Zusammenhang angefügt worden.
Wie immer dem sein mag, die Vereinigung von Totemismus und
Exogamie besteht und erweist sich als eine sehr feste.Machen wir uns die Bedeutung dieses Verbots durch weitere
Erörterungen klar.a) Die Uebertretung dieses Verbotes wird nicht einer sozusagen
automatisch eintretenden Bestrafung der Schuldigen überlassen wie
bei den anderen Totemverboten (z. B. das Totemtier nicht zu töten),
sondern wird vom ganzen Stamme aufs energischeste geahndet, als
gelte es, eine die ganze Gemeinschaft bedrohende Gefahr oder eine
sie bedrückende Schuld abzuwehren. Einige Sätze aus dem Buch
von Frazer*) mögen zeigen, wie ernst solche Verfehlungen vonlegen, d. h. die Abstammung von dem oder jenem Tier zur Grundlage ihrer
sozialen Verpflichtungen und, wie wir hören werden, auch ihrer sexuellen Be-
schränkungen zu machen? Es gibt darüber zahlreiche Theorien, deren Übersicht
der deutsche Leser in Wundt’s Völkerpsychologie (Bd. II, Mythus und
Religion) finden kann, aber keine Einigung. Ich verspreche, das Problem des
Totemismus demnächst zum Gegenstand einer besonderen Studie zu machen, in
welcher dessen Lösung durch Anwendung psychoanalytischer Denkweise versucht
werden soll.Aber nicht nur, daß die Theorie des Totemismus strittig ist, auch die Tat-
sachen desselben sind kaum in allgemeinen Sätzen auszusprechen, wie oben ver-
sucht wurde. Es gibt kaum eine Behauptung, zu welcher man nicht Ausnahmen
oder Widersprüche hinzufügen müßte. Man darf aber nicht vergessen, daß auch
die primitivsten und konservativsten Völker in gewissem Sinne alte Völker sind
und eine lange Zeit hinter sich haben, in welcher das Ursprüngliche bei ihnen viel
Entwicklung und Entstellung erfahren hat. So findet man denn auch den Totemismus heute
bei den Völkern, die ihn noch zeigen, in den mannigfaltigsten Stadien des Ver-
falls, der Abbröckelung, des Überganges zu anderen sozialen und religiösen
Institutionen, oder aber in stationären Ausgestaltungen, die sich weit genug von
seinem ursprünglichen Wesen entfernt haben mögen. Die Schwierigkeit liegt dann
darin, daß es nicht ganz leicht ist zu entscheiden, was an den aktuellen Verhält-
nissen als getreues Abbild der sinnvollen Vergangenheit, was als sekundäre Ent-
stellung derselben gefaßt werden darf.*) Frazer, l. c. Bd. I., p. 54.
S.
22
diesen, nach unserem Maßstabe sonst recht unsittlichen Wilden be-
handelt werden.»In Australia the regular penalty for sexual intercourse with
a person of a forbidden clan is death. It matters not whether the
woman be of the same local group or has been captured in war
from another tribe, a man of the wrong clan who uses her as his
wife is hunted down and killed by his clansmen, and so is the
woman, though in some cases, if they succeed in eluding capture
for a certain time, the offence may be condoned. In the Ta-Ta-
thi
tribe, New South Wales, in the rare cases which occur, the man
is killed but the woman is only beaten or speared, or both, till she
is nearly dead, the reason given for not actually killing her being
that she was probably coerced. Even in casual amours the clan
prohibitions are strictly observed, any violations of these pro-
hibitions »are regarded with the utmost abhorrence and are punished
by death (Howitt).«b) Da dieselbe harte Bestrafung auch gegen flüchtige Lieb-
schaften geübt wird, die nicht zur Kindererzeugung geführt haben,
so werden andere, z. B. praktische Motive des Verbotes unwahr-
scheinlich.c) Da der Totem hereditär ist und durch die Heirat nicht
verändert wird, so lassen sich die Folgen des Verbotes etwa bei
mütterlicher Erblichkeit leicht übersehen. Gehört der Mann z. B.
einem Clan mit dem Totem Känguruh an und heiratet eine
Frau vom Totem Emu, so sind die Kinder, Knaben und Mädchen,
alle Emu. Einem Sohne dieser Ehe wird also durch die Totem-
regel der inzestuöse Verkehr mit seiner Mutter und seinen Schwestern,
die Emu sind wie er, unmöglich gemacht*.d) Es bedarf aber nur einer Mahnung, um einzusehen, daß
die mit dem Totem verbundene Exogamie mehr leistet, also mehr
bezweckt, als die Verhütung des Inzests mit Mutter und Schwestern.
Sie macht dem Manne auch die sexuelle Vereinigung mit allen
Frauen seiner eigenen Sippe unmöglich, also mit einer Anzahl von
weiblichen Personen, die ihm nicht blutsverwandt sind, indem sie
alle diese Frauen wie Blutsverwandte behandelt. Die psychologische
Berechtigung dieser großartigen Einschränkung, die weit über alles
hinausgeht, was sich ihr bei zivilisierten Völkern an die Seite stellen
läßt, ist zunächst nicht ersichtlich. Man glaubt nur zu verstehen,
daß die Rolle des Totem (Tieres) als Ahnherr dabei sehr ernst
genommen wird. Alles, was von dem gleichen Totem abstammt,
* Dem Vater, der Känguruh ist, wird aber – wenigstens durch dieses
Verbot – der Inzest mit seinen Töchtern, die Emu sind, frei gelassen. Bei väter-
licher Vererbung des Totem wäre der Vater Känguruh, die Kinder gleichfalls
Känguruh, dem Vater würde dann der Inzest mit den Töchtern verboten sein,
dem Sohne der Inzest mit der Mutter freibleiben. Diese Erfolge der Totemverbote
ergeben einen Hinweis darauf, daß die mütterliche Vererbung älter ist als die
väterliche, denn es liegt Grund vor anzunehmen, daß die Totemverbote vor
allem gegen die inzestuösen Gelüste des Sohnes gerichtet sind.S.
23
ist blutsverwandt, ist eine Familie, und in dieser Familie werden
die entferntesten Verwandtschaftsgrade als absolutes Hindernis der
sexuellen Vereinigung anerkannt.So zeigen uns denn diese Wilden einen ungewohnt hohen
Grad von Inzestscheu oder Inzestempfindlichkeit, verbunden mit der
von uns nicht gut verstandenen Eigentümlichkeit, daß sie die reale
Blutsverwandtschaft durch die Totemverwandtschaft ersetzen. Wir
dürfen indes diesen Gegensatz nicht allzusehr übertreiben und wollen
im Gedächtnis behalten, daß die Totemverbote den realen Inzest
als Spezialfall miteinschließen.Auf welche Weise es dabei zum Ersatz der wirklichen
Familie durch die Totemsippe gekommen, bleibt ein Rätsel, dessen
Lösung vielleicht mit der Aufklärung des Totem selbst zusammen-
fällt. Man müßte freilich daran denken, daß bei einer gewissen, über
die Eheschranken hinausgehenden Freiheit des Sexualverkehrs die
Blutsverwandtschaft und somit die Inzesthütung so unsicher
werden, daß man eine andere Fundierung des Verbots nicht ent-
behren kann. Es ist darum nicht überflüssig zu bemerken, daß die
Sitten der Australier soziale Bedingungen und festliche Gelegen-
heiten anerkennen, bei denen das ausschließliche Eherecht eines
Mannes auf ein Weib durchbrochen wird.Die klassifizie-
renden Ver-
wandtschafts-
namen.Der Sprachgebrauch dieser australischen Stämme*) weist eine
Eigentümlichkeit auf, welche unzweifelhaft in diesen Zusammenhang
gehört. Die Verwandtschaftsbezeichnungen nämlich, deren sie sich
bedienen, fassen nicht die Beziehung zwischen zwei Individuen,
sondern zwischen einem Individuum und einer Gruppe ins Auge,
sie gehören nach dem Ausdrucke L. H. Morgan’s dem
»klassifizierenden« System an. Das will heissen, ein
Mann nennt »Vater« nicht nur seinen Erzeuger, sondern auch
jeden anderen Mann, der nach den Stammessatzungen seine Mutter
hätte heiraten und so sein Vater hätte werden können, er nennt
»Mutter« jede andere Frau neben seiner Gebärerin, die ohne Ver-
letzung der Stammesgesetze seine Mutter hätte werden können, er
heißt »Brüder«, »Schwestern« nicht nur die Kinder seiner wirklichen
Eltern, sondern auch die Kinder all der genannten Personen, die in
der elterlichen Gruppenbeziehung zu ihm stehen usw. Die Ver-
wandtschaftsnamen, die zwei Australier einander geben, deuten also
nicht notwendig auf eine Blutsverwandtschaft zwischen ihnen hin,
wie sie es nach unserem Sprachgebrauche müßten, sie bezeichnen
vielmehr soziale als physische Beziehungen. Eine Annäherung an
dieses klassifikatorische System findet sich bei uns etwa in der
Kinderstube, wenn das Kind veranlaßt wird, jeden Freund und
jede Freundin der Eltern als »Onkel« und »Tante« zu begrüßen,
oder im übertragenen Sinn, wenn wir von »Brüdern in Apoll«,
»Schwestern in Christo« sprechen.*) Sowie der meisten Totemvölker.
S.
24
Die Gruppen-
ehe.Die Erklärung dieses für uns so sehr befremdenden Sprach-
gebrauchs ergibt sich leicht, wenn man ihn als Rest und Anzeichen
jener Heiratsinstitution auffaßt, die der Rev. L. Fison »Gruppen-
ehe« genannt hat, deren Wesen darin besteht, dass eine gewisse
Anzahl von Männern eheliche Rechte über eine gewisse Anzahl
von Frauen ausübt. Die Kinder dieser Gruppenehe würden dann
mit Recht einander als Geschwister betrachten, obwohl sie nicht
alle von derselben Mutter geboren sind, und alle Männer der Gruppe
für ihre Väter halten.Obwohl manche Autoren, wie z. B. Westermarck in
seiner »Geschichte der menschlichen Ehe«*), sich den Folgerungen
widersetzen, welche andere aus der Existenz der Gruppenverwandt-
schaftsnamen gezogen haben, so stimmen doch gerade die besten
Kenner der australischen Wilden darin überein, dass die klassi-
fikatorischen Verwandtschaftsnamen als Ueberrest aus Zeiten der
Gruppenehe zu betrachten sind. Ja, nach Spencer und
Gillen**) läßt sich eine gewisse Form der Gruppenehe bei den
Stämmen der Urabunna und der Dieri noch als heute be-
stehend feststellen. Die Gruppenehe sei also bei diesen Völkern der
individuellen Ehe vorausgegangen und nicht geschwunden, ohne
deutliche Spuren in Sprache und Sitten zurückzulassen.Der Gruppen-
inzest.Ersetzen wir aber die individuelle Ehe durch die Gruppen-
ehe, so wird uns das scheinbare Uebermaß von Inzestvermeidung,
welches wir bei denselben Völkern angetroffen haben, begreiflich.
Die Totemexogamie, das Verbot des sexuellen Verkehrs zwischen
Mitgliedern desselben Clans, erscheint als das angemessene Mittel
zur Verhütung des Gruppeninzests, welches dann fixiert wurde und
seine Motivierung um lange Zeiten überdauert hat.Die Heirats-
klassen
(Phrathrien).Glauben wir so, die Heiratsbeschränkungen der Wilden
Australiens in ihrer Motivierung verstanden zu haben, so müssen
wir noch erfahren, daß die wirklichen Verhältnisse eine weit
größere, auf den ersten Anblick verwirrende, Kompliziertheit er-
kennen lassen. Es gibt nämlich nur wenige Stämme in Australien,
die kein anderes Verbot als die Totemschranke zeigen. Die meisten
sind derart organisiert, daß sie zunächst in zwei Abteilungen zer-
fallen, die man Heiratsklassen (englisch: Phrathry) genannt hat.
Jede dieser Heiratsklassen ist exogam und schließt eine Mehrzahl
von Totemsippen ein. Gewöhnlich teilt sich noch jede Heiratsklasse
in zwei Unterklassen (Subphrathries), der ganze Stamm also in
vier, die Unterklassen stehen so zwischen den Phrathrien und den
Totemsippen.Das typische, recht häufig verwirklichte Schema der Organi-
sation eines australischen Stammes sieht also folgendermaßen aus:*) 2. Auflage, 1902.
**) The Native Tribes of Central Australia, London 1899.
S.
25
Phrathrien
Subphrathrien
Totem … α β γ δ ε η 1 2 3 4 5 6
Die zwölf Totemsippen sind in vier Unterklassen und zwei
Klassen untergebracht. Alle Abteilungen sind exogam*). Die Sub-
klasse c) bildet mit e), die Subklasse d) mit f) eine exogame Ein-
heit. Der Erfolg, also die Tendenz, dieser Einrichtungen ist nicht
zweifelhaft, es wird auf diesem Wege eine weitere Einschränkung
der Heiratswahl und der sexuellen Freiheit herbeigeführt. Bestünden
nur die zwölf Totemsippen, so wäre jedem Mitglied einer Sippe
– bei Voraussetzung der gleichen Menschenanzahl in jeder Sippe
– 11/12 aller Frauen des Stammes zur Auswahl zugänglich. Die
Existenz der beiden Phrathrien beschränkt diese Anzahl auf 6/12 = ½;
ein Mann vom Totem α) kann nur eine Frau der Sippen 1 bis 6
heiraten. Bei Einführung der beiden Unterklassen sinkt die Aus-
wahl auf 3/12 = ¼; ein Mann vom Totem α) muß seine Ehe-
wahl auf die Frauen der Totem 4, 5, 6 beschränken.Beziehungen
zwischen Totem
und Heirats-
klassen.Die historischen Beziehungen der Heiratsklassen – deren bei
einigen Stämmen bis zu acht vorkommen – zu den Totemsippen
sind durchaus ungeklärt. Man sieht nur, daß diese Einrichtungen
dasselbe erreichen wollen wie die Totemexogamie, und auch noch
mehr anstreben. Aber während die Totemexogamie den Eindruck
einer heiligen Satzung macht, die entstanden ist, man weiß nicht
wie, also einer Sitte, scheinen die komplizierten Institutionen der
Heiratsklassen, ihrer Unterteilungen und der daran geknüpften Be-
dingungen zielbewußter Gesetzgebung zu entstammen, die vielleicht
die Aufgabe der Inzestverhütung neu aufnahm, weil der Einfluß
des Totem im Nachlassen war. Und während das Totemsystem,
wie wir wissen, die Grundlage aller anderen sozialen Verpflich-
tungen und sittlichen Beschränkungen des Stammes ist, erschöpft
sich die Bedeutung der Phrathrien im allgemeinen in der durch sie
angestrebten Regelung der Ehewahl.In der weiteren Ausbildung des Heiratsklassensystems zeigt
sich ein Bestreben, über die Verhütung des natürlichen und des
Gruppeninzests hinauszugehen und Ehen zwischen entfernteren
Gruppenverwandten zu verbieten, ähnlich wie es die katholische
Kirche tat, indem sie die seit jeher für Geschwister geltenden
*) Die Anzahl der Totem ist willkürlich gewählt.
S.
26
Heiratsverbote auf die Vetternschaft ausdehnte und die geistlichen
Verwandtschaftsgrade dazu erfand*).Es würde unserem Interesse wenig dienen, wenn wir in die
außerordentlich verwickelten und ungeklärten Diskussionen über
Herkunft und Bedeutung der Heiratsklassen, sowie über deren Ver-
hältnis zum Totem tiefer eindringen wollten. Für unsere Zwecke
genügt der Hinweis auf die große Sorgfalt, welche die Australier,
sowie andere wilde Völker, zur Verhütung des Inzests aufwenden.
Wir müssen sagen, diese Wilden sind selbst inzestempfindlicher als
wir. Wahrscheinlich liegt ihnen die Versuchung näher, so daß sie
eines ausgiebigeren Schutzes gegen dieselbe bedürfen.Die „Vermei-
dungen“ als
weitere Schutz-
mittel gegen
den Inzest.Die Inzestscheu dieser Völker begnügt sich aber nicht mit der
Aufrichtung der beschriebenen Institutionen, welche uns hauptsächlich
gegen den Gruppeninzest gerichtet scheinen. Wir müssen eine Reihe
von »Sitten« hinzunehmen, welche den individuellen Verkehr naher
Verwandter in unserem Sinne behüten, die mit geradezu religiöser
Strenge eingehalten werden, und deren Absicht uns kaum zweifel-
haft erscheinen kann. Man kann diese Sitten oder Sittenverbote
»Vermeidungen« (avoidances) heißen. Ihre Verbreitung geht weit
über die australischen Totemvölker hinaus. Ich werde aber auch hier
die Leser bitten müssen, mit einem fragmentarischen Ausschnitt aus
dem reichen Material vorlieb zu nehmen.Beispiele von
Vermeidungen
zwischen Ge-
schwistern usw.In Melanesien richten sich solche einschränkende Verbote gegen
den Verkehr der Knaben mit Mutter und Schwestern. So z. B. ver-
läßt auf Lepers Island, einer der Neuhebriden, der Knabe
von einem bestimmten Alter an das mütterliche Heim und über-
siedelt ins »Klubhaus«, wo er jetzt regelmäßig schläft und seine
Mahlzeiten einnimmt. Er darf sein Heim zwar noch besuchen, um
dort Nahrung zu verlangen; wenn aber seine Schwester zu Hause
ist, muß er fortgehen, ehe er gegessen hat; ist keine Schwester an-
wesend, so darf er sich in der Nähe der Türe zum Essen nieder-
setzen. Begegnen sich Bruder und Schwester zufällig im Freien, so
muß sie weglaufen oder sich seitwärts verstecken. Wenn der Knabe
gewisse Fußspuren im Sande als die seiner Schwester erkennt, so
wird er ihnen nicht folgen, ebensowenig wie sie den seinigen. Ja,
er wird nicht einmal ihren Namen aussprechen und wird sich hüten,
ein geläufiges Wort zu gebrauchen, wenn es als Bestandteil in
ihrem Namen enthalten ist. Diese Vermeidung, die mit der Puber-
tätszeremonie beginnt, wird über das ganze Leben festgehalten. Die
Zurückhaltung zwischen einer Mutter und ihrem Sohn nimmt mit
den Jahren zu, ist übrigens überwiegend auf Seite der Mutter.
Wenn sie ihm etwas zu essen bringt, reicht sie es ihm nicht selbst.*) Artikel Totemism in Encyclopedia Britannica. Elfte Auflage, 1911.
(A. Lang).**) Auf diesen Punkt hat erst kürzlich Storfer in seiner Studie: »Zur
Sonderstellung des Vatermordes«. Schriften zur angewandten Seelenkunde,
12. Heft, Wien, 1911, nachdrücklich aufmerksam gemacht.S.
27
sondern stellt es vor ihn hin, sie redet ihn auch nicht vertraut an,
sagt ihm – nach unserem Sprachgebrauch – nicht »Du«, sondern
»Sie«. Ähnliche Gebräuche herrschen in Neukaledonien. Wenn
Bruder und Schwester einander begegnen, so flüchtet sie ins Gebüsch,
und er geht vorüber, ohne den Kopf nach ihr zu wenden*).Auf der Gazellen-Halbinsel in Newbritannien darf
eine Schwester von ihrer Heirat an mit ihrem Bruder nicht
mehr sprechen, sie spricht auch seinen Namen nicht mehr aus,
sondern bezeichnet ihn mit einer Umschreibung**).Auf Neumecklenburg werden Vetter und Base (obwohl
nicht jeder Art) von solchen Beschränkungen getroffen, ebenso aber
Bruder und Schwester. Sie dürfen sich einander nicht nähern, ein-
ander nicht die Hand geben, keine Geschenke machen, dürfen aber
in der Entfernung von einigen Schritten mit einander sprechen. Die
Strafe für den Inzest mit der Schwester ist der Tod durch Er-
hängen***).Auf den Fiji-Inseln sind diese Vermeidungsregeln be-
sonders strenge, sie betreffen dort nicht nur die blutsverwandte,
sondern selbst die Gruppenschwester. Umso sonderbarer berührt
es uns, wenn wir hören, daß diese Wilden heilige Orgien kennen,
in denen eben diese verbotenen Verwandtschaftsgrade die geschlecht-
liche Vereinigung aufsuchen, wenn wir es nicht vorziehen, diesen
Gegensatz zur Aufklärung des Verbots zu verwenden, anstatt uns
über ihn zu verwundern†).Unter den Battas auf Sumatra betreffen die Ver-
meidungsgebote alle nahen Verwandtschaftsbeziehungen. Es wäre
für einen Batta z. B. höchst anstößig, seine eigene Schwester
zu einer Abendgesellschaft zu begleiten. Ein Battabruder wird sich
in Gesellschaft seiner Schwester unbehaglich fühlen, selbst wenn
noch andere Personen mitanwesend sind. Wenn der eine von ihnen
ins Haus kommt, so zieht es der andere Teil vor, wegzugehen.
Ein Vater wird auch nicht allein im Hause mit seiner Tochter
bleiben, ebensowenig wie eine Mutter mit ihrem Sohne. Der hollän-
dische Missionär, der über diese Sitten berichtet, fügt hinzu, er
müsse sie leider für sehr wohlbegründet halten. Es wird bei diesem
Volke ohne weiters angenommen, daß ein Alleinsein eines Mannes
mit einer Frau zu ungehöriger Intimität führen werde, und da sie
vom Verkehr naher Blutsverwandter alle möglichen Strafen und
üble Folgen erwarten, tuen sie recht daran, allen Versuchungen
durch solche Verbote auszuweichen††).*)R. H. Codrington, »The Melanesians« bei Frazer, »Totemism
and Exogamy«, Bd. I, p. 77.**)Frazer, l. c. II., p. 124, nach Kleintitschen: Die Küstenbewohner
der Gazellen-Halbinsel.***)Frazer, l. c. II., pag. 131, nach P. G. Peckel in Anthropos 1908.
†)Frazer, l. c. II., pag. 147, nach Rev. L. Fison.
††)Frazer, l. c., II., pag. 189.
S.
28
Bei den Barongos an der Delagoa-Bucht in Afrika gelten
merkwürdigerweise die strengsten Vorsichten der Schwägerin, der
Frau des Bruders der eigenen Frau. Wenn ein Mann diese ihm
gefährliche Person irgendwo begegnet, so weicht er ihr sorgsam
aus. Er wagt es nicht, aus einer Schüssel mit ihr zu essen, er
spricht sie nur zagend an, getraut sich nicht in ihre Hütte einzu-
treten und begrüßt sie nur mit zitternder Stimme*).Bei den Akamba (oder Wakamba) in Britisch-Ostafrika
herrscht ein Gebot der Vermeidung, welches man häufiger anzu-
treffen erwartet hätte. Ein Mädchen muß zwischen ihrer Puber-
tät und ihrer Verheiratung dem eigenen Vater sorgfältig aus-
weichen. Sie versteckt sich, wenn sie ihn auf der Straße begegnet,
sie versucht es niemals, sich neben ihn hinzusetzen und benimmt sich
so bis zu dem Momente ihrer Verlobung. Von der Heirat an ist
ihrem Verkehr mit dem Vater kein Hindernis mehr in den Weg
gelegt**).Die Vermeidung
der Schwieger-
mutter.Die bei weitem verbreitetste, strengste und auch für zivilisierte
Völker interessanteste Vermeidung ist die, welche den Verkehr
zwischen einem Manne und seiner Schwiegermutter einschränkt. Sie
ist in Australien ganz allgemein, ist aber auch bei den melanesischen,
polynesischen und den Negervölkern Afrikas in Kraft, soweit die Spuren
des Totemismus und der Gruppenverwandtschaft reichen, und
wahrscheinlich noch darüber hinaus. Bei manchen dieser Völker
bestehen ähnliche Verbote gegen den harmlosen Verkehr einer Frau
mit ihrem Schwiegervater, doch sind sie lange nicht so konstant
und so ernsthaft. In vereinzelten Fällen werden beide Schwieger-
eltern Gegenstand der Vermeidung.Da wir uns weniger für die ethnographische Verbreitung als
für den Inhalt und die Absicht der Schwiegermuttervermeidung
interessieren, werde ich mich auch hier auf die Wiedergabe weniger
Beispiele beschränken.Auf den Banks-Inseln sind diese Gebote sehr strenge
und peinlich genau. Ein Mann wird die Nähe seiner Schwieger-
mutter meiden, wie sie die seinige. Wenn sie einander zufällig auf
einem Pfade begegnen, so tritt das Weib zur Seite und wendet ihm
den Rücken, bis er vorüber ist, oder er tut das nämliche.In Vanna Lava (Port Patteson) wird ein Mann nicht
einmal hinter seiner Schwiegermutter am Strande einhergehen, ehe
die steigende Flut nicht die Spur ihrer Fußtritte im Sande weg-
geschwemmt hat. Doch dürfen sie aus einer gewissen Entfernung
mit einander sprechen. Es ist ganz ausgeschlossen, daß er je den
Namen seiner Schwiegermutter ausspricht oder sie den ihres
Schwiegersohnes***).
*) Frazer, l. c. II., pag. 388, nach Junod.
**) Frazer, l. c. II., pag. 424.
***) Frazer, l. c. II., pag. 76.
S.
29
Auf den Salomons-Inseln darf der Mann von seiner
Heirat an seine Schwiegermutter weder sehen noch mit ihr sprechen.
Wenn er ihr begegnet, tut er nicht, als ob er sie kennen würde,
sondern läuft, so schnell er kann, davon, um sich zu verstecken*).
Bei den Zulukaffern verlangt die Sitte, daß ein Mann sich
seiner Schwiegermutter schäme, daß er alles tue, um ihrer Gesell-
schaft auszuweichen. Er tritt nicht in die Hütte ein, in der sie sich
befindet, und wenn sie einander begegnen, geht er oder sie bei
Seite, etwa, indem sie sich hinter einem Busch versteckt, während
er seinen Schild vors Gesicht hält. Wenn sie einander nicht aus-
weichen können, und das Weib nichts anderes hat, um sich zu ver-
hüllen, so bindet sie wenigstens ein Grasbüschel um ihren Kopf,
damit dem Zeremoniell Genüge getan sei. Der Verkehr zwischen
ihnen muß entweder durch eine dritte Person besorgt werden, oder
sie dürfen aus einiger Entfernung einander zuschreien, wenn sie
irgend eine Schranke, z. B. die Einfassung des Kraals zwischen
sich haben. Keiner von ihnen darf den Namen des anderen in den
Mund nehmen**).Bei den Basoga, einem Negerstamme im Quellgebiete des
Nils, darf ein Mann zu seiner Schwiegermutter nur sprechen, wenn
sie in einem anderen Raume des Hauses ist und von ihm nicht
gesehen wird. Dieses Volk verabscheut übrigens den Inzest so sehr,
daß es ihn selbst bei Haustieren nicht straflos läßt***).Verschiedene
Deutungen der
Schwiegermuttervermei-
dung.Während Absicht und Bedeutung der anderen Vermeidungen
zwischen nahen Verwandten einem Zweifel nicht unterliegen, so
daß sie von allen Beobachtern als Schutzmaßregeln gegen den
Inzest aufgefaßt werden, haben die Verbote, welche den Verkehr
mit der Schwiegermutter betreffen, von manchen Seiten eine andere
Deutung erfahren. Es erschien mit Recht unverständlich, daß alle diese
Völker so große Angst vor der Versuchung zeigen sollten, die dem
Manne in der Gestalt einer älteren Frau entgegentritt, welche seine
Mutter sein könnte, ohne es wirklich zu sein†).Diese Einwendung wurde auch gegen die Auffassung von
Fison erhoben, der darauf aufmerksam machte, daß gewisse Heirats-
klassensysteme darin eine Lücke zeigen, daß sie die Ehe zwischen
einem Manne und seiner Schwiegermutter nicht theoretisch unmög-
lich machen; es hätte darum einer besonderen Sicherung gegen
diese Möglichkeit bedurft.Sir J. Lubbock führt in seinem Werke »Origin of civili-
sation« das Benehmen der Schwiegermutter gegen den Schwieger-
sohn auf die einstige Raubehe (marriage by capture) zurück. »So-
*)Frazer, l. c. II., pag. 117, nach C. Ribbe: Zwei Jahre unter den
Kannibalen der Salomons-Inseln, 1905.**)Frazer, l. c. II., pag. 385.
***)Frazer, l. c. II., pag. 461.
†)V. Crawley: The mystic rose. London, 1902, pag. 405.
S.
30
lange der Frauenraub wirklich bestand, wird auch die Entrüstung
der Eltern ernsthaft genug gewesen sein. Als von dieser Form der
Ehe nur mehr Symbole übrig waren, wurde auch die Entrüstung
der Eltern symbolisiert, und diese Sitte hielt noch an, nachdem ihre
Herkunft vergessen war.« Es wird Crawley leicht zu zeigen,
wie wenig dieser Erklärungsversuch die Einzelheiten der tatsäch-
lichen Beobachtung deckt.E. B. Tylor meint, die Behandlung des Schwiegersohnes
von seiten der Schwiegermutter sei nichts anderes als eine Form
der »Nichtanerkennung« (cutting) von seiten der Familie der Frau.
Der Mann gilt als Fremder, und dies so lange, bis das erste Kind
geboren wird. Allein abgesehen von den Fällen, in denen letztere
Bedingung das Verbot nicht aufhebt, unterliegt diese Erklärung dem
Einwand, daß sie die Orientierung der Sitte auf das Verhältnis
zwischen Schwiegersohn und Schwiegermutter nicht aufhellt, also
den geschlechtlichen Faktor übersieht, und daß sie dem Moment
des geradezu heiligen Abscheus nicht Rechnung trägt, welcher in
den Vermeidungsgeboten zum Ausdrucke kommt*.Eine Zulufrau, die nach der Begründung des Verbots gefragt
wurde, gab die vom Zartgefühl getragene Antwort: Es ist nicht
recht, daß er die Brüste sehen soll, die seine Frau gesäugt haben**.Psychoanaly-
tische Auffas-
sung des Ver-
hältnisses zur
Schwieger-
mutter.Es ist bekannt, daß das Verhältnis zwischen Schwiegersohn
und Schwiegermutter auch bei den zivilisierten Völkern zu den
heikeln Seiten der Familienorganisation gehört. Es bestehen in der
Gesellschaft der weißen Völker Europas und Amerikas zwar keine
Vermeidungsgebote mehr für die beiden, aber es würde oft viel Streit
und Unlust vermieden, wenn solche noch als Sitte bestünden und
nicht von den einzelnen Individuen wieder aufgerichtet werden müßten.
Manchem Europäer mag es als ein Akt hoher Weisheit erscheinen,
daß die wilden Völker durch ihre Vermeidungsgebote die Herstellung
eines Einvernehmens zwischen den beiden so nahe verwandt ge-
wordenen Personen von vorneherein ausgeschlossen haben. Es ist
kaum zweifelhaft, daß in der psychologischen Situation von Schwieger-
mutter und Schwiegersohn etwas enthalten ist, was die Feindselig-
keit zwischen ihnen befördert und ihr Zusammenleben erschwert.
Daß der Witz der zivilisierten Völker gerade das Schwiegermutter-
thema so gerne zum Objekte nimmt, scheint mir darauf hinzudeuten,
daß die Gefühlsrelationen zwischen den beiden außerdem Kompo-
nenten führen, die in scharfem Gegensatz zu einander stehen. Ich
meine, daß dies Verhältnis eigentlich ein »ambivalentes«, aus wider-
streitenden, zärtlichen und feindseligen Regungen zusammen-
gesetztes ist.Ein gewisser Anteil dieser Regungen liegt klar zu Tage: Von
*Crawley, l. c., pag. 407.
**Crawley, l. c., pag. 401, nach Leslie: Among the Zulus and
Amatongas. 1875.S.
31
seiten der Schwiegermutter die Abneigung, auf den Besitz der
Tochter zu verzichten, das Mißtrauen gegen den Fremden, dem
sie überantwortet ist, die Tendenz, eine herrschende Position zu
behaupten, in die sie sich im eigenen Hause eingelebt hatte. Von
Seiten des Mannes die Entschlossenheit, sich keinem fremden Willen
mehr unterzuordnen, die Eifersucht gegen alle Personen, die vor
ihm die Zärtlichkeit seines Weibes besaßen, und – last not least
– die Abneigung dagegen, sich in der Illusion der Sexualüber-
schätzung stören zu lassen. Eine solche Störung geht wohl zumeist
von der Person der Schwiegermutter aus, die ihn durch so viele
gemeinsame Züge an die Tochter mahnt und doch all der Reize der
Jugend, Schönheit und psychischen Frische entbehrt, welche ihm
seine Frau wertvoll machen.Unbewußte
inzestuöse An-
teile an dieser
Beziehung.Die Kenntnis versteckter Seelenregungen, welche die psycho-
analytische Untersuchung einzelner Menschen verleiht, gestattet uns, zu diesen
Motiven noch andere hinzuzufügen. Wo die psycho-
sexuellen Bedürfnisse der Frau in der Ehe und im Familienleben
befriedigt werden sollen, da droht ihr immer die Gefahr der Unbe-
friedigung durch den frühzeitigen Ablauf der ehelichen Beziehung
und die Ereignislosigkeit in ihrem Gefühlsleben. Die alternde Mutter
schützt sich davor durch Einführung in ihre Kinder, Identifizierung
mit ihnen, indem sie deren gefühlsbetonte Erlebnisse zu den eigenen
macht. Man sagt, die Eltern bleiben jung mit ihren Kindern; es
ist dies in der Tat einer der wertvollsten seelischen Gewinste, den
Eltern aus ihren Kindern ziehen. Im Falle der Kinderlosigkeit ent-
fällt so eine der besten Möglichkeiten, die für die eigene Ehe er-
forderliche Resignation zu ertragen. Diese Einführung in die Tochter
geht bei der Mutter leicht so weit, daß sie sich in den von ihr geliebten
Mann – mitverliebt, was in grellen Fällen, infolge des heftigen seelischen
Sträubens gegen diese Gefühlsanlage zu schweren Formen neurotischer
Erkrankung führt. Eine Tendenz zu solcher Verliebtheit ist bei der
Schwiegermutter jedenfalls sehr häufig, und entweder diese selbst
oder die ihr entgegenarbeitende Strebung schließen sich dem Ge-
wühle der mit einander ringenden Kräfte in der Seele der Schwieger-
mutter an. Recht häufig wird gerade die unzärtliche, sadistische
Komponente der Liebeserregung dem Schwiegersohne zugewendet,
um die verpönte, zärtliche, umso sicherer zu unterdrücken.Für den Mann kompliziert sich das Verhältnis zur Schwieger-
mutter durch ähnliche Regungen, die aber aus anderen Quellen
stammen. Der Weg der Objektwahl hat ihn regulärerweise über das
Bild seiner Mutter, vielleicht noch seiner Schwester, zu seinem
Liebesobjekt geführt; infolge der Inzestschranke glitt seine Vorliebe
von beiden teueren Personen seiner Kindheit ab, um bei einem
fremden Objekt nach deren Ebenbild zu landen. An Stelle der
eigenen Mutter und Mutter seiner Schwester sieht er nun die
Schwiegermutter treten, es entwickelt sich eine Tendenz, in die vor-
zeitliche Wahl zurückzusinken, aber dieser widerstrebt alles in ihm.S.
32
Seine Inzestscheu fordert, daß er an die Genealogie seiner Liebes-
wahl nicht erinnert werde, die Aktualität der Schwiegermutter, die
er nicht wie die Mutter von jeher gekannt hat, so daß ihr Bild
im Unbewußten unverändert bewahrt werden konnte, macht ihm die
Ablehnung leicht. Ein besonderer Zusatz von Reizbarkeit und Ge-
hässigkeit zur Gefühlsmischung läßt uns vermuten, daß die Schwieger-
mutter tatsächlich eine Inzestversuchung für den Schwiegersohn dar-
stellt, sowie es anderseits nicht selten vorkommt, daß sich ein Mann
manifesterweise zunächst in seine spätere Schwiegermutter verliebt,
ehe seine Neigung auf deren Tochter übergeht.Ich sehe keine Abhaltung von der Annahme, daß es gerade
dieser, der inzestuöse Faktor des Verhältnisses ist, welcher die
Vermeidung zwischen Schwiegersohn und Schwiegermutter bei den
Wilden motiviert. Wir würden also in der Aufklärung der so
streng gehandhabten »Vermeidungen« dieser primitiven Völker die
ursprünglich von Fison geäußerte Meinung bevorzugen, die in
diesen Vorschriften wiederum nur einen Schutz gegen den mög-
lichen Inzest erblickt. Das nämliche würde für alle anderen Ver-
meidungen zwischen Bluts- oder Heiratsverwandten gelten. Nur
bliebe der Unterschied, daß im ersteren Falle der Inzest ein direkter
ist, die Verhütungsabsicht eine bewußte sein könnte, im anderen
Falle, der das Schwiegermutterverhältnis mit einschließt, wäre der
Inzest eine Phantasieversuchung, ein durch unbewußte Zwischen-
glieder vermittelter.Die Inzestscheu
der Wilden ist
ein infantiler
Zug, der sich
beim Neuro-
tiker wieder-
findet.Wir haben in den vorstehenden Ausführungen wenig Gelegenheit
gehabt zu zeigen, daß die Tatsachen der Völkerpsychologie durch
die Anwendung der psychoanalytischen Betrachtung in neuem Ver-
ständnis gesehen werden können, denn die Inzestscheu der Wilden
ist längst als solche erkannt worden, und bedarf keiner weiteren
Deutung. Was wir zu ihrer Würdigung hinzufügen können, ist die
Aussage, sie sei ein exquisit infantiler Zug und eine auffällige
Übereinstimmung mit dem seelischen Leben des Neurotikers. Die
Psychoanalyse hat uns gelehrt, daß die erste sexuelle Objektwahl
des Knaben eine inzestuöse ist, den verpönten Objekten, Mutter
und Schwester, gilt, und hat uns auch die Wege kennen gelernt,
auf denen sich der Heranwachsende von der Anziehung des Inzests
frei macht. Der Neurotiker repräsentiert uns aber regelmäßig ein
Stück des psychischen Infantilismus, er hat es entweder nicht ver-
mocht, sich von den kindlichen Verhältnissen der Psychosexualität
zu befreien, oder er ist zu ihnen zurückgekehrt. ‹Entwicklungs-
hemmung und Regression.› In seinem unbewußten Seelenleben spielen
darum noch immer oder wiederum die inzestuösen Fixirungen der
Libido eine Hauptrolle. Wir sind dahin gekommen, das vom Inzestver-
langen beherrschte Verhältnis zu den Eltern für den Kernkomplex
der Neurose zu erklären. Die Aufdeckung dieser Bedeutung des
Inzests für die Neurose stößt natürlich auf den allgemeinsten Un-
glauben der Erwachsenen und Normalen; dieselbe Ablehnung wirdS.
33
z. B. auch den Arbeiten von Otto Rank entgegengetreten, die
in immer größerem Ausmaß dartun, wie sehr das Inzestthema im
Mittelpunkte des dichterischen Interesses steht und in ungezählten
Variationen und Entstellungen der Poesie den Stoff liefert. Wir
sind genötigt zu glauben, daß solche Ablehnung vor allem ein
Produkt der tiefen Abneigung des Menschen gegen seine einstigen,
seither der Verdrängung verfallenen Inzestwünsche ist. Es ist uns
darum nicht unwichtig, an den wilden Völkern zeigen zu können,
daß sie die zur späteren Unbewußtheit bestimmten Inzestwünsche
des Menschen noch als bedrohlich empfinden und der schärfsten
Abwehrmaßregeln für würdig halten.
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I. Die Inzestscheu
1913-001/1912
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