S.
11. Sitzung
am 18. Dezember 1912
Kasuistische Mitteilungen und Referate.
1. Dr. L. Jekels: Ein Fall von Versprechen (wird publiziert).
2. Dr. Sadger: Kinderverstummelungen (wird publiziert).
3. Dr. Sadger: Kleine beitr. z. Anal- und Urathral-Erotik (wird publ.).
4. Dr. Hitschmann: Ein Fall von Erröten.
5. Dr. Rank: Ref. über Sanitäta: Lösung eines Geheimnisses der Volksseele.
6. Dr. Rank: Beiträge zur Symbolik in der Dichtung (werden beide publ.).
7. Dr. Teusk: Beobachtung einer Form von zwangsneurotischen Fantasien.
D I S K U S S I O N
ad 1) Rossenstein weist auf Wut gegen die Tochter am Zustandekommen der
Fehlleistung hin.
Sachs darauf, dass nach Artemidor Nägelchen - Einnahmenn.
Ew.-Freud auf den möglichen Zusammenhang mit Versprechung des
Geliebten, von Versprechungen auf die eigene Per-
son, wie bezogen wurde, sie lasse sich von der Tochter
nicht zur Ruhe kommen.
Teusk hebt den Unterschied hervor, der darin liegt, ob solche Ver
dichtung mit oder ohne Subadigung des Wortes erfolgt
Silberer meint, man frage sich, warum wir nicht zwei zu viel,
Spitzung: "um ein Reg zu viel haben."
ad 2) Hitschmann findet die Aufklärung ungenügend.
Federn vermisst: das Problem der Notlüge die Berücksichtigung der
Wahrheit und der Schuld wird zum Kernpunkt des Kampfes.
Trotzdem, ferner entsprechende Schlüsse auf die Mitleids-
losigkeit und den Mangel an Mehrheitssein bei Kindern.
Die didaktische Absicht dieser Behandlung richte ab
norm sein.
ad 4) Prof. Freud hebt nicht erklärt, dass der Ehrgeiz bei der Errötung
ausgebt eine bes. Rolle spiele, dagegen bei der Agoraphobie
Es tritt auf bei Personen mit bes. Disposition zum Er-
raten. Die Angst richtet sich auf das Wort, nicht auf
die Angst. Das zerlegt sich dann in Schaum und Wut, ein
Gegensatzpaar, das sich durch Erröten ausdrückt. Regel-
mäßig bei Neurosen eine sehr tiefe, seelische
Federn wirft die Frage auf, ob die bes. Anlage zum Hohengefühl die
Bedingung zur Stärke ist. Der Dichter. Die Schelte be
wirkt üblicherweise erröten in den Menschen. Es gut an der
Stirn.
ad 5) Prof. Freud: lehnt die Deutung des Autors, dass der gesetzliche V
Votermord in dem jus prime nootis des Vaters an der
Frau des Sohnes begründet sei, wäre zu ungeweites
Hof. Freud ist in jeder Vorstellung ihrer Arbeit über Totemis-
mus).
ad 7) Hitschmann: bemerkt, dass die Bedeutung aller sponten aufsteigen-
Vorstellungen als Selbstvorwürfe (Teusk) nur einem be
stimmten Typus entspreche (Teusk: dem Zwangstypus).
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