I. Die Inzestscheu 1913-001/1912

Freud, Sigmund (1913-001/1912): I. Die Inzestscheu

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    Über einige Übereinstimmungen im Seelenleben der
    Wilden und der Neurotiker.

    Von Sigm. Freud.

    I.

    DIE INZESTSCHEU.

    Einleitung.

    Von allem Anfang an hat die psychoanalytische Forschung auf
    Ähnlichkeiten und Analogien ihrer Ergebnisse am Seelenleben
    des Einzelwesens mit solchen der Völkerpsychologie hin-
    gewiesen. Es geschah dies, wie begreiflich, zuerst nur
    schüchtern, in bescheidenem Umfange und ging nicht über das
    Gebiet der Märchen und Mythen hinaus. Die Absicht solchen
    Ausgreifens war keine andere als die, ihren an sich recht un-
    wahrscheinlichen Resultaten durch solche unerwartete Übereinstim-
    mungen Glaubwürdigkeit zu schaffen.

    In den seither verflossenen anderthalb Jahrzehnten hat die
    Psychoanalyse aber Zutrauen zu ihrer Arbeit gewonnen, die nicht un-
    ansehnliche Schar von Forschern, die der Anregung eines einzelnen
    gefolgt sind, hat es zu einer befriedigenden Übereinstimmung in
    ihren Anschauungen gebracht, und nun scheint der Zeitpunkt
    günstig, um der über die Individualpsychologie hinausgreifenden
    Arbeit ein neues Ziel zu setzen. Es sollen nicht nur ähnliche Vor-
    kommnisse und Zusammenhänge im Seelenleben der Völker auf-
    gespürt werden, wie sie durch die Psychoanalyse beim Individuum
    ans Licht gezogen wurden, sondern auch der Versuch gewagt
    werden, was in der Völkerpsychologie dunkel oder zweifelhaft
    geblieben ist, durch die Einsichten der Psychoanalyse aufzuhellen.
    Die junge psychoanalytische Wissenschaft will gleichsam zurück-
    erstatten, was sie in ihren Anfängen anderen Wissensgebieten zu
    danken hatte, und hofft, mehr wiedergeben zu können, als sie
    seinerzeit empfing.

    Eine Schwierigkeit des Unternehmens liegt in der Qualifi-
    kation der Männer, welche sich dieser neuen Aufgabe unterziehen.
    Es wäre vergeblich zu warten, bis die Mythenforscher, Religions-
    psychologen, Ethnologen, Linguisten usw. den Anfang machen,
    psychoanalytische Denkweisen auf ihr eignes Material anzuwenden.
    Die ersten Schritte in all diesen Richtungen müssen durchaus von
    jenen unternommen werden, die sich bisher als Psychiater oder
    Traumforscher in den Besitz der psychoanalytischen Technik und
    ihrer Ergebnisse gesetzt haben. Solche sind aber zunächst Laien auf
    anderen Wissensgebieten, und wenn sie mühselig einige Kenntnis
    darin erworben haben, Dilettanten oder im besten Falle Auto-
    didakten. Ihre Leistungen werden Schwächen und Fehler nicht
    vermeiden können, welche der zünftige Forscher, der Fachmann,
    mit seiner Beherrschung des Materials und seiner Übung, es zu
    handhaben, leicht entdecken und vielleicht mit überlegenem Spott

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    verfolgen wird. Möge er in Erwägung ziehen, daß unsere Arbeiten
    ja nichts anderes bezwecken, als ihm die Anregung zu bringen, daß
    er selbst es besser mache, indem er an den ihm vertrauten Stoff
    das Instrument versucht, welches wir ihm leihen können.

    Für die nachstehende kleine Arbeit muß ich aber noch eine
    andere Entschuldigung geltend machen, als daß sie den ersten Schritt
    des Autors bedeutet auf einem ihm bisher fremden Boden. Es
    kommt noch hinzu, daß sie infolge verschiedener äußerlicher An-
    triebe vorzeitig an das Licht der Öffentlichkeit gedrängt wurde,
    nach weit kürzerer Inkubationszeit als des Autors sonstige Mit-
    teilungen, lange ehe ihm ermöglicht war, die reichhaltige Literatur
    des Gegenstandes durchzuarbeiten. Wenn ich trotzdem diese Ver-
    öffentlichung nicht aufgeschoben habe, so beschwichtigt mich die
    Erwägung, daß erste Arbeiten ohnedies meist darin fehlen, daß
    sie zuviel umfassen wollen und eine Vollständigkeit der Lösung
    anstreben, die, wie spätere Studien zeigen, fast niemals im ersten
    Anlauf zu erreichen ist. Es schadet also wenig, wenn man
    sich mit Absicht und Wissen auf eine kleine Probe beschränkt.
    Außerdem befindet sich der Autor in der Situation des Knaben,
    der im Walde ein Nest von köstlichen Beeren und guten Pilzen
    gefunden hat und nun den Gefährten ruft, ehe er selbst alle ge-
    pflückt hat, weil er sieht, daß er allein nicht imstande ist, die Fülle
    zu bewältigen.

    Parallele der
    ontogenetischen
    und der
    phylogenetischen
    Entwicklung
    des Seelen-
    lebens.

    Für jeden an der Entwicklung der psychoanalytischen For-
    schung Beteiligten war es ein denkwürdiger Moment, als C. G.
    Jung auf einer privaten wissenschaftlichen Zusammenkunft durch
    einen seiner Schüler mitteilen ließ, daß die Phantasiebildungen
    gewisser Geisteskranker (Dementia praecox) in auffälligster Weise
    mit den mythologischen Kosmogonien alter Völker zusammen-
    stimmen, von denen die ungebildeten Kranken eine wissenschaft-
    liche Kunde unmöglich erhalten hatten*. Es war hiemit nicht nur
    auf eine neue Ursprungsquelle der sonderbarsten psychischen Krank-
    heitsproduktionen hingewiesen, sondern auch in nachdrücklichster
    Weise die Bedeutung des Parallelismus zwischen ontogenetischer
    und phylogenetischer Entwicklung auch für das Seelenleben betont.
    Der Geisteskranke und der Neurotiker rücken somit in die Nähe
    des Primitiven, des Menschen entlegener Vorzeit, und wenn die
    Voraussetzungen der Psychoanalyse richtig sind, muß, was ihnen
    gemeinsam ist, auf den Typus des kindlichen Seelenlebens zurück-
    führbar sein.

    Bedeutung der
    wilden Völker
    für die
    Psychologie.

    Den Menschen der Vorzeit kennen wir in den Entwicklungs-
     

    * Auf dem Psychoanalytischen Kongreß in Nürnberg 1910. Der mit dem
    Vortrag Betraute war der seither verstorbene, hochbegabte C. Honegger.
    Jung selbst und seine Schüler (Nelken, Spielrein) haben die damals
    zuerst berührten Gesichtspunkte seither in anderen Arbeiten weiter verfolgt. Vgl.
    Jung »Wandlungen und Symbole der Libido,« Jahrbuch für psychoanalytische
    und psychopathologische Forschungen, Band III, 1911.

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    stadien, die er durchlaufen hat, durch die unbelebten Denkmäler
    und Geräte, die er uns hinterlassen, durch die Kunde von seiner
    Kunst, seiner Religion und Lebensanschauung, die wir entweder
    direkt oder auf dem Wege der Tradition in Sagen, Mythen und
    Märchen erhalten haben, durch die Überreste seiner Denkweisen in
    unseren eigenen Sitten und Gebräuchen. Außerdem aber ist er
    noch in gewissem Sinne unser Zeitgenosse; es leben Menschen,
    von denen wir glauben, daß sie den Primitiven noch sehr nahe
    stehen, viel näher als wir, in denen wir daher die direkten Abkömm-
    linge und Vertreter der früheren Menschen erblicken. Wir urteilen
    so über die sogenannten wilden und halbwilden Völker, deren
    Seelenleben ein besonderes Interesse für uns gewinnt, wenn wir in
    ihm eine gut erhaltene Vorstufe unserer eigenen Entwicklung er-
    kennen dürfen.

    Wenn diese Voraussetzung zutreffend ist, so wird eine Ver-
    gleichung der „Psychologie der Naturvölker“, wie die Völkerkunde
    sie lehrt, mit der Psychologie des Neurotikers, wie sie durch die
    Psychoanalyse bekannt worden ist, zahlreiche Übereinstimmungen
    aufweisen müssen, und wird uns gestatten, bereits Bekanntes hier
    und dort in neuem Lichte zu sehen.

    Aus äußeren wie aus inneren Gründen wähle ich für diese
    Vergleichung jene Völkerstämme, die von den Ethnographen als
    die zurückgebliebensten, armseligsten Wilden beschrieben worden
    sind, die Ureinwohner des jüngsten Kontinents, Australien, der uns
    auch in seiner Fauna soviel Archaisches, anderswo Untergegangenes,
    bewahrt hat.

    Die Australier
    als Beispiel
    eines wilden
    Volksstammes.

    Die Ureinwohner Australiens werden als eine besondere
    Rasse betrachtet, die weder physisch noch sprachlich Verwandt-
    schaft mit ihren nächsten Nachbarn, den melanesischen, polynesischen
    und malaiischen Völkern erkennen läßt. Sie bauen weder Häuser
    noch feste Hütten, bearbeiten den Boden nicht, halten keine Haus-
    tiere bis auf den Hund, kennen nicht einmal die Kunst der
    Töpferei. Sie nähren sich ausschließlich von dem Fleische aller mög-
    lichen Tiere, die sie erlegen, und von Wurzeln, die sie graben.
    Könige oder Häuptlinge sind bei ihnen unbekannt, die Versamm-
    lung der gereiften Männer entscheidet über die gemeinsamen
    Angelegenheiten. Es ist durchaus zweifelhaft, ob man ihnen Spuren
    von Religion in Form der Verehrung höherer Wesen zugestehen darf.
    Die Stämme im Innern des Kontinents, die infolge von Wasser-
    armut mit den härtesten Lebensbedingungen zu ringen haben,
    scheinen in allen Stücken primitiver zu sein als die der Küste nahe-
    wohnenden.

    Von diesen armen nackten Kannibalen werden wir gewiß
    nicht erwarten, daß sie im Geschlechtsleben in unserem Sinne sitt-
    lich seien, ihren sexuellen Trieben ein hohes Maß von Beschränkung
    auferlegt haben. Und doch erfahren wir, daß sie sich mit
    ausgesuchtester Sorgfalt und peinlichster Strenge die Verhütung

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    Der
    Totemismus.

    inzestuöser Geschlechtsbeziehungen zum Ziel gesetzt haben. Ja ihre
    gesamte soziale Organisation scheint dieser Absicht zu dienen oder
    mit ihrer Erreichung in Beziehung gebracht worden zu sein.
    An Stelle aller fehlenden religiösen und sozialen Institutionen
    findet sich bei den Australiern das System des Totemismus.
    Die australischen Stämme zerfallen in kleinere Sippen oder Clans,
    von denen sich jeder nach seinem Totem benennt. Was ist nun
    der Totem? In der Regel ein Tier, ein eßbares, harmloses oder
    gefährliches, gefürchtetes, seltener eine Pflanze oder eine Naturkraft
    ⟨Regen, Wasser⟩, welches in einem besonderen Verhältnis zu der
    ganzen Sippe steht. Der Totem ist erstens der Stammvater der Sippe,
    dann aber auch ihr Schutzgeist und Helfer, der ihnen Orakel sendet,
    und wenn er sonst gefährlich ist, seine Kinder kennt und verschont.
    Die Totemgenossen stehen dafür unter der heiligen, sich selbstwirkend
    strafenden Verpflichtung, ihren Totem nicht zu töten ⟨vernichten⟩ und
    sich seines Fleisches ⟨oder des Genusses, den er sonst bietet⟩ zu
    enthalten. Der Totemcharakter haftet nicht an einem Einzeltier
    oder Einzelwesen, sondern an allen Individuen der Gattung. Von
    Zeit zu Zeit werden Feste gefeiert, an denen die Totemgenossen
    in zeremoniösen Tänzen die Bewegungen und Eigenheiten ihres
    Totem darstellen oder nachahmen.

    Der Totem ist entweder in mütterlicher oder in väterlicher Linie
    erblich; die erstere Art ist möglicherweise überall die ursprüngliche
    und erst später durch die letztere abgelöst worden. Die Zugehörig-
    keit zum Totem ist die Grundlage aller sozialen Verpflichtungen des
    Australiers, setzt sich einerseits über die Stammesangehörigkeit
    hinaus, und drängt anderseits die Blutsverwandtschaft zurück*).
    An Boden und Örtlichkeit ist der Totem nicht gebunden; die
    Totemgenossen wohnen von einander getrennt und mit den
    Anhängern anderer Totem friedlich beisammen**).

    *) Frazer, Totemism and Exogamy, Bd. I, p. 53. The totem bond is
    stronger than the bond of blood or family in the modern sense.

    **) Dieser knappste Extrakt des totemistischen Systems kann nicht ohne
    Erläuterungen und Einschränkungen bleiben: Der Name Totem ist in der Form
    Totam 1791 durch den Engländer J. Long von den Rothäuten Nordamerikas
    übernommen worden. Der Gegenstand selbst hat allmählich in der Wissenschaft
    großes Interesse gefunden und eine reichhaltige Literatur hervorgerufen, aus
    welcher ich als Hauptwerke das vierbändige Buch von J. G. Frazer, »Totemism
    and Exogamy, 1910« und die Bücher und Schriften von Andrew Lang (»The
    secret of the Totem, 1905«) hervorhebe. Das Verdienst, die Bedeutung des
    Totemismus für die Urgeschichte der Menschheit erkannt zu haben, gebührt dem
    Schotten J. Ferguson McLennan (1869–70). Totemistische Institutionen
    wurden oder werden heute noch außer bei den Australiern bei den Indianern
    Nordamerikas beobachtet, ferner bei den Völkern der ozeanischen Inselwelt, in
    Ostindien und in einem großen Teil von Afrika. Manche sonst schwer zu
    deutende Spuren und Überbleibsel lassen aber erschließen, daß der Totemismus
    einst auch bei den arischen und semitischen Urvölkern Europas bestanden hat, so
    daß viele Forscher geneigt sind, eine notwendige und überall durchschrittene Phase
    der menschlichen Entwicklung in ihm zu erkennen.
    Wie kamen die vorzeitlichen Menschen nur dazu, sich einen Totem beizu-

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    Die Exogamie.

    Und nun müssen wir endlich jener Eigentümlichkeit des
    totemistischen Systems gedenken, wegen welcher auch das Interesse
    des Psychoanalytikers sich ihm zuwendet. Fast überall, wo der
    Totem gilt, besteht auch das Gesetz, daß Mitglieder des-
    selben Totem nicht in geschlechtliche Beziehun-
    gen zu einander treten, also auch einander nicht
    heiraten dürfen. Das ist die mit dem Totem verbundene
    Exogamie.

    Dieses streng gehandhabte Verbot ist sehr merkwürdig. Es
    wird durch nichts vorbereitet, was wir vom Begriff oder den
    Eigenschaften des Totem bisher erfahren haben, man versteht also
    nicht, wie es in das System des Totemismus hineingeraten ist. Wir
    verwundern uns darum nicht, wenn manche Forscher geradezu
    annehmen, die Exogamie habe ursprünglich – im Beginn der Zeiten
    und dem Sinne nach – nichts mit dem Totemismus zu tun, son-
    dern sei ihm irgend einmal, als sich Heiratsbeschränkungen not-
    wendig erwiesen, ohne tieferen Zusammenhang angefügt worden.
    Wie immer dem sein mag, die Vereinigung von Totemismus und
    Exogamie besteht und erweist sich als eine sehr feste.

    Machen wir uns die Bedeutung dieses Verbots durch weitere
    Erörterungen klar.

    a) Die Uebertretung dieses Verbotes wird nicht einer sozusagen
    automatisch eintretenden Bestrafung der Schuldigen überlassen wie
    bei den anderen Totemverboten (z. B. das Totemtier nicht zu töten),
    sondern wird vom ganzen Stamme aufs energischeste geahndet, als
    gelte es, eine die ganze Gemeinschaft bedrohende Gefahr oder eine
    sie bedrückende Schuld abzuwehren. Einige Sätze aus dem Buch
    von Frazer*) mögen zeigen, wie ernst solche Verfehlungen von

    legen, d. h. die Abstammung von dem oder jenem Tier zur Grundlage ihrer
    sozialen Verpflichtungen und, wie wir hören werden, auch ihrer sexuellen Be-
    schränkungen zu machen? Es gibt darüber zahlreiche Theorien, deren Übersicht
    der deutsche Leser in Wundt’s Völkerpsychologie (Bd. II, Mythus und
    Religion) finden kann, aber keine Einigung. Ich verspreche, das Problem des
    Totemismus demnächst zum Gegenstand einer besonderen Studie zu machen, in
    welcher dessen Lösung durch Anwendung psychoanalytischer Denkweise versucht
    werden soll.

    Aber nicht nur, daß die Theorie des Totemismus strittig ist, auch die Tat-
    sachen desselben sind kaum in allgemeinen Sätzen auszusprechen, wie oben ver-
    sucht wurde. Es gibt kaum eine Behauptung, zu welcher man nicht Ausnahmen
    oder Widersprüche hinzufügen müßte. Man darf aber nicht vergessen, daß auch
    die primitivsten und konservativsten Völker in gewissem Sinne alte Völker sind
    und eine lange Zeit hinter sich haben, in welcher das Ursprüngliche bei ihnen viel
    Entwicklung und Entstellung erfahren hat. So findet man denn auch den Totemismus heute
    bei den Völkern, die ihn noch zeigen, in den mannigfaltigsten Stadien des Ver-
    falls, der Abbröckelung, des Überganges zu anderen sozialen und religiösen
    Institutionen, oder aber in stationären Ausgestaltungen, die sich weit genug von
    seinem ursprünglichen Wesen entfernt haben mögen. Die Schwierigkeit liegt dann
    darin, daß es nicht ganz leicht ist zu entscheiden, was an den aktuellen Verhält-
    nissen als getreues Abbild der sinnvollen Vergangenheit, was als sekundäre Ent-
    stellung derselben gefaßt werden darf.

    *) Frazer, l. c. Bd. I., p. 54.

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    diesen, nach unserem Maßstabe sonst recht unsittlichen Wilden be-
    handelt werden.

    »In Australia the regular penalty for sexual intercourse with
    a person of a forbidden clan is death. It matters not whether the
    woman be of the same local group or has been captured in war
    from another tribe, a man of the wrong clan who uses her as his
    wife is hunted down and killed by his clansmen, and so is the
    woman, though in some cases, if they succeed in eluding capture
    for a certain time, the offence may be condoned. In the Ta-Ta-
    thi
    tribe, New South Wales, in the rare cases which occur, the man
    is killed but the woman is only beaten or speared, or both, till she
    is nearly dead, the reason given for not actually killing her being
    that she was probably coerced. Even in casual amours the clan
    prohibitions are strictly observed, any violations of these pro-
    hibitions »are regarded with the utmost abhorrence and are punished
    by death (Howitt).«

    b) Da dieselbe harte Bestrafung auch gegen flüchtige Lieb-
    schaften geübt wird, die nicht zur Kindererzeugung geführt haben,
    so werden andere, z. B. praktische Motive des Verbotes unwahr-
    scheinlich.

    c) Da der Totem hereditär ist und durch die Heirat nicht
    verändert wird, so lassen sich die Folgen des Verbotes etwa bei
    mütterlicher Erblichkeit leicht übersehen. Gehört der Mann z. B.
    einem Clan mit dem Totem Känguruh an und heiratet eine
    Frau vom Totem Emu, so sind die Kinder, Knaben und Mädchen,
    alle Emu. Einem Sohne dieser Ehe wird also durch die Totem-
    regel der inzestuöse Verkehr mit seiner Mutter und seinen Schwestern,
    die Emu sind wie er, unmöglich gemacht*.

    d) Es bedarf aber nur einer Mahnung, um einzusehen, daß
    die mit dem Totem verbundene Exogamie mehr leistet, also mehr
    bezweckt, als die Verhütung des Inzests mit Mutter und Schwestern.
    Sie macht dem Manne auch die sexuelle Vereinigung mit allen
    Frauen seiner eigenen Sippe unmöglich, also mit einer Anzahl von
    weiblichen Personen, die ihm nicht blutsverwandt sind, indem sie
    alle diese Frauen wie Blutsverwandte behandelt. Die psychologische
    Berechtigung dieser großartigen Einschränkung, die weit über alles
    hinausgeht, was sich ihr bei zivilisierten Völkern an die Seite stellen
    läßt, ist zunächst nicht ersichtlich. Man glaubt nur zu verstehen,
    daß die Rolle des Totem (Tieres) als Ahnherr dabei sehr ernst
    genommen wird. Alles, was von dem gleichen Totem abstammt,


    * Dem Vater, der Känguruh ist, wird aber – wenigstens durch dieses
    Verbot – der Inzest mit seinen Töchtern, die Emu sind, frei gelassen. Bei väter-
    licher Vererbung des Totem wäre der Vater Känguruh, die Kinder gleichfalls
    Känguruh, dem Vater würde dann der Inzest mit den Töchtern verboten sein,
    dem Sohne der Inzest mit der Mutter freibleiben. Diese Erfolge der Totemverbote
    ergeben einen Hinweis darauf, daß die mütterliche Vererbung älter ist als die
    väterliche, denn es liegt Grund vor anzunehmen, daß die Totemverbote vor
    allem gegen die inzestuösen Gelüste des Sohnes gerichtet sind.

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    ist blutsverwandt, ist eine Familie, und in dieser Familie werden
    die entferntesten Verwandtschaftsgrade als absolutes Hindernis der
    sexuellen Vereinigung anerkannt.

    So zeigen uns denn diese Wilden einen ungewohnt hohen
    Grad von Inzestscheu oder Inzestempfindlichkeit, verbunden mit der
    von uns nicht gut verstandenen Eigentümlichkeit, daß sie die reale
    Blutsverwandtschaft durch die Totemverwandtschaft ersetzen. Wir
    dürfen indes diesen Gegensatz nicht allzusehr übertreiben und wollen
    im Gedächtnis behalten, daß die Totemverbote den realen Inzest
    als Spezialfall miteinschließen.

    Auf welche Weise es dabei zum Ersatz der wirklichen
    Familie durch die Totemsippe gekommen, bleibt ein Rätsel, dessen
    Lösung vielleicht mit der Aufklärung des Totem selbst zusammen-
    fällt. Man müßte freilich daran denken, daß bei einer gewissen, über
    die Eheschranken hinausgehenden Freiheit des Sexualverkehrs die
    Blutsverwandtschaft und somit die Inzesthütung so unsicher
    werden, daß man eine andere Fundierung des Verbots nicht ent-
    behren kann. Es ist darum nicht überflüssig zu bemerken, daß die
    Sitten der Australier soziale Bedingungen und festliche Gelegen-
    heiten anerkennen, bei denen das ausschließliche Eherecht eines
    Mannes auf ein Weib durchbrochen wird.

    Die klassifizie-
    renden Ver-
    wandtschafts-
    namen.

    Der Sprachgebrauch dieser australischen Stämme*) weist eine
    Eigentümlichkeit auf, welche unzweifelhaft in diesen Zusammenhang
    gehört. Die Verwandtschaftsbezeichnungen nämlich, deren sie sich
    bedienen, fassen nicht die Beziehung zwischen zwei Individuen,
    sondern zwischen einem Individuum und einer Gruppe ins Auge,
    sie gehören nach dem Ausdrucke L. H. Morgan’s dem
    »klassifizierenden« System an. Das will heissen, ein
    Mann nennt »Vater« nicht nur seinen Erzeuger, sondern auch
    jeden anderen Mann, der nach den Stammessatzungen seine Mutter
    hätte heiraten und so sein Vater hätte werden können, er nennt
    »Mutter« jede andere Frau neben seiner Gebärerin, die ohne Ver-
    letzung der Stammesgesetze seine Mutter hätte werden können, er
    heißt »Brüder«, »Schwestern« nicht nur die Kinder seiner wirklichen
    Eltern, sondern auch die Kinder all der genannten Personen, die in
    der elterlichen Gruppenbeziehung zu ihm stehen usw. Die Ver-
    wandtschaftsnamen, die zwei Australier einander geben, deuten also
    nicht notwendig auf eine Blutsverwandtschaft zwischen ihnen hin,
    wie sie es nach unserem Sprachgebrauche müßten, sie bezeichnen
    vielmehr soziale als physische Beziehungen. Eine Annäherung an
    dieses klassifikatorische System findet sich bei uns etwa in der
    Kinderstube, wenn das Kind veranlaßt wird, jeden Freund und
    jede Freundin der Eltern als »Onkel« und »Tante« zu begrüßen,
    oder im übertragenen Sinn, wenn wir von »Brüdern in Apoll«,
    »Schwestern in Christo« sprechen.

    *) Sowie der meisten Totemvölker.

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    Die Gruppen-
    ehe.

    Die Erklärung dieses für uns so sehr befremdenden Sprach-
    gebrauchs ergibt sich leicht, wenn man ihn als Rest und Anzeichen
    jener Heiratsinstitution auffaßt, die der Rev. L. Fison »Gruppen-
    ehe« genannt hat, deren Wesen darin besteht, dass eine gewisse
    Anzahl von Männern eheliche Rechte über eine gewisse Anzahl
    von Frauen ausübt. Die Kinder dieser Gruppenehe würden dann
    mit Recht einander als Geschwister betrachten, obwohl sie nicht
    alle von derselben Mutter geboren sind, und alle Männer der Gruppe
    für ihre Väter halten.

    Obwohl manche Autoren, wie z. B. Westermarck in
    seiner »Geschichte der menschlichen Ehe«*), sich den Folgerungen
    widersetzen, welche andere aus der Existenz der Gruppenverwandt-
    schaftsnamen gezogen haben, so stimmen doch gerade die besten
    Kenner der australischen Wilden darin überein, dass die klassi-
    fikatorischen Verwandtschaftsnamen als Ueberrest aus Zeiten der
    Gruppenehe zu betrachten sind. Ja, nach Spencer und
    Gillen**) läßt sich eine gewisse Form der Gruppenehe bei den
    Stämmen der Urabunna und der Dieri noch als heute be-
    stehend feststellen. Die Gruppenehe sei also bei diesen Völkern der
    individuellen Ehe vorausgegangen und nicht geschwunden, ohne
    deutliche Spuren in Sprache und Sitten zurückzulassen.

    Der Gruppen-
    inzest.

    Ersetzen wir aber die individuelle Ehe durch die Gruppen-
    ehe, so wird uns das scheinbare Uebermaß von Inzestvermeidung,
    welches wir bei denselben Völkern angetroffen haben, begreiflich.
    Die Totemexogamie, das Verbot des sexuellen Verkehrs zwischen
    Mitgliedern desselben Clans, erscheint als das angemessene Mittel
    zur Verhütung des Gruppeninzests, welches dann fixiert wurde und
    seine Motivierung um lange Zeiten überdauert hat.

    Die Heirats-
    klassen
    (Phrathrien).

    Glauben wir so, die Heiratsbeschränkungen der Wilden
    Australiens in ihrer Motivierung verstanden zu haben, so müssen
    wir noch erfahren, daß die wirklichen Verhältnisse eine weit
    größere, auf den ersten Anblick verwirrende, Kompliziertheit er-
    kennen lassen. Es gibt nämlich nur wenige Stämme in Australien,
    die kein anderes Verbot als die Totemschranke zeigen. Die meisten
    sind derart organisiert, daß sie zunächst in zwei Abteilungen zer-
    fallen, die man Heiratsklassen (englisch: Phrathry) genannt hat.
    Jede dieser Heiratsklassen ist exogam und schließt eine Mehrzahl
    von Totemsippen ein. Gewöhnlich teilt sich noch jede Heiratsklasse
    in zwei Unterklassen (Subphrathries), der ganze Stamm also in
    vier, die Unterklassen stehen so zwischen den Phrathrien und den
    Totemsippen.

    Das typische, recht häufig verwirklichte Schema der Organi-
    sation eines australischen Stammes sieht also folgendermaßen aus:

    *) 2. Auflage, 1902.

    **) The Native Tribes of Central Australia, London 1899.

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    Phrathrien


    Subphrathrien

    Totem … α β γ δ ε η 1 2 3 4 5 6

    Die zwölf Totemsippen sind in vier Unterklassen und zwei
    Klassen untergebracht. Alle Abteilungen sind exogam*). Die Sub-
    klasse c) bildet mit e), die Subklasse d) mit f) eine exogame Ein-
    heit. Der Erfolg, also die Tendenz, dieser Einrichtungen ist nicht
    zweifelhaft, es wird auf diesem Wege eine weitere Einschränkung
    der Heiratswahl und der sexuellen Freiheit herbeigeführt. Bestünden
    nur die zwölf Totemsippen, so wäre jedem Mitglied einer Sippe
    – bei Voraussetzung der gleichen Menschenanzahl in jeder Sippe
    – 11/12 aller Frauen des Stammes zur Auswahl zugänglich. Die
    Existenz der beiden Phrathrien beschränkt diese Anzahl auf 6/12 = ½;
    ein Mann vom Totem α) kann nur eine Frau der Sippen 1 bis 6
    heiraten. Bei Einführung der beiden Unterklassen sinkt die Aus-
    wahl auf 3/12 = ¼; ein Mann vom Totem α) muß seine Ehe-
    wahl auf die Frauen der Totem 4, 5, 6 beschränken.

    Beziehungen
    zwischen Totem
    und Heirats-
    klassen.

    Die historischen Beziehungen der Heiratsklassen – deren bei
    einigen Stämmen bis zu acht vorkommen – zu den Totemsippen
    sind durchaus ungeklärt. Man sieht nur, daß diese Einrichtungen
    dasselbe erreichen wollen wie die Totemexogamie, und auch noch
    mehr anstreben. Aber während die Totemexogamie den Eindruck
    einer heiligen Satzung macht, die entstanden ist, man weiß nicht
    wie, also einer Sitte, scheinen die komplizierten Institutionen der
    Heiratsklassen, ihrer Unterteilungen und der daran geknüpften Be-
    dingungen zielbewußter Gesetzgebung zu entstammen, die vielleicht
    die Aufgabe der Inzestverhütung neu aufnahm, weil der Einfluß
    des Totem im Nachlassen war. Und während das Totemsystem,
    wie wir wissen, die Grundlage aller anderen sozialen Verpflich-
    tungen und sittlichen Beschränkungen des Stammes ist, erschöpft
    sich die Bedeutung der Phrathrien im allgemeinen in der durch sie
    angestrebten Regelung der Ehewahl.

    In der weiteren Ausbildung des Heiratsklassensystems zeigt
    sich ein Bestreben, über die Verhütung des natürlichen und des
    Gruppeninzests hinauszugehen und Ehen zwischen entfernteren
    Gruppenverwandten zu verbieten, ähnlich wie es die katholische
    Kirche tat, indem sie die seit jeher für Geschwister geltenden


    *) Die Anzahl der Totem ist willkürlich gewählt.

  • S.

    26

    Heiratsverbote auf die Vetternschaft ausdehnte und die geistlichen
    Verwandtschaftsgrade dazu erfand*).

    Es würde unserem Interesse wenig dienen, wenn wir in die
    außerordentlich verwickelten und ungeklärten Diskussionen über
    Herkunft und Bedeutung der Heiratsklassen, sowie über deren Ver-
    hältnis zum Totem tiefer eindringen wollten. Für unsere Zwecke
    genügt der Hinweis auf die große Sorgfalt, welche die Australier,
    sowie andere wilde Völker, zur Verhütung des Inzests aufwenden.
    Wir müssen sagen, diese Wilden sind selbst inzestempfindlicher als
    wir. Wahrscheinlich liegt ihnen die Versuchung näher, so daß sie
    eines ausgiebigeren Schutzes gegen dieselbe bedürfen.

    Die „Vermei-
    dungen“ als
    weitere Schutz-
    mittel gegen
    den Inzest.

    Die Inzestscheu dieser Völker begnügt sich aber nicht mit der
    Aufrichtung der beschriebenen Institutionen, welche uns hauptsächlich
    gegen den Gruppeninzest gerichtet scheinen. Wir müssen eine Reihe
    von »Sitten« hinzunehmen, welche den individuellen Verkehr naher
    Verwandter in unserem Sinne behüten, die mit geradezu religiöser
    Strenge eingehalten werden, und deren Absicht uns kaum zweifel-
    haft erscheinen kann. Man kann diese Sitten oder Sittenverbote
    »Vermeidungen« (avoidances) heißen. Ihre Verbreitung geht weit
    über die australischen Totemvölker hinaus. Ich werde aber auch hier
    die Leser bitten müssen, mit einem fragmentarischen Ausschnitt aus
    dem reichen Material vorlieb zu nehmen.

    Beispiele von
    Vermeidungen
    zwischen Ge-
    schwistern usw.

    In Melanesien richten sich solche einschränkende Verbote gegen
    den Verkehr der Knaben mit Mutter und Schwestern. So z. B. ver-
    läßt auf Lepers Island, einer der Neuhebriden, der Knabe
    von einem bestimmten Alter an das mütterliche Heim und über-
    siedelt ins »Klubhaus«, wo er jetzt regelmäßig schläft und seine
    Mahlzeiten einnimmt. Er darf sein Heim zwar noch besuchen, um
    dort Nahrung zu verlangen; wenn aber seine Schwester zu Hause
    ist, muß er fortgehen, ehe er gegessen hat; ist keine Schwester an-
    wesend, so darf er sich in der Nähe der Türe zum Essen nieder-
    setzen. Begegnen sich Bruder und Schwester zufällig im Freien, so
    muß sie weglaufen oder sich seitwärts verstecken. Wenn der Knabe
    gewisse Fußspuren im Sande als die seiner Schwester erkennt, so
    wird er ihnen nicht folgen, ebensowenig wie sie den seinigen. Ja,
    er wird nicht einmal ihren Namen aussprechen und wird sich hüten,
    ein geläufiges Wort zu gebrauchen, wenn es als Bestandteil in
    ihrem Namen enthalten ist. Diese Vermeidung, die mit der Puber-
    tätszeremonie beginnt, wird über das ganze Leben festgehalten. Die
    Zurückhaltung zwischen einer Mutter und ihrem Sohn nimmt mit
    den Jahren zu, ist übrigens überwiegend auf Seite der Mutter.
    Wenn sie ihm etwas zu essen bringt, reicht sie es ihm nicht selbst.

    *) Artikel Totemism in Encyclopedia Britannica. Elfte Auflage, 1911.
    (A. Lang).

    **) Auf diesen Punkt hat erst kürzlich Storfer in seiner Studie: »Zur
    Sonderstellung des Vatermordes«. Schriften zur angewandten Seelenkunde,
    12. Heft, Wien, 1911, nachdrücklich aufmerksam gemacht.

  • S.

    27

    sondern stellt es vor ihn hin, sie redet ihn auch nicht vertraut an,
    sagt ihm – nach unserem Sprachgebrauch – nicht »Du«, sondern
    »Sie«. Ähnliche Gebräuche herrschen in Neukaledonien. Wenn
    Bruder und Schwester einander begegnen, so flüchtet sie ins Gebüsch,
    und er geht vorüber, ohne den Kopf nach ihr zu wenden*).

    Auf der Gazellen-Halbinsel in Newbritannien darf
    eine Schwester von ihrer Heirat an mit ihrem Bruder nicht
    mehr sprechen, sie spricht auch seinen Namen nicht mehr aus,
    sondern bezeichnet ihn mit einer Umschreibung**).

    Auf Neumecklenburg werden Vetter und Base (obwohl
    nicht jeder Art) von solchen Beschränkungen getroffen, ebenso aber
    Bruder und Schwester. Sie dürfen sich einander nicht nähern, ein-
    ander nicht die Hand geben, keine Geschenke machen, dürfen aber
    in der Entfernung von einigen Schritten mit einander sprechen. Die
    Strafe für den Inzest mit der Schwester ist der Tod durch Er-
    hängen***).

    Auf den Fiji-Inseln sind diese Vermeidungsregeln be-
    sonders strenge, sie betreffen dort nicht nur die blutsverwandte,
    sondern selbst die Gruppenschwester. Umso sonderbarer berührt
    es uns, wenn wir hören, daß diese Wilden heilige Orgien kennen,
    in denen eben diese verbotenen Verwandtschaftsgrade die geschlecht-
    liche Vereinigung aufsuchen, wenn wir es nicht vorziehen, diesen
    Gegensatz zur Aufklärung des Verbots zu verwenden, anstatt uns
    über ihn zu verwundern†).

    Unter den Battas auf Sumatra betreffen die Ver-
    meidungsgebote alle nahen Verwandtschaftsbeziehungen. Es wäre
    für einen Batta z. B. höchst anstößig, seine eigene Schwester
    zu einer Abendgesellschaft zu begleiten. Ein Battabruder wird sich
    in Gesellschaft seiner Schwester unbehaglich fühlen, selbst wenn
    noch andere Personen mitanwesend sind. Wenn der eine von ihnen
    ins Haus kommt, so zieht es der andere Teil vor, wegzugehen.
    Ein Vater wird auch nicht allein im Hause mit seiner Tochter
    bleiben, ebensowenig wie eine Mutter mit ihrem Sohne. Der hollän-
    dische Missionär, der über diese Sitten berichtet, fügt hinzu, er
    müsse sie leider für sehr wohlbegründet halten. Es wird bei diesem
    Volke ohne weiters angenommen, daß ein Alleinsein eines Mannes
    mit einer Frau zu ungehöriger Intimität führen werde, und da sie
    vom Verkehr naher Blutsverwandter alle möglichen Strafen und
    üble Folgen erwarten, tuen sie recht daran, allen Versuchungen
    durch solche Verbote auszuweichen††).

    *)R. H. Codrington, »The Melanesians« bei Frazer, »Totemism
    and Exogamy«, Bd. I, p. 77.

    **)Frazer, l. c. II., p. 124, nach Kleintitschen: Die Küstenbewohner
    der Gazellen-Halbinsel.

    ***)Frazer, l. c. II., pag. 131, nach P. G. Peckel in Anthropos 1908.

    †)Frazer, l. c. II., pag. 147, nach Rev. L. Fison.

    ††)Frazer, l. c., II., pag. 189.

  • S.

    28

    Bei den Barongos an der Delagoa-Bucht in Afrika gelten
    merkwürdigerweise die strengsten Vorsichten der Schwägerin, der
    Frau des Bruders der eigenen Frau. Wenn ein Mann diese ihm
    gefährliche Person irgendwo begegnet, so weicht er ihr sorgsam
    aus. Er wagt es nicht, aus einer Schüssel mit ihr zu essen, er
    spricht sie nur zagend an, getraut sich nicht in ihre Hütte einzu-
    treten und begrüßt sie nur mit zitternder Stimme*).

    Bei den Akamba (oder Wakamba) in Britisch-Ostafrika
    herrscht ein Gebot der Vermeidung, welches man häufiger anzu-
    treffen erwartet hätte. Ein Mädchen muß zwischen ihrer Puber-
    tät und ihrer Verheiratung dem eigenen Vater sorgfältig aus-
    weichen. Sie versteckt sich, wenn sie ihn auf der Straße begegnet,
    sie versucht es niemals, sich neben ihn hinzusetzen und benimmt sich
    so bis zu dem Momente ihrer Verlobung. Von der Heirat an ist
    ihrem Verkehr mit dem Vater kein Hindernis mehr in den Weg
    gelegt**).

    Die Vermeidung
    der Schwieger-
    mutter.

    Die bei weitem verbreitetste, strengste und auch für zivilisierte
    Völker interessanteste Vermeidung ist die, welche den Verkehr
    zwischen einem Manne und seiner Schwiegermutter einschränkt. Sie
    ist in Australien ganz allgemein, ist aber auch bei den melanesischen,
    polynesischen und den Negervölkern Afrikas in Kraft, soweit die Spuren
    des Totemismus und der Gruppenverwandtschaft reichen, und
    wahrscheinlich noch darüber hinaus. Bei manchen dieser Völker
    bestehen ähnliche Verbote gegen den harmlosen Verkehr einer Frau
    mit ihrem Schwiegervater, doch sind sie lange nicht so konstant
    und so ernsthaft. In vereinzelten Fällen werden beide Schwieger-
    eltern Gegenstand der Vermeidung.

    Da wir uns weniger für die ethnographische Verbreitung als
    für den Inhalt und die Absicht der Schwiegermuttervermeidung
    interessieren, werde ich mich auch hier auf die Wiedergabe weniger
    Beispiele beschränken.

    Auf den Banks-Inseln sind diese Gebote sehr strenge
    und peinlich genau. Ein Mann wird die Nähe seiner Schwieger-
    mutter meiden, wie sie die seinige. Wenn sie einander zufällig auf
    einem Pfade begegnen, so tritt das Weib zur Seite und wendet ihm
    den Rücken, bis er vorüber ist, oder er tut das nämliche.

    In Vanna Lava (Port Patteson) wird ein Mann nicht
    einmal hinter seiner Schwiegermutter am Strande einhergehen, ehe
    die steigende Flut nicht die Spur ihrer Fußtritte im Sande weg-
    geschwemmt hat. Doch dürfen sie aus einer gewissen Entfernung
    mit einander sprechen. Es ist ganz ausgeschlossen, daß er je den
    Namen seiner Schwiegermutter ausspricht oder sie den ihres
    Schwiegersohnes***).


    *) Frazer, l. c. II., pag. 388, nach Junod.

    **) Frazer, l. c. II., pag. 424.

    ***) Frazer, l. c. II., pag. 76.

  • S.

    29

    Auf den Salomons-Inseln darf der Mann von seiner
    Heirat an seine Schwiegermutter weder sehen noch mit ihr sprechen.
    Wenn er ihr begegnet, tut er nicht, als ob er sie kennen würde,
    sondern läuft, so schnell er kann, davon, um sich zu verstecken*).
    Bei den Zulukaffern verlangt die Sitte, daß ein Mann sich
    seiner Schwiegermutter schäme, daß er alles tue, um ihrer Gesell-
    schaft auszuweichen. Er tritt nicht in die Hütte ein, in der sie sich
    befindet, und wenn sie einander begegnen, geht er oder sie bei
    Seite, etwa, indem sie sich hinter einem Busch versteckt, während
    er seinen Schild vors Gesicht hält. Wenn sie einander nicht aus-
    weichen können, und das Weib nichts anderes hat, um sich zu ver-
    hüllen, so bindet sie wenigstens ein Grasbüschel um ihren Kopf,
    damit dem Zeremoniell Genüge getan sei. Der Verkehr zwischen
    ihnen muß entweder durch eine dritte Person besorgt werden, oder
    sie dürfen aus einiger Entfernung einander zuschreien, wenn sie
    irgend eine Schranke, z. B. die Einfassung des Kraals zwischen
    sich haben. Keiner von ihnen darf den Namen des anderen in den
    Mund nehmen**).

    Bei den Basoga, einem Negerstamme im Quellgebiete des
    Nils, darf ein Mann zu seiner Schwiegermutter nur sprechen, wenn
    sie in einem anderen Raume des Hauses ist und von ihm nicht
    gesehen wird. Dieses Volk verabscheut übrigens den Inzest so sehr,
    daß es ihn selbst bei Haustieren nicht straflos läßt***).

    Verschiedene
    Deutungen der
    Schwiegermuttervermei-
    dung.

    Während Absicht und Bedeutung der anderen Vermeidungen
    zwischen nahen Verwandten einem Zweifel nicht unterliegen, so
    daß sie von allen Beobachtern als Schutzmaßregeln gegen den
    Inzest aufgefaßt werden, haben die Verbote, welche den Verkehr
    mit der Schwiegermutter betreffen, von manchen Seiten eine andere
    Deutung erfahren. Es erschien mit Recht unverständlich, daß alle diese
    Völker so große Angst vor der Versuchung zeigen sollten, die dem
    Manne in der Gestalt einer älteren Frau entgegentritt, welche seine
    Mutter sein könnte, ohne es wirklich zu sein†).

    Diese Einwendung wurde auch gegen die Auffassung von
    Fison erhoben, der darauf aufmerksam machte, daß gewisse Heirats-
    klassensysteme darin eine Lücke zeigen, daß sie die Ehe zwischen
    einem Manne und seiner Schwiegermutter nicht theoretisch unmög-
    lich machen; es hätte darum einer besonderen Sicherung gegen
    diese Möglichkeit bedurft.

    Sir J. Lubbock führt in seinem Werke »Origin of civili-
    sation« das Benehmen der Schwiegermutter gegen den Schwieger-
    sohn auf die einstige Raubehe (marriage by capture) zurück. »So-


    *)Frazer, l. c. II., pag. 117, nach C. Ribbe: Zwei Jahre unter den
    Kannibalen der Salomons-Inseln, 1905.

    **)Frazer, l. c. II., pag. 385.

    ***)Frazer, l. c. II., pag. 461.

    †)V. Crawley: The mystic rose. London, 1902, pag. 405.

  • S.

    30

    lange der Frauenraub wirklich bestand, wird auch die Entrüstung
    der Eltern ernsthaft genug gewesen sein. Als von dieser Form der
    Ehe nur mehr Symbole übrig waren, wurde auch die Entrüstung
    der Eltern symbolisiert, und diese Sitte hielt noch an, nachdem ihre
    Herkunft vergessen war.« Es wird Crawley leicht zu zeigen,
    wie wenig dieser Erklärungsversuch die Einzelheiten der tatsäch-
    lichen Beobachtung deckt.

    E. B. Tylor meint, die Behandlung des Schwiegersohnes
    von seiten der Schwiegermutter sei nichts anderes als eine Form
    der »Nichtanerkennung« (cutting) von seiten der Familie der Frau.
    Der Mann gilt als Fremder, und dies so lange, bis das erste Kind
    geboren wird. Allein abgesehen von den Fällen, in denen letztere
    Bedingung das Verbot nicht aufhebt, unterliegt diese Erklärung dem
    Einwand, daß sie die Orientierung der Sitte auf das Verhältnis
    zwischen Schwiegersohn und Schwiegermutter nicht aufhellt, also
    den geschlechtlichen Faktor übersieht, und daß sie dem Moment
    des geradezu heiligen Abscheus nicht Rechnung trägt, welcher in
    den Vermeidungsgeboten zum Ausdrucke kommt*.

    Eine Zulufrau, die nach der Begründung des Verbots gefragt
    wurde, gab die vom Zartgefühl getragene Antwort: Es ist nicht
    recht, daß er die Brüste sehen soll, die seine Frau gesäugt haben**.

    Psychoanaly-
    tische Auffas-
    sung des Ver-
    hältnisses zur
    Schwieger-
    mutter.

    Es ist bekannt, daß das Verhältnis zwischen Schwiegersohn
    und Schwiegermutter auch bei den zivilisierten Völkern zu den
    heikeln Seiten der Familienorganisation gehört. Es bestehen in der
    Gesellschaft der weißen Völker Europas und Amerikas zwar keine
    Vermeidungsgebote mehr für die beiden, aber es würde oft viel Streit
    und Unlust vermieden, wenn solche noch als Sitte bestünden und
    nicht von den einzelnen Individuen wieder aufgerichtet werden müßten.
    Manchem Europäer mag es als ein Akt hoher Weisheit erscheinen,
    daß die wilden Völker durch ihre Vermeidungsgebote die Herstellung
    eines Einvernehmens zwischen den beiden so nahe verwandt ge-
    wordenen Personen von vorneherein ausgeschlossen haben. Es ist
    kaum zweifelhaft, daß in der psychologischen Situation von Schwieger-
    mutter und Schwiegersohn etwas enthalten ist, was die Feindselig-
    keit zwischen ihnen befördert und ihr Zusammenleben erschwert.
    Daß der Witz der zivilisierten Völker gerade das Schwiegermutter-
    thema so gerne zum Objekte nimmt, scheint mir darauf hinzudeuten,
    daß die Gefühlsrelationen zwischen den beiden außerdem Kompo-
    nenten führen, die in scharfem Gegensatz zu einander stehen. Ich
    meine, daß dies Verhältnis eigentlich ein »ambivalentes«, aus wider-
    streitenden, zärtlichen und feindseligen Regungen zusammen-
    gesetztes ist.

    Ein gewisser Anteil dieser Regungen liegt klar zu Tage: Von


    *Crawley, l. c., pag. 407.

    **Crawley, l. c., pag. 401, nach Leslie: Among the Zulus and
    Amatongas. 1875.

  • S.

    31

    seiten der Schwiegermutter die Abneigung, auf den Besitz der
    Tochter zu verzichten, das Mißtrauen gegen den Fremden, dem
    sie überantwortet ist, die Tendenz, eine herrschende Position zu
    behaupten, in die sie sich im eigenen Hause eingelebt hatte. Von
    Seiten des Mannes die Entschlossenheit, sich keinem fremden Willen
    mehr unterzuordnen, die Eifersucht gegen alle Personen, die vor
    ihm die Zärtlichkeit seines Weibes besaßen, und – last not least
    – die Abneigung dagegen, sich in der Illusion der Sexualüber-
    schätzung stören zu lassen. Eine solche Störung geht wohl zumeist
    von der Person der Schwiegermutter aus, die ihn durch so viele
    gemeinsame Züge an die Tochter mahnt und doch all der Reize der
    Jugend, Schönheit und psychischen Frische entbehrt, welche ihm
    seine Frau wertvoll machen.

    Unbewußte
    inzestuöse An-
    teile an dieser
    Beziehung.

    Die Kenntnis versteckter Seelenregungen, welche die psycho-
    analytische Untersuchung einzelner Menschen verleiht, gestattet uns, zu diesen
    Motiven noch andere hinzuzufügen. Wo die psycho-
    sexuellen Bedürfnisse der Frau in der Ehe und im Familienleben
    befriedigt werden sollen, da droht ihr immer die Gefahr der Unbe-
    friedigung durch den frühzeitigen Ablauf der ehelichen Beziehung
    und die Ereignislosigkeit in ihrem Gefühlsleben. Die alternde Mutter
    schützt sich davor durch Einführung in ihre Kinder, Identifizierung
    mit ihnen, indem sie deren gefühlsbetonte Erlebnisse zu den eigenen
    macht. Man sagt, die Eltern bleiben jung mit ihren Kindern; es
    ist dies in der Tat einer der wertvollsten seelischen Gewinste, den
    Eltern aus ihren Kindern ziehen. Im Falle der Kinderlosigkeit ent-
    fällt so eine der besten Möglichkeiten, die für die eigene Ehe er-
    forderliche Resignation zu ertragen. Diese Einführung in die Tochter
    geht bei der Mutter leicht so weit, daß sie sich in den von ihr geliebten
    Mann – mitverliebt, was in grellen Fällen, infolge des heftigen seelischen
    Sträubens gegen diese Gefühlsanlage zu schweren Formen neurotischer
    Erkrankung führt. Eine Tendenz zu solcher Verliebtheit ist bei der
    Schwiegermutter jedenfalls sehr häufig, und entweder diese selbst
    oder die ihr entgegenarbeitende Strebung schließen sich dem Ge-
    wühle der mit einander ringenden Kräfte in der Seele der Schwieger-
    mutter an. Recht häufig wird gerade die unzärtliche, sadistische
    Komponente der Liebeserregung dem Schwiegersohne zugewendet,
    um die verpönte, zärtliche, umso sicherer zu unterdrücken.

    Für den Mann kompliziert sich das Verhältnis zur Schwieger-
    mutter durch ähnliche Regungen, die aber aus anderen Quellen
    stammen. Der Weg der Objektwahl hat ihn regulärerweise über das
    Bild seiner Mutter, vielleicht noch seiner Schwester, zu seinem
    Liebesobjekt geführt; infolge der Inzestschranke glitt seine Vorliebe
    von beiden teueren Personen seiner Kindheit ab, um bei einem
    fremden Objekt nach deren Ebenbild zu landen. An Stelle der
    eigenen Mutter und Mutter seiner Schwester sieht er nun die
    Schwiegermutter treten, es entwickelt sich eine Tendenz, in die vor-
    zeitliche Wahl zurückzusinken, aber dieser widerstrebt alles in ihm.

  • S.

    32

    Seine Inzestscheu fordert, daß er an die Genealogie seiner Liebes-
    wahl nicht erinnert werde, die Aktualität der Schwiegermutter, die
    er nicht wie die Mutter von jeher gekannt hat, so daß ihr Bild
    im Unbewußten unverändert bewahrt werden konnte, macht ihm die
    Ablehnung leicht. Ein besonderer Zusatz von Reizbarkeit und Ge-
    hässigkeit zur Gefühlsmischung läßt uns vermuten, daß die Schwieger-
    mutter tatsächlich eine Inzestversuchung für den Schwiegersohn dar-
    stellt, sowie es anderseits nicht selten vorkommt, daß sich ein Mann
    manifesterweise zunächst in seine spätere Schwiegermutter verliebt,
    ehe seine Neigung auf deren Tochter übergeht.

    Ich sehe keine Abhaltung von der Annahme, daß es gerade
    dieser, der inzestuöse Faktor des Verhältnisses ist, welcher die
    Vermeidung zwischen Schwiegersohn und Schwiegermutter bei den
    Wilden motiviert. Wir würden also in der Aufklärung der so
    streng gehandhabten »Vermeidungen« dieser primitiven Völker die
    ursprünglich von Fison geäußerte Meinung bevorzugen, die in
    diesen Vorschriften wiederum nur einen Schutz gegen den mög-
    lichen Inzest erblickt. Das nämliche würde für alle anderen Ver-
    meidungen zwischen Bluts- oder Heiratsverwandten gelten. Nur
    bliebe der Unterschied, daß im ersteren Falle der Inzest ein direkter
    ist, die Verhütungsabsicht eine bewußte sein könnte, im anderen
    Falle, der das Schwiegermutterverhältnis mit einschließt, wäre der
    Inzest eine Phantasieversuchung, ein durch unbewußte Zwischen-
    glieder vermittelter.

    Die Inzestscheu
    der Wilden ist
    ein infantiler
    Zug, der sich
    beim Neuro-
    tiker wieder-
    findet.

    Wir haben in den vorstehenden Ausführungen wenig Gelegenheit
    gehabt zu zeigen, daß die Tatsachen der Völkerpsychologie durch
    die Anwendung der psychoanalytischen Betrachtung in neuem Ver-
    ständnis gesehen werden können, denn die Inzestscheu der Wilden
    ist längst als solche erkannt worden, und bedarf keiner weiteren
    Deutung. Was wir zu ihrer Würdigung hinzufügen können, ist die
    Aussage, sie sei ein exquisit infantiler Zug und eine auffällige
    Übereinstimmung mit dem seelischen Leben des Neurotikers. Die
    Psychoanalyse hat uns gelehrt, daß die erste sexuelle Objektwahl
    des Knaben eine inzestuöse ist, den verpönten Objekten, Mutter
    und Schwester, gilt, und hat uns auch die Wege kennen gelernt,
    auf denen sich der Heranwachsende von der Anziehung des Inzests
    frei macht. Der Neurotiker repräsentiert uns aber regelmäßig ein
    Stück des psychischen Infantilismus, er hat es entweder nicht ver-
    mocht, sich von den kindlichen Verhältnissen der Psychosexualität
    zu befreien, oder er ist zu ihnen zurückgekehrt. ‹Entwicklungs-
    hemmung und Regression.› In seinem unbewußten Seelenleben spielen
    darum noch immer oder wiederum die inzestuösen Fixirungen der
    Libido eine Hauptrolle. Wir sind dahin gekommen, das vom Inzestver-
    langen beherrschte Verhältnis zu den Eltern für den Kernkomplex
    der Neurose zu erklären. Die Aufdeckung dieser Bedeutung des
    Inzests für die Neurose stößt natürlich auf den allgemeinsten Un-
    glauben der Erwachsenen und Normalen; dieselbe Ablehnung wird

  • S.

    33

    z. B. auch den Arbeiten von Otto Rank entgegengetreten, die
    in immer größerem Ausmaß dartun, wie sehr das Inzestthema im
    Mittelpunkte des dichterischen Interesses steht und in ungezählten
    Variationen und Entstellungen der Poesie den Stoff liefert. Wir
    sind genötigt zu glauben, daß solche Ablehnung vor allem ein
    Produkt der tiefen Abneigung des Menschen gegen seine einstigen,
    seither der Verdrängung verfallenen Inzestwünsche ist. Es ist uns
    darum nicht unwichtig, an den wilden Völkern zeigen zu können,
    daß sie die zur späteren Unbewußtheit bestimmten Inzestwünsche
    des Menschen noch als bedrohlich empfinden und der schärfsten
    Abwehrmaßregeln für würdig halten.