Totem und Tabu1913-001/1913.5
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    I.

    Die Inzestscheu.

    Den Menschen der Vorzeit kennen wir in den Entwicklungsstadien,
    die er durchlaufen hat, durch die unbelebten Denkmäler und Geräte, die
    er uns hinterlassen, durch die Kunde von seiner Kunst, seiner Religion
    und Lebensanschauung, die wir entweder direkt oder auf dem Wege der
    Tradition in Sagen, Mythen und Märchen erhalten haben, durch die
    Überreste seiner Denkweisen in unseren eigenen Sitten und Gebräuchen.
    Außerdem aber ist er noch in gewissem Sinne unser Zeitgenosse; es leben
    Menschen, von denen wir glauben, daß sie den Primitiven noch sehr
    nahe stehen, viel näher als wir, in denen wir daher die direkten Ab-
    kömmlinge und Vertreter der früheren Menschen erblicken. Wir urteilen
    so über die sogenannten wilden und halbwilden Völker, deren Seelen-
    leben ein besonderes Interesse für uns gewinnt, wenn wir in ihm eine
    gut erhaltene Vorstufe unserer eigenen Entwicklung erkennen dürfen.
    Wenn diese Voraussetzung zutreffend ist, so wird eine Vergleichung
    der „Psychologie der Naturvölker“, wie die Völkerkunde sie lehrt, mit
    der Psychologie des Neurotikers, wie sie durch die Psychoanalyse be-
    kannt worden ist, zahlreiche Übereinstimmungen aufweisen müssen, und
    wird uns gestatten, bereits Bekanntes hier und dort in neuem Lichte
    zu sehen.

    Aus äußeren wie aus inneren Gründen wähle ich für diese Ver-
    gleichung jene Völkerstämme, die von den Ethnographen als die zurück-
    gebliebensten, armseligsten Wilden beschrieben worden sind, die Ur-
    einwohner des jüngsten Kontinents, Australien, der uns auch in seiner
    Fauna soviel Archaisches, anderswo Untergegangenes, bewahrt hat.

    Die Ureinwohner Australiens werden als eine besondere Rasse be-
    trachtet, die weder physisch noch sprachlich Verwandtschaft mit ihren
    nächsten Nachbarn, den melanesischen, polynesischen und malaiischen
    Völkern erkennen läßt. Sie bauen weder Häuser noch feste Hütten, be-
    arbeiten den Boden nicht, halten keine Haustiere bis auf den Hund,
    kennen nicht einmal die Kunst der Töpferei. Sie nähren sich ausschließ-
    lich von dem Fleische aller möglichen Tiere, die sie erlegen, und von

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    I. Die Inzestscheu.

    Wurzeln, die sie graben. Könige oder Häuptlinge sind bei ihnen un-
    bekannt, die Versammlung der gereiften Männer entscheidet über die
    gemeinsamen Angelegenheiten. Es ist durchaus zweifelhaft, ob man ihnen
    Spuren von Religion in Form der Verehrung höherer Wesen zugestehen
    darf. Die Stämme im Innern des Kontinents, die infolge von Wasser-
    armut mit den härtesten Lebensbedingungen zu ringen haben, scheinen
    in allen Stücken primitiver zu sein, als die der Küste nahewohnenden.

    Von diesen armen nackten Kannibalen werden wir gewiß nicht er-
    warten, daß sie im Geschlechtsleben in unserem Sinne sittlich seien,
    ihren sexuellen Trieben ein hohes Maß von Beschränkung auferlegt
    haben. Und doch erfahren wir, daß sie sich mit ausgesuchtester Sorgfalt
    und peinlichster Strenge die Verhütung inzestuöser Geschlechtsbeziehungen
    zum Ziel gesetzt haben. Ja ihre gesamte soziale Organisation scheint
    dieser Absicht zu dienen oder mit ihrer Erreichung in Beziehung ge-
    bracht worden zu sein.

    An Stelle aller fehlenden religiösen und sozialen Institutionen findet
    sich bei den Australiern das System des Totemismus. Die australi-
    schen Stämme zerfallen in kleinere Sippen oder Clans, von denen sich
    jeder nach seinem Totem benennt. Was ist nun der Totem? In der
    Regel ein Tier, ein eßbares, harmloses oder gefährliches, gefürchtetes,
    seltener eine Pflanze oder eine Naturkraft (Regen, Wasser), welches in
    einem besonderen Verhältnis zu der ganzen Sippe steht. Der Totem ist
    erstens der Stammvater der Sippe, dann aber auch ihr Schutzgeist und
    Helfer, der ihnen Orakel sendet, und wenn er sonst gefährlich ist, seine
    Kinder kennt und verschont. Die Totemgenossen stehen dafür unter der
    heiligen, sich selbstwirkend strafenden Verpflichtung, ihren Totem nicht
    zu töten (vernichten) und sich seines Fleisches (oder des Genusses, den
    er sonst bietet) zu enthalten. Der Totemcharakter haftet nicht an einem
    Einzeltier oder Einzelwesen, sondern an allen Individuen der Gattung.
    Von Zeit zu Zeit werden Feste gefeiert, bei denen die Totemgenossen in
    zeremoniösen Tänzen die Bewegungen und Eigenheiten ihres Totem dar-
    stellen oder nachahmen.

    Der Totem ist entweder in mütterlicher oder in väterlicher Linie
    erblich; die erstere Art ist möglicherweise überall die ursprüngliche und
    erst später durch die letztere abgelöst worden. Die Zugehörigkeit zum
    Totem ist die Grundlage aller sozialen Verpflichtungen des Australiers,
    setzt sich einerseits über die Stammesangehörigkeit hinaus und drängt
    anderseits die Blutsverwandtschaft zurück.1)

    1) Frazer, Totemism and Exogamy, Bd. I, p. 53. The totem bond is stronger
    than the bond of blood or family in the modern sense.

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    An Boden und Örtlichkeit ist der Totem nicht gebunden; die
    Totemgenossen wohnen von einander getrennt und mit den Anhängern
    anderer Totem friedlich beisammen.1)

    Und nun müssen wir endlich jener Eigentümlichkeit des totemisti-
    schen Systems gedenken, wegen welcher auch das Interesse des Psycho-
    analytikers sich ihm zuwendet. Fast überall, wo der Totem gilt, besteht
    auch das Gesetz, daß Mitglieder desselben Totem nicht in ge-
    schlechtliche Beziehungen zu einander treten, also auch


    1) Dieser knappste Extrakt des totemistischen Systems kann nicht ohne Er-
    läuterungen und Einschränkungen bleiben: Der Name Totem ist in der Form Totam
    1791 durch den Engländer J. Long von den Rothäuten Nordamerikas übernommen
    worden. Der Gegenstand selbst hat allmählich in der Wissenschaft großes Interesse
    gefunden und eine reichhaltige Literatur hervorgerufen, aus welcher ich als Haupt-
    werke das vierbändige Buch von J. G. Frazer, „Totemism and Exogamy, 1910“ und
    Bücher und Schriften von Andrew Lang („The secret of the Totem, 1905“) her-
    vorhebe. Das Verdienst, die Bedeutung des Totemismus für die Urgeschichte der
    Menschheit erkannt zu haben, gebührt dem Schotten J. Ferguson Mc Lennan
    (1869–1870). Totemistische Institutionen wurden oder werden heute noch außer bei
    den Australiern bei den Indianern Nordamerikas beobachtet, ferner bei den Völkern
    der ozeanischen Inselwelt, in Ostindien und in einem großen Teil von Afrika. Manche
    sonst schwer zu deutende Spuren und Überbleibsel lassen aber erschließen, daß der
    Totemismus einst auch bei den arischen und semitischen Urvölkern Europas be-
    standen hat, so daß viele Forscher geneigt sind, eine notwendige und überall durch-
    schrittene Phase der menschlichen Entwicklung in ihm zu erkennen.

    Wie kamen die vorzeitlichen Menschen nur dazu, sich einen Totem beizulegen,
    d. h. die Abstammung von dem oder jenem Tier zur Grundlage ihrer sozialen Ver-
    pflichtungen und, wie wir hören werden, auch ihrer sexuellen Beschränkungen zu
    machen? Es gibt darüber zahlreiche Theorien, deren Übersicht der deutsche Leser in
    Wundts Völkerpsychologie (Bd. II, Mythus und Religion) finden kann, aber keine
    Einigung. Ich verspreche, das Problem des Totemismus demnächst zum Gegenstand
    einer besonderen Studie zu machen, in welcher dessen Lösung durch Anwendung psycho-
    analytischer Denkweise versucht werden soll. (Vgl. die vierte Abhandlung dieses Bandes.)
    Aber nicht nur, daß die Theorie des Totemismus strittig ist, auch die Tat-
    sachen desselben sind kaum in allgemeinen Sätzen auszusprechen, wie oben versucht
    wurde. Es gibt kaum eine Behauptung, zu welcher man nicht Ausnahmen oder
    Widersprüche hinzufügen müßte. Man darf aber nicht vergessen, daß auch die pri-
    mitivsten und konservativsten Völker in gewissem Sinne alte Völker sind und eine
    lange Zeit hinter sich haben, in welcher das Ursprüngliche bei ihnen viel Entwicklung
    und Entstellung erfahren hat. So findet man den Totemismus heute bei den Völkern,
    die ihn noch zeigen, in den mannigfaltigsten Stadien des Verfalls, der Abbröckelung
    des Überganges zu anderen sozialen und religiösen Institutionen oder aber in sta-
    tionären Ausgestaltungen, die sich weit genug von seinem ursprünglichen Wesen ent-
    fernt haben mögen. Die Schwierigkeit liegt dann darin, daß es nicht ganz leicht ist
    zu entscheiden, was an den aktuellen Verhältnissen als getreues Abbild der sinnvollen
    Vergangenheit, was als sekundäre Entstellung derselben gefaßt werden darf.

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    einander nicht heiraten dürfen. Das ist die mit dem Totem ver-
    bundene Exogamie.

    Dieses streng gehandhabte Verbot ist sehr merkwürdig. Es wird
    durch nichts vorbereitet, was wir vom Begriff oder den Eigenschaften
    des Totem bisher erfahren haben; man versteht also nicht, wie es in das
    System des Totemismus hineingeraten ist. Wir verwundern uns darum
    nicht, wenn manche Forscher geradezu annehmen, die Exogamie habe
    ursprünglich – im Beginn der Zeiten und dem Sinne nach – nichts
    mit dem Totemismus zu tun, sondern sei ihm irgend einmal, als sich
    Heiratsbeschränkungen notwendig erwiesen, ohne tieferen Zusammenhang
    angefügt worden. Wie immer dem sein mag, die Vereinigung von Tote-
    mismus und Exogamie besteht und erweist sich als eine sehr feste.

    Machen wir uns die Bedeutung dieses Verbots durch weitere Er-
    örterungen klar.

    a) Die Übertretung dieses Verbotes wird nicht einer sozusagen
    automatisch eintretenden Bestrafung der Schuldigen überlassen wie bei
    den anderen Totemverboten (z. B. das Totemtier nicht zu töten), sondern
    wird vom ganzen Stamme aufs energischeste geahndet, als gelte es eine
    die ganze Gemeinschaft bedrohende Gefahr oder eine sie bedrückende
    Schuld abzuwehren. Einige Sätze aus dem Buche von Frazer1) mögen
    zeigen, wie ernst solche Verfehlungen von diesen, nach unserem Maß-
    stabe sonst recht unsittlichen Wilden behandelt werden.

    „In Australia the regular penalty for sexual intercourse with a
    person of a forbidden clan is death. It matters not whether the woman
    be of the same local group or has been captured in war from another
    tribe; a man of the wrong clan who uses her as his wife is hunted
    down and killed by his clansmen, and so is the woman; though in some
    cases, if they succeed in eluding capture for a certain time, the offence
    may be condoned. In the Ta-Ta-thi tribe, New South Wales, in the rare
    cases which occur, the man is killed but the woman is only beaten or
    speared, or both, till she is nearly dead; the reason given for not actu-
    ally killing her being that she was probably coerced. Even in casual
    amours the clan prohibitions are strictly observed, any violations of these
    prohibitions „are regarded with the utmost abhorrence and are punished
    by death (Howitt).“

    b) Da dieselbe harte Bestrafung auch gegen flüchtige Liebschaften
    geübt wird, die nicht zur Kindererzeugung geführt haben, so werden
    andere, z. B. praktische Motive des Verbotes unwahrscheinlich.

    1) Frazer, l. c. Bd. I, p. 54.

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    c) Da der Totem hereditär ist und durch die Heirat nicht verändert
    wird, so lassen sich die Folgen des Verbotes etwa bei mütterlicher Erb-
    lichkeit leicht übersehen. Gehört der Mann z. B. einem Clan mit dem
    Totem Känguruh an und heiratet eine Frau vom Totem Emu, so sind
    die Kinder, Knaben und Mädchen, alle Emu. Einem Sohne dieser Ehe
    wird also durch die Totemregel der inzestuöse Verkehr mit seiner Mutter
    und seinen Schwestern, die Emu sind wie er, unmöglich gemacht.1)

    d) Es bedarf aber nur einer Mahnung, um einzusehen, daß die mit
    dem Totem verbundene Exogamie mehr leistet, also mehr bezweckt, als
    die Verhütung des Inzests mit Mutter und Schwestern. Sie macht dem
    Manne auch die sexuelle Vereinigung mit allen Frauen seiner eigenen
    Sippe unmöglich, also mit einer Anzahl von weiblichen Personen, die
    ihm nicht blutsverwandt sind, indem sie alle diese Frauen wie Bluts-
    verwandte behandelt. Die psychologische Berechtigung dieser großartigen
    Einschränkung, die weit über alles hinausgeht, was sich ihr bei zivili-
    sierten Völkern an die Seite stellen läßt, ist zunächst nicht ersichtlich.
    Man glaubt nur zu verstehen, daß die Rolle des Totem (Tieres) als Ahn-
    herrn dabei sehr ernst genommen wird. Alles, was von dem gleichen
    Totem abstammt, ist blutsverwandt, ist eine Familie und in dieser Fa-
    milie werden die entferntesten Verwandtschaftsgrade als absolutes Hin-
    dernis der sexuellen Vereinigung anerkannt.

    So zeigen uns denn diese Wilden einen ungewohnt hohen Grad
    von Inzestscheu oder Inzestempfindlichkeit, verbunden mit der von uns
    nicht gut verstandenen Eigentümlichkeit, daß sie die reale Blutsverwandt-
    schaft durch die Totemverwandtschaft ersetzen. Wir dürfen indes diesen
    Gegensatz nicht allzusehr übertreiben und wollen im Gedächtnis behalten,
    daß die Totemverbote den realen Inzest als Spezialfall miteinschließen.

    Auf welche Weise es dabei zum Ersatz der wirklichen Familie durch
    die Totemsippe gekommen, bleibt ein Rätsel, dessen Lösung vielleicht
    mit der Aufklärung des Totem selbst zusammenfällt. Man müßte freilich
    daran denken, daß bei einer gewissen, über die Eheschranken hinaus-
    gehenden Freiheit des Sexualverkehrs die Blutsverwandtschaft und somit

    1) Dem Vater, der Känguruh ist, wird aber – wenigstens durch dieses Ver-
    bot – der Inzest mit seinen Töchtern, die Emu sind, frei gelassen. Bei väterlicher
    Vererbung des Totem wäre der Vater Känguruh, die Kinder gleichfalls Känguruh,
    dem Vater würde dann der Inzest mit den Töchtern verboten sein, dem Sohne der
    Inzest mit der Mutter freibleiben. Diese Erfolge der Totemverbote ergeben einen Hin-
    weis darauf, daß die mütterliche Vererbung älter ist als die väterliche, denn es liegt
    Grund vor anzunehmen, daß die Totemverbote vor allem gegen die inzestuösen Ge-
    lüste des Sohnes gerichtet sind.

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    die Inzestverhütung so unsicher werden, daß man eine andere Fundierung
    des Verbots nicht entbehren kann. Es ist darum nicht überflüssig zu
    bemerken, daß die Sitten der Australier soziale Bedingungen und fest-
    liche Gelegenheiten anerkennen, bei denen das ausschließliche Eheanrecht
    eines Mannes auf ein Weib durchbrochen wird.

    Der Sprachgebrauch dieser australischen Stämme1) weist eine Eigen-
    tümlichkeit auf, welche unzweifelhaft in diesen Zusammenhang gehört.
    Die Verwandtschaftsbezeichnungen nämlich, deren sie sich bedienen,
    fassen nicht die Beziehung zwischen zwei Individuen, sondern zwischen einem
    Individuum und einer Gruppe ins Auge; sie gehören nach dem Ausdrucke
    L. H. Morgan’s dem „klassifizierenden“ System an. Das will
    heißen, ein Mann nennt „Vater“ nicht nur seinen Erzeuger, sondern auch
    jeden anderen Mann, der nach den Stammesatzungen seine Mutter hätte
    heiraten und so sein Vater hätte werden können; er nennt „Mutter“ jede
    andere Frau neben seiner Gebärerin, die ohne Verletzung der Stammes-
    gesetze seine Mutter hätte werden können; er heißt „Brüder“, „Schwestern“
    nicht nur die Kinder seiner wirklichen Eltern, sondern auch die Kinder
    all der genannten Personen, die in der elterlichen Gruppenbeziehung zu
    ihm stehen usw. Die Verwandtschaftsnamen, die zwei Australier einander
    geben, deuten also nicht notwendig auf eine Blutsverwandtschaft zwischen
    ihnen hin, wie sie es nach unserem Sprachgebrauche müßten; sie bezeichnen
    vielmehr soziale als physische Beziehungen. Eine Annäherung an dieses
    klassifikatorische System findet sich bei uns etwa in der Kinderstube,
    wenn das Kind veranlaßt wird, jeden Freund und jede Freundin der
    Eltern als „Onkel“ und „Tante“ zu begrüßen, oder im übertragenen Sinn,
    wenn wir von „Brüdern in Apoll“, „Schwestern in Christo“ sprechen.

    Die Erklärung dieses für uns so sehr befremdenden Sprachgebrauchs
    ergibt sich leicht, wenn man ihn als Rest und Anzeichen jener Heirats-
    institution auffaßt, die der Rev. L. Fison „Gruppenehe“ genannt
    hat, deren Wesen darin besteht, daß eine gewisse Anzahl von Männern
    eheliche Rechte über eine gewisse Anzahl von Frauen ausübt. Die Kinder
    dieser Gruppenehe würden dann mit Recht einander als Geschwister
    betrachten, obwohl sie nicht alle von derselben Mutter geboren sind und
    alle Männer der Gruppe für ihre Väter halten.

    Obwohl manche Autoren, wie z. B. Westermarck in seiner
    „Geschichte der menschlichen Ehe“2), sich den Folgerungen widersetzen,
    welche andere aus der Existenz der Gruppenverwandtschaftsnamen

    1) Sowie der meisten Totemvölker.

    2) 2. Auflage, 1902.

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    gezogen haben, so stimmen doch gerade die besten Kenner der austra-
    lischen Wilden darin überein, daß die klassifikatorischen Verwandtschafts-
    namen als Überrest aus Zeiten der Gruppenehe zu betrachten sind. Ja,
    nach Spencer und Gillen1) läßt sich eine gewisse Form der Gruppen-
    ehe bei den Stämmen der Urabunna und der Dieri noch als heute
    bestehend feststellen. Die Gruppenehe sei also bei diesen Völkern der
    individuellen Ehe vorausgegangen und nicht geschwunden ohne deutliche
    Spuren in Sprache und Sitten zurückzulassen.

    Ersetzen wir aber die individuelle Ehe durch die Gruppenehe, so
    wird uns das scheinbare Übermaß von Inzestvermeidung, welches wir bei
    denselben Völkern angetroffen haben, begreiflich. Die Totemexogamie,
    das Verbot des sexuellen Verkehrs zwischen Mitgliedern desselben Clans,
    erscheint als das angemessene Mittel zur Verhütung des Gruppeninzests,
    welches dann fixiert wurde und seine Motivierung um lange Zeiten über
    dauert hat.

    Glauben wir so, die Heiratsbeschränkungen der Wilden Australiens
    in ihrer Motivierung verstanden zu haben, so müssen wir noch erfahren,
    daß die wirklichen Verhältnisse eine weit größere, auf den ersten Anblick
    verwirrende, Kompliziertheit erkennen lassen. Es gibt nämlich nur wenige
    Stämme in Australien, die kein anderes Verbot als die Totemschranke
    zeigen. Die meisten sind derart organisiert, daß sie zunächst in zwei
    Abteilungen zerfallen, die man Heiratsklassen (englisch: Phrathry) genannt
    hat. Jede dieser Heiratsklassen ist exogam und schließt eine Mehrzahl
    von Totemsippen ein. Gewöhnlich teilt sich noch jede Heiratsklasse in
    zwei Unterklassen (Subphrathries), der ganze Stamm also in vier; die
    Unterklassen stehen so zwischen den Phrathrien und den Totemsippen.

    Das typische, recht häufig verwirklichte Schema der Organisation
    eines australischen Stammes sieht also folgendermaßen aus:

    Phrathrien

    a b

    c d e f

    α β γ δ ε η 1 2 3 4 5 6


    1) The Native Tribes of Central Australia, London 1899.

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    Die zwölf Totemsippen sind in vier Unterklassen und zwei Klassen
    untergebracht. Alle Abteilungen sind exogam.1) Die Subklasse c bildet
    mit e, die Subklasse d mit f eine exogame Einheit. Der Erfolg, also
    die Tendenz, dieser Einrichtungen ist nicht zweifelhaft; es wird auf
    diesem Wege eine weitere Einschränkung der Heiratswahl und der
    sexuellen Freiheit herbeigeführt. Bestünden nur die zwölf Totemsippen,
    so wäre jedem Mitglied einer Sippe – bei Voraussetzung der gleichen
    Menschenanzahl in jeder Sippe – 11/12 aller Frauen des Stammes zur
    Auswahl zugänglich. Die Existenz der beiden Phrathrien beschränkt
    diese Anzahl auf 6/12 = ½; ein Mann vom Totem a) kann nur eine
    Frau der Sippen 1 bis 6 heiraten. Bei Einführung der beiden Unter-
    klassen sinkt die Auswahl auf 3/12 = ¼; ein Mann vom Totem a) muß
    seine Ehewahl auf die Frauen der Totem 4, 5, 6 beschränken.

    Die historischen Beziehungen der Heiratsklassen – deren bei einigen
    Stämmen bis zu acht vorkommen – zu den Totemsippen sind durchaus
    ungeklärt. Man sieht nur, daß diese Einrichtungen dasselbe erreichen
    wollen wie die Totemexogamie und auch noch mehr anstreben. Aber
    während die Totemexogamie den Eindruck einer heiligen Satzung macht,
    die entstanden ist, man weiß nicht wie, also einer Sitte, scheinen die
    komplizierten Institutionen der Heiratsklassen, ihrer Unterteilungen und
    der daran geknüpften Bedingungen zielbewußter Gesetzgebung zu ent-
    stammen, die vielleicht die Aufgabe der Inzestverhütung neu aufnahm,
    weil der Einfluß des Totem im Nachlassen war. Und während das
    Totemsystem, wie wir wissen, die Grundlage aller anderen sozialen Ver-
    pflichtungen und sittlichen Beschränkungen des Stammes ist, erschöpft
    sich die Bedeutung der Phrathrien im allgemeinen in der durch sie an-
    gestrebten Regelung der Ehewahl.

    In der weiteren Ausbildung des Heiratsklassensystems zeigt sich
    ein Bestreben, über die Verhütung des natürlichen und des Gruppen-
    inzests hinauszugehen und Ehen zwischen entfernteren Gruppenverwandten
    zu verbieten, ähnlich wie es die katholische Kirche tat, indem sie die
    seit jeher für Geschwister geltenden Heiratsverbote auf die Vetternschaft
    ausdehnte und die geistlichen Verwandtschaftsgrade dazu erfand.2)

    Es würde unserem Interesse wenig dienen, wenn wir in die außer-
    ordentlich verwickelten und ungeklärten Diskussionen über Herkunft und
    Bedeutung der Heiratsklassen, sowie über deren Verhältnis zum Totem

    1) Die Anzahl der Totem ist willkürlich gewählt.

    2) Artikel Totemism in Encyclopedia Britannica. Elfte Auflage, 1911.
    (A. Lang).

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    tiefer eindringen wollten. Für unsere Zwecke genügt der Hinweis auf
    die große Sorgfalt, welche die Australier sowie andere wilde Völker
    zur Verhütung des Inzests aufwenden.1) Wir müssen sagen, diese Wilden
    sind selbst inzestempfindlicher als wir. Wahrscheinlich liegt ihnen die
    Versuchung näher, so daß sie eines ausgiebigeren Schutzes gegen dieselbe
    bedürfen.

    Die Inzestscheu dieser Völker begnügt sich aber nicht mit der Auf-
    richtung der beschriebenen Institutionen, welche uns hauptsächlich gegen
    den Gruppeninzest gerichtet scheinen. Wir müssen eine Reihe von
    „Sitten“ hinzunehmen, welche den individuellen Verkehr naher Verwandter
    in unserem Sinne behüten, die mit geradezu religiöser Strenge einge-
    halten werden, und deren Absicht uns kaum zweifelhaft erscheinen kann.
    Man kann diese Sitten oder Sittenverbote „Vermeidungen“ (avoidances)
    heißen. Ihre Verbreitung geht weit über die australischen Totemvölker
    hinaus. Ich werde aber auch hier die Leser bitten müssen, mit einem
    fragmentarischen Ausschnitt aus dem reichen Material vorlieb zu nehmen.

    In Melanesien richten sich solche einschränkende Verbote gegen den
    Verkehr der Knaben mit Mutter und Schwestern. So z. B. verläßt auf
    Lepers Island, einer der Neuhebriden, der Knabe von einem be-
    stimmten Alter an das mütterliche Heim und übersiedelt ins „Klubhaus“,
    wo er jetzt regelmäßig schläft und seine Mahlzeiten einnimmt. Er darf
    sein Heim zwar noch besuchen, um dort Nahrung zu verlangen; wenn
    aber seine Schwester zu Hause ist, muß er fortgehen, ehe er gegessen
    hat; ist keine Schwester anwesend, so darf er sich in der Nähe der
    Tür zum Essen niedersetzen. Begegnen sich Bruder und Schwester zu-
    fällig im Freien, so muß sie weglaufen oder sich seitwärts verstecken.

    Wenn der Knabe gewisse Fußspuren im Sande als die seiner Schwester
    erkennt, so wird er ihnen nicht folgen, ebensowenig wie sie den seinigen. Ja,
    er wird nicht einmal ihren Namen aussprechen und wird sich hüten, ein
    geläufiges Wort zu gebrauchen, wenn es als Bestandteil in ihrem Namen
    enthalten ist. Diese Vermeidung, die mit der Pubertätszeremonie beginnt,
    wird über das ganze Leben festgehalten. Die Zurückhaltung zwischen
    einer Mutter und ihrem Sohn nimmt mit den Jahren zu, ist übrigens
    überwiegend auf Seite der Mutter. Wenn sie ihm etwas zu essen bringt,
    reicht sie es ihm nicht selbst, sondern stellt es vor ihn hin, sie redet
    ihn auch nicht vertraut an, sagt ihm — nach unserem Sprachgebrauch

    1) Auf diesen Punkt hat erst kürzlich Storfer in seiner Studie: „Zur Sonder-
    stellung des Vatermordes.“ Schriften zur angewandten Seelenkunde, 12. Heft, Wien
    1911, nachdrücklich aufmerksam gemacht.

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    – nicht „Du“, sondern „Sie“. Ähnliche Gebräuche herrschen in Neu-
    kaledonien. Wenn Bruder und Schwester einander begegnen, so
    flüchtet sie ins Gebüsch, und er geht vorüber, ohne den Kopf nach ihr
    zu wenden.1)

    Auf der Gazellen-Halbinsel in Newbritannien darf eine
    Schwester von ihrer Heirat an mit ihrem Bruder nicht mehr sprechen,
    sie spricht auch seinen Namen nicht mehr aus, sondern bezeichnet ihn
    mit einer Umschreibung.2)

    Auf Neumecklenburg werden Vetter und Base (obwohl nicht
    jeder Art) von solchen Beschränkungen getroffen, ebenso aber Bruder
    und Schwester. Sie dürfen sich einander nicht nähern, einander nicht
    die Hand geben, keine Geschenke machen, dürfen aber in der Entfernung
    von einigen Schritten mit einander sprechen. Die Strafe für den Inzest
    mit der Schwester ist der Tod durch Erhängen.3)

    Auf den Fiji-Inseln sind diese Vermeidungsregeln besonders
    strenge; sie betreffen dort nicht nur die blutsverwandte, sondern selbst
    die Gruppenschwester. Um so sonderbarer berührt es uns, wenn wir
    hören, daß diese Wilden heilige Orgien kennen, in denen eben diese ver-
    botenen Verwandtschaftsgrade die geschlechtliche Vereinigung aufsuchen,
    wenn wir es nicht vorziehen, diesen Gegensatz zur Aufklärung des
    Verbots zu verwenden, anstatt uns über ihn zu verwundern.4)

    Unter den Battas auf Sumatra betreffen die Vermeidungsgebote
    allen nahen Verwandtschaftsbeziehungen. Es wäre für einen Batta
    z. B. höchst anstößig, seine eigene Schwester zu einer Abendgesellschaft
    zu begleiten. Ein Battabruder wird sich in Gesellschaft seiner Schwester
    unbehaglich fühlen, selbst wenn noch andere Personen mitanwesend sind.
    Wenn der eine von ihnen ins Haus kommt, so zieht es der andere Teil
    vor wegzugehen. Ein Vater wird auch nicht allein im Hause mit seiner
    Tochter bleiben, ebensowenig wie eine Mutter mit ihrem Sohne. Der
    holländische Missionär, der über diese Sitten berichtet, fügt hinzu, er
    müsse sie leider für sehr wohlbegründet halten. Es wird bei diesem
    Volke ohne weiters angenommen, daß ein Alleinsein eines Mannes mit
    einer Frau zu ungehöriger Intimität führen werde, und da sie vom
    Verkehr naher Blutsverwandter alle möglichen Strafen und üblen Folgen


    1) R. H. Codrington, „The Melanesians“ bei Frazer, „Totemism and Exo-
    gamy“, Bd. I., p. 77.

    2) Frazer, l. c. II. p. 124, nach Kleintitschen: Die Küstenbewohner der
    Gazellen-Halbinsel.

    3) Frazer, l. c. II., pag. 131, nach P. G. Peckel in Anthropos, 1908.

    4) Frazer, l. c. II., pag. 147, nach Rev. L. Fison.

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    erwarten, tuen sie recht daran, allen Versuchen durch solche Verbote
    auszuweichen.1)

    Bei den Barongos an der Delagoa-Bucht in Afrika gelten
    merkwürdigerweise die strengsten Vorsichten der Schwägerin, der Frau
    des Bruders der eigenen Frau. Wenn ein Mann diese ihm gefährliche
    Person irgendwo begegnet, so weicht er ihr sorgsam aus. Er wagt es
    nicht, aus einer Schüssel mit ihr zu essen, er spricht sie nur zagend
    an, getraut sich nicht in ihre Hütte einzutreten und begrüßt sie nur mit
    zitternder Stimme.2)

    Bei den Akamba (oder Wakamba) in Britisch-Ostafrika herrscht
    ein Gebot der Vermeidung, welches man häufiger anzutreffen erwartet
    hätte. Ein Mädchen muß zwischen ihrer Pubertät und ihrer Verheiratung
    dem eigenen Vater sorgfältig ausweichen. Sie versteckt sich, wenn sie ihn
    auf der Straße begegnet, sie versucht es niemals, sich neben ihn hinzu-
    setzen und benimmt sich so bis zu dem Moment ihrer Verlobung. Von
    der Heirat an ist ihrem Verkehr mit dem Vater kein Hindernis mehr in
    den Weg gelegt.3)

    Die bei weitem verbreitetste, strengste und auch für zivilisierte
    Völker interessanteste Vermeidung ist die, welche den Verkehr zwischen
    einem Manne und seiner Schwiegermutter einschränkt. Sie ist in Au-
    stralien ganz allgemein, ist aber auch bei den melanesischen, polynesischen
    und den Negervölkern Afrikas in Kraft, soweit die Spuren des Totemismus
    und der Gruppenverwandtschaft reichen, und wahrscheinlich noch darüber
    hinaus. Bei manchen dieser Völker bestehen ähnliche Verbote gegen den
    harmlosen Verkehr einer Frau mit ihrem Schwiegervater, doch sind sie
    lange nicht so konstant und so ernsthaft. In vereinzelten Fällen werden
    beide Schwiegereltern Gegenstand der Vermeidung.

    Da wir uns weniger für die ethnographische Verbreitung als für
    den Inhalt und die Absicht der Schwiegermuttervermeidung interessieren,
    werde ich mich auch hier auf die Wiedergabe weniger Beispiele be-
    schränken.

    Auf den Banks-Inseln sind diese Gebote sehr strenge und
    peinlich genau. Ein Mann wird die Nähe seiner Schwiegermutter meiden,
    wie sie die seinige. Wenn sie einander zufällig auf einem Pfade be-
    gegnen, so tritt das Weib zur Seite und wendet ihm den Rücken, bis
    er vorüber ist, oder er tut das nämliche.

    1) Frazer, l. c. II., pag. 189.

    2) Frazer, l. c. II., pag. 388, nach Junod.

    3) Frazer, l. c. II., pag. 424.

  • S.

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    In Vanna Lava (Port Patteson) wird ein Mann nicht einmal
    hinter seiner Schwiegermutter am Strande einhergehen, ehe die steigende
    Flut nicht die Spur ihrer Fußtritte im Sande weggeschwemmt hat. Doch
    dürfen sie aus einer gewissen Entfernung mit einander sprechen. Es
    ist ganz ausgeschlossen, daß er je den Namen seiner Schwiegermutter aus-
    spricht oder sie den ihres Schwiegersohnes.1)

    Auf den Salomons-Inseln darf der Mann von seiner Heirat an
    seine Schwiegermutter weder sehen, noch mit ihr sprechen. Wenn er
    ihr begegnet, tut er nicht, als ob er sie kennen würde, sondern läuft, so
    schnell er kann, davon, um sich zu verstecken.2)

    Bei den Zulukaffern verlangt die Sitte, daß ein Mann sich
    seiner Schwiegermutter schäme, daß er alles tue, um ihrer Gesellschaft
    auszuweichen. Er tritt nicht in die Hütte ein, in der sie sich befindet,
    und wenn sie einander begegnen, geht er oder sie bei Seite, etwa, indem
    sie sich hinter einem Busch versteckt, während er seinen Schild vors
    Gesicht hält. Wenn sie einander nicht ausweichen können und das Weib
    nichts anderes hat, um sich zu verhüllen, so bindet sie wenigstens ein
    Grasbüschel um ihren Kopf, damit dem Zeremoniell Genüge getan sei.
    Der Verkehr zwischen ihnen muß entweder durch eine dritte Person be-
    sorgt werden, oder sie dürfen aus einiger Entfernung einander zuschreien,
    wenn sie irgend eine Schranke, z. B. die Einfassung des Kraals zwischen
    sich haben. Keiner von ihnen darf den Namen des anderen in den Mund
    nehmen.3)

    Bei den Basoga, einem Negerstamme im Quellgebiete des Nils,
    darf ein Mann zu seiner Schwiegermutter nur sprechen, wenn sie in
    einem anderen Raume des Hauses ist und von ihm nicht gesehen wird.
    Dieses Volk verabscheut übrigens den Inzest so sehr, daß es ihn selbst
    bei Haustieren nicht straflos läßt.4)

    Während Absicht und Bedeutung der anderen Vermeidungen zwischen
    nahen Verwandten einem Zweifel nicht unterliegen, so daß sie von allen
    Beobachtern als Schutzmaßregeln gegen den Inzest aufgefaßt werden,
    haben die Verbote, welche den Verkehr mit der Schwiegermutter be-
    treffen, von manchen Seiten eine andere Deutung erfahren. Es erschien
    mit Recht unverständlich, daß alle diese Völker so große Angst vor der


    1) Frazer, l. c. II., pag. 76.

    2) Frazer, l. c. II., pag. 117, nach C. Ribbe: Zwei Jahre unter den Kanni-
    balen der Salomons-Inseln, 1905.

    3) Frazer, l. c. II., pag. 385.

    4) Frazer, l. c. II., pag. 461.

  • S.

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    Versuchung zeigen sollten, die dem Manne in der Gestalt einer älteren
    Frau entgegentritt, welche seine Mutter sein könnte, ohne es wirklich
    zu sein.1)

    Diese Einwendung wurde auch gegen die Auffassung von Fison
    erhoben, der darauf aufmerksam machte, daß gewisse Heiratsklassen-
    systeme darin eine Lücke zeigen, daß sie die Ehe zwischen einem Manne
    und seiner Schwiegermutter nicht theoretisch unmöglich machen; es
    hätte darum einer besonderen Sicherung gegen diese Möglichkeit bedurft.

    Sir J. Lubbock führt in seinem Werke „Origin of civilisation“
    das Benehmen der Schwiegermutter gegen den Schwiegersohn auf die
    einstige Raubehe (mariage by capture) zurück. „So lange der Frauen-
    raub wirklich bestand, wird auch die Entrüstung der Eltern ernsthaft
    genug gewesen sein. Als von dieser Form der Ehe nur mehr Symbole
    übrig waren, wurde auch die Entrüstung der Eltern symbolisiert, und
    diese Sitte hielt noch an, nachdem ihre Herkunft vergessen war.“ Es
    wird Crawley leicht zu zeigen, wie wenig dieser Erklärungsversuch die
    Einzelheiten der tatsächlichen Beobachtung deckt.

    E. B. Tylor meint, die Behandlung des Schwiegersohnes von seiten
    der Schwiegermutter sei nichts anderes als eine Form der „Nichtaner-
    kennung“ (cutting) von seiten der Familie der Frau. Der Mann gilt als
    Fremder, und dies so lange, bis das erste Kind geboren wird. Allein
    abgesehen von den Fällen, in denen letztere Bedingung das Verbot nicht
    aufhebt, unterliegt diese Erklärung dem Einwand, daß sie die Orientie-
    rung der Sitte auf das Verhältnis zwischen Schwiegersohn und Schwieger-
    mutter nicht aufhellt, also den geschlechtlichen Faktor übersieht, und
    daß sie dem Moment des geradezu heiligen Abscheus nicht Rechnung
    trägt, welcher in den Vermeidungsgeboten zum Ausdrucke kommt.2)

    Eine Zulufrau, die nach der Begründung des Verbots gefragt wurde,
    gab die vom Zartgefühl getragene Antwort: Es ist nicht recht, daß er
    die Brüste sehen soll, die seine Frau gesäugt haben.3)

    Es ist bekannt, daß das Verhältnis zwischen Schwiegersohn und
    Schwiegermutter auch bei den zivilisierten Völkern zu den heikeln Seiten
    der Familienorganisation gehört. Es bestehen in der Gesellschaft der
    weißen Völker Europas und Amerikas zwar keine Vermeidungsgebote
    mehr für die beiden, aber es würde oft viel Streit und Unlust ver-
     

    1) V. Crawley: The mystic rose. London, 1902, pag. 405.

    2) Crawley, l. c., pag. 407.

    3) Crawley, l. c., pag. 401, nach Leslie: Among the Zulus and Ama-
    tongas. 1875.

  • S.

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    mieden, wenn solche noch als Sitte bestünden und nicht von den ein-
    zelnen Individuen wieder aufgerichtet werden müßten. Manchem Europäer
    mag es als ein Akt hoher Weisheit erscheinen, daß die wilden Völker
    durch ihre Vermeidungsgebote die Herstellung eines Einvernehmens
    zwischen den beiden so nahe verwandt gewordenen Personen von vorn-
    herein ausgeschlossen haben. Es ist kaum zweifelhaft, daß in der psycho-
    logischen Situation von Schwiegermutter und Schwiegersohn etwas ent-
    halten ist, was die Feindseligkeit zwischen ihnen befördert und ihr Zu-
    sammenleben erschwert.

    Daß der Witz der zivilisierten Völker gerade
    das Schwiegermutterthema so gern zum Objekt nimmt, scheint mir dar-
    auf hinzudeuten, daß die Gefühlsrelationen zwischen den beiden außer-
    dem Komponenten führen, die in scharfem Gegensatz zu einander stehen.
    Ich meine, daß dies Verhältnis eigentlich ein „ambivalentes“, aus wider-
    streitenden, zärtlichen und feindseligen Regungen zusammengesetztes ist.

    Ein gewisser Anteil dieser Regungen liegt klar zu Tage: Von seiten
    der Schwiegermutter die Abneigung, auf den Besitz der Tochter zu ver-
    zichten, das Mißtrauen gegen den Fremden, dem sie überantwortet ist,
    die Tendenz, eine herrschende Position zu behaupten, in die sie sich im
    eigenen Hause eingelebt hatte. Von seiten des Mannes die Entschlossen-
    heit, sich keinem fremden Willen mehr unterzuordnen, die Eifersucht
    gegen alle Personen, die vor ihm die Zärtlichkeit seines Weibes besaßen,
    und — last not least — die Abneigung dagegen, sich in der Illusion
    der Sexualüberschätzung stören zu lassen. Eine solche Störung geht wohl
    zumeist von der Person der Schwiegermutter aus, die ihn durch so viele
    gemeinsame Züge an die Tochter mahnt und doch all der Reize der
    Jugend, Schönheit und psychischen Frische entbehrt, welche ihm seine
    Frau wertvoll machen.

    Die Kenntnis versteckter Seelenregungen, welche die psychoanaly-
    tische Untersuchung einzelner Menschen verleiht, gestattet uns, zu diesen
    Motiven noch andere hinzuzufügen. Wo die psychosexuellen Bedürfnisse
    der Frau in der Ehe und im Familienleben befriedigt werden sollen, da
    droht ihr immer die Gefahr der Unbefriedigung durch den frühzeitigen
    Ablauf der ehelichen Beziehung und die Ereignislosigkeit in ihrem Ge-
    fühlsleben. Die alternde Mutter schützt sich davor durch Einführung in
    ihre Kinder, Identifizierung mit ihnen, indem sie deren gefühlsbetonte
    Erlebnisse zu den eigenen macht. Man sagt, die Eltern bleiben jung mit
    ihren Kindern; es ist dies in der Tat einer der wertvollsten seelischen
    Gewinste, den Eltern aus ihren Kindern ziehen. Im Falle der Kinder-
    losigkeit entfällt so eine der besten Möglichkeiten, die für die eigene

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    Ehe erforderliche Resignation zu ertragen. Diese Einführung in die
    Tochter geht bei der Mutter leicht so weit, daß sie sich in den von ihr
    geliebten Mann – mitverliebt, was in grellen Fällen infolge des hef-
    tigen seelischen Sträubens gegen diese Gefühlsanlage zu schweren Formen
    neurotischer Erkrankung führt. Eine Tendenz zu solcher Verliebtheit ist
    bei der Schwiegermutter jedenfalls sehr häufig, und entweder diese selbst
    oder die ihr entgegenarbeitende Strebung schließen sich dem Gewühle
    der miteinander ringenden Kräfte in der Seele der Schwiegermutter an.
    Recht häufig wird gerade die unzärtliche, sadistische Komponente der
    Liebeserregung dem Schwiegersohne zugewendet, um die verpönte, zärt-
    liche, um so sicherer zu unterdrücken.

    Für den Mann kompliziert sich das Verhältnis zur Schwiegermutter
    durch ähnliche Regungen, die aber aus anderen Quellen stammen. Der
    Weg der Objektwahl hat ihn regulärerweise über das Bild seiner Mutter,
    vielleicht noch seiner Schwester, zu seinem Liebesobjekt geführt; infolge
    der Inzestschranke glitt seine Vorliebe von beiden teueren Personen
    seiner Kindheit ab, um bei einem fremden Objekt nach deren Ebenbild
    zu landen. An Stelle der eigenen Mutter und Mutter seiner Schwester
    sieht er nun die Schwiegermutter treten; es entwickelt sich eine Tendenz,
    in die vorzeitliche Wahl zurückzusinken, aber dieser widerstrebt alles
    in ihm. Seine Inzestscheu fordert, daß er an die Genealogie seiner
    Liebeswahl nicht erinnert werde; die Aktualität der Schwiegermutter, die
    er nicht wie die Mutter von jeher gekannt hat, so daß ihr Bild im Un-
    bewußten unverändert bewahrt werden konnte, macht ihm die Ablehnung
    leicht. Ein besonderer Zusatz von Reizbarkeit und Gehässigkeit zur Ge-
    fühlsmischung läßt uns vermuten, daß die Schwiegermutter tatsächlich
    eine Inzestversuchung für den Schwiegersohn darstellt, sowie es anderseits
    nicht selten vorkommt, daß sich ein Mann manifesterweise zunächst in
    seine spätere Schwiegermutter verliebt, ehe seine Neigung auf deren
    Tochter übergeht.

    Ich sehe keine Abhaltung von der Annahme, daß es gerade dieser,
    der inzestuöse Faktor des Verhältnisses ist, welcher die Vermeidung
    zwischen Schwiegersohn und Schwiegermutter bei den Wilden motiviert.
    Wir würden also in der Aufklärung der so streng gehandhabten „Ver-
    meidungen“ dieser primitiven Völker die ursprünglich von Fison ge-
    äußerte Meinung bevorzugen, die in diesen Vorschriften wiederum nur
    einen Schutz gegen den möglichen Inzest erblickt. Das nämliche würde
    für alle anderen Vermeidungen zwischen Bluts- oder Heiratsverwandten
    gelten. Nur bliebe der Unterschied, daß im ersteren Falle der Inzest ein

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    direkter ist, die Verhütungsabsicht eine bewußte sein könnte; im anderen
    Falle, der das Schwiegermutterverhältnis mit einschließt, wäre der Inzest
    eine Phantasieversuchung, ein durch unbewußte Zwischenglieder ver-
    mittelter.

    Wir haben in den vorstehenden Ausführungen wenig Gelegenheit
    gehabt zu zeigen, daß die Tatsachen der Völkerpsychologie durch die An-
    wendung der psychoanalytischen Betrachtung in neuem Verständnis ge-
    sehen werden können, denn die Inzestscheu der Wilden ist längst als
    solche erkannt worden und bedarf keiner weiteren Deutung. Was wir zu
    ihrer Würdigung hinzufügen können, ist die Aussage, sie sei ein ex-
    quisit infantiler Zug und eine auffällige Übereinstimmung mit dem see-
    lischen Leben des Neurotikers. Die Psychoanalyse hat uns gelehrt, daß
    die erste sexuelle Objektwahl des Knaben eine inzestuöse ist, den ver-
    pönten Objekten, Mutter und Schwester, gilt, und hat uns auch die Wege
    kennen gelehrt, auf denen sich der Heranwachsende von der Anziehung
    des Inzests frei macht. Der Neurotiker repräsentiert uns aber regelmäßig
    ein Stück des psychischen Infantilismus, er hat es entweder nicht ver-
    mocht, sich von den kindlichen Verhältnissen der Psychosexualität zu
    befreien, oder er ist zu ihnen zurückgekehrt. (Entwicklungshemmung
    und Regression.) In seinem unbewußten Seelenleben spielen darum noch
    immer oder wiederum die inzestuösen Fixierungen der Libido eine Haupt-
    rolle. Wir sind dahin gekommen, das vom Inzestverlangen beherrschte
    Verhältnis zu den Eltern für den Kernkomplex der Neurose zu er-
    klären. Die Aufdeckung dieser Bedeutung des Inzests für die Neurose
    stößt natürlich auf den allgemeinsten Unglauben der Erwachsenen und
    Normalen; dieselbe Ablehnung wird z. B. auch den Arbeiten von Otto
    Rank entgegentreten, die in immer größerem Ausmaß dartun, wie sehr
    das Inzestthema im Mittelpunkte des dichterischen Interesses steht und
    in ungezählten Variationen und Entstellungen der Poesie den Stoff liefert.
    Wir sind genötigt zu glauben, daß solche Ablehnung vor allem ein Pro-
    dukt der tiefen Abneigung des Menschen gegen seine einstigen, seither
    der Verdrängung verfallenen Inzestwünsche ist. Es ist uns darum nicht
    unwichtig, an den wilden Völkern zeigen zu können, daß sie die zur
    späteren Unbewußtheit bestimmten Inzestwünsche des Menschen noch als
    bedrohlich empfinden und der schärfsten Abwehrmaßregeln für würdig
    halten.