II. Das Tabu und die Ambivalenz der Gefühlsregungen [II.] 1913-001/1912.3-2

Freud, Sigmund (1913-001/1912.3-2): II. Das Tabu und die Ambivalenz der Gefühlsregungen [II.]

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    IMAGO

    ZEITSCHRIFT FÜR ANWENDUNG DER PSYCHO-
    ANALYSE AUF DIE GEISTESWISSENSCHAFTEN

    HERAUSGEGEBEN VON PROFESSOR S. FREUD

    I. 4. SCHRIFTLEITUNG:
    OTTO RANK / DR. HANNS SACHS 1912


    Über einige Übereinstimmungen im Seelenleben der
    Wilden und der Neurotiker.

    Von SIGM. FREUD.

    II.

    Das Tabu und die Ambivalenz der Gefühlsregungen.

    Wir wollen nun wissen, welchen Wert unsere Gleich-
    stellung des Tabu mit der Zwangsneurose und die
    auf Grund dieser Vergleichung gegebene Auffassung
    des Tabu beanspruchen kann. Ein solcher Wert liegt offenbar nur
    vor, wenn unsere Auffassung einen Vorteil bietet, der sonst nicht
    zu haben ist, wenn sie ein besseres Verständnis des Tabu ge-
    stattet, als uns sonst möglich wird. Wir sind vielleicht geneigt zu
    behaupten, daß wir diesen Nachweis der Brauchbarkeit im Vor-
    stehenden bereits erbracht haben, wir werden aber versuchen
    müssen, ihn zu verstärken, indem wir die Erklärung der Tabu-
    verbote und Gebräuche ins Einzelne fortsetzen.
    Es steht uns aber auch ein anderer Weg offen. Wir können
    die Untersuchung anstellen, ob nicht ein Teil der Voraussetzungen,
    die wir von der Neurose her auf das Tabu übertragen haben, oder
    der Folgerungen, zu denen wir dabei gelangt sind, an den Phäno-
    menen des Tabu unmittelbar erweisbar ist. Wir müssen uns nur
    entscheiden, wonach wir suchen wollen. Die Behauptung über die
    Genese des Tabu, es stamme von einem uralten Verbote ab,
    welches dereinst von außen auferlegt worden ist, entzieht sich natür-
    lich dem Beweise. Wir werden also eher die psychologischen
    Bedingungen fürs Tabu zu bestätigen suchen, welche wir für die
    Zwangsneurose kennen gelernt haben. Wie gelangten wir bei der
    Neurose zur Kenntnis dieser psychologischen Momente? Durch das
    analytische Studium der Symptome, vor allem der Zwangshand-
    lungen, der Abwehrmaßregeln und Zwangsgebote. Wir fanden an
    ihnen die besten Anzeichen für ihre Abstammung von ambi-
    valenten Regungen oder Tendenzen, wobei sie entweder gleich-

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    zeitig dem Wunsch wie dem Gegenwunsch entsprechen oder vor-
    wiegend im Dienste der einen von den beiden entgegengesetzten
    Tendenzen stehen. Wenn es uns nun gelänge, auch an den Tabu-
    vorschriften die Ambivalenz, das Walten entgegengesetzter Tendenzen
    aufzuzeigen, oder unter ihnen einige aufzufinden, die nach der Art
    von Zwangshandlungen beiden Strömungen gleichzeitigen Ausdruck
    geben, so wäre die psychologische Übereinstimmung zwischen dem
    Tabu und der Zwangsneurose im nahezu wichtigsten Stück gesichert.
    Die beiden fundamentalen Tabuverbote sind, wie vorhin er-
    wähnt, für unsere Analyse durch die Zugehörigkeit zum Totemismus
    unzugänglich, ein anderer Anteil der Tabusatzungen ist sekundärer
    Abkunft und für unsere Absicht nicht verwertbar. Das Tabu ist
    nämlich bei den entsprechenden Völkern die allgemeine Form der
    Gesetzgebung geworden und in den Dienst von sozialen Tendenzen
    getreten, die sicherlich jünger sind als das Tabu selbst, wie z. B.
    die Tabu, die von Häuptlingen und Priestern auferlegt werden, um
    sich Eigentum und Vorrechte zu sichern. Doch bleibt uns eine
    große Gruppe von Vorschriften übrig, an denen unsere Unter-
    suchung vorgenommen werden kann, ich hebe aus dieser die Tabu
    heraus, die sich a. an Feinde, b. an Häuptlinge, c. an Tote
    knüpfen, und werde das zu behandelnde Material der ausgezeichneten
    Sammlung von J. G. Frazer in seinem großen Werke: »The
    golden bough« entnehmen*.

    a) Die Behandlung der Feinde.

    Wenn wir geneigt waren, den wilden und halbwilden Völkern
    ungehemmte und reuelose Grausamkeit gegen ihre Feinde zuzu-
    schreiben, so werden wir mit großem Interesse erfahren, daß auch
    bei ihnen die Tötung eines Menschen zur Befolgung einer Reihe
    von Vorschriften zwingt, welche den Tabugebräuchen zugeordnet
    werden. Diese Vorschriften sind mit Leichtigkeit in vier Gruppen
    zu bringen, sie fordern 1. Versöhnung des getöteten Feindes,
    2. Beschränkungen und 3. Sühnehandlungen, Reinigungen des Mörders
    und 4. gewisse zeremonielle Vornahmen. Wie allgemein oder wie
    vereinzelt solche Tabugebräuche bei diesen Völkern sein mögen,
    läßt sich einerseits aus unseren unvollständigen Nachrichten nicht
    mit Sicherheit entscheiden, und ist anderseits für unser Interesse an
    diesen Vorkommnissen gleichgiltig. Immerhin darf man annehmen,
    daß es sich um weitverbreitete Gebräuche und nicht um ver-
    einzelte Sonderbarkeiten handelt.

    Die Versöhnungsgebräuche auf der Insel Timor, nachdem
    eine siegreiche Kriegerschar mit den abgeschnittenen Köpfen der
    besiegten Feinde zurückkehrt, sind darum besonders bedeutsam,
    weil überdies der Führer der Expedition von schweren Be-
    schränkungen betroffen wird (s. u.). »Bei dem feierlichen Einzug der

    *Third edition, part II.: Taboo and the perils of the soul 1911.

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    Sieger werden Opfer dargebracht, um die Seelen der Feinde zu
    versöhnen, sonst müßte man Unheil für die Sieger vorhersehen.
    Es wird ein Tanz aufgeführt, und dabei ein Gesang vorgetragen,
    in welchem der erschlagene Feind beklagt und seine Verzeihung
    erbeten wird: »Zürne uns nicht, weil wir deinen Kopf hier bei uns
    haben; wäre uns das Glück nicht hold gewesen, so hingen jetzt
    vielleicht unsere Köpfe in deinem Dorf. Wir haben dir ein Opfer
    gebracht, um dich zu besänftigen. Nun darf dein Geist zufrieden
    sein und uns in Ruhe lassen. Warum bist du unser Feind ge-
    wesen? Wären wir nicht besser Freunde geblieben? Dann wäre
    dein Blut nicht vergossen und dein Kopf nicht abgeschnitten
    worden«.*)

    Ähnliches findet sich bei den Palu in Celebes; die Gallas
    opfern den Geistern ihrer erschlagenen Feinde, ehe sie ihr Heimats-
    dorf betreten. (Nach Paulitschke, Ethnographie Nordost-
    Afrikas.)

    Andere Völker haben das Mittel gefunden, um aus ihren
    früheren Feinden nach deren Tod Freunde, Wächter und Be-
    schützer zu machen. Es besteht in der zärtlichen Behandlung der
    abgeschnittenen Köpfe, wie manche wilde Stämme Borneos sich
    deren rühmen. Wenn die See-Dayaks von Sarawak von einem
    Kriegszug einen Kopf nach Hause bringen, so wird dieser Monate
    hindurch mit der ausgesuchtesten Liebenswürdigkeit behandelt und
    mit den zärtlichsten Namen angesprochen, über die ihre Sprache
    verfügt. Die besten Bissen von ihren Mahlzeiten werden ihm in
    den Mund gesteckt, Leckerbissen und Zigarren. Er wird wiederholt
    gebeten, seine früheren Freunde zu hassen und seinen neuen
    Wirten seine Liebe zu schenken, da er jetzt einer der ihrigen ist.
    Man würde sehr irre gehen, wenn man an dieser uns gräßlich er-
    scheinenden Behandlung dem Hohn einen Anteil zuschriebe.**)

    Bei mehreren der wilden Stämme Nordamerikas ist die
    Trauer um den erschlagenen und skalpierten Feind den Beob-
    achtern aufgefallen. Wenn ein Choctaw einen Feind getötet
    hatte, so begann für ihn eine monatlange Trauer, während welcher
    er sich schweren Einschränkungen unterwarf. Ebenso trauerten die
    Dacota-Indianer. Wenn die Osagen, bemerkt ein Gewährs-
    mann, ihre eigenen Toten betrauert hatten, so trauerten sie dann
    um den Feind, als ob er ein Freund gewesen wäre.***)

    Noch ehe wir auf die anderen Klassen von Tabugebräuchen
    zur Behandlung der Feinde eingehen, müssen wir gegen eine nahe-
    liegende Einwendung Stellung nehmen. Die Motivierung dieser
    Versöhnungsvorschriften, wird man uns mit Frazer und anderen
    entgegenhalten, ist einfach genug und hat nichts mit einer »Ambi-


    *) Frazer, l. c., p. 166.

    **) Frazer, Adonis, Attis, Osiris, p. 248, 1907. — Nach Hugh Low,
    Sarawak, London 1848.

    ***) J. O. Dorsay bei Frazer, Taboo etc., p. 181.

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    valenz« zu tun. Diese Völker werden von abergläubischer Furcht
    vor den Geistern der Erschlagenen beherrscht, einer Furcht, die auch
    dem klassischen Altertum nicht fremd war, die der große britische
    Dramatiker in den Halluzinationen Macbeths und Richards III.
    auf die Bühne gebracht hat. Aus diesem Aberglauben leiten sich
    folgerichtig alle die Versöhnungsvorschriften ab, wie auch die
    später zu besprechenden Beschränkungen und Sühnungen; für diese
    Auffassung sprechen noch die in der vierten Gruppe vereinigten
    Zeremonien, die keine andere Auslegung zulassen, als von Be-
    mühungen, die den Mördern folgenden Geister der Erschlagenen zu
    verjagen*). Zum Überfluß gestehen die Wilden ihre Angst vor den
    Geistern der getöteten Feinde direkt ein und führen die besprochenen
    Tabugebräuche selbst auf sie zurück.

    Diese Einwendung ist in der Tat naheliegend, und wenn sie
    ebenso ausreichend wäre, könnten wir uns die Mühe unseres
    Erklärungsversuches gerne ersparen. Wir verschieben es auf später,
    uns mit ihr auseinanderzusetzen und stellen ihr zunächst nur die
    Auffassung entgegen, die sich aus den Voraussetzungen der vorigen
    Erörterungen über das Tabu ableitet. Wir schließen aus all diesen
    Vorschriften, daß im Benehmen gegen die Feinde noch andere als
    bloß feindselige Regungen zum Ausdruck kommen. Wir erblicken in
    ihnen Äußerungen der Reue, der Wertschätzung des Feindes, des
    bösen Gewissens, ihn ums Leben gebracht zu haben. Es will uns
    scheinen, als wäre auch in diesen Wilden das Gebot lebendig: Du
    sollst nicht töten, welches nicht ungestraft verletzt werden darf,
    lange vor jeder Gesetzgebung, die aus den Händen eines Gottes
    empfangen wird.

    Kehren wir nun zu den anderen Klassen von Tabuvorschriften
    zurück. Die Beschränkungen des siegreichen Mörders sind
    ungemein häufig und meist von ernster Art. Auf Timor (vgl. die
    Versöhnungsgebräuche oben) darf der Führer der Expedition nicht
    ohne weiteres in sein Haus zurückkehren. Es wird für ihn eine
    besondere Hütte errichtet, in welcher er zwei Monate mit der Be-
    folgung verschiedener Reinigungsvorschriften beschäftigt verbringt.
    In dieser Zeit darf er sein Weib nicht sehen, auch sich nicht selbst
    ernähren, eine andere Person muß ihm das Essen in den Mund
    schieben**). – Bei einigen Dayakstämmen müssen die vom erfolg-
    reichen Kriegszug Heimkehrenden einige Tage lang abgesondert
    bleiben und sich gewisser Speisen enthalten, sie dürfen auch kein
    Eisen berühren und bleiben ihren Frauen ferne. – In Logea,
    einer Insel nahe bei Neuguinea, schließen sich Männer, die
    Feinde getötet oder daran teilgenommen haben, für eine Woche in ihren

    *) Frazer, Taboo, p. 169 u. s. f. p. 174. Diese Zeremonien bestehen in
    Schlagen mit den Schildern, Schreien, Brüllen und Erzeugung von Lärm mit Hilfe
    von Instrumenten usw.

    **) Frazer, Taboo, p. 166, nach S. Müller, Reizen en Onderzoekingen
    in den Indischen Archipel, Amsterdam 1857.

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    Häusern ein. Sie vermeiden jeden Umgang mit ihren Frauen und ihren
    Freunden, rühren Nahrungsmittel nicht mit ihren Händen an und
    nähren sich nur von Pflanzenkost, die in besonderen Gefäßen für
    sie gekocht wird. Als Grund für diese letzte Beschränkung wird an-
    gegeben, daß sie das Blut des Erschlagenen nicht riechen dürfen,
    sie würden sonst erkranken und sterben. – Bei dem Toaripi-
    oder Motumotu-Stamm auf Neuguinea darf ein Mann, der
    einen anderen getötet hat, seinem Weib nicht nahe kommen und
    Nahrung nicht mit seinen Fingern berühren. Er wird von anderen
    Personen mit besonderer Nahrung gefüttert. Dies dauert bis zum
    nächsten Neumond.

    Ich unterlasse es, die bei Frazer mitgeteilten Fälle von Be-
    schränkungen des siegreichen Mörders vollzählig anzuführen, und
    hebe nur noch solche Beispiele hervor, in denen der Tabucharakter
    besonders auffällig ist, oder die Beschränkung im Verein mit
    Sühne, Reinigung und Zeremoniell auftritt.

    Bei den Monumbos in Deutsch-Neuguinea wird jeder, der
    einen Feind im Kampfe getötet hat, »unrein«, wofür dasselbe Wort
    gebraucht wird, das auf Frauen während der Menstruation oder
    des Wochenbettes Anwendung findet. Er darf durch lange Zeit das
    Klubhaus der Männer nicht verlassen, während sich die Mitbewohner
    seines Dorfes um ihn versammeln und seinen Sieg mit Liedern und
    Tänzen feiern. Er darf niemand, nicht einmal seine eigene Frau und seine
    Kinder berühren; täte er es, so würden sie von Geschwüren be-
    fallen werden. Er wird dann rein durch Waschungen und anderes
    Zeremoniell.

    Bei den Natchez in Nordamerika waren junge Krieger,
    die den ersten Skalp erbeutet hatten, durch sechs Monate zur Be-
    folgung gewisser Entsagungen genötigt. Sie durften nicht bei ihren
    Frauen schlafen und kein Fleisch essen, erhielten nur Fisch und
    Maispudding zur Nahrung. Wenn ein Choctaw einen Feind
    getötet und skalpiert hatte, begann für ihn eine Trauerzeit von
    einem Monat, während welcher er sein Haar nicht kämmen durfte.
    Wenn es ihn am Kopf juckte, durfte er sich nicht mit der Hand
    kratzen, sondern bediente sich dazu eines kleinen Steckens.

    Wenn ein Pima-Indianer einen Apachen getötet hatte,
    so mußte er sich schweren Reinigungs- und Sühnezeremonien unter-
    werfen. Während einer sechzehntägigen Fastenzeit durfte er Fleisch
    und Salz nicht berühren, auf kein brennendes Feuer schauen, zu
    keinem Menschen sprechen. Er lebte allein im Wald, von einer alten
    Frau bedient, die ihm spärliche Nahrung brachte, badete oft im
    nächsten Fluß und trug – als Zeichen der Trauer – einen Klumpen
    Lehm auf seinem Haupte. Am siebzehnten Tag fand dann die
    öffentliche Zeremonie der feierlichen Reinigung des Mannes und
    seiner Waffen statt. Da die Pima-Indianer das Tabu des Mörders viel
    ernster nahmen als ihre Feinde und die Sühne und Reinigung nicht
    wie diese bis nach der Beendigung des Feldzuges aufzuschieben

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    pflegten, litt ihre Kriegstüchtigkeit sehr unter ihrer sittlichen Strenge
    oder Frömmigkeit, wenn man will. Trotz ihrer außerordentlichen
    Tapferkeit erwiesen sie sich den Amerikanern als unbefriedigende
    Bundesgenossen in ihren Kämpfen gegen die Apachen.
    So interessant die Einzelheiten und Variationen der Sühne-
    und Reinigungszeremonien nach Tötung eines Feindes für eine tiefer
    eindringende Betrachtung auch sein mögen, so breche ich deren Mit-
    teilung doch ab, weil sie uns keine neuen Gesichtspunkte eröffnen
    können. Vielleicht führe ich noch an, daß die zeitweilige oder
    permanente Isolierung des berufsmäßigen Henkers, die sich bis in
    unsere Neuzeit erhalten hat, in diesen Zusammenhang gehört. Die
    Stellung des »Freimannes« in der mittelalterlichen Gesellschaft ver-
    mittelt in der Tat eine gute Vorstellung von dem »Tabu« der
    Wilden*).

    In der gangbaren Erklärung all dieser Versöhnungs=, Be-
    schränkungs=, Sühne= und Reinigungsvorschriften werden zwei
    Prinzipien mit einander kombiniert. Die Fortsetzung des Tabu vom
    Toten her auf alles, was mit ihm in Berührung gekommen ist, und
    die Furcht vor dem Geist des Getöteten. Auf welche Weise diese
    beiden Momente miteinander zur Erklärung des Zeremoniells zu
    kombinieren sind, ob sie als gleichwertig aufgefaßt werden sollen,
    ob das eine das primäre, das andere sekundär ist, und welches, das
    wird nicht gesagt und ist in der Tat nicht leicht anzugeben. Dem-
    gegenüber betonen wir die Einheitlichkeit unserer Auffassung, wenn
    wir all diese Vorschriften aus der Ambivalenz der Gefühlsregungen
    gegen den Feind ableiten.

    b) Das Tabu der Herrscher.

    Das Benehmen primitiver Völker gegen ihre Häuptlinge,
    Könige, Priester wird von zwei Grundsätzen regiert, die einander
    eher zu ergänzen als zu widersprechen scheinen. Man muß sich vor
    ihnen hüten und man muß sie behüten**). Beides geschieht vermittelst
    einer Unzahl von Tabuvorschriften. Warum man sich vor den
    Herrschern hüten muß, ist uns bereits bekannt geworden; weil sie
    die Träger jener geheimnisvollen und gefährlichen Zauberkraft sind,
    die sich wie eine elektrische Ladung durch Berührung mitteilt und
    dem selbst nicht durch eine ähnliche Ladung Geschützten Tod und
    Verderben bringt. Man vermeidet also jede mittelbare oder un-
    mittelbare Berührung mit der gefährlichen Heiligkeit und hat, wo
    solche nicht zu vermeiden ist, ein Zeremoniell gefunden, um die
    gefürchteten Folgen abzuwenden. Die Nubas in Ostafrika glauben
    z. B., daß sie sterben müssen, wenn sie das Haus ihres Priester-
    königs betreten, daß sie aber dieser Gefahr entgehen, wenn sie beim

    *) Zu diesen Beispielen s. Frazer, Taboo, p. 165—190. »Manslayers
    tabooed«.

    **) Frazer, Taboo, p. 132; »He must not only be guarded, he must also
    be guarded against«.

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    Eintritt die linke Schulter entblößen und den König veranlassen,
    diese mit seiner Hand zu berühren. So trifft das Merkwürdige ein,
    daß die Berührung des Königs das Heil- und Schutzmittel gegen die
    Gefahren wird, welche aus der Berührung des Königs hervorgehen,
    aber es handelt sich dabei wohl um die Heilkraft der absichtlichen,
    vom Könige ausgehenden Berührung im Gegensatz zur Gefahr, daß
    man ihn berühre, um den Gegensatz der Passivität und der Aktivität
    gegen den König.

    Wenn es sich um die Heilwirkung der königlichen Berührung
    handelt, brauchen wir die Beispiele nicht bei Wilden zu suchen. Die
    Könige von England haben in Zeiten, die noch nicht weit zurück-
    liegen, diese Kraft an der Skrophulose geübt, die darum den Namen:
    »The King’s Evil« trug. Königin Elisabeth entsagte diesem Stück
    ihrer königlichen Prärogative ebensowenig wie irgend ein anderer
    ihrer späteren Nachfolger. Charles I. soll im Jahre 1633 hundert
    Kranke auf einen Streich geheilt haben. Unter dessen zuchtlosem
    Sohn Charles II. feierten nach der Überwindung der großen
    englischen Revolution die Königsheilungen bei Skropheln ihre
    höchste Blüte.

    Dieser König soll im Laufe seiner Regierung bei hundert-
    tausend Skrophulöse berührt haben. Das Gedränge der Heilung-
    suchenden pflegte bei diesen Gelegenheiten so groß zu sein, daß
    einmal sechs oder sieben von ihnen anstatt der Heilung den Tod
    durch Erdrücktwerden fanden. Der skeptische Oranier, Wilhelm III.,
    der nach der Vertreibung der Stuarts König von England wurde,
    weigerte sich des Zaubers, das einzigemal, als er sich zu einer
    solchen Berührung herbeiließ, tat er es mit den Worten: »Gott gebe
    Euch eine bessere Gesundheit und mehr Verstand«*).

    Von der fürchterlichen Wirkung der Berührung, in welcher
    man, ob auch unabsichtlich, gegen den König, oder was zu ihm
    gehört, aktiv wird, mag folgender Bericht Zeugnis ablegen. Ein
    Häuptling von hohem Rang und großer Heiligkeit auf Neuseeland
    hatte einst die Reste seiner Mahlzeit am Wege stehen lassen. Da
    kam ein Sklave daher, ein junger, kräftiger, hungriger Gesell, sah
    das Zurückgelassene und machte sich darüber, um es aufzuessen.
    Kaum war er fertig worden, da teilte ihm ein entsetzter Zu-
    schauer mit, daß es die Mahlzeit des Häuptlings gewesen sei, an
    welcher er sich vergangen habe. Er war ein starker mutiger Krieger
    gewesen, aber sobald er diese Auskunft vernommen hatte, stürzte
    er zusammen, wurde von gräßlichen Zuckungen befallen und starb
    gegen Sonnenuntergang des nächsten Tages**). Eine Maorifrau hatte
    gewisse Früchte gegessen und dann erfahren, daß diese von einem
    mit Tabu belegten Ort herrührten. Sie schrie auf, der Geist des
    Häuptlings, den sie so beleidigt, werde sie gewiß töten. Dies geschah

    *)Frazer, The magic art I, p. 368.

    **)Old New Zealand, by a Pakeha Maori (London 1884), bei Frazer
    Tabu, p. 135.

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    am Nachmittag und am nächsten Tag um zwölf Uhr war sie tot*.
    Das Feuerzeug eines Maori-Häuptlings brachte einmal mehrere
    Personen ums Leben. Der Häuptling hatte es verloren, andere
    fanden es und bedienten sich seiner, um ihre Pfeifen anzuzünden.
    Als sie erfuhren, wessen Eigentum das Feuerzeug sei, starben sie
    alle vor Schrecken**.

    Es ist nicht zu verwundern, wenn sich das Bedürfnis fühlbar
    machte, so gefährliche Personen wie Häuptlinge und Priester von
    den anderen zu isolieren, eine Mauer um sie aufzuführen, hinter
    welcher sie für die anderen unzugänglich waren. Es mag uns die
    Erkenntnis dämmern, daß diese ursprünglich aus Tabuvorschriften
    gefügte Mauer heute noch als höfisches Zeremoniell existiert.

    Aber der vielleicht größere Teil dieses Tabu der Herrscher
    läßt sich nicht auf das Bedürfnis des Schutzes vor ihnen zurück-
    führen. Der andere Gesichtspunkt in der Behandlung der privilegierten
    Personen, das Bedürfnis, sie selbst vor den ihnen drohenden Ge-
    fahren zu schützen, hat an der Schaffung der Tabu und somit an
    der Entstehung der höfischen Etikette den deutlichsten Anteil
    gehabt.

    Die Notwendigkeit, den König vor allen erdenklichen Gefahren
    zu schützen, ergibt sich aus seiner ungeheuern Bedeutung für das
    Wohl und Wehe seiner Untertanen. Streng genommen ist es seine
    Person, die den Lauf der Welt reguliert; sein Volk hat ihn nicht
    nur für den Regen und Sonnenschein zu danken, der die Früchte
    der Erde gedeihen läßt, sondern auch für den Wind, der Schiffe an
    ihre Küste bringt und für den festen Boden, auf den sie ihre Füße
    setzen***.

    Diese Könige der Wilden sind mit einer Machtfülle und einer
    Fähigkeit, zu beglücken, ausgestattet, die nur Göttern zu eigen ist,
    und an welche auf späteren Stufen der Zivilisation nur die servilsten
    ihrer Höflinge Glauben heucheln werden.

    Es erscheint ein offenbarer Widerspruch, daß Personen von
    solcher Machtvollkommenheit selbst der größten Sorgfalt bedürfen,
    um vor den sie bedrohenden Gefahren beschützt zu werden, aber
    es ist nicht der einzige Widerspruch, der in der Behandlung königlicher
    Personen bei den Wilden zutage tritt. Diese Völker halten es auch
    für notwendig, ihre Könige zu überwachen, daß sie ihre Kräfte im
    rechten Sinne verwenden; sie sind ihrer guten Intentionen oder ihrer
    Gewissenhaftigkeit keineswegs sicher. Ein Zug von Mißtrauen mengt
    sich der Motivierung der Tabuvorschriften für den König bei. »Die
    Idee, daß urzeitliches Königtum ein Despotismus ist,« sagt Frazer†,
    »demzufolge das Volk nur für seinen Herrscher existiert, ist auf die

    * W. Brown, New Zealand and its Aborigines (London 1845), bei
    Frazer ibid.

    ** Frazer, l. c.

    *** Frazer, Taboo. The burden of royalty, p. 7.

    † L. c., p. 7.

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    Monarchien, die wir hier im Auge haben, ganz und gar nicht an-
    wendbar. Im Gegenteile, in diesen lebt der Herrscher nur für seine
    Untertanen, sein Leben hat einen Wert nur so lange, als er die
    Pflichten seiner Stellung erfüllt, den Lauf der Natur zum Besten
    seines Volkes regelt. Sobald er darin nachläßt oder versagt, wandeln
    sich die Sorgfalt, die Hingebung, die religiöse Verehrung, deren
    Gegenstand er bisher im ausgiebigsten Maße war, in Haß und Ver-
    achtung um. Er wird schmählich davongejagt und mag froh sein,
    wenn er das nackte Leben rettet. Heute noch als Gott verehrt, mag
    es ihm passieren, morgen als Verbrecher erschlagen zu werden. Aber
    wir haben kein Recht, dies veränderte Benehmen seines Volkes als
    Unbeständigkeit oder Widerspruch zu verurteilen, das Volk bleibt
    vielmehr durchaus konsequent. Wenn ihr König ihr Gott ist, so
    denken sie, muß er sich auch als ihr Beschützer erweisen, und wenn
    er sie nicht beschützen will, soll er einem anderen, der bereitwilliger
    ist, den Platz räumen. So lange er aber ihren Erwartungen ent-
    spricht, kennt ihre Sorgfalt für ihn keine Grenzen, und sie nötigen
    ihn dazu, sich selbst mit der gleichen Fürsorge zu behandeln. Ein
    solcher König lebt wie eingemauert hinter einem System von
    Zeremoniell und Etikette, eingesponnen in ein Netz von Ge-
    bräuchen und Verboten, deren Absicht keineswegs dahin geht, seine
    Würde zu erhöhen, noch weniger sein Wohlbehagen zu steigern,
    sondern die einzig und allein bezwecken, ihn vor Schritten zurück-
    zuhalten, welche die Harmonie der Natur stören und so ihn, sein
    Volk und das ganze Weltall gleichzeitig zugrunde richten könnten.
    Diese Vorschriften, weit entfernt, seinem Behagen zu dienen,
    mengen sich in jede seiner Handlungen, heben seine Freiheit auf
    und machen ihm das Leben, das sie angeblich versichern wollen,
    zur Bürde und zur Qual.«

    Eines der grellsten Beispiele von solcher Fesselung und
    Lähmung eines heiligen Herrschers durch das Tabu-Zeremoniell
    scheint in der Lebensweise des Mikado von Japan in früheren
    Jahrhunderten erzielt worden zu sein. Eine Beschreibung, die jetzt
    über zweihundert Jahre alt ist*, erzählt: »Der Mikado glaubt, daß
    es seiner Würde und Heiligkeit nicht angemessen sei, den Boden
    mit den Füßen zu berühren; wenn er also irgendwohin gehen will,
    muß er auf den Schultern von Männern hingetragen werden. Es
    geht aber noch viel weniger an, daß er seine heilige Person der freien
    Luft aussetze, und die Sonne wird der Ehre nicht gewürdigt, auf sein
    Haupt zu scheinen. Allen Teilen seines Körpers wird eine so hohe
    Heiligkeit zugeschrieben, daß weder sein Haupthaar, noch sein Bart
    geschoren und seine Nägel nicht geschnitten werden dürfen. Damit
    er aber nicht zu sehr verwahrlosen, waschen sie ihn nachts, wenn er
    schläft; sie sagen, was man in diesem Zustand von seinem Körper
    nimmt, kann nur als gestohlen aufgefaßt werden, und ein solcher

    * Kämpfer, History of Japan bei Frazer, l. c., p. 3.

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    Diebstahl tut seiner Würde und Heiligkeit keinen Eintrag. In noch
    früheren Zeiten mußte er jeden Vormittag einige Stunden lang mit
    der Kaiserkrone auf dem Haupte auf dem Throne sitzen, aber er
    mußte sitzen wie eine Statue, ohne Hände, Füße, Kopf oder Augen
    zu bewegen; nur so, meinte man, könne er Ruhe und Frieden im
    Reiche erhalten. Wenn er unseligerweise sich nach der einen oder
    der anderen Seite wenden sollte, oder eine Zeitlang den Blick bloß
    auf einen Teil seines Reiches richtete so würden Krieg, Hungers-
    not, Feuer, Pest oder sonst ein großes Unheil hereinbrechen, um das
    Land zu verheeren.«

    Einige der Tabu, denen barbarische Könige unterworfen sind,
    mahnen lebhaft an die Beschränkungen der Mörder. In Shark
    Point bei Kap Padron in Unter-Guinea (Westafrika) lebt ein
    Priesterkönig, Kukulu, allein in einem Wald. Er darf kein Weib
    berühren, auch sein Haus nicht verlassen, ja nicht einmal von seinem
    Stuhl aufstehen, in dem er sitzend schlafen muß. Wenn er sich
    niederlegte, würde der Wind aufhören und die Schiffahrt gestört sein.
    Seine Funktion ist es, die Stürme in Schranken zu halten und im
    allgemeinen für einen gleichmäßig gesunden Zustand der Atmosphäre
    zu sorgen*. Je mächtiger ein König von Loango ist, sagt Bastian,
    desto mehr Tabu muß er beobachten. Auch der Thronfolger ist von
    Kindheit an an sie gebunden, aber sie häufen sich um ihn, während
    er heranwächst, im Momente der Thronbesteigung ist er von ihnen
    erstickt.

    Unser Raum gestattet es nicht und unser Interesse erfordert es
    nicht, daß wir in die Beschreibung der an die Königs- oder Priester-
    würde haftenden Tabu weiter eingehen. Führen wir noch an, daß
    Beschränkungen der freien Bewegung und der Diät die Hauptrolle
    unter ihnen spielen. Wie konservierend aber auf alte Gebräuche der
    Zusammenhang mit diesen privilegierten Personen wirkt, mag aus
    zwei Beispielen von Tabuzeremoniell hervorgehen, die von zivili-
    sierten Völkern, also von weit höheren Kulturstufen, genommen sind.

    Der Flamen Dialis, der Oberpriester des Jupiter im alten
    Rom, hatte eine außerordentlich große Anzahl von Tabugeboten zu
    beobachten. Er durfte nicht reiten, kein Pferd, keine Bewaffneten
    sehen, keinen Ring tragen, der nicht zerbrochen war, keinen Knoten
    an seinen Gewändern haben, Weizenmehl und Sauerteig nicht be-
    rühren, eine Ziege, einen Hund, rohes Fleisch, Bohnen und Efeu
    nicht einmal beim Namen nennen, sein Haar durfte nur von einem
    freien Mann mit einem Bronzemesser geschnitten, seine Haare und
    Nägelabfälle mußten unter einem glückbringenden Baum vergraben
    werden, er durfte keinen Toten anrühren, nicht unbedeckten Hauptes
    unter freiem Himmel stehen und dergleichen. Seine Frau, die
    Flaminica, hatte überdies ihre eigenen Verbote: Sie durfte auf
    einer gewissen Art von Treppen nicht höher als drei Stufen steigen,

    * Bastian, »Die deutsche Expedition an der Loangoküste«, Jena
    1874, bei Frazer, l. c., p. 5.

  • S.

    311

    an gewissen Festtagen ihr Haar nicht kämmen, das Leder ihrer
    Schuhe durfte von keinem Tier genommen werden, das eines natür-
    lichen Todes gestorben war, sondern nur von einem geschlach-
    teten oder geopferten, wenn sie Donner hörte, war sie unrein, bis sie ein
    Sühnopfer dargebracht hatte*).

    Die alten Könige von Irland waren einer Reihe von höchst
    sonderbaren Beschränkungen unterworfen, von deren Einhaltung
    aller Segen, von deren Übertretung alles Unheil für das Land er-
    wartet wurde. Das vollständige Verzeichnis dieser Tabu ist in dem
    Book of Rights gegeben, dessen älteste handschriftliche Exemplare
    die Jahreszahlen 1390 und 1418 tragen. Die Verbote sind äußerst
    detailliert, betreffen gewisse Tätigkeiten an bestimmten Orten und
    zu bestimmten Zeiten; in dieser Stadt darf der König nicht an
    einem gewissen Wochentag weilen, jenen Fluß nicht um eine ge-
    nannte Stunde übersetzen, nicht volle neun Tage auf einer ge-
    wissen Ebene lagern und dergleichen**).

    Die Härte der Tabubeschränkungen für die Priesterkönige hat
    bei vielen wilden Völkern eine Folge gehabt, die historisch bedeut-
    sam und für unsere Gesichtspunkte besonders interessant ist. Die
    Priester-Königswürde hörte auf, etwas Begehrenswertes zu sein,
    wem sie bevorstand, der wandte oft alle Mittel an, um ihr zu ent-
    gehen. So wird es auf Combodscha, wo es einen Feuer- und
    einen Wasserkönig gibt, oft notwendig, die Nachfolger mit Gewalt
    zur Annahme der Würde zu zwingen. Auf Nine oder Savage
    Island, einer Koralleninsel im Stillen Ozean, kam die Monarchie
    tatsächlich zum Ende, weil sich niemand mehr bereit finden wollte,
    das verantwortliche und gefährliche Amt zu übernehmen. In manchen
    Teilen von Westafrika wird nach dem Tode des Königs ein ge-
    heimes Konzil abgehalten, um den Nachfolger zu bestimmen. Der,
    auf welchen die Wahl fällt, wird gepackt, gebunden und im Fetisch-
    haus in Gewahrsam gehalten, bis er sich bereit erklärt hat, die
    Krone anzunehmen. Gelegentlich findet der präsumptive Thronfolger
    Mittel und Wege, um sich der ihm zugedachten Ehre zu ent-
    ziehen, so wird von einem Häuptling berichtet, daß er Tag und
    Nacht Waffen zu tragen pflegte, um jedem Versuch, ihn auf den
    Thron zu setzen, mit Gewalt zu widerstehen***). Bei den Negern
    von Sierra Leone ward das Widerstreben gegen die Annahme
    der Königswürde so groß, daß die meisten Stämme genötigt waren,
    Fremde zu ihren Königen zu machen.

    Frazer führt es auf diese Verhältnisse zurück, daß sich in
    der Entwicklung der Geschichte endlich eine Scheidung des ursprüng-
    lichen Priester-Königtums in eine geistliche und weltliche Macht
    vollzog. Die von der Bürde ihrer Heiligkeit erdrückten Könige

    *)Frazer, l. c., p. 13.

    **)Frazer, l. c., p. 11.

    ***)A. Bastian, »Die deutsche Expedition an der Loangoküste« bei
    Frazer, l. c., p. 18.

  • S.

    312

    wurden unfähig, die Herrschaft in realen Dingen auszuüben, und
    mußten diese geringeren, aber tatkräftigen Personen überlassen,
    welche bereit waren, auf die Ehren der Königswürde zu ver-
    zichten. Aus diesen erwuchsen dann die weltlichen Herrscher,
    während die nun praktisch bedeutungslose geistliche Oberhoheit den
    früheren Tabukönigen verblieb. Es ist bekannt, inwieweit diese
    Aufstellung in der Geschichte des alten Japans Bestätigung findet.

    Wenn wir nun das Bild der Beziehungen der primitiven
    Menschen zu ihren Herrschern überblicken, so regt sich in uns die
    Erwartung, daß uns der Fortschritt von seiner Beschreibung zu
    seinem psychoanalytischen Verständnis nicht schwer fallen wird.
    Diese Beziehungen sind sehr verwickelter Natur und nicht frei von
    Widersprüchen. Man räumt den Herrschern große Vorrechte ein,
    welche sich mit den Tabuverboten der anderen geradezu decken.
    Es sind privilegierte Personen, sie dürfen eben das tun oder ge-
    nießen, was den übrigen durch das Tabu vorenthalten ist. Im
    Gegensatz zu dieser Freiheit steht aber, daß sie durch andere Tabu
    beschränkt sind, welche auf die gewöhnlichen Individuen nicht drücken.
    Hier ist also ein erster Gegensatz, fast ein Widerspruch, zwischen
    einem Mehr von Freiheit und einem Mehr an Beschränkung für
    dieselben Personen. Man traut ihnen außerordentliche Zauber-
    kräfte zu und fürchtet sich deshalb vor der Berührung
    mit ihren Personen oder ihrem Eigentum, während man anderseits
    von diesen Berührungen die wohltätigste Wirkung erwartet. Dies
    scheint ein zweiter besonders greller Widerspruch zu sein; allein wir
    haben bereits erfahren, daß er nur scheinbar ist. Heilend und
    schützend wirkt die Berührung, die vom König selbst in wohl-
    wollender Absicht ausgeht, gefährlich ist nur die Berührung, die vom
    gemeinen Mann am König und am Königlichen verübt wird, wahr-
    scheinlich, weil sie an aggressive Tendenzen mahnen kann. Ein anderer,
    nicht so leicht auflösbarer Widerspruch äußert sich darin, daß man
    dem Herrscher eine so große Gewalt über die Vorgänge der Natur
    zuschreibt und sich doch für verpflichtet hält, ihn mit ganz besonderer
    Sorgfalt gegen ihm drohende Gefahren zu beschützen, als ob seine
    eigene Macht, die so vieles kann, nicht auch dies vermöchte. Eine
    weitere Erschwerung des Verhältnisses stellt sich dann her, indem
    man dem Herrscher nicht das Zutrauen entgegenbringt, er werde
    seine ungeheure Macht in der richtigen Weise zum Vorteil der
    Untertanen wie zu seinem eigenen Schutz verwenden wollen; man
    mißtraut ihm also und hält sich für berechtigt, ihn zu überwachen.
    Allen diesen Absichten der Bevormundung des Königs, seinem
    Schutz vor Gefahren und dem Schutz der Untertanen vor der
    Gefahr, die er ihnen bringt, dient gleichzeitig die Tabuetikette, der
    das Leben des Königs unterworfen wird.

    Es liegt nahe, folgende Erklärung für das komplizierte und
    widerspruchsvolle Verhältnis der Primitiven zu ihren Herrschern zu
    geben: Aus abergläubischen und anderen Motiven kommen in der

  • S.

    313

    Behandlung der Könige mannigfache Tendenzen zum Ausdruck, von
    denen jede ohne Rücksicht auf die anderen zum Extrem entwickelt
    wird. Daraus entstehen dann die Widersprüche, an denen der
    Intellekt der Wilden übrigens so wenig Anstoß nimmt wie der der
    Höchstzivilisierten, wenn es sich nur um Verhältnisse der Religion
    oder der »Loyalität« handelt.

    Das wäre soweit gut, aber die psychoanalytische Technik wird
    vielleicht gestatten, tiefer in den Zusammenhang einzudringen und
    Näheres über die Natur dieser mannigfaltigen Tendenzen auszu-
    sagen. Wenn wir den geschilderten Sachverhalt der Analyse unter-
    ziehen, gleichsam als ob er sich im Symptombild einer Neurose
    fände, so werden wir zunächst an das Übermaß von ängstlicher
    Sorge anknüpfen, welches als Begründung des Tabuzeremoniells aus-
    gegeben wird. Dies Vorkommen einer solchen Überzärtlichkeit ist in
    der Neurose, speziell bei der Zwangsneurose, die wir in erster
    Linie zum Vergleich heranziehen, sehr gewöhnlich. Ihre Herkunft ist
    uns sehr wohl verständlich worden. Sie tritt überall dort auf, wo
    außer der vorherrschenden Zärtlichkeit eine gegensätzliche aber un-
    bewußte Strömung von Feindseligkeit besteht, also der typische
    Fall der ambivalenten Gefühlseinstellung realisiert ist. Dann wird
    die Feindseligkeit überschrieen durch eine übermäßige Steigerung
    der Zärtlichkeit, die sich als Ängstlichkeit äußert und die zwanghaft
    wird, weil sie sonst ihrer Aufgabe, die unbewußte Gegenströmung
    in der Verdrängung zu erhalten, nicht genügen würde. Jeder Psycho-
    analytiker hat es erfahren, mit welcher Sicherheit die ängstliche Über-
    zärtlichkeit unter den unwahrscheinlichsten Verhältnissen, z. B.
    zwischen Mutter und Kind oder bei zärtlichen Eheleuten, diese Auf-
    lösung gestattet. Auf die Behandlung der privilegierten Personen
    angewendet, ergäbe sich die Einsicht, daß der Verehrung, ja Ver-
    götterung derselben im Unbewußten eine intensive feindselige
    Strömung entgegensteht, daß also hier, wie wir es erwartet haben,
    die Situation der ambivalenten Gefühlseinstellung verwirklicht ist.
    Das Mißtrauen, welches als Beitrag zur Motivierung der Königstabu
    unabweisbar erscheint, wäre eine andere direktere Äußerung der-
    selben unbewußten Feindseligkeit. Ja, wir wären – infolge der
    Mannigfaltigkeit der Endausgänge eines solchen Konfliktes bei ver-
    schiedenen Völkern – nicht um Beispiele verlegen, in denen uns der
    Nachweis einer solchen Feindseligkeit noch viel leichter fiele. Die
    wilden Timmes von Sierra Leone, hören wir bei Frazer*, haben
    sich das Recht vorbehalten, ihren gewählten König am Abend
    vor seiner Krönung durchzuprügeln, und sie bedienen sich dieses
    konstitutionellen Vorrechtes mit solcher Gründlichkeit, daß der un-
    glückliche Herrscher gelegentlich seine Erhebung auf den Thron um
    nicht lange Zeit überlebt, daher haben es sich die Großen des
    Volkes zur Regel gemacht, wenn sie einen Groll gegen einen be-
     

    * l. c., p. 18 nach Zweifel et Monstier, »Voyage aux sources du
    Niger, 1880.

  • S.

    314

    stimmten Mann haben, diesen zum König zu wählen. Immerhin
    wird auch in solchen grellen Fällen die Feindseligkeit sich nicht als
    solche bekennen, sondern sich als Zeremoniell gebärden.

    Ein anderes Stück im Verhalten der Primitiven gegen ihre
    Herrscher ruft die Erinnerung an einen Vorgang wach, der in der
    Neurose allgemein verbreitet, in dem sogenannten Verfolgungswahn
    offen zutage tritt. Es wird hier die Bedeutung einer bestimmten
    Person außerordentlich erhöht, ihre Machtvollkommenheit ins Un-
    wahrscheinliche gesteigert, um ihr desto eher die Verantwortlichkeit
    für alles Peinliche, was dem Kranken widerfährt, aufladen zu können.
    Eigentlich verfahren ja die Wilden mit ihren Königen nicht anders,
    wenn sie ihnen die Macht über Regen und Sonnenschein, Wind und
    Wetter zuschreiben und sie dann absetzen oder töten, weil die
    Natur ihre Erwartungen auf eine gute Jagd oder eine reife Ernte
    enttäuscht hat. Das Vorbild, welches der Paranoiker im Verfolgungs-
    wahn wiederherstellt, liegt im Verhältnis des Kindes zu seinem
    Vater. Dem Vater kommt eine derartige Machtfülle in der Vor-
    stellung des Sohnes regelmäßig zu, und es zeigt sich, daß das Miß-
    trauen gegen den Vater mit seiner Hochschätzung innig verknüpft
    ist. Wenn der Paranoiker eine Person seiner Lebensbeziehungen zu
    seinem »Verfolger« ernennt, so hebt er sie damit in die Väterreihe,
    bringt sie unter die Bedingungen, die ihm gestatten, sie für alles
    Unglück seiner Empfindung verantwortlich zu machen. So mag
    uns diese zweite Analogie zwischen dem Wilden und dem Neu-
    rotiker die Einsicht ahnen lassen, wie vieles im Verhältnis des
    Wilden zu seinem Herrscher aus der infantilen Einstellung des
    Kindes zum Vater hervorgehen mag.

    Den stärksten Anhaltungspunkt für unsere Betrachtungsweise,
    welche die Tabuverbote mit neurotischen Symptomen vergleichen
    will, finden wir aber im Tabuzeremoniell selbst, dessen Bedeutung
    für die Stellung des Königstums vorhin erörtert wurde. Dieses
    Zeremoniell trägt seinen Doppelsinn und seine Herkunft von ambi-
    valenten Tendenzen unverkennbar zur Schau, wenn wir nur an-
    nehmen wollen, daß es die Wirkungen, die es hervorbringt, auch
    von allem Anfang an beabsichtigt hat. Es zeichnet nicht nur die
    Könige aus und erhebt sie über alle gewöhnlichen Sterblichen, es
    macht ihnen auch das Leben zur Qual und zur unerträglichen
    Bürde und zwingt sie in eine Knechtschaft, die weit ärger ist als
    die ihrer Untertanen. Es erscheint uns so als das richtige Gegen-
    stück zur Zwangshandlung der Neurose, in der sich der unter-
    drückte Trieb und der ihn unterdrückende zur gleichzeitigen und
    gemeinsamen Befriedigung treffen. Die Zwangshandlung ist an-
    geblich ein Schutz gegen die verbotene Handlung; wir möchten
    aber sagen, sie ist eigentlich die Wiederholung des Verbotenen.
    Das »angeblich« wendet sich hier der bewußten, das »eigentlich« der
    unbewußten Instanz des Seelenlebens zu. So ist auch das Tabu-
    zeremoniell der Könige angeblich die höchste Ehrung und Sicherung

  • S.

    315

    derselben, eigentlich die Strafe für ihre Erhöhung, die Rache, welche
    die Untertanen an ihnen nehmen. Die Erfahrungen, die Sancho
    Pansa bei Cervantes als Gouverneur auf seiner Insel macht,
    haben ihn offenbar diese Auffassung des höfischen Zeremoniells als
    die einzig zutreffende erkennen lassen. Es ist sehr wohl möglich,
    daß wir weitere Zustimmungen zu hören bekämen, wenn wir
    Könige und Herrscher von heute zur Äußerung darüber veranlassen
    könnten.

    Warum die Gefühlseinstellung gegen die Herrscher einen so
    mächtigen unbewußten Beitrag von Feindseligkeit enthalten sollte,
    ist ein sehr interessantes, aber die Grenzen dieser Arbeit über-
    schreitendes Problem. Der Hinweis auf den infantilen Vaterkomplex
    haben wir bereits gegeben, fügen wir hinzu, daß die Verfolgung
    der Vorgeschichte des Königtums uns die entscheidenden Aufklä-
    rungen bringen müßte. Nach Frazers eindrucksvollen, aber nach
    eigenem Zugeständnis nicht ganz zwingenden Erörterungen waren
    die ersten Könige Fremde, die nach kurzer Herrschaft zum Opfer-
    tod bei feierlichen Festen als Repräsentanten der Gottheit bestimmt
    waren*). Noch die Mythen des Christentums wären von der Nach-
    wirkung dieser Entwicklungsgeschichte der Könige berührt.

    c) Das Tabu der Toten.

    Wir wissen, daß die Toten mächtige Herrscher sind, wir
    werden vielleicht erstaunt sein zu erfahren, daß sie als Feinde be-
    trachtet werden.

    Das Tabu der Toten erweist, wenn wir auf dem Boden des
    Vergleiches mit der Infektion bleiben dürfen, bei den meisten primi-
    tiven Völkern eine besondere Virulenz. Es äußert sich zunächst in
    den Folgen, welche die Berührung des Toten nach sich zieht, und
    in der Behandlung der um den Toten Trauernden. Bei den Maori
    war jeder, der eine Leiche berührt oder an ihrer Grablegung teil-
    genommen hatte, aufs äußerste unrein und nahezu abgeschnitten von
    allem Verkehr mit seinen Mitmenschen, sozusagen boykottiert. Er
    konnte kein Haus betreten, keiner Person oder Sache nahe kommen,
    ohne sie mit der gleichen Eigenschaft anzustecken. Ja, er durfte nicht
    einmal Nahrung mit seinen Händen berühren, diese waren ihm
    durch ihre Unreinheit geradezu unbrauchbar geworden. Man stellte
    ihm das Essen auf den Boden hin, und ihm blieb nichts übrig, als
    sich seiner mit den Lippen und den Zähnen, so gut es eben ging,
    zu bemächtigen, während er seine Hände nach dem Rücken ge-
    bogen hielt. Gelegentlich war es erlaubt, daß eine andere Person
    ihn fütterte, die es dann mit ausgestrecktem Arm tat, sorgsam, den
    Unseligen nicht selbst zu berühren, aber diese Hilfsperson war dann
    selbst Einschränkungen unterworfen, die nicht viel weniger drückend
    waren als seine eigenen. Es gab wohl in jedem Dorf ein ganz

    *) Frazer, »The magic art and the evolution of kings«. 2 vol. 1911. (The
    golden bough).

  • S.

    316

    verkommenes, von der Gesellschaft ausgestoßenes Individuum, das
    in der armseligsten Weise von spärlichen Almosen lebte. Diesem
    Wesen war es allein gestattet, sich auf Armeslänge dem zu nähern,
    der die letzte Pflicht gegen einen Verstorbenen erfüllt hatte. War
    aber dann die Zeit der Abschließung vorüber, und durfte der durch
    die Leiche Verunreinigte sich wieder unter seine Genossen mengen,
    so wurde alles Geschirr, dessen er sich in der gefährlichen Zeit be-
    dient hatte, zerschlagen, und alles Zeug weggeworfen, mit dem er
    bekleidet gewesen war.

    Die Tabugebräuche nach der körperlichen Berührung von Toten
    sind in ganz Polynesien, Melanesien und in einem Teil von Afrika
    die nämlichen; ihr konstantestes Stück ist das Verbot, Nahrung
    selbst zu berühren, und die sich daraus ergebende Notwendigkeit, von
    anderen gefüttert zu werden. Es ist bemerkenswert, daß in Poly-
    nesien oder vielleicht nur in Hawaii*) Priesterkönige während der
    Ausübung heiliger Handlungen derselben Beschränkung unterlagen.
    Bei den Tabu der Toten auf Tonga tritt die Abstufung und all-
    mähliche Aufhebung der Verbote durch die eigene Tabukraft sehr
    deutlich hervor. Wer den Leichnam eines toten Häuptlings berührt
    hatte, war durch zehn Monate unrein, wenn er aber selbst ein
    Häuptling war, nur durch drei, vier oder fünf Monate, je nach dem
    Rang des Verstorbenen; aber wenn es sich um die Leiche des ver-
    götterten Oberhäuptlings handelte, wurden selbst die größten Haupt-
    linge durch zehn Monate tabu. Die Wilden glauben fest daran,
    daß, wer solche Tabuvorschriften übertritt, schwer erkranken und
    sterben muß, so fest, daß sie nach der Meinung eines Beobachters
    noch niemals den Versuch gewagt haben, sich vom Gegenteil zu
    überzeugen**).

    Im wesentlichen gleichartig, aber für unsere Zwecke inter-
    essanter sind die Tabubeschränkungen jener Personen, deren Be-
    rührung mit den Toten in übertragenem Sinne zu verstehen ist,
    der trauernden Angehörigen, der Witwer und Witwen. Sehen wir
    in den bisher erwähnten Vorschriften nur den typischen Ausdruck
    der Virulenz und der Ausbreitungsfähigkeit des Tabu, so schimmern
    in den nun mitzuteilenden die Motive der Tabu durch, und zwar
    sowohl die vorgeblichen als auch solche, die wir für die tieffliegen-
    den, echten halten dürfen.

    Bei den Shuswap in Britisch-Columbia müssen
    Witwen und Witwer während ihrer Trauerzeit abgesondert leben,
    sie dürfen weder ihren eigenen Körper noch ihren Kopf mit ihren
    Händen berühren, alles Geschirr, dessen sie sich bedienen, ist dem
    Gebrauche anderer entzogen. Kein Jäger wird sich der Hütte, in
    welcher solche Trauernde wohnen, nähern wollen, denn das brächte
    ihm Unglück, wenn der Schatten eines Trauernden auf ihn fallen

    *)Frazer, Taboo, p. 138 usf.

    **)W. Mariner, »The natives of the Tonga Islands«, 1818, bei Frazer,
    l. c. p. 140.

  • S.

    317

    würde, müßte er erkranken. Die Trauernden schlafen auf Dorn-
    büschen und umgeben ihr Bett mit solchen. Diese letztere Maß-
    regel ist dazu bestimmt, den Geist des Verstorbenen ferne zu
    halten, und noch deutlicher ist wohl der von anderen nordameri-
    kanischen Stämmen berichtete Gebrauch der Witwe, eine Zeitlang
    nach dem Tode des Mannes ein hosenartiges Kleidungsstück aus
    trockenem Gras zu tragen, um sich unzugänglich für die Annähe-
    rung des Geistes zu machen. So wird uns die Vorstellung nahe
    gelegt, daß die Berührung »im übertragenen Sinne« doch nur als
    ein körperlicher Kontakt verstanden wird, da der Geist des Ver-
    storbenen nicht von seinen Angehörigen weicht, nicht abläßt, sie
    während der Zeit der Trauer zu »umschweben«.

    Bei den Agutainos, die auf Palawan, einer der Philip-
    pinen, wohnen, darf eine Witwe ihre Hütte die ersten sieben oder
    acht Tage nach dem Todesfall nicht verlassen, es sei denn zur
    Nachtzeit, wenn sie Begegnungen nicht zu erwarten hat. Wer sie
    erschaut, gerät in Gefahr, augenblicklich zu sterben, und darum
    warnt sie selbst vor ihrer Annäherung, indem sie bei jedem Schritt
    mit einem hölzernen Stab gegen die Bäume schlägt, diese Bäume
    aber verdorren. Worin die Gefährlichkeit einer solchen Witwe be-
    stehen mag, wird uns durch eine andere Beobachtung erläutert. Im
    Mekeobezirk von Britisch-Neu-Guinea wird ein Witwer
    aller bürgerlichen Rechte verlustig und lebt für eine Weile wie ein
    Ausgestoßener. Er darf keinen Garten bebauen, sich nicht öffentlich
    zeigen, das Dorf und die Straße nicht betreten. Er schleicht wie ein
    wildes Tier im hohen Gras oder im Gebüsch umher, und muß sich
    im Dickicht verstecken, wenn er jemanden, besonders aber ein Weib,
    herannahen sieht. Diese letzte Andeutung macht es uns leicht, die
    Gefährlichkeit des Witwers oder der Witwe auf die Gefahr der
    Versuchung zurückzuführen. Der Mann, der sein Weib ver-
    loren hat, soll dem Begehren nach einem Ersatz ausweichen; die
    Witwe hat mit demselben Wunsch zu kämpfen und mag überdies
    als herrenlos die Begehrlichkeit anderer Männer erwecken. Jede
    solche Ersatzbefriedigung läuft gegen den Sinn der Trauer; sie
    müßte den Zorn des Geistes auflodern lassen.*

    Eines der befremdendsten, aber auch lehrreichsten Tabuge-
    bräuche der Trauer bei den Primitiven ist das Verbot, den Namen
    des Verstorbenen auszusprechen. Es ist ungemein verbreitet, hat
    mannigfaltige Ausführungen erfahren und bedeutsame Konsequenzen
    gehabt.

    Außer bei den Australiern und Polynesiern, welche uns die
    Tabugebräuche in ihrer besten Erhaltung zu zeigen pflegen, findet
    sich dies Verbot bei so entfernten und einander so fremden Völkern,

    * Dieselbe Kranke, deren »Unmöglichkeiten« ich oben (S. 221) mit den
    Tabu zusammengestellt habe, bekannte, daß sie jedesmal in Entrüstung gerate,
    wenn sie einer in Trauer gekleideten Person auf der Straße begegne. Solchen
    Leuten sollte das Ausgehen verboten sein!

  • S.

    318

    wie die Samojeden in Sibirien und die Todas in Südindien,
    die Mongolen der Tartarei und die Tuaregs der Sahara, die
    Aino in Japan und die Akamba und Nandi in Zentralafrika,
    die Tinguanen auf den Philippinen und die Einwohner der
    Nikobarischen Inseln, von Madagaskar und Borneo*). Bei
    einigen dieser Völker gilt das Verbot und die aus ihm sich ab-
    leitenden Folgen nur für die Zeit der Trauer, bei anderen bleibt es
    permanent, doch scheint es in allen Fällen mit der Entfernung vom
    Zeitpunkt des Todesfalles abzublassen.

    Die Vermeidung des Namens des Verstorbenen wird in der
    Regel außerordentlich strenge gehandhabt. So gilt es bei manchen
    südamerikanischen Stämmen als die schwerste Beleidigung der Über-
    lebenden, den Namen des verstorbenen Angehörigen vor ihnen aus-
    zusprechen, und die darauf gesetzte Strafe ist nicht geringer als die
    für eine Mordtat selbst festgesetzte**). Warum die Nennung des
    Namens so verabscheut werden sollte, ist zunächst nicht leicht zu
    erraten, aber die mit ihr verbundenen Gefahren haben eine ganze
    Reihe von Auskunftsmitteln entstehen lassen, die nach verschiedenen
    Richtungen interessant und bedeutungsvoll sind. So sind die Masai
    in Afrika auf die Ausflucht gekommen, den Namen des Verstorbenen
    unmittelbar nach seinem Tode zu ändern; er darf nun ohne Scheu
    mit dem neuen Namen erwähnt werden, während alle Verbote an
    den alten geknüpft bleiben. Es scheint dabei vorausgesetzt, daß der
    Geist seinen neuen Namen nicht kennt und nicht erfahren wird. Die
    australischen Stämme an der Adelaide und der Encounter
    Bay sind in ihrer Vorsicht so konsequent, daß nach einem Todes-
    fall alle Personen ihren Namen gegen einen anderen vertauschen,
    welche ebenso oder sehr ähnlich geheißen haben wie der Ver-
    storbene. Manchmal wird in weiterer Ausdehnung derselben Er-
    wägung die Namensänderung nach einem Todesfall bei allen An-
    gehörigen des Verstorbenen vorgenommen, ohne Rücksicht auf den
    Gleichklang der Namen, so bei einigen Stämmen in Victoria und
    in Nordwestamerika. Ja bei den Guaycurus in Para-
    guay pflegte der Häuptling bei so traurigem Anlaß allen Mit-
    gliedern des Stammes neue Namen zu geben, die sie fortan erinnerten,
    als ob sie sie von jeher getragen hätten***).

    Ferner, wenn der Name des Verstorbenen sich mit der Be-
    zeichnung eines Tieres, Gegenstandes usw. gedeckt hatte, erschien
    es manchen unter den angeführten Völkern notwendig, auch diese
    Tiere und Objekte neu zu benennen, damit man beim Gebrauch
    dieser Worte nicht an den Verstorbenen erinnert werde. Daraus
    mußte sich eine nie zur Ruhe kommende Veränderung des Sprach-
    schatzes ergeben, die den Missionären Schwierigkeiten genug bereitete,
    besonders wo die Namensverpönung eine permanente war. In den

    *) Frazer, l. c. p. 353.

    **) Frazer, l. c. p. 352 usf.

    ***) Frazer, l. c. p. 357 nach einem alten spanischen Beobachter 1732.

  • S.

    319

    sieben Jahren, die der Missionär Dobrizhofer bei den Abi-
    ponen in Paraguay verbrachte, wurde der Name für Jaguar drei-
    mal abgeändert, und die Worte für Krokodil, Dornen und Tier-
    schlachtten hatten ähnliche Schicksale*). Die Scheu, einen Namen aus-
    zusprechen, der einem Verstorbenen angehört hat, dehnt sich aber
    auch nach der Richtung hin aus, daß man alles zu erwähnen ver-
    meidet, wobei dieser Verstorbene eine Rolle spielte, und als be-
    deutsame Folge dieses Unterdrückungsprozesses ergibt sich, daß
    diese Völker keine Tradition, keine historischen Reminiszenzen haben
    und einer Erforschung ihrer Vorgeschichte die größten Schwierig-
    keiten in den Weg legen. Bei einer Reihe dieser primitiven Völker
    haben sich aber auch kompensierende Gebräuche eingebürgert, um
    die Namen der Verstorbenen nach einer langen Zeit von Trauer
    wieder zu erwecken, indem man sie an Kinder verleiht, die als die
    Wiedergeburt der Toten betrachtet werden.

    Das Befremdende dieses Namentabu ermäßigt sich, wenn wir
    daran gemahnt werden, daß für den Wilden der Name ein wesent-
    liches Stück und ein wichtiger Besitz der Persönlichkeit ist, daß sie
    dem Wort volle Dingbedeutung zuschreiben. Dasselbe tun, wie ich
    an anderen Orten ausgeführt habe, unsere Kinder, die sich darum
    niemals mit der Annahme einer bedeutungslosen Wortähnlichkeit
    begnügen, sondern konsequent schließen, wenn zwei Dinge mit gleich-
    klingenden Namen genannt werden, so müßte damit eine tiefgehende
    Übereinstimmung zwischen beiden bezeichnet sein. Auch der zivili-
    sierte Erwachsene mag an manchen Besonderheiten seines Benehmens
    noch erraten, daß er von dem Voll- und Wichtignehmen der Eigen-
    namen nicht so weit entfernt ist, wie er glaubt, und daß sein Name
    in einer ganz besonderen Art mit seiner Person verwachsen ist. Es
    stimmt dann hiezu, wenn die psychoanalytische Praxis vielfachen
    Anlaß findet, auf die Bedeutung der Namen in der unbewußten
    Denktätigkeit hinzuweisen**). Die Zwangsneurotiker benehmen sich
    dann, wie zu erwarten stand, in betreff der Namen ganz wie die
    Wilden. Sie zeigen die volle »Komplexempfindlichkeit« gegen das
    Aussprechen und Anhören bestimmter Worte und Namen (ähnlich
    wie auch andere Neurotiker), und leiten aus ihrer Behandlung des
    eigenen Namens eine gute Anzahl von oft schweren Hemmungen
    ab. Eine solche Tabukranke, die ich kannte, hatte die Vermeidung
    angenommen, ihren Namen niederzuschreiben, aus Angst, er könnte
    in jemandes Hand geraten, der damit in den Besitz eines Stückes
    von ihrer Persönlichkeit gekommen wäre. In der krampfhaften Treue,
    durch die sie sich gegen die Versuchungen ihrer Phantasie schützen
    mußte, hatte sie sich das Gebot geschaffen, »nichts von ihrer Person
    herzugeben«. Dazu gehörte zunächst der Name, in weiterer Aus-
    dehnung die Handschrift, und darum gab sie schließlich das
    Schreiben auf.

    *) Frazer, l. c. p. 360.

    **) Stekel, Abraham.

  • S.

    320

    So finden wir es nicht mehr auffällig, wenn von den Wilden
    der Name des Toten als ein Stück seiner Person gewertet und
    zum Gegenstand des den Toten betreffenden Tabu gemacht wird.
    Auch die Namensnennung des Toten läßt sich auf die Berührung
    mit ihm zurückführen, und wir dürfen uns dem umfassenderen
    Problem zuwenden, weshalb diese Berührung von so strengem Tabu
    betroffen ist.

    Die naheliegendste Erklärung würde auf das natürliche Grauen
    hinweisen, welches der Leichnam und die Veränderungen, die als=
    bald an ihm bemerkt werden, erregt. Daneben müßte man der
    Trauer um den Toten einen Platz einräumen, als Motiv für alles,
    was sich auf diesen Toten bezieht. Allein das Grauen vor dem
    Leichnam deckt offenbar nicht die Einzelheiten der Tabuvorschriften,
    und die Trauer kann uns niemals erklären, daß die Erwähnung des
    Toten ein schwerer Schimpf für dessen Hinterbliebene ist. Die Trauer
    liebt es vielmehr, sich mit dem Verstorbenen zu beschäftigen, sein
    Andenken auszuarbeiten und für möglichst lange Zeit zu erhalten.
    Für die Eigentümlichkeiten der Tabugebräuche muß etwas anderes
    als die Trauer verantwortlich gemacht werden, etwas, was offenbar
    andere Absichten als diese verfolgt. Gerade die Tabu der Namen
    verraten uns dies noch unbekannte Motiv und sagten es die Ge=
    bräuche nicht, so würden wir es aus den Angaben der trauernden
    Wilden selbst erfahren.

    Sie machen nämlich kein Hehl daraus, daß sie sich vor der
    Gegenwart und der Wiederkehr des Geistes des Verstorbenen
    fürchten, sie üben eine Menge von Zeremonien, um ihn fern
    zu halten, ihn zu vertreiben*). Seinen Namen auszusprechen, dünkt
    ihnen eine Beschwörung, der seine Gegenwart auf dem Fuße folgen
    wird**). Sie tun darum folgerichtig alles, um einer solchen Beschwörung
    und Erweckung aus dem Wege zu gehen. Sie verkleiden sich, damit
    der Geist sie nicht erkenne***), oder sie entstellen seinen oder den
    eigenen Namen; sie wüten gegen den rücksichtslosen Fremden, der
    den Geist durch Nennung seines Namens auf seine Hinterbliebenen
    hetzt. Es ist unmöglich, der Folgerung auszuweichen, daß sie nach
    Wundts Ausdruck, an der Furcht »vor seiner zum Dämon ge=
    wordenen Seele« leiden†).

    Mit dieser Einsicht wären wir bei der Bestätigung der Auf=
    fassung Wundt’s angelangt, welche das Wesen des Tabu, wie
    wir gehört haben, in der Angst vor den Dämonen findet.

    Die Voraussetzung dieser Lehre, daß das teure Familien=
    mitglied mit dem Augenblicke seines Todes zum Dämon wird, von

    *) Als Beispiel eines solchen Bekenntnisses sind bei Frazer, l. c., p. 353,
    die Tuaregs der Sahara angeführt.

    **) Vielleicht ist hiezu die Bedingung zu fügen: so lange noch etwas von
    seinen körperlichen Überresten existiert. Frazer, l. c., p. 372.

    ***) Auf den Nikobaren. Frazer, l. c., p. 382.

    †) Wundt. Religion und Mythus, II. B., p. 49.

  • S.

    321

    dem die Hinterbliebenen nur Feindseliges zu erwarten haben, und
    gegen dessen böse Gelüste sie sich mit allen Mitteln schützen müssen,
    ist so sonderbar, daß man ihr zunächst den Glauben versagen wird.
    Allein so ziemlich alle maßgebenden Autoren sind darin einig,
    den Primitiven diese Auffassung zuzuschreiben. Westermarck,
    der in seinem Werke: »Ursprung und Entwicklung der Moral-«
    begriffe« dem Tabu, nach meiner Schätzung, viel zu wenig Beachtung
    schenkt, äußert in dem Abschnitt: Verhalten gegen Verstorbene
    direkt: »Überhaupt läßt mich mein Tatsachenmaterial den Schluß
    ziehen, daß die Toten häufiger als Feinde denn als Freunde ange-
    sehen werden*) und daß Jevons und Grant Allen im Irrtum
    sind mit ihrer Behauptung, man habe früher geglaubt, die Böswillig-
    keit der Toten richte sich in der Regel nur gegen Fremde, während
    sie für Leben und Ergehen ihrer Nachkommen und Clangenossen
    väterlich besorgt seien.«

    R. Kleinpaul hat in einem eindrucksvollen Buche die Reste
    des alten Seelenglaubens bei den zivilisierten Völkern zur Dar-
    stellung des Verhältnisses zwischen den Lebendigen und den Toten
    verwertet**). Es gipfelt auch nach ihm in der Überzeugung, daß die
    Toten mordlustig die Lebendigen nach sich ziehen. Die Toten töten,
    das Skelett, als welches der Tod heute gebildet wird, stellt dar, daß
    der Tod selbst nur ein Toter ist. Nicht eher fühlt sich der Lebendige
    vor der Nachstellung der Toten sicher, als bis er ein trennende
    Wasser zwischen sich und ihn gebracht hat. Daher begrub man die
    Toten gerne auf Inseln, brachte sie auf die andere Seite eines
    Flusses; die Ausdrücke Diesseits und Jenseits sind hievon aus-
    gegangen. Eine spätere Milderung hat die Böswilligkeit der Toten
    auf jene Kategorien beschränkt, denen man ein besonderes Recht
    zum Groll einräumen mußte, auf die Ermordeten, die ihren Mörder
    als böse Geister verfolgen, auf die in ungestillter Sehnsucht Ge-
    storbenen, wie die Bräute. Aber ursprünglich, meint Kleinpaul,
    waren alle Toten Vampyre, alle grollten den Lebenden und trachteten,
    ihnen zu schaden, sie des Leben zu berauben. Der Leichnam hat
    überhaupt erst den Begriff eines bösen Geistes geliefert.
    Die Annahme, die liebsten Verstorbenen wandelten sich nach
    dem Tode zu Dämonen, läßt offenbar eine weitere Fragestellung
    zu. Was bewog die Primitiven dazu, ihren teueren Toten ein-
     

    *) Westermarck, l. c., II. B., p. 424. In der Anmerkung und in der
    Fortsetzung des Textes die reiche Fülle von bestätigenden, oft sehr charakteristischen
    Zeugnissen, z. B.: Die Maoris glauben, »daß die nächsten und geliebtesten Ver-
    wandten nach dem Tode ihr Wesen ändern und selbst gegen ihre früheren Lieb-
    linge übel gesinnt werden.« – Die Australneger glauben, jeder Verstorbene sei
    lange Zeit bösartig; je enger die Verwandtschaft, desto größer die Furcht. Die
    Zentraleskimo werden von der Vorstellung beherrscht, daß die Toten erst spät
    zur Ruhe gelangen, anfänglich aber zu fürchten seien als unheilbrütende Geister,
    die das Dorf häufig umkreisen, um Krankheit, Tod und anderes Unheil zu ver-
    breiten. (Boas.)

    **) R. Kleinpaul: Die Lebendigen und die Toten im Volksglauben,
    Religion und Sage. 1898.

  • S.

    322 Sigm. Freud

    solche Sinnesånderung zuzuschreiben. Warum machten sie sie zu
    Dämonen? Westermarck glaubt, diese Frage leicht zu beant=
    worten*, »Da der Tod zumeist für das schlimmste Unglück gehalten
    wird, das den Menschen treffen kann, glaubt man, daf die Abge-
    schiedenen mit ihrem Schicksal äußerst unzufrieden seien. Маф Auf-
    fassung der Naturvôlker stirbt man nur durch Tötung, sei es ge-
    waltsame, sei es durch Zauberei bewirkte, und schon deshalb sieht
    man die Seele als rachsiichtig und reizbar an; vermeintlich beneidet
    sie die Lebenden und sehnt sich nach der Gesellschaft der alten Ange-
    hórigen — es ist daher begreiflih, daß sie trachtet, sie durch Krank=
    heiten zu töten, um mit ihnen vereinigt zu werden ....

    ... Eine weitere Erklärung der Bósartigkeit, die man den
    Seelen zuschreibt, liegt in der instinktiven Furcht vor diesen, welche
    Furcht ihrerseits das Ergebnis der Angst vor dem Tode ist.

    Das Studium der рзуфопешонзфеп Störungen weist uns auf
    eine umfassendere Erklärung hin, welche die Westermarcksche
    miteinschlieBt.

    Wenn eine Frau ihren Mann, eine Tochter ihre Mutter durch
    den Tod verloren hat, so ereignet es sich nicht selten, daß die
    Überlebende von peinigenden Bedenken, die wir » Zwangsvorwiirfe«
    heißen, befallen wird, ob sie nicht selbst durch eine Unvorsichtigkeit
    oder Nadlassigkcit den Tod der geliebten Person verschuldet habe.
    Keine Erinnerung daran, wie sorgfältig sie den Kranken gepflegt,
    keine sachliche Zurückweisung der behaupteten Verschuldung vermag
    der Qual ein Ende zu machen, die etwa den pathologischen Aus=
    druck einer Trauer darstellt und mit der Zeit langsam abklingt. Die
    sychoanalytische Untersuchung solcher Fälle hat uns die geheimen

    riebfedern des Leidens kennen gelehrt. Wir haben erfahren, daß
    diese Zwangsvorwürfe in gewissem Sinne berechtigt und nur darum

    egen Widerlegung und Einspruch gefeit sind. Nicht als ob die

    rauernde den Tod wirklich verschuldet oder die Vernachlässigung
    wirklich begangen hätte, wie es der Zwangsvorwurf behauptet ;
    aber es war doch etwas in ihr vorhanden, ein ihr selbst unbe=
    wußter Wunsch, der mit dem Tode nicht unzufrieden war, und der
    ihn herbeigeführt hätte, wenn er im Besitze der Macht gewesen
    wäre. Gegen diesen unbewußten Wunsch reagiert nun der Vorwurf
    nach dem Tode der geliebten Person. Solche im Unbewußten ver=
    steckte Feindseligkeit hinter zärtlicher Liebe gibt es nun in fast allen
    Fällen von intensiver Bindung des Gefiihls an eine bestimmte Person,
    es ist der klassische Fall, das Vorbild der Ambivalenz menschlicher
    Gefūhlsregungen. Von solcher Ambivalenz ist bei einem Menschen
    bald mehr, bald weniger in der Anlage vorgesehen, normalerweise
    ist es nicht so viel, daß die beschriebenen Zwangsvorwürfe daraus
    entstehen können. Wo sie aber ausgiebig angelegt ist, da wird sie
    sich gerade im Verhältnis zu den allergeliebtesten Personen, da, wo man

    “Le, 426.

  • S.

    323

    es am wenigsten erwarten würde, manifestieren. Die Disposition
    zur Zwangsneurose, die wir in der Tabufrage so oft zum Vergleich
    herangezogen haben, denken wir uns durch ein besonders hohes
    Maß solcher ursprünglicher Gefühlsambivalenz gegeben.

    Wir kennen nun das Moment, welches uns das vermeintliche
    Dämonentum der frisch verstorbenen Seelen und die Notwendigkeit,
    sich durch die Tabuvorschriften gegen ihre Feindschaft zu schützen,
    erklären kann. Wenn wir annehmen, daß dem Gefühlsleben der
    Primitiven ein ähnlich hohes Maß von Ambivalenz zukomme, wie
    wir es nach den Ergebnissen der Psychoanalyse den Zwangskranken
    zuschreiben, so wird es verständlich, daß nach dem schmerzlichen
    Verlust eine ähnliche Reaktion gegen die im Unbewußten latente
    Feindseligkeit notwendig wird, wie sie dort durch die Zwangsvor-
    würfe erwiesen wurde. Diese im Unbewußten als Befriedigung über
    den Todesfall peinlich verspürte Feindseligkeit hat aber beim Primi-
    tiven ein anderes Schicksal, sie wird abgewehrt, indem sie auf das
    Objekt der Feindseligkeit auf den Toten verschoben wird. Wir
    heißen diesen im normalen wie im krankhaften Seelenleben häufigen
    Abwehrvorgang eine Projektion. Der Überlebende leugnet nun,
    daß er je feindselige Regungen gegen den geliebten Verstorbenen
    gehegt hat; aber die Seele des Verstorbenen hegt sie jetzt und wird
    sie über die ganze Zeit der Trauer zu betätigen bemüht sein. Der
    Straf- und Reuecharakter dieser Gefühlsreaktion wird sich trotz der
    geglückten Abwehr durch Projektion darin äußern, daß man sich
    fürchtet, sich Verzicht auferlegt und sich Einschränkungen unterwirft,
    die man zum Teil als Schutzmaßregeln gegen den feindlichen Dä-
    mon verkleidet. Wir finden so wiederum, daß das Tabu auf dem Boden
    einer ambivalenten Gefühlseinstellung erwachsen ist. Auch das Tabu
    der Toten rührt von dem Gegensatze zwischen dem bewußten
    Schmerz und der unbewußten Befriedigung über den Todesfall her.
    Bei dieser Herkunft des Grolles der Geister ist es selbstverständlich,
    daß gerade die nächsten und früher geliebtesten Hinterbliebenen ihn
    am meisten zu fürchten haben.

    Die Tabuvorschriften benehmen sich auch hier zwiespältig wie
    die neurotischen Symptome. Sie bringen einerseits durch ihren
    Charakter als Einschränkungen die Trauer zum Ausdruck, ander-
    seits aber verraten sie sehr deutlich, was sie verbergen wollen, die
    Feindseligkeit gegen den Toten, die jetzt als Notwehr motiviert ist.
    Einen gewissen Anteil der Tabuverbote haben wir als Versuhungs-
    angst verstehen gelernt. Der Tote ist wehrlos, das muß zur Be-
    friedigung der feindseligen Gelüste an ihm reizen, und dieser Ver-
    suchung muß das Verbot entgegengesetzt werden.

    Westermarck hat aber Recht, wenn er für die Auf-
    fassung der Wilden keinen Unterschied zwischen gewaltsam und
    natürlich Gestorbenen gelten lassen will. Für das unbewußte
    Denken ist auch der ein Gemordeter, der eines natürlichen Todes
    gestorben ist; die bösen Wünsche haben ihn getötet. (Vergl. die

  • S.

    324

    nächste Abhandlung dieser Reihe: Animismus, Magie und Allmacht der
    Gedanken.) Wer sich für Herkunft und Bedeutung der Träume vom
    Tode teurer Verwandter (der Eltern und Geschwister) interessiert,
    der wird beim Träumer, beim Kind und beim Wilden die volle
    Übereinstimmung im Verhalten gegen den Toten, gegründet auf
    die nämliche Gefühlsambivalenz, feststellen können.

    Wir haben vorhin einer Auffassung von Wundt wider-
    sprochen, welche das Wesen des Tabu in der Furcht vor den Dä-
    monen findet, und doch haben wir soeben der Erklärung zuge-
    stimmt, welche das Tabu der Toten auf die Furcht vor der zum
    Dämon gewordenen Seele des Verstorbenen zurückführt. Das
    schiene ein Widerspruch; es wird uns aber nicht schwer werden,
    ihn aufzulösen. Wir haben die Dämonen zwar angenommen, aber
    nicht als etwas Letztes und für die Psychologie Unauflösbares
    gelten lassen. Wir sind gleichsam hinter die Dämonen gekommen,
    indem wir sie als Projektionen der feindseligen Gefühle erkennen,
    welche die Überlebenden gegen die Toten hegen.

    Die nach unserer gut begründeten Annahme zwiespältigen –
    zärtlichen und feindseligen – Gefühle gegen die nun Verstorbenen
    wollen sich zur Zeit des Verlustes beide zur Geltung bringen, als
    Trauer und als Befriedigung. Zwischen diesen beiden Gegensätzen
    muß es zum Konflikt kommen, und da der eine Gegensatzpartner,
    die Feindseligkeit – ganz oder zum größeren Anteile –, unbe-
    wußt ist, kann der Ausgang des Konfliktes nicht in einer Sub-
    traktion der beiden Intensitäten von einander mit bewußter Ein-
    setzung des Überschusses bestehen, etwa wie wenn man einer
    geliebten Person eine von ihr erlittene Kränkung verzeiht. Der
    Prozeß erledigt sich vielmehr durch einen besonderen psychischen
    Mechanismus, den man in der Psychoanalyse als Projektion zu
    bezeichnen gewohnt ist. Die Feindseligkeit, von der man nichts weiß
    und auch weiter nichts wissen will, wird aus der inneren Wahr-
    nehmung in die Außenwelt geworfen, dabei von der eigenen Person
    gelöst und der anderen zugeschoben. Nicht wir, die Überlebenden,
    freuen uns jetzt darüber, daß wir des Verstorbenen ledig sind, nein,
    wir trauern um ihn, aber er ist jetzt merkwürdigerweise ein böser
    Dämon geworden, dem unser Unglück Befriedigung bereiten würde,
    der uns den Tod zu bringen sucht. Die Überlebenden müssen sich
    nun gegen diesen bösen Feind verteidigen, sie sind von der inneren
    Bedrückung entlastet, haben sie aber nur gegen eine Bedrängnis von
    außen eingetauscht.

    Es ist nicht abzuweisen, daß dieser Projektionsvorgang, welcher
    die Verstorbenen zu böswilligen Feinden macht, eine Anlehnung an
    den reellen Feindseligkeiten findet, die man von letzteren erinnern
    und ihnen wirklich zum Vorwurf machen kann. Also an ihrer
    Härte, Herrschsucht, Ungerechtigkeit, und was sonst den Hintergrund
    auch der zärtlichsten Verhältnisse unter den Menschen bildet. Aber
    es kann nicht so einfach zugehen, daß uns dieses Moment für sich

  • S.

    325

    allein die Projektionsschöpfung der Dämonen begreiflich mache. Die
    Verschuldungen der Verstorbenen enthalten gewiß einen Teil der
    Motivierung für die Feindseligkeit der Überlebenden, aber sie wären
    unwirksam, wenn nicht diese Feindseligkeit aus ihnen erfolgt wäre,
    und der Zeitpunkt ihres Todes wäre gewiß der ungeeignetste Anlaß,
    die Erinnerung an die Vorwürfe zu wecken, die man ihnen zu
    machen berechtigt war. Wir können die unbewußte Feindseligkeit
    als das regelmäßig wirkende und eigentlich treibende Motiv nicht
    entbehren. Diese feindselige Strömung gegen die nächsten und
    teuersten Angehörigen konnte zu deren Lebzeiten latent bleiben,
    d. h. sich dem Bewußtsein weder direkt noch indirekt durch irgend
    eine Ersatzbildung verraten. Mit dem Ableben der gleichzeitig ge-
    liebten und gehaßten Personen war dies nicht mehr möglich, der
    Konflikt wurde akut. Die aus der gesteigerten Zärtlichkeit stammende
    Trauer wurde einerseits unduldsamer gegen die latente Feindselig-
    keit, anderseits durfte sie es nicht zulassen, daß sich aus letzterer
    nun ein Gefühl der Befriedigung ergebe. Somit kam es zur Ver-
    drängung der unbewußten Feindseligkeit auf dem Wege der Pro-
    jektion, zur Bildung jenes Zeremoniells, in dem die Furcht vor der
    Bestrafung durch die Dämonen Ausdruck findet, und mit dem zeit-
    lichen Ablauf der Trauer verliert auch der Konflikt an Schärfe, so
    daß das Tabu dieser Toten sich abschwächen oder in Vergessen-
    heit versinken darf.

    4.

    Haben wir so den Boden geklärt, auf dem das überaus lehr-
    reiche Tabu der Toten erwachsen ist, so wollen wir nicht versäumen,
    einige Bemerkungen anzuknüpfen, die für das Verständnis des Tabu
    überhaupt bedeutungsvoll werden können.

    Die Projektion der unbewußten Feindseligkeit beim Tabu der
    Toten auf die Dämonen ist nur ein einzelnes Beispiel aus einer
    Reihe von Vorgängen, denen der größte Einfluß auf die Gestaltung
    des primitiven Seelenlebens zugesprochen werden muß. In dem be-
    trachteten Falle dient die Projektion der Erledigung eines Gefühls-
    konfliktes; sie findet die nämliche Verwendung in einer großen
    Anzahl von psychischen Situationen, die zur Neurose führen. Aber
    die Projektion ist nicht für die Abwehr geschaffen, sie kommt auch
    zu Stande, wo es keine Konflikte gibt. Die Projektion innerer
    Wahrnehmungen nach außen ist ein primitiver Mechanismus, dem
    z. B. auch unsere Sinneswahrnehmungen unterliegen, der also an
    der Gestaltung unserer Außenwelt normalerweise den größten Anteil
    hat. Unter noch nicht genügend festgestellten Bedingungen werden
    innere Wahrnehmungen auch von Gefühls- und Denkvorgängen
    wie die Sinneswahrnehmungen nach außen projiziert, zur Aus-
    gestaltung der Außenwelt verwendet, während sie der Innenwelt
    verbleiben sollten. Es hängt dies vielleicht genetisch damit zusammen,
    daß die Funktion der Aufmerksamkeit ursprünglich nicht der Innen-
     

  • S.

    326

    welt, sondern den von der Außenwelt zuströmenden Reizen zuge-
    wendet war, und von den endopsychischen Vorgängen nur die
    Nachrichten über Lust- und Unlustentwicklungen empfing. Erst mit
    der Ausbildung einer abstrakten Denksprache, durch die Verknüpfung
    der sinnlichen Reste der Wortvorstellungen mit inneren Vorgängen,
    wurden diese selbst allmählich wahrnehmungsfähig. Bis dahin hatten die
    primitiven Menschen durch Projektion innerer Wahrnehmungen nach
    außen ein Bild der Außenwelt entwickelt, welches wir nun mit erstarkter
    Bewußtseinswahrnehmung in Psychologie zurückübersetzen müssen.
    Die Projektion der eigenen bösen Regungen in die Dämonen
    ist nur ein Stück eines Systems, welches die »Weltanschauung« der
    Primitiven geworden ist und das wir in der nächsten Abhandlung
    dieser Reihe als das »animistische« kennen lernen werden. Wir
    werden dann die psychologischen Charaktere einer solchen System-
    bildung festzustellen haben und unsere Anhaltspunkte in der Ana-
    lyse jener Systembildungen finden, welche uns wiederum die Neu-
    rosen entgegenbringen. Wir wollen vorläufig nur verraten, daß die
    sogenannte »sekundäre Bearbeitung« des Trauminhaltes das Vor-
    bild für alle diese Systembildungen ist. Vergessen wir auch nicht
    daran, daß es vom Stadium der Systembildung an zweierlei Ab-
    leitungen für jeden vom Bewußtsein beurteilten Akt gibt, die
    systematische und die reale, aber unbewußte*).

    Wundt**) bemerkt, daß »unter den Wirkungen, die der
    Mythus allerorten den Dämonen zuschreibt, zunächst die unheil-
    vollen überwiegen, so daß im Glauben der Völker sichtlich die
    bösen Dämonen älter sind als die guten«. Es ist nun sehr wohl
    möglich, daß der Begriff des Dämons überhaupt aus der so bedeut-
    samen Relation zu den Toten gewonnen wurde. Die diesem Ver-
    hältnis innewohnende Ambivalenz hat sich dann im weiteren Verlaufe
    der Menschheitsentwicklung darin geäußert, daß sie aus der nämlichen
    Wurzel zwei völlig entgegengesetzte psychische Bildungen hervor-
    gehen ließ: Dämonen- und Gespensterfurcht einerseits, die Ahnen-
    verehrung anderseits***). Daß die Dämonen stets als die Geister
    kürzlich Verstorbener gefaßt werden, bezeugt wie nichts anderes
    den Einfluß der Trauer auf die Entstehung des Dämonenglaubens.
    Die Trauer hat eine ganz bestimmte psychische Aufgabe zu erledigen,
    sie soll die Erinnerungen und Erwartungen der Überlebenden von
    den Toten ablösen. Ist diese Arbeit geschehen, so läßt der Schmerz


    *)Den Projektionsschöpfungen der Primitiven stehen die Personifikationen
    nahe, durch welche der Dichter die in ihm ringenden entgegengesetzten Trieb-
    regungen als gesonderte Individuen aus sich herausstellt.

    **)»Mythus und Religion«, II., S. 129.

    ***)In den Psychoanalysen neurotischer Personen, die an Gespensterangst
    leiden oder in ihrer Kindheit gelitten haben, fällt es oft nicht schwer, diese Ge-
    spenster als die Eltern zu entlarven. Vergleiche hiezu auch die »Sexualgespenster«
    betitelte Mitteilung von P. Haeberlin (Sexualprobleme, Februar 1912), in welcher
    es sich um eine andere erotisch betonte Person handelt, der Vater aber ver-
    storben war.

  • S.

    327

    nach, mit ihm die Reue und der Vorwurf und darum auch die Angst
    vor dem Dämon. Dieselben Geister aber, die zunächst als Dämonen
    gefürchtet wurden, gehen nun der freundlicheren Bestimmung entgegen,
    als Ahnen verehrt und zur Hilfeleistung angerufen werden.
    Überblickt man das Verhältnis der Überlebenden zu den Toten
    im Wandel der Zeiten, so ist es unverkennbar, daß dessen Ambi-
    valenz außerordentlich nachgelassen hat. Es gelingt jetzt leicht, die
    unbewußte, immer noch nachweisbare Feindseligkeit gegen die Toten
    niederzuhalten, ohne daß es eines besonderen seelischen Aufwandes
    hiefür bedürfte. Wo früher der befriedigte Haß und die schmerz-
    hafte Zärtlichkeit miteinander gerungen haben, da erhebt sich heute
    wie eine Narbenbildung die Pietät und fordert das: De mortuis nil
    nisi bene. Nur die Neurotiker trüben noch die Trauer um den
    Verlust eines ihrer Teuren durch Anfälle von Zwangsvorwürfen,
    welche in der Psychoanalyse die alte ambivalente Gefühlseinstellung
    als ihr Geheimnis verraten. Auf welchem Wege diese Änderung
    herbeigeführt wurde, inwieweit sich konstitutionelle Änderung und
    reale Besserung der familiären Beziehungen in deren Verursachung
    teilen, das braucht hier nicht erörtert zu werden. Aber man könnte
    durch dieses Beispiel zur Annahme geführt werden, es sei den
    Seelenregungen der Primitiven überhaupt ein
    höheres Maß von Ambivalenz zuzugestehen, als bei
    dem heute lebenden Kulturmenschen aufzufinden
    ist. Mit der Abnahme dieser Ambivalenz schwand
    auch langsam das Tabu, das Kompromißsymptom
    des Ambivalenzkonfliktes. Von den Neurotikern, welche
    genötigt sind, diesen Kampf und das aus ihm hervorgehende Tabu
    zu reproduzieren, würden wir sagen, daß sie eine archaistische
    Konstitution als atavistischen Rest mit sich gebracht haben, deren
    Kompensation im Dienste der Kulturanforderung sie nun zu so
    ungeheuerlichem seelischen Aufwand zwingt.

    Wir erinnern uns an dieser Stelle der durch ihre Unklarheit
    verwirrenden Auskunft, welche uns Wundt über die Doppel-
    bedeutung des Wortes Tabu: heilig und unrein geboten hat (s. o.).
    Ursprünglich habe das Wort Tabu heilig und unrein nicht
    bedeutet, sondern habe das Dämonische bezeichnet, das nicht berührt
    werden darf, und somit ein wichtiges, den beiden extremen Begriffen
    gemeinsames Merkmal hervorgehoben, doch beweise diese bleibende
    Gemeinschaft, daß zwischen den beiden Gebieten des Heiligen und
    des Unreinen eine ursprüngliche Übereinstimmung obwalte, die erst
    später einer Differenzierung gewichen sei.

    Im Gegensatze hiezu leiten wir aus unseren Erörterungen
    mühelos ab, daß dem Worte Tabu von allem Anfang an die er-
    wähnte Doppelbedeutung zukomme, daß es zur Bezeichnung einer
    bestimmten Ambivalenz dient und alles dessen, was auf dem
    Boden dieser Ambivalenz erwachsen ist. Tabu ist selbst
    ein ambivalentes Wort, und nachträglich meinen wir, man

  • S.

    328

    hätte aus dem festgestellten Sinne dieses Wortes allein erraten
    können, was sich als Ergebnis weitläufiger Untersuchung heraus-
    gestellt hat, daß das Tabuverbot als das Resultat einer Gefühls-
    ambivalenz zu verstehen ist. Das Studium der ältesten Sprachen hat
    uns belehrt, daß es einst viele solche Worte gab, welche Gegensätze
    in sich faßten, in gewissem – wenn auch nicht in ganz dem näm-
    lichen Sinne – wie das Wort Tabu ambivalent waren*). Geringe
    lautliche Modifikationen des gegensinnigen Urwortes haben später
    dazu gedient, um den beiden hier vereinigten Gegensätzen einen
    gesonderten sprachlichen Ausdruck zu schaffen.

    Das Wort Tabu hat ein anderes Schicksal gehabt; mit der ab-
    nehmenden Wichtigkeit der von ihm bezeichnenden Ambivalenz ist es
    selbst, respektive sind die ihm analogen Worte aus dem Sprach-
    schatz geschwunden. Ich hoffe, in späterem Zusammenhange wahr-
    scheinlich machen zu können, daß sich hinter dem Schicksal dieses
    Begriffes eine greifbare historische Wandlung verbirgt, daß das Wort
    zuerst an ganz bestimmten menschlichen Relationen haftete, denen
    die große Gefühlsambivalenz eigen war, und daß es von hier aus
    auf andere, analoge Relationen ausgedehnt wurde.

    Wenn wir nicht irren, so wirft das Verständnis des Tabu auch
    ein Licht auf die Natur und Entstehung des Gewissens. Man
    kann ohne Dehnung der Begriffe von einem Tabugewissen und von
    einem Tabuschuldbewußtsein nach Übertretung des Tabu sprechen.
    Das Tabugewissen ist wahrscheinlich die älteste Form, in welcher
    uns das Phänomen des Gewissens entgegentritt.

    Denn was ist »Gewissen«? Nach dem Zeugnis der Sprache ge-
    hört es zu dem, was man am gewissesten weiß, in manchen Sprachen
    scheidet sich seine Bezeichnung kaum von der des Bewußtseins.

    Gewissen ist die innere Wahrnehmung von der Verwerfung
    bestimmter in uns bestehender Wunschregungen; der Ton liegt aber
    darauf, daß diese Verwerfung sich auf nichts anderes zu berufen
    braucht, daß sie ihrer selbst gewiß ist. Noch deutlicher wird dies
    beim Schuldbewußtsein, der Wahrnehmung der inneren Verurteilung
    solcher Akte, durch die wir bestimmte Wunschregungen vollzogen
    haben. Eine Begründung erscheint hier überflüssig; jeder, der ein
    Gewissen. hat, muß die Berechtigung der Verurteilung, den Vorwurf
    wegen der vollzogenen Handlung, in sich verspüren. Diesen nämlichen
    Charakter zeigt aber das Verhalten der Wilden gegen das Tabu,
    das Tabu ist ein Gewissensgebot, seine Verletzung läßt ein ent-
    setzliches Schuldgefühl entstehen, welches ebenso selbstverständlich
    wie nach seiner Herkunft unbekannt ist**).

    *) Vgl. mein Referat über Abels »Gegensinn der Urworte« im Jahrbuch
    f. psycho-analyt. und psycho-pathol. Forschungen, Bd. II, 1910.

    **) Es ist eine interessante Parallele, daß das Schuldbewußtsein des Tabu in
    nichts gemindert wird, wenn die Übertretung unwissentlich geschah (siehe Beispiele
    oben), und daß noch im griechischen Mythus die Verschuldung des Ödipus nicht
    aufgehoben wird dadurch, daß sie ohne, ja gegen sein Wissen und Wollen er-
    worben wurde.

  • S.

    329

    Also entsteht wahrscheinlich auch das Gewissen auf dem Boden
    einer Gefühlsambivalenz aus ganz bestimmten menschlichen Rela-
    tionen, an denen diese Ambivalenz haftet, und unter den für das
    Tabu und die Zwangsneurose geltend gemachten Bedingungen, daß
    das eine Glied des Gegensatzes unbewußt sei und durch das zwang-
    haft herrschende andere verdrängt erhalten werde. Zu diesem
    Schlusse stimmt mehrerlei, was wir aus der Analyse der Neurose
    gelernt haben. Erstens, daß im Charakter der Zwangsneurotiker der
    Zug der peinlichen Gewissenhaftigkeit hervortritt als Reaktionssymptom
    gegen die im Unbewußten lauernde Versuchung, und daß bei
    Steigerung des Krankseins die höchsten Grade von Schuldbewußtsein
    von ihnen entwickelt werden. Man kann in der Tat den Ausspruch
    wagen, wenn wir nicht an den Zwangkranken die Herkunft des
    Schuldbewußtseins ergründen können, so haben wir überhaupt keine
    Aussicht, dieselbe je zu erfahren. Die Lösung dieser Aufgabe ge-
    lingt nun beim einzelnen neurotischen Individuum, für die Völker
    getrauen wir uns eine ähnliche Lösung zu erschließen.

    Zweitens muß es uns auffallen, daß das Schuldbewußtsein viel
    von der Natur der Angst hat, es kann ohne Bedenken als »Ge-
    wissensangst« beschrieben werden. Die Angst deutet aber auf un-
    bewußte Quellen hin, wir haben aus der Neurosenpsychologie ge-
    lernt, daß, wenn Wunschregungen der Verdrängung unterliegen,
    deren Libido in Angst verwandelt wird. Dazu wollen wir erinnern,
    daß auch beim Schuldbewußtsein etwas unbekannt und unbewußt
    ist, nämlich die Motivierung der Verwerfung. Diesem Unbekannten
    entspricht der Angstcharakter des Schuldbewußtseins.

    Wenn das Tabu sich vorwiegend in Verboten äußert, so ist
    eine Überlegung denkbar, die uns sagt, es sei ganz selbstverständlich
    und bedürfe keines weitläufigen Beweises aus der Analogie mit der
    Neurose, daß ihm eine positive, begehrende Strömung zu Grunde
    liege. Denn, was niemand zu tun begehrt, das braucht man doch
    nicht zu verbieten, und jedenfalls muß das, was aufs nachdrücklichste
    verboten wird, doch Gegenstand eines Begehrens sein. Wenden wir
    diesen plausibeln Satz auf unsere Primitiven an, so müßten wir
    schließen, es gehöre zu ihren stärksten Versuchungen, ihre Könige
    und Priester zu töten, Inzest zu verüben, ihre Toten zu mißhandeln
    und dergleichen. Das ist nun kaum wahrscheinlich, den entschiedensten
    Widerspruch erwecken wir aber, wenn wir den nämlichen Satz an den
    Fällen messen, in welchen wir selbst die Stimme des Gewissens am
    deutlichsten zu vernehmen glauben. Wir würden dann mit einer nicht
    zu übertreffenden Sicherheit behaupten, daß wir nicht die geringste
    Versuchung verspüren, eines dieser Gebote zu übertreten, z. B. das
    Gebot: Du sollst nicht morden, und daß wir vor der Übertretung
    desselben nichts anderes verspüren als Abscheu.

    Mißt man dieser Aussage unseres Gewissens die Bedeutung
    bei, die sie beansprucht, so wird einerseits das Verbot überflüssig
    – das Tabu sowohl, wie unser Moralverbot –, anderseits bleibt

  • S.

    330

    die Tatsache des Gewissens unerklärt und die Beziehungen zwischen
    Gewissen, Tabu und Neurose entfallen, es ist also jener Zustand
    unseres Verständnisses hergestellt, der auch gegenwärtig besteht, so
    lange wir nicht psychoanalytische Gesichtspunkte auf das Problem
    anwenden.

    Wenn wir aber der durch Psychoanalyse – an den Träumen
    Gesunder – gefundenen Tatsache Rechnung tragen, daß die Ver-
    suchung, den anderen zu töten, auch bei uns stärker und häufiger
    ist, als wir ahnen, und daß sie psychische Wirkungen äußert, auch
    wo sie sich unserem Bewußtsein nicht kundgibt, wenn wir ferner in
    den Zwangsvorschriften gewisser Neurotiker die Sicherungen und
    Selbstbestrafungen gegen den verstärkten Impuls, zu morden, er-
    kannt haben, dann werden wir zu dem vorhin aufgestellten Satz:
    Wo ein Verbot vorliegt, müßte ein Begehren dahinter sein, mit neuer
    Schätzung zurückkehren. Wir werden annehmen, daß dies Begehren,
    zu morden, tatsächlich im Unbewußten vorhanden ist, und daß das
    Tabu wie das Moralverbot psychologisch keineswegs überflüssig ist,
    vielmehr durch die ambivalente Einstellung gegen den Mordimpuls
    erklärt und gerechtfertigt wird.

    Der eine so häufig als fundamental hervorgehobene Charakter
    dieses Ambivalenzverhältnisses, daß die positive begehrende Strömung
    eine unbewußte ist, eröffnet einen Ausblick auf weitere Zusammen-
    hänge und Erklärungsmöglichkeiten. Die psychischen Vorgänge im
    Unbewußten sind nicht durchwegs mit jenen identisch, die uns aus
    unserem bewußten Seelenleben bekannt sind, sondern genießen ge-
    wisse beachtenswerte Freiheiten, die den letzteren entzogen worden
    sind. Ein unbewußter Impuls braucht nicht dort entstanden zu sein,
    wo wir seine Äußerung finden; er kann von ganz anderer Stelle
    herstammen, sich ursprünglich auf andere Personen und Relationen
    bezogen haben und durch den Mechanismus der Verschiebung
    dorthin gelangt sein, wo er uns auffällt. Er kann ferner dank der
    Unzerstörbarkeit und Unkorrigierbarkeit unbewußter Vorgänge aus
    sehr frühen Zeiten, denen er angemessen war, in spätere Zeiten
    und Verhältnisse hinübergerettet werden, in denen seine Äußerungen
    fremdartig erscheinen müssen. All dies sind nur Andeutungen, aber
    eine sorgfältige Ausführung derselben würde zeigen, wie wichtig sie
    für das Verständnis der Kulturentwicklung werden können.

    Zum Schlusse dieser Erörterungen wollen wir eine spätere
    Untersuchungen vorbereitende Bemerkung nicht versäumen. Wenn
    wir auch an der Wesensgleichheit von Tabuverbot und Moral-
    verbot festhalten, so wollen wir doch nicht bestreiten, daß eine
    psychologische Verschiedenheit zwischen beiden bestehen muß. Eine
    Veränderung in den Verhältnissen der grundlegenden Ambivalenz
    kann allein die Ursache sein, daß das Verbot nicht mehr in der
    Form des Tabu erscheint.

    Wir haben uns bisher in der analytischen Betrachtung der
    Tabuphänomene von den nachweisbaren Übereinstimmungen mit der

  • S.

    331

    Zwangsneurose leiten lassen, aber das Tabu ist doch keine Neu-
    rose, sondern eine soziale Bildung; somit obliegt uns die Aufgabe,
    auch darauf hinzuweisen, worin der prinzipielle Unterschied der
    Neurose von einer Kulturschöpfung wie das Tabu zu suchen ist.

    Ich will hier wiederum eine einzelne Tatsache zum Ausgangs-
    punkt nehmen. Von der Übertretung eines Tabu wird bei den
    Primitiven eine Strafe befürchtet, meist eine schwere Erkrankung
    oder der Tod. Diese Strafe droht nun dem, der sich die Über-
    tretung hat zu Schulden kommen lassen. Bei der Zwangsneurose ist
    dies anders. Wenn der Kranke etwas ihm Verbotenes ausführen
    soll, so fürchtet er die Strafe nicht für sich, sondern für eine andere
    Person, die meist unbestimmt gelassen ist, aber durch die Analyse
    leicht als eine der ihm nächsten und von ihm geliebtesten Personen
    erkannt wird. Der Neurotiker verhält sich also hiebei wie altruistisch,
    der Primitive wie egoistisch. Erst wenn die Tabuübertretung sich am
    Missetäter nicht spontan gerächt hat, dann erwacht bei den Wilden
    ein kollektives Gefühl, daß sie durch den Frevel alle bedroht wären,
    und sie beeilen sich, die ausgebliebene Bestrafung selbst zu voll-
    strecken. Wir haben es leicht, uns den Mechanismus dieser Soli-
    darität zu erklären. Die Angst vor dem ansteckenden Beispiel, vor
    der Versuchung zur Nachahmung, also vor der Infektionsfähigkeit
    der Tabu ist hier im Spiele. Wenn einer es zustandegebracht hat,
    das verdrängte Begehren zu befriedigen, so muß sich in allen Gesell-
    schaftsgenossen das gleiche Begehren regen; um diese Versuchung
    niederzuhalten, muß der eigentlich Beneidete um die Frucht seines
    Wagnisses gebracht werden, und die Strafe gibt den Vollstreckern
    nicht selten Gelegenheit, unter der Rechtfertigung der Sühne dieselbe
    frevle Tat auch ihrerseits zu begehen. Es ist dies ja eine der Grund-
    lagen der menschlichen Strafordnung, und sie hat, wie gewiß richtig,
    die Gleichartigkeit der verbotenen Regungen beim Verbrecher wie
    bei der rächenden Gesellschaft zur Voraussetzung.

    Die Psychoanalyse bestätigt hier, was die Frommen zu sagen
    pflegen, wir seien alle arge Sünder. Wie soll man nun den uner-
    warteten Edelsinn der Neurose erklären, die nichts für sich und alles
    für eine geliebte Person fürchtet? Die analytische Untersuchung zeigt,
    daß er nicht primär ist. Ursprünglich, d. h. zu Anfang der Erkrankung,
    galt die Strafandrohung wie bei den Wilden der eigenen Person,
    man fürchtete in jedem Falle für sein eigenes Leben, erst später
    wurde die Todesangst auf eine andere geliebte Person verschoben.
    Der Vorgang ist einigermaßen kompliziert, aber wir übersehen ihn
    vollständig. Zugrunde der Verbotbildung liegt regelmäßig eine böse
    Regung – ein Todeswunsch – gegen eine geliebte Person. Diese
    wird durch ein Verbot verdrängt, das Verbot an eine gewisse
    Handlung geknüpft, welche etwa die feindselige gegen die geliebte
    Person durch Verschiebung vertritt, die Ausführung dieser Handlung
    mit der Todesstrafe bedroht. Aber der Prozeß geht weiter, und der
    ursprüngliche Todeswunsch gegen den geliebten anderen ist dann

  • S.

    332

    durch die Todesangst um ihn ersetzt. Wenn die Neurose sich also
    so zärtlich altruistisch erweist, so kompensiert sie damit nur
    die ihr zugrunde liegende gegenteilige Einstellung eines brutalen
    Egoismus. Heißen wir die Gefühlsregungen, die durch die Rücksicht
    auf den anderen bestimmt werden, und ihn nicht selbst zum Sexual-
    objekt nehmen, soziale, so können wir das Zurücktreten dieser
    sozialen Faktoren als einen später durch Überkompensation ver-
    hüllten Grundzug der Neurose herausheben.

    Ohne uns bei der Entstehung dieser sozialen Regungen und
    ihrer Beziehung zu den anderen Grundtrieben des Menschen aufzu-
    halten, wollen wir an einem anderen Beispiel den zweiten Haupt-
    charakter der Neurose zum Vorschein bringen. Das Tabu hat in
    seiner Erscheinungsform die größte Ähnlichkeit mit der Berührungs-
    angst der Neurotiker, dem Délire de toucher. Nun handelt es sich
    bei dieser Neurose regelmäßig um das Verbot sexueller Berührung,
    und die Psychoanalyse hat ganz allgemein gezeigt, daß die Trieb-
    kräfte, welche in der Neurose abgelenkt und verschoben werden,
    sexueller Herkunft sind. Beim Tabu hat die verbotene Berührung
    offenbar nicht nur sexuelle Bedeutung, sondern vielmehr die all-
    gemeinere des Angreifens, der Bemächtigung, des Geltendmachens
    der eigenen Person. Wenn es verboten ist, den Häuptling oder
    etwas, was mit ihm in Berührung war, selbst zu berühren, so soll
    damit demselben Impuls eine Hemmung angelegt werden, der sich
    andere Male in der argwöhnischen Überwachung des Häuptlings, ja
    in seiner körperlichen Mißhandlung vor der Krönung (s. oben) zum
    Ausdruck bringt. Somit ist das Überwiegen der sexuellen
    Triebanteile gegen die sozialen das für die Neurose
    charakteristische Moment. Die sozialen Triebe sind aber
    selbst durch Zusammentreten von egoistischen und erotischen Kom-
    ponenten zu besonderen Einheiten entstanden.

    An dem einen Beispiele von Vergleich des Tabu mit der
    Zwangsneurose läßt sich bereits erraten, welches das Verhältnis der
    einzelnen Formen von Neurose zu den Kulturbildungen ist, und
    wodurch das Studium der Neurosenpsychologie für das Verständnis
    der Kulturentwicklung wichtig wird.

    Die Neurosen zeigen einerseits auffällige und tiefreichende
    Übereinstimmungen mit den großen sozialen Produktionen der Kunst,
    der Religion und der Philosophie, anderseits erscheinen sie wie Ver-
    zerrungen derselben. Man könnte den Ausspruch wagen, eine
    Hysterie sei ein Zerrbild einer Kunstschöpfung, eine Zwangsneurose
    ein Zerrbild einer Religion, ein paranoischer Wahn ein Zerrbild
    eines philosophischen Systems. Diese Abweichung führt sich in letzter
    Auflösung darauf zurück, daß die Neurosen asoziale Bildungen sind,
    sie suchen mit privaten Mitteln zu leisten, was in der Gesellschaft
    durch kollektive Arbeit entstand. Bei der Triebanalyse der Neurosen
    erfährt man, daß in ihnen die Triebkräfte sexueller Herkunft den
    bestimmenden Einfluß ausüben, während die entsprechenden Kultur-
     

  • S.

    333


    bildungen auf sozialen Trieben ruhen, solchen, die aus der Ver-
    einigung egoistischer und sexueller Anteile hervorgegangen sind. Das
    Sexualbedürfnis ist eben nicht imstande, die Menschen in ähnlicher
    Weise wie die Anforderungen der Selbsterhaltung zu einigen, die
    Sexualbefriedigung ist zunächst die Privatsache des Individuums.
    Genetisch ergibt sich die asoziale Natur der Neurose aus
    deren ursprünglichster Tendenz, sich aus einer unbefriedigenden
    Realität in eine lustvollere Phantasjewelt zu flüchten. In dieser vom
    Neurotiker gemiedenen realen Welt herrscht die Gesellschaft der
    Menschen und die von ihnen gemeinsam geschaffenen Institutionen,
    die Abkehrung von der Realität ist gleichzeitig ein Austritt aus der
    menschlichen Gemeinschaft.