Die Verneinung 1925-003/1925

Freud, Sigmund (1925-003/1925): Die Verneinung

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    Die Verneinung

    Von
    Sigm. Freud

    Die Art, wie unsere Patienten ihre Einfälle während der analy-
    tischen Arbeit vorbringen, gibt uns Anlaß zu einigen interessanten
    Beobachtungen. „Sie werden jetzt denken, ich will etwas Beleidi-
    gendes sagen, aber ich habe wirklich nicht diese Absicht.“ Wir
    verstehen, das ist die Abweisung eines eben auftauchenden Einfalles
    durch Projektion. Oder: „Sie fragen, wer diese Person im Traume
    sein kann. Die Mutter ist es nicht.“ Wir berichtigen: Also ist
    es die Mutter. Wir nehmen uns die Freiheit, bei der Deutung
    von der Verneinung abzusehen und den reinen Inhalt des Einfalls
    herauszugreifen. Es ist so, als ob der Patient gesagt hätte: „Mir
    ist zwar die Mutter zu dieser Person eingefallen, aber ich habe keine
    Lust, diesen Einfall gelten zu lassen.“

    Gelegentlich kann man sich eine gesuchte Aufklärung über das
    unbewußte Verdrängte auf eine sehr bequeme Weise verschaffen.
    Man fragt: Was halten Sie wohl für das Aller unwahrscheinlichste
    in jener Situation? Was, meinen Sie, ist Ihnen damals am fernsten
    gelegen? Geht der Patient in die Falle und nennt das, woran er
    am wenigsten glauben kann, so hat er damit fast immer das Richtige
    zugestanden. Ein hübsches Gegenstück zu diesem Versuch stellt

    Imago XI.

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    sich oft beim Zwangsneurotiker her, der bereits in das Verständnis
    seiner Symptome eingeführt worden ist. „Ich habe eine neue
    Zwangsvorstellung bekommen. Mir ist sofort dazu eingefallen, sie
    könnte dies Bestimmte bedeuten. Aber nein, das kann ja nicht
    wahr sein, sonst hätte es mir nicht einfallen können.“ Was er
    mit dieser der Kur abgelauschten Begründung verwirft, ist natürlich
    der richtige Sinn der neuen Zwangsvorstellung.

    Ein verdrängter Vorstellungs- oder Gedankeninhalt kann also
    zum Bewußtsein durchdringen, unter der Bedingung, daß er sich
    verneinen läßt. Die Verneinung ist eine Art, das Verdrängte zur
    Kenntnis zu nehmen, eigentlich schon eine Aufhebung der Ver-
    drängung, aber freilich keine Annahme des Verdrängten. Man sieht,
    wie sich hier die intellektuelle Funktion vom affektiven Vorgang
    scheidet. Mit Hilfe der Verneinung wird nur die eine Folge des
    Verdrängungsvorganges rückgängig gemacht, daß dessen Vorstel-
    lungsinhalt nicht zum Bewußtsein gelangt. Es resultiert daraus
    eine Art von intellektueller Annahme des Verdrängten bei Fort-
    bestand des Wesentlichen an der Verdrängung.1 Im Verlauf der
    analytischen Arbeit schaffen wir oft eine andere, sehr wichtige
    und ziemlich befremdende Abänderung derselben Situation. Es
    gelingt uns, auch die Verneinung zu besiegen und die volle
    intellektuelle Annahme des Verdrängten durchzusetzen, – der
    Verdrängungsvorgang selbst ist damit noch nicht aufgehoben.

    Da es die Aufgabe der intellektuellen Urteilsfunktion ist, Ge-
    dankeninhalte zu bejahen oder zu verneinen, haben uns die vor-
    stehenden Bemerkungen zum psychologischen Ursprung dieser
    Funktion geführt. Etwas im Urteil verneinen, heißt im Grunde:
    das ist etwas, was ich am liebsten verdrängen möchte. Die Ver-
    urteilung ist der intellektuelle Ersatz der Verdrängung, ihr Nein


    1) Derselbe Vorgang liegt dem bekannten Vorgang des „Berufens“ zugrunde.
    „Wie schön, daß ich meine Migräne so lange nicht gehabt habe!“ Das ist aber die
    erste Ankündigung des Anfalls, dessen Herannahen man bereits verspürt, aber noch
    nicht glauben will.

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    ein Merkzeichen derselben, ein Ursprungszertifikat etwa wie das
    ,made in Germany‘. Vermittels des Verneinungssymbols macht
    sich das Denken von den Einschränkungen der Verdrängung frei
    und bereichert sich um Inhalte, deren es für seine Leistung nicht
    entbehren kann.

    Die Urteilsfunktion hat im wesentlichen zwei Entscheidungen
    zu treffen. Sie soll einem Ding eine Eigenschaft zu- oder ab-
    sprechen, und sie soll einer Vorstellung die Existenz in der Realität
    zugestehen oder bestreiten. Die Eigenschaft, über die entschieden
    werden soll, könnte ursprünglich gut oder schlecht, nützlich oder
    schädlich gewesen sein. In der Sprache der ältesten, oralen Trieb-
    regungen ausgedrückt: das will ich essen oder will es ausspucken,
    und in weitergehender Übertragung: das will ich in mich ein-
    führen und das aus mir ausschließen. Also: es soll in mir oder
    außer mir sein. Das ursprüngliche Lust-Ich will, wie ich an
    anderer Stelle ausgeführt habe, alles Gute sich introjizieren, alles
    Schlechte von sich werfen. Das Schlechte, das dem Ich Fremde,
    das außen Befindliche ist ihm zunächst identisch.1)

    Die andere der Entscheidungen der Urteilsfunktion, die über
    die reale Existenz eines vorgestellten Dinges, ist ein Interesse des
    endgültigen Real-Ichs, das sich aus dem anfänglichen Lust-Ich
    entwickelt. (Realitätsprüfung.) Nun handelt es sich nicht mehr
    darum, ob etwas Wahrgenommenes (ein Ding) ins Ich aufgenommen
    werden soll oder nicht, sondern ob etwas im Ich als Vorstellung
    Vorhandenes auch in der Wahrnehmung (Realität) wiedergefunden
    werden kann. Es ist, wie man sieht, wieder eine Frage des Außen
    und Innen. Das nicht Reale, bloß Vorgestellte, Subjektive, ist
    nur innen, das andere, Reale, auch im Draußen vorhanden. In
    dieser Entwicklung ist die Rücksicht auf das Lustprinzip beiseite
    gesetzt worden. Die Erfahrung hat gelehrt, es ist nur nicht wichtig,
    ob ein Ding (Befriedigungsobjekt) die „gute“ Eigenschaft besitzt,

    1)Vgl. hiezu die Ausführungen in „Triebe und Triebschicksale“. (Ges. Schriften V.)

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    also die Aufnahme ins Ich verdient, sondern auch, ob es in der
    Außenwelt da ist, so daß man sich seiner nach Bedürfnis be-
    mächtigen kann. Um diesen Fortschritt zu verstehen, muß man
    sich daran erinnern, daß alle Vorstellungen von Wahrnehmungen
    stammen, Wiederholungen derselben sind. Ursprünglich ist also
    schon die Existenz der Vorstellung eine Bürgschaft für die Realität
    des Vorgestellten. Der Gegensatz zwischen Subjektivem und Ob-
    jektivem besteht nicht von Anfang an. Er stellt sich erst dadurch
    her, daß das Denken die Fähigkeit besitzt, etwas einmal Wahr-
    genommenes durch Reproduktion in der Vorstellung wieder gegen-
    wärtig zu machen, während das Objekt draußen nicht mehr vor-
    handen zu sein braucht. Der erste und nächste Zweck der Reali-
    tätsprüfung ist also nicht, ein dem Vorgestellten entsprechendes
    Objekt in der realen Wahrnehmung zu finden, sondern es wieder-
    zufinden, sich zu überzeugen, daß es noch vorhanden ist. Ein
    weiterer Beitrag zur Entfremdung zwischen dem Subjektiven und
    dem Objektiven rührt von einer andern Fähigkeit des Denkver-
    mögens her. Die Reproduktion der Wahrnehmung in der Vor-
    stellung ist nicht immer deren getreue Wiederholung; sie kann
    durch Weglassungen modifiziert, durch Verschmelzungen verschie-
    dener Elemente verändert sein. Die Realitätsprüfung hat dann zu
    kontrollieren, wie weit diese Entstellungen reichen. Man erkennt
    aber als Bedingung für die Einsetzung der Realitätsprüfung, daß
    Objekte verloren gegangen sind, die einst reale Befriedigung gebracht
    hatten.

    Das Urteilen ist die intellektuelle Aktion, die über die Wahl
    der motorischen Aktion entscheidet, dem Denkaufschub ein Ende
    setzt und vom Denken zum Handeln überleitet. Auch über den
    Denkaufschub habe ich bereits an anderer Stelle gehandelt. Er
    ist als eine Probeaktion zu betrachten, ein motorisches Tasten mit
    geringen Abfuhraufwänden. Besinnen wir uns: wo hatte das Ich ein
    solches Tasten vorher geübt, an welcher Stelle die Technik erlernt,

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    Die Verneinung


    die es jetzt bei den Denkvorgängen anwendet? Dies geschah am
    sensorischen Ende des seelischen Apparats, bei den Sinneswahr-
    nehmungen. Nach unserer Annahme ist ja die Wahrnehmung
    kein rein passiver Vorgang, sondern das Ich schickt periodisch
    kleine Besetzungsmengen in das Wahrnehmungssystem, mittels
    deren es die äußeren Reize verkostet, um sich nach jedem solchen
    tastenden Vorstoß wieder zurückzuziehen.

    Das Studium des Urteils eröffnet uns vielleicht zum erstenmal
    die Einsicht in die Entstehung einer intellektuellen Funktion aus
    dem Spiel der primären Triebregungen. Das Urteilen ist die zweck-
    mäßige Fortentwicklung der ursprünglich nach dem Lustprinzip
    erfolgten Einbeziehung ins Ich oder Ausstoßung aus dem Ich.
    Seine Polarität scheint der Gegensätzlichkeit der beiden von uns
    angenommenen Triebgruppen zu entsprechen. Die Bejahung – als
    Ersatz der Vereinigung – gehört dem Eros an, die Verneinung
    – Nachfolge der Ausstoßung – dem Destruktionstrieb. Die all-
    gemeine Verneinungslust, der Negativismus, mancher Psychotiker
    ist wahrscheinlich als Anzeichen der Triebentmischung durch Ab-
    zug der libidinösen Komponenten zu verstehen. Die Leistung der
    Urteilsfunktion wird aber erst dadurch ermöglicht, daß die Schöpfung
    des Verneinungssymbols dem Denken einen ersten Grad von Un-
    abhängigkeit von den Erfolgen der Verdrängung und somit auch
    vom Zwang des Lustprinzips gestattet hat.

    Zu dieser Auffassung der Verneinung stimmt es sehr gut, daß
    man in der Analyse kein „Nein“ aus dem Unbewußten auffindet
    und daß die Anerkennung des Unbewußten von seiten des Ichs
    sich in einer negativen Formel ausdrückt. Kein stärkerer Beweis
    für die gelungene Aufdeckung des Unbewußten, als wenn der
    Analysierte mit dem Satze: Das habe ich nicht gedacht, oder:
    Daran habe ich nicht (nie) gedacht, darauf reagiert.