Totem und Tabu1913-001/1922
  • S.

    1

    I.

    DIE INZESTSCHEU.

    Den Menschen der Vorzeit kennen wir in den Entwicklungs-
    stadien, die er durchlaufen hat, durch die unbelebten Denkmäler
    und Geräte, die er uns hinterlassen, durch die Kunde von seiner
    Kunst, seiner Religion und Lebensanschauung, die wir entweder
    direkt oder auf dem Wege der Tradition in Sagen, Mythen und
    Märchen erhalten haben, durch die Überreste seiner Denkweisen
    in unseren eigenen Sitten und Gebräuchen. Außerdem aber ist er
    noch in gewissem Sinne unser Zeitgenosse; es leben Menschen,
    von denen wir glauben, daß sie den Primitiven noch sehr nahe
    stehen, viel näher als wir, in denen wir daher die direkten Ab-
    kömmlinge und Vertreter der früheren Menschen erblicken. Wir
    urteilen so über die sogenannten wilden und halwilden Völker,
    deren Seelenleben ein besonderes Interesse für uns gewinnt, wenn
    wir in ihm eine gut erhaltene Vorstufe unserer eigenen Ent-
    wicklung erkennen dürfen.

    Wenn diese Voraussetzung zutreffend ist, so wird eine
    Vergleichung der „Psychologie der Naturvölker“, wie die Völker-
    kunde sie lehrt, mit der Psychologie des Neurotikers, wie sie
    durch die Psychoanalyse bekannt worden ist, zahlreiche Über-
    einstimmungen aufweisen müssen, und wird uns gestatten, be-
    reits Bekanntes hier und dort in neuem Lichte zu sehen.

    Aus äußeren wie aus inneren Gründen wähle ich für diese
    Vergleichung jene Völkerstämme, die von den Ethnographen

  • S.

    2

    I. DIE INZESTSCHEU.

    als die zurückgebliebensten, armseligsten Wilden beschrieben
    worden sind, die Ureinwohner des jüngsten Kontinents, Austra-
    lien, der uns auch in seiner Fauna soviel Archäisches, anderswo
    Untergegangenes, bewahrt hat.

    Die Ureinwohner Australiens werden als eine besondere
    Rasse betrachtet, die weder physisch noch sprachlich Verwandt-
    schaft mit ihren nächsten Nachbarn, den melanesischen, polynesi-
    schen und malaiischen Völkern erkennen läßt. Sie bauen weder
    Häuser noch feste Hütten, bearbeiten den Boden nicht, halten
    keine Haustiere bis auf den Hund, kennen nicht einmal die
    Kunst der Töpferei. Sie nähren sich ausschließlich von dem
    Fleische aller möglichen Tiere, die sie erlegen, und von Wurzeln,
    die sie graben. Könige oder Häuptlinge sind bei ihnen unbe-
    kannt, die Versammlung der gereiften Männer entscheidet über
    die gemeinsamen Angelegenheiten. Es ist durchaus zweifelhaft,
    ob man ihnen Spuren von Religion in Form der Verehrung
    höherer Wesen zugestehen darf. Die Stämme im Innern des
    Kontinents, die infolge von Wasserarmut mit den härtesten
    Lebensbedingungen zu ringen haben, scheinen in allen Stücken
    primitiver zu sein, als die der Küste nahewohnenden.

    Von diesen armen nackten Kannibalen werden wir gewiß
    nicht erwarten, daß sie im Geschlechtsleben in unserem Sinne
    sittlich seien, ihren sexuellen Trieben ein hohes Maß von Be-
    schränkung auferlegt haben. Und doch erfahren wir, daß sie
    sich mit ausgesuchtester Sorgfalt und peinlichster Strenge die
    Verhütung inzestuöser Geschlechtsbeziehungen zum Ziele ge-
    setzt haben. Ja ihre gesamte soziale Organisation scheint dieser
    Absicht zu dienen oder mit ihrer Erreichung in Beziehung ge-
    bracht worden zu sein.

    An Stelle aller fehlenden religiösen und sozialen Insti-
    tutionen findet sich bei den Australiern das System des To-
     

  • S.

    3

    temismus. Die australischen Stämme zerfallen in kleinere
    Sippen oder Clans, von denen sich jeder nach seinem Totem
    benennt. Was ist nun der Totem? In der Regel ein Tier, ein
    eßbares, harmloses oder gefährliches, gefürchtetes, seltener eine
    Pflanze oder eine Naturkraft (Regen, Wasser), welches in einem
    besonderen Verhältnis zu der ganzen Sippe steht. Der Totem
    ist erstens der Stammvater der Sippe, dann aber auch ihr Schutz
    geist und Helfer, der ihnen Orakel sendet, und wenn er sonst
    gefährlich ist, seine Kinder kennt und verschont. Die Totem
    genossen stehen dafür unter der heiligen, sich selbstwirkend stra
    fenden Verpflichtung, ihren Totem nicht zu töten (vernichten)
    und sich seines Fleisches (oder des Genusses, den er sonst bietet)
    zu enthalten. Der Totemcharakter haftet nicht an einem Einzel
    tier oder Einzelwesen, sondern an allen Individuen der Gattung.
    Von Zeit zu Zeit werden Feste gefeiert, bei denen die Totem
    genossen in zeremoniösen Tänzen die Bewegungen und Eigen
    heiten ihres Totem darstellen oder nachahmen.

    Der Totem ist entweder in mütterlicher oder in väterlicher
    Linie erblich; die erstere Art ist möglicherweise überall die
    ursprüngliche und erst später durch die letztere abgelöst worden.
    Die Zugehörigkeit zum Totem ist die Grundlage aller sozialen
    Verpflichtungen des Australiers, setzt sich einerseits über die
    Stammesangehörigkeit hinaus und drängt anderseits die Bluts-
    verwandtschaft zurück1).

    An Boden und Örtlichkeit ist der Totem nicht gebunden;
    die Totemgenossen wohnen von einander getrennt und mit den
    Anhängern anderer Totem friedlich beisammen2).

    1) Frazer, Totemism and Exogamy, Bd. I, p. 53. The totem bond
    is stronger than the bond of blood or family in the modern sense.

    2) Dieser knappste Extrakt des totemistischen Systems kann nicht
    ohne Erläuterungen und Einschränkungen bleiben: Der Name Totem ist

  • S.

    4

    I. DIE INZESTSCHE.


    Und nun müssen wir endlich jener Eigentümlichkeit des
    totemistischen Systems gedenken, wegen welcher auch das Inter-
    esse des Psychoanalytikers sich ihm zuwendet. Fast überall,
    wo der Totem gilt, besteht auch das Gesetz, daß Mitglieder
    desselben Totem nicht in geschlechtliche Be-
    ziehungen zu einander treten, also auch einander
    nicht heiraten dürfen. Das ist die mit dem Totem ver-
    bundene Exogamie.

    Dieses streng gehandhabte Verbot ist sehr merkwürdig.
    Es wird durch nichts vorbereitet, was wir vom Begriff oder den
    Eigenschaften des Totem bisher erfahren haben; man versteht
    also nicht, wie es in das System des Totemismus hineingeraten
    in der Form Totam 1791 durch den Engländer J. Long von den Rot-
    häuten Nordamerikas übernommen worden. Der Gegenstand selbst hat
    allmählich in der Wissenschaft großes Interesse gefunden und eine reich-
    haltige Literatur hervorgerufen, aus welcher ich als Hauptwerke das vier-
    bändige Buch von J. G. Frazer, „Totemism and Exogamy; 1910“ und
    Bücher und Schriften von Andrew Lang („The secret of the Totem,
    1905“) hervorhebe. Das Verdienst, die Bedeutung des Totemismus für
    die Urgeschichte der Menschheit erkannt zu haben, gebührt dem Schotten
    J. Ferguson Mc Lennan (1869–1870). Totemistische Institutionen
    wurden oder werden heute noch außer bei den Australiern bei den In-
    dianern Nordamerikas beobachtet, ferner bei den Völkern der ozeanischen
    Inselwelt, in Ostindien und in einem großen Teil von Afrika. Manche
    sonst schwer zu deutende Spuren und Überbleibsel lassen aber erschließen,
    daß der Totemismus einst auch bei den arischen und semitischen Ur-
    völkern Europas und Asiens bestanden hat, so daß viele Forscher geneigt
    sind, eine notwendige und überall durchschrittene Phase der menschlichen
    Entwicklung in ihm zu erkennen.

    Wie kamen die vorzeitlichen Menschen nur dazu, sich einen Totem
    beizulegen, das heißt die Abstammung von dem oder jenem Tier zur
    Grundlage ihrer sozialen Verpflichtungen und, wie wir hören werden, auch
    ihrer sexuellen Beschränkungen zu machen? Es gibt darüber zahlreiche
    Theorien, deren Übersicht der deutsche Leser in Wundts Völkerpsycho-
     

  • S.

    5

    ist. Wir verwundern uns darum nicht, wenn manche Forscher
    geradezu annehmen, die Exogamie habe ursprünglich – im
    Beginn der Zeiten und dem Sinne nach – nichts mit dem
    Totemismus zu tun, sondern sei ihm irgend einmal, als sich
    Heiratsbeschränkungen notwendig erwiesen, ohne tieferen Zu-
    sammenhang angefügt worden. Wie immer dem sein mag, die
    Vereinigung von Totemismus und Exogamie besteht und er-
    weist sich als eine sehr feste.

    Machen wir uns die Bedeutung dieses Verbots durch weitere
    Erörterungen klar.

    a) Die Übertretung dieses Verbotes wird nicht einer so-
    zusagen automatisch eintretenden Bestrafung der Schuldigen
    logie (Bd. II, Mythus und Religion) finden kann, aber keine Einigung.
    Ich verspreche, das Problem des Totemismus demnächst zum Gegenstand
    einer besonderen Studie zu machen, in welcher dessen Lösung durch An-
    wendung psychoanalytischer Denkweise versucht werden soll. (Vgl. die
    vierte Abhandlung dieses Bandes.)

    Aber nicht nur, daß die Theorie des Totemismus strittig ist, auch
    die Tatsachen desselben sind kaum in allgemeinen Sätzen auszusprechen,
    wie oben versucht wurde. Es gibt kaum eine Bedeutung, zu welcher man
    nicht Ausnahmen oder Widersprüche hinzufügen müßte. Man darf aber
    nicht vergessen, daß auch die primitivsten und konservativsten Völker
    in gewissem Sinne alte Völker sind und eine lange Zeit hinter sich
    haben, in welcher das Ursprüngliche bei ihnen viel Entwicklung und Ent-
    stellung erfahren hat. So findet man den Totemismus heute bei den
    Völkern, die ihn noch zeigen, in den mannigfaltigsten Stadien des Ver-
    falles, der Abbröckelung, des Überganges zu anderen sozialen und reli-
    giösen Institutionen, oder aber in stationären Ausgestaltungen, die sich
    weit genug von seinem ursprünglichen Wesen entfernt haben mögen. Die
    Schwierigkeit liegt dann darin, daß es nicht ganz leicht ist zu ent-
    scheiden, was an den aktuellen Verhältnissen als getreues Abbild der
    sinnvollen Vergangenheit, was als sekundäre Entstellung derselben gefaßt
    werden darf.

  • S.

    6


    überlassen wie bei anderen Totemverboten (z. B. das Totemtier
    nicht zu töten), sondern wird vom ganzen Stamme aufs ener-
    gischeste geahndet, als gelte es eine die ganze Gemeinschaft
    bedrohende Gefahr oder eine sie bedrückende Schuld abzuwehren.
    Einige Sätze aus dem Buche von Frazer1) mögen zeigen, wie
    ernst solche Verfehlungen von diesen, nach unserem Maßstabe
    sonst recht unsittlichen, Wilden behandelt werden.

    „In Australia the regular penalty for sexual intercourse
    with a person of a forbidden clan is death. It matters not
    whether the woman be of the same local group or has been
    captured in war from another tribe; a man of the wrong clan
    who uses her as his wife is hunted down and killed by his
    clansmen, and so is the woman; though in some cases, if they
    succeed in eluding capture for a certain time, the offence may be
    condoned. In the Ta-Ta-thi tribe, New South Wales, in the rare
    cases which occur, the man is killed but the woman is only
    beaten or speared, or both, till she is nearly dead; the reason
    given for not actually killing her being that she was probably
    coerced. Even in casual amours the clan prohibitions are strictly
    observed, any violations of these prohibitions are regarded with
    the utmost abhorrence and are punished by death (Howitt).“

    b) Da dieselbe harte Bestrafung auch gegen flüchtige Lieb-
    schaften geübt wird, die nicht zur Kindererzeugung geführt
    haben, so werden andere, z. B. praktische Motive des Verbotes
    unwahrscheinlich.

    c) Da der Totem hereditär ist und durch die Heirat nicht
    verändert wird, so lassen sich die Folgen des Verbotes etwa bei
    mütterlicher Erblichkeit leicht übersehen. Gehört der Mann
    z. B. einem Clan mit dem Totem Känguruh an und heiratet
    eine Frau vom Totem Emu, so sind die Kinder, Knaben und

    1) Frazer, l. c. Bd. I, p. 54.

  • S.

    7

    Mädchen, alle Emu. Einem Sohne dieser Ehe wird also durch
    die Totemregel der inzestuöse Verkehr mit seiner Mutter und
    seinen Schwestern, die Emu sind wie er, unmöglich gemacht1).

    d) Es bedarf aber nur einer Mahnung, um einzusehen, daß
    die mit dem Totem verbundene Exogamie mehr leistet, also mehr
    bezweckt, als die Verhütung des Inzests mit Mutter und Schwe-
    stern. Sie macht dem Manne auch die sexuelle Vereinigung mit
    allen Frauen seiner eigenen Sippe unmöglich, also mit einer
    Anzahl von weiblichen Personen, die ihm nicht blutsverwandt
    sind, indem sie alle diese Frauen wie Blutsverwandte behan-
    delt. Die psychologische Berechtigung dieser großartigen Ein-
    schränkung, die weit über alles hinausgeht, was sich ihr bei
    zivilisierten Völkern an die Seite stellen läßt, ist zunächst nicht
    ersichtlich. Man glaubt nur zu verstehen, daß die Rolle des
    Totem (Tieres) als Ahnherrn dabei sehr ernst genommen wird.
    Alles, was von dem gleichen Totem abstammt, ist blutsverwandt,
    ist eine Familie, und in dieser Familie werden die entferntesten
    Verwandtschaftsgrade als absolutes Hindernis der sexuellen
    Vereinigung anerkannt.

    So zeigen uns denn diese Wilden einen ungewohnt hohen
    Grad von Inzestscheu oder Inzestempfindlichkeit, verbunden
    mit der von uns nicht gut verstandenen Eigentümlichkeit, daß
    sie die reale Blutsverwandtschaft durch die Totemverwandt-
    schaft


    1) Dem Vater, der Känguruh ist, wird aber – wenigstens durch
    dieses Verbot – der Inzest mit seinen Töchtern, die Emu sind, frei ge-
    lassen. Bei väterlicher Vererbung des Totem wäre der Vater Känguruh,
    die Kinder gleichfalls Känguruh, dem Vater würde dann der Inzest mit
    den Töchtern verboten sein, dem Sohne der Inzest mit der Mutter frei-
    bleiben. Diese Erfolge der Totemverbote ergeben einen Hinweis darauf,
    daß die mütterliche Vererbung älter ist als die väterliche, denn es liegt
    Grund vor anzunehmen, daß die Totemverbote vor allem gegen die in-
    zestuösen Gelüste des Sohnes gerichtet sind.

  • S.

    8

    schaft ersetzen. Wir dürfen indes diesen Gegensatz nicht allzu-
    sehr übertreiben und wollen im Gedächtnis behalten, daß
    die Totemverbote den realen Inzest als Spezialfall mitein-
    schließen.

    Auf welche Weise es dabei zum Ersatz der wirklichen Fa-
    milie durch die Totemsippe gekommen, bleibt ein Rätsel, dessen
    Lösung vielleicht mit der Aufklärung des Totem selbst zu-
    sammenfällt. Man müßte freilich daran denken, daß bei einer
    gewissen, über die Eheschranken hinausgehenden Freiheit des
    Sexualverkehrs die Blutsverwandtschaft und somit die Inzest-
    verhütung so unsicher werden, daß man eine andere Fundierung
    des Verbotes nicht entbehren kann. Es ist darum nicht über-
    flüssig zu bemerken, daß die Sitten der Australier soziale Be-
    dingungen und festliche Gelegenheiten anerkennen, bei denen
    das ausschließliche Eheanrecht eines Mannes auf ein Weib durch-
    brochen wird

    Der Sprachgebrauch dieser australischen Stämme1) weist
    eine Eigentümlichkeit auf, welche unzweifelhaft in diesen Zu-
    sammenhang gehört. Die Verwandtschaftsbezeichnungen näm-
    lich, deren sie sich bedienen, fassen nicht die Beziehung zwischen
    zwei Individuen, sondern zwischen einem Individuum und einer
    Gruppe ins Auge; sie gehören nach dem Ausdruck L. H. Mor-
    gans dem „klassifizierenden“ System an. Das will
    heißen, ein Mann nennt „Vater“ nicht nur seinen Erzeuger,
    sondern auch jeden anderen Mann, der nach den Stammesstatzun-
    gen seine Mutter hätte heiraten und so sein Vater hätte werden
    können; er nennt „Mutter“ jede andere Frau neben seiner Ge-
    bärerin, die ohne Verletzung der Stammesgesetze seine Mutter
    hätte werden können; er heißt „Brüder“, „Schwestern“ nicht

    1) Sowie der meisten Totemvölker.

  • S.

    9

    nur die Kinder seiner wirklichen Eltern, sondern auch die
    Kinder all der genannten Personen, die in der elterlichen
    Gruppenbeziehung zu ihm stehen usw. Die Verwandtschafts-
    namen, die zwei Australier einander geben, deuten also nicht
    notwendig auf eine Blutsverwandtschaft zwischen ihnen hin,
    wie sie es nach unserem Sprachgebrauche müßten; sie be-
    zeichnen vielmehr soziale als physische Beziehungen. Eine An-
    näherung an dieses klassifikatorische System findet sich bei
    uns etwa in der Kinderstube, wenn das Kind veranlaßt wird,
    jeden Freund und jede Freundin der Eltern als „Onkel“ und
    „Tante“ zu begrüßen, oder im übertragenen Sinn, wenn wir von
    „Brüdern in Apoll“, „Schwestern in Christo“ sprechen.

    Die Erklärung dieses für uns so sehr befremdenden Sprach-
    gebrauches ergibt sich leicht, wenn man ihn als Rest und An-
    zeichen jener Heiratsinstitution auffaßt, die der Rev. L. Fison
    „Gruppenehe“ genannt hat, deren Wesen darin besteht, daß
    eine gewisse Anzahl von Männern eheliche Rechte über eine
    gewisse Anzahl von Frauen ausübt. Die Kinder dieser Gruppen-
    ehe würden dann mit Recht einander als Geschwister betrachten,
    obwohl sie nicht alle von derselben Mutter geboren sind, und
    alle Männer der Gruppe für ihre Väter halten.

    Obwohl manche Autoren, wie z. B. Westermarck in
    seiner „Geschichte der menschlichen Ehe1)“, sich den Folgerun-
    gen widersetzen, welche andere aus der Existenz der Gruppen-
    verwandtschaftsnamen gezogen haben, so stimmen doch gerade
    die besten Kenner der australischen Wilden darin überein, daß
    die klassifikatorischen Verwandtschaftsnamen als Überrest aus
    Zeiten der Gruppenehe zu betrachten sind. Ja, nach Spencer
    und Gillen2) läßt sich eine gewisse Form der Gruppenehe

    1) 2. Aufl., 1902.

    2) The Native Tribes of Central Australia, London 1899.

  • S.

    10

    bei den Stämmen der Urabunna und der Dieri noch als
    heute bestehend feststellen. Die Gruppenehe sei also bei diesen
    Völkern der individuellen Ehe vorausgegangen und nicht ge-
    schwunden, ohne deutliche Spuren in Sprache und Sitten zurück-
    zulassen.

    Ersetzen wir aber die individuelle Ehe durch die Gruppen-
    ehe, so wird uns das scheinbare Übermaß von Inzestvermeidung,
    welches wir bei denselben Völkern angetroffen haben, begreif-
    lich. Die Totemexogamie, das Verbot des sexuellen Verkehrs
    zwischen Mitgliedern desselben Clans, erscheint als das ange-
    messene Mittel zur Verhütung des Gruppeninzests, welches
    dann fixiert wurde und seine Motivierung um lange Zeiten über-
    dauert hat.

    Glauben wir so, die Heiratsbeschränkungen der Wilden
    Australiens in ihrer Motivierung verstanden zu haben, so müssen
    wir noch erfahren, daß die wirklichen Verhältnisse eine weit
    größere, auf den ersten Anblick verwirrende, Kompliziertheit
    erkennen lassen. Es gibt nämlich nur wenige Stämme in Austra-
    lien, die kein anderes Verbot als die Totemschranke zeigen.
    Die meisten sind derart organisiert, daß sie zunächst in
    zwei Abteilungen zerfallen, die man Heiratsklassen (englisch:
    Phrathries) genannt hat. Jede dieser Heiratsklassen ist exogam
    und schließt eine Mehrzahl von Totemsippen ein. Gewöhnlich
    teilt sich noch jede Heiratsklasse in zwei Unterklassen (Sub-
    phrathries), der ganze Stamm also in vier; die Unterklassen
    stehen so zwischen den Phrathrien und den Totemsippen.

    Das typische, recht häufig verwirklichte Schema der Or-
    ganisation eines australischen Stammes sieht also folgender-
    maßen aus:

  • S.

    11

    Phrathrien

    Die zwölf Totemsippen sind in vier Unterklassen und zwei
    Klassen untergebracht. Alle Abteilungen sind exogam1). Die
    Subklasse c bildet mit e, die Subklasse d mit f eine exogame
    Einheit. Der Erfolg, also die Tendenz, dieser Einrichtungen
    ist nicht zweifelhaft; es wird auf diesem Wege eine weitere
    Einschränkung der Heiratswahl und der sexuellen Freiheit her-
    beigeführt. Bestünden nur die zwölf Totemsippen, so wäre
    jedem Mitglied einer Sippe – bei Voraussetzung der gleichen
    Menschenanzahl in jeder Sippe – 11/12 aller Frauen des Stam-
    mes zur Auswahl zugänglich. Die Existenz der beiden
    Phrathrien beschränkt diese Anzahl auf 6/12=1/2; ein Mann
    vom Totem a) kann nur eine Frau der Sippen 1–6 heiraten.
    Bei Einführung der beiden Unterklassen sinkt die Auswahl
    auf 3/12=1/4; ein Mann vom Totem a) muß seine Ehewahl
    auf die Frauen der Totem 4, 5, 6 beschränken.

    Die historischen Beziehungen der Heiratsklassen – deren
    bei einigen Stämmen bis zu acht vorkommen – zu den Totem-
    sippen sind durchaus ungeklärt. Man sieht nur, daß diese
    Einrichtungen dasselbe erreichen wollen wie die Totemexogamie
    und auch noch mehr anstreben. Aber während die Totem-
    exogamie den Eindruck einer heiligen Satzung macht, die ent-

    1) Die Anzahl der Totem ist willkürlich gewählt.

  • S.

    12

    I. DIE INZESTSCHEU.

    standen ist, man weiß nicht wie, also einer Sitte, scheinen die
    komplizierten Institutionen der Heiratsklassen, ihrer Unter-
    teilungen und der daran geknüpften Bedingungen zielbewußter
    Gesetzgebung zu entstammen, die vielleicht die Aufgabe der
    Inzestverhütung neu aufnahm, weil der Einfluß des Totem im
    Nachlassen war. Und während das Totemsystem, wie wir
    wissen, die Grundlage aller anderen sozialen Verpflichtungen
    und sittlichen Beschränkungen des Stammes ist, erschöpft sich
    die Bedeutung der Phrathrien im allgemeinen in der durch sie
    angestrebten Regelung der Ehewahl.

    In der weiteren Ausbildung des Heiratsklassensystems
    zeigt sich ein Bestreben, über die Verhütung des natürlichen
    und des Gruppeninzests hinauszugehen und Ehen zwischen ent-
    fernteren Gruppenverwandten zu verbieten, ähnlich wie es die
    katholische Kirche tat, indem sie die seit jeher für Geschwister
    geltenden Heiratsverbote auf die Vetternschaft ausdehnte und
    die geistlichen Verwandtschaftsgrade dazu erfand1).

    Es würde unserem Interesse wenig dienen, wenn wir in die
    außerordentlich verwickelten und ungeklärten Diskussionen über
    Herkunft und Bedeutung der Heiratsklassen, sowie über deren
    Verhältnis zum Totem, tiefer eindringen wollten. Für unsere
    Zwecke genügt der Hinweis auf die große Sorgfalt, welche die
    Australier sowie andere wilde Völker zur Verhütung des Inzests
    aufwenden2). Wir müssen sagen, diese Wilden sind selbst inzest-
    empfindlicher als wir. Wahrscheinlich liegt ihnen die Ver-


    1) Artikel Totemism in Encyclopedia Britannica. Elfte Auflage,
    1911 (A. Lang).

    2) Auf diesen Punkt hat erst kürzlich Storfer in seiner Studie:
    „Zur Sonderstellung des Vatermordes“, Schriften zur angewandten Seelen-
    kunde, 12. Heft, Wien 1911, nachdrücklich aufmerksam gemacht.

  • S.

    13

    suchung näher, so daß sie eines ausgiebigeren Schutzes gegen
    dieselbe bedürfen.

    Die Inzestscheu dieser Völker begnügt sich aber nicht mit
    der Aufrichtung der beschriebenen Institutionen, welche uns
    hauptsächlich gegen den Gruppeninzest gerichtet scheinen. Wir
    müssen eine Reihe von „Sitten“ hinzunehmen, welche den indivi-
    duellen Verkehr naher Verwandter in unserem Sinne behüten,
    die mit geradezu religiöser Strenge eingehalten werden, und
    deren Absicht uns kaum zweifelhaft erscheinen kann. Man
    kann diese Sitten oder Sittenverbote „Vermeidungen“ (avoidances)
    heißen. Ihre Verbreitung geht weit über die australischen
    Totemvölker hinaus. Ich werde aber auch hier die Leser bitten
    müssen, mit einem fragmentarischen Ausschnitt aus dem reichen
    Material vorlieb zu nehmen.

    In Melanesien richten sich solche einschränkende Verbote
    gegen den Verkehr des Knaben mit Mutter und Schwestern.
    So z. B. verläßt auf Lepers Island, einer der Neuhebri-
    den, der Knabe von einem bestimmten Alter an das mütterliche
    Heim und übersiedelt ins „Klubhaus“, wo er jetzt regelmäßig
    schläft und seine Mahlzeiten einnimmt. Er darf sein Heim
    zwar noch besuchen, um dort Nahrung zu verlangen; wenn
    aber seine Schwester zu Hause ist, muß er fortgehen, ehe er
    gegessen hat; ist keine Schwester anwesend, so darf er sich
    in der Nähe der Türe zum Essen niedersetzen. Begegnen sich
    Bruder und Schwester zufällig im Freien, so muß sie weg-
    laufen oder sich seitwärts verstecken. Wenn der Knabe ge-
    wisse Fußspuren im Sande als die seiner Schwester erkennt,
    so wird er ihnen nicht folgen, ebensowenig wie sie den seinigen.
    Ja, er wird nicht einmal ihren Namen aussprechen und wird
    sich hüten, ein geläufiges Wort zu gebrauchen, wenn es als
    Bestandteil in ihrem Namen enthalten ist. Diese Vermeidung,

  • S.

    14

    I. DIE INZESTSCHEU.

    die mit der Pubertätszeremonie beginnt, wird über das ganze
    Leben festgehalten. Die Zurückhaltung zwischen einer Mutter
    und ihrem Sohne nimmt mit den Jahren zu, ist übrigens über-
    wiegend auf Seite der Mutter. Wenn sie ihm etwas zu essen
    bringt, reicht sie es ihm nicht selbst, sondern stellt es vor ihn
    hin, sie redet ihn auch nicht vertraut an, sagt ihm — nach
    unserem Sprachgebrauch — nicht „Du“, sondern „Sie“. Ähn-
    liche Gebräuche herrschen in Neukaledonien. Wenn Bru-
    der und Schwester einander begegnen, so flüchtet sie ins Ge-
    büsch, und er geht vorüber, ohne den Kopf nach ihr zu wenden1).

    Auf der Gazellen-Halbinsel in Neubritannien
    darf eine Schwester von ihrer Heirat an mit ihrem Bruder
    nicht mehr sprechen, sie spricht auch seinen Namen nicht mehr
    aus, sondern bezeichnet ihn mit einer Umschreibung2).

    Auf Neumecklenburg werden Vetter und Base (ob-
    wohl nicht jeder Art) von solchen Beschränkungen getroffen,
    ebenso aber Bruder und Schwester. Sie dürfen sich einander
    nicht nähern, einander nicht die Hand geben, keine Geschenke
    machen, dürfen aber in der Entfernung von einigen Schritten
    miteinander sprechen. Die Strafe für den Inzest mit der Schwe-
    ster ist der Tod durch Erhängen3).

    Auf den Fiji-Inseln sind diese Vermeidungsregeln be-
    sonders strenge; sie betreffen dort nicht nur die blutsverwandte,
    sondern selbst die Gruppenschwester. Um so sonderbarer be-
    rührt es uns, wenn wir hören, daß diese Wilden heilige Orgien
    kennen, in denen eben diese verbotenen Verwandtschaftsgrade


    1) R. H. Codrington, „The Melanesians“ bei Frazer, „Totemism
    and Exogamy“, Bd. I, p. 77.

    2) Frazer, l. c. II, pag. 124, nach Kleintitschen, Die Küsten-
    bewohner der Gazellen-Halbinsel.

    3) Frazer, l. c. II, pag. 131, nach P. G. Peckel in Anthropos, 1908.

  • S.

    15

    die geschlechtliche Vereinigung aufsuchen, wenn wir es nicht
    vorziehen, diesen Gegensatz zur Aufklärung des Verbotes zu
    verwenden, anstatt uns über ihn zu verwundern1).

    Unter den Battas auf Sumatra betreffen die Vermei-
    dungsgebote alle nahen Verwandtschaftsbeziehungen. Es wäre
    für einen Batta z. B. höchst anstößig, seine eigene Schwester
    zu einer Abendgesellschaft zu begleiten. Ein Battabruder wird
    sich in Gesellschaft seiner Schwester unbehaglich fühlen, selbst
    wenn noch andere Personen mitanwesend sind. Wenn der eine
    von ihnen ins Haus kommt, so zieht es der andere Teil vor,
    wegzugehen. Ein Vater wird auch nicht allein im Hause mit
    seiner Tochter bleiben, ebensowenig wie eine Mutter mit ihrem
    Sohne. Der holländische Missionär, der über diese Sitten be-
    richtet, fügt hinzu, er müsse sie leider für sehr wohlbegründet
    halten. Es wird bei diesem Volke ohne weiteres angenommen,
    daß ein Alleinsein eines Mannes mit einer Frau zu ungehöriger
    Intimität führen werde, und da sie vom Verkehr naher Bluts-
    verwandter alle möglichen Strafen und üblen Folgen erwarten,
    tun sie recht daran, allen Versuchungen durch solche Verbote
    auszuweichen2).

    Bei den Barongos an der Delagoa-Bucht in Afrika
    gelten merkwürdigerweise die strengsten Vorsichten der Schwä-
    gerin, der Frau des Bruders der eigenen Frau. Wenn ein
    Mann diese ihm gefährliche Person irgendwo begegnet, so weicht
    er ihr sorgsam aus. Er wagt es nicht, aus einer Schüssel mit
    ihr zu essen, er spricht sie nur zagend an, getraut sich nicht,
    in ihre Hütte einzutreten, und begrüßt sie nur mit zitternder
    Stimme3).


    1)Frazer, l. c. II, pag. 147, nach Rev. L. Fison.

    2)Frazer, l. c. II, pag. 189.

    3)Frazer, l. c. II, pag. 388, nach Junod.

  • S.

    16

    I. DIE INZESTSCHE.


    Bei den Akamba (oder Wakamba) in Britisch-Ostafrika
    herrscht ein Gebot der Vermeidung, welches man häufiger an-
    zutreffen erwartet hätte. Ein Mädchen muß zwischen ihrer
    Pubertät und ihrer Verheiratung dem eigenen Vater sorgfältig
    ausweichen. Sie versteckt sich, wenn sie ihn auf der Straße
    begegnet, sie versucht es niemals, sich neben ihn hinzusetzen,
    und benimmt sich so bis zum Moment ihrer Verlobung. Von
    der Heirat an ist ihrem Verkehr mit dem Vater kein Hindernis
    mehr in den Weg gelegt1).

    Die bei weitem verbreitetste, strengste und auch für zivi-
    lisierte Völker interessanteste Vermeidung ist die, welche den
    Verkehr zwischen einem Manne und seiner Schwiegermutter
    einschränkt. Sie ist in Australien ganz allgemein, ist aber
    auch bei den melanesischen, polynesischen und den Negervölkern
    Afrikas in Kraft, soweit die Spuren des Totemismus und der
    Gruppenverwandtschaft reichen, und wahrscheinlich noch dar-
    über hinaus. Bei manchen dieser Völker bestehen ähnliche Ver-
    bote gegen den harmlosen Verkehr einer Frau mit ihrem Schwie-
    gervater, doch sind sie lange nicht so konstant und so ernsthaft.
    In vereinzelten Fällen werden beide Schwiegereltern Gegen-
    stand der Vermeidung

    Da wir uns weniger für die ethnographische Verbreitung
    als für den Inhalt und die Absicht der Schwiegermuttervermei-
    dung interessieren, werde ich mich auch hier auf die Wieder-
    gabe weniger Beispiele beschränken.

    Auf den Banks-Inseln sind diese Gebote sehr strenge
    und peinlich genau. Ein Mann wird die Nähe seiner Schwieger-
    mutter meiden, wie sie die seinige. Wenn sie einander zufällig
    auf einem Pfade begegnen, so tritt das Weib zur Seite und

    1) Frazer, l. c. II, pag. 424.

  • S.

    17

    wendet ihm den Rücken, bis er vorüber ist, oder er tut das
    nämliche.

    In Vanna Lava (Port Patteson) wird ein Mann nicht
    einmal hinter seiner Schwiegermutter am Strande einhergehen,
    ehe die steigende Flut nicht die Spur ihrer Fußtritte im Sande
    weggeschwemmt hat. Doch dürfen sie aus einer gewissen Ent-
    fernung miteinander sprechen. Es ist ganz ausgeschlossen, daß
    er je den Namen seiner Schwiegermutter ausspricht oder sie
    den ihres Schwiegersohnes1).

    Auf den Salomons-Inseln darf der Mann von seiner
    Heirat an seine Schwiegermutter weder sehen, noch mit ihr
    sprechen. Wenn er ihr begegnet, tut er nicht, als ob er sie
    kennen würde, sondern läuft, so schnell er kann, davon, um
    sich zu verstecken2).

    Bei den Zulukaffern verlangt die Sitte, daß ein Mann
    sich seiner Schwiegermutter schäme, daß er alles tue, um ihrer
    Gesellschaft auszuweichen. Er tritt nicht in die Hütte ein, in
    der sie sich befindet, und wenn sie einander begegnen, geht er
    oder sie bei Seite, etwa, indem sie sich hinter einem Busch
    versteckt, während er seinen Schild vors Gesicht hält. Wenn
    sie einander nicht ausweichen können und das Weib nichts
    anderes hat, um sich zu verhüllen, so bindet sie wenigstens ein
    Grasbüschel um ihren Kopf, damit dem Zeremoniell Genüge
    getan sei. Der Verkehr zwischen ihnen muß entweder durch
    eine dritte Person besorgt werden, oder sie dürfen aus einiger
    Entfernung einander zuschreien, wenn sie irgend eine Schranke,
    z. B. die Einfassung des Kraals, zwischen sich haben. Keiner


    1) Frazer, l. c. II, pag. 76.

    2) Frazer, l. c. II, pag. 117, nach C. Ribbe, Zwei Jahre unter den
    Kannibalen der Salomons-Inseln, 1905.

  • S.

    18

    von ihnen darf den Namen des anderen in den Mund
    nehmen1).

    Bei den Basoga, einem Negerstamme im Quellgebiete des
    Nils, darf ein Mann zu seiner Schwiegermutter nur sprechen,
    wenn sie in einem anderen Raume des Hauses ist und von ihm
    nicht gesehen wird. Dieses Volk verabscheut übrigens den Inzest
    so sehr, daß es ihn selbst bei Haustieren nicht straflos läßt2).

    Während Absicht und Bedeutung der anderen Vermeidun-
    gen zwischen nahen Verwandten einem Zweifel nicht unter-
    liegen, so daß sie von allen Beobachtern als Schutzmaßregeln
    gegen den Inzest aufgefaßt werden, haben die Verbote, welche
    den Verkehr mit der Schwiegermutter betreffen, von manchen
    Seiten eine andere Deutung erfahren. Es erschien mit Recht
    unverständlich, daß alle diese Völker so große Angst vor der
    Versuchung zeigen sollten, die dem Manne in der Gestalt einer
    älteren Frau entgegentritt, welche seine Mutter sein könnte,
    ohne es wirklich zu sein3).

    Diese Einwendung wurde auch gegen die Auffassung von
    Fison erhoben, der darauf aufmerksam machte, daß gewisse
    Heiratsklassensysteme darin eine Lücke zeigen, daß sie die
    Ehe zwischen einem Manne und seiner Schwiegermutter nicht
    theoretisch unmöglich machen; es hätte darum einer beson-
    deren Sicherung gegen diese Möglichkeit bedurft.

    Sir J. Lubbock führt in seinem Werke „Origin of civi-
    lisation“ das Benehmen der Schwiegermutter gegen den Schwie-
    gersohn auf die einstige Raubehe (mariage by capture) zurück.
    „Solange der Frauenraub wirklich bestand, wird auch die Ent-
    rüstung der Eltern ernsthaft genug gewesen sein. Als von

    1) Frazer, l. c. II, pag. 385.

    2) Frazer, l. c. II, pag. 461.

    3) V. Crawley, The mystic rose. London 1902, pag. 405.

  • S.

    19

    ERKLÄRUNGSVERSUCHE DIESER VERMEIDUNG.

    dieser Form der Ehe nur mehr Symbole übrig waren, wurde
    auch die Entrüstung der Eltern symbolisiert, und diese Sitte
    hielt noch an, nachdem ihre Herkunft vergessen war.“ Es wird
    Crawley leicht zu zeigen, wie wenig dieser Erklärungsversuch
    die Einzelheiten der tatsächlichen Beobachtung deckt.

    E. B. Tylor meint, die Behandlung des Schwiegersohnes
    von seiten der Schwiegermutter sei nichts anderes als eine Form
    der „Nichtanerkennung“ (cutting) von seiten der Familie der
    Frau. Der Mann gilt als Fremder, und dies so lange, bis das
    erste Kind geboren wird. Allein abgesehen von den Fällen, in
    denen letztere Bedingung das Verbot nicht aufhebt, unterliegt
    diese Erklärung dem Einwand, daß sie die Orientierung der
    Sitte auf das Verhältnis zwischen Schwiegersohn und Schwieger-
    mutter nicht aufhellt, also den geschlechtlichen Faktor über-
    sieht, und daß sie dem Moment des geradezu heiligen Abscheus
    nicht Rechnung trägt, welcher in den Vermeidungsgeboten zum
    Ausdruck kommt1).

    Eine Zulufrau, die nach der Begründung des Verbotes ge-
    fragt wurde, gab die vom Zartgefühl getragene Antwort: Es
    ist nicht recht, daß er die Brüste sehen soll, die seine Frau
    gesäugt haben2).

    Es ist bekannt, daß das Verhältnis zwischen Schwieger-
    sohn und Schwiegermutter auch bei den zivilisierten Völkern
    zu den heikeln Seiten der Familienorganisation gehört. Es
    bestehen in der Gesellschaft der weißen Völker Europas und
    Amerikas zwar keine Vermeidungsgebote mehr für die beiden,
    aber es würde oft viel Streit und Unlust vermieden, wenn

    1) Crawley, l. c., pag. 407.

    2) Crawley, l. c., pag. 401, nach Leslie, Among the Zulus and
    Amatongas, 1875.

  • S.

    20


    solche noch als Sitte bestünden und nicht von den einzelnen
    Individuen wieder aufgerichtet werden müßten. Manchem
    Europäer mag es als ein Akt hoher Weisheit erscheinen, daß
    die wilden Völker durch ihre Vermeidungsgebote die Herstel-
    lung eines Einvernehmens zwischen den beiden so nahe verwandt
    gewordenen Personen von vornherein ausgeschlossen haben. Es
    ist kaum zweifelhaft, daß in der psychologischen Situation von
    Schwiegermutter und Schwiegersohn etwas enthalten ist, was
    die Feindseligkeit zwischen ihnen befördert und ihr Zusammen-
    leben erschwert. Daß der Witz der zivilisierten Völker gerade
    das Schwiegermutterthema so gern zum Objekt nimmt, scheint
    mir darauf hinzudeuten, daß die Gefühlsrelationen zwischen
    den beiden außerdem Komponenten führen, die in scharfem
    Gegensatz zu einander stehen. Ich meine, daß dies Verhältnis
    eigentlich ein „ambivalentes“1), aus widerstreitenden, zärtlichen
    und feindseligen Regungen zusammengesetztes ist.

    Ein gewisser Anteil dieser Regungen liegt klar zu Tage:
    Von seiten der Schwiegermutter die Abneigung, auf den Besitz
    der Tochter zu verzichten, das Mißtrauen gegen den Fremden,
    dem sie überantwortet ist, die Tendenz, eine herrschende Posi-
    tion zu behaupten, in die sie sich im eigenen Hause eingelebt
    hatte. Von seiten des Mannes die Entschlossenheit, sich keinem
    fremden Willen mehr unterzuordnen, die Eifersucht gegen alle
    Personen, die vor ihm die Zärtlichkeit seines Weibes besaßen,
    und – last not least – die Abneigung dagegen, sich in der
    Illusion der Sexualüberschätzung stören zu lassen. Eine solche
    Störung geht wohl zumeist von der Person der Schwiegermutter
    aus, die ihn durch so viele gemeinsame Züge an die Tochter
    mahnt und doch all der Reize der Jugend, Schönheit und
    psychischen Frische entbehrt, welche ihm seine Frau wert-
    voll machen.

  • S.

    21

    Die Kenntnis versteckter Seelenregungen, welche die
    psychoanalytische Untersuchung einzelner Menschen verleiht,
    gestattet uns, zu diesen Motiven noch andere hinzuzufügen.
    Wo die psychosexuellen Bedürfnisse der Frau in der Ehe und
    im Familienleben befriedigt werden sollen, da droht ihr immer
    die Gefahr der Unbefriedigung durch den frühzeitigen Ablauf
    der ehelichen Beziehung und die Ereignislosigkeit in ihrem
    Gefühlsleben. Die alternde Mutter schützt sich davor durch
    Einfühlung in ihre Kinder, Identifizierung mit ihnen, indem
    sie deren gefühlsbetonte Erlebnisse zu den eigenen macht. Man
    sagt, die Eltern bleiben jung mit ihren Kindern; es ist dies
    in der Tat einer der wertvollsten seelischen Gewinste, den El
    tern aus ihren Kindern ziehen. Im Falle der Kinderlosigkeit
    entfällt so eine der besten Möglichkeiten, die für die eigene
    Ehe erforderliche Resignation zu ertragen. Diese Einfühlung
    in die Tochter geht bei der Mutter leicht so weit, daß sie sich
    in den von ihr geliebten Mann – mitverliebt, was in grellen
    Fällen infolge des heftigen seelischen Sträubens gegen diese
    Gefühlsanlage zu schweren Formen neurotischer Erkrankung
    führt. Eine Tendenz zu solcher Verliebtheit ist bei der
    Schwiegermutter jedenfalls sehr häufig, und entweder diese
    selbst oder die ihr entgegenarbeitende Strebuug schließen sich
    dem Gewühle der miteinander ringenden Kräfte in der Seele
    der Schwiegermutter an. Recht häufig wird gerade die unzärt-
    liche, sadistische Komponente der Liebeserregung dem Schwieger-
    sohne zugewendet, um die verpönte, zärtliche, um so sicherer
    zu unterdrücken.

    Für den Mann kompliziert sich das Verhältnis zur
    Schwiegermutter durch ähnliche Regungen, die aber aus anderen
    Quellen stammen. Der Weg der Objektwahl hat ihn regulärer
    weise über das Bild seiner Mutter, vielleicht noch seiner Schwe-
     

  • S.

    22

    ster, zu seinem Liebesobjekt geführt; infolge der Inzestschranke
    glitt seine Vorliebe von beiden teuren Personen seiner Kind-
    heit ab, um bei einem fremden Objekt nach deren Ebenbild zu
    landen. An Stelle der eigenen Mutter und Mutter seiner Schwe-
    ster sieht er nun die Schwiegermutter treten; es entwickelt
    sich eine Tendenz, in die vorzeitliche Wahl zurückzusinken,
    aber dieser widerstrebt alles in ihm. Seine Inzestscheu fordert,
    daß er an die Genealogie seiner Liebeswahl nicht erinnert werde;
    die Aktualität der Schwiegermutter, die er nicht wie die Mutter
    von jeher gekannt hat, so daß ihr Bild im Unbewußten unver-
    ändert bewahrt werden konnte, macht ihm die Ablehnung leicht.
    Ein besonderer Zusatz von Reizbarkeit und Gehässigkeit zur
    Gefühlsmischung läßt uns vermuten, daß die Schwiegermutter
    tatsächlich eine Inzestversuchung für den Schwiegersohn dar-
    stellt, sowie es anderseits nicht selten vorkommt, daß sich ein
    Mann manifesterweise zunächst in seine spätere Schwiegermutter
    verliebt, ehe seine Neigung auf deren Tochter übergeht.

    Ich sehe keine Abhaltung von der Annahme, daß es gerade
    dieser, der inzestuöse Faktor des Verhältnisses ist, welcher die
    Vermeidung zwischen Schwiegersohn und Schwiegermutter bei
    den Wilden motiviert. Wir würden also in der Aufklärung der
    so streng gehandhabten „Vermeidungen“ dieser primitiven Völ-
    ker die ursprünglich von Fison geäußerte Meinung bevor-
    zugen, die in diesen Vorschriften wiederum nur einen Schutz
    gegen den möglichen Inzest erblickt. Das nämliche würde für
    alle anderen Vermeidungen zwischen Bluts- oder Heiratsver-
    wandten gelten. Nur bliebe der Unterschied, daß im ersteren
    Falle der Inzest ein direkter ist, die Verhütungsabsicht eine
    bewußte sein könnte; im anderen Falle, der das Schwiegermutter-
    verhältnis mit einschließt, wäre der Inzest eine Phantasieversu-
    chung, ein durch unbewußte Zwischenglieder vermittelter.

  • S.

    23

    Wir haben in den vorstehenden Ausführungen wenig Ge-
    legenheit gehabt zu zeigen, daß die Tatsachen der Völkerpsycho-
    logie durch die Anwendung der psychoanalytischen Betrach-
    tung in neuem Verständnis gesehen werden können, denn die
    Inzestscheu der Wilden ist längst als solche erkannt worden
    und bedarf keiner weiteren Deutung. Was wir zu ihrer Würdi-
    gung hinzufügen können, ist die Aussage, sie sei ein exquisit
    infantiler Zug und eine auffällige Übereinstimmung mit dem
    seelischen Leben des Neurotikers. Die Psychoanalyse hat uns
    gelehrt, daß die erste sexuelle Objektwahl des Knaben eine
    inzestuöse ist, den verpönten Objekten, Mutter und Schwester,
    gilt, und hat uns auch die Wege kennen gelehrt, auf denen
    sich der Heranwachsende von der Anziehung des Inzests frei
    macht. Der Neurotiker repräsentiert uns aber regelmäßig ein
    Stück des psychischen Infantilismus, er hat es entweder nicht
    vermocht, sich von den kindlichen Verhältnissen der Psycho-
    sexualität zu befreien, oder er ist zu ihnen zurückgekehrt.
    (Entwicklungshemmung und Regression.) In seinem unbewuß-
    ten Seelenleben spielen darum noch immer oder wiederum die
    inzestuösen Fixierungen der Libido eine Hauptrolle. Wir sind
    dahin gekommen, das vom Inzestverlangen beherrschte Ver-
    hältnis zu den Eltern für den Kernkomplex der Neurose
    zu erklären. Die Aufdeckung dieser Bedeutung des Inzests
    für die Neurose stößt natürlich auf den allgemeinsten Un-
    glauben der Erwachsenen und Normalen; dieselbe Ablehnung
    wird z. B. auch den Arbeiten von Otto Rank entgegengetreten,
    die in immer größerem Ausmaß dartun, wie sehr das Inzest-
    thema im Mittelpunkte des dichterischen Interesses steht und
    in ungezählten Variationen und Entstellungen der Poesie den
    Stoff liefert. Wir sind genötigt zu glauben, daß solche Ab-
    lehnung vor allem ein Produkt der tiefen Abneigung des Men-
     

  • S.

    24

    schen gegen seine einstigen, seither der Verdrängung verfal-
    lenen Inzestwünsche ist. Es ist uns darum nicht unwichtig, an
    den wilden Völkern zeigen zu können, daß sie die zur späteren
    Unbewußtheit bestimmten Inzestwünsche des Menschen noch als
    bedrohlich empfinden und der schärfsten Abwehrmaßregeln für
    würdig halten.