S.
Aus Vereinen und Versammlungen.
Die internationale Gesellschaft fiir Sexualforschung (Präsident Geh, Re-
gierungsrat Prof. Dr. Julius Wolf, Berlin) veranstaltet am 31. Oktober,
1. und 2. November d. J. in Berlin ihren ersten Kongreß,
Er wird das gesamte Gebiet der wissenschaftlichen Sexualforschung um-
fassen und voraussichtlich in eine biologisch-medizinische, eine sozial- und
kulturwissenschaftliche, eine juristische (einschließlich der Kriminal-Anthropo-
logie und Psychologie) und eine philosophisch-psychologisch-püdagogische Sektion
geteilt werden. Die Verhandlungssprachen sind deutsch, englisch, französisch;
jedoch ist der Prisident befugt, fir besondere Fille auch andere Sprachen
zuzulassen.
Von den bisher angemeldeten Vorträgen nennen wir:
Prof. Dr. Broman, Lund: „Ursachen und Verbreitung der natürlichen Sterili-
tät und ihr Anteil am Geburtenrückgang“.
Geh. Med.-Rat Prof. Dr. Fritsch, Berlin: „Thema vorbehalten“,
Prof. Dr. Hans Groß, Graz: „Vergleichende Kriminalpsychologie der Ge-
schlechter“,
Prof. Dr. Ch. Klumker, Frankfurt a. M., und Pastor Wilhelm Pfeiffer,
Berlin: „Was wird aus den Unehelichen?“
Prof. Dr. Mingazzini, Rom: „Weibliche Kriminalität und Menses*.
Prof. Dr. W. Mittermaier, Gießen: „Die Stellung des Strafrechts zu den
Sexualdelikten im Wandel der Geschichte“.
Dr. Albert Moll, Berlin: „Zur Psychologie, Biologie und Soziologie der alten
Jungfer“,
Prof. Dr. Sellheim, Tübingen: „Fortpflanzung und Fortpflanzungsbereit-
schaft als Arbeit der Frau“,
Prof. Dr. E. Steinach, Wien: ,BeeinfluBbarkeit der Geschlechtscharaktere“.
Prof. Dr. Steinmetz, Amsterdam: ,Der individuelle Faktor in der Rassen-
mischung“.
Geh. Reg.-Rat Prof. Dr. Julius Wolf, Berlin: ,Sexualwissenschaft als Kultur-
wissenschaft“.
Für die Mitglieder der Gesellschaft ist die Teilnahme am Kongreß frei,
Nichtmitglieder haben eine Einschreibgebühr von M. 10.— zu zahlen. — An-
meldungen zum Kongreß auch von Vorträgen werden schon jetzt an den
zweiten Schriftführer, Dr. Max Marcuse, Berlin W. 35, Liitzowstr. 85, er-
beten, an den auch alle sonstigen Anfragen betreffend den Kongreß und die
Gesellschaft zu richten sind.
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