[Diskussionsbemerkungen Freuds zu:] Tausk ›Das Vaterproblem‹ 1913-418/1913.01

Rank, Otto (1913-418/1913.01): [Diskussionsbemerkungen Freuds zu:] Tausk ›Das Vaterproblem‹

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    21. S i t z u n g

    am 12. März 1913.


     

    D A S   V A T E R P R O B L E M .

    Dr. T a u s k .


     

          Der Vortragende setzt die Kenntnis des Vaterkomplexes als Vehikel
    und Inhalt der Neurose voraus und stellt sich die Aufgabe, die für die
    Neurosenbildung bestimmenden Faktoren im Leben des einzelnen als Fak-
    toren der Gesellschaftsbildung und des gesellschaftlichen Lebens zu
    betrachten.- Dabei muss das Vaterproblem notwendiger Weise künstlich
    isoliert werden.
          Nicht für alle Kulturen kommt der Vater als Machtfaktor in Be -
    tracht. Es wird zunächst die Institution des Matriarchats besprochen,
    die Bachofen aus rechtlichen, religiösen, mythologischen Quellen, aus
    Kult, Symbolik und Sitte erschlossen habe.- Die Institution des Patri-
    archats sei dem direkt konträr, was am Beispiel des römischen Patri-
    archats gezeigt wird. Als Widerspruch gegen die Machtfülle des Vaters
    findet sich dort die Inzestschranke der eigenen Tochter gegenüber,
    während der Vater über Leben und Freiheit der Kinder verfügen konnte.
    Bei den Ich-trieben und dem Sadismus ist die Triebbetätigung ohne Rück-
    sicht auf das Objekt verboten; hier wird das Objekt verboten.- Der Vat-
    früher
    ter, der einmal das Recht auf alle Frauen des Hauses hatte, musste ein-
    mal freiwillig auf die Tochter verzichtet haben. Biologisch ergibt sic
    der Gesichtspunkt, dass der Inzest für die Art destruktiv war. Aber
    k
    auch wo dies nicht der "all war, wurde mit der Absonderung kleinerer
    Rudel und Aufhebung der Brunst das Inzestverbot notwendig. Das Resul-
    tat war die Botmässigkeit des Weibes und der Ausschluss des Sohnes
    von diesen Frauen. Es sei auch möglich, dass die erste Inzestschranke
    ein sodomistisches Verbot war.
          Die Sozietät ruht auf der Existenz des Vaters und deswegen war
    "
    der Vatermord verboten, während der Sohnesmord zum Schutze der väter-

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    lichen Rechte erlaubt war. Später wird die Tötung des Sohnes eingeschrä
    auf Kastration (Rest Beschneidung). Nach dem Verzicht des Vaters auf
    den Tochterinzest bleibt ihm das Recht ihr den Mann zu wählen, also
    doch eine Art Verfügung über ihr Genitale. Der Vater garantiert dann
    dem Schwiegersohn die Virginität der Tochter, d.h. dass er sie nicht
    gebraucht habe: so geht das Virginitätsideal aus dem Inzestverbot her-
    vor.
          Bis jetzt wurde gezeigt wie die Gesellschaftsbildung durch den
    Vater konstelliert wurde; es bleibt zu zeigen, was der einzelne für
    --
    Schicksale in der patriarchalischen Familie hat. Der Sohn hat zum Vater
    eine ambivalente Einstellung von Liebe und Hass. Dieser hat zwei Wur-
    zeln: Auflehnung gegen die Beschränkungen (dieser Hass bleibt nach Ver-
    schiebung bewusst und erlaubt), der Motor dieses Hasses ist die Liebe
    zur Mutter, der die Objektwahl des Sohnes zur Folge hat. Die zweite
    Wurzel stammt aus der ambivalenten Homosexualität: daraus folgt Ueber-
    windung des Vaters. Die Homosexuelle Liebe bewirkt die Einführung Got-
    tes, wodurch der gehasste Vater unpersönlich gemacht wird, anderseits
    die Identifikation mit dem Vater erfolgen kann.- Durch Objektverschieb
    ung der Liebe vom Vater entsteht die Freundschaft und weiterhin die
    Sozietät. Auch die Ambivalenz selbst hat bestimmte Folgen in der Kultu
    (Forschung, Skepsis, Arbeit etc).
          Schliesslich wird der Vaterkomplex in der Neurose kurz bespro-
    chen und darauf hingewiesen, wie einerseits der unbewusste Vaterhass
    die Sublimierung hindert, anderseits die homosexuelle Fixierung das
    Liebesleben stört. Der Vortr. streift dabei das Problem der Erstgeburt,
    der Nachfolgeschaft, und das der Disposition der Juden zur Neurose.
          Der Vater hat die Kultur geschaffen. Die Sozietät ruht auf dem
    "
    Vaterkomplex, der so weit reicht als die Homosexualität. Er ist die
    Form / in der sich die Homos. ausleben kann und in die sie sich fügen
    muss. Ein grosser Mann ist der, der den Vater überwunden hat. Der Narzis
    mus steht insofern mit dem Vaterkomplex in Zusammenhang als die Be-
    freiung des Sohnes von einer gelungenen Identifizierung mit dem Va-
    ter ausgeht.

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    D I S K U S S I O N .


     

          Dr. Sachs macht zunächst den formellen Einwand, dass das gestell-
    te Thema: Gesellschaft und Neurose nicht behandelt worden sei.
          Inhaltlich sei zu bemerken, dass das Mutterrecht sehr hypothetisch
    sei und sich zur Basis einer Untersuchung kaum eigne. Ausserdem liefere
    die Psa. Gegenargumente, indem das von Bachofen herangezogene Material
    nicht aus historischen Relikten bestehen müsse, sondern Wunschmaterial
    darstellen könne. Ebenso sei es gefährlich, die Zustände des alten Rom
    heranzuziehen.- Der freiwillige Verzicht auf den Inzest sei sehr un-
    wahrscheinlich. Auch die Frage, ob die Rasse durch den Inzest geschä-
    digt werde, sei noch nicht eindeutig entschieden.
          Federn bemerkt, dass die Ausführungen nur als Einleitung zur späte
    ren Ausarbeitung des Themas zu verstehen seien.
          Die Schädigung der Rasse durch Inzucht sei nachgewiesen (die Tier-
    züchtung komme dabei nicht in Betracht, weil es sich da nur um Züchtung
    bestimmter Eigenschaften, aber nicht Höherzüchtung im allgemeinen hande
    le). Die Notwendigkeit der Inzestabwehr habe der Vortr. nicht aufgeklärt
    Der Inzest selbst kann erst in Betracht kommen, wenn die patriarchali-
    sche Familie eingeführt sei. Dass das Inzestverbot auf dem Umweg des
    Totemismus eingeführt worden sei, ist unwahrscheinlich; eher das Umge-
    kehrte. Der starke Vaterkomplex allein könne die Disposition der Juden
    zur Neurose nicht erklären, denn er sei auch bei den Bauern ungewöhn-
    lich stark ausgeprägt, die relativ selten an Neurose erkranken.
          Rank findet auch, dass das Thema nicht scharf erfasst sei; man hät
    te eher umgekehrt beginnen müssen, mit der Neurose, dann zum Vaterkomple:
    des einzelnen mit seinen sozialen und asozialen Folgen (Attentäter etc)
    um schliesslich einen Blick in die Kulturgeschichte zu werfen. Tausk
    habe aber nur Kulturgeschichte gegeben und die Neurose nebenher ab-
    getan statt sie zueinander in Beziehung zu bringen, wie es das Thema
    verlange.
          Der freiwillige Verzicht des Vaters auf den Tochterinzest sei
    höchst unwahrscheinlich; aus dem Mythen liesse sich eher darauf schlies
    sen, dass die Tochter dem Vater davon gelaufen sei.- Die destruktive
    Wirkung des Inzests auf die Rasse sei keineswegs nachgewiesen.
          Rosenstein findet die Heranziehung biologischer Motive für die
    Inzestschranke sehr richtig.- Bei der Virginitätsforderung handle es
    sich - wie bei jedem Aberglauben - darum, ob er allein aus Motiven gedeu-
    tet werden kann, die nur für die Vorfahren gültig gewesen sind.
          Weiss möchte eine Begründung des Vaterverzichtes auf die Tochter
    darin finden, dass die ausgetriebenen Söhne anderer Väter Ansprüche
    auf die fremden Töchter erhoben.
          Hitschmann findet, dass Tausk sich einer Verwechslung des Themas
    schuldig gemacht habe. Sein Vortrag habe mit Neurose und Vaterkomplex
    wenig Zusammenhang.
          Friedjung macht darauf aufmerksam, dass sich die Forderung der
    Virginität als gesellschaftlicher Einrichtung nur auf kleinen Teil
    der Bevölkerung beschränke. Vielleicht wäre dieser Seite vom Mutter-
    problem näher zu kommen.               Hinweis auf
          Bakks glaubt die Vermutung Weiss' durch die Institution des Frau-
    enraubs zu stützen zu können. Der schwache alte Vater wurde von d
    den Söhnen erschlagen, was vielleicht ein Motiv des Verzichtes gewesen
    sein kann.
          Freud findet auch, der Vortr. habe nicht das gegeben, was geforder
    war: nämlich wie die Neurose auf dem Vaterkomplex beruht und wie die
    so entstandene Neurose dann auf die Gesellschaft wirkt.
          Zwei Lücken finden sich in den Ausführungen: Es ist nichts gesag
    über das Verhältnis des Matriarchats zur Familie und über die Entste-
    hung des Inzestverbots, worüber sich auch nichts sagen lässt. Die bio-
    logische Erklärung ist nicht haltbar. Aber auch wenn wir die gelten
    lassen haben wir nachzuweisen wie die biologische Tendenz sich in
    der Psychologie durchgesetzt hat. Mit der Erkenntnis einer degenera-
    tiven Wirkung des Inzests steht in krassem Widerspruch, dass er für
    hochzivilisierte Völker ein heiliges Vorrecht und Gesetz war.- Si-
    cher liesse sich auch sagen, dass die Inzestverbote älter als die Ehe
    seien.- Das Problem der Virginität in Zusammenhang mit dem Vaterrecht
    wäre einer selbständigen Behandlung wert.- Ueber die Beziehung des
    Totemismus zum Inzest und Vater werde Redner selbst binnen kurzem
    sprechen.