Der Untergang des Ödipuskomplexes 1924-003/1926

Freud, Sigmund (1924-003/1926): Der Untergang des Ödipuskomplexes

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    DER UNTERGANG DES ÖDIPUS-
    KOMPLEXES

    Zuerst erschienen in der „Internatio-
    nalen Zeitschrift für Psychoanalyse", X. Band,
    1924.

    Immer mehr enthüllt der Ödipuskomplex seine Bedeutung
    als das zentrale Phänomen der frühkindlichen Sexualperiode.
    Dann geht er unter, er erliegt der Verdrängung, wie wir
    sagen, und ihm folgt die Latenzzeit. Es ist aber noch nicht
    klar geworden, woran er zugrunde geht; die Analysen
    scheinen zu lehren: an den vorfallenden schmerzhaften Ent-
    täuschungen. Das kleine Mädchen, das sich für die bevor-
    zugte Geliebte des Vaters halten will, muß einmal eine
    harte Züchtigung durch den Vater erleben und sieht sich
    aus allen Himmeln gestürzt. Der Knabe, der die Mutter
    als sein Eigentum betrachtet, macht die Erfahrung, daß sie
    Liebe und Sorgfalt von ihm weg auf einen neu Ange-
    kommenen richtet. Die Überlegung vertieft den Wert dieser
    Einwirkungen, indem sie betont, daß solche peinliche
    Erfahrungen, die dem Inhalt des Komplex es widerstreiten,
    unvermeidlich sind. Auch wo nicht besondere Ereignisse, wie
    die als Proben erwähnten, vorfallen, muß das Ausbleiben
    der erhofften Befriedigung, die fortgesetzte Versagung des

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    gewünschten Kindes, es dahin bringen, daß sich der kleine
    Verliebte von seiner hoffnungslosen Neigung abwendet. Der
    Ödipuskomplex ginge so zugrunde an seinem Mißerfolg, dem
    Ergebnis seiner inneren Unmöglichkeit.

    Eine andere Auffassung wird sagen, der Ödipuskomplex
    muß fallen, weil die Zeit für seine Auflösung gekommen
    ist, wie die Milchzähne ausfallen, wenn die definitiven nach-
    rücken. Wenn der Ödipuskomplex auch von den meisten
    Menschenkindern individuell durchlebt wird, so ist er doch
    ein durch die Heredität bestimmtes, von ihr angelegtes
    Phänomen, welches programmgemäß vergehen muß, wenn
    die nächste vorherbestimmte Entwicklungsphase einsetzt.
    Es ist dann ziemlich gleichgültig, auf welche Anlässe hin
    das geschieht, oder ob solche überhaupt nicht ausfindig zu
    machen sind.

    Beiden Auffassungen kann man ihr Recht nicht abstreiten.
    Sie vertragen sich aber auch miteinander; es bleibt Raum
    für die ontogenetische neben der weiter schauenden phylo-
    genetischen. Auch dem ganzen Individuum ist es ja schon
    bei seiner Geburt bestimmt zu sterben und seine Organ-
    anlage enthält vielleicht bereits den Hinweis, woran. Doch
    bleibt es von Interesse zu verfolgen, wie dies mitgebrachte

    Programm ausgeführt wird, in welcher Weise zufällige
    Schädlichkeiten die Disposition ausnützen.

    Unser Sinn ist neuerlich für die Wahrnehmung geschärft
    worden, daß die Sexualentwicklung des Kindes bis zu einer
    Phase fortschreitet, in der das Genitale bereits die führende
    Rolle übernommen hat. Aber dies Genitale ist allein das
    männliche, genauer bezeichnet der Penis, das weibliche
    ist unentdeckt geblieben. Diese phallische Phase, gleichzeitig die 

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    des Ödipuskomplexes, entwickelt sich nicht weiter zur end-
    gültigen Genitalorganisation, sondern sie versinkt und wird
    von der Latenzzeit abgelöst. Ihr Ausgang vollzieht sich aber
    in typischer Weise und in Anlehnung an regelmäßig wieder-
    kehrende Geschehnisse.

    Wenn das (männliche) Kind sein Interesse dem Genitale
    zugewendet hat, so verrät es dies auch durch ausgiebige
    manuelle Beschäftigung mit demselben und muß dann die
    Erfahrung machen, daß die Erwachsenen mit diesem Tun
    nicht einverstanden sind. Es tritt mehr oder minder deutlich,
    mehr oder weniger brutal, die Drohung auf, daß man ihn
    dieses von ihm hochgeschätzten Teiles berauben werde.
    Meist sind es Frauen, von denen die Kastrationsdrohung
    ausgeht, häufig suchen sie ihre Autorität dadurch zu ver-
    stärken, daß sie sich auf den Vater oder den Doktor berufen,
    der nach ihrer Versicherung die Strafe vollziehen wird. In
    einer Anzahl von Fällen nehmen die Frauen selbst eine
    symbolische Milderung der Androhung vor, indem sie nicht
    die Beseitigung des eigentlich passiven Genitales, sondern
    die der aktiv sündigenden Hand ankündigen. Ganz besonders
    häufig geschieht es, daß das Knäblein nicht darum von der
    Kastrationsdrohung betroffen wird, weil es mit der Hand
    am Penis spielt, sondern weil es allnächtlich sein Lager
    näßt und nicht rein zu bekommen ist. Die Pflegepersonen
    benehmen sich so, als wäre diese nächtliche Inkontinenz
    Folge und Beweis für allzu eifrige Beschäftigung mit dem
    Penis und haben wahrscheinlich Recht darin. Jedenfalls ist das
    andauernde Bettnässen der Pollution des Erwachsenen gleich-
    zustellen, ein Ausdruck der nämlichen Genitalerregung, welche
    das Kind um diese Zeit zur Masturbation gedrängt hat.

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    Die Behauptung ist nun, daß die phallische Genital-
    organisation des Kindes an dieser Kastrationsdrohung zugrunde
    geht. Allerdings nicht sofort und nicht ohne daß weitere
    Einwirkungen dazukommen. Denn der Knabe schenkt der
    Drohung zunächst keinen Glauben und keinen Gehorsam.
    Die Psychoanalyse hat neuerlichen Wert auf zweierlei
    Erfahrungen gelegt, die keinem Kinde erspart bleiben und
    durch die es auf den Verlust wertgeschätzter Körper-
    teile vorbereitet sein sollte, auf die zunächst zeitweilige,
    später einmal endgültige Entziehung der Mutterbrust und
    auf die täglich erforderte Abtrennung des Darminhaltes.
    Aber man merkt nichts davon, daß diese Erfahrungen beim
    Anlaß der Kastrationsdrohung zur Wirkung kommen würden.
    Erst nachdem eine neue Erfahrung gemacht worden ist,
    beginnt das Kind mit der Möglichkeit einer Kastration zu
    rechnen, auch dann nur zögernd, widerwillig und nicht
    ohne das Bemühen, die Tragweite der eigenen Beobachtung
    zu verkleinern.

    Die Beobachtung, welche den Unglauben des Kin-
    des endlich bricht, ist die des weiblichen Genitales.
    Irgend einmal bekommt das auf seinen Penisbesitz stolze
    Kind die Genitalregion eines kleinen Mädchens zu Gesicht
    und muß sich von dem Mangel eines Penis bei einem ihm
    so ähnlichen Wesen überzeugen. Damit ist auch der eigene
    Penisverlust vorstellbar geworden, die Kastrationsdrohung
    gelangt nachträglich zur Wirkung.

    Wir dürfen nicht so kurzsichtig sein wie die mit der
    Kastration drohende Pflegeperson und sollen nicht übersehen,
    daß sich das Sexualleben des Kindes um diese Zeit keines-
    wegs in der Masturbation erschöpft. Es steht nachweisbar in

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    der Ödipuseinstellung zu seinen Eltern, die Masturbation ist
    nur die genitale Abfuhr der zum Komplex gehörigen Sexual-
    erregung und wird dieser Beziehung ihre Bedeutung für
    alle späteren Zeiten verdanken. Der Ödipuskomplex bot dem
    Kinde zwei Möglichkeiten der Befriedigung, eine aktive und
    eine passive. Es konnte sich in männlicher Weise an die
    Stelle des Vaters setzen und wie er mit der Mutter ver-
    kehren, wobei der Vater bald als Hindernis empfunden
    wurde, oder es wollte die Mutter ersetzen und sich vom
    Vater lieben lassen, wobei die Mutter überflüssig wurde.
    Worin der befriedigende Liebesverkehr bestehe, darüber
    mochte das Kind nur sehr unbestimmte Vorstellungen
    haben; gewiß spielte aber der Penis dabei eine Rolle, denn
    dies bezeugten seine Organgefühle. Zum Zweifel am Penis
    des Weibes war noch kein Anlaß. Die Annahme der
    Kastrationsmöglichkeit, die Einsicht, daß das Weib kastriert
    sei, machte nun beiden Möglichkeiten der Befriedigung aus
    dem Ödipuskomplex ein Ende. Beide brachten ja den Ver-
    lust des Penis mit sich, die eine, männliche, als Straffolge,
    die andere, weibliche, als Voraussetzung. Wenn die Liebes-
    befriedigung auf dem Boden des Ödipuskomplexes den Penis
    kosten soll, so muß es zum Konflikt zwischen dem narziß-
    tischen Interesse an diesem Körperteile und der libidinösen
    Besetzung der elterlichen Objekte kommen. In diesem Kon-
    flikt siegt normalerweise die erstere Macht; das Ich des
    Kindes wendet sich vom Ödipuskomplex ab.

    Ich habe an anderer Stelle ausgeführt, in welcher Weise
    dies vor sich geht. Die Objektbesetzungen werden aufgegeben
    und durch Identifizierung ersetzt. Die ins Ich introjizierte
    Vater‑ oder Elternautorität bildet dort den Kern des Über‑Ichs,

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    welches vom Vater die Strenge entlehnt, sein Inzest-
    verbot perpetuiert und so das Ich gegen die Wiederkehr der
    libidinösen Objektbesetzung versichert. Die dem Ödipus-
    komplex zugehörigen libidinösen Strebungen werden zum
    Teil desexualisiert und sublimiert, was wahrscheinlich bei
    jeder Umsetzung in Identifizierung geschieht, zum Teil ziel-
    gehemmt und in zärtliche Regungen verwandelt. Der ganze
    Prozeß hat einerseits das Genitale gerettet, die Gefahr des
    Verlustes von ihm abgewendet, anderseits es lahmgelegt, seine
    Funktion aufgehoben. Mit ihm setzt die Latenzzeit ein, die
    nun die Sexualentwicklung des Kindes unterbricht.

    Ich sehe keinen Grund, der Abwendung des Ichs vom
    Ödipuskomplex den Namen einer „Verdrängung“ zu versagen,
    obwohl spätere Verdrängungen meist unter der Beteiligung
    des Über-Ichs zustandekommen werden, welches hier erst
    gebildet wird. Aber der beschriebene Prozeß ist mehr als
    eine Verdrängung, er kommt, wenn ideal vollzogen, einer
    Zerstörung und Aufhebung des Komplexes gleich. Es liegt
    nahe anzunehmen, daß wir hier auf die niemals ganz scharfe
    Grenzscheide zwischen Normalem und Pathologischem gestoßen
    sind. Wenn das Ich wirklich nicht viel mehr als eine Ver-
    drängung des Komplexes erreicht hat, dann bleibt dieser im
    Es unbewußt bestehen und wird später seine pathogene
    Wirkung äußern.

    Solche Zusammenhänge zwischen phallischer Organisation,
    Ödipuskomplex, Kastrationsdrohung, Über‑Ichbildung und
    Latenzperiode läßt die analytische Beobachtung erkennen
    oder erraten. Sie rechtfertigen den Satz, daß der Ödipus-
    komplex an der Kastrationsdrohung zugrunde geht. Aber
    damit ist das Problem nicht erledigt, es bleibt Raum für eine

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    theoretische Spekulation, welche das gewonnene Resultat um-
    werfen oder in ein neues Licht rücken kann. Ehe wir aber
    diesen Weg beschreiten, müssen wir uns einer Frage zuwenden,
    welche sich während unserer bisherigen Erörterungen erhoben
    hat und so lange zur Seite gedrängt wurde. Der beschriebene
    Vorgang bezieht sich, wie ausdrücklich gesagt, nur auf das
    männliche Kind. Wie vollzieht sich die entsprechende Ent-
    wicklung beim kleinen Mädchen?

    Unser Material wird hier – unverständlicherweise – weit
    dunkler und lückenhafter. Auch das weibliche Geschlecht
    entwickelt einen Ödipuskomplex, ein Über‑Ich und eine
    Latenzzeit. Kann man ihm auch eine phallische Organisation
    und einen Kastrationskomplex zusprechen? Die Antwort
    lautet bejahend, aber es kann nicht dasselbe sein wie beim
    Knaben. Die feministische Forderung nach Gleichberechtigung
    der Geschlechter trägt hier nicht weit, der morphologische
    Unterschied muß sich in Verschiedenheiten der psychischen
    Entwicklung äußern. Die Anatomie ist das Schicksal, um ein
    Wort Napoleons zu variieren. Die Klitoris des Mädchens
    benimmt sich zunächst ganz wie ein Penis, aber das Kind
    nimmt durch die Vergleichung mit einem männlichen Ge-
    spielen wahr, daß es „zu kurz gekommen“ ist, und empfindet
    diese Tatsache als Benachteiligung und Grund zur Minder-
    wertigkeit. Es tröstet sich noch eine Weile mit der Erwartung,
    später, wenn es heranwächst, ein ebenso großes Anhängsel wie
    ein Bub zu bekommen. Hier zweigt dann der Männlichkeits-
    komplex des Weibes ab. Seinen aktuellen Mangel versteht
    das weibliche Kind aber nicht als Geschlechtscharakter,
    sondern erklärt ihn durch die Annahme, daß es früher einmal
    ein ebenso großes Glied besessen und dann durch Kastration

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    verloren hat. Es scheint diesen Schluß nicht von sich auf
    andere, erwachsene Frauen auszudehnen, sondern diesen,
    ganz im Sinne der phallischen Phase, ein großes und voll-
    ständiges, also männliches, Genitale zuzumuten. Es ergibt
    sich also der wesentliche Unterschied, daß das Mädchen die
    Kastration als vollzogene Tatsache akzeptiert, während sich
    der Knabe vor der Möglichkeit ihrer Vollziehung fürchtet.

    Mit der Ausschaltung der Kastrationsangst entfällt auch
    ein mächtiges Motiv zur Aufrichtung des Über‑Ichs und zum
    Abbruch der infantilen Genitalorganisation. Diese Veränderungen
    scheinen weit eher als beim Knaben Erfolg der Erziehung,
    der äußeren Einschüchterung zu sein, die mit dem Verlust
    des Geliebtwerdens droht. Der Ödipuskomplex des Mädchens
    ist weit eindeutiger als der des kleinen Penisträgers, er geht
    nach meiner Erfahrung nur selten über die Substituierung
    der Mutter und die feminine Einstellung zum Vater hinaus.
    Der Verzicht auf den Penis wird nicht ohne einen Versuch
    der Entschädigung vertragen. Das Mädchen gleitet – man
    möchte sagen: längs einer symbolischen Gleichung – vom
    Penis auf das Kind hinüber, sein Ödipuskomplex gipfelt in
    dem lange festgehaltenen Wunsch, vom Vater ein Kind als
    Geschenk zu erhalten, ihm ein Kind zu gebären. Man hat
    den Eindruck, daß der Ödipuskomplex dann langsam verlassen
    wird, weil dieser Wunsch sich nie erfüllt. Die beiden Wünsche
    nach dem Besitz eines Penis und eines Kindes bleiben im
    Unbewußten stark besetzt erhalten und helfen dazu, das
    weibliche Wesen für seine spätere geschlechtliche Rolle
    bereit zu machen. Die geringere Stärke des sadistischen
    Beitrages zum Sexualtrieb, die man wohl mit der Ver-
    kümmerung des Penis zusammenbringen darf, erleichtert die

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    Verwandlung der direkt sexuellen Strebungen in zielgehemmte
    zärtliche. Im ganzen muß man aber zugestehen, daß unsere
    Einsichten in diese Entwicklungsvorgänge beim Mädchen
    unbefriedigend, lücken‑ und schattenhaft sind.

    Ich zweifle nicht daran, daß die hier beschriebenen zeit-
    lichen und kausalen Beziehungen zwischen Ödipuskomplex,
    Sexualeinschüchterung (Kastrationsdrohung), Über‑Ichbildung 
    und Eintritt der Latenzzeit von typischer Art sind; ich will
    aber nicht behaupten, daß dieser Typus der einzig mögliche
    ist. Abänderungen in der Zeitfolge und in der Verkettung
    dieser Vorgänge müssen für die Entwicklung des Individuums
    sehr bedeutungsvoll werden.

    Seit der Veröffentlichung von O. Ranks interessanter
    Studie über das „Trauma der Geburt“ kann man auch das
    Resultat dieser kleinen Untersuchung, der Ödipuskomplex
    des Knaben gehe an der Kastrationsangst zugrunde, nicht
    ohne weitere Diskussion hinnehmen. Es erscheint mir aber
    vorzeitig, heute in diese Diskussion einzugehen, vielleicht
    auch unzweckmäßig, die Kritik oder Würdigung der Rankschen 
    Auffassung an solcher Stelle zu bringen.