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    VII

    Warum zeigen unsere Verwandten, die Tiere, keinen
    solchen Kulturkampf? Oh, wir wissen es nicht. Sehr
    wahrscheinlich haben einige unter ihnen, die Bienen,
    Ameisen, Termiten durch Jahrhunderttausende gerungen,
    bis sie jene staatlichen Institutionen, jene Verteilung
    der Funktionen, jene Einschränkung der Individuen
    gefunden haben, die wir heute bei ihnen bewundern.
    Kennzeichnend für unseren gegenwärtigen Zustand ist
    es, daß unsere Empfindungen uns sagen, in keinem
    dieser Tierstaaten und in keiner der dort dem Einzel-
    wesen zugeteilten Rollen würden wir uns glücklich
    schätzen. Bei anderen Tierarten mag es zum zeitweili-
    gen Ausgleich zwischen den Einflüssen der Umwelt und
    den in ihnen sich bekämpfenden Trieben, somit zu einem
    Stillstand der Entwicklung gekommen sein. Beim Ur-
    menschen mag ein neuer Vorstoß der Libido ein neu-
    erliches Sträuben des Destruktionstriebes angefacht haben.
    Es ist da sehr viel zu fragen, worauf es noch keine
    Antwort gibt.

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    Eine andere Frage liegt uns näher. Welcher Mittel
    bedient sich die Kultur, um die ihr entgegenstehende
    Aggression zu hemmen, unschädlich zu machen, vielleicht
    auszuschalten? Einige solcher Methoden haben wir
    bereits kennen gelernt, die anscheinend wichtigste aber
    noch nicht. Wir können sie an der Entwicklungs-
    geschichte des Einzelnen studieren. Was geht mit ihm
    vor, um seine Aggressionslust unschädlich zu machen?
    Etwas sehr merkwürdiges, das wir nicht erraten hätten
    und das doch so nahe liegt. Die Aggression wird in-
    trojiziert, verinnerlicht, eigentlich aber dorthin zurück-
    geschickt, woher sie gekommen ist, also gegen das
    eigene Ich gewendet. Dort wird sie von einem Anteil
    des Ichs übernommen, das sich als Über-Ich dem übri-
    gen entgegenstellt, und nun als „Gewissen“ gegen das
    Ich dieselbe strenge Aggressionsbereitschaft ausübt, die
    das Ich gerne an anderen fremden Individuen befrie-
    digt hätte. Die Spannung zwischen dem gestrengen
    Über-Ich und dem ihm unterworfenen Ich heißen wir
    Schuldbewußtsein; sie äußert sich als Strafbedürfnis.
    Die Kultur bewältigt also die gefährliche Aggressions-
    lust des Individuums, indem sie es schwächt, ent-
    waffnet und durch eine Instanz in seinem Inneren,
    wie durch eine Besatzung in der eroberten Stadt über-
    wachen läßt.

    Über die Entstehung des Schuldgefühls denkt der
    Analytiker anders als sonst die Psychologen; auch ihm

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    wird es nicht leicht, darüber Rechenschaft zu geben.
    Zunächst, wenn man fragt, wie kommt einer zu einem
    Schuldgefühl, erhält man eine Antwort, der man nicht
    widersprechen kann: man fühlt sich schuldig (Fromme
    sagen: sündig), wenn man etwas getan hat, was man
    als „böse“ erkennt. Dann merkt man, wie wenig diese
    Antwort gibt. Vielleicht nach einigem Schwanken wird
    man hinzusetzen, auch wer dies Böse nicht getan hat,
    sondern bloß die Absicht, es zu tun, bei sich erkennt,
    kann sich für schuldig halten, und dann wird man die
    Frage aufwerfen, warum hier die Absicht der Aus-
    führung gleichgeachtet wird. Beide Fälle setzen aber
    voraus, daß man das Böse bereits als verwerflich, als
    von der Ausführung auszuschließen erkannt hat. Wie
    kommt man zu dieser Entscheidung? Ein ursprüngliches,
    sozusagen natürliches Unterscheidungsvermögen für Gut
    und Böse darf man ablehnen. Das Böse ist oft gar nicht
    das dem Ich Schädliche oder Gefährliche, im Gegenteil
    auch etwas, was ihm erwünscht ist, ihm Vergnügen
    bereitet. Darin zeigt sich also fremder Einfluß; dieser
    bestimmt, was Gut und Böse heißen soll. Da eigene
    Empfindung den Menschen nicht auf denselben Weg
    geführt hatte, muß er ein Motiv haben, sich diesem
    fremden Einfluß zu unterwerfen. Es ist in seiner Hilf-
    losigkeit und Abhängigkeit von anderen leicht zu ent-
    decken, kann am besten als Angst vor dem Liebes-
    verlust bezeichnet werden. Verliert er die Liebe des

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    anderen, von dem er abhängig ist, so büßt er auch
    den Schutz vor mancherlei Gefahren ein, setzt sich
    vor allem der Gefahr aus, daß dieser Übermächtige
    ihm in der Form der Bestrafung seine Überlegenheit
    erweist. Das Böse ist also anfänglich dasjenige, wo-
    für man mit Liebesverlust bedroht wird; aus Angst
    vor diesem Verlust muß man es vermeiden. Darum
    macht es auch wenig aus, ob man das Böse bereits
    getan hat oder es erst tun will; in beiden Fällen
    tritt die Gefahr erst ein, wenn die Autorität es ent-
    deckt, und diese würde sich in beiden Fällen ähnlich
    benehmen.

    Man heißt diesen Zustand „schlechtes Gewissen“,
    aber eigentlich verdient er diesen Namen nicht, denn
    auf dieser Stufe ist das Schuldbewußtsein offenbar nur
    Angst vor dem Liebesverlust, „soziale“ Angst. Beim
    kleinen Kind kann es niemals etwas anderes sein,
    aber auch bei vielen Erwachsenen ändert sich nicht
    mehr daran, als daß an Stelle des Vaters oder beider
    Eltern die größere menschliche Gemeinschaft tritt. Dar-
    um gestatten sie sich regelmäßig, das Böse, das ihnen
    Annehmlichkeiten verspricht, auszuführen, wenn sie
    nur sicher sind, daß die Autorität nichts davon er-
    fährt oder ihnen nichts anhaben kann und ihre
    Angst gilt allein der Entdeckung.1)

    1) Man denke an Rousseaus berühmten Mandarin!

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    hat die Gesellschaft unserer Tage im allgemeinen zu
    rechnen.

    Eine große Änderung tritt erst ein, wenn die Auto-
    rität durch die Aufrichtung eines Über-Ichs verinnerlicht
    wird. Damit werden die Gewissensphänomene auf eine
    neue Stufe gehoben, im Grunde sollte man erst jetzt
    von Gewissen und Schuldgefühl sprechen.1) Jetzt ent-
    fällt auch die Angst vor dem Entdecktwerden und
    vollends der Unterschied zwischen Böses Tun und Bö-
    ses Wollen, denn vor dem Über-Ich kann sich nichts
    verbergen, auch Gedanken nicht. Der reale Ernst der
    Situation ist allerdings vergangen, denn die neue
    Autorität, das Über-Ich, hat unseres Glaubens kein Mo-
    tiv, das Ich, mit dem es innig zusammengehört, zu
    mißhandeln. Aber der Einfluß der Genese, der das
    Vergangene und Überwundene weiterleben läßt, äußert
    sich darin, daß es im Grunde so bleibt, wie es zu
    Anfang war. Das Über-Ich peinigt das sündige Ich mit
    den nämlichen Angstemfindungen und lauert auf
    Gelegenheiten, es von der Außenwelt bestrafen zu
    lassen.

    1) Daß in dieser übersichtlichen Darstellung scharf getrennt wird,
    was sich in Wirklichkeit in fließenden Übergängen vollzieht, daß
    es sich nicht um die Existenz eines Über-Ichs allein, sondern um
    dessen relative Stärke und Einflußsphäre handelt, wird jeder Ein-
    sichtige verstehen und in Rechnung bringen. Alles Bisherige über
    Gewissen und Schuld ist ja allgemein bekannt und nahezu unbe-
    stritten.

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    Auf dieser zweiten Entwicklungsstufe zeigt das Ge-
    wissen eine Eigentümlichkeit, die der ersten fremd war
    und die nicht mehr leicht zu erklären ist. Es benimmt
    sich nämlich um so strenger und mißtrauischer, je
    tugendhafter der Mensch ist, so daß am Ende gerade
    die es in der Heiligkeit am weitesten gebracht, sich der
    ärgsten Sündhaftigkeit beschuldigen. Die Tugend büßt
    dabei ein Stück des ihr zugesagten Lohnes ein, das ge-
    fügige und enthaltsame Ich genießt nicht das Vertrauen
    seines Mentors, bemüht sich, wie es scheint, vergeblich,
    es zu erwerben. Nun wird man bereit sein einzuwen-
    den: das seien künstlich zurecht gemachte Schwierig-
    keiten. Das strengere und wachsamere Gewissen sei
    eben der ihn kennzeichnende Zug des sittlichen Men-
    schen, und wenn die Heiligen sich für Sünder aus-
    geben, so täten sie es nicht mit Unrecht unter Berufung
    auf die Versuchungen zur Triebbefriedigung, denen sie
    in besonders hohem Maße ausgesetzt sind, da Ver-
    suchungen bekanntlich durch beständige Versagung nur
    wachsen, während sie bei gelegentlicher Befriedigung
    wenigstens zeitweilig nachlassen. Eine andere Tatsache
    des an Problemen so reichen Gebiets der Ethik ist die,
    daß Mißgeschick, also äußere Versagung die Macht des
    Gewissens im Über-Ich so sehr fördert. So lange es dem
    Menschen gut geht, ist auch sein Gewissen milde und
    läßt dem Ich allerlei angehen; wenn ihn ein Unglück
    getroffen hat, hält er Einkehr in sich, erkennt seine

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    Sündhaftigkeit, steigert seine Gewissensansprüche, legt
    sich Enthaltungen auf und bestraft sich durch Bußen.1)
    Ganze Völker haben sich ebenso benommen und be-
    nehmen sich noch immer so. Aber dies erklärt sich be-
    quem aus der ursprünglichen infantilen Stufe des Ge-
    wissens, die also nach der Introjektion ins Über-Ich nicht
    verlassen wird, sondern neben und hinter ihr fortbe-
    steht. Das Schicksal wird als Ersatz der Elterninstanz
    angesehen; wenn man Unglück hat, bedeutet es, daß
    man von dieser höchsten Macht nicht mehr geliebt
    wird, und von diesem Liebesverlust bedroht, beugt
    man sich von neuem vor der Elternvertretung im Über-
    Ich, die man im Glück vernachlässigen wollte. Dies
    wird besonders deutlich, wenn man in streng religiö-
    sem Sinne im Schicksal nur den Ausdruck des gött-
    lichen Willens erkennt. Das Volk Israel hatte sich für
    Gottes bevorzugtes Kind gehalten, und als der große
    Vater Unglück nach Unglück über dies sein Volk
    hereinbrechen ließ, wurde es nicht etwa irre an dieser
    Beziehung oder zweifelte an Gottes Macht und Ge-
    rechtigkeit, sondern erzeugte die Propheten, die ihm

    1) Diese Förderung der Moral durch Mißgeschick behandelt
    Mark Twain in einer köstlichen kleinen Geschichte: The first
    melon I ever stole. Diese erste Melone ist zufällig unreif. Ich hörte
    Mark Twain diese kleine Geschichte selbst vortragen. Nachdem er
    ihren Titel ausgesprochen hatte, hielt er inne und fragte sich wie
    zweifelnd: „Was it the first?“ Damit hatte er alles gesagt.

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    seine Sündhaftigkeit vorhielten und schuf aus seinem
    Schuldbewußtsein die überstrengen Vorschriften seiner
    Priesterreligion. Es ist merkwürdig, wie anders sich der
    Primitive benimmt! Wenn er Unglück gehabt hat, gibt
    er nicht sich die Schuld, sondern dem Fetisch, der offen-
    bar seine Schuldigkeit nicht getan hat, und verprügelt
    ihn, anstatt sich selbst zu bestrafen.

    Wir kennen also zwei Ursprünge des Schuldgefühls,
    den aus der Angst vor der Autorität und den späteren
    aus der Angst vor dem Über-Ich. Das erstere zwingt
    dazu, auf Triebbefriedigungen zu verzichten, das andere
    drängt, da man den Fortbestand der verbotenen
    Wünsche vor dem Über-Ich nicht verbergen kann, außer-
    dem zur Bestrafung. Wir haben auch gehört, wie man
    die Strenge des Über-Ichs, also die Gewissensforderung,
    verstehen kann. Sie setzt einfach die Strenge der äußeren
    Autorität, die von ihr abgelöst und teilweise ersetzt
    wird, fort. Wir sehen nun, in welcher Beziehung der
    Triebverzicht zum Schuldbewußtsein steht. Ursprünglich
    ist ja der Triebverzicht die Folge der Angst vor der
    äußeren Autorität; man verzichtet auf Befriedigungen,
    um deren Liebe nicht zu verlieren. Hat man diesen
    Verzicht geleistet, so ist man sozusagen mit ihr quitt,
    es sollte kein Schuldgefühl erübrigen. Anders ist es im
    Falle der Angst vor dem Über-Ich. Hier hilft der Trieb-
    verzicht nicht genug, denn der Wunsch bleibt bestehen
    und läßt sich vor dem Über-Ich nicht verheimlichen. Es

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    wird also trotz des erfolgten Verzichts ein Schuldgefühl
    zustande kommen und dies ist ein großer ökonomischer
    Nachteil der Über-Ich-Einsetzung, wie man sagen kann,
    der Gewissensbildung. Der Triebverzicht hat nun keine
    voll befreiende Wirkung mehr, die tugendhafte
    Enthaltung wird nicht mehr durch die Sicherung
    der Liebe gelohnt, für ein drohendes äußeres Unglück
    – Liebesverlust und Strafe von Seiten der äußeren
    Autorität – hat man ein andauerndes inneres Un-
    glück, die Spannung des Schuldbewußtseins, einge-
    tauscht.

    Diese Verhältnisse sind so verwickelt und zugleich
    so wichtig, daß ich sie trotz der Gefahren der Wieder-
    holung noch von anderer Seite angreifen möchte. Die
    zeitliche Reihenfolge wäre also die: zunächst Triebver-
    zicht infolge der Angst vor der Aggression der äußeren
    Autorität, – darauf läuft ja die Angst vor dem Liebes-
    verlust hinaus, die Liebe schützt vor dieser Aggression
    der Strafe, – dann Aufrichtung der inneren Autorität,
    Triebverzicht infolge der Angst vor ihr, Gewissens-
    angst. Im zweiten Falle Gleichwertung von böser Tat
    und böser Absicht, daher Schuldbewußtsein, Strafbe-
    dürfnis. Die Aggression des Gewissens konserviert die
    Aggression der Autorität. Soweit ist es wohl klar ge-
    worden, aber wo bleibt Raum für den das Gewissen
    verstärkenden Einfluß des Unglücks (des von außen
    auferlegten Verzichts), für die außerordentliche Strenge

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    des Gewissens bei den Besten und Fügsamsten? Wir
    haben beide Besonderheiten des Gewissens bereits er-
    klärt, aber wahrscheinlich den Eindruck übrigbehalten,
    daß diese Erklärungen nicht bis zum Grunde reichen,
    einen Rest unerklärt lassen. Und hier greift endlich
    eine Idee ein, die durchaus der Psychoanalyse eigen
    und dem gewöhnlichen Denken der Menschen fremd
    ist. Sie ist von solcher Art, daß sie uns verstehen läßt,
    wie uns der Gegenstand so verworren und undurch-
    sichtig erscheinen mußte. Sie sagt nämlich, anfangs ist
    zwar das Gewissen (richtiger: die Angst, die später
    Gewissen wird) Ursache des Triebverzichts, aber später
    kehrt sich das Verhältnis um. Jeder Triebverzicht wird
    nun eine dynamische Quelle des Gewissens, jeder neue
    Verzicht steigert dessen Strenge und Intoleranz, und
    wenn wir es nur mit der uns bekannten Entstehungs-
    geschichte des Gewissens besser in Einklang bringen
    könnten, wären wir versucht, uns zu dem paradoxen
    Satz zu bekennen: Das Gewissen ist die Folge des
    Triebverzichts; oder: Der (uns von außen auferlegte)
    Triebverzicht schafft das Gewissen, das dann weiteren
    Triebverzicht fordert.

    Eigentlich ist der Widerspruch dieses Satzes gegen
    die gegebene Genese des Gewissens nicht so groß,
    und wir sehen einen Weg, ihn weiter zu verringern.
    Greifen wir zum Zwecke einer leichteren Darstellung
    das Beispiel des Aggressionstriebes heraus und nehmen

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    wir an, es handle sich in diesen Verhältnissen immer
    um Aggressionsverzicht. Dies soll natürlich nur eine
    vorläufige Annahme sein. Die Wirkung des Triebver-
    zichts auf das Gewissen geht dann so vor sich, daß jedes
    Stück Aggression, dessen Befriedigung wir unterlassen,
    vom Über-Ich übernommen wird und dessen Aggression
    (gegen das Ich) steigert. Es stimmt dazu nicht recht, daß
    die ursprüngliche Aggression des Gewissens die fortge-
    setzte Strenge der äußeren Autorität ist, also mit Verzicht
    nichts zu tun hat. Diese Unstimmigkeit bringen wir
    aber zum Schwinden, wenn wir für diese erste Ag-
    gressionsausstattung des Über-Ichs eine andere Ab-
    leitung annehmen. Gegen die Autorität, welche das
    Kind an den ersten, aber auch bedeutsamsten Befriedi-
    gungen verhindert, muß sich bei diesem ein erheb-
    liches Maß von Aggressionsneigung entwickelt haben,
    gleichgiltig, welcher Art die geforderten Triebent-
    sagungen waren. Notgedrungen mußte das Kind auf
    die Befriedigung dieser rachsüchtigen Aggression ver-
    zichten. Es hilft sich aus dieser schwierigen ökonomi-
    schen Situation auf dem Wege bekannter Mechanismen,
    indem es diese unangreifbare Autorität durch Identi-
    fizierung in sich aufnimmt, die nun das Über-Ich wird
    und in den Besitz all der Aggression gerät, die man
    gern als Kind gegen sie ausgeübt hätte. Das Ich des
    Kindes muß sich mit der traurigen Rolle der so er-
    niedrigten Autorität – des Vaters – begnügen. Es

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    ist eine Umkehrung der Situation, wie so häufig.
    „Wenn ich der Vater wäre und du das Kind, ich
    würde dich schlecht behandeln.“ Die Beziehung zwi-
    schen Über-Ich und Ich ist die durch den Wunsch ent-
    stellte Wiederkehr realer Beziehungen zwischen dem
    noch ungeteilten Ich und einem äußeren Objekt. Auch
    das ist typisch. Der wesentliche Unterschied aber ist,
    daß die ursprüngliche Strenge des Über-Ichs nicht –
    oder nicht so sehr – die ist, die man von ihm er-
    fahren hat oder die man ihm zumutet, sondern die
    eigene Aggression gegen ihn vertritt. Wenn das zu-
    trifft, darf man wirklich behaupten, das Gewissen sei
    im Anfang entstanden durch die Unterdrückung einer
    Aggression und verstärke sich im weiteren Verlauf
    durch neue solche Unterdrückungen.

    Welche der beiden Auffassungen hat nun recht?
    Die frühere, die uns genetisch so unanfechtbar erschien,
    oder die neuere, welche die Theorie in so will-
    kommener Weise abrundet? Offenbar, auch nach dem
    Zeugnis der direkten Beobachtung, sind beide berech-
    tigt; sie widerstreiten einander nicht, treffen sogar an
    einer Stelle zusammen, denn die rachsüchtige Aggression
    des Kindes wird durch das Maß der strafenden
    Aggression, die es vom Vater erwartet, mitbestimmt
    werden. Die Erfahrung aber lehrt, daß die Strenge des
    Über-Ichs, das ein Kind entwickelt, keineswegs die Strenge
    der Behandlung, die es selbst erfahren hat, wieder-
     

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    gibt.1) Sie erscheint unabhängig von ihr, bei sehr milder
    Erziehung kann ein Kind ein sehr strenges Gewissen
    bekommen. Doch wäre es auch unrichtig, wollte man
    diese Unabhängigkeit übertreiben; es ist nicht schwer,
    sich zu überzeugen, daß die Strenge der Erziehung
    auch auf die Bildung des kindlichen Über-Ichs einen
    starken Einfluß übt. Es kommt darauf hinaus, daß bei
    der Bildung des Über-Ichs und Entstehung des Ge-
    wissens mitgebrachte konstitutionelle Faktoren und Ein-
    flüsse des Milieus der realen Umgebung zusammenwir-
    ken, und das ist keineswegs befremdend, sondern die all-
    gemeine ätiologische Bedingung all solcher Vorgänge.2)

    1) Wie von Melanie Klein und anderen englischen Autoren
    richtig hervorgehoben wurde.

    2) Fr. Alexander hat in der „Psychoanalyse der Gesamt-
    persönlichkeit“ (1927) die beiden Haupttypen der pathogenen Er-
    ziehungsmethoden, die Überstrenge und die Verwöhnung im An-
    schluß an Aichhorns Studie über die Verwahrlosung zutreffend
    gewürdigt. Der „übermäßig weiche und nachsichtige“ Vater
    wird beim Kinde Anlaß zur Bildung eines überstrengen Über-Ichs
    werden, weil diesem Kind unter dem Eindruck der Liebe, die es
    empfängt, kein anderer Ausweg für seine Aggression bleibt als die
    Wendung nach Innen. Beim Verwahrlosten, der ohne Liebe er-
    zogen wurde, entfällt die Spannung zwischen Ich und Über-Ich,
    seine ganze Aggression kann sich nach außen richten. Sieht man also
    von einem anzunehmenden konstitutionellen Faktor ab, so darf
    man sagen, das strenge Gewissen entstehe aus dem Zusammen-
    wirken zweier Lebenseinflüsse, der Triebversagung, welche die
    Aggression entfesselt, und der Liebeserfahrung, welche diese Ag-
    gression nach innen wendet und dem Über-Ich überträgt.

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    Man kann auch sagen, wenn das Kind auf die ersten
    großen Triebversagungen mit überstarker Aggression
    und entsprechender Strenge des Über-Ichs reagiert, folgt
    es dabei einem phylogenetischen Vorbild und setzt
    sich über die aktuell gerechtfertigte Entgegnung hin-
    aus, denn der Vater der Vorzeit war gewiß fürchter-
    lich und ihm durfte man das äußerste Maß von Ag-
    gression zumuten. Die Unterschiede der beiden Auf-
    fassungen von der Genese des Gewissens verringern
    sich also noch mehr, wenn man von der individuellen
    zur phylogenetischen Entwicklungsgeschichte übergeht.

    Dafür zeigt sich ein neuer bedeutsamer Unterschied in
    diesen beiden Vorgängen. Wir können nicht über die
    Annahme hinaus, daß das Schuldgefühl der Menschheit
    aus dem Ödipuskomplex stammt und bei der Tötung
    des Vaters durch die Brüdervereinigung erworben
    wurde. Damals wurde eine Aggression nicht unter-
    drückt, sondern ausgeführt, dieselbe Aggression, deren
    Unterdrückung beim Kinde die Quelle des Schuldge-
    fühls sein soll. Nun würde ich mich nicht verwundern,
    wenn ein Leser ärgerlich ausriefe: „Es ist also ganz
    gleichgiltig, ob man den Vater umbringt oder nicht,
    ein Schuldgefühl bekommt man auf alle Fälle! Da
    darf man sich einige Zweifel erlauben. Entweder ist
    es falsch, daß das Schuldgefühl von unterdrückten Ag-
    gressionen herrührt oder die ganze Geschichte von der
    Vatertötung ist ein Roman, und die Urmenschenkinder

  • S.

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    haben ihre Väter nicht häufiger umgebracht, als es die
    heutigen pflegen. Übrigens, wenn es kein Roman,
    sondern plausible Historie ist, so hätte man einen Fall,
    in dem das geschieht, was alle Welt erwartet, näm-
    lich daß man sich schuldig fühlt, weil man wirklich
    etwas, was nicht zu rechtfertigen ist, getan hat. Und
    für diesen Fall, der sich immerhin alle Tage ereignet,
    ist uns die Psychoanalyse die Erklärung schuldig ge-
    blieben.“

    Das ist wahr und soll nachgeholt werden. Es ist
    auch kein besonderes Geheimnis. Wenn man ein Schuld-
    gefühl hat, nachdem und weil man etwas verbrochen
    hat, so sollte man dies Gefühl eher Reue nennen.
    Es bezieht sich nur auf eine Tat, setzt natürlich vor-
    aus, daß ein Gewissen, die Bereitschaft sich schul-
    dig zu fühlen, bereits vor der Tat bestand. Eine solche
    Reue kann uns also nie dazu verhelfen, den Ursprung
    des Gewissens und des Schuldgefühls überhaupt zu
    finden. Der Hergang dieser alltäglichen Fälle ist ge-
    wöhnlich der, daß ein Triebbedürfnis die Stärke erworben
    hat, seine Befriedigung gegen das in seiner Stärke auch
    nur begrenzte Gewissen durchzusetzen, und daß mit
    der natürlichen Abschwächung des Bedürfnisses durch
    seine Befriedigung das frühere Kräfteverhältnis wieder-
    hergestellt wird. Die Psychoanalyse tut also recht
    daran, den Fall des Schuldgefühls aus Reue von
    diesen Erörterungen auszuschließen, so häufig er auch

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    vorkommt und so groß seine praktische Bedeutung
    auch ist.

    Aber wenn das menschliche Schuldgefühl auf die
    Tötung des Urvaters zurückgeht, das war doch ein
    Fall von „Reue“, und damals soll der Voraussetzung
    nach Gewissen und Schuldgefühl vor der Tat nicht
    bestanden haben? Woher kam in diesem Fall die
    Reue? Gewiß, dieser Fall muß uns das Geheimnis
    des Schuldgefühls aufklären, unseren Verlegenheiten
    ein Ende machen. Und ich meine, er leistet es auch.
    Diese Reue war das Ergebnis der uranfänglichen Ge-
    fühlsambivalenz gegen den Vater, die Söhne haßten
    ihn, aber sie liebten ihn auch; nachdem der Haß durch
    die Aggression befriedigt war, kam in der Reue über
    die Tat die Liebe zum Vorschein, richtete durch Iden-
    tifizierung mit dem Vater das Über-Ich auf, gab ihm
    die Macht des Vaters wie zur Bestrafung für die ge-
    gen ihn verübte Tat der Aggression, schuf die Ein-
    schränkungen, die eine Wiederholung der Tat ver-
    hüten sollten. Und da die Aggressionsneigung gegen
    den Vater sich in den folgenden Geschlechtern wieder-
    holte, blieb auch das Schuldgefühl bestehen und ver-
    stärkte sich von Neuem durch jede unterdrückte und
    dem Über-Ich übertragene Aggression. Nun, meine ich,
    erfassen wir endlich zweierlei in voller Klarheit, den
    Anteil der Liebe an der Entstehung des Gewissens
    und die verhängnisvolle Unvermeidlichkeit des Schuld-
    gefühls.

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    gefühls. Es ist wirklich nicht entscheidend, ob man
    den Vater getötet oder sich der Tat enthalten hat,
    man muß sich in beiden Fällen schuldig finden, denn
    das Schuldgefühl ist der Ausdruck des Ambivalenz-
    konflikts, des ewigen Kampfes zwischen dem Eros und
    dem Destruktions- oder Todestrieb. Dieser Konflikt
    wird angefacht, sobald den Menschen die Aufgabe des
    Zusammenlebens gestellt wird; solange diese Gemein-
    schaft nur die Form der Familie kennt, muß er sich
    im Ödipuskomplex äußern, das Gewissen einsetzen,
    das erste Schuldgefühl schaffen. Wenn eine Erweite-
    rung dieser Gemeinschaft versucht wird, wird derselbe
    Konflikt in Formen, die von der Vergangenheit abhän-
    gig sind, fortgesetzt, verstärkt und hat eine weitere Stei-
    gerung des Schuldgefühls zur Folge. Da die Kultur einem
    inneren erotischen Antrieb gehorcht, der sie die Menschen
    zu einer innig verbundenen Masse vereinigen heißt, kann
    sie dies Ziel nur auf dem Wege einer immer wach-
    senden Verstärkung des Schuldgefühls erreichen. Was
    am Vater begonnen wurde, vollendet sich an der
    Masse. Ist die Kultur der notwendige Entwicklungs-
    gang von der Familie zur Menschheit, so ist unablösbar
    mit ihr verbunden, als Folge des mitgeborenen Am-
    bivalenzkonflikts, als Folge des ewigen Haders zwi-
    schen Liebe und Todesstreben, die Steigerung des
    Schuldgefühls vielleicht bis zu Höhen, die der Einzelne
    schwer erträglich findet. Man gedenkt der ergreifenden

  • S.

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    Anklage des großen Dichters gegen die „himmlischen
    Mächte“:

    „Ihr führt in’s Leben uns hinein,
    Ihr laßt den Armen schuldig werden
    Dann überlaßt Ihr ihn der Pein,
    Denn jede Schuld rächt sich auf Erden.“1)

    Und man darf wohl aufseufzen bei der Erkenntnis,
    daß es einzelnen Menschen gegeben ist, aus dem Wir-
    bel der eigenen Gefühle die tiefsten Einsichten doch
    eigentlich mühelos heraufzuholen, zu denen wir ande-
    ren uns durch qualvolle Unsicherheit und rastloses
    Tasten den Weg zu bahnen haben.


    1) Goethe, Lieder des Harfners in „Wilhelm Meister“.