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    DIE FRAGE DER
    LAIENANALYSE

    EINLEITUNG

    Der Titel dieser kleinen Schrift ist nicht ohne weiteres ver-
    ständlich. Ich werde ihn also erläutern: Laien = Nichtärzte und
    die Frage ist, ob es auch Nichtärzten erlaubt sein soll, die Analyse
    auszuüben. Diese Frage hat ihre zeitliche wie ihre örtliche Be-
    dingtheit. Zeitlich insofern, als sich bisher niemand darum ge-
    kümmert hat, wer die Psychoanalyse ausübt. Ja, man hat sich
    viel zu wenig darum gekümmert, man war nur einig in dem
    Wunsch, daß niemand sie üben sollte, mit verschiedenen Be-
    gründungen, denen die gleiche Abneigung zugrunde lag. Die For-
    derung, daß nur Ärzte analysieren sollen, entspricht also einer
    neuen und anscheinend freundlicheren Einstellung zur Analyse –
    d. h. wenn sie dem Verdacht entgehen kann, doch nur ein etwas
    modifizierter Abkömmling der früheren Einstellung zu sein. Es wird
    zugegeben, daß eine analytische Behandlung unter Umständen vor-
    zunehmen ist, aber wenn, dann sollen nur Ärzte sie vornehmen
    dürfen. Das Warum dieser Einschränkung wird dann zu unter-
    suchen sein.

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    Örtlich bedingt ist diese Frage, weil sie nicht für alle Länder
    mit gleicher Tragweite in Betracht kommt. In Deutschland und
    Amerika bedeutet sie eine akademische Diskussion, denn in diesen
    Ländern kann sich jeder Kranke behandeln lassen, wie und von
    wem er will, kann jeder, der will, als „Kurpfuscher“ beliebige
    Kranke behandeln, wenn er nur die Verantwortlichkeit für sein
    Tun übernimmt. Das Gesetz mengt sich nicht früher ein, als bis
    man es zur Sühne einer Schädigung des Kranken angerufen hat.
    In Österreich aber, in dem und für das ich schreibe, ist das Gesetz
    präventiv, es verbietet dem Nichtarzt, Behandlungen an Kranken
    zu unternehmen, ohne deren Ausgang abzuwarten.1) Hier hat
    also die Frage, ob Laien = Nichtärzte Kranke mit Psychoanalyse
    behandeln dürfen, einen praktischen Sinn. Sie scheint aber auch,
    sobald sie aufgeworfen wird, durch den Wortlaut des Gesetzes ent-
    schieden zu sein. Nervöse sind Kranke, Laien sind Nichtärzte, die
    Psychoanalyse ist ein Verfahren zur Heilung oder Besserung der
    nervösen Leiden, alle solche Behandlungen sind den Ärzten vor-
    behalten; folglich ist es nicht gestattet, daß Laien die Analyse an
    Nervösen üben, und strafbar, wenn es doch geschieht. Bei so ein-
    facher Sachlage wagt man es kaum, sich mit der Frage der Laien-
    analyse zu beschäftigen. Indes liegen einige Komplikationen vor,
    um die sich das Gesetz nicht kümmert, die aber darum doch Be-
    rücksichtigung verlangen. Es wird sich vielleicht ergeben, daß die
    Kranken in diesem Falle nicht sind wie andere Kranke, die Laien
    nicht eigentlich Laien und die Ärzte nicht gerade das, was man
    von Ärzten erwarten darf und worauf sie ihre Ansprüche gründen
    dürfen. Läßt sich das erweisen, so wird es eine berechtigte For-
    derung, das Gesetz nicht ohne Modifikation auf den vorliegenden
    Fall anzuwenden.


    1)Das Gleiche in Frankreich.