S.
Die Arbeiterfrage*).
Herr Thornton hat seine Befähigung für die Behandlung
einiger der wichtigsten Fragen der praktischen Volkswirthschafts-
lehre schon vor langer Zeit durch zwei sehr verdienstliche Werke,
„Die Uebervölkerung und deren Beseitigung“ und „Ein Wort zu
Gunsten bäuerlichen Grundeigenthums" befundet. Die letztge-
nannte Schrift zumal ist wohl nur darum nicht zu hohem Ansehen
und zu weiter Verbreitung gelangt, weil es zur Zeit ihrer Ver-
öffentlichung an jedem allgemeineren Interesse für den Gegenstand
gebrach, den sie behandelt. Diese Theilnahmslosigkeit hat nunmehr
aufgehört; die öffentliche Meinung macht rasche Fortschritte in der
Richtung, welche unser Autor vertritt; und eine neue Ausgabe,
welche das in dem Buche enthaltene historisch-statistische Material
bis auf die Gegenwart ergänzen würde, wäre vorgeschrittenen
Politikern überaus willkommen und würde wesentlich zur Klärung
des Urtheils über eine der wirthschaftlichen Fragen beitragen, in
Betreff welcher die Wahrheit von höchster Bedeutung ist und das
Vorurtheil noch in vollster Blüthe steht.
Das vorliegende Werk ist zwar leicht faßlich und anziehend
geschrieben, jedoch streng wissenschaftlich in seiner Haltung und
Beweisführung und daher, wie zu erwarten stand, vollkommen un-
parteilich in seinen Urtheilen. Ein beträchtlicher Theil des Buches
beschäftigt sich mit der Widerlegung der Principien, auf welche
man gewöhnlich jene Ansprüche und Bestrebungen der arbeitenden
Classen stützt, für die auch unser Autor, aber mit besseren Grün-
ben, eintritt. Kein blinder Parteigänger der einen oder der
anderen Seite in der Fehde zwischen Arbeit und Capital wird
von diesem Buche befriedigt werden; aber wer einsichtsvoll und
*) Fortnightly Review, Mai 1869. [Eine Besprechung des Buches
von W. Th. Thornton: Die Arbeit, ihre unberechtigten Ansprüche und
berechtigten Forderungen, ihre wirkliche Gegenwart und ihre mögliche Zu-
funft", London 1869, deutsch von Dr. Hugo Schramm, Leipzig 1870.
Die Citate sind der deutschen Ausgabe entnommen worden.]
S.
Die Arbeiterfrage.
112
unparteiisch ist, wird schwerlich von demselben scheiden ohne sich
gestehen zu müssen, daß er einige Seiten der in diesem Streit ver-
handelten Fragen nunmehr besser als vorher versteht.
Zu diesem großen praktischen Verdienst gesellen sich zwei
andere Vorzüge von mehr theoretischer Natur, für deren Werth
zu zeugen ich umso mehr verpflichtet bin, da ich in Betreff der
einzelnen dabei zur Sprache kommenden Punkte mehr Meinungs-
verschiedenheit als Uebereinstimmung kundzugeben habe. Für's
erste enthält das Buch eine Untersuchung über eine der
Grundfragen der theoretischen Volkswirthschaftslehre (den Einfluß
von Nachfrage und Angebot auf den Preis betreffend), welche eine
wirkliche Bereicherung der Wissenschaft, wenn auch, meiner Meinung
nach, nur einen Zusatz und nicht, wie der Verfasser glaubt, eine
Berichtigung der herrschenden Lehre darstellt. Und zweitens hat
der Verfasser bei seinem Versuch, der Frage, welche Ansprüche
einerseits die Arbeit und andererseits das Capital zu erheben
berechtigt ist, auf den Grund zu gehen, die großen Streitfragen
in Betreff der Grundlagen von Recht und Unrecht, von Gerechtig-
feit und Üngerechtigkeit, in einer zum Nachdenken mächtig anregen-
den Weise behandelt. Er konnte es bei der Gründlichkeit, mit
welcher er seine Aufgabe zu erfüllen bestrebt war, nicht um-
gehen, eine scharf umschriebene Theorie der socialen Gerechtig=
feit und eine ganz bestimmte Ansicht über die natürlichen Gesetze
des Gütertausches auszusprechen, welche den auf die Grundsätze
und die Praxis des Unionismus bezüglichen Ableitungen zur
Grundlage dienen sollen. Jede Ansicht über die gegenseitigen
Rechte von Arbeitern und Arbeitgebern schließt, ausdrücklich oder
stillschweigend, die Annahme irgend einer Theorie der Gerechtigkeit
in sich, und es ist nicht gleichgiltig zu wissen, welcher. Auch
kann man nicht entscheiden, in welcher Weise das vereinigte
Vorgehen der Arbeiter oder der Arbeitgeber die Interessen beider
Parteien berührt, wenn man nicht eine klare Einsicht in die
Ursachen, welche den Geschäftsverkehr zwischen ihnen beherrschen,
das heißt eine richtige Theorie der Gesetze des Arbeitslohnes
gewonnen hat.
Nun giebt es allerdings eine Theorie des Arbeitslohnes,
welche dem Forscher an der Schwelle jeder Untersuchung in Be-
treff der Beziehungen zwischen Arbeitern und Arbeitgebern auf-
dringlich entgegentritt, und die gewöhnlich für sicher genug gilt,
um jede weitere Erörterung überflüssig zu machen. Es wird be-
hauptet, daß der Arbeitslohn, einem unwiderstehlichen Gesetze
zufolge, von Angebot und Nachfrage in Bezug auf Arbeit abhängt,
S.
Die Arbeiterfrage.
113
und daß er unter keiner Bedingung größer oder kleiner sein kann
als der Betrag, der sich ergiebt, wenn man den vorhandenen
Lohnfonds unter die vorhandene Anzahl von Bewerbern um Ar-
beit vertheilt. Für diejenigen, welche sich damit zufrieden geben,
von allgemein angenommenen Lehren wie von selbstverständlichen
Ariomen auszugehen, ist die Sache hiemit abgethan.
Jene, welche sich ihres eigenen Verstandes zu bedienen und
ihre Zustimmung nicht ohne vorgängige genaue Prüfung zu er-
theilen pflegen, sehen sich zu der Frage genöthigt, ob wirklich und
in welchem Sinne der Arbeitslohn von Nachfrage und Angebot
in Bezug auf Arbeit abhängt, und was man unter dem Lohnfonds
zu verstehen hat.
Aber
Der Verfasser des vorliegenden Werkes hat sich diese Fragen
gestellt, und er, den seine Schriften in der politischen Dekonomie
so wohl bewandert zeigen und der es so gut wie irgend Einer
versteht, wirthschaftliche Gesetze in ihre entlegeneren und verwickel-
teren Wirkungen zu verfolgen, hat die Ueberzeugung gewonnen,
daß die Schranke, welche den Zugang zu einem der wichtigsten
Gebiete der ökonomischen und socialen Forschung zu verschließen
scheint, ein bloßes Trugbild ist, welches sofort verschwindet, sobald
man ihm kühn zu Leibe geht. Er ist der Meinung, daß die poli-
tischen Dekonomen das wissenschaftliche Gesetz, welches nicht nur
den Preis der Arbeit, sondern die Preise im Allgemeinen be-
herrscht, bisher unrichtig dargestellt haben. Es ist ein Irrthum,
so meint er, daß der Preis oder Tauschwerth irgend eines Dinges
von Nachfrage und Angebot abhängt.
In einem Sinne würden alle Nationalökonomen dieser Be-
hauptung Thornton's beipflichten; denn keiner von ihnen sieht
Nachfrage und Angebot als die legten Regulatoren des
Werthes an*). Diese Rolle, so lehren sie, spielen die Produc-
*),Es ist demnach vollkommen richtig, daß der Werth von Dingen,
deren Quantität nach Belieben vermehrt werden kann, nicht auf Nachfrage
und Angebot beruht (außer durch Zufall und während des Zeitraums, der
für die Production nothwendig ist um das Gleichgewicht herzustellen); im
Gegentheil, Nachfrage und Angebot hängen hierbei vom Werthe ab
Nachfrage und Angebot reguliren den Werth aller Artikel,
welche keine unbeschränkte Vermehrung zulassen, außer daß es selbst für diese,
wenn sie durch Gewerbfleiß hervorgebracht werden, einen Minimumwerth
giebt, bestimmt durch die Productionskosten. Bei allen Artikeln aber, welche
eine unbeschränkte Vervielfältigung zulaffen, bestimmen Nachfrage und Angebot
nur die Störungen des Werthes während eines Zeitraums, der die Dauer,
welche erforderlich ist um das Angebot zu verändern, nicht überschreiten kann.
Während Nachfrage und Angebot so die Schwingungen des Werthes reguliren,
Mill, ges. Werke. XII.
8
S.
Die Arbeiterfrage.
114
tionskosten, immer vorausgesetzt, daß der Artikel ein Erzeugniß
der Gewerbthätigkeit ist, und daß keinerlei natürliches oder künst-
liches Monopol dabei in's Spiel kommt. Unter diesen Be-
dingungen haben alle Güter, im Durchschnitt und in Bezug auf
einen längeren Zeitraum, das Bestreben, sich gegen einander (und,
obwohl dieser Punkt etwas verwickeltere Verhältnisse darbietet,
auch gegen Geld) im Verhältniß der Kosten an Arbeit und Ent-
haltsamkeit auszutauschen, welche erforderlich waren, um die Artikel
zu erzeugen und an den Verkaufsort zu bringen. Aber während
der Durchschnittspreis eines jeden Gutes, der Preis, nach welchem
der Erzeuger als nach seiner Schadloshaltung strebt, sich in an-
nähernder Weise nach den Productionskosten richten muß, steht
es doch nicht ebenso mit dem Preis in irgend einem gegebenen
Augenblick. Dieser wird immer als von der Nachfrage und dem
Angebot zu jener Zeit abhängig erachtet. Und selbst der Einfluß
der Productionskosten beruht auf dem Angebot; denn der einzige
Umstand, welcher den Preis nöthigt, sich im Durchschnitt den
Productionskosten anzupassen, ist der, daß, wenn der Preis sich
über oder unter diesem Niveau befindet, er durch eine Zunahme
oder Herabsetzung des Angebotes auf dasselbe zurückgeführt wird,
obwohl, wenn dieß erreicht ist, das Angebot selbst sich der Nach-
frage anpaßt, welche sich bei lohnendem Preise nach der
Waare kundgiebt. Dieß sind die Grenzen, innerhalb welcher die
politischen Dekonomen Nachfrage und Angebot als die Regulatoren
des Preises gelten lassen. Aber selbst in dieser Beschränkung
wird die Theorie von Hrn. Thornton bestritten.
Wie alle ehrlichen polemischen Schriftsteller, greift Hr.
Thornton die von ihm bekämpfte Lehre in der Gestalt an, welche
dem Gegner die wenigsten Blößen bietet. Er hält sich nicht lange
bei jener embryonischen Form der Theorie auf, in welcher Nach-
frage als ein Verlangen das Gut zu besitzen, oder als ein mit der
entsprechenden Fähigkeit verbundenes Verlangen es zu kaufen, definirt
wird; oder in der der Preis von dem Verhältniß zwischen Nach-
frage und Angebot abhängig gesetzt wird. Man darf hoffen, daß nur
noch Wenige in diesem Kreis der Unmündigen" verweilen. Um
die Nachfrage mit dem Angebot vergleichen zu können, muß man
gehorchen sie selbst einer höheren Gewalt, welche bewirkt, daß der Werth
den Productionskosten sich zuneigt und auf diesem Punkte behauptet, wenn
nicht neue störende Einflüsse fortwährend aufkommen, um ihn zur Ab-
weichung zu bringen." J. S. Mill, Grundsäße der politischen Dekonomie
III. Buch, III. Capitel, § 2 [VI. Band von 3. S. Mill's gesammelten
Werken.]
S.
Die Arbeiterfrage.
115
darunter nicht einen Wunsch oder eine Befähigung, sondern eine
Größe oder Quantität verstehen. Auch ist sie zu keiner Zeit eine
festbestimmte Größe, sondern sie schwankt mit dem Preise; und der
Preis selbst hängt von keinerlei Verhältniß ab. Die Theorie von
Nachfrage und Angebot besagt, wenn sie richtig verstanden wird,
oder besser, wenn sie überhaupt ein Verständniß zulassen soll, daß
das Verhältniß zwischen Nachfrage und Angebot, wenn sich der
Preis angepaßt hat, immer das der Gleichheit ist. Wenn beim
Marktpreis die Nachfrage das Angebot übersteigt, wird die Con-
currenz der Käufer den Preis bis zu dem Punkte in die Höhe
treiben, bei welchem sich nur für eine solche Menge als zum
Verkaufe angeboten wird Abnehmer finden. Wenn im Gegentheil
das Angebot gegen die Nachfrage im Ueberschusse ist und beim
geltenden Preise nicht vollständig losgeschlagen werden kann, wird
entweder ein Theil davon zurückbehalten werden, um einen bessern
Markt abzuwarten, oder es wird der Verkauf durch eine Preis-
ermäßigung erzwungen werden, welche neue Käufer heranzieht
oder die früheren Abnehmer veranlaßt, ihre Einkäufe zu ver-
größern. Das Gesetz der Werthe in ihrer Beeinflussung durch
Nachfrage und Angebot lautet somit dahin, daß sie sich immer
derart einander anpassen, daß sie durch eine Steigerung des einen
oder Herabsetzung des anderen Factors eine Gleichheit von
Angebot und Nachfrage zu Stande bringen, indem die Preis-
Bewegung erst dann zum Stillstand kommt, wenn die zum geltenden
Preise verlangte und die zum geltenden Preise angebotene Quan-
tität einander gleich sind. Dieser Zustand eines vollkommenen
Gleichgewichtes mag ebenso vorübergehend sein, aber er ist nichts-
destoweniger ebenso wirklich vorhanden, wie die ebene Oberfläche
des Meeres.
Dieß ist die Lehre, welche Hr. Thornton bestreitet, indem er
eine Reihe von Fällen anführt, für welche er ihre unrichtigkeit
erweisen zu können glaubt. Die meisten dieser Fälle sind, wie
sofort ersichtlich, ganz und gar Ausnahmsfälle, aber sie nehmen
in ihrer Gesammtheit, wie er meint, fast das ganze Gebiet der
möglichen Fälle ein.
Das erste Beispiel, welches mehr als Typus einer ganzen
Classe, denn wegen der ihm zukommenden inneren Wichtigkeit an-
geführt wird, ist das einer sogenannten holländischen Auction.
,,Wenn ein Härings- oder Makrelenboot am Gestade bei Hastings oder
Dover den Ertrag des Fischfanges der letzten Nacht ausgeladen hat, nehmen
die Schiffer, um ihre Fracht zu verkaufen, gewöhnlich ihre Zuflucht zu einem
Verfahren, welches man Holländische Auction" nennt. Die Fische werden
81
S.
Die Arbeiterfrage.
116
in Partien eingetheilt; auf jede derselben wird ein höherer Preis gesetzt,
als der Verkäufer dafür zu erhalten gedenkt, und dieser setzt dann stufen-
weise feine Bedingungen herab, bis er zu einem Preise gelangt, den einer
der Anwesenden lieber zahlt, als daß er sich die Partie Fische entgehen ließe,
und auf den er mithin eingeht. Nehmen wir an, die Partie habe einmal
einen Centner gewogen und der Preis 20 Schilling betragen). Wäre nun
bei derselben Gelegenheit statt der holländischen Auctionsart die gewöhnliche
englische angewendet worden, so würde das Ergebniß ein abweichendes gewesen
sein. Der Vorgang hätte dann damit begonnen, daß einer der Anwesenden
ein Gebot gemacht hätte, über das allmälig Andere hinausgegangen wären,
bis man einen Preis erreicht haben würde, welchen Niemand außer dem
wirklichen Bieter hätte überbieten mögen. Dieser Preis hätte aber nicht
nothwendigerweise 20 Schilling zu betragen brauchen; möglich, daß er blos
18 Schilling betragen hätte, denn Derjenige, welcher bereit war, den ersteren
Preis zu zahlen, konnte leicht die einzige gegenwärtige Person sein, welche
bereit war, auch nur den letzteren Preis zu zahlen, und wenn es an dem,
so konnte er, wie bei einer englischen Auction, die Fische, für die er in der
holländischen Auction 20 Schilling bezahlt haben würde, für 18 Schilling
bekommen. Auf demselben Markte also, während die gleiche Menge Fische
ausgeboten wird, und während in beiden Fällen die Kauflustigen sich weder
in Bezug auf ihre Anzahl, noch in irgend einer andern Hinsicht von ein-
ander unterscheiden, kann dieselbe Partie Fische zwei sehr verschiedene Preise
erzielen." S. 52-53 [der deutschen Ausgabe].
Dieser anscheinend so wenig erhebliche Fall ist in Wahrheit
der Vertreter einer ganzen Gruppe, und hundert Fälle könnten
nicht besser als dieser eine darthun, was Hr. Thornton wirklich
bewiesen hat, und was nicht. Er hat bewiesen, daß das Gesetz
der Ausgleichung von Angebot und Nachfrage die Theorie dieses
besonderen Falles nicht erschöpft. Er hat nicht bewiesen, daß für
diesen Fall das Gesetz nicht in aller Strenge giltig ist. Indem er
zeigen wollte, daß die Ausgleichung von Nachfrage und Angebot
nicht das Gesetz des Preises ist, hat er in Wahrheit gezeigt, daß das
Gesetz sich in diesem besonderen Falle mit zwei verschiedenen Preisen
verträgt und von beiden in gleich vollständiger Weise erfüllt wird.
Nachfrage und Angebot sind einander gleich bei zwanzig und des-
gleichen bei achtzehn Schilling. Daraus folgt, nicht daß das Gesetz
falsch ist (denn Hr. Thornton leugnet nicht, daß es im fraglichen
Falle erfüllt wird) sondern nur, daß es nicht das ganze Gesetz
der Erscheinung ist. Die Erscheinung kann sich der Herrschaft
dieses Gesetzes nicht entziehen, aber es bleibt ein gewisser Grad
von Unbestimmtheit in dessen Wirksamkeit zurück, es ist ein ge-
*) „In Wirklichkeit werden die Fische nicht nach dem Gewichte, sondern
nach der Anzahl verkauft Häringe gewöhnlich im Hundert. An der Küste
von Brighton sinkt der Preis manchmal auf 1 Schilling, manchmal steigt
er auf 12 Schilling für das Hundert im Allgemeinen beträgt er gegen
4 bis 5 Schilling.
S.
Die Arbeiterfrage.
117
wisser begrenzter Spielraum für Schwankungen innerhalb der
Schranken des Gesetzes vorhanden, und da für jedes Schwanken
einer Wirkung ein zureichender Grund vorhanden sein muß, so
muß es ein ergänzendes Gesetz geben, welches die Wirkung inner-
halb der Grenzen determinirt, die das Hauptgesetz frei läßt.
Wer uns dieses Hilfsgeses aufzeigen kann, der bereichert die
wissenschaftliche Theorie des Gegenstandes durch einen werthvollen
Zusak, und wir werden alsbald sehen, daß dem Wesen, wenn
auch nicht ganz strenge der Form nach, Hr. Thornton dieses Hilfs-
gesetz ausspricht. Er hätte, auch wenn er das letztere nicht thäte,
nachgewiesen, daß die herrschende Lehre unvollständig ist, aber er
hätte und hat damit nicht den Beweis geliefert, daß sie die ge-
ringste Unrichtigkeit enthält.
Ja noch mehr; wenn wir die Bedingungen in's Auge fassen, welche
erforderlich sind, um die gangbare Lehre als unzulänglich erscheinen
zu lassen, so finden wir, daß die Unvollständigkeit, deren sie über-
führt ist, wenigstens in dem eben geprüften Falle, eine außer-
ordentlich geringfügige ist. Um sie nachzuweisen, mußte Hr. Thorn-
ton die Annahme machen, daß der Käufer, welcher Willens ist,
für einen Centner Fische zwanzig Schilling zu zahlen, der einzige
unter den Anwesenden ist, welcher auch nur achtzehn Schilling zu
geben bereit ist. In anderen Worten, er nahm einen Fall an,
welcher eine Ausnahme von der Regel darstellt, daß die Nachfrage
mit der Wohlfeilheit wächst, und da diese Regel, obzwar eine all-
gemeine, doch keine unbedingt ausnahmslose ist, war er wissen-
schaftlich dazu berechtigt. Wenn es in der Scala der Preise
einen Abschnitt giebt, innerhalb dessen der Preis schwanken kann
ohne die Nachfrage zu vermehren oder zu verringern, so kann
dieser ganze Abschnitt die Bedingung der Gleichheit von Nach-
frage und Angebot erfüllen. Aber wie viele solche Fälle kommen
in Wirklichkeit vor? Unter einigen wenigen Händlern am Strande
eines kleinen Fischerhafens ist ein solcher Fall, wenn auch dort
unwahrscheinlich, doch nicht ganz ausgeschlossen. Aber wo die
Käufer nach Tausenden, nach Hunderten, oder auch nur nach
Dutzenden zählen, auf jedem einigermaßen ansehnlichen Markte,
und in weit höherem Grade auf dem allgemeinen Weltmarkte,
streift es an's Unmögliche, daß nicht jede Herabsetzung des Preises
ein gesteigertes Verlangen nach der Waare wachrufen sollte. Der
Fall eines Preises also, auf welchen sich das Gesetz der Aus-
gleichung nicht erstreckt, ist zwar an sich denkbar, aber er wird
im Leben kaum jemals verwirklicht werden.
Das nächste Beispiel, welches Hr. Thornton für die Mangel-
S.
Die Arbeiterfrage.
118
haftigkeit der Theorie von Nachfrage und Angebot anführt, iſt
das folgende:
,,Nehmen wir an, daß zwei Personen zu verschiedenen Zeiten und an
verschiedenen Orten ein Pferd zu verkaufen haben, welches von dem Besitzer
auf 50 Pfund Sterling geschätzt wird, und daß sich bei dem einen Verkäufer
zwei, bei dem andern drei Personen einsinden, von denen jede bereit ist 50
Pfund, keine aber im Stande ist, mehr für das Pferd zu zahlen. In beiden
Fällen ist das Angebot dasselbe, nämlich Ein Pferd zu 50 Pfund; aber die
Nachfrage ist verschieden: in dem einen Fall nach zwei, in dem andern nach
drei Pferden zu 50 Pfund. Trotzdem wird der Preis in beiden Fällen der
nämliche bleiben, d. h. 50 Pfund Sterling. S. 54 [der deutschen Ausg.].
Das Gesetz ist für diesen Fall unzutreffend, wie es für den
früheren unzutreffend war, aber aus einem anderen Grunde; nicht
weil, wie im früheren Falle, mehrere Preise der Bedingung gleich
gut genügen, sondern weil kein Preis ihr genügt. Bei 50 ist
eine Nachfrage nach dem Zweifachen oder Dreifachen des An-
gebotes, bei 50, 0 s., 4 d. ist überhaupt keine Nachfrage mehr
vorhanden. Wenn die Nachfrage nach einer Waare in dieser Weise
einer durch gewaltsame Unterbrechungen zerrissenen Scala gleicht,
dann hört allerdings die Anwendbarkeit des Gesetzes auf, aber - ich
wage es zu behaupten nicht wegen irgend eines Fehlers des Ge-
setzes, sondern weil die Bedingungen, von denen seine Anwendbarkeit
abhängt, nicht vorhanden sind. Wenn die Besonderheiten des
Falles es nicht gestatten, daß die Nachfrage dem Angebote gleich,
sondern nur die Möglichkeit zulassen, daß sie entweder größer oder
fleiner sei, so wird die Nachfrage eben größer oder kleiner sein
als das Angebot, und Alles, was man aussagen kann, ist dieß,
daß sie sich der Gleichheit so sehr, als es nur möglich ist, nähern
wird. Weit entfernt dem Gesetz zu widersprechen, ist dieß eben
der extreme Fall, welcher das Gesetz beweist. Letzteres lautet
dahin, daß sich jener Preis ergeben wird, welcher Angebot und
Nachfrage einander gleich stellt; und das Beispiel zeigt, daß dieß
nur dann nicht der Fall ist, wenn es keinen Preis giebt, welcher
diese Bedingung erfüllen würde, und daß selbst dann dieselben,
immer noch wirksamen, Ursachen den Preis so stellen, daß er die
Bedingung möglichst annähernd erfüllt. Braucht es eine voll-
tommenere Bestätigung des Gesetzes als die Thatsache, daß, um
einen Fall zu finden, in dem der Preis dem Gesetze nicht ent-
spricht, es nothwendig ist, einen solchen zu finden, in dem es
feinen Preis giebt, der ihm entsprechen kann?
Ein neues Beispiel:
Wenn ein Kaufmann auf seine Waaren den höchsten Preis gesetzt hat,
den Jemand dafür zahlen will, so kann der Preis natürlich nicht höher hin-
S.
Die Arbeiterfrage.
119
aufgehen, das Angebot jedoch kann geringer sein als die Nachfrage. Der
Handschuhmacher eines Landstädtchens, der am Abende eines Honoratioren-
balles nur ein Dutzend Baar weiße Handschuhe vorräthig hat, könnte mög=
licher Weise zehn Schilling für ein paar derselben erhalten, in dem Falle
nämlich, daß zwölf Personen bereit sind, lieber diesen Preis zu zahlen, als
gar nicht oder unbehandschuht auf den Ball zu gehen. Mehr könnte er nicht
bekommen, selbst wenn, während er noch mit den zuerst gekommenen Käufern
herumhandelt, andere Käufer in derselben Zahl und mit derselben Kauflust
in seinen Laden träten und ihm anböten, den nämlichen, aber keinen höhern
Preis zu zahlen. Die Nachfrage nach Handschuhen, welche zuerst dem An-
gebot ganz gleich gewesen war, würde jetzt gerade um das Doppelte gestiegen
sein, bagegen würde der Preis für ein Paar nach wie vor nicht mehr als
10 Schilling betragen. Solch eine Menge von Beweisen ist sicherlich ent-
scheidend gegen die Annahme, daß der Preis steigen muß, wenn die Nachfrage
bas Angebot überwiegt." S. 56-57 [der deutschen Ausgabe].
Hier ist der Verfasser wiederum zur Annahme genöthigt, daß
die ganze Masse der Kunden (vierundzwanzig an Zahl) die äußerste
Grenze dessen, was sie zu zahlen bereit sind, ehe sie auf den Ar-
tikel verzichten, auf genau denselben Punkt festsetzen
eine ge
treuliche Wiederholung der Voraussetzung in Betreff jenes Pferdes,
welches von allen, die es kaufen wollen, auf £50 und feinen
Heller darüber geschätzt wird. Dieser Fall ist auf einem sehr kleinen
Markte eben noch möglich, aber praktisch unmöglich auf dem Markt
eines ganzen Landes. Aber wäre er auch noch so häufig, er würde
doch nicht der Wahrheit des Gesetzes, sondern nur der Behauptung
Eintrag thun, daß dasselbe immer und überall zur Anwendung ge-
langt. Er würde zeigen, daß das Gesetz nur dann erfüllt wird,
wenn seine Erfüllung der Natur der Dinge nach möglich ist, und
daß es Fälle giebt, in welchen dieselbe unmöglich ist, aber daß
selbst dann das Gesetz seine Wirksamkeit bis zur Grenze des
Möglichen äußert.
Die nächste Behauptung Thornton's geht dahin, daß die
Gleichgewichts-Theorie, selbst wenn sie buchstäblich wahr wäre, doch
nur eine Wahrheit von geringer Bedeutung sein würde; wäre
es nämlich auch wahr, daß bei dem aus der Concurrenz schließ=
lich sich ergebenden Preise Angebot und Nachfrage gleich groß
sind, so würde doch nur ein kleiner Theil der zum Verkauf
ausgebotenen Waaren zu dem betreffenden Preise wirklich verkauft
werden" (S. 59); denn der Händler wird einen so großen Theil
seines Lagers, als irgend möglich, zu einem höheren Preise ver-
kaufen, ehe er sich entschließt den Preis herabzusetzen, um den Rest
an Mann zu bringen.
Damit ist aber blos gesagt, daß das in Rede stehende Gesetz
anderen ökonomischen Gesetzen darin gleicht, daß es seine Wirkung
S.
Die Arbeiterfrage.
120
nicht mit einem Schlage, sondern allmählich äußert. Ein Verkäufer
kann zwar seinen Preis aufrecht erhalten, bis die Käufer wirklich
ausbleiben, oder bis er unter der Concurrenz anderer Verkäufer
zu leiden beginnt; aber wenn auf dem Markte ein reichlicheres An-
gebot vorhanden ist, als was zu solchen Bedingungen verkauft
werden kann, so wird sein Preis sinken, bis er den Punkt erreicht,
bei dem er Käufer für seinen ganzen Vorrath heranzieht, und wird
nicht weiter sinken, nachdem dieser Punkt erreicht ist. Ein Gesetz,
welches besagt, daß der Preis der Waaren fallen muß, und genau
den Punkt, bis zu dem der Fall reichen wird, bestimmt, wird kaum
mit Recht als eine Wahrheit von geringer Bedeutung" blos
darum bezeichnet, weil die Verkäufer, da sie nicht unbeseelte Ma-
terie, sondern willensbegabte Wesen sind, der Gewalt eine Zeit
lang widerstehen können, der sie zuletzt erliegen müssen. Ein-
schränkungen solcher Art unterliegen alle wirthschaftlichen Gesetze,
und niemand ist der Meinung, daß dieselben ihren Werth zu nichte
machen. Eben so gut könnte man das Vorhandensein eines Markt-
preises für eine Waare eine bedeutungslose Wahrheit nennen, weil
ein Käufer, der unwissend oder in Eile ist, für einen Artikel das
Zweifache von dem bezahlen mag, wofür er ihn in einem anderen
Laden, einige Häuser weiter, bekommen hätte.
Der letzte Einwand Thornton's und derjenige, auf welchen
er das meiste Gewicht legt, richtet sich gegen die Voraussetzung
der gangbaren Theorie, daß die Waaren obne Vorbehalt zum
Verkauf ausgeboten werden, und daß die Verkäufer immer geneigt
sind, sie um jeden Preis loszuschlagen". Dieß entspricht - so
bemerkt er kaum jemals ja, man kann fast mit Bestimmt-
heit sagen, niemals dem wahren Sachverhalte."
,,Mit einer einzigen, die Arbeit betreffenden und allerdings nicht zu
übersehenden, Ausnahme werden Waaren beinahe niemals ohne Vorbehalt
zum Verkauf ausgeboten; kaum jemals giebt ein Kaufmann seine Waaren
für das hin, was man ihm gerade geben will; faum jemals ift er mit dem
sich etwa aus dem jeweiligen Stande des Angebotes und der Nachfrage er-
gebenden Preise zufrieden, mit dem Preise also, zu welchem er feinen ganzen
Vorrath sofort losschlagen könnte. Denfen wir uns die Lage eines Kauf-
mannes, der nicht im Stande wäre, auf Käufer zu warten, sondern sich ge-
nöthigt sähe, für eine Ladung Korn, Zucker oder diverse Waaren das höchfte
Gebot anzunehmen, welches er von den zuerst kommenden Käufern erlangen
könnte; oder stellen wir uns einen Juwelier vor, einen Schnittwaaren-, Tuch-
oder Materialienhändler, welcher binnen vierundzwanzig Stunden sein Lager
räumen muß. In einer so üblen Lage befinden sich kaum die Concurs-
gläubiger, welche die Waaren ihrer Schuldner zu einem Schleuderpreise aus-
verkaufen, denn selbst diese können länger warten. Aber das Verhalten eines
Geschäftsmannes, der sich in keiner bedrängten Lage befindet, ist von dem
des Curators einer Schuldenmasse ganz verschieden. Er fragt sich erst, welches
S.
121
Die Arbeiterfrage.
der höchste Preis ist, den man wahrscheinlich in dem Augenblicke zahlen wird,
nicht für seinen ganzen Vorrath, sondern für einen beträchtlichen Theil desselben,
und dann beginnt er zu verkaufen, entweder zu diesem Preise oder zu einem
anderen, der sich bei einem Versuche als der zur Zeit erreichbare herausstellt.
Sein Angebot von Waaren ist wahrscheinlich bedeutend größer, als die zu
dem betreffenden Preise begehrte Quantität; aber sett er deshalb seine Be-
dingungen herab? Keineswegs: er verkauft, soviel als er kann, zu diesem
Preise, und dann, sobald der bestehenden Nachfrage genügt worden, wartet
er eine Weile auf weitere Nachfrage. Auf diese Weise jetzt er vielleicht seinen
Vorrath für einen viel höheren Betrag ab, als wofür er ihn hätte los-
schlagen müssen, wenn er gesucht hätte, Alles auf einmal zu verkaufen. Ein
Kornhändler, der im Laufe der Saison Tausende von Quartern Weizen zu
etwa 50 Schilling pro Quarter verkauft, würde für den Quarter nicht 20
Schilling erhalten, wenn er nach Ankunft seiner Kornschiffe genöthigt wäre,
die Ladungen sofort zu Geld zu machen. Ein Handschuhmacher, welcher,
wenn er auf Käufer wartet, mit Bestimmtheit 3 bis 4 Schilling für das
Baar der gesammten Handschuhe seines Lagers erhalten wird, würde nicht
6 Pence für das Paar bekommen, müßte er sie losschlagen. Wie aber
fängt er es an, um sich eines höheren Preises zu versichern? Ganz einfach:
er verkauft nicht ohne Vorbehalt, er läßt sich nicht auf den Preis ein, welcher
sich aus dem Verhältniß zwischen der wirklichen Nachfrage und dem wirklichen
Angebote ergeben würde, sondern legt seine Waaren zu einem etwas höheren
Preise aus und läßt sie unter diesem nicht ab." S. 61 [der deutschen
Ausgabe].
Ich gestehe nicht einsehen zu können, daß diese Betrachtungen
das Gesetz von Nachfrage und Angebot über den Haufen werfen,
oder daß irgend welcher Grund zur Annahme vorliegt, die
politischen Dekonomen hätten übersehen, daß, wenn das An-
gebot die Nachfrage übersteigt, die beiden eben sowohl durch
Berringerung des Angebotes als durch Vermehrung der Nach-
frage ins Gleichgewicht gelangen können. Sich einen Preis vor-
behalten ist vollinhaltlich daffelbe, wie eine Verringerung des
Angebotes. Wenn für Schafe nicht mehr als vierzig Schilling
das Stück gezahlt wird, dann stehen alle Schafe, deren Eigner ent-
schlossen sind, sie nicht unter fünfzig Schilling zu verkaufen, außer-
halb des Marktes und bilden in feiner Weise einen Theil des An-
gebotes, welches zur Zeit den Preis bestimmt. Es mag sein, daß
sie zum Kauf angeboten wurden, aber sie sind zurückgezogen worden.
Sie werden aufgespart, um eine spätere Zeit abzuwarten, von der
ihr Eigner sich größeren Vortheil verspricht, und werden auf die
Bestimmung des Preises Einfluß üben sobald dieser Zeitpunkt er-
scheint, oder sobald der Eigner, weil er diese Erwartung aufgegeben
hat oder in eine Nothlage geräth, sich dazu versteht, für seine
Schafe so viel zu nehmen, als er bekommen kann. Mittlerweile ist
der Preis ohne Rücksicht auf den zurückbehaltenen Vorrath be-
stimmt worden, und zwar in solcher Weise, daß die Nachfrage bei
diesem Preise dem Angebot, dessen sich die Verkäufer zu solchem
S.
Die Arbeiterfrage.
122
Preise entäußern wollen (wenn möglich) gleichkommt. Die Volks-
wirthe, welche sagen, daß der Marktpreis durch Nachfrage und An-
gebot bestimmt wird, meinen damit nicht, daß er durch das ge-
sammte Angebot bestimmt wird, welches sich bei einem unerreich-
baren Preise ergeben würde, ebensowenig wie durch die ganze
Nachfrage, die hervorgerufen würde, wenn der Artikel zu einem
Spottpreis zu kaufen wäre. Sie meinen, daß, wie immer der
Preis auch ausfällt, er stets so beschaffen sein wird, daß die Nach-
frage zu diesem Preis und das Angebot zu diesem Preis einander
gleich sind. Hr. Thornton weist nach, daß eine unleugbare Aus-
nahme von diesem Satze im Falle eines Verkäufers stattfindet, der
sich auf einen Preis steift, welchen er wohl für einen Theil, aber
nicht für sein ganzes Angebot erhalten kann. In diesem Falle ist
der Preis, welchen er erhält, allerdings nicht derjenige, bei welchem
Nachfrage und Angebot einander gleich sind; aber der Grund hier-
von ist der nämliche, wie in einem der früher in Betracht ge-
zogenen Beispiele: weil es einen solchen Preis nicht giebt. Bei
dem thatsächlich vorhandenen Preis übersteigt das Angebot die
Nachfrage, bei einem Pfennig weniger würde das ganze Angebot
zurückgezogen werden. Ein solcher Fall könnte sich leicht ereignen,
wenn der Verkäufer keine Concurrenz zu fürchten hätte; nicht
leicht, wenn dieß der Fall ist; aber unter keiner Voraussetzung
steht er mit dem Gesetze in Widerspruch. Es ist ein Specialfall
der einen Instanz, in welcher Thornton die Unzulänglichkeit des
Gesetzes nachgewiesen hat: wenn nämlich die Nachfrage oder das
Angebot in so jähen Sprüngen wachsen oder abnehmen, daß es
keinen Ruhepunkt giebt, bei welchem das eine Element dem an-
deren genau gleichkommt.
Aber will ich damit sagen, daß Hr. Thornton mit seiner
Auslegung der von ihm vorgebrachten Fälle ganz und gar im Un-
recht ist, und daß er in der herrschenden Theorie keinerlei Ge-
brechen nachgewiesen hat? Selbst wenn dem so wäre, würde daraus
nicht folgen, daß er der Wissenschaft keinen Dienst erwiesen hat.
Man macht sich immer um die Erkenntniß verdient, wenn man
auf irgend einem Gebiete derselben den Wurzeln ihrer Wahrheiten
nachgräbt." Das Verständniß wissenschaftlicher Gesetze wird stets
gefördert, wenn tüchtige Denker und scharfsinnige Polemiker Schwie-
rigkeiten im Bereiche derselben aufstöbern und ihnen Thatsachen
gegenüberstellen, zu deren Erklärung sie noch nicht angerufen wor-
den sind. Aber Hr. Thornton hat viel mehr als dieß geleistet;
die Lehre, welche er bestreitet, ist, obschon wahr, doch nicht die
ganze Wahrheit. Sie ist nicht das ganze Gesetz der Erscheinungen,
S.
Die Arbeiterfrage.
123
denn der Verfasser hat und zwar zuerst gezeigt, daß es
Fälle giebt, auf welche sie sich nicht erstreckt. Und er hat die Ur-
sachen, welche in diesen Ausnahmsfällen den Erfolg bestimmen,
wenn nicht vollständig dargelegt, so doch angedeutet. Wenn ihm
etwas vorzuwerfen ist, so ist es der Irrthum, den er mit allen
jenen Verbesserern der Volkswirthschaftslehre theilt, welche neue
und richtige Ansichten vorgebracht, sie aber als Widerlegungen
von früher als Fundamentalsätze geltenden Lehren verkündet haben,
während es in den allermeisten Fällen nur weitere Ausführungen
derselben waren".- ein Irrthum, in welchen zum Beispiel fast aus-
nahmslos jene Volkswirthe verfallen sind, welche als Gegner
Ricardo's auftraten.
.
Versuchen wir mit Hrn. Thornton's Hilfe unsere Vorstellungen
über jenen Theil des Gesetzes der Preise zu klären, für welchen die
gangbare Lehre nicht ausreicht. Wenn die Ausgleichung von Nach-
frage und Angebot den Preis zum Theil noch unbestimmt läßt,
weil es mehr als einen Preis giebt, welcher dem Gesetz genügen
würde, dann unterliegen weder Käufer noch Verkäufer der Ein-
wirkung irgend welcher auf Nachfrage und Angebot beruhender
Beweggründe, die sie bestimmen könnten, einander nachzugeben.
In diesem Falle wird viel davon abhängen, welche Partei die Ini-
tiative der Preisbestimmung hat, wofür die von Thornton voraus-
gesetzte holländische Versteigerung ein gutes Beispiel abgiebt. Hier
würde die Waare es zu keinem höheren Preis als achtzehn Schil-
ling bringen, wenn die Anerbietungen von der Seite der Käufer
ausgingen; weil sie aber vom Verkäufer ausgehen, erreicht der
Preis die Höhe von zwanzig Schilling. Nun hat Hr. Thorn-
ton richtig dargethan, daß dieser Fall, obwohl er bei Versteige-
rungen eine Ausnahme darstellt, doch der gewöhnliche ist, was den
Handelsverkehr im Großen und Ganzen betrifft. In der Regel
ruht die Initiative der Preisbestimmung in den Händen der Ver-
käufer und die Concurrenz, welche den Preis beeinflußt, ist die
Concurrenz der Verkäufer *). Wenn also der Absatz des ge-
sammten Angebotes bei mehreren Preisen möglich ist, ist es ziem-
*),,Diese Ausdrucksweise scheint mir hinsichtlich der Sachgüter sowohl
genauer als auch einfacher den Fall zu bezeichnen, als wenn man sagt, daß
die Concurrenz der Verkäufer den Breis fallen, die der Käufer ihn steigen
läßt. Denn meiner Ansicht nach macht in der That die Concurrenz der
Letzteren den Verkäufern bemerklich, daß ein höherer Preis erreichbar ist, als
fie vorher angesetzt haben, und veranlaßt sie somit, in ihrer eigenen Con-
currenz nachzulassen, um diesen Preis zu erzielen." S. 76 [der deutschen
Ausgabe].
S.
Die Arbeiterfrage.
124
lich sicher, daß die Verkäufer an dem höchsten dieser Preise fest-
halten werden; denn sie haben keinen Grund, einander an Wohl-
feilheit zu überbieten, wenn sie insgesammt bei dem höheren Preise
neben einander bestehen können. Die Käufer andererseits sind
nicht durch ihre eigene Concurrenz gezwungen, diesen höheren Preis
zu bezahlen; denn wenn die Käufer an einem niedrigeren Preis
festhalten und ihn durchsetzen, kann ihr Gewinn ein dauernder
sein (da, der Voraussetzung zufolge, dieser Fall ein solcher ist, in
dem ein Sinken des Preises feine Steigerung der Nachfrage her=
vorruft). Der Preis hängt in diesem Falle einfach davon ab, ob
die Käufer oder die Verkäufer länger fest bleiben, und wird somit
von ihrer größeren oder geringeren Geduld oder von dem Maß
von Unbequemlichkeit bedingt, das jeder der beiden Parteien aus
dem Zuwarten erwächst.
An dieser Stelle dürfte ein scharfsinniger Leser, welcher noch
vor dem Abschluß einer Untersuchung merkt, auf welche Ergebnisse
dieselbe hinausläuft, bereits darauf aufmerksam werden, daß Thorn-
ton's Verbesserungen der Theorie des Preises, so geringfügig sie
auch erscheinen, wenn man sie auf ihren wirklichen Umfang zurück-
führt, und so bedeutungslos sie auch in den gewöhnlichen Fällen,
in denen Nachfrage und Angebot nur störende Ursachen und die
Productionskosten der die Erscheinung in Wahrheit beherrschende
Factor sind, nothwendig sein müssen, daß diese Verbesserungen, sage
ich, dech zu großer praktischer Wichtigkeit in dem Fall gelangen können,
welcher diesen ganzen Gedankengang angeregt hat: in dem Fall
der Vergütung für Arbeit. Wenn es sich herausstellen sollte, daß
der Preis der Arbeit in den Bereich eines der Ausnahmsfälle,
etwa des Falles gehört, für welchen das Gesetz der Ausgleichung
von Nachfrage und Angebot nicht ausreicht, weil es mehrere Preise
giebt, welche in gleicher Weise dem Geseze genügen, dann würde
es alsbald klar sein, daß die Entscheidung zwischen dem einen und
dem anderen dieser Preise durch Ursachen bestimmt wird, welche
in hohem Maße zu Ungunsten des Arbeiters und zu Gunsten des
Arbeitgebers wirken. Denn es besteht, wie der Autor bemerkt,
zwischen dem Markt für Arbeit und dem Markt für Sachgüter der
Unterschied, daß bei letzteren dem Verkäufer, bei der ersteren aber
dem Käufer die Initiative der Preisbestimmung zukommt. Es ist
der Arbeitgeber, der Käufer von Arbeit, welcher einen Arbeitslohn
anbietet; der Verkäufer, in diesem Falle der Arbeiter, nimmt den-
selben an oder weist ihn zurück. Alle Vortheile, die sich aus der
Initiative ergeben, sind daher auf Seiten des Lohnherren. Und
es ist fast überflüssig, zu bemerken, daß in dem Kampf der Aus-
S.
Die Arbeiterfrage.
125
dauer zwischen Käufer und Verkäufer, durch welchen allein im vor-
ausgesetzten Falle der also bestimmte Preis modificirt werden
kann, nichts anderes als eine enge Verbindung der Arbeiter ihnen
auch nur die geringste Aussicht eröffnen kann, sich mit Erfolg
gegen die Arbeitgeber zur Wehr zu setzen.
Man wird natürlich sagen, daß diese Betrachtungen müßig
sind, weil die Arbeit nicht unter jene, blos als möglich angenom
mene, Ausnahme falle: Nachfrage und Angebot beherrschen voll-
ständig den Preis, welcher für Arbeit zu erzielen ist. Die Nach-
frage nach Arbeit besteht in dem ganzen im Umlauf begriffenen
Capital eines Landes mit Einschluß der Löhne, welche für un-
productive Arbeit gezahlt werden. Das Angebot besteht in der
ganzen arbeitenden Bevölkerung. Wenn das Angebot mehr be-
trägt, als das Capital zur Zeit beschäftigen kann, müssen die Ar-
beitslöhne fallen. Wenn die Arbeiter insgesammt beschäftigt sind
und noch ein Ueberschuß von unverwendetem Capital vorhanden
ist, werden die Arbeitslöhne steigen. Diese Reihe von Ableitungen
wird allgemein als unbestreitbar angesehen. Sie sind, wie ich
glaube, in jeder systematischen Bearbeitung der politischen Dekono=
mie, und jedenfalls auch in der meinigen, zu finden. Ich bekenne
mich des Vergehens schuldig, diese Theorie gleich aller Welt an-
genommen zu haben, ohne auf die Vorbehalte und Einschränkungen
hinzuweisen, unter denen sie allein als zulässig betrachtet wer-
den kann.
Die Theorie beruht auf der Lehre vom sogenannten Rohn-
fonds. Es wird angenommen, daß in jedem gegebenen Augenblick
eine Summe von Vermögen vorhanden ist, welche bedingungslos
für die Bezahlung von Arbeitslöhnen bestimmt ist. Diese Summe
wird nicht als unveränderlich angesehen, denn sie wird durch
Ersparung vermehrt und wächst mit der Zunahme des Vermögens;
aber man betrachtet sie als einen für jeden gegebenen Augenblick
vorherbestimmten Betrag. Mehr als dieser Betrag könne unmög-
lich unter die lohnempfangende Classe vertheilt werden; diesen
Betrag aber müsse sie unverkürzt erhalten. Da also die zu
theilende Summe eine feste ist, hängt der Rohn jedes Einzelnen
nur von dem Divisor ab, d. h. von der Anzahl der Theilhaber.
In dieser Lehre ist die Annahme enthalten, daß die Nachfrage
nach Arbeit nicht nur mit der Wohlfeilheit wächst, sondern ihr
auch genau proportional ist, indem dieselbe Gesammtsumme für
Arbeit verausgabt wird, welches immer der Preis derselben
sein mag.
Aber ist dieß eine richtige Darstellung des Sachverhalts?
S.
Die Arbeiterfrage.
126
Braucht der Arbeitgeber mehr Arbeit oder treten neue Arbeit-
geber blos darum auf, weil die Arbeit wohlfeiler zu haben ist?
Sicherlich nicht. Die Consumenten eines Artikels begehren mehr
davon, wenn der Preis gesunken ist, oder es werden neue Con-
sumenten desselben geschaffen; aber der Arbeitgeber kauft die
Arbeit nicht wegen des Vergnügens, sie zu consumiren, sondern er
kauft sie, umt aus ihrer productiven Kraft Gewinn zu ziehen,
und er kauft gerade so viel Arbeit und nicht mehr, als hinreicht,
um die Waarenmenge zu erzeugen, welche er mit Vortheil abzu-
setzen hofft. Ein Sinken der Arbeitslöhne läßt ihn nicht nothwendig
einen ausgedehnteren Absatz für seine Waare erwarten und steigert
daher nicht nothwendig seine Nachfrage nach Arbeit.
Darauf kann man erwiedern: obwohl er vielleicht, wenn die
Löhne niedriger sind, nicht mehr Arbeit für sein eigenes Geschäft
verwenden wird, so wird doch, falls er dieß nicht thut, nicht mehr
derselbe Betrag von Capital nothwendig sein, um seinen Betrieb
fortzuführen; und da er nicht Willens sein wird, sein Activ-
Saldo unverwendet zu lassen, wird er es auf irgend welche andere
Weise, vielleicht bei Actiengesellschaften oder in Staatspapieren
anlegen, wodurch dasselbe entweder selbst für Beschäftigung von
Arbeit verausgabt werden oder das Capital eines Anderen für
solche Verausgabung frei machen wird; so daß der gesammte
Lohnfonds, nach wie vor, für Bezahlung von Arbeitslöhnen auf-
gehen wird.
Aber giebt es etwas derartiges wie einen Lohnfonds in dem
hier vorausgesetzten Sinne? Giebt es irgend einen festen Betrag,
welcher dazu bestimmt ist, - in dieser seiner vollen Höhe, nicht
darüber und nicht darunter für Arbeitslöhne verausgabt zu
werden?
Natürlich giebt es für den Betrag, welcher auf solche Weise
verausgabt werden kann, eine unüberschreitbare Grenze. Er kann
die Gesammtmittel der arbeitgebenden Classe nicht übersteigen.
Er kann auch diese Mittel nicht erreichen; denn die Arbeitgeber
müssen sich und ihre Familien erhalten. Aber von dieser Grenze
abgesehen, ist der Betrag in keinem Sinne des Wortes ein fest
bestimmter.
Der Gedankengang der herkömmlichen Theorie ist folgender:
die pecuniären Mittel des Capitalisten bestehen aus zwei Theilen,
seinem Capitale und seinem Gewinne oder Einkommen; sein
Capital ist das, womit er zu Anfang des Jahres beginnt, oder
womit er sich in eine Reihenfolge von geschäftlichen Operationen
einläßt; sein Einkommen erhält er nicht eher, als bis das Jahr
S.
Die Arbeiterfrage.
127
zu Ende oder, der Kreis der Operationen abgeschlossen ist.
Sein Capital ist es - von jenem Theil desselben abgesehen,
welcher in Gebäuden und Maschinen fest angelegt oder für Roh-
stoffe verausgabt ist, womit er die Arbeitslöhne bezahlt. Er kann
sie nicht aus seinem Einkommen bezahlen, denn er hat es noch
nicht erhalten. Sobald er es erhält, kann er einen Theil davon
zurücklegen und damit sein Capital vergrößern; als solches wird
es einen Theil des Lohnfonds des nächsten Jahres bilden; aber
es hat mit dem Lohnfonds des laufenden Jahres nichts zu
schaffen.
Aber diese Unterscheidung zwischen dem Verhältniß eines
Capitaliſten zu seinem Capital und jenem zu seinem Einkommen
ist von völlig imaginärer Art. Der Capitalist geht zu Anfang
von der Totalsumme seiner angesammelten Mittel aus, welche in
ihrer Gesammtheit potentielles Capital darstellen; davon bestreitet
er seine persönlichen Ausgaben und jene seiner Familie, gerade so
wie er die Löhne seiner Arbeiter vorausbezahlt. Er beabsichtigt
natürlich diesen Vorschuß aus seinem Gewinn, wenn er ihn erhält,
zurückzuzahlen, und er zahlt ihn auch, wie alle seine übrigen Vor-
schüsse, Tag für Tag zurück; denn es bedarf kaum der Erwähnung,
daß er seinen Gewinn in dem Maße macht, als seine Geschäfte
sich abwickeln, und nicht zu Weihnachten oder zu Johanni, wenn
er die Bilanz aus seinen Büchern zieht. Sein eigenes Einkommen
wird daher, soweit es verbraucht und verausgabt wird, aus seinent
Capital vorgestreckt und aus dem Erlös zurückerstattet, in gleichem
Maße wie die Arbeitslöhne, welche er ausbezahlt. Wenn wir
den Gesammtbetrag seines Besizes, der zur Lohnzahlung dienen
kann, den Lohnfonds nennen wollen, so fällt dieser Fonds mit dem
ganzen Ertrage seines Geschäftes, nachdem er seine Maschinen,
Gebäude und Materialien in Stand erhalten und seine Familie
ernährt hat, zusammen, und er wird für ihn und für seine
Arbeiter gemeinsam verwendet. Je weniger er für das Eine ver=
wendet, desto mehr kann er für das Andere verwenden, und um-
gekehrt. Der Preis der Arbeit wird so wenig durch die Ver-
theilung des Ertrags zwischen dem Arbeitgeber und den Arbeitern
bestimmt, daß es vielmehr dieser Preis ist, der die Vertheilung
bestimmt. Wenn der Lohnherr seine Arbeit wohlfeiler erhalten
kann, kann er mehr für sich selbst aufwenden. Wenn er
für Arbeit mehr zu bezahlen hat, so wird diese Mehrzahlung
seinem eigenen Einkommen entnommen, vielleicht dem Theil des=
selben, welchen er sonst erspart und dem Capital hinzugefügt
hätte, - indem dergestalt die erzwungene Sparsamkeit der frei-
S.
Die Arbeiterfrage.
128
willigen voraneilt, vielleicht auch dem Theil, welchen er für
seine persönlichen Bedürfnisse oder Vergnügungen verausgabt
bätte. Es giebt kein Naturgesetz, welches die Arbeitslöhne an und
für sich hinderte, so hoch zu steigen, daß sie nicht nur den Fonds
aufzehren, welchen der Arbeitgeber für die Fortführung des Ge-
schäftes bestimmt hatte, sondern auch alles, was er sich über die
Befriedigung der nothwendigen Lebensbedürfnisse hinaus für seine
persönlichen Ausgaben vorbehält. Die wirkliche Grenze der Lohn-
steigerung liegt in der praktischen Ueberlegung, welche Höhe der=
selben den Lohnherren zu Grunde richten oder zwingen würde
das Geschäft aufzugeben, und nicht in den unerbittlichen Schranken
des Lohnfonds.
Mit einem Wort: es ist nicht nur das Capital des Arbeitgebers,
sondern auch alles, was möglicherweise durch Einschränkung seiner
persönlichen Ausgaben gewonnen werden kann, an und für sich für
die Lohnzahlung verfügbar, ehe eine absolute Grenze erreicht wird;
und das Gesetz des Arbeitslohnes läuft, auf der Seite der Nach-
frage, auf den selbstverständlichen Satz hinaus, daß die Arbeitgeber
für Löhne nicht das ausgeben können, was sie nicht besitzen. Auf
der Seite des Angebots bleibt das Gesetz, wie es die Volkswirthe
aufgestellt haben, unangetastet. Je zahlreicher die Bewerber um
Arbeit sind, desto niedriger werden unter sonst gleichen Umständen
die Arbeitslöhne stehen. Es hieße Hrn. Thornton vollständig miß-
verstehen, wenn man annehmen wollte, daß er dieß irgendwie in
Frage ziehe, oder daß er von den Meinungen zurückgekommen sei,
die er in seinen früheren Schriften in Betreff des unlöslichen Zu-
sammenhanges vertreten hat, welcher zwischen der Vergütung der
Arbeit einerseits und dem Verhältniß von Bevölkerung und Sub-
sistenzmitteln andererseits besteht.
Aber während das Bevölkerungsprincip mit seinen Conse-
quenzen durch nichts, was Hr. Thornton vorgebracht hat, irgend-
wie berührt wird, nimmt in einer anderen Hinsicht die Arbeiter-
frage, als Gegenstand der bloßen Wirthschaftslehre betrachtet, eine
wesentlich veränderte Gestalt an. Die von allen oder den meisten
Nationalökonomen (mich selbst eingeschlossen) bisher vorgetragene
Lehre, welche es für unmöglich erklärte, daß Coalitionen die Löhne
erhöhen können, oder welche ihre Wirksamkeit in dieser Hinsicht
darauf beschränkte, daß sie eine Lohnsteigerung, die in Folge der
Concurrenz des Marktes auch ohnehin erfolgt wäre, nur ein
wenig früher herbeiführen, diese Lehre wird nun ihrer wissen-
schaftlichen Begründung verlustig und muß bei Seite gesetzt werden.
Das Recht und Unrecht im Vorgehen der Gewerkvereine wird zu
S.
Die Arbeiterfrage.
129
einer gewöhnlichen Frage der Klugheit und des socialen Pflicht-
gefühls, nicht zu einer solchen, welche durch den unnachgiebigen
Zwang wirthschaftlicher Gesetze in unwiderruflicher Weise ents
schieden wäre.
Ich habe diese Beweisführung in meiner eigenen Weise vor-
gebracht, welche von jener Thornton's einigermaßen abweicht; aber
die darin enthaltenen Gedanken sind wesentlich die seinigen, obwohl
er mir mit einigen darunter nur eben zuvorgekommen ist. Ich
habe bereits gezeigt, worin mir seine Behandlung der theoretischen
Frage mangelhaft zu sein scheint. Ich glaube, daß die Verbesserung,
die er an der Theorie des Preises angebracht hat, als eine Weiter-
entwicklung und nicht als ein Umsturz anzusehen ist. Aber in
ihrer Anwendung auf die Arbeiterfrage bereichert diese Verbesserung
nicht blos unsere theoretische Kenntniß, sondern zerstört auch einen
Herrschenden und einigermaßen gefährlichen Irrthum. Sie nöthigt
uns, es nicht als unmöglich, sondern als möglich anzusehen, daß
die Arbeitgeber, indem sie die Unfähigkeit der Arbeiter, auszu-
harren, sich zu Nutze machen, die Löhne niedriger erhalten
können, als sie irgend welcher Naturnothwendigkeit zufolge zu sein
brauchten, und umgekehrt, daß die Arbeiter, wenn sie durch Ver-
einigung in den Stand gesetzt werden, so lange auszuharren, daß
sie den Arbeitgebern dadurch eine größere Unannehmlichkeit zu=
fügen, als eine bloße Lohnsteigerung es ist, eine Lohnerhöhung
erzielen können, welche nicht nur nicht so frühe, sondern vielleicht
überhaupt nicht eingetreten wäre. Die Macht der Gewerkvereine
kann also in der Art verwendet werden, daß sie den arbeitenden
• Classen in ihrer Gesammtheit einen absolut größeren Betrag sowohl
als einen reichlicheren Antheil am Productions Ertrag sichert und
mithin den einen der beiden Factoren vergrößert, von denen die Ent-
lohnung des einzelnen Arbeiters abhängt. Der andere und noch
wichtigere Factor, die Anzahl derjenigen, unter welche dieser Be-
trag sich vertheilt, wird freilich durch keine der jetzt vorgebrachten
Betrachtungen irgendwie berührt.
Nachdem so das ernsteste Hinderniß einer richtigen Beur-
theilung der Wirksamkeit und Tendenzen der Gewerkvereine und
der Art und Weise, wie die Aussichten der Arbeiter durch sie be-
einflußt werden, weggeräumt ist, hat unser Autor freies Feld für
die unbeengte Erörterung dieser Themen gewonnen. Wir haben
gesehen, wie Hr. Thornton im ersten Capitel seines ersten Buches
mit rein wirthschaftlichen Gründen das vermeintliche Naturgesez
bestritt, durch welches nach der Meinung Vieler der Preis der
Arbeit ebenso genau bestimmt ist wie die Bewegung der Erde,
Mill, gef. Werke. XII.
9
S.
Die Arbeiterfrage.
130
und zwar in solcher Weise, daß der Wille oder die Anstrengung
der beiden an der Sache betheiligten Parteien daran nichts zu
ändern vermag. Aber alle Angelegenheiten der Menschen, welche
nicht durch Naturgeseze unwiderruflich für sie entschieden sind, fallen
unter die Competenz des Sittengesetzes. Da es einen gewissen
Spielraum, einen größeren als man gemeinhin geglaubt hat,
giebt, innerhalb dessen der Preis der Arbeit durch einen Willens-
conflict zwischen Arbeitgebern und Arbeitern bestimmt wird, so
ist es hier, wie in jedem anderen Falle von menschlicher Wil-
lene Thätigkeit, nothwendig, die Moralprincipien ausfindig zu
machen, durch welche dieser Conflict geleitet werden sollte. Da
die Bedingungen des Handels nicht von Nothwendigkeit, sondern
innerhalb gewisser Grenzen von freier Wahl abhängen, muß es in
Erörterung gezogen werden, wie weit jede Partei ihre Ansprüche
zu treiben und ihre Vortheile auszunutzen berechtigt ist. Oder,
um dieselben Gedanken in andere Worte zu kleiden, es gilt die
Frage zu entscheiden, ob es irgend welche Rechte der Arbeit
einerseits oder des Capitals andererseits giebt, welche verletzt
würden, wenn die Gegenpartei ihre Forderungen bis zu den
äußersten Grenzen des wirthschaftlich Möglichen anspannen wollte.
Darauf erwiedert Hr. Thornton: Es giebt keine solchen Rechte.
Vom Standpunkt des bloßen Rechts sind sowohl der Arbeitgeber als
der Arbeiter, solange sie sich der Gewalt und des Betrugs enthalten,
zu Allem berechtigt, was sie erreichen können, und zu nichts mehr,
als was sie erreichen können. Die Bedingungen ihres Vertrags,
vorausgesetzt, daß dieser von beiden Parteien freiwillig geschlossen
wurde, sind für sie die einzige Richtschnur der Gerechtigkeit. Da
Niemand durch irgend welche Rücksicht der Gerechtigkeit ver-
pflichtet ist, überhaupt Arbeiter zu beschäftigen, so ist er es um so
weniger, irgend einen gegebenen Preis für ihre Arbeit zu bezahlen.
An und für sich verpflichtet, etwas zu geben, ist aber (der Lohnherr)
nicht, wenn nicht der Fall eines gegenseitigen Vertrages vorliegt. Bevor
er diesen Vertrag nicht eingegangen war, hatte er auch keine Verpflichtung
den Arbeiter zu beschäftigen. Entweder er bedurfte überhaupt feiner Dienste,
weder von dem Arbeiter, noch von irgend einem Andern, oder er zog vor,
einem Andern Beschäftigung zu geben. Wenn es ihm aber durchaus nicht
oblag, für sich arbeiten zu lassen, so war er a fortiori nicht verbunden,
dieß unter irgend welchen besonderen Bedingungen zu thun. Daher hatte
er, wenn er Beschäftigung gab, ein Recht, selbst Bedingungen zu stellen, und
worin auch immer diese Bedingungen bestehen mochten, wie hart, wie eng-
herzig, wie maßlos oder wie sonst noch sie waren, fie konnten nun und
nimmermehr ungerecht sein. Denn sie hätten dieß nur insofern sein
können, als sie von irgend welchen Bedingungen abwichen, welche von
Rechtswegen hätten gestellt werden mögen. Wie wir jedoch gesehen haben,
S.
Die Arbeiterfrage.
131
gab es dergleichen Bedingungen nicht; und es ist offenbar absurd, etwas
blos deshalb zu verurtheilen, weil seine Grenzen nicht mit denen einer Ab-
straction zusammenfallen, die sich nicht verwirklichen, nicht definiren läßt,
das heißt, die gar feine bestimmten Grenzen hat." S. 124 [der deutschen
Ausgabe].
Die entgegengesetzte Theorie, von welcher man gewöhnlich
bei der Darstellung der Frage vom Standpunkt des Arbeiters
Gebrauch macht,,,daß Jedermann, der dasselbe nicht durch ein
Verbrechen verscherzt hat und der keinen anderen Lebensunterhalt
besitzt, ein Recht hat von seiner Arbeit zu leben", wird von
Thornton in ihrem ganzen Umfange verworfen.
Obgleich diese Blätter kaum einen anderen Zweck haben, als zu er-
mitteln, wie die arbeitende Classe am leichtesten und vollständigsten ganz so
viel erhalten möchte, wie sie in ihrem fühnsten Traume begehrt, ist ihr
Verfasser gezwungen, in dem eigenen Interesse jener Classe gegen die zu
ihren Gunsten aufgestellte Theorie Verwahrung einzulegen. Keiner Sache
wird auf die Dauer durch eine Vertheidigung genußt, welche auf Trug-
schlüssen beruht. Und durch die ganze Kette der Folgerungen, aus denen
die betreffende Theorie besteht, spinnt sich Ein Trugschluß fort, der beim
ersten Glied der Kette anhebt."
„Unter dem Rechte der Armen, von ihrer Arbeit zu leben, das mit so
großer Sicherheit behauptet wird, als ob es ein Axiom und über alle An-
fechtung erhaben wäre, wird nicht blos das Recht verstanden, von ihrer
Arbeit zu leben, wenn sie sich selbst die Mittel dazu verschaffen können,
sondern sich diese Mittel von Andern beisteuern zu lassen, falls sie selbst
nicht im Stande sind, sie zu erwerben. Dem Namen nach verschafft sie
ihnen die Gesellschaft, aber in Wirklichkeit nur der wohlhabende Theil der-
selben, da nur die Wohlhabenden in der Lage sind, das Verlangte herbeizu-
schaffen. Allein ein Recht auf der einen Seite sett nothwendig eine ent-
sprechende Verpflichtung auf der andern Seite voraus. Und wie fann die
Gesellschaft, oder vielmehr wie können die Wohlhabenden die Verpflichtung
überkommen haben, diejenigen in der Welt zu erhalten, die sich ohne ihr
Buthun in derselben befinden? Wenn überhaupt, dann nur auf einem von
zwei Wegen. Entweder wurde die Menschheit unter der ausdrücklichen oder
stillschweigenden Bedingung in den Besitz der Erde gefeßt, daß die Bedürf
niffe aller menschlichen Bewohner unseres Planeten aus dessen Erzeugnissen
befriedigt werden sollten. Oder ein Theil jener Bewohner ist durch einen
gemeinschaftlichen Act oder eine Einrichtung der Gesammtheit der Mittel,
sich selbst ihren Unterhalt zu verschaffen, beraubt worden. Allein die erfie
dieser beiden Hypothesen seßt, um der Billigkeit zu genügen, voraus, daß
die Erde auch im Stande sei, die Bedürfnisse jeder beliebigen Bevölkerung
zu befriedigen, die auf ihr erscheinen möchte, während es sich beweisen läßt,
daß die Bevölkerung unfehlbar überall bald in stärkerem Verhältniß wachsen
würde, als die Lebensmittel, wenn die Producte der Erde Allen, die ihrer
bedurften, zugänglich wären. Von der andern Hypothese müssen wir be-
merken, daß die einzige Einrichtung, die je beschuldigt ward, die angeführte
Wirkung hervorzubringen, das Eigenthum ist. Und es bedarf nicht vieler
Argumente, um eine Einrichtung von dem Vorwurfe zu befreien, daß sie die
Menschen dessen beraubt habe, was ohne diese Einrichtung nicht hätte
9*
S.
Die Arbeiterfrage.
132
existiren können. Räumen wir ein, daß die Erde vom Schöpfer nicht einer
oder mehreren bevorrechteten Classen, sondern der Menschheit und allen fünf-
tigen Geschlechtern verliehen wurde, so daß keine Generation mehr als ein
lebenslängliches Recht auf den Boden oder einen Anspruch darauf hat, das
Geburtsrecht der folgenden Generationen zu veräußern. Durch dieses Zu-
geständniß genügen wir gewiß dem entschiedensten Verfechter der natürlichen
Menschenrechte. Dennoch steht fest, daß diese Rechte, wären fie auch jemals
vollständig ausgeübt worden, sich unvermeidlich schlimmer als werthlos
erwiesen hätten. Wäre der Boden Niemandem zugewiesen worden, so wäre
er auch unbebaut, und folglich verhältnißmäßig unproductiv geblieben. Die
Bevölkerung hätte, wie gesagt, nicht annähernd ihre heutige Zahl erreicht;
gesetzt aber, es wäre möglich gewesen, so hätte der Ertrag des Bodens
während eines ganzen Jahres nicht hingereicht, die Bewohner der Erde auch
nur einen einzigen Tag zu erhalten. Das Höchste, was die Armen durch
das Eigenthum eingebüßt haben, ist ihr Antheil an dem, was der Boden
hervorgebracht hätte, wäre er Niemandem zugewiesen worden. Ein Ersatz
für diesen Verlust ist das Höchfte, was ihnen die Gesellschaft schuldet. Und
die Schuld ist augenscheinlich so unendlich klein, daß die Brosamen, welche
von den Tafeln der Reichen fallen, fie reichlich bezahlen."
,,Angesichts dieser Lage der Dinge weist eine genau mit dem Soll und
Haben zwischen Reichen und Arimen geführte Rechnung keine Bilanz zu
Gunsten der Letzteren aus. Es läßt sich nicht behaupten, daß die Gesell-
schaft den Armen mehr schuldet, als was sie ihnen fortwährend und regel-
mäßig bezahlt. Nur aus dem Gebote der Nächstenliebe, nicht aus irgend
einem Rechte läßt sich ihre Verpflichtung herleiten, dem Hungrigen Nahrung
und dem Unbeschäftigten Arbeit zu verschaffen. Wenn sie ihren Beistand
verweigerte, würde sie nicht die geringste Ungerechtigkeit begehen. Denn Un-
gerechtigkeit ist Verletzung eines Rechtes. Und nun ist nicht allein fein
Rechtsbruch möglich, ohne daß zugleich eine entsprechende Verpflichtung außer
Acht gelassen wird, sondern das allein kann ein Recht heißen, dessen Ver-
letzung oder Verkennung ein Unrecht ist. Aber ein Unrecht wird nur da
begangen, wo ein Gut, das man einem Andern schuldet, zurückbehalten, oder
wo ihm ohne Noth ein Uebel zugefügt wird. Legen wir diesen Maßstab an,
so werden wir finden, daß die Armen als solche keine unliquibirte Forderung
gegen die Reichen haben. Diese fügen ihnen fein Unrecht zu, sie machen sich
feiner Ungerechtigkeit gegen sie schuldig, wenn sie ihnen nicht zahlen, was sie
jedenfalls es mag nun den Armen gebühren oder nicht
schuldig sind. Nicht die Reichen haben die Armen auf die Erde gesetzt und
nicht sie schulden ihnen die Mittel, um hier zu leben. Inwiefern es verzeih-
lich ist, daß sich die Armen darüber beklagen, auf der Erde ohne die geeig-
neten Mittel leben zu sollen, das ist möglicherweise eine Frage für den
Theologen. Aber der Volkswirth darf sich billigerweise damit begnügen,
wenn er gezeigt hat, daß ihre Anflage jedenfalls feinen ihrer Mitmenschen
trifft, außer ihre eigenen Eltern. Kein anderer Theil der Gesellschaft hatte
Damit etwas zu thun und kein anderer Theil kann daher füglich für die
Folgen verantwortlich gemacht werden." *) S. 104-106 [der deutschen Aus-
gabe. Einige Säße und Sattheile, die in der deutschen Uebersetzung
fehlen, sind hinzugefügt worden.]
ihnen nicht
*) Ich will hier sofort auf die andere Seite von Hrn. Thornton's Auf-
faffung der Sache Hinweisen. Sonst fönnte es leicht geschehen, daß die-
jenigen, welche sein Buch nicht kennen und nur die oben angeführte Stelle
S.
Die Arbeiterfrage.
133
Es ist unnöthig, die Anwendung dieser Principien auf den
besonderen Fall der Arbeitsverträge hier auszuführen.
lesen, den Geist und die gesammte Tendenz seiner Schriften, wenigstens zeit-
weilig, mißverstehen. „Nichts" so fährt er fort,fann mir ferner
liegen, als das jetzige sociale System entschuldigen oder die Lieblosigkeit ver-
theidigen zu wollen, die seinen abscheulichen Mißbräuchen gelassen zusieht
Man fann sehr wohl behaupten, daß die Uebelstände, welche unseren gegen-
wärtigen gesellschaftlichen Einrichtungen anhaften und über die sich die Armen
ganz besonders beflagen, fein Resultat menschlicher Ungerechtigkeit sind und doch
zu gleicher Zeit sowohl diese Uebelstände selbst als die herzlose Gleichgiltigkeit
derer, die sie aufrecht erhalten möchten, auf das entschiedenste verurtheilen.
Ja, man kann bei alle dem zugestehen, daß die Reichen verbunden sind, jenen
Mißständen nach Kräften abzuhelfen mit dem Vorbehalte, daß dieß nicht
ihre Pflicht gegen Andere, sondern ihre Pflicht gegen sich selbst, nicht das
Gebot der Gerechtigkeit, sondern die Macht der Sympathie und die Mahnung
der Menschlichkeit und Nächstenliebe fordert. Die Opfer, welche in diesem
Falle die Reichen zu bringen haben, sind die Armen zu fordern nicht berech
tigt. Weigern sich die Reichen sie zu bringen, so find sie allerdings einer
rohen Selbstfucht überführt, einer ungerechtigkeit jedoch machen sie sich nicht
schuldig. Wir heben diesen Unterschied nicht aus pedantischer Genauigkeit
hervor. Er hat ein ungemein großes Gewicht in praktischer Hinsicht. Es
ist unmöglich zu einem richtigen Urtheil zu gelangen, sobald man die Dinge
nicht bei ihrem wahren Namen nennt und sich nicht hütet auch dem Schlech
testen einen schlechteren Namen zu geben als es verdient. Je greller ein
Bergehen ist, desto weniger Ursache haben wir es zu übertreiben, und in dem
Falle, der uns bier beschäftigt, ist der Gebrauch eines falschen Epitheton's
die fruchtbare Quelle neuer Irrthümer geworden. Hätte man die jetzige
Verfassung der Gesellschaft nicht wiüfürlich für ungerecht ausgegeben, so
würde man nie den Vorschlag gemacht haben, ihre ungerechtigkeit durch
Mittel zu fühnen, von denen man unter allen anderen Umständen sofort
bemerkt hätte, daß sie selbst durchaus nicht zu rechtfertigen find. Unter feiner
anderen Bedingung hätte man je angenommen, daß die Freiheit zu ihrem
Schutze der Verlegung der Freiheit bedürfe und daß das Recht der unbe-
schränkten Concurrenz in Feffeln gelegt oder aufgehoben werden müsse. Denn
das Recht der unbeschränkten Concurrenz bedeutet nichts anderes als die
Freiheit eines Jeden, nach besten Kräften die eigene Wohlfahrt zu fördern,
während er keinem das Recht verfümmert für sich ein gleiches zu thun. Von
allen natürlichen Menschenrechten ist feines weniger bestreitbar als dieses,
feines läßt sich ohne augenscheinlichere Ungerechtigkeit verlegen. Dennoch
soll dieß Recht als mit den Rechten der Arbeiter unverträglich bei Seite
gesetzt werden, als ob es Rechte geben könnte, die sich nur durch ungerechte
Mittel aufrecht erhalten ließen!" S. 106-108 [der deutschen Ausgabe].
Thornton's warme Hingebung an die Interessen der arbeitenden Classen
(oder richtiger, an die Interessen der Menschennatur, wie sie in ihnen sich
berkörpert) giebt sich in dem ganzen Werke, aber nirgends in lebhafterer Weise
fund als in dem prächtigen einleitenden Abschnitt; hier schildert er einen
Zustand der Dinge, bei dem alle gröberen und handgreiflicheren Uebel der
Armuth beseitigt wären, und zeigt sodann, daß weder die Arbeiter noch wir
selbst uns damit zufrieden geben sollten. Es genügt nicht, daß sie aufhören
ein Gegenstand des Mitleids zu sein. Er fordert für sie wie für jeden
S.
Die Arbeiterfrage.
134
Da hätten wir also zwei Theorien der Gerechtigkeit vor uns,
welche zum Kampfe gegen einander gerüstet sind, Theorien, deren
oberste Principien verschieden sind, welche einander in ihren Er-
gebnissen nachdrücklich widersprechen, und welche beide als Lehren
a priori den Anspruch erheben, vermöge der ihnen innewohnenden
Evidenz die Zustimmung gefangen zu nehmen und durch bloße
Intuition erkannt zu werden. Es ist dieß ein Anspruch, welcher,
da die zwei Theorien mit einander durchaus unverträglich sind,
bei der einen oder bei der anderen ungerechtfertigt sein muß und
dieß möglicherweise bei beiden ist. Ein solcher Widerstreit auf
dem Gebiete der Ethik ist in hohem Grade lehrreich, aber sein
Werth ist wesentlich ein negativer, da der vornehmste Nutzen
einer jeden der gegnerischen Theorien darin besteht, daß sie die
andere zu nichte macht. Die Anhänger irgend eines der zahl-
reichen aprioristischen Moral-Systeme mögen aus derartigen Con-
troversen ersehen, in wie annehmbarer Weise sich andere, dem
ihrigen widerstreitende aprioristische Systeme begründen lassen,
und die Vertreter einer jeden Theorie mögen erkennen, daß,
während die Ariome oder Grundsätze, von denen sie ausgehen,
sammt und sonders, jeder an der richtigen Stelle, gut sind, doch
die Entscheidung darüber, welches diese richtige Stelle ist, nicht
durch Intuition, sondern nur durch die gründliche praktische Er-
wägung der Consequenzen gewonnen werden kann, mit anderen
Worten, durch die Rücksicht auf das allgemeine Beste der Gesell-
schaft und der Menschheit, ihre geistige und förperliche, intellec-
tuelle, gemüthliche und physische Wohlfahrt. Hr. Thornton scheint
die allgemeine Glückseligkeit zwar als das Kriterium der socialen
Tugend, aber nicht als das der positiven Pflichten der Gerech=
tigkeit und Ungerechtigkeit im strengen Sinne des Wortes anzu-
erkennen, und er meint, daß diese Unterscheidung der beiden
Ideen seine Lehre von jener der utilitarischen Moralisten trennt.
Aber das ist nicht der Fall. Die utilitarische Sittenlehre aner-
kennt den Unterschied zwischen dem Gebiete der positiven Pflicht
und dem der Tugend in seinem vollen Umfange; aber sie behauptet,
daß die allgemeine Glückseligkeit Prüfstein und Richtschnur für
beides ist. Vom utilitarischen Standpunkt stellt sich der Unter-
schied zwischen beiden in folgender Weise dar: es giebt viele
Handlungen und noch mehr Unterlassungen, deren beständige
Üebung für das allgemeine Beste so unentbehrlich ist, daß die
anderen Theil des Menschengeschlechtes die Bedingungen eines positiv glück-
lichen und würdigen Daseins.
S.
Die Arbeiterfrage.
135
Menschen zwangsweise, durch das Gesetz oder durch sociale
Nöthigung, zu denselben verhalten werden müssen. Diese Hand-
lungen und Unterlassungen stellen den Bereich der Pflicht dar.
Außerhalb dieser Grenzen giebt es eine unermeßliche Fülle von
Handlungsweisen menschlicher Wesen, welche zur Ursache oder zum
Hinderniß des Glücks für ihre Mitgeschöpfe werden können, aber
betreffs deren es im Ganzen im allgemeinen Interesse liegt, daß
ihnen freie Hand gelassen werde, indem man sie blos durch Lob
und Ehre zur Vollziehung solcher wohlthätigen Handlungen an-
spornt, zu denen der Handelnde nicht in genügendem Maße durch
Vortheile bewegen wird, welche sich für ihn selbst aus diesen
Handlungsweisen ergeben. Dieses weitere Gebiet ist das des
Verdienstes oder der Tugend.
Das sehnsüchtige Verlangen der Moralphilosophen nach einer
bestimmteren Norm des Urtheils, als ihnen das „Glück der
Menschheit" zu bieten scheint, oder nach einem obersten Moral-
princip, welches eine stärkere Macht über das Gemüth besigt, als
dieß bei dem gegenwärtigen Zustand der Erziehung mit der Idee
des Wohlergehens unserer Nebenmenschen bisher der Fall war,
diese Sehnsucht macht sie überaus geneigt, irgend einen der allgemein
geläufigen Folgefäße aus dem Princip des Gesammtwohls, welcher
wegen der eindringlichen Natur der Fälle, auf welche er Anwendung
findet, tiefe Wurzeln im Volksgemüth gefaßt und eine ansehn-
liche Summe menschlichen Fühlens an sich gefettet hat, zu einem
Axiom der Sittenlehre zu erheben. Sobald sie eine solche
Marime gewählt haben, verfolgen sie dieselbe in ihre Consequenzen,
als ob es keine andere Marime von gleicher Verbindlichkeit gäbe,
durch welche die Anwendung der ersteren eingeschränkt sein könnte;
oder sie nehmen doch nur soviel Rücksicht auf diese Einschränkungen,
als das Maß von gesundem Menschenverstand, welches dem ein-
zelnen Denker innewohnt, ihm als einem praktischen Wesen unab-
weislich aufdrängt. Die zwei einander entgegengesetzten Theorien
der socialen Gerechtigkeit, welche Hr. Thornton erörtert die
Rousseau'sche oder Proudhon'sche und die seinige sind Beispiele
von solcher Art. Die erstere, der zufolge alle Zuweisung irgend
eines Mittels der Production an einen Einzelnen von Anfang an
ein Unrecht und ein Frevel gegen die übrige Menschheit war,
habe ich weder Muße noch Veranlassung, an dieser Stelle zu er
örtern. Aber es läßt sich, wie ich zu behaupten wage, auf intui-
tive Gründe hin eben soviel für sie, wie für die ihr widerstreitende
Theorie vorbringen. Hr. Thornton muß zugeben, daß die Lehre
Rousseau's in ihrer extremsten Form eine große Zahl von mensch-
S.
Die Arbeiterfrage.
136
lichen Wesen, und darunter nicht blos solche, deren scheinberen
Interessen sie günstig, sondern auch solche, denen sie feindselig
war, begeistert und ihren höchsten Begriffen von Gerechtigkeit
und sittlichem Recht Genüge gethan hat, und daß sie das Kenn-
zeichen einer intuitiven Wahrheit in ebenso vollkommener Weise
an sich trägt wie die Principien, aus welchen sein eigenes System
abgeleitet ist. In noch höherem Grade kann man dasselbe von
den gemäßigteren Formen der nämlichen Lehre behaupten.
,,Man betrachtet es," nach des Autors Meinung, irrthümlicher
Weise,,,als eine Forderung der Gerechtigkeit, daß die Vergütung
eines Arbeiters seinen Bedürfnissen und seinem Verdienste ent-
sprechen müsse." Wenn die Gerechtigkeit ein Gegenstand der In-
tuition ist, wenn wir durch die unmittelbare und spontane Wahr-
nehmung des moralischen Sinnes zu ihr geleitet werden, welchen
Lehren über Gerechtigkeit würde das Menschengeschlecht mit weniger
Zaudern und mit gleicher Einmüthigkeit den Stempel seiner
Anerkennung aufdrücken, wie diesen: es ist gerecht, daß ein Jeder
nach seinem Verdienst belohnt werde, und daß bei der Vertheilung
der Güter derjenige den Vorzug habe, dessen Bedürfnisse die
dringlichsten sind? Kann man, ehrlich gesprochen, erwarten,
daß jemand, welcher seine socialen Theorien auf diese Grundsätze
aufgebaut hat, dieselben zu Gunsten dessen fallen lassen sollte, was
ihm Hr. Thornton dafür bietet: daß nämlich niemand für ein
Uebel verantwortlich ist, das er nicht durch einen Betrug, durch
eine Gewaltthat oder Vertragsverletzung selbst herbeigeführt hat,
und daß im Uebrigen niemand in seinem irdischen Loos einen
Grund zur Anklage gegen. diejenigen erblicken darf, welche an
seinem Dasein unschuldig sind? Hr. Thornton selbst geht nicht so
weit, die Gerechtigkeit der Grundsätze, welche er thatsächlich
zurückweist, positiv in Abrede zu stellen; jedoch betrachtet er ihre
Verletzung als einen Grund zur Beschwerde (in so weit eine solche
überhaupt berechtigt ist), nicht gegen die Gesellschaft oder die
Arbeitgeber, sondern gegen die allgemeine Welt-Ordnung. Aber
wenn es in der natürlichen Einrichtung der Dinge etwas offen-
kundig ungerechtes giebt, etwas, das dem Rechtsgefühl wider-
streitet, welches, da es intuitiv ist, uns von demselben Schöpfer
eingepflanzt worden sein soll, der auch die Ordnung der Dinge,
welche dasselbe beleidigt, geschaffen hat, legt uns dann dieses
Rechtsgefühl nicht die Verpflichtung auf, mit allen uns zu Gebote
stehenden Mitteln nach einer Abstellung dieser Ungerechtigkeit
zu streben? Und wenn wir, im Gegentheil, dieselbe zu unserem
eigenen Vortheile ausnüßen, machen wir uns damit nicht zu
S.
Die Arbeiterfrage.
137
Theilnehmern am Unrecht, zu Helfern und Verbündeten des
bösen Princips?
Während so die intuitive Theorie unseres Autors über Recht
und Unrecht in Bezug auf intuitive Evidenz vor der Theorie, zu
deren Bekämpfung sie in's Feld geführt wird, nichts voraus hat,
versinnlicht sie uns einen nicht zu verbessernden Mangel aller dieser
Theorien a priori, - den Umstand nämlich, daß es möglich ist, ihre
wichtigsten Anwendungen zurückzuweisen, ohne daß man ihre Voraus-
setzungen aufgiebt. Der Nachweis, in welcher Art diese Folge aus
der inneren Natur solcher Theorien entspringt, würde uns zu weit
führen, aber die Theorie unseres Autors liefert dafür zahlreiche
und bemerkenswerthe Instanzen.
Fassen wir zum Beispiel den scheinbar stärksten Punkt seines
Haupt Argumentes in's Auge, welcher besagt, daß die Institu-
tion des Grundeigenthums dem Armen nichts,,raubt, außer den
auf ihn fallenden Antheil an dem, was der Boden hervorgebracht
hätte, wäre er Niemandem zugewiesen worden", das heißt, wenig
oder nichts, da die Erde in diesem Falle unbebaut geblieben wäre,
und nur eine sehr kleine Anzahl menschlicher Wesen von ihrem
spontanen Ertrag hätte leben können. Dieß mag als eine Wider-
legung Rousseau's hingehen, obwohl es durchaus keine vollkommene
ist *), aber es ist keine Widerlegung der heutigen Socialisten.
Diese sind im Allgemeinen gerne bereit, zuzugeben, daß das
Grundeigenthum eine nothwendige Einrichtung in alten Zeiten
und so lange war, als die Menschheit noch nicht hinreichend
civilisirt war, um einer gemeinsamen Besorgung ihrer Geschäfte
zum allgemeinen Besten fähig zu sein. Aber wenn diese Zeit
gekommen ist und sie ist jetzt, wie sie meinen, gekommen
dann hat das Privateigenthum an Grund und Boden, so behaup=
ten sie, seine Berechtigung verloren, und die Menschheit im
Ganzen sollte nun wieder ihr Erbe antreten. Sie bestreiten den
Anspruch der ersten Besitzer, allen nachfolgenden Generationen
Fesseln anzulegen und die ganze Gattung zu hindern, Rechte
wiederaufzunehmen, deren Ausübung sie aus guten, aber nur zeit-
weilig geltenden Gründen ausgesetzt hat. Die Gesellschaft hat
*) Nichts weniger als eine vollkommene Widerlegung; denn es giebt ein
Mittelding zwischen der absoluten Zuweisung des Bodens an Einzelne und
der Verweigerung jedes Schutzes für den Genuß seiner Früchte. Giebt es nichts
berartiges wie eine zeitweilige Zueignung? Thatsächlich wird selbst in
den Ländern, deren Bodencultur am höchsten steht, das Land vielfach von
Personen bebaut, welche den Grund und Boden nicht als Eigenthum befizen,
oft von bloßen Zeit-Pächtern mit fündbarem Pacht.
S.
Die Arbeiterfrage.
138
das Zugeständniß gemacht, und die Gesellschaft kann dasselbe in
jedem Augenblick wieder zurücknehmen.
Ein anderes Mal wieder (in dem Abschnitt, welcher die
Rechte des Capitals behandelt) vertritt der Verfasser mit vollem
Recht und mit großem Nachdruck die Meinung, daß diese Rechte
ein Theil von den Rechten der Arbeit sind. Sie sind die Rechte
der in früheren Zeiten aufgewendeten Arbeit, da die Arbeit die
Quelle alles Capitals ist; und sie sind in demselben Sinne
und in gleichem Grade wie die Rechte der jetzt aufgewendeten
Arbeit geheiligt. Daraus folgert er, daß jeder auf Beschäftigung
bezügliche Vertrag, welchen die vergangene Arbeit der Bedürftig-
keit der gegenwärtigen Arbeit aufzuerlegen für gut finden mag,
von gleich unbestreitbarer Rechtmäßigkeit ist, vorausgesetzt, daß
kein Makel von Gewalt oder Betrug daran haftet. Allein haftet
nicht solch ein Makel an den ursprünglichen Rechtstiteln gar
vieler Eigenthümer vergangener Arbeit? Der Verfasser stellt die
Sache so dar, als ob alles Eigenthum vom Anbeginn der Zeiten
an auf ehrliche Weise erworben worden wäre, indem es entweder
durch die Arbeit des Eigenthümers selbst hervorgebracht, oder ihm
durch Schenkung oder Bermächtniß von denjenigen übertragen ward,
deren Arbeit es hervorgebracht hat. Aber wie steht die Sache in
Wahrheit? Das Landeigenthum wenigstens hat in allen Ländern
des modernen Europa einen ganz verschiedenen Ursprung; der
Boden wurde seinen früheren Besitzern durch militärische Gewalt
von denjenigen entrissen, welche es den heutigen Besitzern über-
tragen haben. Ein großer Theil ist allerdings durch Verkauf in
andere Hände und in den Besitz von Personen gelangt, welche das
Kaufgeld durch ihre Arbeit erworben hatten; aber konnten die
Verkäufer einen besseren Besitztitel übertragen, als sie selbst be-
faßen? Das bewegliche Eigenthum hat ohne Zweifel im Ganzen
eine reinere Herkunft, da dessen erste Erwerber meiſtentheils da-
für irgend eine ihren Mitbürgern nütliche Arbeit geleistet haben.
Aber wenn wir die Frage blos historisch in's Auge fassen und
unsere Aufmerksamkeit nur auf die größeren Vermögensmassen
richten, so muß die Lehre, daß die Rechte des Capitals die der
vergangenen Arbeit sind, auch hier beträchtliche Einschränkungen
erleiden. Wenn wir von dem absehen, was durch Betrug oder
durch jene vielfachen Arten von Ausnüßung der Umstände erworben
ward, welche zwar im Handel für erlaubt gelten, vor deren An-
wendung aber jedes zartere Gewissen in den meisten übrigen
Angelegenheiten des Lebens zurückschrecken würde, - wenn wir
auch alle diese Erwägungen bei Seite lassen, wie viele der großen
S.
Die Arbeiterfrage.
139
kaufmännischen Vermögen sind nicht wenigstens theilweise durch
Uebungen zusammengebracht worden, welche bei einem besseren
Zustand der Gesellschaft unmöglich gewesen wären: durch unlautere
Lieferungsgeschäfte, durch wucherische Staatsanlehen oder andere
mißbräuchliche Regierungsausgaben, durch ungehörige Ausbeutung
öffentlicher Stellungen, durch Monopole und andere schlechte Gesetze
oder auch nur durch die mannigfaltigen Vortheile, welche unvoll-
kommene sociale Einrichtungen den bereits Reichen über ihre
ärmeren Mitbürger im allgemeinen Ringen um's Dasein ver-
leihen? Man wird uns erwiedern, daß es etwas giebt, was man
Verjährung nennt, und daß ein schlechter Besißtitel im Laufe der
Zeit ein guter werden kann. Er kann dieß werden, und es
sprechen vortreffliche Gründe der allgemeinen Zuträglichkeit dafür,
daß er es werden solle; aber man dürfte einige Schwierigkeit
finden, diesen Satz aus einem aprioristischen Princip abzuleiten.
Es ist von großer Wichtigkeit für die Ordnung und den Frieden
der Welt, daß eine Amnestie für alles Unrecht ertheilt werde,
welches aus so alter Zeit herstammt, daß die für die Feststellung
des Besitztitels nothwendigen Beweismittel nicht mehr erreichbar
sind, oder daß die Umstoßung des Unrechts größere Unsicherheit
und schwerere sociale Störungen im Gefolge hätte, als die ihm ge-
währte Berzeihung. Dieß ist richtig, aber ich glaube, daß es noch
niemandem gelungen ist, sich mit dieser Ueberzeugung abzufinden,
ohne dem sogenannten instinctiven Gerechtigkeitsgefühl erhebliche
Gewalt anzuthun. Es ist durchaus kein Gebot der intuitiven
Sittlichkeit, daß ein Unrecht darum aufhören solle ein Unrecht zu
sein, weil es (was in Wahrheit ein erschwerender Umstand
ist) dauernden Bestand gewonnen hat, daß, weil das Ver-
brechen eine Zeit lang erfolgreich war, die Gesellschaft ihrer
eigenen Behaglichkeit zu liebe ihm weiteren Erfolg für alle kom-
menden Zeiten verbürgen sollte. Dem entsprechend fügen auch
alle Jene, welche ihre socialen Systeme auf der Lehre von den
natürlichen Menschenrechten aufbauen, zu dem Worte natürlich
das Wort unveräußerlich oder unverjährbar hinzu und behaupten
mit Entschiedenheit, daß es unmöglich sei, einen vollgiltigen Be-
sigtitel an einem Unrecht zu erwerben.
Nur noch ein Beispiel, um zu zeigen, wie leicht es ist,
Folgerungen, welche sich aus einer Theorie der Gerechtigkeit
a priori unbedingt zu ergeben scheinen, durch andere Ableitungen
aus denselben Prämissen zu widerlegen. Nach unserem Autor
hat der Arbeiter, so unzulänglich auch die Vergütung für seine
Arbeit sein mag, kein Recht zur Klage gegen die Gesellschaft, weil
S.
Die Arbeiterfrage.
140
die Gesellschaft nicht die Ursache dieser Unzulänglichkeit ist,
weil sie mit ihm keinen Handel geschlossen und ihm durch keinerlei
Zusage eine bestimmte Höhe der Arbeitsvergütung verbürgt hat.
Und, nachdem dieß zugegeben ist, betrachtet es der Verfasser als
eine weitere logische Folgerung, daß die Besitzenden nicht aus Rück-
sicht auf die Interessen der Arbeiter in der ihren Neigungen ent-
sprechenden vollkommen freien Verwendung ihres Eigenthums ge-
stört werden dürfen. Sollte dieser Punkt als eine praktische Frage
auf Grund von Erwägungen der Nüglichkeit erörtert werden, so
würden sich wahrscheinlich zwischen Thornton's Ergebnissen und den
meinigen nur geringe Abweichungen herausstellen. Ich würde
ebenso entschieden, und höchst wahrscheinlich nur mit denselben Ein-
schränkungen wie er, für die freie Verfügung des Besitzenden über
sein Eigenthum eintreten. Aber wir befinden uns jetzt auf aprio-
ristischem Boden, und so lange dieß der Fall ist, muß ich darauf
bestehen, daß aus den einmal aufgestellten Principien die Conse-
quenzen ohne jeden Vorbehalt gezogen werden. Was hat es zu
bedeuten, daß, nach der Theorie unseres Autors, der Arbeitgeber
dadurch kein Unrecht begeht, daß er sein Capital in beliebiger
Weise verwendet, wenn dieselbe Theorie auch den Arbeiter be
rechtigt, ihn auf gesetzliche Weise zu einer anderen Verwendung
desselben zu nöthigen, wenn die Arbeiter in keiner Weise aus dem
Rahmen der Gerechtigkeit (wie der Autor sie auffaßt) heraustreten
würden, indem sie die Sache in ihre eigene Hand nähmen und auf
dem Wege der Gesetzgebung jede beliebige Abänderung der Eigen-
thumsrechte festsetzten, welche nach ihrer Meinung die Vergütung
für ihre Arbeit erhöhen würde? Und dieses Recht kann ihnen
nach den Principien des Verfassers nicht streitig gemacht werden.
Die geltenden socialen Einrichtungen und die gesetzliche Ordnung
selbst bestehen nur auf Grund, nicht blos der Duldung, sondern
sogar der thätigen Unterstügung seitens der arbeitenden Classen.
Diese könnten die tiefgreifendsten Veränderungen in der ganzen
Einrichtung der Gesellschaft einfach dadurch herbeiführen, daß sie
ihre Mithilfe versagten. Nehmen wir an, daß sie, die, als
die Mehrzahl, sich nur mit ihrer eigenen stillschweigenden Ein-
willigung in Schranken halten lassen, z. B. zur Ueber-
zeugung gelangen, es sei für die wohlthätigen Wirkungen des
Instituts des Eigenthums nicht wesentlich, daß man Reichthum
in großen Massen solle anbäufen dürfen, und daß sie demzufolge
beschließen, allen Vermögen, die eine gewisse Höhe überschreiten,
den Schutz der Gesetze zu versagen. Die stärksten Nützlichkeits-
Gründe sprechen gegen ein solches Vorgehen, aber nach den Grund-
S.
Die Arbeiterfrage.
141
sätzen des Autors haben sie ein Recht, so zu handeln. Blos da-
durch, daß sie in dieser Weise etwas zu thun unterlassen, was sie
niemals versprochen und wozu sie sich in keiner Weise verpflichtet
haben, könnten sie die Zustimmung der Reichen zu jeder Ab-
änderung der Eigenthumsrechte erzwingen, von welcher sie einen
Vortheil für sich erwarten. Sie könnten die Reichen nöthigen,
die ganze Last der Besteuerung auf sich zu nehmen. Sie könnten
sie nöthigen, in directem Verhältniß zur Höhe ihres Einkommens
eine Anzahl von Arbeitern gegen reichliche Löhne zu beschäftigen.
Sie könnten die gänzliche Aufhebung des Erbrechtes erzwingen.
Bei alle dem würden sie die Macht, die sie durch bloße Versagung
ihres Schutzes ausüben können, in sehr unrichtiger Weise gebrauchen,
aber blos darum, weil die von ihnen auferlegten Bedingungen dem all-
gemeinen Wohl nicht zuträglich, sondern verderblich wären. Auch ver-
mag ich nicht einzusehen, welche anderen Argumente außer den utilitari-
schen unserem Autor zu Gebote stehen, um ein derartiges Vor-
gehen zu verurtheilen. Selbst die offenkundige Verpflichtung, die
nothwendigen Veränderungen mit möglichster Schonung der Inter-
essen und Gefühle der lebenden Generation von Besitzenden zu be=
werkstelligen, ließe sich nur überaus schwer aus den Prämissen des
Verfassers ableiten, ohne daß man andere Maximen der Gerech
tigkeit, welche seiner Theorie fremd sind, zu Hilfe riefe.
Es ist fast überflüssig, zu wiederholen, daß ich all dieß nicht
in der Absicht gesagt habe, daraus irgend welche praktische Schlüsse
in Betreff der Rechte der Arbeit zu ziehen, sondern daß ich es
vorgebracht habe, um zu zeigen, daß sich aus solchen Prämissen
keinerlei praktische Schlüsse ziehen lassen, und weil ich mit Hrn.
Thornton der Meinung bin, daß wir auf festem ethischen Boden
stehen müssen, wenn wir daran gehen, eine Frage der socialen
Ethik zu entscheiden. Wir dürfen nicht erwarten, für die Streit-
punkte zwischen Arbeitgebern und Arbeitern gleichwie für alle
anderen socialen Streitfragen ein besseres Kriterium als das-un-
mittelbare und schließliche Interesse des Menschengeschlechtes zu
gewinnen, und wir bedürfen auch keines besseren. Aber die Be-
handlung des Gegenstandes von Seiten des Verfassers wird nicht
ohne wohlthätige Wirkungen bleiben, wenn sie einige jener Freunde
der Demokratie und der Gleichheit, welche die nüchterne Erwägung
der Consequenzen gering achten und nach einer minder prosaischen
Grundlage für die Rechte des Menschengeschlechts verlangen, zur
Einsicht bringt, wie leicht es ist, eine Theorie der Gerechtigkeit
aufzustellen, welche die von ihnen für so unangreifbar gehaltenen
Rechte nachdrücklich bestreitet, und welche doch ganz ebenso sehr
S.
Die Arbeiterfrage.
142
wie ihre eigene Theorie den Anspruch auf intuitive Geltung er-
heben und durch ihre aprioristische Evidenz die volle Ueberzeugung
eines so aufgeklärten Denkers und so warmen Vertheidigers der
hauptsächlichen Forderungen der arbeitenden Classen gefangen neh-
men kann, wie es der Autor des vorliegenden Buches ist.
Die Polemik des Verfassers gegen die bei den Metaphysikern der
Arbeiterfrage beliebten Lehren ist auch in manchem anderen Betrachte
nicht ohne Nuzen. Diese Denker zeigen sich nicht nur ganz im Un-
klaren über den Begriff Recht, indem sie meinen, daß der Arbeiter
ein Recht auf etwas hat oder haben kann auf Grund einer anderen
Norm als der dauernden Wohlfahrt des Menschengeschlechts, sondern
sie hegen auch (wie Hr. Thornton nachweist) über Thatsächliches viel-
fach verworrene und irrige Ansichten. So betrachten z. B. die arbeiten-
den Classen, oder vielmehr deren Anwälte, oft das ganze Ver-
mögen eines Landes als Erzeugniß ihrer Arbeit und deuten an
oder behaupten auch geradezu, daß, wenn Jeder das besäße, was
ihm gebührt, dieser ganze Reichthum ihnen gehören würde. Diese
Theorie beruht, von jeder Rechtsfrage abgesehen, auf einer falschen
Auffassung der Thatsachen. Das Vermögen eines Landes ist nicht
ganz und gar das Erzeugniß der gegenwärtigen Arbeit. Es ist das
gemeinsame Product der gegenwärtigen Arbeit und der Arbeit
früherer Jahre und früherer Generationen, deren Früchte durch
die Enthaltsamkeit derjenigen aufbewahrt wurden, in deren Macht es
lag, sie aufzuzehren, und welche nunmehr der gegenwärtig vor-
handenen Arbeitskraft als Lebens- und Productionsmittel zur Ver-
fügung stehen, welche Arbeitskraft ohne diese Enthaltsamkeit nicht
dem hundertsten Theil der jetzt lebenden Arbeiterzahl ihren Unter-
halt verschaffen könnte. Diese Enthaltsamkeit soll nicht als ein
Verdienst gelten, denn diejenigen, deren anhaltender Genügsamkeit
die arbeitenden Classen diese ungeheure Wohlthat verdanken, dachten
zumeist nur daran, sich selbst und ihren Nachkommen wohlzuthun.
Aber es ist ebenso wenig ein Verdienst zu arbeiten, wenn man
keine andere Möglichkeit vor sich sieht, sich am Leben zu erhalten.
Es handelt sich nicht um das Verdienst, sondern um das allge-
meine Beste. Das Capital ist ebenso unentbehrlich für die Arbeit,
wie die Arbeit für das Capital. Es ist wahr, daß die Arbeiter
blos des Capitals bedürfen und nicht der Capitalisten; es wäre
besser für sie, wenn sie selbst Capital besäßen. Aber so lange sie
es nicht besitzen, ist es eine große Wohlthat für sie, daß Andere
solches besitzen. Diejenigen, welche Capital besitzen, haben es
ihnen nicht weggenommen und hindern sie nicht daran, Capital_zu
erwerben. Und so schlecht sie sich auch bei den Bedingungen be-
S.
Die Arbeiterfrage.
143
finden mögen, welche sie von den Capitalisten erlangen können,
es würde ihnen noch schlechter gehen, wenn ihnen die Erde ohne
Capital ausgeliefert würde und ihre vorhandene Kopfzahl von dem
Erträgniß leben müßte, welches sie derselben unter solchen Um-
ständen abgewinnen könnten.
Auf der gegnerischen Seite wieder macht sich nicht selten eine
Art von gefühlsseliger Moral breit, die oft zur bloßen heuchlerischen
Phrase wird. Gegen dieselbe legt unser Autor Verwahrung ein
und es thut in der That Noth, dieselbe ganz und gar aus unserem
Denken zu verbannen. Es giebt Leute, welche es für zweckmäßig
halten, beständig zu wiederholen, daß das Interesse der Arbeiter
und Arbeitgeber (und, so fügen sie hinzu, der Grundeigenthümer
und Bächter, der oberen und unteren Classen der Gesellschaft, der
Regierung und der Unterthanen u. s. w.) eines und dasselbe ist.
Man darf sich nicht darüber wundern, daß solches Gerede diejenigen
anwidert, auf deren Belehrung und Ermahnung es dabei abgesehen
ist. Wie ist es möglich, daß der Käufer und der Verkäufer einer
Waare in Betreff ihres Preises genau das nämliche Interesse haben
sollen? Es liegt im Interesse beider, daß es Waaren zum Ver-
kaufe gebe, und es liegt auch, in einem gewissen weiten Sinn, im
Interesse sowohl der Arbeitgeber als der Arbeiter, daß das Ge-
schäft blühe und Arbeit sowohl als Capital einen reichlichen Er-
trag liefere. Aber behaupten, daß beide Parteien in Betreff der
Vertheilung dasselbe Interesse haben, heißt behaupten, daß es für
das Interesse einer Person dasselbe ist, ob eine Summe Geldes
ihr selbst oder irgend einem Anderen gehört. Der Arbeitgeber,
so lehrt man uns mit ernster Miene, wird, was er an Löhnen er-
spart, in Löhnen verausgaben; er wird es zu seinem Capital
schlagen, was für die arbeitenden Classen eine schöne Sache ist.
Nehmen wir an, daß er dieß thut; was frommt dem Arbeiter das
Wachsthum des Capitals, wenn sein Lohn niedrig bleiben muß,
um dasselbe zu ermöglichen?
"Sie beschwören die Arbeiter feierlich" (so sagt Thornton) im Namen
der Volkswirthschaft, von dem Versuche, ihre Löhne zu erhöhen, abzustehen,
weil der Erfolg ihrer Schritte eine Abnahme des Geschäftsgewinnes verur-
sachen werde, durch welche die Löhne wieder herabgehen müßten. Sie legen
es ihnen an's Herz, doch ja keine Verbesserung ihrer Lage zu betreiben, weil
auf jebe zeitweilige Verbesserung derselben ein Rückschlag folgen müsse, der
fie in ihre frühere schlimme Lage zurückschleudern würde; doch ja nicht den
Preis der Arbeitskraft zu erhöhen, weil das die Nachfrage verringern heiße,
und jede Verringerung der Nachfrage eine Verringerung des Arbeitspreises
bedeute. Als ob eine große Nachfrage nach Arbeitskraft den Arbeitern von
irgend einem Nutzen wäre, wenn sie den Preis der Arbeitskraft nicht erhöht!
Oder als ob sie einen Zweck einem Mittel aufopfern müßten, dessen einziges
S.
Die Arbeiterfrage.
144
Verdienst darin besteht, daß es zu demselben Zwecke führt
Wenn
die ganze National-Dekonomit den Gewerkvereinen feinen bessern Einwurf
zu machen hätte als diesen, dann thäten die Gewerkvereine ganz Recht, den
National Detonomen ein Schnippchen zu schlagen". S. 292-294 [der
deutschen Ausgabe].
Es ist allerdings wahr, daß die Löhne so hoch sein können,
daß sie dem Capitalisten gar keinen oder keinen zur Entschädigung
für die Sorgen und das Risico des Geschäftes ausreichenden Ge-
winn gestatten, und in diesem Falle würden die Arbeiter, so zu
sagen, die Gans schlachten, um die Eier zu bekommen. Andererseits
würde der Capitalist in der Regel gleichfalls zu Schaden kommen,
wenn die Löhne so niedrig wären, daß die Anzahl der Arbeiter dadurch
verringert oder ihre Arbeitskraft geschwächt würde. Aber damit
sind wir noch sehr weit von der Lehre entfernt, daß das Geld,
welches dem Arbeiter durch ein Steigen des Arbeitslohnes zufließen
könnte, ihm in der Tasche des Capitalisten denselben Nutzen wie
in der eigenen bringt.
Zwischen den beiden soeben bezeichneten Grenzen
höchsten Löhnen, welche mit der Erhaltung des Capitals eines
Landes und seinem mit der Bevölkerungszunahme parallel gehen=
dem Wachsthum noch vereinbar sind, und den niedrigsten, welche
es den Arbeitern noch ermöglichen, ihre Kopfzahl aufrecht zu er-
halten und so weit zu vermehren, daß es dem angewachsenen,
Beschäftigung suchenden Capital nicht an Arbeitskräften fehlt
zwischen diesem Maximum und diesem Minimum giebt es eine
mittlere Region, innerhalb welcher sich die Löhne höher oder nie-
driger stellen, je nach dem Ergebniß dessen, was Adam Smith das
Feilschen auf dem Markte" genannt hat. Bei diesem Feilschen
wird der vereinzelt dastehende Arbeiter, welcher nicht im Stande
ist, gegen einen einzigen Arbeitgeber, geschweige denn gegen das
stillschweigende Bündniß aller Arbeitgeber aufzukommen, in der
Regel seinen Lohn auf der unteren Grenze festgenagelt finden.
Arbeiter, welche in entsprechender Weise zu Gewerkvereinen zu-
sammentreten, können unter günstigen Umständen die höhere Grenze
erreichen. Aber dieß setzt eine Organisation voraus, welche alle
Classen von Arbeitern, die landwirthschaftlichen wie die Fabrik-
arbeiter, die geschulten wie die ungeschulten umschließt. Wenn die
Vereinigung eine blos partielle ist, ergiebt sich oft eine nähere
Grenze, diejenige nämlich, deren Erreichung den betreffenden Ge-
werbszweig, in dem die Lohnerhöhung Platz greift, vernichten oder
aus dem Lande treiben würde. Diesen Bedingungen entstammen
die Grenzen, innerhalb welcher sich der Lohnkampf zwischen Arbeit-
gebern und Arbeitern abspielt. Die obere Grenze thatsächlich zu
den
S.
Die Arbeiterfrage.
145
ermitteln, ist eine schwierige Aufgabe; es können dabei schwere
Irrthümer begangen werden und sind in Wirklichkeit begangen
worden. Aber mit Rücksicht auf die Thatsache, daß die über-
wiegende Mehrzahl aller Menschen Arbeiter sind und ferner in
Anbetracht der unvermeidlichen Kärglichkeit der Vergütung, welche
diesen selbst aus dem höchsten Lohnsatz erwächst, der bei dem gegen=
wärtigen Stand der gewerblichen Künste irgend möglicherweise zu
allgemeiner Geltung gelangen kann, ist es dringend zu wünschen,
daß die Arbeiter den Sieg davontragen, und daß die höchste Grenze
des Arbeitslohnes, wo immer sie auch liegen mag, erreicht werde.
Wer diesen Wunsch nicht theilt, der muß auf einem sehr verschie-
denen sittlichen Standpunkt stehen und von dem wünschenswerthesten
Zustand der Gesellschaft eine ganz andere Ansicht hegen, als
Hr. Thornton oder der Verfasser dieser Blätter.
Der Rest des Buches ist der Erörterung der Mittel gewidmet,
welche die arbeitenden Claffen angewendet haben oder anwenden
könnten, um sich alle Vortheile in Betreff des Arbeitslohnes und
der anderen Bedingungen der Arbeit, welche innerhalb der Grenzen
des Erreichbaren liegen, zu sichern: ein Gegenstand, der sämmtliche
die Ziele und Verfahrungsweisen der Gewerkvereine betreffenden
Fragen sowie die gesammte Praxis und Theorie der cooperativen Ge-
nossenschaften in sich schließt. Und hier bin ich mit meinen Einwen-
dungen gegen Hrn. Thornton so gut als zu Ende. Seine Ansichten sind
den Ansprüchen der arbeitenden Classen in jedem Betracht so günstig,
als dieß nur irgend mit der Rücksicht vereinbar ist, welche der
dauernden Wohlfahrt der menschlichen Gattung gebührt. Seinen
Ergebnissen gegenüber bleibt mir wenig anderes zu thun, als sie
zusammenzufassen, wenn ich gleich an seinen Prämissen noch immer
Einiges auszusetzen habe. Dieselben Principien z. B., welche ihn
veranlassen, die Arbeitgeber gegen den Vorwurf der Ungerechtig-
keit in Schutz zu nehmen, so sehr sie auch ihre bevorzugte Stellung
ausnützen mögen, um die Löhne niedrig zu erhalten, bewegen ihn
auch dazu, die Gewerkvereine von einer ähnlichen Anklage selbst
dann freizusprechen, wenn sie seiner Meinung nach von der Macht,
die Coalitionen innewohnt, einen furzsichtigen und gefährlichen Ge-
brauch machen. Aber während ich dem Verfasser darin beipflichte,
daß ein Vorgehen niedrig und schmutzig" sein kann, ohne darum
moralisch strafwürdig zu sein, muß ich doch die folgende Behaup=
tung aufrecht erhalten: wenn es Forderungen giebt (und daß es
solche giebt, kann nicht bezweifelt werden), welche die Arbeitgeber
an die Arbeiter oder diese an jene stellen, deren Durchführung
(selbst mit Hilfe der unschuldigsten Mittel) den Interessen der
10
Mil I, ges. Werke. XII.
S.
Die Arbeiterfrage.
146
Civilisation und des Fortschrittes widerstreiten würde, dann ist es
ein Unrecht (im moralischen Sinne), solche Forderungen zu erheben
und auf ihnen als Bedingungen der Gewährung oder Annahme
von Arbeit zu bestehen.
Ein anderes Mal verurtheilt der Verfasser mit vollſtem
Rechte das englische Gesetz gegen Verschwörung, diese allezeit ver-
fügbare Waffe willkürlicher Bedrückung, mittelst welcher alles,
was nach der Ansicht eines Gerichtshofes nicht geschehen sollte, nach-
träglich - sobald es von mehr als einer Person und in Folge
einer Uebereinkunft geschehen ist zu einem Verbrechen gestempelt
wird, ein Gesetz, das gegen Gewerkvereine in höchst verwerflicher
Weise gebraucht worden ist. Allein ich vermag ihm nicht voll-
ständig zu folgen, wenn er es als eine selbstverständliche und un-
bedingt geltende Wahrheit hinstellt, daß nichts, was, sobald es von
einer Person gethan wird, gesetzlich erlaubt ist, ein Vergehen sein
kann, wenn es durch eine Vereinigung von Mehreren geschieht.
Er vergißt dabei, daß die Anzahl der betheiligten Personen die
innerste Natur einer Handlung wesentlich zu ändern vermag.
Nehmen wir beispielsweise, nur um das Gesagte deutlicher zu
machen, an, daß die Gesetzgeber durch den Zustand der öffentlichen
Meinung bewogen würden, es innerhalb gewisser Schranken zu
dulden, daß die Parteien selbst ihre Streitigkeiten ausfechten und
fich mit eigener Hand Genugthuung für ihnen zugefügtes Unrecht ver-
schaffen, wie dieß factisch, wenn auch nicht gesetzlich, in allen Ländern
der Fall ist, in denen das Duell im Schwange ist. Wenn nun
unter dem Deckmantel dieser Erlaubniß nicht ein Kampf zwischen
Mann und Mann stattfände, sondern eine Schaar von Angreifern
sich auf eine einzelne Person stürzen, sie tödten oder mißhandeln
würde, wäre es dann zulässig, den Grundsatz, daß, was einer
Person erlaubt ist, auch jeder Anzahl erlaubt sein soll, auf diesen
Fall anzuwenden? Es ist dieß kein genauer Parallelfall, allein
wenn es auch nur einen einzigen Fall von dieser Art giebt, so
kann und muß es in Betreff jedes gegebenen Falles durch Er-
örterung festgestellt werden, ob er in diese Kategorie gehört oder
nicht; und wir haben hier einen neuen Beweis dafür gewonnen, wie
wenig man sich selbst auf die annehmbarsten dieser absoluten Grund-
sätze über Recht und Unrecht verlassen kann, und wie gefährlich es ist,
auch nur für einen Augenblick das oberste Princip - das Wohl
der menschlichen Gattung aus dem Gesichte zu verlieren. Solch
eine Marime mag als ein Rohergebniß der Erfahrung den Werth
einer vorläufigen Präsumtion dafür besitzen, daß ihre Anwendung
sich der Erreichung des letzten Zweckes förderlich erweisen wird,
S.
Die Arbeiterfrage.
147
aber man darf sie nicht ohne Prüfung als entscheidend für diesen
Bunft ansehen, und noch weniger ihr eine Autorität zuschreiben,
die von dem obersten Ziele unabhängig oder demselben überlegen
wäre.
Mein Streit mit Hrn. Thornton ist in diesem Falle blos
ein theoretischer; denn ich kenne nichts, was vereinigt auftreten-
den Arbeitern gesetzlich untersagt sein sollte, außer jenen Hand-
lungen, die auch dann Verbrechen wären, wenn ein einzelner von
ihnen sie beginge: nämlich physische Gewaltthätigkeit oder Belästigung,
Diffamation, Bergehen gegen das Eigenthum, oder die Androhung
irgend eines dieser Uebel. Wir hören das Wirken der Gewerk-
vereine eft darum als freiheitsfeindlich schmähen, weil auf manche
Arbeiter eine Art von socialem Druck geübt wird, um sie zum
Eintritt in solch einen Verein oder zur Theilnahme an einer
Arbeitseinstellung zu nöthigen. Ich lege ganz ebenso wie Hr.
Thornton dieser Anklage nicht das mindeste Gewicht bei. Es ist
ohne Zweifel eine Beeinträchtigung der Freiheit, wenn Leute durch
Furcht vor den Vorwürfen Anderer zu etwas bewogen werden,
wozu sie gesetzlich nicht verpflichtet sind. Allein man wird darum doch
kaum die Behauptung aufstellen wollen, daß der Mißbilligung nie-
mals Ausdruck gegeben werden solle, außer bei Dingen, welche durch
das Gesetz verpönt sind. Sobald man anerkennt, daß die Gewerk-
vereine erlaubte und selbst heilsame Zwecke verfolgen, muß man
zugeben, daß die Mitglieder der Vereine berechtigter Weise auf-
richtigen sittlichen Widerwillen gegen diejenigen empfinden können,
die aus den höheren Löhnen oder anderen Vortheilen, welche die
Vereine für ihre Mitglieder sowohl als für Nichtmitglieder er-
wirken, Nuzen ziehen, sich aber weigern, ihren Theil zu den Ein-
zahlungen beizutragen und sich den Einschränkungen zu unterwerfen,
durch welche jene Vortheile erreicht werden. Es ist eitles Gerede,
daß, wenn eine Arbeitseinstellung wirklich den Arbeitern zum Heil
gereicht, die Gesammtheit derselben auf Grund dieser Einsicht an
ihr theilnehmen wird. Es giebt immer eine ansehnliche Zahl,
welche an den Errungenschaften theilzunehmen hofft, ohne sich den
Opfern zu unterziehen; und die Behauptung, daß diesen nicht in
eindringlicher Weise fundgegeben werden dürfe, was ihre Came=
raden über ihr Benehmen denken, heißt so viel als behaupten,
daß niemals ein socialer Druck auf Jemanden geübt werden dürfe,
um ihn zur Berücksichtigung der Interessen Anderer zu bewegen.
Die Gesetzgebung hat in solchen Fällen nur dafür zu sorgen, daß
dieser Druck bei dem Ausdruck der Gesinnung und bei der Ver-
sagung solcher Dienstleistungen, welche füglich von guter Gesin-
10 *
S.
Die Arbeiterfrage.
148
nung abhängen dürfen, Halt mache, und daß er sich nicht zu einer
wirklichen oder angedrohten Beeinträchtigung irgend eines Rechtes
steigere, welches das Gesetz Allen verbürgt, wie: Sicherheit der
Person und des Eigenthums gegen Verlegung und des guten Namens
gegen Verläumdung. Ueber die Anwendung dieser Unterscheidung
würden sich nur in wenigen Fällen Zweifel erheben. Was das Auf-
treten der „Bikets" betrifft *), so befindet sich dieser Vorgang gerade
an der Grenze, welche die beiden Gebiete trennt, aber die einzige
Schwierigkeit in diesem Falle liegt im Thatsächlichen und in deffen
Ermittelung, in der Frage, ob die gebrauchten Ausdrücke oder
Geberden die Androhung einer Behandlung enthielten, welche
zwischen Mann und Mann gesetzwidrig wäre. Höhnisches Geschrei
und beleidigende Worte sind Punkte, welche fraglich sein können,
aber diese sollten nach dem allgemeinen Gesez des Landes behandelt
werden. Es läßt sich kein triftiger Grund dafür vorbringen, diese
Dinge von wegen des speciellen Anlasses, der sie hervorruft, be-
sonderen gesetzlichen Bestimmungen oder anderen als jenen polizei-
lichen Einschränkungen zu unterwerfen, welche der öffentliche An-
stand oder die Sicherung der öffentlichen Ruhe erheischen mag.
Hr. Thornton untersucht dann in eingehender Weise die
Grenzen, welche der Wirksamkeit von Gewerkvereinen gesteckt sind,
d. h. er prüft die Umstände, unter welchen eine Erhöhung der
Löhne mit Aussicht auf Erfolg und im Falle des Erfolges mit
Aussicht auf Dauer erstrebt werden kann. Ich muß mich damit
begnügen, diese Erörterungen der Aufmerksamkeit des Lesers zu
empfehlen, welcher daraus reiche Belehrung schöpfen wird. In
diesem Aufsatze ist blos Raum für die allgemeinsten Betrachtungen
der politischen Dekonomie wie der Moral. In ersterer Rücksicht
giebt es eine Erwägung, welche der Autor zwar nicht übersehen,
aber vielleicht doch nicht hinlänglich betont hat. Es liegt in der
Natur der Sache, daß der einzige Fonds, aus welchem die arbei-
tenden Classen, als eine Gesammtheit betrachtet, möglicher Weise
erhöhte Löhne beziehen können, der Unternehmergewinn ist. Das
widerspricht der gewöhnlichen Meinung des großen Publicums wie
der Arbeiter selbst, welche glauben, daß es eine zweite Quelle
giebt, durch welche die Steigerung gedeckt werden kann, nämlich
die Preise. Der Arbeitgeber, so meinen sie, kann sich, wenn die
auswärtige oder sonstige Concurrenz es gestattet, für die erhöhten
Löhne, die man von ihm verlangt, durch den erhöhten Preis
*) [Ueber die Thätigkeit der sogenannten „Pikets" vgl. Thornton,
S. 243 f. der deutschen Ausgabe.]
S.
149
Die Arbeiterfrage.
schadlos halten, welchen er dem Consumenten aufrechnet. Und
dieß kann auch gewiß in einzelnen Gewerben und selbst in großen
Gewerbszweigen unter gewissen Bedingungen eintreten, welche
Hr. Thornton sorgfältig untersucht hat. Das Baugewerbe mit
feinen zahlreichen Unterabtheilungen bietet eines der augenfälligsten
Beispiele. Aber obwohl ein Steigen der Arbeitslöhne in einem
gegebenen Gewerbe für die Meister durch eine Preissteigerung
ihrer Waare ausgeglichen werden kann, so kann doch ein allge=
meines Steigen der Arbeitslöhne für die Arbeitgeber im Allge-
meinen nicht durch eine allgemeine Preissteigerung ausgeglichen
werden. Diese Unterscheidung wird niemals von denjenigen erfaßt,
welche über die Sache nicht nachgedacht haben; aber wenige Wahr-
heiten sind für diejenigen, welche dieß gethan haben, einleuchtender.
Es kann kein allgemeines Steigen der Preise geben, wenn nicht
mehr Geld verausgabt wird. Aber das Steigen der Arbeits-
löhne verursacht keine Mehrausgabe von Geld. Es nimmt vom
Einkommen der Meister etwas hinweg und fügt zum Einkommen
der Arbeiter etwas hinzu; die ersteren haben nun weniger, die
letzteren mehr zur Verausgabung übrig, aber die Gesammtsumme
des Geldeinkommens der Gesellschaft bleibt wie sie war, und von
dieser Summe hängen die Geldpreise ab. Es kann nicht mehr
Geld für jedes einzelne Ding verausgabt werden, wenn nicht im
Ganzen mehr Geld zur Verausgabung vorhanden ist. Zweitens,
selbst wenn ein Steigen aller Preise eintreten würde, so wäre
doch die einzige Folge die, daß das Geld, welches in dem be-
treffenden Lande einen geringeren Werth erlangt hat, während
es sonst überall seinen früheren beibehält, so lange exportirt wird,
bis die Preise vollkommen oder nahezu wieder auf ihr früheres
Niveau gesunken sind. Und drittens, selbst unter der unmöglichen
Voraussetzung, daß die Preissteigerung dauernden Bestand hätte,
so könnte dieselbe doch, da sie eine allgemeine wäre, dem Arbeit-
geber feine Entschädigung bieten; denn wenngleich seine Geld-
einkünfte größer wären, würden doch auch seine Ausgaben (aus-
genommen die Zahlungen von firen Beträgen an seine Gläubiger)
in entsprechendem Maße wachsen. Endlich, wenn beim Steigen
der Arbeitslöhne alle Preise in demselben Verhältniß stiegen,
wären die Arbeiter mit ihren hohen Löhnen doch nicht besser daran,
als mit den niedrigen, denn ihre Löhne würden ihnen von keinem
Verbrauchsgegenstand einen größeren Betrag als früher zur Ver-
fügung stellen; ein wirkliches Steigen der Löhne wäre demnach
eine Unmöglichkeit.
Da nun dieses Aufgebot von Gründen keinen Zweifel darüber
S.
Die Arbeiterfrage.
150
bestehen läßt, daß eine wirkliche allgemeine Lohnerhöhung sich nicht
mittelst einer Preiserhöhung auf den Consumenten überwälzen
läßt, so folgt daraus, daß ein wirkliches, auch nur partielles
Steigen der Arbeitslöhne - der Löhne in einer oder in einigen
wenigen Beschäftigungen -, wenn es durch eine Preiserhöhung
der erzeugten Artikel auf den Consumenten überwälzt wird, in
der Regel ein Gewinn ist, den der Rest der arbeitenden Classen
ganz oder theilweise zu bestreiten hat. Denn da das Gesammt-
einkommen des kaufenden Publicums nicht zugenommen hat, so
wird, wenn für einige Verbrauchsgegenstände mehr ausgegeben
wird, für andere weniger ausgegeben werden. Hier sind nun zwei
Annahmen möglich. Entweder wird das Publicum seinen Ver-
brauch der im Preise gestiegenen Artikel verringern, oder es wird
sich lieber in anderen Artikeln einschränken. Im ersten Falle
wird, wenn der Verbrauch in genauem Verhältniß zur Preis-
steigerung sinkt, nicht mehr Geld als früher für diesen Artikel
verausgabt und kann daher nicht mehr unter den Arbeitern und
Arbeitgebern zur Vertheilung gelangen; aber die Arbeiter können
vielleicht ihre besseren Löhne, auf Kosten des Unternehmergewinns,
behalten, bis die Arbeitgeber es müde werden, mit geringerem
Nutzen als andere Leute zu arbeiten und einen Theil ihres Capitals
zurückziehen. Aber wenn der Verbrauch nicht oder nur in ge-
ringerem Maße abnimmt, so daß in Wirklichkeit mehr nach als
vor der Preiserhöhung für den betreffenden Artikel verausgabt
wird, dann wird der Preis irgend welcher anderer Waaren in Folge
verminderter Nachfrage sinken, die Erzeuger dieser anderen
Waaren werden weniger zu vertheilen haben und entweder die Löhne
oder der Unternehmergewinn muß darunter leiden. In der Regel
werden die Löhne getroffen werden, denn da es auf diesen Gebieten
nicht mehr für ebenso viele Arbeiter als früher Beschäftigung
geben wird, so werden einige Arbeiter entlassen werden. Die allgemeine
Vermehrung des Einkommens der Gesellschaft, welche die Folge
der Zunahme des Wohlstandes ist, kann (wie Hr. Thornton be-
merkt) den anderen Abtheilungen der producirenden Classen das
Verlorene ersetzen und es aus einem absoluten Verlust in einen
Gewinnstentgang verwandeln, in den Entgang des Gewinnes näm-
lich, welchen sie aus der allgemeinen Zunahme des Wohlstandes
gezogen hätten, von dem aber ein einziger Zweig der Gewerb-
thätigkeit das Ganze oder mehr als den ihm gebührenden Theil
an sich gerissen hat. Allein es bleibt dabei, daß das Steigen der
Arbeitslöhne auf irgend einem Gebiete nothwendig auf Kosten
entweder der Arbeitslöhne auf anderen Gebieten oder des Unter-
S.
Die Arbeiterfrage.
151
nehmergewinnes stattfindet, und in der Regel werden beide Fac=
toren in Mitleidenschaft gezogen werden. So lange wenigstens,
als es Classen von Arbeitern giebt, welche nicht zu Verbindungen
zusammengetreten sind, werden die Errungenschaften der Ver-
bindungen im Allgemeinen eine Quelle von Verlusten für die
Arbeiter in jenen Gewerben sein, in denen noch keine Verbindungen
bestehen.
Aus der Erkenntniß dieser Thatsache entspringt eine ernſte
Erwägung heischende Frage nach dem Recht und Unrecht im
Verhältniß der Arbeiterverbindungen zu dem Reste der arbeitenden
Classen. In ihrem Verhältniß zu ihren Arbeitgebern haben sie
keine anderen Rücksichten als die der Klugheit zu beobachten. Die
Arbeitgeber sind ganz wohl im Stande, selbst für sich zu sorgen.
Die Unionisten stehen in keinem Pflichtenverhältniß zu ihren
Arbeitgebern, welches durch die Bedingungen, die sie ihnen auf-
zuerlegen suchen, verletzt werden könnte. Aber sie haben mora-
lische Verpflichtungen gegen den Rest der arbeitenden Classen und
gegen die Gesellschaft als Ganzes, und es ziemt ihnen, dafür
Sorge zu tragen, daß die Bedingungen, welche sie zu Gunsten
ihres eigenen Sonderinteresses erwirken, keiner von diesen Ver-
pflichtungen zuwiderlaufen.
In wie befriedigender Weise sich diese Frage auch beantworten
lassen mag, es ist immerhin erforderlich, zu untersuchen, ob die Ver-
bindungen berechtigt sind, für sich eine Lohnerhöhung anzustreben,
welche aller Wahrscheinlichkeit nach ein Sinken des Lohnes oder
einen Verlust von Beschäftigung für andere Arbeiter, die ihre
Landsleute sind, herbeiführen wird. Diese Frage wird noch dring-
licher angesichts der in vielen Verbindungen eingeführten Restrictiv-
Bestimmungen, welche die Verwendung von Nicht-Mitgliedern
verbieten, die Anzahl der Lehrlinge beschränken u. s. w., und
welche oft für die volle Entfaltung der Wirksamkeit des Unio-
nismus unerläßlich sind. Denn es ist (wie Hr. Thornton aner-
fennt) unmöglich, die Löhne auf einer hohen Stufe zu erhalten,
wenn man nicht die Anzahl der Bewerber um Beschäftigung be-
schränkt. Jede solche Beschränkung aber fügt denen, welche sie
ausschließt, also der großen Masse der arbeitenden Bevölkerung,
welche außerhalb der Verbindungen steht, einen empfindlichen
Schaden zu. Dieser Uebelstand ist nicht gering anzuschlagen; denn
würde das System mit aller Strenge durchgeführt, so würde es
die ungeschulten Arbeiter oder deren Kinder verhindern, sich jemals
zu der Stufe der geschulten zu erheben. In welcher Weise läßt
sich nun ein System, welches also vorgeht, sowohl mit den Pflichten
S.
Die Arbeiterfrage.
152
der allgemeinen Sittlichkeit als auch mit den besonderen Rücksichten
in Einklang bringen, welche Arbeiter auf die Interessen der arbei-
tenden Classen zu nehmen versichern? Für die Rechtfertigung des
Unionismus ist es nicht blos nothwendig, daß eine solche Ver
söhnung möglich sei, sondern auch daß die Anhänger desselben
sie kennen und berücksichtigen; denn wenn sich ihr Verfahren mit
noch so guten Gründen vertheidigen läßt, diese Gründe ihnen
jedoch unbekannt oder gleichgiltig sind, so steht es mit ihnen
in sittlicher Hinsicht nicht anders, als ob es keine solchen gäbe.
Unionisten, die sich gegen derartige Scrupel verschließen, tragen
eben kein Bedenken, die Interessen ihrer Cameraden, d. h. der
Mehrheit der arbeitenden Classen, ihrem eigenen Sonder-Vortheile
zu opfern; sie bilden eine Oligarchie von Handarbeitern, welche
indirect durch eine vom Volke geleistete Abgabe erhalten wird.
Es giebt jedoch zwei Betrachtungen, durch welche ein recht-
schaffener und von Gemeinsinn erfüllter Arbeiter seine Anhäng-
lichkeit an die Sache des Unionismus vor seinem eigenen Gewissen
ganz wohl rechtfertigen kann. Die erste geht dahin, daß man die
Verbindungen innerhalb der einzelnen Gewerbe blos als eine
Vorbereitung zu einer allumfassenden Verbindung, welche jede Art
von Arbeit in sich schließt, und als ein Mittel zur Erziehung der
Elite der arbeitenden Classen für eine solche Zukunft ansieht.
Dieser Gedanke wird von Hrn. Thornton vortrefflich ausgeführt:
„Obgleich es jedoch im Interesse der gesammten Arbeiterwelt liegt, die
Bildung nationaler und kosmopolitischer Gewerkvereine als letzten Endzweck
zu verfolgen, so ist doch das beste, wenn nicht das einzige, Mittel, diesen
3wed zu erreichen, die vorhergehende Bildung und Entwickelung einzelner
Gewerkvereine. Die Sache läßt sich überhaupt kaum anders angreifen. Ein
nationaler Gewerkverein kann nur aus den Bausteinen fleinerer Associationen
erstehen. Wollte man damit beginnen, daß man die Fundamente über das
ganze Land ausdehnt, so wäre dieß der sicherste Weg, niemals über die
Legung der Fundamente hinauszukommen. Der einzige Plan, der einen
Erfolg verspricht, besteht darin, daß sich zuerst einzelne Arbeiter-Abtheilungen
unabhängig organisiren, daß jeder einzelne Organismus seine Aufmerksamkeit
auf seine eigenen Angelegenheiten beschränkt, die ihm lange genug zu thun
geben werden, ohne daß er sich um die seiner Nachbarn fümmert, bis beide,
hinlänglich gekräftigt, um auf eigenen Füßen zu stehen, ihren beiderseitigen
Vortheil darin erblicken, sich zu verbünden und Einer für den Andern ein-
zustehen. Dieß ist der Plan, den die Gewerkvereine, meist vielleicht unbewußt,
gegenwärtig verfolgen; ein jeder gehorcht dabei nur seinem eigenen selbst-
füchtigen Instincte, sucht nur seinen eigenen Vortheil, befördert dadurch jedoch
auch das Wohlergehen der übrigen. Daß dieser oder irgend ein anderer
Blan jemals wirklich zu der Bildung einer Föderation führen sollte, welcher
die ganze Arbeiterbevölkerung umfaßt, mag den meisten Menschen eine durch-
aus chimärische Idee scheinen, und kein Zweifel, die Aussichten auf ihre
Verwirklichung sind nicht groß. Allein die Sache liegt darum doch nicht
S.
Die Arbeiterfrage.
153
mehr außerhalb des Bereiches der Möglichkeit, als man von einigen Er-
scheinungen auf dem Gebiete des Unionismus noch vor nicht gar langer
Zeit annahm. Vor einem halben Jahrhundert, während die wunderbaren
organisatorischen Fähigkeiten der Arbeiter noch schlummerten und von Keinem
vermuthet wurden, da hätte man es ebenso schwer gefunden, an die jetzt
bestehende Amalgamation" von etwa 50,000 Maschinenbauern oder 70,000
Bergarbeitern zu glauben, wie es uns jetzt schwer fällt, uns vorzustellen, daß
in einem Jahrhundert feine sehr lange Zeit in dem Leben einer Nation!
eine Coalition dieser und anderer Associationen die Gesammtmasse der
englischen Arbeiter zu einem einzigen Bunde verschmelzen fönnte. Bei den
gegenwärtigen Fortschritten auf allen Gebieten dürften weniger als hundert
Jahre für diesen Vorgang genügen." S. 325-326 [der deutschen Ausg.].
Man mag diese Aussicht für allzu entfernt und selbst für allzu
phantastisch halten, als daß sie bei einer irgend beträchtlichen Anzahl
von Unionisten die Rolle eines leitenden Beweggrundes spielen könnte,
aber sie liegt gewiß nicht außerhalb des Bereiches der Bestrebungen
der einsichtsvollen Leiter des Verbindungswesens, und es sind, was
mehr bedeuten will, einige wichtige Schritte gethan worden, welche
auf eine Verwirklichung derselben abzielen. Vor einem Menschenalter
gab es blos locale Verbindungen, und in jenen Tagen kamen Arbeits-
einstellungen viel häufiger vor, sie waren viel öfter unvernünftig und
viel öfter von strafbaren Ausschreitungen begleitet, als dieß heutzutage
der Fall ist. Seit jener Zeit haben sich in einer Anzahl der wich-
tigsten Gewerbe sogenannte „vereinigte Gesellschaften" (amalga-
mated associations) gebildet, welche sich über das ganze Land er-
strecken, und ein Centralcomité entscheidet mit Rücksicht auf die
Interessen des ganzen Gewerbes, welche Bedingungen den Arbeit-
gebern auferlegt werden und in welchen Fällen Arbeitseinstellungen
stattfinden sollen. Auch wird allgemein zugegeben, daß die Normen
dieser umfassenden Vereinigungen den Tabel weit weniger heraus-
fordern, als die der früheren localen Verbindungen, und daß die
Centralcomité's viel mehr Arbeitseinstellungen verhindern, als ge-
nehmigen. Der nächste Anstoß für die Vereinigungen war natür-
lich die Erfahrung, daß Versuche, eine Lohnerhöhung in der einen
Stadt herbeizuführen, keinen anderen Erfolg hatten, als das Ge-
schäft nach einer anderen Stadt hinüberzudrängen. Nachdem endlich
bie Concurrenz zwischen den verschiedenen Städten durch ein ge-
meinsames Einvernehmen ersetzt worden ist, bestreben sich die Ver-
bindungen jetzt, dieselbe Wandlung auch mit Bezug auf verschiedene
Länder herbeizuführen, und innerhalb der letzten paar Jahre zeigten
sich Ansätze zu internationalen Arbeitercongressen, um zu verhindern,
daß die Anstrengungen, welche in einem Lande unternommen
werden, durch den Mangel an Einverständniß mit anderen Ländern
vereitelt werden. Und es kann kaum ein Zweifel darüber bestehen,
S.
Die Arbeiterfrage.
154
daß diese Versuche, ein Bündniß zwischen den Handwerkern con=
currirender Länder anzubahnen, bereits einigen Einfluß ausgeübt
haben und stets wachsende Bedeutung gewinnen werden.
Die zweite Erwägung, mittelst welcher sich die anscheinende
Ungerechtigkeit des Unionismus gegen die übrigen Classen von
Arbeitern vor dem Gewissen eines einsichtsvollen Anhängers des
Verbindungswesens rechtfertigen läßt, ist zwar von minder er-
habener, aber darum nicht von weniger triftiger Art. Es ist dieß
der Malthusianische Gesichtspunkt, welchen die Gedankenlosigkeit in
so argen Verruf gebracht und als den arbeitenden Classen so ganz
besonders feindselig und gehässig geschildert hat. Der unwissende
und bildungslose Theil der ärmeren Classen (so mag solch ein
Unionist sich sagen) wird sich so stark vermehren, daß seine Ar-
beitslöhne auf jener armseligen Stufe stehen bleiben, welche nur
die Niedrigkeit ihrer Denkweise und ihrer Lebensgewohnheiten ihnen
erträglich erscheinen läßt. So lange sie in ihrem gegenwärtigen
Geisteszustand verharren, fügen wir ihnen dadurch, daß wir sie von der
Concurrenz mit uns ausschließen, fein wirkliches Unrecht zu; wir
bewahren nur uns selbst davor, auf ihr Niveau herabzusinken.
Diejenigen, welche wir ausschließen, sind eine in sittlicher Beziehung
unter uns stehende Classe von Arbeitern, ihre Arbeit ist werthlos und
ihr Mangel an Voraussicht und Selbstbeherrschung läßt sie an der
Volksvermehrung einen ungleich thätigeren Antheil nehmen. Wir
begehen kein Unrecht gegen sie, wenn wir uns hinter einem Walle
verschanzen, welcher diejenigen ausschließt, deren Concurrenz unsere
Löhne herabdrücken und die ihrigen doch nur für einen Augenblick
erhöhen, dauernd aber nur die Gesammtzahl der Lebenden ver-
mehren helfen würde. Dieß ist beim gegenwärtigen Stand der
Dinge die praktische Rechtfertigung einiger der ausschließenden
Satzungen der Gewerkvereine. Wenn die Mehrheit ihrer Mit-
glieder auf diesen Zustand der Dinge, soweit die ausgeschlossenen
Arbeiter dabei in Betracht kommen, mit Gleichgiltigkeit blickt und
es für hinreichend hält, daß die Verbindungen für ihre eigenen
Mitglieder Sorge tragen, so ist die Theilnahmslosigkeit dieser Kreise
nicht strafbarer, als jene von weit mächtigeren und von der Ge=
sellschaft in viel höherem Maße bevorzugten Classen. Aber es ist
ein schwerwiegendes Anzeichen eines besseren Geistes unter ihnen,
daß im ganzen Land die Arbeiter und Handwerker den Hauptrück-
halt des rasch bis zur Unwiderstehlichkeit anschwellenden Ver=
langens nach allgemeinem und obligatorischem Unterrichte bilden.
Die thierische Unwissenheit der niedrigsten Gattung von ungeschulten
Arbeitern kennt keine entschiedeneren Feinde, keine Gegner, welche
S.
Die Arbeiterfrage.
155
mit größerem Ernst auf Abhilfe dringen, als die vergleichsweise
gebildeten Arbeiter, welche an der Spitze der Verbindungen
ſtehen.
Die moralischen Verpflichtungen, welche den Unionisten gegen
die Gesellschaft überhaupt gegen die dauernde Wohlfahrt der
Nation und der Gattung obliegen, werden von ihnen noch
weniger beachtet als die Verbindlichkeiten, welche der Rücksicht auf
das Wohl der eigenen Standesgenossen entspringen. Es besteht in
dieser Richtung kein stärkeres Pflichtgefühl bei Arbeitern als bei
Arbeitgebern und es kann kaum ein schwächeres vorhanden
sein. Und doch ist es z. B. augenscheinlich unrecht, daß ein Streit
zwischen zwei Theilen der Gesellschaft um die Bedingungen, unter
welchen sie zusammenwirken wollen, in einer Weise beigelegt werde,
welche ihre gemeinsame Leistungsfähigkeit herabjezt. Es muß einen
besseren Weg geben, um die Früchte der menschlichen Productions-
fraft richtig zu vertheilen, als indem man den Gesammtbetrag
derselben verringert. Und doch ist dieß nicht blos der Erfolg,
sondern der beabsichtigte Erfolg vieler von den Bedingungen,
welche einige Verbindungen den Arbeitern und Arbeitgebern auf-
erlegen. Alle Einschränkungen in Betreff der Verwendung von
Maschinen oder arbeitsparender Einrichtungen verdienen diesen
Tadel. Ja, einige der Verfügungen der Gewerkvereine gehen noch
weiter, als bis zum Verbot von Verbesserungen; sie zielen direct
darauf ab, die Arbeit unergiebig zu machen; sie hindern geradezu
den Arbeiter, angestrengt und gut zu arbeiten, damit es noth-
wendig werde, eine größere Zahl von Arbeitern zu beschäftigen.
Verfügungen wie diese, daß niemand Ziegel auf einem Schiebkarren
führen, sondern blos in einem Mörteltrog tragen dürfe, und zwar
nicht mehr als acht auf einmal; daß die Steine nicht im Stein-
bruch, so lange sie noch weich sind, sondern von den Steinmetzen des
Ortes, an dem sie verwendet werden, bearbeitet werden sollen;
daß die Stuckaturer nicht die Verrichtung der Stuckaturer-Gehilfen,
oder diese nicht die Arbeit jener besorgen dürfen, so daß es noth-
wendig wird, einen Stuckaturer und einen Stuckaturer-Gehilfen auf-
zunehmen, wo einer allein genügt hätte; daß Ziegel, welche auf
einer Seite eines bestimmten Canales erzeugt worden sind, dort
ungebraucht liegen bleiben müssen, während für einen auf der
anderen Seite im Gange befindlichen Bau frische Ziegel erzeugt
werden müssen; daß kein Arbeiter ein so gutes Tagewerk ver-
richten darf, daß er es seinen Cameraden zuvor thut"; daß die
Arbeiter in feinem schnelleren als in einem festgesetzten Tempo
zur Arbeit gehen dürfen, wenn der Gang in die Zeit des
―
S.
Die Arbeiterfrage.
156
Meisters" eingerechnet wird, - diese und Dutzende ähnlicher
Beispiele ebenso lästiger und zum Theil noch lächerlicherer Art,
welche sich in Thornton's Buche finden, sind insgesammt schwere
Verlegungen der moralischen Vorschrift, daß Streitigkeiten zwischen
verschiedenen Classen der Gesellschaft nicht derart geführt werden
dürfen, daß sie die Erde zu einer schlimmeren Wohnstätte, als sie
sonst wäre, für beide Theile, und schließlich auch für die Ge-
sammtheit machen. Ich will nicht behaupten, daß es niemals
Fälle gebe, in denen es statthaft ist, zu derartigen, an sich so ver-
werflichen Maßregeln zu greifen. Ein Theil der Gesellschaft,
welcher bei der Gesammtheit auf keine andere Weise billiges Gehör
erlangen fann, mag berechtigt sein, der Gesellschaft einen Schaden
zuzufügen, um die Anerkennung dessen, was er als sein Recht
betrachtet, zu erzwingen. Aber wenn er so vorgeht, hat er sich
dem Rest der Gesellschaft gegenüber auf den Kriegsfuß gestellt,
und solche Behelfe sind nur als Mittel der Kriegführung zu ent-
schuldigen, gleichwie die Verwüstung eines Landes und das Nieder-
megeln seiner unschuldigen Bewohner Dinge, die an sich ver-
abscheuenswerth sind, und doch unter Umständen der einzige Weg
sein können, um einen übermächtigen Gegner zu einem gerechten
Friedensschlusse zu nöthigen. Es liegt handgreiflicher Weise im
Interesse der Gesellschaft, daß der Betrag ihrer Productionsmittel,
daß die Leistungsfähigkeit ihrer gewerblichen Thätigkeit so groß als
möglich sei, und es kann nicht für eine billige Bertheilung des Ertrages
nothwendig sein, diese Leistungsfähigkeit herabzusetzen. Ein wahr-
haft sittliches Vorgehen auf Seiten der Arbeiter müßte dahin
zielen, alle Mittel, durch welche Arbeit erspart oder ihr Leistungs-
vermögen erhöht werden kann, eifrig aufzusuchen, dafür aber ihren
Antheil an dem also erreichten Gewinn zu fordern. In welcher
Gestalt sie diesen erhalten sollen, dieß ist ein Gegenstand der Unter-
handlung zwischen beiden Parteien, deren Schwierigkeiten durch
einen unparteiischen Schiedsspruch wesentlich erleichtert werden
können; und in solchen Fällen zumal dürfen wir einen Nutzen
von den Einigungsämtern" (Councils of Conciliation) erwarten,
welche Hr. Mundella und Hr. Rupert Kettle so eindringlich be-
fürwortet und an einigen Orten mit solchem Erfolge in's Leben
gerufen haben. Das Zusammenfallen der Interessen des Arbeiters
mit der Ergiebigkeit, anstatt mit der Unergiebigkeit, der Arbeit
ist ein glücklicher Erfolg, der bisher nur von einigen Formen
der cooperativen Gewerbthätigkeit erreicht wurde. Und wenn
es sich schließlich herausstellen sollte, daß er auf keine andere
Weise zu erreichen ist; wenn der Anspruch der Arbeiter, aus alle
S.
Die Arbeiterfrage.
157
dem, was dem Geschäftsbetrieb zum Nutzen gereicht, auch selber
Nutzen zu ziehen, für die Meister zu einer Verlegenheit würde,
vor der sie sich durch kein denkbares System von Schiedsgerichten
genügend schützen könnten; und wenn der Interessen - Gegensatz
zwischen Arbeitern und Arbeitgebern die Lage der letzteren immer
unbehaglicher gestalten und die Verwandlung der bestehenden
Geschäfte in industrielle Theilhaberschaften" (industrial partner-
ships) befördern würde, bei denen das gesammte Arbeitspersonal
einen directen Antheil am Geschäftsgewinn genießt, - dann wäre
solch eine Umgestaltung ganz eigentlich die Euthanasie der Gewerk-
vereine, während sie gleichzeitig wenigstens den höheren Theil der
arbeitenden Classen für eine noch gerechtere und vollkommenere
Form des genossenschaftlichen Zusammenwirkens vorbereiten würde.
Es ist diese Gestaltung der Zukunft der Arbeit, zu welcher
der ganze Gedankengang Thornton's hinleitet, und in der er die
wahre Lösung des großen wirthschaftlichen Problems des modernen
Lebens erblickt. In keinem anderen Buche wird man einen gleich
bündigen und umfassenden Bericht über die verschiedenen Formen
der cooperativen Gewerbthätigkeit finden, welche in England und
im Auslande theils von Verbindungen von Arbeitern, welche ihre
kleinen Ersparnisse zusammenlegten, theils von capitalbesitzenden
Arbeitgebern, welche ihren Arbeitern einen Antheil am Geschäfts-
gewinn einräumten, mit so überraschendem Erfolge versucht worden
sind. Ich will diese hochinteressanten Darlegungen nicht durch
Abkürzung abschwächen; auch thut es nicht Noth, diesen Aufsatz
durch die Erörterung eines Gegenstandes anzuschwellen, welcher
von Jahr zu Jahr die Aufmerksamkeit der besten praktischen Köpfe
in immer reicherem Maße auf sich zieht. Der Leser wird bei
Hrn. Thornton ebenso wohl eine entscheidende Antwort auf die
Bedenken finden, welche in Betreff der Wahrscheinlichkeit des
Erfolgs dieser großen Bewegung geäußert wurden, wie auch eine
erhebende Schilderung der Segnungen, welche die Menschheit von
der fortschreitenden Verwirklichung dieser Bestrebungen vernünftiger
Weise erwarten darf. Ich will meinestheils einen letzten Blick
auf die Gewerkvereine werfen, und mit einer Stelle schließen,
welche das endgiltige Urtheil des Verfassers über dieselben, vom
Standpunkt der Moral, enthält.
,,Man hat vielleicht nicht genug an das erziehende Moment gedacht,
das in dem Unionismus still und unbewußt thätig ist, und an die größere
Ruhe und Haltung, die er unmerklich dem Charakter seiner Anhänger ver-
leiht. An und für sich übt jeder Verein, abgesehen von seinem speciellen
S.
Die Arbeiterfrage.
158
3wede, eine wohlthätige Disciplin. Der bloße Act der Association ist durch
sich selbst eine beilsame Unterordnung des Einzelnen unter das Allgemeine.
Sobald die Menschen zu einem gemeinschaftlichen Zwecke zusammentreten,
erfüllt sie dieser Zweck, welcher er auch sei, mit Stolz und Freude, und sie
sind bereit, seiner Förderung Opfer zu bringen. Und ist dieser Zweck die
gegenseitige Vertheidigung und Unterstüßung, dann fließen für die Genossen
das Interesse an ihm und an einander in Eine Empfindung zusammen.
Unter den Unionisten, die daran gewöhnt sind, in Krankheit, in Elend und
im Alter auf einander zu zählen, erzeugt das Gefühl wechselseitiger Ab-
hängigkeit gegenseitige Neigung. In ihrem officiellen Verkehre nennen sie
einander Brüder"; und das Wort ist nicht ein leerer Klang, sondern es
bezeichnet die Beziehungen, die sie wenigstens unter einander zu erhalten
wünschen, und die, weil sie es wahrhaft verlangen, unter ihnen auch bestehen
werden. So weit haben sich ihre Sympathien bereits entfaltet, und es ist
aller sittlichen Expansivtraft eigen, daß sie immer weitere Kreise in ihren
Bereich zieht. Die Männer, die früher für Niemand ein Herz hatten als
für sich selbst, und die jetzt so weit sind, daß sie sich um ihre Mitarbeiter
sorgen, werden nicht stille stehen, bis sie gelernt haben, sich um alle ihre
Mitmenschen zu fümmern. Die Liebe zu ihrem Stande wird dann nur eine
Mittelstufe zwischen der Eigenliebe und der Menschenliebe gewesen sein.
Auch besitzt der Unionismus Eigenschaften, welche ihn nicht blos indirect zu
dieser sittlichen Entwickelung mitwirken lassen. Gewisse Einrichtungen der
Gewerkvereine gehen geraden Weges auf dasselbe Ziel los. Bisher ist ihre
Hauptsorge darauf gerichtet gewesen, ihre Mitglieder gegen materielle Uebel
zu schützen und ihnen materielle Vortheile zu verschaffen; allein es machen sich
bereits höhere Zwecke geltend, und man fühlt das Bedürfniß, auch dem
Verlangen nach geistigem und sittlichem Fortschritt Rechnung zu tragen.
In den Logen der londoner Maurer ist es ausdrücklich verboten, fich zu
betrinken und zu fluchen. Unter der Leitung der Vereinigten Zimmer-
Leute" entstehen Gewerbeschulen. An solchen Zeichen erkennen wir, in
welches Fahrwasser die Gewerkvereine einlenten. Der Tag dürfte nicht
mehr fern sein, an dem der erstarkende Corpsgeist die Vereinigten Maschinen-
bauer" und die Vereinigten Zimmerleute" ebenso stolz auf ihre Corpo-
rationen und darauf bedacht machen wird, auch durch ihr eigenes Betragen
eifersüchtig über deren Ruf zu wachen, wie einst die Beamten des Vereins
der bengalischen Ingenieure", die sich ihre Verbindung mit dieser höchst aus-
gezeichneten Corporation zur Ehre rechneten. Wenn ein solches Bewußtsein
die Unionisten durchdringt, so wird voraussichtlich der Unionismus sich in
demselben Grade seines offensiven Charakters entfleiden, und da, wo er
bisher Gewalt und allerhand Ausschreitungen gezeigt hat, soviel Mäßigung
befunden, als dieß überhaupt seine Natur zuläßt.
"Indessen selbst dann, wenn er so modificirt und von seinen Schlacken
gereinigt erfcheint, muß die Nothwendigkeit feines Fortbeslandes nach wie
vor als ein Uebel bezeichnet werden. Der eine organische Fehler, der dem
Unionismus von Haus aus anhaftet und von seinem Wesen unzertrennlich
ist, besteht in seiner sicht- und greifbaren Verkörperung jenes Antago=
nismus zwischen Arbeit und Capital, welcher von jeher das Unglück der
ersteren und ein Dorn im Fleische des letteren gewesen ist
Selbst die größten Erfolge, die (ein solches System) zu erzielen
vermag, werden den Menschenfreund, dessen Herz auch nur mit einiger
Wärme für das Wohl der gesammten Gesellschaft schlägt, nimmermehr mit
S.
Die Arbeiterfrage.
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großer und unvermischter Freude erfüllen. Seine größten Siege müssen
immer noch sehr weit hinter dem großen Resultate zurückbleiben, dem die
speculative Philanthropie entgegenbarrt, wo Arbeit und Capital nicht länger
einander befehden, sondern sich zu gemeinsamer Thätigkeit aufrichtig ver-
bünden werden.
Bevor es jedoch zu dieser Vereinigung
tommt, und so lange der Antagonismus besteht, werden die Gewerkvereine
nach wie vor ein unentbehrliches Hilfsmittel der Arbeiter bilden, und je
früher dieß sowohl seitens der Gesetzgebung wie seitens der Capitalisten
erkannt wird, desto besser ist es für den öffentlichen Frieden." S. 381-383
[der deutschen Ausgabe].
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Die Arbeiterfrage
1880-083/1880