Die Inzestscheu der Wilden 1913-001/1912.4

Freud, Sigmund (1913-001/1912.4): Die Inzestscheu der Wilden

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    Die Inzestscheu der Wilden

    Von Sigm. Freud

    Professor Freud in Wien, der mit neuen Mitteln zum Er-
    forscher der Seele wurde, beherrscht ein Gefild von lockend
    dunklem Glanz. Zwischen Schlaf und Wachen; zwischen
    Dämmerung und Bewußtsein. Zwischen Gegenwart und Er-
    innerung; zwischen heut und urehemals. Bei ihm wird …
    nicht Wissenschaft zur Dichtung, sondern Dichterisches zur
    Wissenschaft.

    Was der einbildnerische Geist in Untertönen, in tiefen
    Quellen verschollen und verstohlen wahrnimmt: daran voll-
    streckt Freud eine Wirklichkeitsprüfung.

    Bei der Anwendung auf die Geisteswissenschaften wird
    der Freudschen Psycho-Analyse künftig ein periodisches
    Unternehmen, „Imago“, dienen und sechsmal im Jahre bei
    Hugo Heller & Cie. erscheinen. Die Leitung neben Freud
    werden Otto Rank und Hanns Sachs haben. Die folgen-
    den (ethnologischen) Bruchstücke bilden Freuds Auftakt.

    … Den Menschen der Vorzeit kennen wir in den Entwicklungs-
    stadien, die er durchlaufen hat, durch die unbelebten Denk-
    mäler und Geräte, die er uns hinterlassen, durch die Kunde von
    seiner Kunst, seiner Religion und Lebensanschauung, die wir
    entweder direkt oder auf dem Wege der Tradition in Sagen,
    Mythen und Märchen erhalten haben, durch die Ueberreste seiner
    Denkweisen in unseren eigenen Sitten und Gebräuchen. Ausser-
    dem aber ist er noch in gewissem Sinne unser Zeitgenosse; es
    leben Menschen, von denen wir glauben, dass sie den Primitiven
    noch sehr nahe stehen, viel näher als wir, in denen wir daher die
    direkten Abkömmlinge und Vertreter der früheren Menschen
    erblicken. Wir urteilen so über die sogenannten wilden und halb-
    wilden Völker, deren Seelenleben ein besonderes Interesse für
    uns gewinnt, wenn wir in ihm eine gut erhaltene Vorstufe unserer
    eigenen Entwicklung erkennen dürfen.

    Wenn diese Voraussetzung zutreffend ist, so wird eine Ver-
    gleichung der „Psychologie der Naturvölker“, wie die Völker-
    kunde sie lehrt, mit der Psychologie des Neurotikers, wie sie
    durch die Psychoanalyse bekannt worden ist, zahlreiche Ueber-
    einstimmungen aufweisen müssen und wird uns gestatten, bereits
    Bekanntes hier und dort in neuem Lichte zu sehen.

    Aus äusseren wie aus inneren Gründen wähle ich für diese
    Vergleichung jene Völkerstämme, die von den Ethnographen als

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    die zurückgebliebensten, armseligsten Wilden beschrieben worden
    sind, die Ureinwohner des jüngsten Kontinents, Australien, der
    uns auch in seiner Fauna soviel Archaisches, anderswo Unter-
    gegangenes, bewahrt hat.

    Von diesen armen nackten Kannibalen werden wir gewiss
    nicht erwarten, dass sie im Geschlechtsleben in unserem Sinne
    sittlich seien, ihren sexuellen Trieben ein hohes Mass von Be-
    schränkung auferlegt haben. Und doch erfahren wir, dass sie
    sich mit ausgesuchtester Sorgfalt und peinlichster Strenge die
    Verhütung inzestuöser Geschlechtsbeziehungen zum Ziel gesetzt
    haben. Ja ihre gesamte soziale Organisation scheint dieser Ab-
    sicht zu dienen oder mit ihrer Erreichung in Beziehung gebracht
    worden zu sein.

    An Stelle aller fehlenden religiösen und sozialen Institutionen
    findet sich bei den Australiern das System des T o t e m i s m u s.
    Die australischen Stämme zerfallen in kleinere Sippen oder Clans,
    von denen sich jeder nach seinem T o t e m benennt. Was ist
    nun der Totem? In der Regel ein Tier, ein essbares, harmloses
    oder gefährliches, gefürchtetes, seltener eine Pflanze oder eine
    Naturkraft (Regen, Wasser), welches in einem besonderen Ver-
    hältnis zu der ganzen Sippe steht. Der Totem ist erstens der
    Stammvater der Sippe, dann aber auch ihr Schutzgeist und Helfer,
    der ihnen Orakel sendet, und wenn er sonst gefährlich ist, seine
    Kinder kennt und verschont. Die Totemgenossen stehen dafür
    unter der heiligen, sich selbstwirkend strafenden Verpflichtung,
    ihren Totem nicht zu töten (vernichten) und sich seines Fleisches
    (oder des Genusses, den er sonst bietet) zu enthalten.

    Fast überall, wo der Totem gilt, besteht auch das Gesetz, dass
    M i t g l i e d e r d e s s e l b e n T o t e m n i c h t i n g e -
    s c h l e c h t l i c h e B e z i e h u n g e n z u e i n a n d e r
    t r e t e n , a l s o a u c h e i n a n d e r n i c h t h e i r a t e n
    d ü r f e n . Das ist die mit dem Totem verbundene E x o g a m i e.

    Dieses streng gehandhabte Verbot ist sehr merkwürdig. Es
    wird durch nichts vorbereitet, was wir vom Begriff oder den
    Eigenschaften des Totem bisher erfahren haben, man versteht
    also nicht, wie es in das System des Totemismus hineingeraten
    ist. Wir verwundern uns darum nicht, wenn manche Forscher
    geradezu annehmen, die Exogamie habe ursprünglich — im
    Beginn der Zeiten und dem Sinne nach — nichts mit dem Tote-
    mismus zu tun, sondern sei ihm irgend einmal, als sich Heirats-
    beschränkungen notwendig erwiesen, ohne tieferen Zusammen-
    hang angefügt worden. Wie immer dem sein mag, die Vereinigung
    von Totemismus und Exogamie besteht und beweist sich als eine
    sehr feste.

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    . . . Es würde unserem Interesse wenig dienen, wenn wir
    in die ausserordentlich verwickelten und ungeklärten Diskussionen
    über Herkunft und Bedeutung der Heiratsklassen, sowie über
    deren Verhältnis zum Totem tiefer eindringen wollten. Für unsere
    Zwecke genügt der Hinweis auf die grosse Sorgfalt, welche die
    Australier, sowie andere wilde Völker, zur Verhütung des Inzests
    aufwenden. Wir müssen sagen, diese Wilden sind selbst inzest-
    empfindlicher als wir. Wahrscheinlich liegt ihnen die Versuchung
    näher, so dass sie eines ausgiebigeren Schutzes gegen dieselbe
    bedürfen.

    Die Inzestscheu dieser Völker begnügt sich aber nicht mit der
    Aufrichtung der beschriebenen Institutionen, welche uns haupt-
    sächlich gegen den Gruppeninzest gerichtet scheinen. Wir
    müssen eine Reihe von „Sitten“ hinzunehmen, welche den in-
    dividuellen Verkehr naher Verwandter in unserem Sinne be-
    hüten, die mit geradezu religiöser Strenge eingehalten werden,
    und deren Absicht uns kaum zweifelhaft erscheinen kann. Man
    kann diese Sitten oder Sittenverbote „Vermeidungen“ (avoi-
    dances) heissen. Ihre Verbreitung geht weit über die australischen
    Totemvölker hinaus. Ich werde aber auch hier die Leser bitten
    müssen, mit einem fragmentarischen Ausschnitt aus dem reichen
    Material vorlieb zu nehmen.

    In Melanesien richten sich solche einschränkende Verbote
    gegen den Verkehr der Knaben mit Mutter und Schwestern.
    So z. B. verlässt auf Lepers Island, einer der Neuhe-
    briden, der Knabe von einem bestimmten Alter an das mütter-
    liche Heim und übersiedelt ins „Klubhaus“, wo er jetzt regel-
    mässig schläft und seine Mahlzeiten einnimmt. Er darf sein
    Heim zwar noch besuchen, um dort Nahrung zu verlangen;
    wenn aber seine Schwester zu Hause ist, muss er fortgehen, ehe
    er gegessen hat; ist keine Schwester anwesend, so darf er sich
    in der Nähe der Türe zum Essen niedersetzen. Begegnen sich
    Bruder und Schwester zufällig im Freien, so muss sie weglaufen
    oder sich seitwärts verstecken. Wenn der Knabe gewisse Fuss-
    spuren im Sande als die seiner Schwester erkennt, so wird er
    ihnen nicht folgen, ebensowenig wie sie den seinigen. Ja, er
    wird nicht einmal ihren Namen aussprechen und wird sich hüten,
    ein geläufiges Wort zu gebrauchen, wenn es als Bestandteil in
    ihrem Namen enthalten ist. Diese Vermeidung, die mit der
    Pubertätszeremonie beginnt, wird über das ganze Leben fest-
    gehalten. Die Zurückhaltung zwischen einer Mutter und ihrem
    Sohn nimmt mit den Jahren zu, ist übrigens überwiegend auf
    Seite der Mutter. Wenn sie ihm etwas zu essen bringt, reicht sie
    es ihm nicht selbst, sondern stellt es vor ihn hin, sie redet ihn

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    auch nicht vertraut an, sagt ihm – nach unserem Sprachgebrauch
    – nicht „Du“, sondern „Sie“. Aehnliche Gebräuche herrschen
    in Neukaledonien. Wenn Bruder und Schwester einander
    begegnen, so flüchtet sie ins Gebüsch, und er geht vorüber, ohne
    den Kopf nach ihr zu wenden.

    Auf der Gazellen-Halbinsel in Newbritan-
    nien darf eine Schwester von ihrer Heirat an mit ihrem Bruder
    nicht mehr sprechen, sie spricht auch seinen Namen nicht mehr
    aus, sondern bezeichnet ihn mit einer Umschreibung.

    Auf Neumecklenburg werden Vetter und Base (ob-
    wohl nicht jeder Art) von solchen Beschränkungen getroffen,
    ebenso aber Bruder und Schwester. Sie dürfen sich einander
    nicht nähern, einander nicht die Hand geben, keine Geschenke
    machen, dürfen aber in der Entfernung von einigen Schritten
    miteinander sprechen. Die Strafe für den Inzest mit der Schwester
    ist der Tod durch Erhängen.

    Auf den Fiji-Inseln sind diese Vermeidungsregeln be-
    sonders strenge; sie betreffen dort nicht nur die blutsverwandte,
    sondern selbst die Gruppenschwester. Um so sonderbarer be-
    rührt es uns, wenn wir hören, dass diese Wilden heilige Orgien
    kennen, in denen eben diese verbotenen Verwandtschaftsgrade
    die geschlechtliche Vereinigung aufsuchen, wenn wir es nicht
    vorziehen, diesen Gegensatz zur Aufklärung des Verbots zu ver-
    wenden, anstatt uns über ihn zu verwundern.

    Unter den Battas auf Sumatra betreffen die Ver-
    meidungsgebote alle nahen Verwandtschaftsbeziehungen. Es
    wäre für einen Batta z. B. höchst anstössig, seine eigene
    Schwester zu einer Abendgesellschaft zu begleiten. Ein Batta-
    bruder wird sich in Gesellschaft seiner Schwester unbehaglich
    fühlen, selbst wenn noch andere Personen mitanwesend sind.
    Wenn der eine von ihnen ins Haus kommt, so zieht es der andere
    Teil vor, wegzugehen. Ein Vater wird auch nicht allein im Hause
    mit seiner Tochter bleiben, ebensowenig wie eine Mutter mit ihrem
    Sohne. Der holländische Missionar, der über diese Sitten berichtet,
    fügt hinzu, er müsse sie leider für sehr wohlbegründet halten.
    Es wird bei diesem Volke ohne weiteres angenommen, dass ein
    Alleinsein eines Mannes mit einer Frau zu ungehöriger Intimität
    führen werde, und da sie vom Verkehr naher Blutsverwandter
    alle möglichen Strafen und üble Folgen erwarten, tun sie recht
    daran, allen Versuchungen durch solche Verbote auszuweichen.

    Bei den Barongos an der Delagoa-Bucht in Afrika
    gelten merkwürdigerweise die strengsten Vorsichten der Schwä-
    gerin, der Frau des Bruders der eigenen Frau. Wenn ein Mann
    dieser ihm gefährlichen Person irgendwo begegnet, so weicht er

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    ihr sorgsam aus. Er wagt es nicht, aus einer Schüssel mit ihr
    zu essen, er spricht sie nur zagend an, getraut sich nicht in ihre
    Hütte einzutreten und begrüsst sie nur mit zitternder Stimme.
     

    Bei den Akamba (oder Wakamba) in Britisch-Ost-
    afrika herrscht ein Gebot der Vermeidung, welches man häufiger
    anzutreffen erwartet hätte. Ein Mädchen muss zwischen ihrer
    Pubertät und ihrer Verheiratung dem eigenen Vater sorgfältig
    ausweichen. Sie versteckt sich, wenn sie ihm auf der Strasse
    begegnet, sie versucht es niemals, sich neben ihn hinzusetzen und
    benimmt sich so bis zu dem Momente ihrer Verlobung. Von der
    Heirat an ist ihrem Verkehr mit dem Vater kein Hindernis mehr
    in den Weg gelegt.
     

    Die bei weitem verbreitetste, strengste und auch für zivilisierte
    Völker interessanteste Vermeidung ist die, welche den Verkehr
    zwischen einem Manne und seiner Schwiegermutter einschränkt.
    Sie ist in Australien ganz allgemein, ist aber auch bei den melane-
    sischen, polynesischen und den Negervölkern Afrikas in Kraft,
    soweit die Spuren des Totemismus und der Gruppenverwandt-
    schaft reichen, und wahrscheinlich noch darüber hinaus. Bei
    manchen dieser Völker bestehen ähnliche Verbote gegen den harm-
    losen Verkehr einer Frau mit ihrem Schwiegervater, doch sind
    sie lange nicht so konstant und so ernsthaft. In vereinzelten Fällen
    werden beide Schwiegereltern Gegenstand der Vermeidung.
     

    Da wir uns weniger für die ethnographische Verbreitung als
    für den Inhalt und die Absicht der Schwiegermuttervermeidung
    interessieren, werde ich mich auch hier auf die Wiedergabe
    weniger Beispiele beschränken.
     

    Auf den Banks-Inseln sind diese Gebote sehr strenge
    und peinlich genau. Ein Mann wird die Nähe seiner Schwieger-
    mutter meiden, wie sie die seinige. Wenn sie einander zufällig
    auf einem Pfade begegnen, so tritt das Weib zur Seite und wendet
    ihm den Rücken, bis er vorüber ist, oder er tut das nämliche.
     

    In Vanna Lava (Port Patteson) wird ein Mann
    nicht einmal hinter seiner Schwiegermutter am Strande einher-
    gehen, ehe die steigende Flut nicht die Spur ihrer Fusstritte im
    Sande weggeschwemmt hat. Doch dürfen sie aus einer gewissen
    Entfernung miteinander sprechen. Es ist ganz ausgeschlossen,
    dass er je den Namen seiner Schwiegermutter ausspricht oder sie
    den ihres Schwiegersohnes.
     

    Auf den Salomons-Inseln darf der Mann von seiner
    Heirat an seine Schwiegermutter weder sehen noch mit ihr
    sprechen. Wenn er ihr begegnet, tut er nicht, als ob er sie kennen
    würde, sondern läuft, so schnell er kann, davon, um sich zu ver-
    stecken.
     

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    Bei den Zulukaffern verlangt die Sitte, dass ein Mann
    sich seiner Schwiegermutter schäme, dass er alles tue, um ihrer
    Gesellschaft auszuweichen. Er tritt nicht in die Hütte ein, in
    der sie sich befindet, und wenn sie einander begegnen, geht er
    oder sie bei Seite, etwa, indem sie sich hinter einem Busch ver-
    steckt, während er seinen Schild vors Gesicht hält. Wenn sie
    einander nicht ausweichen können, und das Weib nichts anderes
    hat, um sich zu verhüllen, so bindet sie wenigstens ein Gras-
    büschel um ihren Kopf, damit dem Zeremoniell Genüge getan
    sei. Der Verkehr zwischen ihnen muss entweder durch ein dritte
    Person besorgt werden, oder sie dürfen aus einiger Entfernung
    einander zuschreien, wenn sie irgend eine Schranke, z. B. die
    Einfassung des Kraals zwischen sich haben. Keiner von ihnen
    darf den Namen des anderen in den Mund nehmen.

    Bei den Basoga, einem Negerstamme im Quellgebiete
    des Nils, darf ein Mann zu seiner Schwiegermutter nur sprechen,
    wenn sie in einem anderen Raume des Hauses ist und von ihm
    nicht gesehen wird. Dieses Volk verabscheut übrigens den Inzest
    so sehr, dass es ihn selbst bei Haustieren nicht straflos lässt.

    Während Absicht und Bedeutung der anderen Vermeidungen
    zwischen nahen Verwandten einem Zweifel nicht unterliegen, so
    dass sie von allen Beobachtern als Schutzmassregeln gegen den
    Inzest aufgefasst werden, haben die Verbote, welche den Verkehr
    mit der Schwiegermutter betreffen, von manchen Seiten eine
    andere Deutung erfahren. Es erschien mit Recht unverständlich,
    dass alle diese Völker so grosse Angst vor der Versuchung zeigen
    sollten, die dem Manne in der Gestalt einer älteren Frau entgegen-
    tritt, welche seine Mutter sein könnte, ohne es wirklich zu sein.

    Sir J. Lubbock führt in seinem Werke „Origin of civili-
    sation“ das Benehmen der Schwiegermutter gegen den Schwieger-
    sohn auf die einstige Raubehe (marriage by capture) zurück. „So-
    lange der Frauenraub wirklich bestand, wird auch die Entrüstung
    der Eltern ernsthaft genug gewesen sein. Als von dieser Form der
    Ehe nur mehr Symbole übrig waren, wurde auch die Entrüstung
    der Eltern symbolisiert, und diese Sitte hielt noch an, nachdem ihre
    Herkunft vergessen war.“ Es wird Crawley leicht zu zeigen,
    wie wenig dieser Erklärungsversuch die Einzelheiten der tat-
    sächlichen Beobachtung deckt.

    E. B. Tylor meint, die Behandlung des Schwiegersohnes
    von seiten der Schwiegermutter sei nichts anderes als eine Form
    der „Nichtanerkennung“ (cutting) von seiten der Familie der
    Frau. Der Mann gilt als Fremder, und dies so lange, bis das erste
    Kind geboren wird. Allein abgesehen von den Fällen, in denen
    letztere Bedingung das Verbot nicht aufhebt, unterliegt diese Er-

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    klärung dem Einwand, dass sie die Orientierung der Sitte auf das
    Verhältnis zwischen Schwiegersohn und Schwiegermutter nicht
    aufhellt, also den geschlechtlichen Faktor übersieht, und dass sie
    dem Moment des geradezu heiligen Abscheus nicht Rechnung trägt,
    welcher in den Vermeidungsgeboten zum Ausdrucke kommt.

    Eine Zulufrau, die nach der Begründung des Verbots gefragt
    wurde, gab die vom Zartgefühl getragene Antwort: Es ist nicht
    recht, dass er die Brüste sehen soll, die seine Frau gesäugt
    haben.

    Es ist bekannt, dass das Verhältnis zwischen Schwiegersohn
    und Schwiegermutter auch bei den zivilisierten Völkern zu den
    heiklen Seiten der Familienorganisation gehört. Es bestehen in
    der Gesellschaft der weissen Völker Europas und Amerikas zwar
    keine Vermeidungsgebote mehr für die beiden, aber es würde oft
    viel Streit und Unlust vermieden, wenn solche noch als Sitte be-
    stünden und nicht von den einzelnen Individuen wieder aufge-
    richtet werden müssten. Manchem Europäer mag es als ein Akt
    hoher Weisheit erscheinen, dass die wilden Völker durch ihre
    Vermeidungsgebote die Herstellung eines Einvernehmens zwischen
    den beiden so nahe verwandt gewordenen Personen von vorn-
    herein ausgeschlossen haben. Es ist kaum zweifelhaft, dass
    in der psychologischen Situation von Schwiegermutter und
    Schwiegersohn etwas enthalten ist, was die Feindseligkeit
    zwischen ihnen befördert und ihr Zusammenleben erschwert.
    Dass der Witz der zivilisierten Völker gerade das Schwiegermutter-
    thema so gerne zum Objekt nimmt, scheint mir darauf hinzu-
    deuten, dass die Gefühlsrealisationen zwischen den beiden ausser-
    dem Komponenten führen, die in scharfem Gegensatz zueinander
    stehen. Ich meine dass dies Verhältnis eigentlich ein „ambi-
    valentes“, aus widerstreitenden, zärtlichen und feindseligen
    Regungen zusammengesetztes ist.

    Ein gewisser Anteil dieser Regungen liegt klar zu Tage: Von
    seiten der Schwiegermutter die Abneigung, auf den Besitz der
    Tochter zu verzichten, das Misstrauen gegen den Fremden, dem
    sie überantwortet ist, die Tendenz, eine herrschende Position zu
    behaupten, in die sie sich im eigenen Hause eingelebt hatte. Von
    seiten des Mannes die Entschlossenheit, sich keinem fremden
    Willen mehr unterzuordnen, die Eifersucht gegen alle Personen,
    die vor ihm die Zärtlichkeit seines Weibes besassen, und – last not
    least – die Abneigung dagegen, sich in der Illusion der Sexual-
    überschätzung stören zu lassen. Eine solche Störung geht wohl
    zumeist von der Person der Schwiegermutter aus, die ihn durch
    so viele gemeinsame Züge an die Tochter mahnt und doch alle der
    Reize der Jugend, Schönheit und psychischen Frische entbehrt,
    welche ihm seine Frau wertvoll machen.

    (Der Schluß im nächsten Heft.)