• S.

    IV

    DIE ZWEI VERSCHREIBUNGEN

    Ein merkwürdiges Detail in der Geschichte unseres Malers ist
    die Angabe, daß er dem Teufel zwei verschiedene Verschrei-
    bungen ausgestellt.

    Die erste, mit schwarzer Tinte geschriebene, hatte den Wortlaut:

    „Ich Chr. H. vndterschreibe mich diesen Herrn sein leibeigener
    Sohn auff 9 Jahr.“

    Die zweite, mit Blut geschrieben, lautet:

    „Ch. H. Ich verschreibe mich dißen Satan ich sein leibeigener
    Sohn zu sein vnd in 9. Jahr ihm mein Leib und Seel zuzuge-
    heren.“

    Beide sollen zur Zeit der Abfassung des Trophaeum im Archiv
    von Mariazell im Original vorhanden gewesen sein, beide tragen
    die nämliche Jahreszahl 1669.

    Ich habe die beiden Verschreibungen bereits mehrmals erwähnt
    und unternehme es jetzt, mich eingehender mit ihnen zu be-
    schäftigen, obwohl gerade hier die Gefahr, Kleinigkeiten zu über-
    schätzen, besonders drohend erscheint.

    Die Tatsache, daß sich einer dem Teufel zweimal verschreibt,
    so daß die erste Schrift durch die zweite ersetzt wird, ohne aber
    ihre eigene Gültigkeit zu verlieren, ist ungewöhnlich. Vielleicht
    befremdet sie andere weniger, die mit dem Teufelsstoff vertrauter

  • S.

    28 Sigm. Freud

    sind. Ich konnte nur eine besondere Eigentümlichkeit unseres
    Falles darin sehen und wurde mißtrauisch, als ich fand, daß die
    Berichte gerade in diesem Punkt nicht zusammenstimmen. Die
    Verfolgung dieser Widersprüche wird uns in unerwarteter Weise
    zu einem tieferen Verständnis der Krankengeschichte leiten.

    Das Geleitschreiben des Pfarrers von Pottenbrunn weist die
    einfachsten und klarsten Verhältnisse auf. In ihm ist nur von
    einer Verschreibung die Rede, die der Maler vor neun Jahren
    mit Blut gefertigt, und die nun in den nächsten Tagen, am
    24. September fällig wird, sie wäre also am 24. September 1668
    ausgestellt worden; leider ist diese Jahreszahl, die sich mit Sicher-
    heit ableiten läßt, nicht ausdrücklich genannt.

    Der Attest des Abtes Franciscus, wie wir wissen, wenige Tage
    später datiert (12. Sept. 1677), erwähnt bereits einen komplizier-
    teren Sachverhalt. Es liegt nahe anzunehmen, daß der Maler in-
    zwischen genauere Mitteilungen gemacht hatte. In diesem Attest
    wird erzählt, daß der Maler zwei Verschreibungen von sich ge-
    geben, die eine im Jahre 1668 (wie es auch nach dem Geleit-
    brief sein müßte) mit schwarzer Tinte geschrieben, die andere
    aber sequenti anno 1669 mit Blut geschrieben. Die Verschreibung,
    die er am Tage Mariä Geburt zurückbekam, war die mit Blut
    geschriebene, also die spätere, 1669 ausgestellte. Dies geht nicht
    aus dem Attest des Abtes hervor, denn dort heißt es im weiteren
    einfach: schedam redderet und schedam sibi porrigentem con-
    sich nur um ein einziges Schriftstück handeln
    könnte. Aber wohl folgt es aus dem weiteren Verlauf der Ge-
    schichte sowie aus dem farbigen Titelblatt des Trophaeum, wo
    auf dem Zettel, den der dämonische Drache hält, deutlich rote
    Schrift zu sehen ist. Der weitere Verlauf ist, wie bereits erwähnt,
    der, daß der Maler im Mai 1678 nach Mariazell wiederkehrt,
    nachdem er in Wien neuerliche Anfechtungen des Bösen erfahren,
    und das Ansuchen stellt, es möge ihm durch einen neuerlichen
    Gnadenakt der heiligen Mutter auch dies erste, mit Tinte ge-

  • S.

    29

    Eine Teufelsneurose im siebzehnten Jahrhundert

    schriebene Dokument wiedergegeben werden. Auf welche Weise
    dies geschieht, wird nicht mehr so ausführlich wie das erstemal
    beschrieben. Es heißt nur quâ iuxta votum reddita und an an-
    derer Stelle erzählt der Kompilator, daß gerade diese Verschrei-
    bung „zusammengeknäult und in vier Stücke zerrissen“ dem Maler
    am 9. Mai 1678 um die neunte Abendstunde vom Teufel zuge-
    worfen wurde.

    Die Verschreibungen tragen aber beide dasselbe Datum: Jahr
    1669.

    Dieser Widerspruch bedeutet entweder gar nichts oder er führt
    auf folgende Spur:

    Wenn wir von der Darstellung des Abtes als der ausführ-
    licheren ausgehen, ergeben sich mancherlei Schwierigkeiten.
    Als Chr. H. dem Pfarrer von Pottenbrunn bekannte, er sei in
    Teufelsnöten, der Termin laufe bald ab, kann er (im Jahre 1677)
    nur an die im Jahre 1668 ausgestellte Verschreibung gedacht
    haben, also an die erste, schwarze (die im Geleitbrief allerdings
    einzig genannt und als die blutige bezeichnet wird). Wenige
    Tage später, in Mariazell, bekümmert er sich aber nur darum,
    die spätere, blutige, zurückzubekommen, die noch gar nicht fällig
    ist (1669—1677), und läßt die erste überfällig werden. Diese
    wird erst 1678, also im zehnten Jahr zurückerbeten. Ferner,
    warum sind beide Verschreibungen aus dem gleichen Jahr 1669
    datiert, wenn die eine ausdrücklich „anno subsequenti“ zu-
    geteilt ist?

    Der Kompilator muß diese Schwierigkeiten verspürt haben,
    denn er macht einen Versuch, sie zu beheben. In seiner Einleitung
    schließt er sich der Darstellung des Abtes an, modifiziert sie aber
    in einem Punkte. Der Maler, sagt er, habe sich im Jahre 1669
    dem Teufel mit Tinte verschrieben, „deinde vero“, später aber
    mit Blut. Er setzt sich also über die ausdrückliche Angabe der
    beiden Berichte, daß eine Verschreibung ins Jahr 1668 fällt, hinweg
    und vernachlässigt die Bemerkung im Attest des Abtes, daß sich

  • S.

     

    30 Sigm. Freud

    zwischen beiden Verschreibungen die Jahreszahl geändert, um im
    Einklang mit der Datierung der beiden, vom Teufel zurückge-
    gebenen Schriftstücke zu bleiben.

    Im Attest des Abtes findet sich nach den Worten sequenti vero
    anno 1669 eine in Klammern eingeschlossene Stelle, welche lautet:
    sumitur hic alter annus pro nondum completo uti saepe in lo-
    quendo fieri solet, nam eundum annum indicant Syngraphae quarum
    atramento scripta ante praesentem attestationem nondum habita
    fuit. Diese Stelle ist ein unzweifelhaftes Einschiebsel des Kom-
    pilators, denn der Abt, der nur eine Verschreibung gesehen hat,
    kann doch nicht aussagen, daß beide dasselbe Datum tragen. Sie
    soll wohl auch durch die Klammern als ein dem Zeugnis fremder
    Zusatz kenntlich gemacht werden. Was sie enthält, ist ein anderer
    Versuch des Kompilators, die vorliegenden Widersprüche zu ver-
    söhnen. Er meint, es sei zwar richtig, daß die erste Verschreibung
    im Jahre 1668 gegeben worden ist, aber da das Jahr schon vor-
    gerückt war (September), habe der Maler sie um ein Jahr vor-
    datiert, so daß beide Verschreibungen die gleiche Jahreszahl zeigen
    konnten. Seine Berufung darauf, man mache es ja im mündlichen
    Verkehr oft ähnlich, verurteilt wohl diesen ganzen Erklärungs-
    versuch als eine „faule Ausrede“.

    Ich weiß nun nicht, ob meine Darstellung dem Leser irgend
    einen Eindruck gemacht und ob sie ihn in Stand gesetzt hat,
    sich für diese Winzigkeiten zu interessieren. Ich fand es unmöglich,
    den richtigen Sachverhalt in unzweifelhafter Weise festzustellen,
    bin aber beim Studium dieser verworrenen Angelegenheit auf eine
    Vermutung gekommen, die den Vorzug hat, den natürlichsten Her-
    gang einzusetzen, wenngleich die schriftlichen Zeugnisse sich auch
    ihr nicht völlig fügen.

    Ich meine, als der Maler zuerst nach Mariazell kam, sprach er
    nur von einer regelrecht mit Blut geschriebenen Verschreibung,
    die bald verfallen sollte, also im September 1668 gegeben war,
    ganz so wie es im Geleitbrief des Pfarrers mitgeteilt ist. In Mariazell

  • S.

    Eine Teufelsneurose im siebzehnten Jahrhundert                31

    präsentierte er auch diese blutige Verschreibung als diejenige, die
    ihm der Dämon unter dem Zwang der heiligen Mutter zurück-
    gegeben hatte. Wir wissen, was weiter geschah. Der Maler ver-
    ließ bald darauf den Gnadenort und ging nach Wien, wo er sich
    auch bis Mitte Oktober frei fühlte. Aber dann fingen Leiden und
    Erscheinungen, in denen er das Werk des bösen Geistes sah,
    wieder an. Er fühlte sich wieder erlösungsbedürftig, fand sich
    aber vor der Schwierigkeit, aufzuklären, warum ihm die Beschwö-
    rung in der heiligen Kapelle keine dauernde Erlösung gebracht
    hatte. Als ungeheilter Rückfälliger wäre er wohl in Mariazell
    nicht willkommen gewesen. In dieser Not erfand er eine frühere,
    erste Verschreibung, die aber mit Tinte geschrieben sein sollte,
    damit ihr Zurückstehen gegen eine spätere, blutige, plausibel
    erscheinen konnte. Nach Mariazell zurückgekommen, ließ er sich
    auch diese angeblich erste Verschreibung zurückgeben. Dann
    hatte er Ruhe vor dem Bösen, allerdings tat er gleichzeitig etwas
    anderes, was uns auf den Hintergrund dieser Neurose hinweisen
    wird.

    Die Zeichnungen fertigte er gewiß erst bei seinem zweiten
    Aufenthalt in Mariazell an; das einheitlich komponierte Titelblatt
    enthält die Darstellung beider Verschreibungsszenen. Bei dem
    Versuch, seine neueren Angaben mit seinen früheren in Einklang
    zu bringen, mag er wohl in Verlegenheiten geraten sein. Es war
    für ihn ungünstig, daß er nur eine frühere, nicht eine spätere
    Verschreibung hinzudichten konnte. So konnte er das ungeschickte
    Ergebnis nicht vermeiden, daß er die eine, die blutige Verschrei-
    bung zu früh (im achten Jahr), die andere, die schwarze, zu spät
    (im zehnten Jahr) eingelöst hatte. Als verräterische Anzeichen
    seiner zweifachen Redaktion ereignete es sich ihm, daß er sich
    in der Datierung der Verschreibungen irrte und auch die frühere
    in das Jahr 1669 setzte. Dieser Irrtum hat die Bedeutung einer
    ungewollten Aufrichtigkeit; er läßt uns erraten, daß die angeblich
    frühere Verschreibung zu einem späteren Termin hergestellt wurde.

  • S.

    32                                Sigm. Freud

    Der Kompilator, der den Stoff gewiß nicht früher als 1714, viel-
    leicht erst 1729 zur Bearbeitung übernahm, mußte sich bemühen,
    die nicht unwesentlichen Widersprüche, so gut er konnte, weg-
    zuschaffen. Da die beiden Verschreibungen, die ihm vorlagen, auf
    1669 lauteten, half er sich durch die Ausrede, die er in das
    Zeugnis des Abtes einschaltete.

    Man erkennt leicht, worin die Schwäche dieser sonst anspre-
    chenden Konstruktion gelegen ist. Die Angabe zweier Verschrei-
    bungen, einer schwarzen und einer blutigen, findet sich bereits
    im Zeugnis des Abtes Franciscus. Ich habe also die Wahl, ent-
    weder dem Kompilator unterzuschieben, daß er an diesem Zeugnis
    im engen Anschluß an seine Einschaltung auch etwas geändert
    hat, oder ich muß bekennen, daß ich die Verwirrung nicht zu
    lösen vermag.¹

    Die ganze Diskussion wird den Lesern längst überflüssig und
    die in ihr behandelten Details zu unwichtig erschienen sein. Aber
    die Sache gewinnt ein neues Interesse, wenn man sie nach einer
    bestimmten Richtung hin verfolgt.


    1)  Der Kompilator, meine ich, fand sich zwischen zwei fixen Punkten eingeengt.
    Einerseits fand er sowohl im Geleitbrief des Pfarrers wie im Attest des Abtes die
    Angabe, daß die Verschreibung (zumindest die erste) im Jahre 1668 ausgestellt
    worden sei, anderseits zeigten beide im Archiv aufbewahrten Verschreibungen die
    Jahreszahl 1669; da er zwei Verschreibungen vor sich liegen hatte, stand es für ihn
    fest, daß zwei Verschreibungen erfolgt waren. Wenn im Zeugnis des Abtes nur von
    einer die Rede war, wie ich glaube, so mußte er in dieses Zeugnis die Erwähnung
    der anderen einsetzen und dann den Widerspruch durch die Annahme einer Vor-
    datierung aufheben. Die Abänderung des Textes, die er vornahm, stößt an die Ein-
    schaltung, die nur von ihm herrühren kann, unmittelbar an. Er war gezwungen,
    Einschaltung und Abänderung durch die Worte sequenti vero anno 1669 zu verbinden,
    weil der Maler in der (sehr beschädigten) Legende zum Titelbilde ausdrücklich
    geschrieben hatte:

    Nach einem Jahr würdt Er
    . . . schrökhliche betrohungen in ab-
    . . . . . gestalt Nr. 2 bezwungen sich,
    . . . . . . . . n Bluut zu verschreiben.

    Das „Verschreiben“ des Malers, als er die Syngraphae anfertigte, durch das ich
    zu meinem Erklärungsversuch genötigt worden bin, erscheint mir nicht weniger
    interessant als seine Verschreibungen selbst.

  • S.

    Eine Teufelsneurose im siebzehnten Jahrhundert35

        Ich habe eben vom Maler ausgesagt, daß er, durch den Ver-
        lauf seiner Krankheit unliebsam überrascht, eine frühere Verschrei-
        bung (die mit Tinte) erfunden habe, um seine Position gegen
        die geistlichen Herren in Mariazell behaupten zu können. Nun
        schreibe ich für Leser, die zwar an die Psychoanalyse glauben,
        aber nicht an den Teufel, und diese könnten mir vorhalten, es
        sei unsinnig, dem armen Kerl von Maler — hunc miserum nennt
        ihn der Geleitbrief — einen solchen Vorwurf zu machen. Die
        blutige Verschreibung war ja genau so phantasiert wie die an-
        geblich frühere mit Tinte. In Wirklichkeit ist ihm ja überhaupt
        kein Teufel erschienen, der ganze Pakt mit dem Teufel existierte
        ja nur in seiner Phantasie. Ich sehe das ein; man kann dem
        Armen das Recht nicht bestreiten, seine ursprüngliche Phantasie
        durch eine neue zu ergänzen, wenn die geänderten Verhältnisse
        es zu erfordern schienen.

        Aber auch hier gibt es noch eine Fortsetzung. Die beiden Ver-
        schreibungen sind ja nicht Phantasien wie die Teufelsvisionen; sie
        waren Dokumente, nach der Versicherung des Abschreibers wie
        nach dem Zeugnis des späteren Abtes Kilian im Archiv von
        Mariazell für alle sichtbar und greifbar aufbewahrt. Also stehen
        wir hier vor einem Dilemma. Entweder haben wir anzunehmen,
        daß der Maler die beiden ihm angeblich durch göttliche Huld
        zurückgestellten Schedäe selbst zur Zeit verfertigt, da er sie brauchte,
        oder wir müssen den geistlichen Herren von Mariazell und Sankt
        Lambert trotz aller feierlichen Versicherungen, Bestätigungen durch
        Zeugen mit beigefügten Siegeln usw. die Glaubwürdigkeit ver-
        weigern. Ich gestehe, die Verdächtigung der geistlichen Herren
        fiele mir nicht leicht. Ich neige zwar zur Annahme, daß der
        Kompilator im Interesse der Konkordanz einiges am Zeugnis des
        ersten Abtes verfälscht hat, aber diese „sekundäre Bearbeitung“
        geht nicht weit über ähnliche Leistungen, auch moderner und
        weltlicher Geschichtsschreiber, hinaus und geschah jedenfalls im
        guten Glauben. Nach anderer Richtung haben sich die geistlichen

        Freud, Eine Teufelsneurose.5

  • S.

    34 Sigm. Freud

    Herren gegründeten Anspruch auf unser Vertrauen erworben. Ich
    sagte es schon, nichts hätte sie hindern können, die Berichte über
    die Unvollständigkeit der Heilung und die Fortdauer der Ver-
    suchungen zu unterdrücken, und auch die Schilderung der Be-
    schwörungsszene in der Kapelle, der man mit einigem Bangen
    entgegengesehen durfte, ist nüchtern und glaubwürdig geraten. Es
    bleibt also nichts übrig, als den Maler zu beschuldigen. Die rote
    Verschreibung hatte er wohl bei sich, als er sich zum Bußgebet
    in die Kapelle begab, und zog sie dann hervor, als er von seiner
    Begegnung mit dem Dämon zu den geistlichen Beiständen zurück-
    kehrte. Es muß auch gar nicht derselbe Zettel gewesen sein, der
    später im Archiv aufbewahrt wurde, sondern nach unserer Kon-
    struktion kann er die Jahreszahl 1668 (neun Jahre vor der Be-
    schwörung) getragen haben.

    —