Zur Kritik der „Angstneurose“ (Schluss) 1895-006/1895.3

Freud, Sigmund (1895-006/1895.3): Zur Kritik der „Angstneurose“ (Schluss)

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  • S.

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    Nr 29.

    Der freie Rand des Stimmbandes ist eingenommen von
    einem System leistenförmiger Papillen, die in ihrer Grund-
    richtung der Richtung des Stimmbandes annähernd parallel
    laufen, sich aber doch vielfach gegen einander neigen und
    treffen. Diese Leisten liegen zum größeren Theile unterhalb
    des freien Randes, reichen aber auch mehr oder weniger
    weit auf die obere Fläche des Stimmbandes hinauf. In der
    Gegend des Processus vocalis ändert sich das Bild insofern,
    als sich dort gewissermaßen ein Scheitelpunkt findet, um
    den herum die Gruppirung der Leisten angeordnet ist. Die
    Leistenbildung findet sich nur im Gebiet des Plattenepithels
    und hört auf, sobald das Flimmerepithel an die Stelle des
    selben tritt.

    Was das Vorkommen dieser Leisten beim Fötus und Neu-
    geborenen und in der Thierreihe anbetrifft, so sind die Unter-
    suchungen darüber nicht abgeschlossen, resp. weil auf wenige
    Fälle beschränkt, nicht massgebend. Von den früheren Autoren
    gibt Boldyrew1) an, er habe die den Leisten entsprechenden
    Papillen beim Pferd, beim Hund und beim Menschen constant
    angetroffen; Benda hat die Leisten bei der Katze, ich beim
    Kaninchen nachweisen können; an einem Hundepräparat
    fanden sie sich ebenfalls, während an einem Kehlkopfe eines
    neugeborenen Kindes dieselben nicht mit Sicherheit gefunden
    wurden.


    Zur Kritik der „Angstneurose“.

    Von
    Dr. Sigm. Freud.

    (Schluss.*))

    4. Ich übergehe nun zu einer Bemerkung, die ich meinem
    geehrten Herrn Kritiker nicht unwidersprochen lassen darf.

    Ich hatte in meiner Mittheilung über die Angstneurose
    (l. c. p. 56) geschrieben:

    „In manchen Fällen von Angstneurose lässt sich eine
    Aetiologie überhaupt nicht erkennen. Es ist bemerkenswerth,
    dass in solchen Fällen der Nachweis einer schweren heredi-
    tären Belastung selten auf Schwierigkeiten stösst.“

    „Wo man aber Grund hat, die Neurose für eine er-
    worbene zu halten, da findet man bei sorgfältigem, dahin
    zielendem Examen als ätiologisch wirksame Momente eine
    Reihe von Schädlichkeiten und Einflüssen aus dem Sexual-
    leben....“ Löwenfeld druckt diese Stelle ab und knüpft
    an sie folgende Glosse: Als „erworben“ scheint demnach F.
    die Neurose immer zu betrachten, wenn Gelegenheitsursachen
    derselben aufzufinden sind.

    Wenn sich dieser Sinn zwanglos aus meinem Text ab-
    leiten lässt, so gibt letzterer meinem Gedanken sehr entstellten
    Ausdruck. Ich mache darauf aufmerksam, dass ich vorhin
    in der Werthschätzung der Gelegenheitsursachen mich weit
    strenger als Löwenfeld erwiesen habe. Sollte ich die
    Meinung meiner Sätze selbst erläutern, so würde ich es thun,
    indem ich nach der Bedingung: Wo man aber
    die Neurose für eine erworbene zu halten
    einschalte: weil der (im vorigen Satz erwähnte)
    Nachweis hereditärer Belastung nicht gelingt.
    Der Sinn ist: ich halte den Fall für einen erworbenen, in dem
    sich Heredität nicht nachweisen lässt. Ich benehme mich
    dabei wie alle Welt, vielleicht mit dem kleinen Unterschied,
    dass Andere den Fall auch dann für hereditär bedingt er-
    klären, wo Heredität nicht besteht, so dass sie die ganze
    Kategorie erworbener Neurosen übersehen. Dieser Unterschied
    aber läuft zu meinen Gunsten. Ich gestehe jedoch zu, dass ich
    solches Missverständniss durch die Redewendung im ersten
    Satze: „es lässt sich eine Aetiologie überhaupt nicht erkennen“
    selbst verschuldet habe. Ich werde sicherlich auch von an-

    1)Boldyrew. Beiträge zur Kenntniss der Nerven-, Blut- und
    Lymphgefässe der Kehlkopfschleimhaut, Arch. f. mikrosk. Anatomie
    1871, Bd. 7, p. 173.

    *)Siehe Wiener klinische Rundschau 1895, Nr. 27 und 28.

    derer Seite zu hören bekommen, ich schaffe mir mit der
    Suche nach den specifischen Ursachen der Neurosen über-
    flüssige Mühe. Die wirkliche Aetiologie der Angstneurosen
    wie der Neurosen überhaupt sei ja bekannt, es sei die Here-
    dität, und zwei wirkliche Ursachen könnten neben einander
    nicht bestehen. Die ätiologische Rolle der Heredität leugnete
    ich wohl nicht? Dann aber seien alle anderen Aetiologien
    Gelegenheitsursachen und einander gleichwerthig oder gleich
    minderwerthig.

    Ich theile diese Anschauung über die Rolle der Here-
    dität nicht, und da ich gerade dieses Thema in meiner kurzen
    Mittheilung über die Angstneurose am wenigsten gewürdigt
    habe, will ich versuchen, hier etwas vom Unterlassenen nach-
    zuholen und den Eindruck zu verwischen, als hätte ich mich
    bei der Abfassung meiner Arbeit nicht um alle zugehörigen
    Räthselfragen gemüht.

    Ich glaube, man ermöglicht sich eine Darstellung der
    wahrscheinlich sehr complicirten ätiologischen Verhältnisse,
    die in der Pathologie der Neurosen obwalten, wenn man sich
    folgende ätiologische Begriffe festlegt:
    a) Bedingung, b) specifische Ursache, c) con-
    currirende Ursache und als den vorigen nicht gleich-
    werthigen Terminus, d) Veranlassung oder auslösende
    Ursache.

    Um allen Möglichkeiten zu genügen, nehme man an, es
    handle sich um ätiologische Momente, die einer quantitativen
    Veränderung, also der Steigerung oder Verringerung, fähig sind.
    Lässt man sich die Vorstellung einer mehrgliederigen
    ätiologischen Gleichung gefallen, die erfüllt sein muss, wenn der
    Effect zu Stande kommen soll, so charakterisirt sich als Ver-
    anlassung oder auslösende Ursache diejenige, welche zuletzt
    in die Gleichung eintritt, so dass sie dem Erscheinen des
    Effectes unmittelbar vorhergeht. Nur dieses zeitliche Moment
    macht das Wesen der Veranlassung aus, jede der anders-
    artigen Ursachen kann im Einzelfalle auch die Rolle der Ver-
    anlassung spielen; in derselben ätiologischen Häufung kann
    diese Rolle wechseln.

    Als Bedingungen sind solche Momente zu bezeich-
    nen, bei deren Abwesenheit der Effect nie zu Stande käme,
    die aber für sich allein auch unfähig sind, den Effect zu er-
    zeugen, sie mögen in noch so grossem Ausmass vorhanden
    sein. Es fehlt dazu noch die specifische Ursache.

    Als specifische Ursache gilt diejenige, die in
    Falle von Verwirklichung des Effectes vermisst wird,
    in entsprechender Quantität oder Intensität auch hin-
    reicht, den Effect zu erzielen, wenn nur noch die Bedingungen
    erfüllt sind.

    Als concurrirende Ursachen darf man solche
    Momente auffassen, welche weder jedesmal vorhanden sein
    noch im Stande sind, in beliebigem Ausmass ihrer
    Wirkung für sich allein den Effect zu erzeugen, welche aber
    neben den Bedingungen und der specifischen Ursache zur
    Erfüllung der ätiologischen Gleichung mitwirken.

    Die Besonderheit der concurrirenden oder Hilfsursachen
    scheint klar; wie unterscheidet man aber Bedingungen und
    specifische Ursache, da sie beide unentbehrlich und doch keines
    von ihnen allein zur Verursachung genügend sind?

    Da scheint denn folgendes Verhalten eine Entscheidung
    zu gestatten. Unter den „nothwendigen Ursachen“
    findet man mehrere, die auch in den ätiologischen Gleichungen
    vieler anderer Effecte wiederkehren, daher keine besondere Be-
    ziehung zum einzelnen Effecte verrathen; eine dieser Ursachen
    aber stellt sich den anderen gegenüber, dadurch, dass sie in
    anderen oder in sehr wenigen ätiologischen Formeln
    solchen Bedingungen und specifische Ursache besonders deutlich
    in solchen Fällen, in denen die Bedingungen den Charakter
    habe, die specifische Ursache einem recent einwirkenden
    Factor entspricht.

  • S.

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    Ich will ein Beispiel für dieses vollständige ätiologische
    Schema versuchen:

    Effect: Phthisis pulmonum.
    Bedingung: Disposition, meist hereditär durch Organ-
    beschaffenheiten gegeben.

    S p e c i f i s c h e Ursache: Der Bacillus Kochii.
    Hilfsursachen: Alleste Depotenzirende: Gemüthsbewe-
    gungen wie Eiterungen oder Erkältungen.

    Das Schema für die Aetiologie der Angstneurose scheint
    mir ähnlich zu lauten.

    Bedingung: Heredität.
    S p e c i f i s c h e Ursache: Ein sexuelles Moment im
    Sinne einer Ablenkung der Sexualspannung vom Psychischen.
    Hilfsursachen: Alle banalen Schädigungen: Gemüthsbe-
    wegung, Schreck, wie physische Erschöpfung durch Krank-
    heit oder Ueberleistung.

    Wenn ich diese ätiologische Formel für die Angstneurose im
    Einzelnen discutire, kann ich noch folgende Bemerkungen hinzu-
    fügen. Ob eine besondere persönliche Beschaffenheit (die nicht
    hereditär bezeugt sein brauchte) für die Angstneurose un-
    bedingt erfordert wird, oder ob jeder normale Mensch durch
    etwaige quantitative Steigerung des specifischen Momentes zur
    Angstneurose gebracht werden kann, weiss ich nicht sicher
    zu entscheiden, neige aber sehr zur letzteren Meinung. – Die
    hereditäre Disposition ist die wichtigste Bedingung der Angst-
    neurose, aber keine unentbehrliche, da sie in einer Reihe
    von Grenzfällen vermisst wird. – Das specifische sexuelle Mo-
    ment wird in der übergrossen Zahl der Fälle mit Sicherheit
    nachgewiesen, in einer Reihe von Fällen (congenitalen) sondert
    es sich von der Bedingung der Heredität nicht ab, sondern
    ist durch diese miterfüllt, d. h. die Kranken bringen jene Be-
    sonderheit der Vita sexualis als Stigma mit (die psychische
    Unzulänglichkeit zur Bewältigung der somatischen Sexual-
    spannung), über welche sonst der Weg zur Erwerbung der
    Neurose führt; in einer anderen Reihe von Grenzfällen ist die
    specifische Ursache in einer concurrirenden enthalten, wenn näm-
    lich die besagte psychische Unzulänglichkeit durch Erschöpfung
    u. dgl. zu Stande kommt. Alle diese Fälle bilden fliessende
    Reihen, nicht abgesonderte Kategorien; durch alle zieht sich
    indess das ähnliche Verhalten im Schicksal der Sexualspannung,
    und für die meisten gilt die Sonderung von Bedingung, spe-
    cifischer und Hilfsursache, conform der oben gegebenen Auf-
    lösung der ätiologischen Gleichung.

    Ich kann, wenn ich meine Erfahrungen darnach befrage,
    ein gegensätzliches Verhalten von hereditärer Disposition und
    specifischem sexuellem Moment für die Angstneurose nicht
    auffinden. Im Gegentheile, die beiden ätiologischen Factoren
    unterstützen und ergänzen einander. Das sexuelle Moment
    wirkt meistens nur bei jenen Personen, die eine hereditäre
    Belastung mit dazu bringen; die Heredität allein ist meistens
    nicht im Stande, eine Angstneurose zu erzeugen, sondern
    wartet auf das Eintreffen eines genügenden Masses der spe-
    cifischen sexuellen Schädlichkeit. Die Constatirung der Here-
    dität überhebt darum nicht der Suche nach einem specifischen
    Moment, an dessen Auffindung sich übrigens auch alles thera-
    peutische Interesse knüpft. Denn was will man therapeutisch
    bei dem Kranken bestanden und wird bis an dessen Ende
    weiter bestehen. Sie ist an und für sich weder geeignet, das
    episodische Auftreten einer Neurose, noch deren Aufhören
    durch Behandlung verstehen zu lassen. Sie ist nichts als eine
    doch eine zum Schaden der Therapie und des theoretischen
    Verständnisses überschätzte. Man denke nur, um sich durch
    den Contrast der Thatsachen überzeugen zu lassen, an die
    Fälle von familiären Nervenkrankheiten (Chorea chronica,
    Thomsen’sche Krankheit u. dgl.), in denen die Heredität
    alle ätiologischen Bedingungen in sich vereinigt.

    Ich möchte zum Schlusse die wenigen Sätze wiederholen,
    durch welche ich in erster Annäherung an die Wirklichkeit

    die gegenseitigen Beziehungen der verschiedenen ätiologischen
    Factoren auszudrücken pflege:
    1. Ob überhaupt eine neurotische Erkrankung zu
    Stande kommt, hängt von einem quantitativen Factor ab,
    von der Gesammtbelastung des Nervensystems im Verhältniss
    zu dessen Resistenzfähigkeit. Alles was diesen Factor unter
    einen gewissen Schwellenwerth halten oder zurückbringen
    kann, hat therapeutische Wirksamkeit, indem es die ätio-
    logische Gleichung unerfüllt lässt.
    Was man unter «Gesamtbelastung», was man unter
    «Resistenzfähigkeit» des Nervensystems zu verstehen habe,
    das liesse sich mit Zugrundelegung gewisser Hypothesen über
    die Nervenfunction wohl deutlicher ausführen.
    2. Welchen Umfang die Neurose erreicht, das hängt
    in erster Linie von dem Mass hereditärer Belastung ab. Die
    Heredität wirkt wie ein in den Stromkreis eingeschalteter
    Multiplicator, der den Ausschlag der Nadel um das Vielfache
    vergrössert.
    3. Welche Form aber die Neurose annimmt – den
    Sinn des Ausschlages –, dies bestimmt allein das aus dem
    Sexualleben stammende specifische ätiologische Moment.
    Ich hoffe, dass im Ganzen, obwohl ich mir der vielen
    noch unerledigten Schwierigkeiten des Gegenstandes bewusst
    bin, meine Aufstellung der Angstneurose sich für das Ver-
    ständniss der Neurosen fruchtbarer erweisen wird, als Löwen-feld’s Versuch, denselben Thatsachen Rechnung zu tragen
    durch die Constatirung «einer Verknüpfung neur-asthenischer und hysterischer Symptome in
    Anfallsform».

    Wien, anfangs Mai 1895.


    Aus der böhmischen Augenklinik des Prof. Dr. Schöbl in Prag.

    Luxatio bulbi.

    Von
    Dr. H. Chalupecký, klinischem Assistenten.
    (Schluss.*))

    Ob die momentane und temporäre Erblindung nach der
    Verletzung ohne objectiven Befund auf eine mechanische
    Dehnung der Nervenfasern oder durch eine durch die Dehnung
    hervorgerufene Circulationsstörung in den Nervenfasern zurück-geführt werden muss, ist bisher nicht entschieden. Die Ein-des luxirten Bulbus geschieht gewöhnlich durch lang-sam anwachsenden Druck auf den Augapfel mit Hilfe der
    Finger, wobei auch das Einschieben einer mit Fett bestri-chenen Spatel unter das Oberlied angerathen wird. Das von
    manchen Autoren beschriebene, bei der Rückkehr des Bulbus
    in seine normale Lage hörbare schnalzende Geräusch war in
    unserem Falle nicht zu constatiren. Indicirt ist die Reposition
    bei theilweiser Avulsion des Auges, wenn nur der Aug-apfel wenigstens mit einigen Muskeln mit der Orbita zusammen-hängt. Die übrigen Muskeln sind dann nach Möglichkeit zu
    vernähen. Die Sutur des zerrissenen Sehnerven ist für die
    Restitution des Augenlichtes von keinem Belang, wenngleich
    bei blos eingerissenem Nerven das Augenlicht sich später
    bis zu einem gewissen Grade wieder einstellen kann. Im Falle
    hochgradiger Avulsion, wo an das Einheilen des reponirten
    Bulbus nicht zu denken ist, oder wenn die Reposition aus
    irgend welchen Gründen unmöglich ist, ist die Enucleation
    des luxirten Bulbus gestattet. Diesbezügliche Fälle sind von
    Pagenstecher und Hutchinson mitgetheilt worden.
    Der erste Fall betraf eine durch ein Kuhhorn verursachte
    Bulbusluxation, im zweiten Falle kam die Luxation durch
    Stoss mit einem Stock gegen das Auge zu Stande und es
    wurde in beiden Fällen bei der Enucleation eine Zerreissung
    des Sehnerven constatirt.

    Was die Prognose anbelangt, so ist sie bei rechtzeitig
    ausgeführter Reposition ziemlich gut. Das Sehvermögen bleibt

    *)Siehe Wiener klinische Rundschau 1895, Nr. 27.