S.
Erscheint täglich.
Neues Wiener Journal
Unparteiisches Tagblatt.
Herausgeber: J. Lippowitz.Nr. 6639 Wien, Donnerstag, 18. April 1912 20. Jahrgang Feuilleton.
Die Schwiegermutter.
Ein psychoanalytischer Versuch der Erklärung von
Professor Dr. Siegmund Freud.Der bekannte Wiener Neurologe Professor Dr. Siegmund
Freud sieht nach der von ihm entwickelten Lehre der Psycho-
analyse den Urgrund der Neurosen in verdrängten oder pervertierten
Sexualempfindungen. Als eine der markantesten und primitivsten
der Empfindungen betrachtet er den Inzestgedanken, erotische Be-
tonung des Verhältnisses zwischen Eltern und Kindern, zwischen
Vater und Tochter, ganz besonders aber zwischen Mutter und
Sohn. Die Verdrängung dieser ursprünglichen Empfindungen
bildet für ihn vielfach den oft gänzlich unbewußten Keim
späterer Neurosen. Freud und seine Schüler haben die
Bedeutung des Inzestgedankens für die Kunst und
künstlerische Gestaltung des Wiederholten aufzuzeigen
versucht. In der im März zum erstenmal erschienenen Zeitschrift
für Anwendung der Psychoanalyse auf die Geisteswissenschaften
„Imago“, herausgegeben von Professor Dr. Siegmund Freud,
redigiert von Otto Rank und Dr. Hans Sachs (1912, Hugo
Heller & Co., Leipzig und Wien), versucht Professor Freud in
einem Artikel „Ueber einige Uebereinstimmungen im Seelenleben
der Wilden und der Neurotiker“ speziell die Inzestscheu primitiver
Völker in Parallele zu dem bereits erwähnten Ver-
drängungsproblem zu stellen. Er wählt zur Demonstration die tiefststehenden
heute lebenden Wilden. Die Ureinwohner Australiens, führt er
aus, werden als eine besondere Rasse betrachtet, die
weder physisch noch sprachlich Verwandtschaft mit ihren
nächsten Nachbarn, den melanesischen, polynesischen und
malaiischen Völkern erkennen läßt. Sie bauen weder Häuser noch
feste Hütten, bearbeiten den Boden nicht, halten keine Haus-
tiere bis auf den Hund, kennen nicht einmal die Kunst der
Töpferei. Sie nähren sich ausschließlich von dem Fleisch aller
möglichen Tiere, die sie fangen, und von den Wurzeln, die sie
graben. Könige oder Häuptlinge sind bei ihnen unbekannt, dieVersammlung der gerechten Männer entscheidet über die gemein-
samen Angelegenheiten. Es ist durchaus zweifelhaft, ob man ihnen
Spuren von Religion in Form der Verehrung höherer Wesen zu-
gestehen darf. Die Stämme im Innern des Kontinents, die in-
folge von Wassernot mit den härtesten Lebensbedingungen zu
ringen haben, scheinen in allen Stücken primitiver zu sein als die
der Küste nahewohnenden. Von diesen armen nackten Kannibalen
werden wir gewiß nicht erwarten, daß sie im Geschlechtsleben
in unserem Sinne sittlich seien, ihren sexuellen Trieben ein hohes
Maß von Beschränkung auferlegt haben. Und doch erfahren wir,
daß sie sich mit ausgeklügeltster Sorgfalt und peinlichster Strenge
die Verhütung inzestuöser Geschlechtsbeziehungen zum Ziel gesetzt
haben. Ja ihre gesamte soziale Organisation scheint dieser Absicht
zu dienen oder mit ihrer Erreichung in Beziehung gebracht
worden zu sein. An Stelle aller fehlenden religiösen und sozialen
Institutionen findet sich bei den Australiern das System des
Totemismus. Die australischen Stämme zerfallen in kleinere
Sippen oder Clans, von denen sich jeder nach seinem Totem
benennt. Was ist nun der Totem? In der Regel ein Tier, ein
eßbares, harmloses oder gefährliches, gefürchtetes, seltener eine
Pflanze oder eine Naturkraft (Regen, Wasser), welche in
einem besonderen Verhältnis zu der ganzen Sippe steht.
Der Totem ist erstens der Stammvater der Sippe, dann aber
auch ihr Schutzgeist und Helfer, der ihnen Orakel sendet, und
wenn er sonst gefährlich ist, seine Kinder kennt und verschont.
Die Totemgenossen stehen dafür unter der heiligen, sich selbst-
wirkend strafenden Verpflichtung, ihren Totem nicht zu töten
(vernichten) und sich seines Fleisches (oder des Genusses, den er
sonst bietet) zu enthalten. Der Totemcharakter haftet nicht an
einem Einzeltier oder Einzelwesen, sondern an allen Individuen
der Gattung. Von Zeit zu Zeit werden Feste gefeiert, an denen
die Totemgenossen in zeremoniellen Tänzen die Bewegungen
und Eigenheiten ihres Totems darstellen oder nachahmen.
Der Totem ist entweder in mütterlicher oder väter-
licher Linie erblich, die erstere Art ist möglicherweise
überall die ursprüngliche und erst spät durch die
letztere abgelöst worden. Die Zugehörigkeit zum Totem ist die
Grundlage aller sozialen Verpflichtungen des Australiers; setzt sich
einerseits über die Stammesangehörigkeit hinaus, und drängt
andererseits die Blutsverwandtschaft zurück. An Boden und Oert-
lichkeit ist der Totem nicht gebunden; die Totemgenossen wohnen
von einander getrennt und mit den Anhängern anderer Totems
friedlich beisammen. Und nun müssen wir einer eigen-
tümlichen Seite des totemistischen Systems gedenken, wegen welcher
auch das Interesse des Psychoanalytikers sich ihm zuwendet. Fast
überall, wo der Totem gilt, besteht auch das Gesetz, daß Mit-
glieder desselben Totems nicht in geschlechtliche Beziehungen zu
einander treten, also auch einander nicht heiraten dürfen. Das
ist das mit dem Totem verbundene Exogamie.
Uebertreter dieser Gesetze werden grausam mit dem Tode
bestraft. Einschränkende Verbote gegen den Verkehr von Knaben
mit Mutter und Schwestern finden sich auch auf den Neu-
Hebriden, in Neu-Britannien, auf Neu-Mecklenburg, den Fidji-
Inseln, unter den Basutos auf Sumatra, ferner bei verschiedenen
Stämmen in Afrika.
Die weitest verbreitete, strengste und auch für zivili-
sierte Völker interessanteste Vermeidung ist die, welche den Verkehr
zwischen dem Manne und seiner Schwiegermutter einschränkt. Sie
ist in Australien ganz allgemein, ist aber auch bei den
melanesischen, polynesischen und den Negervölkern in Kraft, soweit
die Spuren des Totemismus und der Gruppenheirat reichen,
und wahrscheinlich noch darüber hinaus. Bei
manchen dieser Völker bestehen ähnliche Verbote gegen den
harmlosen Verkehr einer Frau mit ihrem Schwiegervater, doch
sind sie lange nicht so konstant und so ernsthaft. In vereinzelten
Fällen werden beide Schwiegereltern Gegenstand der Vermeidung.
Auf den Banksinseln sind diese Verbote sehr strenge und
peinlich genau. Ein Mann wird die Nähe seiner Schwieger-
mutter meiden wie die seinige. Wenn sie einander zufällig auf
einem Pfade begegnen, so tritt das Weib zur Seite und wendet
ihm den Rücken, bis er vorüber ist, oder er tut das nämliche.
In Vanua Lava (Port Patteson) wird ein Mann nicht einmal
hinter seiner Schwiegermutter am Strande einhergehen, ehe die
steigende Flut nicht die Spur ihrer Fußtritte im Sande weg-
geschwemmt hat. Doch dürfen sie aus einer gewissen Entfernung
mit einander sprechen. Es ist ganz ausgeschlossen, daß er
je den Namen seiner Schwiegermutter ausspricht oder sie den
Namen ihres Schwiegersohnes. Auf den Salomons-Inseln darf der MannRudolf M. Rohrer, Brünn
13. OKT. 1911
2. KorrekturS.
von seiner Heirat an seine Schwiegermutter weder sehen noch mit
ihr sprechen. Wenn er ihr begegnet, tut er nicht, als ob er sie
kennen würde, sondern läuft, so schnell er kann, davon, um sich
zu verbergen. Bei den Zulakaffern verlangt die Sitte, daß ein
Mann sich seiner Schwiegermutter schäme, daß er alles tue, um
ihrer Gesellschaft auszuweichen. Er tritt nicht in die Hütte ein,
in der sie sich befindet, und wenn sie einander begegnen, geht er
oder sie beiseite, etwa, indem sie sich hinter einen
Busch versteckt, während er seinen Schild vors Gesicht
hält. Wenn sie einander nicht ausweichen können,
und das Weib nichts anderes hat, um sich zu
verhüllen, so bindet sie wenigstens ein Büschel Gras um den Kopf,
damit dem Zeremoniell Genüge getan sei. Der Verkehr zwischen
ihnen darf entweder durch eine dritte Person besorgt werden, oder
sie dürfen aus einiger Entfernung einander zuschreien, wenn sie
irgendeine Schranke, zum Beispiel die Umfassung des Kraals,
zwischen sich haben. Keiner von ihnen darf den Namen des
andern in den Mund nehmen. Bei den Basogos, einem Neger-
stamm im Quellgebiet des Nils, darf ein Mann zu seiner
Schwiegermutter nur sprechen, wenn sie in einem andern Raume
des Hauses ist und von ihm nicht gesehen wird. Dieses Volk
verabscheut übrigens den Inzest so sehr, daß es ihn selbst bei
Haustieren nicht duldbar hält.Während Ursache und Bedeutung der anderen Vermeidungen
zwischen nahen Verwandten einem Zweifel nicht unterliegen, so
daß sie von allen Beobachtern als Schutzmaßregeln gegen den
Inzest aufgefaßt werden, haben die Verbote, welche den Verkehr
mit der Schwiegermutter betreffen, von manchen Seiten eine
andere Deutung erfahren. Es erschien mit Recht unverständlich,
daß alle diese Völker so große Angst vor der Versuchung zeigen
sollten, die dem Mann in der Gestalt einer älteren Frau
entgegentritt, welche seine Mutter sein könnte, oder es wirklich
an seiner Stelle Schwiegermutter wurde auch gegen die Auf-
fassung von Fison wurde eingewendet, einer aufmerksamen
beobachtet, daß gerade Heiratshindernisse darin eine Lücke
zeigen, daß sie die Ehe zwischen einem Mann und seiner
Schwiegermutter nicht theoretisch unmöglich machen; es darum
einer besonderen Sicherung gegen diese Möglichkeit bedurfte. Sir
J. Lubbock führt in seinem Werke „Origin of civilisation“ das
Benehmen der Schwiegermutter gegen den Schwiegersohn auf die
einstige Raubehe (marriage by capture) zurück. „Solangeder Frauenraub wirklich bestand, wird auch die Entführung der
Eltern ernsthaft genug gewesen sein. Als von dieser Form der
Ehe nur mehr Symbole übrig waren, wurde auch die Einmischung
der Eltern symbolisiert, und auch diese Sitte hielt noch an, nachdem
ihre Herkunft vergessen war.“ Es wird Crawley leicht, zu
zeigen, wie wenig dieser Erklärungsversuch die Einzelheiten
der tatsächlichen Beobachtung deckt. E. B. Tylor meint,
die Behandlung des Schwiegersohnes von seiten seiner
Schwiegermutter sei nichts anderes als eine Form der „Nicht-
anerkennung“ (cutting) von seiten der Familie der Frau. Der
Mann gilt als Fremder, und dies so lange, bis das erste Kind
geboren wird. Allein abgesehen von den Fällen, in denen letzterer
Eintritt keine Änderung bringt, ist Tylors Erklärung nicht mehr
dem Einwand, daß sie die Orientierung der Sitte auf das
Verhältnis zwischen Schwiegersohn und Schwiegermutter nicht
aufhellt, also den geschlechtlichen Faktor übersieht, und daß sie
dem Moment des geradezu heiligen Abscheus nicht Rechnung
trägt, welcher in den Vermeidungsgeboten zum Ausdrucke kommt.
eine Instanz, die nach der Begründung des Verbots gefragt
wurde, gab die vom Rückgefühl getragene Antwort: „Es ist nicht
recht, daß er die Brüste sehen soll, die seine Frau genährt
haben.“Es ist bekannt, daß das Verhältnis zwischen Schwiegersohn
und Schwiegermutter auch bei den zivilisierten Völkern zu den
heiklen Seiten der Familienorganisation gehört. Es bestehen in
der Gesellschaft der weißen Völker Europas und Amerikas zwar
keine Vermeidungsgebote mehr für die beiden, aber es würde oft
viel Streit und Unlust vermieden, wenn solche noch als Sitte
beständen und nicht von den einzelnen Individuen wieder auf-
gerichtet werden müßten. Manchem Europäer mag es als
ein Akt hoher Weisheit erscheinen, daß die wilden
Völker durch ihre Vermeidungsgebote die Herstellung
eines Einvernehmens zwischen den beiden so nahe ver-
gewordenen Personen von vornherein ausgeschlossen haben.
Es ist kaum zweifelhaft, daß in der psychologischen Situation von
Schwiegermutter und Schwiegersohn etwas enthalten ist, was die
Feindschaft zwischen ihnen befördert und ihr Zusammenleben
erschwert. Daß der Weg der zivilisierten Völker gerade das
Schwiegermutterthema so gern zum Objekt nimmt, scheint mir
darauf hinzudeuten, daß die Gefühlskomponenten zwischen den beiden
unvereinbaren Komponenten scheinen, die im scharfen Gegensatz zu ein-ander stehen. Ich meine, daß dieses Verhältnis eigentlich ein
„ambivalentes“, aus widerstreitenden, zärtlichen und feindseligen
Regungen zusammengesetztes ist. Ein gewisser Anteil dieser
Regungen liegt klar zutage: Von seiten der Schwieger-
mutter die Abneigung, auf den Besitz der Tochter
zu verzichten, das Mißtrauen gegen den Fremden, dem sie
überantwortet ist, die Tendenz, eine herrschende Position zu be-
haupten, in die sie sich im eigenen Hause eingelebt hatte. Von
der Seite des Mannes die Entschlossenheit, sich seinem fremden Willen
nicht unterzuordnen, die Eifersucht gegen alle Personen, die vor
ihm die Zärtlichkeit seines Weibes besaßen, und — last not
least — die Abneigung dagegen, sich in der Illusion der Sexual-
überschätzung stören zu lassen. Eine solche Störung geht recht
häufig von der Schwiegermutter aus, die als eine Ältere,
so viele gemeinsame Züge an die Tochter mahnt und doch
all der Reize der Jugend, Schönheit und psychischer
Frische entbehrt, welche ihm seine Frau wertvoll machen.Die Kenntnis versteckter Seelenregungen, welche die psycho-
analytische Untersuchung einzelner Menschen verleiht, gestattet
uns, zu diesen Motiven noch andere hinzuzufügen. Wo die psycho-
sexuellen Bedürfnisse der Frau in der Ehe und im Familienleben
befriedigt werden sollen, da droht ihr immer die Gefahr der Un-
befriedigung durch den frühzeitigen Ablauf der ehelichen Beziehung
und die Ereignislosigkeit in ihrem Gefühlsleben. Die alternde
Mutter schützt sich davor durch die Einfühlung in ihre Kinder,
Identifizierung mit ihnen, indem sie deren gefühlsbetonte Erleb-
nisse zu den eigenen macht. Man sagt, die Eltern bleiben jung
mit ihren Kindern; es ist dies in der Tat einer der wertvollsten
seelischen Gewinne, den Eltern aus ihren Kindern ziehen. Im Falle
der Kinderlosigkeit entfällt so einer der besten Möglichkeiten, die für
die eigene Ehe erforderliche Resignation zu ertragen. Diese Einfühlung
in die Tochter geht bei der Mutter leicht so weit, daß sie sich
ebenfalls in den geliebten Mann verliebt, was in grellen
Fällen, infolge des starken inneren Widerstandes, zu seelischen
Gefühlslagen, zu schweren Formen neurotischer Erkrankung führt.
In jeder Tendenz zu solcher Verliebtheit ist bei der Schwiegermutter
jedenfalls sehr häufig, und entweder diese selbst oder die ihr
entgegenarbeitende Strebung schließen sich dem Gemüthe der mit-
einander ringenden Kräfte in die Seele der Schwiegermutter an.
Recht häufig gewinnt gerade die unklärbare, feindliche Komponente
der Liebeserregung dem Schwiegersohne zugewendet, umS.
die verpönte, zärtliche Komponente der Liebeserregung
dem Schwiegersohne zugewendet, um die verbotene Liebes-
regung zu verhüllen. Ich meine nicht, daß dieses Verhältnis
eigentlich ein „ambivalentes“, aus widerstreitenden, zärtlichen
und feindseligen Regungen zusammengesetztes ist. Ein
gewisser Anteil dieser Regungen liegt klar zutage: Von
seiten der Schwiegermutter die Abneigung, auf den Besitz
der Tochter zu verzichten, das Mißtrauen gegen den
Fremden, dem sie überantwortet ist, die Tendenz, eine herrschende
Position zu behaupten, in die sie sich im eigenen Hause
eingelebt hatte. Von der Seite des Mannes die Entschlossenheit,
sich seinem fremden Willen nicht unterzuordnen, die Eifer-
sucht gegen alle Personen, die vor ihm die Zärtlichkeit seines
Weibes besaßen, und — last not least — die Abneigung
dagegen, sich in der Illusion der Sexualüberschätzung stören
zu lassen. Eine solche Störung geht recht häufig von der
Schwiegermutter aus, die als eine Aeltere, so viele gemeinsame
Züge an die Tochter mahnt und doch all der Reize der
Jugend, Schönheit und psychischer Frische entbehrt, welche
ihm seine Frau wertvoll machen. Die Kenntnis versteckter
Seelenregungen, welche die psychoanalytische Untersuchung
einzelner Menschen verleiht, gestattet uns, zu diesen Motiven
noch andere hinzuzufügen. Wo die psychosexuellen Bedürfnisse
der Frau in der Ehe und im Familienleben befriedigt werden
sollen, da droht ihr immer die Gefahr der Unbefriedigung durch
den frühzeitigen Ablauf der ehelichen Beziehung und die Ereignis-
losigkeit in ihrem Gefühlsleben. Die alternde Mutter schützt
sich davor durch die Einfühlung in ihre Kinder, Identifizierung
mit ihnen, indem sie deren gefühlsbetonte Erlebnisse zu den
eigenen macht. Man sagt, die Eltern bleiben jung mit ihren
Kindern; es ist dies in der Tat einer der wertvollsten seelischen
Gewinne, den Eltern aus ihren Kindern ziehen. Im Falle der
Kinderlosigkeit entfällt so einer der besten Möglichkeiten, die
für die eigene Ehe erforderliche Resignation zu ertragen.
Diese Einfühlung in die Tochter geht bei der Mutter leicht so
weit, daß sie sich ebenfalls in den geliebten Mann verliebt,
was in grellen Fällen, infolge des starken inneren Widerstandes,
zu seelischen Gefühlslagen, zu schweren Formen neurotischer
Erkrankung führt. In jeder Tendenz zu solcher Verliebtheit
ist bei der Schwiegermutter jedenfalls sehr häufig, und entweder
diese selbst oder die ihr entgegenarbeitende Strebung schließen
sich dem Gemüthe der miteinander ringenden Kräfte in die Seele
der Schwiegermutter an. Recht häufig gewinnt gerade die un-
klärbare, feindliche Komponente der Liebeserregung dem
Schwiegersohne zugewendet, um die verbotene Liebesregung
zu verhüllen. Ich glaube nicht, daß ich mit den psycho-
analytischen Deutungsversuchen Professor Freuds einver-
standen sein oder nicht, jedenfalls bilden seine Ausführungen
einen hochinteressanten geistvollen Versuch, das Schwieger-
mutterproblem in einer anderen Weise als der üblichen
humoristischen zu beleuchten. . . . . . . . . . . . m. f.
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Die Schwiegermutter
1913-001/1912.7