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    10.XI.24
    PROF. DR. FREUD WIEN IX., BERGGASSE 19

    Lieber Herr Doktor!

    Es tut mir leid, daß Sie sich die Angelegenheit U. [sic]  so sehr zu Herzen nehmen wollen und ich meine, es ist kein Grund dazu vorhanden. Wenn Sie mit dieser Begründung Ihre Demission in der Vereinigung geben wollen, so werden Sie gewiß ein Vertrauensvotum erhalten. Mein Vertrauen ist nicht erschüttert. Also ist es wohl besser, wenn Sie nichts dergleichen unternehmen.

    Sie haben diesmal, wie in ähnlichen Fällen, gezeigt, daß Sie in Gefahr sind, zu weit zu gehen, wenn es sich darum handelt, jemandem zu helfen und ihn aus einer bösen Situation zu befreien. Das bleibt einmal Ihre Eigenheit, an die man sich bereits gewöhnt hat. Im vorliegenden Fall hätten Sie natürlich nicht so sicher sein müssen, daß meine eingestandene Sympathie für U. stark genug sein wird, ihn der Gesellschaft gegen deren Willen aufzudrängen. Sie wissen, auch bei Gefühlen kommt es auf die Quantitäten an, mit der qualitativen Analyse allein kann man nichts ausrichten. Überdies habe ich ja vor Ihnen und den anderen kein Geheimnis daraus gemacht, weitere Schritte zu seinen Gunsten zu tun. Wenn Sie also sagen, daß ich Sie desavouiert habe, so reduziert sich der Sachverhalt darauf, daß ich meine Einstellung vollständig klargelegt habe, von der Sie nur einen Anteil kannten. Ich habe ja noch zuletzt in der Affaire des begutachteten Briefes einen neuen Beweis seiner Unverläßlichkeit bekommen und Sie selbst haben in unserer Gesellschaft einen neuen Beitrag zu diesem Thema in der Geschichte von der ungeheilten Patientin geleistet.

    Nur der Diskussion halber komme ich darauf zurück, daß ich Ihr Urteil über B.'s Benehmen noch immer nicht teile. Es ist ganz richtig, daß

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    der Analysierte seinem Analytiker alle seine Fehler zeigen muß und dafür seiner Diskretion versichert sein darf. Wenn aber einer unter diesen Fehlern ein unheilbarer ist, welcher gerade seine Aufnahme in die Vereinigung unratsam erscheinen läßt, dann hat diese Pflicht der Diskretion gegen die Verpflichtung, die Sache nicht zu schädigen, zurückzutreten. In all diesen Punkten bin ich gewöhnt, härter zu urteilen als Sie, aber ich bin der Meinung, daß kleine Differenzen die Zusammenarbeit nicht stören dürfen, da ja eine völlige Übereinstimmung unter verschiedenen Menschen niemals zu erreichen ist und nicht einmal wünschenswert wäre.

    In der Hoffnung, daß diese offene Aussprache Ihnen über den leichten Schock hinweghelfen wird, bin ich mit herzlichem Gruß

    Ihr
    Freud