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S.
Dr. Sigm. Freud
Docent für Nervenkrankheiten
a. d. Universität
IX., Berggasse 19Wien 7.Jan 98
Verehrter Herr
Gestatten Sie, dass an Stelle meiner
Frau, die ja den beiden Gegen-
ständen Ihres Schreibens vollkom̄en
fremd ist, ich selbst antworte und
die Rücksendung der Fl 350 (mittelst
Postsparkasse) rechtfertige.Was meine Schuld anbelangt, so kann
über deren Bestehen kein Zweifel
sein. Ich habe sie nicht vergessen u
im̄er vorgehabt, sie abzutragen, auch
angenom̄en, daß Sie es nicht anders
erwarten. Sie gaben mir einmal die
Auskunft, dass Sie deren Höhe nicht
ken̄en; nach meinen eigenen Erin̄ergn,
die freilich nicht sehr verläßlich sind,
habe ich sie auf Fl 2300 geschätzt. Schon
seit mehreren Jahren war ich in
meiner Wirtschaftsrechnung aktiv
aber der Überschuß bestand stets
in Ausständen, wie sie unsere Profession -
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sich gefallen lassen muß, und die wieder-
holt erprobte Schwierigkeit, baares
Geld, das man zur Lebensführg braucht,
auch wenn es gedeckt ist, sich leihweise
zu verschaffen, machte mir die Aufnahme
der Rückzahlungen unmöglich. Erst im
letzten Jahr, welches das beste meiner
Praxis war, hat sich ein solcher Überschuß
in Baarem hergestellt, daß ich mich
dessen Verminderung um eine
gewiße Sum̄e getrauen konnte.Diese Sum̄e war ursprünglich viel
größer als der von Ihnen bestätigte
Betrag, wanderte aber zum Theil nach
England, um eine in der Familie
nothwendig gewordene Hilfeleistung
zu ermöglichen. Verhältnisse dieser
Art beschuldigte ich in den die Sendung
begleitenden Zeilen als die Hinder-
niße gegen meine Erhebung zum
„Wohlstand“. Sie dürfen es mir
glauben, daß es mit keiner
anderen, underdeß eingetretenen, -
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das fehlende Faksimile ist noch zu ergänzen werde. CD]Veränderung zusammenhängt, wenn ich gerade heuer u nicht schon vorher meine Schuld an Sie zu begleichen begonnen habe. In dem einen Punkt wenigstens [gestrichen: nehmen] bekennen wir uns zu derselben Ansicht, dass uns Beiden Geldbeziehungen nicht die wichtigsten im Leben und nicht incommensurabel mit anderen zu sein scheinen. Dass ich von dieser Lehre aktiv und [geistige ??] Zeugenschaft ablegen musste, als Nehmer und als Geber, während Sie sich auf den aktiven Beweis beschränken durften, das pflegten Sie selbst nur als Sache des Glückes, nicht des Verdienstes, darzustellen.
Die andere Angelegenheit, die der Behandlg des Frl [Wort blotted], hat mit dieser nicht das Minde[ste] zu thun. Wenn Sie je vorher die Empfindung gehabt hätten, dass Sie für diese Verrichtung mein Schul[diger] sind, so hätten Sie wahrscheinlich
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S.
nicht gewartet, bis ich Ihnen Geld schicke,
um mit einem Theil davon Ihre
Schuld zu begleichen. Auch die Un-
richtigkeit Ihrer Angaben über meine
„Forderung“ an […] beweist, daß
Sie nur die zweite Angelegenheit in die
erste vermengen wollen, um mir
aus Motiven, deren Deutung mir
ferne liegt, Ausgaben zu ersparen.
Ich will Ihnen den Sachverhalt auf-
klären. […] stellte in ihrer Über-
schwänglichkeit die Forderung, behandelt
zu werden wie jede andere Patientin.
Mir lag selbst daran, kein Übermaß
an Dankbarkeit aufkom̄en zu lassen,
andererseits lag es mir ferne, das
arme Mädchen ihrer kleinen Habe
zu berauben. So kam es zu einem
Vertrag zwischen uns, daß ich ihr
die Sitzung zu 5 Fl berechne „wie
jeder anderen“, daß aber von dem
so zu Stande kom̄enden Honorar
von Fl 750 (150 Sitzungen) nur 150 -
S.
sogleich zu bezahlen sind,
der Rest von 600 Fl erst,
nachdem sie die ihr zukom-
mende Erbschaft von ihrer
jetzt noch lebenden
Mutter gemacht haben
wird. Wie Sie sehen, kann
ich nicht genöthigt werden,
für die Behandlg der
[…] etwas anzu-
nehmen, ehe sie geerbt
hat, und, wen̄ dieser Fall
eintritt wird sie ihre,
so sehr ernst genom̄ene,
Schuld wahrscheinlich selbst
bezahlen. Ich glaube
also nicht, daß in der #
Rücksendg der Fl 350. -
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S.
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Wien 1090
Österreich
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