Freud, Sigmund (1913-001/1912.3-2): II. Das Tabu und die Ambivalenz der Gefühlsregungen [II.]
S.
20
IMAGO
ZEITSCHRIFT FÜR ANWENDUNG DER PSYCHO-
ANALYSE AUF DIE GEISTESWISSENSCHAFTENHERAUSGEGEBEN VON PROFESSOR S. FREUD
I. 4. SCHRIFTLEITUNG:
OTTO RANK / DR. HANNS SACHS 1912
Über einige Übereinstimmungen im Seelenleben der
Wilden und der Neurotiker.Von SIGM. FREUD.
II.
Das Tabu und die Ambivalenz der Gefühlsregungen.
Wir wollen nun wissen, welchen Wert unsere Gleich-
stellung des Tabu mit der Zwangsneurose und die
auf Grund dieser Vergleichung gegebene Auffassung
des Tabu beanspruchen kann. Ein solcher Wert liegt offenbar nur
vor, wenn unsere Auffassung einen Vorteil bietet, der sonst nicht
zu haben ist, wenn sie ein besseres Verständnis des Tabu ge-
stattet, als uns sonst möglich wird. Wir sind vielleicht geneigt zu
behaupten, daß wir diesen Nachweis der Brauchbarkeit im Vor-
stehenden bereits erbracht haben, wir werden aber versuchen
müssen, ihn zu verstärken, indem wir die Erklärung der Tabu-
verbote und Gebräuche ins Einzelne fortsetzen.
Es steht uns aber auch ein anderer Weg offen. Wir können
die Untersuchung anstellen, ob nicht ein Teil der Voraussetzungen,
die wir von der Neurose her auf das Tabu übertragen haben, oder
der Folgerungen, zu denen wir dabei gelangt sind, an den Phäno-
menen des Tabu unmittelbar erweisbar ist. Wir müssen uns nur
entscheiden, wonach wir suchen wollen. Die Behauptung über die
Genese des Tabu, es stamme von einem uralten Verbote ab,
welches dereinst von außen auferlegt worden ist, entzieht sich natür-
lich dem Beweise. Wir werden also eher die psychologischen
Bedingungen fürs Tabu zu bestätigen suchen, welche wir für die
Zwangsneurose kennen gelernt haben. Wie gelangten wir bei der
Neurose zur Kenntnis dieser psychologischen Momente? Durch das
analytische Studium der Symptome, vor allem der Zwangshand-
lungen, der Abwehrmaßregeln und Zwangsgebote. Wir fanden an
ihnen die besten Anzeichen für ihre Abstammung von ambi-
valenten Regungen oder Tendenzen, wobei sie entweder gleich-S.
302
zeitig dem Wunsch wie dem Gegenwunsch entsprechen oder vor-
wiegend im Dienste der einen von den beiden entgegengesetzten
Tendenzen stehen. Wenn es uns nun gelänge, auch an den Tabu-
vorschriften die Ambivalenz, das Walten entgegengesetzter Tendenzen
aufzuzeigen, oder unter ihnen einige aufzufinden, die nach der Art
von Zwangshandlungen beiden Strömungen gleichzeitigen Ausdruck
geben, so wäre die psychologische Übereinstimmung zwischen dem
Tabu und der Zwangsneurose im nahezu wichtigsten Stück gesichert.
Die beiden fundamentalen Tabuverbote sind, wie vorhin er-
wähnt, für unsere Analyse durch die Zugehörigkeit zum Totemismus
unzugänglich, ein anderer Anteil der Tabusatzungen ist sekundärer
Abkunft und für unsere Absicht nicht verwertbar. Das Tabu ist
nämlich bei den entsprechenden Völkern die allgemeine Form der
Gesetzgebung geworden und in den Dienst von sozialen Tendenzen
getreten, die sicherlich jünger sind als das Tabu selbst, wie z. B.
die Tabu, die von Häuptlingen und Priestern auferlegt werden, um
sich Eigentum und Vorrechte zu sichern. Doch bleibt uns eine
große Gruppe von Vorschriften übrig, an denen unsere Unter-
suchung vorgenommen werden kann, ich hebe aus dieser die Tabu
heraus, die sich a. an Feinde, b. an Häuptlinge, c. an Tote
knüpfen, und werde das zu behandelnde Material der ausgezeichneten
Sammlung von J. G. Frazer in seinem großen Werke: »The
golden bough« entnehmen*.a) Die Behandlung der Feinde.
Wenn wir geneigt waren, den wilden und halbwilden Völkern
ungehemmte und reuelose Grausamkeit gegen ihre Feinde zuzu-
schreiben, so werden wir mit großem Interesse erfahren, daß auch
bei ihnen die Tötung eines Menschen zur Befolgung einer Reihe
von Vorschriften zwingt, welche den Tabugebräuchen zugeordnet
werden. Diese Vorschriften sind mit Leichtigkeit in vier Gruppen
zu bringen, sie fordern 1. Versöhnung des getöteten Feindes,
2. Beschränkungen und 3. Sühnehandlungen, Reinigungen des Mörders
und 4. gewisse zeremonielle Vornahmen. Wie allgemein oder wie
vereinzelt solche Tabugebräuche bei diesen Völkern sein mögen,
läßt sich einerseits aus unseren unvollständigen Nachrichten nicht
mit Sicherheit entscheiden, und ist anderseits für unser Interesse an
diesen Vorkommnissen gleichgiltig. Immerhin darf man annehmen,
daß es sich um weitverbreitete Gebräuche und nicht um ver-
einzelte Sonderbarkeiten handelt.Die Versöhnungsgebräuche auf der Insel Timor, nachdem
eine siegreiche Kriegerschar mit den abgeschnittenen Köpfen der
besiegten Feinde zurückkehrt, sind darum besonders bedeutsam,
weil überdies der Führer der Expedition von schweren Be-
schränkungen betroffen wird (s. u.). »Bei dem feierlichen Einzug der*Third edition, part II.: Taboo and the perils of the soul 1911.
S.
303
Sieger werden Opfer dargebracht, um die Seelen der Feinde zu
versöhnen, sonst müßte man Unheil für die Sieger vorhersehen.
Es wird ein Tanz aufgeführt, und dabei ein Gesang vorgetragen,
in welchem der erschlagene Feind beklagt und seine Verzeihung
erbeten wird: »Zürne uns nicht, weil wir deinen Kopf hier bei uns
haben; wäre uns das Glück nicht hold gewesen, so hingen jetzt
vielleicht unsere Köpfe in deinem Dorf. Wir haben dir ein Opfer
gebracht, um dich zu besänftigen. Nun darf dein Geist zufrieden
sein und uns in Ruhe lassen. Warum bist du unser Feind ge-
wesen? Wären wir nicht besser Freunde geblieben? Dann wäre
dein Blut nicht vergossen und dein Kopf nicht abgeschnitten
worden«.*)Ähnliches findet sich bei den Palu in Celebes; die Gallas
opfern den Geistern ihrer erschlagenen Feinde, ehe sie ihr Heimats-
dorf betreten. (Nach Paulitschke, Ethnographie Nordost-
Afrikas.)Andere Völker haben das Mittel gefunden, um aus ihren
früheren Feinden nach deren Tod Freunde, Wächter und Be-
schützer zu machen. Es besteht in der zärtlichen Behandlung der
abgeschnittenen Köpfe, wie manche wilde Stämme Borneos sich
deren rühmen. Wenn die See-Dayaks von Sarawak von einem
Kriegszug einen Kopf nach Hause bringen, so wird dieser Monate
hindurch mit der ausgesuchtesten Liebenswürdigkeit behandelt und
mit den zärtlichsten Namen angesprochen, über die ihre Sprache
verfügt. Die besten Bissen von ihren Mahlzeiten werden ihm in
den Mund gesteckt, Leckerbissen und Zigarren. Er wird wiederholt
gebeten, seine früheren Freunde zu hassen und seinen neuen
Wirten seine Liebe zu schenken, da er jetzt einer der ihrigen ist.
Man würde sehr irre gehen, wenn man an dieser uns gräßlich er-
scheinenden Behandlung dem Hohn einen Anteil zuschriebe.**)Bei mehreren der wilden Stämme Nordamerikas ist die
Trauer um den erschlagenen und skalpierten Feind den Beob-
achtern aufgefallen. Wenn ein Choctaw einen Feind getötet
hatte, so begann für ihn eine monatlange Trauer, während welcher
er sich schweren Einschränkungen unterwarf. Ebenso trauerten die
Dacota-Indianer. Wenn die Osagen, bemerkt ein Gewährs-
mann, ihre eigenen Toten betrauert hatten, so trauerten sie dann
um den Feind, als ob er ein Freund gewesen wäre.***)Noch ehe wir auf die anderen Klassen von Tabugebräuchen
zur Behandlung der Feinde eingehen, müssen wir gegen eine nahe-
liegende Einwendung Stellung nehmen. Die Motivierung dieser
Versöhnungsvorschriften, wird man uns mit Frazer und anderen
entgegenhalten, ist einfach genug und hat nichts mit einer »Ambi-
*) Frazer, l. c., p. 166.
**) Frazer, Adonis, Attis, Osiris, p. 248, 1907. — Nach Hugh Low,
Sarawak, London 1848.***) J. O. Dorsay bei Frazer, Taboo etc., p. 181.
S.
304
valenz« zu tun. Diese Völker werden von abergläubischer Furcht
vor den Geistern der Erschlagenen beherrscht, einer Furcht, die auch
dem klassischen Altertum nicht fremd war, die der große britische
Dramatiker in den Halluzinationen Macbeths und Richards III.
auf die Bühne gebracht hat. Aus diesem Aberglauben leiten sich
folgerichtig alle die Versöhnungsvorschriften ab, wie auch die
später zu besprechenden Beschränkungen und Sühnungen; für diese
Auffassung sprechen noch die in der vierten Gruppe vereinigten
Zeremonien, die keine andere Auslegung zulassen, als von Be-
mühungen, die den Mördern folgenden Geister der Erschlagenen zu
verjagen*). Zum Überfluß gestehen die Wilden ihre Angst vor den
Geistern der getöteten Feinde direkt ein und führen die besprochenen
Tabugebräuche selbst auf sie zurück.Diese Einwendung ist in der Tat naheliegend, und wenn sie
ebenso ausreichend wäre, könnten wir uns die Mühe unseres
Erklärungsversuches gerne ersparen. Wir verschieben es auf später,
uns mit ihr auseinanderzusetzen und stellen ihr zunächst nur die
Auffassung entgegen, die sich aus den Voraussetzungen der vorigen
Erörterungen über das Tabu ableitet. Wir schließen aus all diesen
Vorschriften, daß im Benehmen gegen die Feinde noch andere als
bloß feindselige Regungen zum Ausdruck kommen. Wir erblicken in
ihnen Äußerungen der Reue, der Wertschätzung des Feindes, des
bösen Gewissens, ihn ums Leben gebracht zu haben. Es will uns
scheinen, als wäre auch in diesen Wilden das Gebot lebendig: Du
sollst nicht töten, welches nicht ungestraft verletzt werden darf,
lange vor jeder Gesetzgebung, die aus den Händen eines Gottes
empfangen wird.Kehren wir nun zu den anderen Klassen von Tabuvorschriften
zurück. Die Beschränkungen des siegreichen Mörders sind
ungemein häufig und meist von ernster Art. Auf Timor (vgl. die
Versöhnungsgebräuche oben) darf der Führer der Expedition nicht
ohne weiteres in sein Haus zurückkehren. Es wird für ihn eine
besondere Hütte errichtet, in welcher er zwei Monate mit der Be-
folgung verschiedener Reinigungsvorschriften beschäftigt verbringt.
In dieser Zeit darf er sein Weib nicht sehen, auch sich nicht selbst
ernähren, eine andere Person muß ihm das Essen in den Mund
schieben**). – Bei einigen Dayakstämmen müssen die vom erfolg-
reichen Kriegszug Heimkehrenden einige Tage lang abgesondert
bleiben und sich gewisser Speisen enthalten, sie dürfen auch kein
Eisen berühren und bleiben ihren Frauen ferne. – In Logea,
einer Insel nahe bei Neuguinea, schließen sich Männer, die
Feinde getötet oder daran teilgenommen haben, für eine Woche in ihren*) Frazer, Taboo, p. 169 u. s. f. p. 174. Diese Zeremonien bestehen in
Schlagen mit den Schildern, Schreien, Brüllen und Erzeugung von Lärm mit Hilfe
von Instrumenten usw.**) Frazer, Taboo, p. 166, nach S. Müller, Reizen en Onderzoekingen
in den Indischen Archipel, Amsterdam 1857.S.
305
Häusern ein. Sie vermeiden jeden Umgang mit ihren Frauen und ihren
Freunden, rühren Nahrungsmittel nicht mit ihren Händen an und
nähren sich nur von Pflanzenkost, die in besonderen Gefäßen für
sie gekocht wird. Als Grund für diese letzte Beschränkung wird an-
gegeben, daß sie das Blut des Erschlagenen nicht riechen dürfen,
sie würden sonst erkranken und sterben. – Bei dem Toaripi-
oder Motumotu-Stamm auf Neuguinea darf ein Mann, der
einen anderen getötet hat, seinem Weib nicht nahe kommen und
Nahrung nicht mit seinen Fingern berühren. Er wird von anderen
Personen mit besonderer Nahrung gefüttert. Dies dauert bis zum
nächsten Neumond.Ich unterlasse es, die bei Frazer mitgeteilten Fälle von Be-
schränkungen des siegreichen Mörders vollzählig anzuführen, und
hebe nur noch solche Beispiele hervor, in denen der Tabucharakter
besonders auffällig ist, oder die Beschränkung im Verein mit
Sühne, Reinigung und Zeremoniell auftritt.Bei den Monumbos in Deutsch-Neuguinea wird jeder, der
einen Feind im Kampfe getötet hat, »unrein«, wofür dasselbe Wort
gebraucht wird, das auf Frauen während der Menstruation oder
des Wochenbettes Anwendung findet. Er darf durch lange Zeit das
Klubhaus der Männer nicht verlassen, während sich die Mitbewohner
seines Dorfes um ihn versammeln und seinen Sieg mit Liedern und
Tänzen feiern. Er darf niemand, nicht einmal seine eigene Frau und seine
Kinder berühren; täte er es, so würden sie von Geschwüren be-
fallen werden. Er wird dann rein durch Waschungen und anderes
Zeremoniell.Bei den Natchez in Nordamerika waren junge Krieger,
die den ersten Skalp erbeutet hatten, durch sechs Monate zur Be-
folgung gewisser Entsagungen genötigt. Sie durften nicht bei ihren
Frauen schlafen und kein Fleisch essen, erhielten nur Fisch und
Maispudding zur Nahrung. Wenn ein Choctaw einen Feind
getötet und skalpiert hatte, begann für ihn eine Trauerzeit von
einem Monat, während welcher er sein Haar nicht kämmen durfte.
Wenn es ihn am Kopf juckte, durfte er sich nicht mit der Hand
kratzen, sondern bediente sich dazu eines kleinen Steckens.Wenn ein Pima-Indianer einen Apachen getötet hatte,
so mußte er sich schweren Reinigungs- und Sühnezeremonien unter-
werfen. Während einer sechzehntägigen Fastenzeit durfte er Fleisch
und Salz nicht berühren, auf kein brennendes Feuer schauen, zu
keinem Menschen sprechen. Er lebte allein im Wald, von einer alten
Frau bedient, die ihm spärliche Nahrung brachte, badete oft im
nächsten Fluß und trug – als Zeichen der Trauer – einen Klumpen
Lehm auf seinem Haupte. Am siebzehnten Tag fand dann die
öffentliche Zeremonie der feierlichen Reinigung des Mannes und
seiner Waffen statt. Da die Pima-Indianer das Tabu des Mörders viel
ernster nahmen als ihre Feinde und die Sühne und Reinigung nicht
wie diese bis nach der Beendigung des Feldzuges aufzuschiebenS.
306
pflegten, litt ihre Kriegstüchtigkeit sehr unter ihrer sittlichen Strenge
oder Frömmigkeit, wenn man will. Trotz ihrer außerordentlichen
Tapferkeit erwiesen sie sich den Amerikanern als unbefriedigende
Bundesgenossen in ihren Kämpfen gegen die Apachen.
So interessant die Einzelheiten und Variationen der Sühne-
und Reinigungszeremonien nach Tötung eines Feindes für eine tiefer
eindringende Betrachtung auch sein mögen, so breche ich deren Mit-
teilung doch ab, weil sie uns keine neuen Gesichtspunkte eröffnen
können. Vielleicht führe ich noch an, daß die zeitweilige oder
permanente Isolierung des berufsmäßigen Henkers, die sich bis in
unsere Neuzeit erhalten hat, in diesen Zusammenhang gehört. Die
Stellung des »Freimannes« in der mittelalterlichen Gesellschaft ver-
mittelt in der Tat eine gute Vorstellung von dem »Tabu« der
Wilden*).In der gangbaren Erklärung all dieser Versöhnungs=, Be-
schränkungs=, Sühne= und Reinigungsvorschriften werden zwei
Prinzipien mit einander kombiniert. Die Fortsetzung des Tabu vom
Toten her auf alles, was mit ihm in Berührung gekommen ist, und
die Furcht vor dem Geist des Getöteten. Auf welche Weise diese
beiden Momente miteinander zur Erklärung des Zeremoniells zu
kombinieren sind, ob sie als gleichwertig aufgefaßt werden sollen,
ob das eine das primäre, das andere sekundär ist, und welches, das
wird nicht gesagt und ist in der Tat nicht leicht anzugeben. Dem-
gegenüber betonen wir die Einheitlichkeit unserer Auffassung, wenn
wir all diese Vorschriften aus der Ambivalenz der Gefühlsregungen
gegen den Feind ableiten.b) Das Tabu der Herrscher.
Das Benehmen primitiver Völker gegen ihre Häuptlinge,
Könige, Priester wird von zwei Grundsätzen regiert, die einander
eher zu ergänzen als zu widersprechen scheinen. Man muß sich vor
ihnen hüten und man muß sie behüten**). Beides geschieht vermittelst
einer Unzahl von Tabuvorschriften. Warum man sich vor den
Herrschern hüten muß, ist uns bereits bekannt geworden; weil sie
die Träger jener geheimnisvollen und gefährlichen Zauberkraft sind,
die sich wie eine elektrische Ladung durch Berührung mitteilt und
dem selbst nicht durch eine ähnliche Ladung Geschützten Tod und
Verderben bringt. Man vermeidet also jede mittelbare oder un-
mittelbare Berührung mit der gefährlichen Heiligkeit und hat, wo
solche nicht zu vermeiden ist, ein Zeremoniell gefunden, um die
gefürchteten Folgen abzuwenden. Die Nubas in Ostafrika glauben
z. B., daß sie sterben müssen, wenn sie das Haus ihres Priester-
königs betreten, daß sie aber dieser Gefahr entgehen, wenn sie beim*) Zu diesen Beispielen s. Frazer, Taboo, p. 165—190. »Manslayers
tabooed«.**) Frazer, Taboo, p. 132; »He must not only be guarded, he must also
be guarded against«.S.
307
Eintritt die linke Schulter entblößen und den König veranlassen,
diese mit seiner Hand zu berühren. So trifft das Merkwürdige ein,
daß die Berührung des Königs das Heil- und Schutzmittel gegen die
Gefahren wird, welche aus der Berührung des Königs hervorgehen,
aber es handelt sich dabei wohl um die Heilkraft der absichtlichen,
vom Könige ausgehenden Berührung im Gegensatz zur Gefahr, daß
man ihn berühre, um den Gegensatz der Passivität und der Aktivität
gegen den König.Wenn es sich um die Heilwirkung der königlichen Berührung
handelt, brauchen wir die Beispiele nicht bei Wilden zu suchen. Die
Könige von England haben in Zeiten, die noch nicht weit zurück-
liegen, diese Kraft an der Skrophulose geübt, die darum den Namen:
»The King’s Evil« trug. Königin Elisabeth entsagte diesem Stück
ihrer königlichen Prärogative ebensowenig wie irgend ein anderer
ihrer späteren Nachfolger. Charles I. soll im Jahre 1633 hundert
Kranke auf einen Streich geheilt haben. Unter dessen zuchtlosem
Sohn Charles II. feierten nach der Überwindung der großen
englischen Revolution die Königsheilungen bei Skropheln ihre
höchste Blüte.Dieser König soll im Laufe seiner Regierung bei hundert-
tausend Skrophulöse berührt haben. Das Gedränge der Heilung-
suchenden pflegte bei diesen Gelegenheiten so groß zu sein, daß
einmal sechs oder sieben von ihnen anstatt der Heilung den Tod
durch Erdrücktwerden fanden. Der skeptische Oranier, Wilhelm III.,
der nach der Vertreibung der Stuarts König von England wurde,
weigerte sich des Zaubers, das einzigemal, als er sich zu einer
solchen Berührung herbeiließ, tat er es mit den Worten: »Gott gebe
Euch eine bessere Gesundheit und mehr Verstand«*).Von der fürchterlichen Wirkung der Berührung, in welcher
man, ob auch unabsichtlich, gegen den König, oder was zu ihm
gehört, aktiv wird, mag folgender Bericht Zeugnis ablegen. Ein
Häuptling von hohem Rang und großer Heiligkeit auf Neuseeland
hatte einst die Reste seiner Mahlzeit am Wege stehen lassen. Da
kam ein Sklave daher, ein junger, kräftiger, hungriger Gesell, sah
das Zurückgelassene und machte sich darüber, um es aufzuessen.
Kaum war er fertig worden, da teilte ihm ein entsetzter Zu-
schauer mit, daß es die Mahlzeit des Häuptlings gewesen sei, an
welcher er sich vergangen habe. Er war ein starker mutiger Krieger
gewesen, aber sobald er diese Auskunft vernommen hatte, stürzte
er zusammen, wurde von gräßlichen Zuckungen befallen und starb
gegen Sonnenuntergang des nächsten Tages**). Eine Maorifrau hatte
gewisse Früchte gegessen und dann erfahren, daß diese von einem
mit Tabu belegten Ort herrührten. Sie schrie auf, der Geist des
Häuptlings, den sie so beleidigt, werde sie gewiß töten. Dies geschah*)Frazer, The magic art I, p. 368.
**)Old New Zealand, by a Pakeha Maori (London 1884), bei Frazer
Tabu, p. 135.S.
308
am Nachmittag und am nächsten Tag um zwölf Uhr war sie tot*.
Das Feuerzeug eines Maori-Häuptlings brachte einmal mehrere
Personen ums Leben. Der Häuptling hatte es verloren, andere
fanden es und bedienten sich seiner, um ihre Pfeifen anzuzünden.
Als sie erfuhren, wessen Eigentum das Feuerzeug sei, starben sie
alle vor Schrecken**.Es ist nicht zu verwundern, wenn sich das Bedürfnis fühlbar
machte, so gefährliche Personen wie Häuptlinge und Priester von
den anderen zu isolieren, eine Mauer um sie aufzuführen, hinter
welcher sie für die anderen unzugänglich waren. Es mag uns die
Erkenntnis dämmern, daß diese ursprünglich aus Tabuvorschriften
gefügte Mauer heute noch als höfisches Zeremoniell existiert.Aber der vielleicht größere Teil dieses Tabu der Herrscher
läßt sich nicht auf das Bedürfnis des Schutzes vor ihnen zurück-
führen. Der andere Gesichtspunkt in der Behandlung der privilegierten
Personen, das Bedürfnis, sie selbst vor den ihnen drohenden Ge-
fahren zu schützen, hat an der Schaffung der Tabu und somit an
der Entstehung der höfischen Etikette den deutlichsten Anteil
gehabt.Die Notwendigkeit, den König vor allen erdenklichen Gefahren
zu schützen, ergibt sich aus seiner ungeheuern Bedeutung für das
Wohl und Wehe seiner Untertanen. Streng genommen ist es seine
Person, die den Lauf der Welt reguliert; sein Volk hat ihn nicht
nur für den Regen und Sonnenschein zu danken, der die Früchte
der Erde gedeihen läßt, sondern auch für den Wind, der Schiffe an
ihre Küste bringt und für den festen Boden, auf den sie ihre Füße
setzen***.Diese Könige der Wilden sind mit einer Machtfülle und einer
Fähigkeit, zu beglücken, ausgestattet, die nur Göttern zu eigen ist,
und an welche auf späteren Stufen der Zivilisation nur die servilsten
ihrer Höflinge Glauben heucheln werden.Es erscheint ein offenbarer Widerspruch, daß Personen von
solcher Machtvollkommenheit selbst der größten Sorgfalt bedürfen,
um vor den sie bedrohenden Gefahren beschützt zu werden, aber
es ist nicht der einzige Widerspruch, der in der Behandlung königlicher
Personen bei den Wilden zutage tritt. Diese Völker halten es auch
für notwendig, ihre Könige zu überwachen, daß sie ihre Kräfte im
rechten Sinne verwenden; sie sind ihrer guten Intentionen oder ihrer
Gewissenhaftigkeit keineswegs sicher. Ein Zug von Mißtrauen mengt
sich der Motivierung der Tabuvorschriften für den König bei. »Die
Idee, daß urzeitliches Königtum ein Despotismus ist,« sagt Frazer†,
»demzufolge das Volk nur für seinen Herrscher existiert, ist auf die* W. Brown, New Zealand and its Aborigines (London 1845), bei
Frazer ibid.** Frazer, l. c.
*** Frazer, Taboo. The burden of royalty, p. 7.
† L. c., p. 7.
S.
309
Monarchien, die wir hier im Auge haben, ganz und gar nicht an-
wendbar. Im Gegenteile, in diesen lebt der Herrscher nur für seine
Untertanen, sein Leben hat einen Wert nur so lange, als er die
Pflichten seiner Stellung erfüllt, den Lauf der Natur zum Besten
seines Volkes regelt. Sobald er darin nachläßt oder versagt, wandeln
sich die Sorgfalt, die Hingebung, die religiöse Verehrung, deren
Gegenstand er bisher im ausgiebigsten Maße war, in Haß und Ver-
achtung um. Er wird schmählich davongejagt und mag froh sein,
wenn er das nackte Leben rettet. Heute noch als Gott verehrt, mag
es ihm passieren, morgen als Verbrecher erschlagen zu werden. Aber
wir haben kein Recht, dies veränderte Benehmen seines Volkes als
Unbeständigkeit oder Widerspruch zu verurteilen, das Volk bleibt
vielmehr durchaus konsequent. Wenn ihr König ihr Gott ist, so
denken sie, muß er sich auch als ihr Beschützer erweisen, und wenn
er sie nicht beschützen will, soll er einem anderen, der bereitwilliger
ist, den Platz räumen. So lange er aber ihren Erwartungen ent-
spricht, kennt ihre Sorgfalt für ihn keine Grenzen, und sie nötigen
ihn dazu, sich selbst mit der gleichen Fürsorge zu behandeln. Ein
solcher König lebt wie eingemauert hinter einem System von
Zeremoniell und Etikette, eingesponnen in ein Netz von Ge-
bräuchen und Verboten, deren Absicht keineswegs dahin geht, seine
Würde zu erhöhen, noch weniger sein Wohlbehagen zu steigern,
sondern die einzig und allein bezwecken, ihn vor Schritten zurück-
zuhalten, welche die Harmonie der Natur stören und so ihn, sein
Volk und das ganze Weltall gleichzeitig zugrunde richten könnten.
Diese Vorschriften, weit entfernt, seinem Behagen zu dienen,
mengen sich in jede seiner Handlungen, heben seine Freiheit auf
und machen ihm das Leben, das sie angeblich versichern wollen,
zur Bürde und zur Qual.«Eines der grellsten Beispiele von solcher Fesselung und
Lähmung eines heiligen Herrschers durch das Tabu-Zeremoniell
scheint in der Lebensweise des Mikado von Japan in früheren
Jahrhunderten erzielt worden zu sein. Eine Beschreibung, die jetzt
über zweihundert Jahre alt ist*, erzählt: »Der Mikado glaubt, daß
es seiner Würde und Heiligkeit nicht angemessen sei, den Boden
mit den Füßen zu berühren; wenn er also irgendwohin gehen will,
muß er auf den Schultern von Männern hingetragen werden. Es
geht aber noch viel weniger an, daß er seine heilige Person der freien
Luft aussetze, und die Sonne wird der Ehre nicht gewürdigt, auf sein
Haupt zu scheinen. Allen Teilen seines Körpers wird eine so hohe
Heiligkeit zugeschrieben, daß weder sein Haupthaar, noch sein Bart
geschoren und seine Nägel nicht geschnitten werden dürfen. Damit
er aber nicht zu sehr verwahrlosen, waschen sie ihn nachts, wenn er
schläft; sie sagen, was man in diesem Zustand von seinem Körper
nimmt, kann nur als gestohlen aufgefaßt werden, und ein solcher* Kämpfer, History of Japan bei Frazer, l. c., p. 3.
S.
310
Diebstahl tut seiner Würde und Heiligkeit keinen Eintrag. In noch
früheren Zeiten mußte er jeden Vormittag einige Stunden lang mit
der Kaiserkrone auf dem Haupte auf dem Throne sitzen, aber er
mußte sitzen wie eine Statue, ohne Hände, Füße, Kopf oder Augen
zu bewegen; nur so, meinte man, könne er Ruhe und Frieden im
Reiche erhalten. Wenn er unseligerweise sich nach der einen oder
der anderen Seite wenden sollte, oder eine Zeitlang den Blick bloß
auf einen Teil seines Reiches richtete so würden Krieg, Hungers-
not, Feuer, Pest oder sonst ein großes Unheil hereinbrechen, um das
Land zu verheeren.«Einige der Tabu, denen barbarische Könige unterworfen sind,
mahnen lebhaft an die Beschränkungen der Mörder. In Shark
Point bei Kap Padron in Unter-Guinea (Westafrika) lebt ein
Priesterkönig, Kukulu, allein in einem Wald. Er darf kein Weib
berühren, auch sein Haus nicht verlassen, ja nicht einmal von seinem
Stuhl aufstehen, in dem er sitzend schlafen muß. Wenn er sich
niederlegte, würde der Wind aufhören und die Schiffahrt gestört sein.
Seine Funktion ist es, die Stürme in Schranken zu halten und im
allgemeinen für einen gleichmäßig gesunden Zustand der Atmosphäre
zu sorgen*. Je mächtiger ein König von Loango ist, sagt Bastian,
desto mehr Tabu muß er beobachten. Auch der Thronfolger ist von
Kindheit an an sie gebunden, aber sie häufen sich um ihn, während
er heranwächst, im Momente der Thronbesteigung ist er von ihnen
erstickt.Unser Raum gestattet es nicht und unser Interesse erfordert es
nicht, daß wir in die Beschreibung der an die Königs- oder Priester-
würde haftenden Tabu weiter eingehen. Führen wir noch an, daß
Beschränkungen der freien Bewegung und der Diät die Hauptrolle
unter ihnen spielen. Wie konservierend aber auf alte Gebräuche der
Zusammenhang mit diesen privilegierten Personen wirkt, mag aus
zwei Beispielen von Tabuzeremoniell hervorgehen, die von zivili-
sierten Völkern, also von weit höheren Kulturstufen, genommen sind.Der Flamen Dialis, der Oberpriester des Jupiter im alten
Rom, hatte eine außerordentlich große Anzahl von Tabugeboten zu
beobachten. Er durfte nicht reiten, kein Pferd, keine Bewaffneten
sehen, keinen Ring tragen, der nicht zerbrochen war, keinen Knoten
an seinen Gewändern haben, Weizenmehl und Sauerteig nicht be-
rühren, eine Ziege, einen Hund, rohes Fleisch, Bohnen und Efeu
nicht einmal beim Namen nennen, sein Haar durfte nur von einem
freien Mann mit einem Bronzemesser geschnitten, seine Haare und
Nägelabfälle mußten unter einem glückbringenden Baum vergraben
werden, er durfte keinen Toten anrühren, nicht unbedeckten Hauptes
unter freiem Himmel stehen und dergleichen. Seine Frau, die
Flaminica, hatte überdies ihre eigenen Verbote: Sie durfte auf
einer gewissen Art von Treppen nicht höher als drei Stufen steigen,* Bastian, »Die deutsche Expedition an der Loangoküste«, Jena
1874, bei Frazer, l. c., p. 5.S.
311
an gewissen Festtagen ihr Haar nicht kämmen, das Leder ihrer
Schuhe durfte von keinem Tier genommen werden, das eines natür-
lichen Todes gestorben war, sondern nur von einem geschlach-
teten oder geopferten, wenn sie Donner hörte, war sie unrein, bis sie ein
Sühnopfer dargebracht hatte*).Die alten Könige von Irland waren einer Reihe von höchst
sonderbaren Beschränkungen unterworfen, von deren Einhaltung
aller Segen, von deren Übertretung alles Unheil für das Land er-
wartet wurde. Das vollständige Verzeichnis dieser Tabu ist in dem
Book of Rights gegeben, dessen älteste handschriftliche Exemplare
die Jahreszahlen 1390 und 1418 tragen. Die Verbote sind äußerst
detailliert, betreffen gewisse Tätigkeiten an bestimmten Orten und
zu bestimmten Zeiten; in dieser Stadt darf der König nicht an
einem gewissen Wochentag weilen, jenen Fluß nicht um eine ge-
nannte Stunde übersetzen, nicht volle neun Tage auf einer ge-
wissen Ebene lagern und dergleichen**).Die Härte der Tabubeschränkungen für die Priesterkönige hat
bei vielen wilden Völkern eine Folge gehabt, die historisch bedeut-
sam und für unsere Gesichtspunkte besonders interessant ist. Die
Priester-Königswürde hörte auf, etwas Begehrenswertes zu sein,
wem sie bevorstand, der wandte oft alle Mittel an, um ihr zu ent-
gehen. So wird es auf Combodscha, wo es einen Feuer- und
einen Wasserkönig gibt, oft notwendig, die Nachfolger mit Gewalt
zur Annahme der Würde zu zwingen. Auf Nine oder Savage
Island, einer Koralleninsel im Stillen Ozean, kam die Monarchie
tatsächlich zum Ende, weil sich niemand mehr bereit finden wollte,
das verantwortliche und gefährliche Amt zu übernehmen. In manchen
Teilen von Westafrika wird nach dem Tode des Königs ein ge-
heimes Konzil abgehalten, um den Nachfolger zu bestimmen. Der,
auf welchen die Wahl fällt, wird gepackt, gebunden und im Fetisch-
haus in Gewahrsam gehalten, bis er sich bereit erklärt hat, die
Krone anzunehmen. Gelegentlich findet der präsumptive Thronfolger
Mittel und Wege, um sich der ihm zugedachten Ehre zu ent-
ziehen, so wird von einem Häuptling berichtet, daß er Tag und
Nacht Waffen zu tragen pflegte, um jedem Versuch, ihn auf den
Thron zu setzen, mit Gewalt zu widerstehen***). Bei den Negern
von Sierra Leone ward das Widerstreben gegen die Annahme
der Königswürde so groß, daß die meisten Stämme genötigt waren,
Fremde zu ihren Königen zu machen.Frazer führt es auf diese Verhältnisse zurück, daß sich in
der Entwicklung der Geschichte endlich eine Scheidung des ursprüng-
lichen Priester-Königtums in eine geistliche und weltliche Macht
vollzog. Die von der Bürde ihrer Heiligkeit erdrückten Könige*)Frazer, l. c., p. 13.
**)Frazer, l. c., p. 11.
***)A. Bastian, »Die deutsche Expedition an der Loangoküste« bei
Frazer, l. c., p. 18.S.
312
wurden unfähig, die Herrschaft in realen Dingen auszuüben, und
mußten diese geringeren, aber tatkräftigen Personen überlassen,
welche bereit waren, auf die Ehren der Königswürde zu ver-
zichten. Aus diesen erwuchsen dann die weltlichen Herrscher,
während die nun praktisch bedeutungslose geistliche Oberhoheit den
früheren Tabukönigen verblieb. Es ist bekannt, inwieweit diese
Aufstellung in der Geschichte des alten Japans Bestätigung findet.Wenn wir nun das Bild der Beziehungen der primitiven
Menschen zu ihren Herrschern überblicken, so regt sich in uns die
Erwartung, daß uns der Fortschritt von seiner Beschreibung zu
seinem psychoanalytischen Verständnis nicht schwer fallen wird.
Diese Beziehungen sind sehr verwickelter Natur und nicht frei von
Widersprüchen. Man räumt den Herrschern große Vorrechte ein,
welche sich mit den Tabuverboten der anderen geradezu decken.
Es sind privilegierte Personen, sie dürfen eben das tun oder ge-
nießen, was den übrigen durch das Tabu vorenthalten ist. Im
Gegensatz zu dieser Freiheit steht aber, daß sie durch andere Tabu
beschränkt sind, welche auf die gewöhnlichen Individuen nicht drücken.
Hier ist also ein erster Gegensatz, fast ein Widerspruch, zwischen
einem Mehr von Freiheit und einem Mehr an Beschränkung für
dieselben Personen. Man traut ihnen außerordentliche Zauber-
kräfte zu und fürchtet sich deshalb vor der Berührung
mit ihren Personen oder ihrem Eigentum, während man anderseits
von diesen Berührungen die wohltätigste Wirkung erwartet. Dies
scheint ein zweiter besonders greller Widerspruch zu sein; allein wir
haben bereits erfahren, daß er nur scheinbar ist. Heilend und
schützend wirkt die Berührung, die vom König selbst in wohl-
wollender Absicht ausgeht, gefährlich ist nur die Berührung, die vom
gemeinen Mann am König und am Königlichen verübt wird, wahr-
scheinlich, weil sie an aggressive Tendenzen mahnen kann. Ein anderer,
nicht so leicht auflösbarer Widerspruch äußert sich darin, daß man
dem Herrscher eine so große Gewalt über die Vorgänge der Natur
zuschreibt und sich doch für verpflichtet hält, ihn mit ganz besonderer
Sorgfalt gegen ihm drohende Gefahren zu beschützen, als ob seine
eigene Macht, die so vieles kann, nicht auch dies vermöchte. Eine
weitere Erschwerung des Verhältnisses stellt sich dann her, indem
man dem Herrscher nicht das Zutrauen entgegenbringt, er werde
seine ungeheure Macht in der richtigen Weise zum Vorteil der
Untertanen wie zu seinem eigenen Schutz verwenden wollen; man
mißtraut ihm also und hält sich für berechtigt, ihn zu überwachen.
Allen diesen Absichten der Bevormundung des Königs, seinem
Schutz vor Gefahren und dem Schutz der Untertanen vor der
Gefahr, die er ihnen bringt, dient gleichzeitig die Tabuetikette, der
das Leben des Königs unterworfen wird.Es liegt nahe, folgende Erklärung für das komplizierte und
widerspruchsvolle Verhältnis der Primitiven zu ihren Herrschern zu
geben: Aus abergläubischen und anderen Motiven kommen in derS.
313
Behandlung der Könige mannigfache Tendenzen zum Ausdruck, von
denen jede ohne Rücksicht auf die anderen zum Extrem entwickelt
wird. Daraus entstehen dann die Widersprüche, an denen der
Intellekt der Wilden übrigens so wenig Anstoß nimmt wie der der
Höchstzivilisierten, wenn es sich nur um Verhältnisse der Religion
oder der »Loyalität« handelt.Das wäre soweit gut, aber die psychoanalytische Technik wird
vielleicht gestatten, tiefer in den Zusammenhang einzudringen und
Näheres über die Natur dieser mannigfaltigen Tendenzen auszu-
sagen. Wenn wir den geschilderten Sachverhalt der Analyse unter-
ziehen, gleichsam als ob er sich im Symptombild einer Neurose
fände, so werden wir zunächst an das Übermaß von ängstlicher
Sorge anknüpfen, welches als Begründung des Tabuzeremoniells aus-
gegeben wird. Dies Vorkommen einer solchen Überzärtlichkeit ist in
der Neurose, speziell bei der Zwangsneurose, die wir in erster
Linie zum Vergleich heranziehen, sehr gewöhnlich. Ihre Herkunft ist
uns sehr wohl verständlich worden. Sie tritt überall dort auf, wo
außer der vorherrschenden Zärtlichkeit eine gegensätzliche aber un-
bewußte Strömung von Feindseligkeit besteht, also der typische
Fall der ambivalenten Gefühlseinstellung realisiert ist. Dann wird
die Feindseligkeit überschrieen durch eine übermäßige Steigerung
der Zärtlichkeit, die sich als Ängstlichkeit äußert und die zwanghaft
wird, weil sie sonst ihrer Aufgabe, die unbewußte Gegenströmung
in der Verdrängung zu erhalten, nicht genügen würde. Jeder Psycho-
analytiker hat es erfahren, mit welcher Sicherheit die ängstliche Über-
zärtlichkeit unter den unwahrscheinlichsten Verhältnissen, z. B.
zwischen Mutter und Kind oder bei zärtlichen Eheleuten, diese Auf-
lösung gestattet. Auf die Behandlung der privilegierten Personen
angewendet, ergäbe sich die Einsicht, daß der Verehrung, ja Ver-
götterung derselben im Unbewußten eine intensive feindselige
Strömung entgegensteht, daß also hier, wie wir es erwartet haben,
die Situation der ambivalenten Gefühlseinstellung verwirklicht ist.
Das Mißtrauen, welches als Beitrag zur Motivierung der Königstabu
unabweisbar erscheint, wäre eine andere direktere Äußerung der-
selben unbewußten Feindseligkeit. Ja, wir wären – infolge der
Mannigfaltigkeit der Endausgänge eines solchen Konfliktes bei ver-
schiedenen Völkern – nicht um Beispiele verlegen, in denen uns der
Nachweis einer solchen Feindseligkeit noch viel leichter fiele. Die
wilden Timmes von Sierra Leone, hören wir bei Frazer*, haben
sich das Recht vorbehalten, ihren gewählten König am Abend
vor seiner Krönung durchzuprügeln, und sie bedienen sich dieses
konstitutionellen Vorrechtes mit solcher Gründlichkeit, daß der un-
glückliche Herrscher gelegentlich seine Erhebung auf den Thron um
nicht lange Zeit überlebt, daher haben es sich die Großen des
Volkes zur Regel gemacht, wenn sie einen Groll gegen einen be-
* l. c., p. 18 nach Zweifel et Monstier, »Voyage aux sources du
Niger, 1880.S.
314
stimmten Mann haben, diesen zum König zu wählen. Immerhin
wird auch in solchen grellen Fällen die Feindseligkeit sich nicht als
solche bekennen, sondern sich als Zeremoniell gebärden.Ein anderes Stück im Verhalten der Primitiven gegen ihre
Herrscher ruft die Erinnerung an einen Vorgang wach, der in der
Neurose allgemein verbreitet, in dem sogenannten Verfolgungswahn
offen zutage tritt. Es wird hier die Bedeutung einer bestimmten
Person außerordentlich erhöht, ihre Machtvollkommenheit ins Un-
wahrscheinliche gesteigert, um ihr desto eher die Verantwortlichkeit
für alles Peinliche, was dem Kranken widerfährt, aufladen zu können.
Eigentlich verfahren ja die Wilden mit ihren Königen nicht anders,
wenn sie ihnen die Macht über Regen und Sonnenschein, Wind und
Wetter zuschreiben und sie dann absetzen oder töten, weil die
Natur ihre Erwartungen auf eine gute Jagd oder eine reife Ernte
enttäuscht hat. Das Vorbild, welches der Paranoiker im Verfolgungs-
wahn wiederherstellt, liegt im Verhältnis des Kindes zu seinem
Vater. Dem Vater kommt eine derartige Machtfülle in der Vor-
stellung des Sohnes regelmäßig zu, und es zeigt sich, daß das Miß-
trauen gegen den Vater mit seiner Hochschätzung innig verknüpft
ist. Wenn der Paranoiker eine Person seiner Lebensbeziehungen zu
seinem »Verfolger« ernennt, so hebt er sie damit in die Väterreihe,
bringt sie unter die Bedingungen, die ihm gestatten, sie für alles
Unglück seiner Empfindung verantwortlich zu machen. So mag
uns diese zweite Analogie zwischen dem Wilden und dem Neu-
rotiker die Einsicht ahnen lassen, wie vieles im Verhältnis des
Wilden zu seinem Herrscher aus der infantilen Einstellung des
Kindes zum Vater hervorgehen mag.Den stärksten Anhaltungspunkt für unsere Betrachtungsweise,
welche die Tabuverbote mit neurotischen Symptomen vergleichen
will, finden wir aber im Tabuzeremoniell selbst, dessen Bedeutung
für die Stellung des Königstums vorhin erörtert wurde. Dieses
Zeremoniell trägt seinen Doppelsinn und seine Herkunft von ambi-
valenten Tendenzen unverkennbar zur Schau, wenn wir nur an-
nehmen wollen, daß es die Wirkungen, die es hervorbringt, auch
von allem Anfang an beabsichtigt hat. Es zeichnet nicht nur die
Könige aus und erhebt sie über alle gewöhnlichen Sterblichen, es
macht ihnen auch das Leben zur Qual und zur unerträglichen
Bürde und zwingt sie in eine Knechtschaft, die weit ärger ist als
die ihrer Untertanen. Es erscheint uns so als das richtige Gegen-
stück zur Zwangshandlung der Neurose, in der sich der unter-
drückte Trieb und der ihn unterdrückende zur gleichzeitigen und
gemeinsamen Befriedigung treffen. Die Zwangshandlung ist an-
geblich ein Schutz gegen die verbotene Handlung; wir möchten
aber sagen, sie ist eigentlich die Wiederholung des Verbotenen.
Das »angeblich« wendet sich hier der bewußten, das »eigentlich« der
unbewußten Instanz des Seelenlebens zu. So ist auch das Tabu-
zeremoniell der Könige angeblich die höchste Ehrung und SicherungS.
315
derselben, eigentlich die Strafe für ihre Erhöhung, die Rache, welche
die Untertanen an ihnen nehmen. Die Erfahrungen, die Sancho
Pansa bei Cervantes als Gouverneur auf seiner Insel macht,
haben ihn offenbar diese Auffassung des höfischen Zeremoniells als
die einzig zutreffende erkennen lassen. Es ist sehr wohl möglich,
daß wir weitere Zustimmungen zu hören bekämen, wenn wir
Könige und Herrscher von heute zur Äußerung darüber veranlassen
könnten.Warum die Gefühlseinstellung gegen die Herrscher einen so
mächtigen unbewußten Beitrag von Feindseligkeit enthalten sollte,
ist ein sehr interessantes, aber die Grenzen dieser Arbeit über-
schreitendes Problem. Der Hinweis auf den infantilen Vaterkomplex
haben wir bereits gegeben, fügen wir hinzu, daß die Verfolgung
der Vorgeschichte des Königtums uns die entscheidenden Aufklä-
rungen bringen müßte. Nach Frazers eindrucksvollen, aber nach
eigenem Zugeständnis nicht ganz zwingenden Erörterungen waren
die ersten Könige Fremde, die nach kurzer Herrschaft zum Opfer-
tod bei feierlichen Festen als Repräsentanten der Gottheit bestimmt
waren*). Noch die Mythen des Christentums wären von der Nach-
wirkung dieser Entwicklungsgeschichte der Könige berührt.c) Das Tabu der Toten.
Wir wissen, daß die Toten mächtige Herrscher sind, wir
werden vielleicht erstaunt sein zu erfahren, daß sie als Feinde be-
trachtet werden.Das Tabu der Toten erweist, wenn wir auf dem Boden des
Vergleiches mit der Infektion bleiben dürfen, bei den meisten primi-
tiven Völkern eine besondere Virulenz. Es äußert sich zunächst in
den Folgen, welche die Berührung des Toten nach sich zieht, und
in der Behandlung der um den Toten Trauernden. Bei den Maori
war jeder, der eine Leiche berührt oder an ihrer Grablegung teil-
genommen hatte, aufs äußerste unrein und nahezu abgeschnitten von
allem Verkehr mit seinen Mitmenschen, sozusagen boykottiert. Er
konnte kein Haus betreten, keiner Person oder Sache nahe kommen,
ohne sie mit der gleichen Eigenschaft anzustecken. Ja, er durfte nicht
einmal Nahrung mit seinen Händen berühren, diese waren ihm
durch ihre Unreinheit geradezu unbrauchbar geworden. Man stellte
ihm das Essen auf den Boden hin, und ihm blieb nichts übrig, als
sich seiner mit den Lippen und den Zähnen, so gut es eben ging,
zu bemächtigen, während er seine Hände nach dem Rücken ge-
bogen hielt. Gelegentlich war es erlaubt, daß eine andere Person
ihn fütterte, die es dann mit ausgestrecktem Arm tat, sorgsam, den
Unseligen nicht selbst zu berühren, aber diese Hilfsperson war dann
selbst Einschränkungen unterworfen, die nicht viel weniger drückend
waren als seine eigenen. Es gab wohl in jedem Dorf ein ganz*) Frazer, »The magic art and the evolution of kings«. 2 vol. 1911. (The
golden bough).S.
316
verkommenes, von der Gesellschaft ausgestoßenes Individuum, das
in der armseligsten Weise von spärlichen Almosen lebte. Diesem
Wesen war es allein gestattet, sich auf Armeslänge dem zu nähern,
der die letzte Pflicht gegen einen Verstorbenen erfüllt hatte. War
aber dann die Zeit der Abschließung vorüber, und durfte der durch
die Leiche Verunreinigte sich wieder unter seine Genossen mengen,
so wurde alles Geschirr, dessen er sich in der gefährlichen Zeit be-
dient hatte, zerschlagen, und alles Zeug weggeworfen, mit dem er
bekleidet gewesen war.Die Tabugebräuche nach der körperlichen Berührung von Toten
sind in ganz Polynesien, Melanesien und in einem Teil von Afrika
die nämlichen; ihr konstantestes Stück ist das Verbot, Nahrung
selbst zu berühren, und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, von
anderen gefüttert zu werden. Es ist bemerkenswert, daß in Poly-
nesien oder vielleicht nur in Hawaii*) Priesterkönige während der
Ausübung heiliger Handlungen derselben Beschränkung unterlagen.
Bei den Tabu der Toten auf Tonga tritt die Abstufung und all-
mähliche Aufhebung der Verbote durch die eigene Tabukraft sehr
deutlich hervor. Wer den Leichnam eines toten Häuptlings berührt
hatte, war durch zehn Monate unrein, wenn er aber selbst ein
Häuptling war, nur durch drei, vier oder fünf Monate, je nach dem
Rang des Verstorbenen; aber wenn es sich um die Leiche des ver-
götterten Oberhäuptlings handelte, wurden selbst die größten Haupt-
linge durch zehn Monate tabu. Die Wilden glauben fest daran,
daß, wer solche Tabuvorschriften übertritt, schwer erkranken und
sterben muß, so fest, daß sie nach der Meinung eines Beobachters
noch niemals den Versuch gewagt haben, sich vom Gegenteil zu
überzeugen**).Im wesentlichen gleichartig, aber für unsere Zwecke inter-
essanter sind die Tabubeschränkungen jener Personen, deren Be-
rührung mit den Toten in übertragenem Sinne zu verstehen ist,
der trauernden Angehörigen, der Witwer und Witwen. Sehen wir
in den bisher erwähnten Vorschriften nur den typischen Ausdruck
der Virulenz und der Ausbreitungsfähigkeit des Tabu, so schimmern
in den nun mitzuteilenden die Motive der Tabu durch, und zwar
sowohl die vorgeblichen als auch solche, die wir für die tieffliegen-
den, echten halten dürfen.Bei den Shuswap in Britisch-Columbia müssen
Witwen und Witwer während ihrer Trauerzeit abgesondert leben,
sie dürfen weder ihren eigenen Körper noch ihren Kopf mit ihren
Händen berühren, alles Geschirr, dessen sie sich bedienen, ist dem
Gebrauche anderer entzogen. Kein Jäger wird sich der Hütte, in
welcher solche Trauernde wohnen, nähern wollen, denn das brächte
ihm Unglück, wenn der Schatten eines Trauernden auf ihn fallen*)Frazer, Taboo, p. 138 usf.
**)W. Mariner, »The natives of the Tonga Islands«, 1818, bei Frazer,
l. c. p. 140.S.
317
würde, müßte er erkranken. Die Trauernden schlafen auf Dorn-
büschen und umgeben ihr Bett mit solchen. Diese letztere Maß-
regel ist dazu bestimmt, den Geist des Verstorbenen ferne zu
halten, und noch deutlicher ist wohl der von anderen nordameri-
kanischen Stämmen berichtete Gebrauch der Witwe, eine Zeitlang
nach dem Tode des Mannes ein hosenartiges Kleidungsstück aus
trockenem Gras zu tragen, um sich unzugänglich für die Annähe-
rung des Geistes zu machen. So wird uns die Vorstellung nahe
gelegt, daß die Berührung »im übertragenen Sinne« doch nur als
ein körperlicher Kontakt verstanden wird, da der Geist des Ver-
storbenen nicht von seinen Angehörigen weicht, nicht abläßt, sie
während der Zeit der Trauer zu »umschweben«.Bei den Agutainos, die auf Palawan, einer der Philip-
pinen, wohnen, darf eine Witwe ihre Hütte die ersten sieben oder
acht Tage nach dem Todesfall nicht verlassen, es sei denn zur
Nachtzeit, wenn sie Begegnungen nicht zu erwarten hat. Wer sie
erschaut, gerät in Gefahr, augenblicklich zu sterben, und darum
warnt sie selbst vor ihrer Annäherung, indem sie bei jedem Schritt
mit einem hölzernen Stab gegen die Bäume schlägt, diese Bäume
aber verdorren. Worin die Gefährlichkeit einer solchen Witwe be-
stehen mag, wird uns durch eine andere Beobachtung erläutert. Im
Mekeobezirk von Britisch-Neu-Guinea wird ein Witwer
aller bürgerlichen Rechte verlustig und lebt für eine Weile wie ein
Ausgestoßener. Er darf keinen Garten bebauen, sich nicht öffentlich
zeigen, das Dorf und die Straße nicht betreten. Er schleicht wie ein
wildes Tier im hohen Gras oder im Gebüsch umher, und muß sich
im Dickicht verstecken, wenn er jemanden, besonders aber ein Weib,
herannahen sieht. Diese letzte Andeutung macht es uns leicht, die
Gefährlichkeit des Witwers oder der Witwe auf die Gefahr der
Versuchung zurückzuführen. Der Mann, der sein Weib ver-
loren hat, soll dem Begehren nach einem Ersatz ausweichen; die
Witwe hat mit demselben Wunsch zu kämpfen und mag überdies
als herrenlos die Begehrlichkeit anderer Männer erwecken. Jede
solche Ersatzbefriedigung läuft gegen den Sinn der Trauer; sie
müßte den Zorn des Geistes auflodern lassen.*Eines der befremdendsten, aber auch lehrreichsten Tabuge-
bräuche der Trauer bei den Primitiven ist das Verbot, den Namen
des Verstorbenen auszusprechen. Es ist ungemein verbreitet, hat
mannigfaltige Ausführungen erfahren und bedeutsame Konsequenzen
gehabt.Außer bei den Australiern und Polynesiern, welche uns die
Tabugebräuche in ihrer besten Erhaltung zu zeigen pflegen, findet
sich dies Verbot bei so entfernten und einander so fremden Völkern,* Dieselbe Kranke, deren »Unmöglichkeiten« ich oben (S. 221) mit den
Tabu zusammengestellt habe, bekannte, daß sie jedesmal in Entrüstung gerate,
wenn sie einer in Trauer gekleideten Person auf der Straße begegne. Solchen
Leuten sollte das Ausgehen verboten sein!S.
318
wie die Samojeden in Sibirien und die Todas in Südindien,
die Mongolen der Tartarei und die Tuaregs der Sahara, die
Aino in Japan und die Akamba und Nandi in Zentralafrika,
die Tinguanen auf den Philippinen und die Einwohner der
Nikobarischen Inseln, von Madagaskar und Borneo*). Bei
einigen dieser Völker gilt das Verbot und die aus ihm sich ab-
leitenden Folgen nur für die Zeit der Trauer, bei anderen bleibt es
permanent, doch scheint es in allen Fällen mit der Entfernung vom
Zeitpunkt des Todesfalles abzublassen.Die Vermeidung des Namens des Verstorbenen wird in der
Regel außerordentlich strenge gehandhabt. So gilt es bei manchen
südamerikanischen Stämmen als die schwerste Beleidigung der Über-
lebenden, den Namen des verstorbenen Angehörigen vor ihnen aus-
zusprechen, und die darauf gesetzte Strafe ist nicht geringer als die
für eine Mordtat selbst festgesetzte**). Warum die Nennung des
Namens so verabscheut werden sollte, ist zunächst nicht leicht zu
erraten, aber die mit ihr verbundenen Gefahren haben eine ganze
Reihe von Auskunftsmitteln entstehen lassen, die nach verschiedenen
Richtungen interessant und bedeutungsvoll sind. So sind die Masai
in Afrika auf die Ausflucht gekommen, den Namen des Verstorbenen
unmittelbar nach seinem Tode zu ändern; er darf nun ohne Scheu
mit dem neuen Namen erwähnt werden, während alle Verbote an
den alten geknüpft bleiben. Es scheint dabei vorausgesetzt, daß der
Geist seinen neuen Namen nicht kennt und nicht erfahren wird. Die
australischen Stämme an der Adelaide und der Encounter
Bay sind in ihrer Vorsicht so konsequent, daß nach einem Todes-
fall alle Personen ihren Namen gegen einen anderen vertauschen,
welche ebenso oder sehr ähnlich geheißen haben wie der Ver-
storbene. Manchmal wird in weiterer Ausdehnung derselben Er-
wägung die Namensänderung nach einem Todesfall bei allen An-
gehörigen des Verstorbenen vorgenommen, ohne Rücksicht auf den
Gleichklang der Namen, so bei einigen Stämmen in Victoria und
in Nordwestamerika. Ja bei den Guaycurus in Para-
guay pflegte der Häuptling bei so traurigem Anlaß allen Mit-
gliedern des Stammes neue Namen zu geben, die sie fortan erinnerten,
als ob sie sie von jeher getragen hätten***).Ferner, wenn der Name des Verstorbenen sich mit der Be-
zeichnung eines Tieres, Gegenstandes usw. gedeckt hatte, erschien
es manchen unter den angeführten Völkern notwendig, auch diese
Tiere und Objekte neu zu benennen, damit man beim Gebrauch
dieser Worte nicht an den Verstorbenen erinnert werde. Daraus
mußte sich eine nie zur Ruhe kommende Veränderung des Sprach-
schatzes ergeben, die den Missionären Schwierigkeiten genug bereitete,
besonders wo die Namensverpönung eine permanente war. In den*) Frazer, l. c. p. 353.
**) Frazer, l. c. p. 352 usf.
***) Frazer, l. c. p. 357 nach einem alten spanischen Beobachter 1732.
S.
319
sieben Jahren, die der Missionär Dobrizhofer bei den Abi-
ponen in Paraguay verbrachte, wurde der Name für Jaguar drei-
mal abgeändert, und die Worte für Krokodil, Dornen und Tier-
schlachtten hatten ähnliche Schicksale*). Die Scheu, einen Namen aus-
zusprechen, der einem Verstorbenen angehört hat, dehnt sich aber
auch nach der Richtung hin aus, daß man alles zu erwähnen ver-
meidet, wobei dieser Verstorbene eine Rolle spielte, und als be-
deutsame Folge dieses Unterdrückungsprozesses ergibt sich, daß
diese Völker keine Tradition, keine historischen Reminiszenzen haben
und einer Erforschung ihrer Vorgeschichte die größten Schwierig-
keiten in den Weg legen. Bei einer Reihe dieser primitiven Völker
haben sich aber auch kompensierende Gebräuche eingebürgert, um
die Namen der Verstorbenen nach einer langen Zeit von Trauer
wieder zu erwecken, indem man sie an Kinder verleiht, die als die
Wiedergeburt der Toten betrachtet werden.Das Befremdende dieses Namentabu ermäßigt sich, wenn wir
daran gemahnt werden, daß für den Wilden der Name ein wesent-
liches Stück und ein wichtiger Besitz der Persönlichkeit ist, daß sie
dem Wort volle Dingbedeutung zuschreiben. Dasselbe tun, wie ich
an anderen Orten ausgeführt habe, unsere Kinder, die sich darum
niemals mit der Annahme einer bedeutungslosen Wortähnlichkeit
begnügen, sondern konsequent schließen, wenn zwei Dinge mit gleich-
klingenden Namen genannt werden, so müßte damit eine tiefgehende
Übereinstimmung zwischen beiden bezeichnet sein. Auch der zivili-
sierte Erwachsene mag an manchen Besonderheiten seines Benehmens
noch erraten, daß er von dem Voll- und Wichtignehmen der Eigen-
namen nicht so weit entfernt ist, wie er glaubt, und daß sein Name
in einer ganz besonderen Art mit seiner Person verwachsen ist. Es
stimmt dann hiezu, wenn die psychoanalytische Praxis vielfachen
Anlaß findet, auf die Bedeutung der Namen in der unbewußten
Denktätigkeit hinzuweisen**). Die Zwangsneurotiker benehmen sich
dann, wie zu erwarten stand, in betreff der Namen ganz wie die
Wilden. Sie zeigen die volle »Komplexempfindlichkeit« gegen das
Aussprechen und Anhören bestimmter Worte und Namen (ähnlich
wie auch andere Neurotiker), und leiten aus ihrer Behandlung des
eigenen Namens eine gute Anzahl von oft schweren Hemmungen
ab. Eine solche Tabukranke, die ich kannte, hatte die Vermeidung
angenommen, ihren Namen niederzuschreiben, aus Angst, er könnte
in jemandes Hand geraten, der damit in den Besitz eines Stückes
von ihrer Persönlichkeit gekommen wäre. In der krampfhaften Treue,
durch die sie sich gegen die Versuchungen ihrer Phantasie schützen
mußte, hatte sie sich das Gebot geschaffen, »nichts von ihrer Person
herzugeben«. Dazu gehörte zunächst der Name, in weiterer Aus-
dehnung die Handschrift, und darum gab sie schließlich das
Schreiben auf.*) Frazer, l. c. p. 360.
**) Stekel, Abraham.
S.
320
So finden wir es nicht mehr auffällig, wenn von den Wilden
der Name des Toten als ein Stück seiner Person gewertet und
zum Gegenstand des den Toten betreffenden Tabu gemacht wird.
Auch die Namensnennung des Toten läßt sich auf die Berührung
mit ihm zurückführen, und wir dürfen uns dem umfassenderen
Problem zuwenden, weshalb diese Berührung von so strengem Tabu
betroffen ist.Die naheliegendste Erklärung würde auf das natürliche Grauen
hinweisen, welches der Leichnam und die Veränderungen, die als=
bald an ihm bemerkt werden, erregt. Daneben müßte man der
Trauer um den Toten einen Platz einräumen, als Motiv für alles,
was sich auf diesen Toten bezieht. Allein das Grauen vor dem
Leichnam deckt offenbar nicht die Einzelheiten der Tabuvorschriften,
und die Trauer kann uns niemals erklären, daß die Erwähnung des
Toten ein schwerer Schimpf für dessen Hinterbliebene ist. Die Trauer
liebt es vielmehr, sich mit dem Verstorbenen zu beschäftigen, sein
Andenken auszuarbeiten und für möglichst lange Zeit zu erhalten.
Für die Eigentümlichkeiten der Tabugebräuche muß etwas anderes
als die Trauer verantwortlich gemacht werden, etwas, was offenbar
andere Absichten als diese verfolgt. Gerade die Tabu der Namen
verraten uns dies noch unbekannte Motiv und sagten es die Ge=
bräuche nicht, so würden wir es aus den Angaben der trauernden
Wilden selbst erfahren.Sie machen nämlich kein Hehl daraus, daß sie sich vor der
Gegenwart und der Wiederkehr des Geistes des Verstorbenen
fürchten, sie üben eine Menge von Zeremonien, um ihn fern
zu halten, ihn zu vertreiben*). Seinen Namen auszusprechen, dünkt
ihnen eine Beschwörung, der seine Gegenwart auf dem Fuße folgen
wird**). Sie tun darum folgerichtig alles, um einer solchen Beschwörung
und Erweckung aus dem Wege zu gehen. Sie verkleiden sich, damit
der Geist sie nicht erkenne***), oder sie entstellen seinen oder den
eigenen Namen; sie wüten gegen den rücksichtslosen Fremden, der
den Geist durch Nennung seines Namens auf seine Hinterbliebenen
hetzt. Es ist unmöglich, der Folgerung auszuweichen, daß sie nach
Wundts Ausdruck, an der Furcht »vor seiner zum Dämon ge=
wordenen Seele« leiden†).Mit dieser Einsicht wären wir bei der Bestätigung der Auf=
fassung Wundt’s angelangt, welche das Wesen des Tabu, wie
wir gehört haben, in der Angst vor den Dämonen findet.Die Voraussetzung dieser Lehre, daß das teure Familien=
mitglied mit dem Augenblicke seines Todes zum Dämon wird, von*) Als Beispiel eines solchen Bekenntnisses sind bei Frazer, l. c., p. 353,
die Tuaregs der Sahara angeführt.**) Vielleicht ist hiezu die Bedingung zu fügen: so lange noch etwas von
seinen körperlichen Überresten existiert. Frazer, l. c., p. 372.***) Auf den Nikobaren. Frazer, l. c., p. 382.
†) Wundt. Religion und Mythus, II. B., p. 49.
S.
321
dem die Hinterbliebenen nur Feindseliges zu erwarten haben, und
gegen dessen böse Gelüste sie sich mit allen Mitteln schützen müssen,
ist so sonderbar, daß man ihr zunächst den Glauben versagen wird.
Allein so ziemlich alle maßgebenden Autoren sind darin einig,
den Primitiven diese Auffassung zuzuschreiben. Westermarck,
der in seinem Werke: »Ursprung und Entwicklung der Moral-«
begriffe« dem Tabu, nach meiner Schätzung, viel zu wenig Beachtung
schenkt, äußert in dem Abschnitt: Verhalten gegen Verstorbene
direkt: »Überhaupt läßt mich mein Tatsachenmaterial den Schluß
ziehen, daß die Toten häufiger als Feinde denn als Freunde ange-
sehen werden*) und daß Jevons und Grant Allen im Irrtum
sind mit ihrer Behauptung, man habe früher geglaubt, die Böswillig-
keit der Toten richte sich in der Regel nur gegen Fremde, während
sie für Leben und Ergehen ihrer Nachkommen und Clangenossen
väterlich besorgt seien.«R. Kleinpaul hat in einem eindrucksvollen Buche die Reste
des alten Seelenglaubens bei den zivilisierten Völkern zur Dar-
stellung des Verhältnisses zwischen den Lebendigen und den Toten
verwertet**). Es gipfelt auch nach ihm in der Überzeugung, daß die
Toten mordlustig die Lebendigen nach sich ziehen. Die Toten töten,
das Skelett, als welches der Tod heute gebildet wird, stellt dar, daß
der Tod selbst nur ein Toter ist. Nicht eher fühlt sich der Lebendige
vor der Nachstellung der Toten sicher, als bis er ein trennende
Wasser zwischen sich und ihn gebracht hat. Daher begrub man die
Toten gerne auf Inseln, brachte sie auf die andere Seite eines
Flusses; die Ausdrücke Diesseits und Jenseits sind hievon aus-
gegangen. Eine spätere Milderung hat die Böswilligkeit der Toten
auf jene Kategorien beschränkt, denen man ein besonderes Recht
zum Groll einräumen mußte, auf die Ermordeten, die ihren Mörder
als böse Geister verfolgen, auf die in ungestillter Sehnsucht Ge-
storbenen, wie die Bräute. Aber ursprünglich, meint Kleinpaul,
waren alle Toten Vampyre, alle grollten den Lebenden und trachteten,
ihnen zu schaden, sie des Leben zu berauben. Der Leichnam hat
überhaupt erst den Begriff eines bösen Geistes geliefert.
Die Annahme, die liebsten Verstorbenen wandelten sich nach
dem Tode zu Dämonen, läßt offenbar eine weitere Fragestellung
zu. Was bewog die Primitiven dazu, ihren teueren Toten ein-
*) Westermarck, l. c., II. B., p. 424. In der Anmerkung und in der
Fortsetzung des Textes die reiche Fülle von bestätigenden, oft sehr charakteristischen
Zeugnissen, z. B.: Die Maoris glauben, »daß die nächsten und geliebtesten Ver-
wandten nach dem Tode ihr Wesen ändern und selbst gegen ihre früheren Lieb-
linge übel gesinnt werden.« – Die Australneger glauben, jeder Verstorbene sei
lange Zeit bösartig; je enger die Verwandtschaft, desto größer die Furcht. Die
Zentraleskimo werden von der Vorstellung beherrscht, daß die Toten erst spät
zur Ruhe gelangen, anfänglich aber zu fürchten seien als unheilbrütende Geister,
die das Dorf häufig umkreisen, um Krankheit, Tod und anderes Unheil zu ver-
breiten. (Boas.)**) R. Kleinpaul: Die Lebendigen und die Toten im Volksglauben,
Religion und Sage. 1898.S.
322 Sigm. Freud
solche Sinnesånderung zuzuschreiben. Warum machten sie sie zu
Dämonen? Westermarck glaubt, diese Frage leicht zu beant=
worten*, »Da der Tod zumeist für das schlimmste Unglück gehalten
wird, das den Menschen treffen kann, glaubt man, daf die Abge-
schiedenen mit ihrem Schicksal äußerst unzufrieden seien. Маф Auf-
fassung der Naturvôlker stirbt man nur durch Tötung, sei es ge-
waltsame, sei es durch Zauberei bewirkte, und schon deshalb sieht
man die Seele als rachsiichtig und reizbar an; vermeintlich beneidet
sie die Lebenden und sehnt sich nach der Gesellschaft der alten Ange-
hórigen — es ist daher begreiflih, daß sie trachtet, sie durch Krank=
heiten zu töten, um mit ihnen vereinigt zu werden ....... Eine weitere Erklärung der Bósartigkeit, die man den
Seelen zuschreibt, liegt in der instinktiven Furcht vor diesen, welche
Furcht ihrerseits das Ergebnis der Angst vor dem Tode ist.Das Studium der рзуфопешонзфеп Störungen weist uns auf
eine umfassendere Erklärung hin, welche die Westermarcksche
miteinschlieBt.Wenn eine Frau ihren Mann, eine Tochter ihre Mutter durch
den Tod verloren hat, so ereignet es sich nicht selten, daß die
Überlebende von peinigenden Bedenken, die wir » Zwangsvorwiirfe«
heißen, befallen wird, ob sie nicht selbst durch eine Unvorsichtigkeit
oder Nadlassigkcit den Tod der geliebten Person verschuldet habe.
Keine Erinnerung daran, wie sorgfältig sie den Kranken gepflegt,
keine sachliche Zurückweisung der behaupteten Verschuldung vermag
der Qual ein Ende zu machen, die etwa den pathologischen Aus=
druck einer Trauer darstellt und mit der Zeit langsam abklingt. Die
sychoanalytische Untersuchung solcher Fälle hat uns die geheimenriebfedern des Leidens kennen gelehrt. Wir haben erfahren, daß
diese Zwangsvorwürfe in gewissem Sinne berechtigt und nur darumegen Widerlegung und Einspruch gefeit sind. Nicht als ob die
rauernde den Tod wirklich verschuldet oder die Vernachlässigung
wirklich begangen hätte, wie es der Zwangsvorwurf behauptet ;
aber es war doch etwas in ihr vorhanden, ein ihr selbst unbe=
wußter Wunsch, der mit dem Tode nicht unzufrieden war, und der
ihn herbeigeführt hätte, wenn er im Besitze der Macht gewesen
wäre. Gegen diesen unbewußten Wunsch reagiert nun der Vorwurf
nach dem Tode der geliebten Person. Solche im Unbewußten ver=
steckte Feindseligkeit hinter zärtlicher Liebe gibt es nun in fast allen
Fällen von intensiver Bindung des Gefiihls an eine bestimmte Person,
es ist der klassische Fall, das Vorbild der Ambivalenz menschlicher
Gefūhlsregungen. Von solcher Ambivalenz ist bei einem Menschen
bald mehr, bald weniger in der Anlage vorgesehen, normalerweise
ist es nicht so viel, daß die beschriebenen Zwangsvorwürfe daraus
entstehen können. Wo sie aber ausgiebig angelegt ist, da wird sie
sich gerade im Verhältnis zu den allergeliebtesten Personen, da, wo man“Le, 426.
S.
323
es am wenigsten erwarten würde, manifestieren. Die Disposition
zur Zwangsneurose, die wir in der Tabufrage so oft zum Vergleich
herangezogen haben, denken wir uns durch ein besonders hohes
Maß solcher ursprünglicher Gefühlsambivalenz gegeben.Wir kennen nun das Moment, welches uns das vermeintliche
Dämonentum der frisch verstorbenen Seelen und die Notwendigkeit,
sich durch die Tabuvorschriften gegen ihre Feindschaft zu schützen,
erklären kann. Wenn wir annehmen, daß dem Gefühlsleben der
Primitiven ein ähnlich hohes Maß von Ambivalenz zukomme, wie
wir es nach den Ergebnissen der Psychoanalyse den Zwangskranken
zuschreiben, so wird es verständlich, daß nach dem schmerzlichen
Verlust eine ähnliche Reaktion gegen die im Unbewußten latente
Feindseligkeit notwendig wird, wie sie dort durch die Zwangsvor-
würfe erwiesen wurde. Diese im Unbewußten als Befriedigung über
den Todesfall peinlich verspürte Feindseligkeit hat aber beim Primi-
tiven ein anderes Schicksal, sie wird abgewehrt, indem sie auf das
Objekt der Feindseligkeit auf den Toten verschoben wird. Wir
heißen diesen im normalen wie im krankhaften Seelenleben häufigen
Abwehrvorgang eine Projektion. Der Überlebende leugnet nun,
daß er je feindselige Regungen gegen den geliebten Verstorbenen
gehegt hat; aber die Seele des Verstorbenen hegt sie jetzt und wird
sie über die ganze Zeit der Trauer zu betätigen bemüht sein. Der
Straf- und Reuecharakter dieser Gefühlsreaktion wird sich trotz der
geglückten Abwehr durch Projektion darin äußern, daß man sich
fürchtet, sich Verzicht auferlegt und sich Einschränkungen unterwirft,
die man zum Teil als Schutzmaßregeln gegen den feindlichen Dä-
mon verkleidet. Wir finden so wiederum, daß das Tabu auf dem Boden
einer ambivalenten Gefühlseinstellung erwachsen ist. Auch das Tabu
der Toten rührt von dem Gegensatze zwischen dem bewußten
Schmerz und der unbewußten Befriedigung über den Todesfall her.
Bei dieser Herkunft des Grolles der Geister ist es selbstverständlich,
daß gerade die nächsten und früher geliebtesten Hinterbliebenen ihn
am meisten zu fürchten haben.Die Tabuvorschriften benehmen sich auch hier zwiespältig wie
die neurotischen Symptome. Sie bringen einerseits durch ihren
Charakter als Einschränkungen die Trauer zum Ausdruck, ander-
seits aber verraten sie sehr deutlich, was sie verbergen wollen, die
Feindseligkeit gegen den Toten, die jetzt als Notwehr motiviert ist.
Einen gewissen Anteil der Tabuverbote haben wir als Versuhungs-
angst verstehen gelernt. Der Tote ist wehrlos, das muß zur Be-
friedigung der feindseligen Gelüste an ihm reizen, und dieser Ver-
suchung muß das Verbot entgegengesetzt werden.Westermarck hat aber Recht, wenn er für die Auf-
fassung der Wilden keinen Unterschied zwischen gewaltsam und
natürlich Gestorbenen gelten lassen will. Für das unbewußte
Denken ist auch der ein Gemordeter, der eines natürlichen Todes
gestorben ist; die bösen Wünsche haben ihn getötet. (Vergl. dieS.
324
nächste Abhandlung dieser Reihe: Animismus, Magie und Allmacht der
Gedanken.) Wer sich für Herkunft und Bedeutung der Träume vom
Tode teurer Verwandter (der Eltern und Geschwister) interessiert,
der wird beim Träumer, beim Kind und beim Wilden die volle
Übereinstimmung im Verhalten gegen den Toten, gegründet auf
die nämliche Gefühlsambivalenz, feststellen können.Wir haben vorhin einer Auffassung von Wundt wider-
sprochen, welche das Wesen des Tabu in der Furcht vor den Dä-
monen findet, und doch haben wir soeben der Erklärung zuge-
stimmt, welche das Tabu der Toten auf die Furcht vor der zum
Dämon gewordenen Seele des Verstorbenen zurückführt. Das
schiene ein Widerspruch; es wird uns aber nicht schwer werden,
ihn aufzulösen. Wir haben die Dämonen zwar angenommen, aber
nicht als etwas Letztes und für die Psychologie Unauflösbares
gelten lassen. Wir sind gleichsam hinter die Dämonen gekommen,
indem wir sie als Projektionen der feindseligen Gefühle erkennen,
welche die Überlebenden gegen die Toten hegen.Die nach unserer gut begründeten Annahme zwiespältigen –
zärtlichen und feindseligen – Gefühle gegen die nun Verstorbenen
wollen sich zur Zeit des Verlustes beide zur Geltung bringen, als
Trauer und als Befriedigung. Zwischen diesen beiden Gegensätzen
muß es zum Konflikt kommen, und da der eine Gegensatzpartner,
die Feindseligkeit – ganz oder zum größeren Anteile –, unbe-
wußt ist, kann der Ausgang des Konfliktes nicht in einer Sub-
traktion der beiden Intensitäten von einander mit bewußter Ein-
setzung des Überschusses bestehen, etwa wie wenn man einer
geliebten Person eine von ihr erlittene Kränkung verzeiht. Der
Prozeß erledigt sich vielmehr durch einen besonderen psychischen
Mechanismus, den man in der Psychoanalyse als Projektion zu
bezeichnen gewohnt ist. Die Feindseligkeit, von der man nichts weiß
und auch weiter nichts wissen will, wird aus der inneren Wahr-
nehmung in die Außenwelt geworfen, dabei von der eigenen Person
gelöst und der anderen zugeschoben. Nicht wir, die Überlebenden,
freuen uns jetzt darüber, daß wir des Verstorbenen ledig sind, nein,
wir trauern um ihn, aber er ist jetzt merkwürdigerweise ein böser
Dämon geworden, dem unser Unglück Befriedigung bereiten würde,
der uns den Tod zu bringen sucht. Die Überlebenden müssen sich
nun gegen diesen bösen Feind verteidigen, sie sind von der inneren
Bedrückung entlastet, haben sie aber nur gegen eine Bedrängnis von
außen eingetauscht.Es ist nicht abzuweisen, daß dieser Projektionsvorgang, welcher
die Verstorbenen zu böswilligen Feinden macht, eine Anlehnung an
den reellen Feindseligkeiten findet, die man von letzteren erinnern
und ihnen wirklich zum Vorwurf machen kann. Also an ihrer
Härte, Herrschsucht, Ungerechtigkeit, und was sonst den Hintergrund
auch der zärtlichsten Verhältnisse unter den Menschen bildet. Aber
es kann nicht so einfach zugehen, daß uns dieses Moment für sichS.
325
allein die Projektionsschöpfung der Dämonen begreiflich mache. Die
Verschuldungen der Verstorbenen enthalten gewiß einen Teil der
Motivierung für die Feindseligkeit der Überlebenden, aber sie wären
unwirksam, wenn nicht diese Feindseligkeit aus ihnen erfolgt wäre,
und der Zeitpunkt ihres Todes wäre gewiß der ungeeignetste Anlaß,
die Erinnerung an die Vorwürfe zu wecken, die man ihnen zu
machen berechtigt war. Wir können die unbewußte Feindseligkeit
als das regelmäßig wirkende und eigentlich treibende Motiv nicht
entbehren. Diese feindselige Strömung gegen die nächsten und
teuersten Angehörigen konnte zu deren Lebzeiten latent bleiben,
d. h. sich dem Bewußtsein weder direkt noch indirekt durch irgend
eine Ersatzbildung verraten. Mit dem Ableben der gleichzeitig ge-
liebten und gehaßten Personen war dies nicht mehr möglich, der
Konflikt wurde akut. Die aus der gesteigerten Zärtlichkeit stammende
Trauer wurde einerseits unduldsamer gegen die latente Feindselig-
keit, anderseits durfte sie es nicht zulassen, daß sich aus letzterer
nun ein Gefühl der Befriedigung ergebe. Somit kam es zur Ver-
drängung der unbewußten Feindseligkeit auf dem Wege der Pro-
jektion, zur Bildung jenes Zeremoniells, in dem die Furcht vor der
Bestrafung durch die Dämonen Ausdruck findet, und mit dem zeit-
lichen Ablauf der Trauer verliert auch der Konflikt an Schärfe, so
daß das Tabu dieser Toten sich abschwächen oder in Vergessen-
heit versinken darf.4.
Haben wir so den Boden geklärt, auf dem das überaus lehr-
reiche Tabu der Toten erwachsen ist, so wollen wir nicht versäumen,
einige Bemerkungen anzuknüpfen, die für das Verständnis des Tabu
überhaupt bedeutungsvoll werden können.Die Projektion der unbewußten Feindseligkeit beim Tabu der
Toten auf die Dämonen ist nur ein einzelnes Beispiel aus einer
Reihe von Vorgängen, denen der größte Einfluß auf die Gestaltung
des primitiven Seelenlebens zugesprochen werden muß. In dem be-
trachteten Falle dient die Projektion der Erledigung eines Gefühls-
konfliktes; sie findet die nämliche Verwendung in einer großen
Anzahl von psychischen Situationen, die zur Neurose führen. Aber
die Projektion ist nicht für die Abwehr geschaffen, sie kommt auch
zu Stande, wo es keine Konflikte gibt. Die Projektion innerer
Wahrnehmungen nach außen ist ein primitiver Mechanismus, dem
z. B. auch unsere Sinneswahrnehmungen unterliegen, der also an
der Gestaltung unserer Außenwelt normalerweise den größten Anteil
hat. Unter noch nicht genügend festgestellten Bedingungen werden
innere Wahrnehmungen auch von Gefühls- und Denkvorgängen
wie die Sinneswahrnehmungen nach außen projiziert, zur Aus-
gestaltung der Außenwelt verwendet, während sie der Innenwelt
verbleiben sollten. Es hängt dies vielleicht genetisch damit zusammen,
daß die Funktion der Aufmerksamkeit ursprünglich nicht der Innen-
S.
326
welt, sondern den von der Außenwelt zuströmenden Reizen zuge-
wendet war, und von den endopsychischen Vorgängen nur die
Nachrichten über Lust- und Unlustentwicklungen empfing. Erst mit
der Ausbildung einer abstrakten Denksprache, durch die Verknüpfung
der sinnlichen Reste der Wortvorstellungen mit inneren Vorgängen,
wurden diese selbst allmählich wahrnehmungsfähig. Bis dahin hatten die
primitiven Menschen durch Projektion innerer Wahrnehmungen nach
außen ein Bild der Außenwelt entwickelt, welches wir nun mit erstarkter
Bewußtseinswahrnehmung in Psychologie zurückübersetzen müssen.
Die Projektion der eigenen bösen Regungen in die Dämonen
ist nur ein Stück eines Systems, welches die »Weltanschauung« der
Primitiven geworden ist und das wir in der nächsten Abhandlung
dieser Reihe als das »animistische« kennen lernen werden. Wir
werden dann die psychologischen Charaktere einer solchen System-
bildung festzustellen haben und unsere Anhaltspunkte in der Ana-
lyse jener Systembildungen finden, welche uns wiederum die Neu-
rosen entgegenbringen. Wir wollen vorläufig nur verraten, daß die
sogenannte »sekundäre Bearbeitung« des Trauminhaltes das Vor-
bild für alle diese Systembildungen ist. Vergessen wir auch nicht
daran, daß es vom Stadium der Systembildung an zweierlei Ab-
leitungen für jeden vom Bewußtsein beurteilten Akt gibt, die
systematische und die reale, aber unbewußte*).Wundt**) bemerkt, daß »unter den Wirkungen, die der
Mythus allerorten den Dämonen zuschreibt, zunächst die unheil-
vollen überwiegen, so daß im Glauben der Völker sichtlich die
bösen Dämonen älter sind als die guten«. Es ist nun sehr wohl
möglich, daß der Begriff des Dämons überhaupt aus der so bedeut-
samen Relation zu den Toten gewonnen wurde. Die diesem Ver-
hältnis innewohnende Ambivalenz hat sich dann im weiteren Verlaufe
der Menschheitsentwicklung darin geäußert, daß sie aus der nämlichen
Wurzel zwei völlig entgegengesetzte psychische Bildungen hervor-
gehen ließ: Dämonen- und Gespensterfurcht einerseits, die Ahnen-
verehrung anderseits***). Daß die Dämonen stets als die Geister
kürzlich Verstorbener gefaßt werden, bezeugt wie nichts anderes
den Einfluß der Trauer auf die Entstehung des Dämonenglaubens.
Die Trauer hat eine ganz bestimmte psychische Aufgabe zu erledigen,
sie soll die Erinnerungen und Erwartungen der Überlebenden von
den Toten ablösen. Ist diese Arbeit geschehen, so läßt der Schmerz
*)Den Projektionsschöpfungen der Primitiven stehen die Personifikationen
nahe, durch welche der Dichter die in ihm ringenden entgegengesetzten Trieb-
regungen als gesonderte Individuen aus sich herausstellt.**)»Mythus und Religion«, II., S. 129.
***)In den Psychoanalysen neurotischer Personen, die an Gespensterangst
leiden oder in ihrer Kindheit gelitten haben, fällt es oft nicht schwer, diese Ge-
spenster als die Eltern zu entlarven. Vergleiche hiezu auch die »Sexualgespenster«
betitelte Mitteilung von P. Haeberlin (Sexualprobleme, Februar 1912), in welcher
es sich um eine andere erotisch betonte Person handelt, der Vater aber ver-
storben war.S.
327
nach, mit ihm die Reue und der Vorwurf und darum auch die Angst
vor dem Dämon. Dieselben Geister aber, die zunächst als Dämonen
gefürchtet wurden, gehen nun der freundlicheren Bestimmung entgegen,
als Ahnen verehrt und zur Hilfeleistung angerufen werden.
Überblickt man das Verhältnis der Überlebenden zu den Toten
im Wandel der Zeiten, so ist es unverkennbar, daß dessen Ambi-
valenz außerordentlich nachgelassen hat. Es gelingt jetzt leicht, die
unbewußte, immer noch nachweisbare Feindseligkeit gegen die Toten
niederzuhalten, ohne daß es eines besonderen seelischen Aufwandes
hiefür bedürfte. Wo früher der befriedigte Haß und die schmerz-
hafte Zärtlichkeit miteinander gerungen haben, da erhebt sich heute
wie eine Narbenbildung die Pietät und fordert das: De mortuis nil
nisi bene. Nur die Neurotiker trüben noch die Trauer um den
Verlust eines ihrer Teuren durch Anfälle von Zwangsvorwürfen,
welche in der Psychoanalyse die alte ambivalente Gefühlseinstellung
als ihr Geheimnis verraten. Auf welchem Wege diese Änderung
herbeigeführt wurde, inwieweit sich konstitutionelle Änderung und
reale Besserung der familiären Beziehungen in deren Verursachung
teilen, das braucht hier nicht erörtert zu werden. Aber man könnte
durch dieses Beispiel zur Annahme geführt werden, es sei den
Seelenregungen der Primitiven überhaupt ein
höheres Maß von Ambivalenz zuzugestehen, als bei
dem heute lebenden Kulturmenschen aufzufinden
ist. Mit der Abnahme dieser Ambivalenz schwand
auch langsam das Tabu, das Kompromißsymptom
des Ambivalenzkonfliktes. Von den Neurotikern, welche
genötigt sind, diesen Kampf und das aus ihm hervorgehende Tabu
zu reproduzieren, würden wir sagen, daß sie eine archaistische
Konstitution als atavistischen Rest mit sich gebracht haben, deren
Kompensation im Dienste der Kulturanforderung sie nun zu so
ungeheuerlichem seelischen Aufwand zwingt.Wir erinnern uns an dieser Stelle der durch ihre Unklarheit
verwirrenden Auskunft, welche uns Wundt über die Doppel-
bedeutung des Wortes Tabu: heilig und unrein geboten hat (s. o.).
Ursprünglich habe das Wort Tabu heilig und unrein nicht
bedeutet, sondern habe das Dämonische bezeichnet, das nicht berührt
werden darf, und somit ein wichtiges, den beiden extremen Begriffen
gemeinsames Merkmal hervorgehoben, doch beweise diese bleibende
Gemeinschaft, daß zwischen den beiden Gebieten des Heiligen und
des Unreinen eine ursprüngliche Übereinstimmung obwalte, die erst
später einer Differenzierung gewichen sei.Im Gegensatze hiezu leiten wir aus unseren Erörterungen
mühelos ab, daß dem Worte Tabu von allem Anfang an die er-
wähnte Doppelbedeutung zukomme, daß es zur Bezeichnung einer
bestimmten Ambivalenz dient und alles dessen, was auf dem
Boden dieser Ambivalenz erwachsen ist. Tabu ist selbst
ein ambivalentes Wort, und nachträglich meinen wir, manS.
328
hätte aus dem festgestellten Sinne dieses Wortes allein erraten
können, was sich als Ergebnis weitläufiger Untersuchung heraus-
gestellt hat, daß das Tabuverbot als das Resultat einer Gefühls-
ambivalenz zu verstehen ist. Das Studium der ältesten Sprachen hat
uns belehrt, daß es einst viele solche Worte gab, welche Gegensätze
in sich faßten, in gewissem – wenn auch nicht in ganz dem näm-
lichen Sinne – wie das Wort Tabu ambivalent waren*). Geringe
lautliche Modifikationen des gegensinnigen Urwortes haben später
dazu gedient, um den beiden hier vereinigten Gegensätzen einen
gesonderten sprachlichen Ausdruck zu schaffen.Das Wort Tabu hat ein anderes Schicksal gehabt; mit der ab-
nehmenden Wichtigkeit der von ihm bezeichnenden Ambivalenz ist es
selbst, respektive sind die ihm analogen Worte aus dem Sprach-
schatz geschwunden. Ich hoffe, in späterem Zusammenhange wahr-
scheinlich machen zu können, daß sich hinter dem Schicksal dieses
Begriffes eine greifbare historische Wandlung verbirgt, daß das Wort
zuerst an ganz bestimmten menschlichen Relationen haftete, denen
die große Gefühlsambivalenz eigen war, und daß es von hier aus
auf andere, analoge Relationen ausgedehnt wurde.Wenn wir nicht irren, so wirft das Verständnis des Tabu auch
ein Licht auf die Natur und Entstehung des Gewissens. Man
kann ohne Dehnung der Begriffe von einem Tabugewissen und von
einem Tabuschuldbewußtsein nach Übertretung des Tabu sprechen.
Das Tabugewissen ist wahrscheinlich die älteste Form, in welcher
uns das Phänomen des Gewissens entgegentritt.Denn was ist »Gewissen«? Nach dem Zeugnis der Sprache ge-
hört es zu dem, was man am gewissesten weiß, in manchen Sprachen
scheidet sich seine Bezeichnung kaum von der des Bewußtseins.Gewissen ist die innere Wahrnehmung von der Verwerfung
bestimmter in uns bestehender Wunschregungen; der Ton liegt aber
darauf, daß diese Verwerfung sich auf nichts anderes zu berufen
braucht, daß sie ihrer selbst gewiß ist. Noch deutlicher wird dies
beim Schuldbewußtsein, der Wahrnehmung der inneren Verurteilung
solcher Akte, durch die wir bestimmte Wunschregungen vollzogen
haben. Eine Begründung erscheint hier überflüssig; jeder, der ein
Gewissen. hat, muß die Berechtigung der Verurteilung, den Vorwurf
wegen der vollzogenen Handlung, in sich verspüren. Diesen nämlichen
Charakter zeigt aber das Verhalten der Wilden gegen das Tabu,
das Tabu ist ein Gewissensgebot, seine Verletzung läßt ein ent-
setzliches Schuldgefühl entstehen, welches ebenso selbstverständlich
wie nach seiner Herkunft unbekannt ist**).*) Vgl. mein Referat über Abels »Gegensinn der Urworte« im Jahrbuch
f. psycho-analyt. und psycho-pathol. Forschungen, Bd. II, 1910.**) Es ist eine interessante Parallele, daß das Schuldbewußtsein des Tabu in
nichts gemindert wird, wenn die Übertretung unwissentlich geschah (siehe Beispiele
oben), und daß noch im griechischen Mythus die Verschuldung des Ödipus nicht
aufgehoben wird dadurch, daß sie ohne, ja gegen sein Wissen und Wollen er-
worben wurde.S.
329
Also entsteht wahrscheinlich auch das Gewissen auf dem Boden
einer Gefühlsambivalenz aus ganz bestimmten menschlichen Rela-
tionen, an denen diese Ambivalenz haftet, und unter den für das
Tabu und die Zwangsneurose geltend gemachten Bedingungen, daß
das eine Glied des Gegensatzes unbewußt sei und durch das zwang-
haft herrschende andere verdrängt erhalten werde. Zu diesem
Schlusse stimmt mehrerlei, was wir aus der Analyse der Neurose
gelernt haben. Erstens, daß im Charakter der Zwangsneurotiker der
Zug der peinlichen Gewissenhaftigkeit hervortritt als Reaktionssymptom
gegen die im Unbewußten lauernde Versuchung, und daß bei
Steigerung des Krankseins die höchsten Grade von Schuldbewußtsein
von ihnen entwickelt werden. Man kann in der Tat den Ausspruch
wagen, wenn wir nicht an den Zwangkranken die Herkunft des
Schuldbewußtseins ergründen können, so haben wir überhaupt keine
Aussicht, dieselbe je zu erfahren. Die Lösung dieser Aufgabe ge-
lingt nun beim einzelnen neurotischen Individuum, für die Völker
getrauen wir uns eine ähnliche Lösung zu erschließen.Zweitens muß es uns auffallen, daß das Schuldbewußtsein viel
von der Natur der Angst hat, es kann ohne Bedenken als »Ge-
wissensangst« beschrieben werden. Die Angst deutet aber auf un-
bewußte Quellen hin, wir haben aus der Neurosenpsychologie ge-
lernt, daß, wenn Wunschregungen der Verdrängung unterliegen,
deren Libido in Angst verwandelt wird. Dazu wollen wir erinnern,
daß auch beim Schuldbewußtsein etwas unbekannt und unbewußt
ist, nämlich die Motivierung der Verwerfung. Diesem Unbekannten
entspricht der Angstcharakter des Schuldbewußtseins.Wenn das Tabu sich vorwiegend in Verboten äußert, so ist
eine Überlegung denkbar, die uns sagt, es sei ganz selbstverständlich
und bedürfe keines weitläufigen Beweises aus der Analogie mit der
Neurose, daß ihm eine positive, begehrende Strömung zu Grunde
liege. Denn, was niemand zu tun begehrt, das braucht man doch
nicht zu verbieten, und jedenfalls muß das, was aufs nachdrücklichste
verboten wird, doch Gegenstand eines Begehrens sein. Wenden wir
diesen plausibeln Satz auf unsere Primitiven an, so müßten wir
schließen, es gehöre zu ihren stärksten Versuchungen, ihre Könige
und Priester zu töten, Inzest zu verüben, ihre Toten zu mißhandeln
und dergleichen. Das ist nun kaum wahrscheinlich, den entschiedensten
Widerspruch erwecken wir aber, wenn wir den nämlichen Satz an den
Fällen messen, in welchen wir selbst die Stimme des Gewissens am
deutlichsten zu vernehmen glauben. Wir würden dann mit einer nicht
zu übertreffenden Sicherheit behaupten, daß wir nicht die geringste
Versuchung verspüren, eines dieser Gebote zu übertreten, z. B. das
Gebot: Du sollst nicht morden, und daß wir vor der Übertretung
desselben nichts anderes verspüren als Abscheu.Mißt man dieser Aussage unseres Gewissens die Bedeutung
bei, die sie beansprucht, so wird einerseits das Verbot überflüssig
– das Tabu sowohl, wie unser Moralverbot –, anderseits bleibtS.
330
die Tatsache des Gewissens unerklärt und die Beziehungen zwischen
Gewissen, Tabu und Neurose entfallen, es ist also jener Zustand
unseres Verständnisses hergestellt, der auch gegenwärtig besteht, so
lange wir nicht psychoanalytische Gesichtspunkte auf das Problem
anwenden.Wenn wir aber der durch Psychoanalyse – an den Träumen
Gesunder – gefundenen Tatsache Rechnung tragen, daß die Ver-
suchung, den anderen zu töten, auch bei uns stärker und häufiger
ist, als wir ahnen, und daß sie psychische Wirkungen äußert, auch
wo sie sich unserem Bewußtsein nicht kundgibt, wenn wir ferner in
den Zwangsvorschriften gewisser Neurotiker die Sicherungen und
Selbstbestrafungen gegen den verstärkten Impuls, zu morden, er-
kannt haben, dann werden wir zu dem vorhin aufgestellten Satz:
Wo ein Verbot vorliegt, müßte ein Begehren dahinter sein, mit neuer
Schätzung zurückkehren. Wir werden annehmen, daß dies Begehren,
zu morden, tatsächlich im Unbewußten vorhanden ist, und daß das
Tabu wie das Moralverbot psychologisch keineswegs überflüssig ist,
vielmehr durch die ambivalente Einstellung gegen den Mordimpuls
erklärt und gerechtfertigt wird.Der eine so häufig als fundamental hervorgehobene Charakter
dieses Ambivalenzverhältnisses, daß die positive begehrende Strömung
eine unbewußte ist, eröffnet einen Ausblick auf weitere Zusammen-
hänge und Erklärungsmöglichkeiten. Die psychischen Vorgänge im
Unbewußten sind nicht durchwegs mit jenen identisch, die uns aus
unserem bewußten Seelenleben bekannt sind, sondern genießen ge-
wisse beachtenswerte Freiheiten, die den letzteren entzogen worden
sind. Ein unbewußter Impuls braucht nicht dort entstanden zu sein,
wo wir seine Äußerung finden; er kann von ganz anderer Stelle
herstammen, sich ursprünglich auf andere Personen und Relationen
bezogen haben und durch den Mechanismus der Verschiebung
dorthin gelangt sein, wo er uns auffällt. Er kann ferner dank der
Unzerstörbarkeit und Unkorrigierbarkeit unbewußter Vorgänge aus
sehr frühen Zeiten, denen er angemessen war, in spätere Zeiten
und Verhältnisse hinübergerettet werden, in denen seine Äußerungen
fremdartig erscheinen müssen. All dies sind nur Andeutungen, aber
eine sorgfältige Ausführung derselben würde zeigen, wie wichtig sie
für das Verständnis der Kulturentwicklung werden können.Zum Schlusse dieser Erörterungen wollen wir eine spätere
Untersuchungen vorbereitende Bemerkung nicht versäumen. Wenn
wir auch an der Wesensgleichheit von Tabuverbot und Moral-
verbot festhalten, so wollen wir doch nicht bestreiten, daß eine
psychologische Verschiedenheit zwischen beiden bestehen muß. Eine
Veränderung in den Verhältnissen der grundlegenden Ambivalenz
kann allein die Ursache sein, daß das Verbot nicht mehr in der
Form des Tabu erscheint.Wir haben uns bisher in der analytischen Betrachtung der
Tabuphänomene von den nachweisbaren Übereinstimmungen mit derS.
331
Zwangsneurose leiten lassen, aber das Tabu ist doch keine Neu-
rose, sondern eine soziale Bildung; somit obliegt uns die Aufgabe,
auch darauf hinzuweisen, worin der prinzipielle Unterschied der
Neurose von einer Kulturschöpfung wie das Tabu zu suchen ist.Ich will hier wiederum eine einzelne Tatsache zum Ausgangs-
punkt nehmen. Von der Übertretung eines Tabu wird bei den
Primitiven eine Strafe befürchtet, meist eine schwere Erkrankung
oder der Tod. Diese Strafe droht nun dem, der sich die Über-
tretung hat zu Schulden kommen lassen. Bei der Zwangsneurose ist
dies anders. Wenn der Kranke etwas ihm Verbotenes ausführen
soll, so fürchtet er die Strafe nicht für sich, sondern für eine andere
Person, die meist unbestimmt gelassen ist, aber durch die Analyse
leicht als eine der ihm nächsten und von ihm geliebtesten Personen
erkannt wird. Der Neurotiker verhält sich also hiebei wie altruistisch,
der Primitive wie egoistisch. Erst wenn die Tabuübertretung sich am
Missetäter nicht spontan gerächt hat, dann erwacht bei den Wilden
ein kollektives Gefühl, daß sie durch den Frevel alle bedroht wären,
und sie beeilen sich, die ausgebliebene Bestrafung selbst zu voll-
strecken. Wir haben es leicht, uns den Mechanismus dieser Soli-
darität zu erklären. Die Angst vor dem ansteckenden Beispiel, vor
der Versuchung zur Nachahmung, also vor der Infektionsfähigkeit
der Tabu ist hier im Spiele. Wenn einer es zustandegebracht hat,
das verdrängte Begehren zu befriedigen, so muß sich in allen Gesell-
schaftsgenossen das gleiche Begehren regen; um diese Versuchung
niederzuhalten, muß der eigentlich Beneidete um die Frucht seines
Wagnisses gebracht werden, und die Strafe gibt den Vollstreckern
nicht selten Gelegenheit, unter der Rechtfertigung der Sühne dieselbe
frevle Tat auch ihrerseits zu begehen. Es ist dies ja eine der Grund-
lagen der menschlichen Strafordnung, und sie hat, wie gewiß richtig,
die Gleichartigkeit der verbotenen Regungen beim Verbrecher wie
bei der rächenden Gesellschaft zur Voraussetzung.Die Psychoanalyse bestätigt hier, was die Frommen zu sagen
pflegen, wir seien alle arge Sünder. Wie soll man nun den uner-
warteten Edelsinn der Neurose erklären, die nichts für sich und alles
für eine geliebte Person fürchtet? Die analytische Untersuchung zeigt,
daß er nicht primär ist. Ursprünglich, d. h. zu Anfang der Erkrankung,
galt die Strafandrohung wie bei den Wilden der eigenen Person,
man fürchtete in jedem Falle für sein eigenes Leben, erst später
wurde die Todesangst auf eine andere geliebte Person verschoben.
Der Vorgang ist einigermaßen kompliziert, aber wir übersehen ihn
vollständig. Zugrunde der Verbotbildung liegt regelmäßig eine böse
Regung – ein Todeswunsch – gegen eine geliebte Person. Diese
wird durch ein Verbot verdrängt, das Verbot an eine gewisse
Handlung geknüpft, welche etwa die feindselige gegen die geliebte
Person durch Verschiebung vertritt, die Ausführung dieser Handlung
mit der Todesstrafe bedroht. Aber der Prozeß geht weiter, und der
ursprüngliche Todeswunsch gegen den geliebten anderen ist dannS.
332
durch die Todesangst um ihn ersetzt. Wenn die Neurose sich also
so zärtlich altruistisch erweist, so kompensiert sie damit nur
die ihr zugrunde liegende gegenteilige Einstellung eines brutalen
Egoismus. Heißen wir die Gefühlsregungen, die durch die Rücksicht
auf den anderen bestimmt werden, und ihn nicht selbst zum Sexual-
objekt nehmen, soziale, so können wir das Zurücktreten dieser
sozialen Faktoren als einen später durch Überkompensation ver-
hüllten Grundzug der Neurose herausheben.Ohne uns bei der Entstehung dieser sozialen Regungen und
ihrer Beziehung zu den anderen Grundtrieben des Menschen aufzu-
halten, wollen wir an einem anderen Beispiel den zweiten Haupt-
charakter der Neurose zum Vorschein bringen. Das Tabu hat in
seiner Erscheinungsform die größte Ähnlichkeit mit der Berührungs-
angst der Neurotiker, dem Délire de toucher. Nun handelt es sich
bei dieser Neurose regelmäßig um das Verbot sexueller Berührung,
und die Psychoanalyse hat ganz allgemein gezeigt, daß die Trieb-
kräfte, welche in der Neurose abgelenkt und verschoben werden,
sexueller Herkunft sind. Beim Tabu hat die verbotene Berührung
offenbar nicht nur sexuelle Bedeutung, sondern vielmehr die all-
gemeinere des Angreifens, der Bemächtigung, des Geltendmachens
der eigenen Person. Wenn es verboten ist, den Häuptling oder
etwas, was mit ihm in Berührung war, selbst zu berühren, so soll
damit demselben Impuls eine Hemmung angelegt werden, der sich
andere Male in der argwöhnischen Überwachung des Häuptlings, ja
in seiner körperlichen Mißhandlung vor der Krönung (s. oben) zum
Ausdruck bringt. Somit ist das Überwiegen der sexuellen
Triebanteile gegen die sozialen das für die Neurose
charakteristische Moment. Die sozialen Triebe sind aber
selbst durch Zusammentreten von egoistischen und erotischen Kom-
ponenten zu besonderen Einheiten entstanden.An dem einen Beispiele von Vergleich des Tabu mit der
Zwangsneurose läßt sich bereits erraten, welches das Verhältnis der
einzelnen Formen von Neurose zu den Kulturbildungen ist, und
wodurch das Studium der Neurosenpsychologie für das Verständnis
der Kulturentwicklung wichtig wird.Die Neurosen zeigen einerseits auffällige und tiefreichende
Übereinstimmungen mit den großen sozialen Produktionen der Kunst,
der Religion und der Philosophie, anderseits erscheinen sie wie Ver-
zerrungen derselben. Man könnte den Ausspruch wagen, eine
Hysterie sei ein Zerrbild einer Kunstschöpfung, eine Zwangsneurose
ein Zerrbild einer Religion, ein paranoischer Wahn ein Zerrbild
eines philosophischen Systems. Diese Abweichung führt sich in letzter
Auflösung darauf zurück, daß die Neurosen asoziale Bildungen sind,
sie suchen mit privaten Mitteln zu leisten, was in der Gesellschaft
durch kollektive Arbeit entstand. Bei der Triebanalyse der Neurosen
erfährt man, daß in ihnen die Triebkräfte sexueller Herkunft den
bestimmenden Einfluß ausüben, während die entsprechenden Kultur-
S.
333
bildungen auf sozialen Trieben ruhen, solchen, die aus der Ver-
einigung egoistischer und sexueller Anteile hervorgegangen sind. Das
Sexualbedürfnis ist eben nicht imstande, die Menschen in ähnlicher
Weise wie die Anforderungen der Selbsterhaltung zu einigen, die
Sexualbefriedigung ist zunächst die Privatsache des Individuums.
Genetisch ergibt sich die asoziale Natur der Neurose aus
deren ursprünglichster Tendenz, sich aus einer unbefriedigenden
Realität in eine lustvollere Phantasjewelt zu flüchten. In dieser vom
Neurotiker gemiedenen realen Welt herrscht die Gesellschaft der
Menschen und die von ihnen gemeinsam geschaffenen Institutionen,
die Abkehrung von der Realität ist gleichzeitig ein Austritt aus der
menschlichen Gemeinschaft.