Rank, Otto (1912-427/1912.01): [Diskussionsbemerkungen Freuds zu:] Kasuistische Mitteilungen und Referate
S.
28/183
11. S i t z u n g
am 18. Dezember 1912
Kasuistische Mitteilungen und Referate.
1. Dr. L. Jekels: Ein Fall von Versprechen (wird publiziert).
2. Dr. Sadger: Kinderverleumdungen (wird publiziert).
3. Dr. Sadger: Kleine Beitr. z. Anal- und Urethral-Erotik (wird publ.)
4. Dr. Hitschmann: Ein Fall von Erröten.
5. Dr. Rank: Ref. über Sanitzin: Lösung eines Geheimnisses der Volksseele.
6. Dr. Rank: Beiträge zur Symbolik in der Dichtung (werden beide publ.)
7. Dr. Tausk: Beobachtung einer Form von zwangsneurotischen Phantasien.
D I S K U S S I O N
ad 1) Rosenstein weist auf Wut gegen die Tochter am Zustandekommen der
Fehlleistung hin.
Sachs darauf, dass nach Artemidor Nägelschneiden = Zinsennehmen.
Prof. Freud auf den möglichen Zusammenhang einer Rückwendung des
Todeswunsches von den Angehörigen auf die eigene Per-
son, was besagen würde, sie lasse sich von der Tochter
nicht zum Sterben drängen.
Tausk hebt den Unterschied hervor, der darin liegt, ob solche Ver-
dichtungen mit oder ohne Schädigung des Wortes erfolgt.
Silberer meint, die 12 Finger heissen, wir sind zwei zu viel.
Fris djung : "um ein Rad zu viel haben."
ad 2) Hitschmann findet die Aufklärung ungenügend.
Federn vermisst: das Problem der Notlüge, die Berücksichtigung der
Begriffe Lust- und Realitätsprinzip, das Moment des
Trotzes, ferner entsprechende Schlüsse auf die Mitleids-
losigkeit und den Mangel an Wahrheitssinn bei Kindern.
Die sadistische Anlage dieser Kinder müsste nicht ab-
norm sein.
ad 4) Prof. Freud habe nicht erklärt, dass der Ehrgeiz bei der Errötungs-
angst eine bes. Rolle spiele (dagegen bei der Agoraphobie).
Es tritt auf bei Personen mit bes. Disposition zum Er-
röten und dieses fixiert sich nach der Pubertät meist
als Angst. Das zerlegt sich dann in Scham und Wut, ein
Gegensatzpaar, das sich durch Erröten ausdrückt. Regel-
mässig ein Schämen wegen sexueller Eindrücke.
Federn wirft die Frage auf, ob die bes. Anlage zum Schamgefühl die
Bedingung zum Erröten ist oder umgekehrt. Die Scham be-
wirke übrigens Erröten an den Wangen, die Wut an der
Stirne.
ad 5) Prof. Freud meint, die Deutung des Autors, dass der gesetzlichev
Vatermord in dem jus primae noctis des Vaters an der
Frau des Sohnes begründet sei, wäre zu eng (weiteres
darüber in seiner bevorstehenden Arbeit über Totemis-
mus).
ad 7) Hitschmann bemerkt, dass die Bedeutung aller spontan aufsteigen-
Vorstellungen als Selbstvorwürfe (Tausk) nur einem be-
stimmten Typus entspreche (Tausk: dem Zwangstypus).
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