Rezension [unsigniert] von: Hadra ›Radialislähmung nach Ätherinjektion‹ 1885-252/1885
S.

48. Radialislähmung nach Aetherinjektion.

Von H a d r a (Deutsche Med. Ztg. Nr. 48, 1885).
Eine Frau erhielt nach einer schweren Steissgeburt wegen hochgradiger Anämie
mehrere Aethereinspritzungen in den rechten Vorderarm. Sofort nach
dem Erwachen aus der Narkose verspürte sie an der vorher gesunden Extremität
mässiges Brennen im Vorderarme. Derselbe schwoll an, war matt und
kraftlos und 13 Tage nach der Geburt um 2½ Ctm. dicker als der linke. Im
Bereiche des N. medianus und ulnaris keine Störung, Supination vollkommen.
Sensibilität am ganzen Arme unversehrt, keine Parästhesien.

Mässige Volarflexion der Hand und ziemlich starke der Basalphalangen
des 2., 3. und 4. Fingers, die willkürlich am Handgelenke nur sehr unvollkommen,
an den Fingern gar nicht vermindert werden kann. Der 5. Finger
ist an der Lähmung gar nicht betheiligt. Die zweite und dritte Phalanx des
2., 3. und 4. Fingers werden willkürlich gestreckt, durch die vom N. ulnaris
versorgten M. interossei. Der Daumen schlaff herabhängend, kann nicht
gestreckt, nur unvollkommen abduzirt werden, so weit es durch den vom N.
medianus innervirten M. abductor pollicis brevis geschieht.

Die elektrische Untersuchung ergab bei indirekter Reizung mit beiden
Stromarten Ausfall der Reaktion an den Fingerstreckern, mit Ausnahme
des Extensor dig. min. prop. und hochgradige Herabsetzung an den übrigen
Extensoren des Vorderarmes.

Es handelt sich um Lähmung des Ramus profundus des Radialis nach
Abgabe seines Astes für den Extensor dig. min. prop. in Folge einer die
Fascia perforirenden Aetherinjektion an der Streckseite des oberen Drittels
des Vorderarmes.