• S.

    99

    VII

    Warum zeigen unsere Verwandten, die Tiere, keinen solchen
    Kulturkampf? Oh, wir wissen es nicht. Sehr wahrscheinlich haben
    einige unter ihnen, die Bienen, Ameisen, Termiten durch Jahr-
    hunderttausende gerungen, bis sie jene staatlichen Institutionen,
    jene Verteilung der Funktionen, jene Einschränkung der Individuen
    gefunden haben, die wir heute bei ihnen bewundern. Kennzeichnend
    für unseren gegenwärtigen Zustand ist es, daß unsere Empfindungen
    uns sagen, in keinem dieser Tierstaaten und in keiner der dort
    dem Einzelwesen zugeteilten Rollen würden wir uns glücklich
    schätzen. Bei anderen Tierarten mag es zum zeitweiligen Ausgleich
    zwischen den Einflüssen der Umwelt und den in ihnen sich be-
    kämpfenden Trieben, somit zu einem Stillstand der Entwicklung
    gekommen sein. Beim Urmenschen mag ein neuer Vorstoß der
    Libido ein neuerliches Sträuben des Destruktionstriebes angefacht
    haben. Es ist da sehr viel zu fragen, worauf es noch keine Ant-
    wort gibt.

    Eine andere Frage liegt uns näher. Welcher Mittel bedient sich
    die Kultur, um die ihr entgegenstehende Aggression zu hemmen,
    unschädlich zu machen, vielleicht auszuschalten? Einige solcher Me-
    thoden haben wir bereits kennen gelernt, die anscheinend wichtigste
    aber noch nicht. Wir können sie an der Entwicklungsgeschichte
    des Einzelnen studieren. Was geht mit ihm vor, um seine Aggressions-
    lust unschädlich zu machen? Etwas sehr Merkwürdiges, das wir
    nicht erraten hätten und das doch so nahe liegt. Die Aggression
    wird introjiziert, verinnerlicht, eigentlich aber dorthin zurückge-
    schickt, woher sie gekommen ist, also gegen das eigene Ich ge-
    wendet. Dort wird sie von einem Anteil des Ichs übernommen,
    das sich als Über-Ich dem übrigen entgegengestellt, und nun als
    „Gewissen“ gegen das Ich dieselbe strenge Aggressionsbereitschaft
    ausübt, die das Ich gerne an anderen, fremden Individuen befriedigt

  • S.

    91

    hätte. Die Spannung zwischen dem gestrengen Über-
    ihm unterworfenen Ich heißen wir Schuld-
    sich als Strafbedürfnis. Die Kultur bewältigt also die gefährliche
    Aggressionslust des Individuums, indem sie es schwächt, entwaffnet
    und durch eine Instanz in seinem Inneren, wie durch eine Be-
    satzung in der eroberten Stadt, überwachen läßt.

    Über die Entstehung des Schuldgefühls denkt der Analytiker
    anders als sonst die Psychologen; auch ihm wird es nicht leicht,
    darüber Rechenschaft zu geben. Zunächst, wenn man fragt, wie
    kommt einer zu einem Schuldgefühl, erhält man eine Antwort,
    der man nicht widersprechen kann: man fühlt sich schuldig (Fromme
    sagen: sündig), wenn man etwas getan hat, was man als „böse“
    erkennt. Dann merkt man, wie wenig diese Antwort gibt. Viel-
    leicht nach einigem Schwanken wird man hinzusetzen, auch wer
    dies Böse nicht getan hat, sondern bloß die Absicht, es zu tun,
    bei sich erkennt, kann sich für schuldig halten, und dann wird
    man die Frage aufwerfen, warum hier die Absicht der Ausführung
    gleichgeachtet wird. Beide Fälle setzen aber voraus, daß man das
    Böse bereits als verwerflich, als von der Ausführung auszuschließen
    erkannt hat. Wie kommt man zu dieser Entscheidung? Ein ur-
    sprüngliches, sozusagen natürliches Unterscheidungsvermögen für
    Gut und Böse darf man ablehnen. Das Böse ist oft gar nicht das
    dem Ich Schädliche oder Gefährliche, im Gegenteil auch etwas,
    was ihm erwünscht ist, ihm Vergnügen bereitet. Darin zeigt sich
    also fremder Einfluß; dieser bestimmt, was Gut und Böse heißen
    soll. Da eigene Empfindung den Menschen nicht auf denselben
    Weg geführt hätte, muß er ein Motiv haben, sich diesem fremden
    Einfluß zu unterwerfen. Es ist in seiner Hilflosigkeit und Ab-
    hängigkeit von anderen leicht zu entdecken, kann am besten als
    Angst vor dem Liebesverlust bezeichnet werden. Verliert er die
    Liebe des anderen, von dem er abhängig ist, so büßt er auch den
    Schutz vor mancherlei Gefahren ein, setzt sich vor allem der Gefahr
    aus, daß dieser Übermächtige ihm in der Form der Bestrafung

  • S.

    92

    seine Überlegenheit erweist. Das Böse ist also anfänglich dasjenige,
    wofür man mit Liebesverlust bedroht wird; aus Angst vor diesem
    Verlust muß man es vermeiden. Darum macht es auch wenig aus,
    ob man das Böse bereits getan hat, oder es erst tun will; in beiden
    Fällen tritt die Gefahr erst ein, wenn die Autorität es entdeckt,
    und diese würde sich in beiden Fällen ähnlich benehmen.

    Man heißt diesen Zustand „schlechtes Gewissen“, aber eigent-
    lich verdient er diesen Namen nicht, denn auf dieser Stufe ist
    das Schuldbewußtsein offenbar nur Angst vor dem Liebesverlust,
    „soziale“ Angst. Beim kleinen Kind kann es niemals etwas anderes
    sein, aber auch bei vielen Erwachsenen ändert sich nicht mehr
    daran, als daß an Stelle des Vaters oder beider Eltern die größere
    menschliche Gemeinschaft tritt. Darum gestatten sie sich regel-
    mäßig, das Böse, das ihnen Annehmlichkeiten verspricht, auszu-
    führen, wenn sie nur sicher sind, daß die Autorität nichts davon
    erfährt oder ihnen nichts anhaben kann, und ihre Angst gilt allein
    der Entdeckung.1) Mit diesem Zustand hat die Gesellschaft unserer
    Tage im allgemeinen zu rechnen.

    Eine große Änderung tritt erst ein, wenn die Autorität durch
    die Aufrichtung eines Über-Ichs verinnerlicht wird. Damit werden
    die Gewissensphänomene auf eine neue Stufe gehoben, im Grunde
    sollte man erst jetzt von Gewissen und Schuldgefühl sprechen.2)
    Jetzt entfällt auch die Angst vor dem Entdecktwerden und vollends
    der Unterschied zwischen Böses tun und Böses wollen, denn vor
    dem Über-Ich kann sich nichts verbergen, auch Gedanken nicht.
    Der reale Ernst der Situation ist allerdings vergangen, denn die
    neue Autorität, das Über-Ich, hat unseres Glaubens kein Motiv,
    das Ich, mit dem es innig zusammengehört, zu mißhandeln. Aber

    1)Man denke an Rousseaus berühmten Mandarin!

    2)Daß in dieser übersichtlichen Darstellung scharf getrennt wird, was sich in
    Wirklichkeit in fließenden Übergängen vollzieht, daß es sich nicht um die Existenz
    eines Über-Ichs allein, sondern um dessen relative Stärke und Einflußsphäre handelt,
    wird jeder Einsichtige verstehen und in Rechnung bringen. Alles Bisherige über
    Gewissen und Schuld ist ja allgemein bekannt und nahezu unbestritten.

  • S.

    93

    der Einfluß der Genese, der das Vergangene und Überwundene
    weiterleben läßt, äußert sich darin, daß es im Grunde so bleibt,
    wie es zu Anfang war. Das Über-Ich peinigt das sündige Ich mit
    den nämlichen Angstempfindungen und lauert auf Gelegenheiten,
    es von der Außenwelt bestrafen zu lassen.

    Auf dieser zweiten Entwicklungsstufe zeigt das Gewissen eine
    Eigentümlichkeit, die der ersten fremd war und die nicht mehr
    leicht zu erklären ist. Es benimmt sich nämlich um so strenger
    und mißtrauischer, je tugendhafter der Mensch ist, so daß am Ende
    gerade, die es in der Heiligkeit am weitesten gebracht, sich der
    ärgsten Sündhaftigkeit beschuldigen. Die Tugend büßt dabei ein
    Stück des ihr zugesagten Lohnes ein, das gefügige und enthaltsame
    Ich genießt nicht das Vertrauen seines Mentors, bemüht sich, wie
    es scheint, vergeblich, es zu erwerben. Nun wird man bereit sein
    einzuwenden: das seien künstlich zurechtgemachte Schwierigkeiten.
    Das strengere und wachsamere Gewissen sei eben der ihn kenn-
    zeichnende Zug des sittlichen Menschen, und wenn die Heiligen
    sich für Sünder ausgeben, so täten sie es nicht mit Unrecht unter
    Berufung auf die Versuchungen zur Triebbefriedigung, denen sie
    in besonders hohem Maße ausgesetzt sind, da Versuchungen be-
    kanntlich durch beständige Versagung nur wachsen, während sie
    bei gelegentlicher Befriedigung wenigstens zeitweilig nachlassen.
    Eine andere Tatsache des an Problemen so reichen Gebiets der
    Ethik ist die, daß Mißgeschick, also äußere Versagung die Macht
    des Gewissens im Über-Ich so sehr fördert. Solange es dem
    Menschen gut geht, ist auch sein Gewissen milde und läßt dem
    Ich allerlei angehen; wenn ihn ein Unglück getroffen hat, hält
    er Einkehr in sich, erkennt seine Sündhaftigkeit, steigert seine
    Gewissensansprüche, legt sich Enthaltungen auf und bestraft sich
    durch Bußen.1) Ganze Völker haben sich ebenso benommen und

    1)Diese Förderung der Moral durch Mißgeschick behandelt Mark Twain in einer
    köstlichen kleinen Geschichte: The first melon I ever stole. Diese erste Melone ist zu
    fällig unreif. Ich hörte Mark Twain diese kleine Geschichte selbst vortragen. Nach-

  • S.

    94

    benehmen sich noch immer so. Aber dies erklärt sich bequem
    aus der ursprünglichen infantilen Stufe des Gewissens, die also
    nach der Introjektion ins Über-Ich nicht verlassen wird, sondern
    neben und hinter ihr fortbesteht. Das Schicksal wird als Ersatz
    der Elterninstanz angesehen; wenn man Unglück hat, bedeutet es,
    daß man von dieser höchsten Macht nicht mehr geliebt wird, und
    von diesem Liebesverlust bedroht, beugt man sich von neuem vor
    der Elternvertretung im Über-Ich, die man im Glück vernach-
    lässigen wollte. Dies wird besonders deutlich, wenn man in streng
    religiösem Sinne im Schicksal nur den Ausdruck des göttlichen
    Willens erkennt. Das Volk Israel hatte sich für Gottes bevorzugtes
    Kind gehalten, und als der große Vater Unglück nach Unglück
    über dies sein Volk hereinbrechen ließ, wurde es nicht etwa irre
    an dieser Beziehung oder zweifelte an Gottes Macht und Gerechtig-
    keit, sondern erzeugte die Propheten, die ihm seine Sündhaftigkeit
    vorhielten, und schuf aus seinem Schuldbewußtsein die überstrengen
    Vorschriften seiner Priesterreligion. Es ist merkwürdig, wie anders
    sich der Primitive benimmt! Wenn er Unglück gehabt hat, gibt
    er nicht sich die Schuld, sondern dem Fetisch, der offenbar seine
    Schuldigkeit nicht getan hat, und verprügelt ihn, anstatt sich selbst
    zu bestrafen.

    Wir kennen also zwei Ursprünge des Schuldgefühls, den aus
    der Angst vor der Autorität und den späteren aus der Angst vor
    dem Über-Ich. Das erstere zwingt dazu, auf Triebbefriedigungen zu
    verzichten, das andere drängt, da man den Fortbestand der ver-
    botenen Wünsche vor dem Über-Ich nicht verbergen kann, außer-
    dem zur Bestrafung. Wir haben auch gehört, wie man die Strenge
    des Über-Ichs, also die Gewissensforderung, verstehen kann. Sie
    setzt einfach die Strenge der äußeren Autorität, die von ihr ab-
    gelöst und teilweise ersetzt wird, fort. Wir sehen nun, in welcher

    dem er ihren Titel ausgesprochen hatte, hielt er inne und fragte sich wie zweifelnd:
    „Was it the first?“ Damit hatte er alles gesagt. Die erste war also nicht die einzige
    geblieben.

  • S.

    95

    Beziehung der Triebverzicht zum Schuldbewußtsein steht. Ursprüng-
    lich ist ja der Triebverzicht die Folge der Angst vor der äußeren
    Autorität; man verzichtet auf Befriedigungen, um deren Liebe nicht
    zu verlieren. Hat man diesen Verzicht geleistet, so ist man sozu-
    sagen mit ihr quitt, es sollte kein Schuldgefühl erübrigen. Anders
    ist es im Falle der Angst vor dem Über-Ich. Hier hilft der Trieb-
    verzicht nicht genug, denn der Wunsch bleibt bestehen und läßt
    sich vor dem Über-Ich nicht verheimlichen. Es wird also trotz des
    erfolgten Verzichts ein Schuldgefühl zustande kommen und dies
    ist ein großer ökonomischer Nachteil der Über-Ich-Einsetzung, wie
    man sagen kann, der Gewissensbildung. Der Triebverzicht hat nun
    keine voll befreiende Wirkung mehr, die tugendhafte Enthaltung
    wird nicht mehr durch die Sicherung der Liebe gelohnt, für ein
    drohendes äußeres Unglück – Liebesverlust und Strafe von Seiten
    der äußeren Autorität – hat man ein andauerndes inneres Un-
    glück, die Spannung des Schuldbewußtseins, eingetauscht.
    Diese Verhältnisse sind so verwickelt und zugleich so wichtig,
    daß ich sie trotz der Gefahren der Wiederholung noch von anderer
    Seite angreifen möchte. Die zeitliche Reihenfolge wäre also die:
    zunächst Triebverzicht infolge der Angst vor der Aggression der
    äußeren Autorität, – darauf läuft ja die Angst vor dem Liebes-
    verlust hinaus, die Liebe schützt vor dieser Aggression der Strafe, –
    dann Aufrichtung der inneren Autorität, Triebverzicht infolge der
    Angst vor ihr, Gewissensangst. Im zweiten Falle Gleichwertung
    von böser Tat und böser Absicht, daher Schuldbewußtsein, Straf-
    bedürfnis. Die Aggression des Gewissens konserviert die Aggression
    der Autorität. Soweit ist es wohl klar geworden, aber wo bleibt
    Raum für den das Gewissen verstärkenden Einfluß des Unglücks
    (des von außen auferlegten Verzichts), für die außerordentliche
    Strenge des Gewissens bei den Besten und Fügsamsten? Wir haben
    beide Besonderheiten des Gewissens bereits erklärt, aber wahrschein-
    lich den Eindruck übrig behalten, daß diese Erklärungen nicht bis
    zum Grunde reichen, einen Rest unerklärt lassen. Und hier greift

  • S.

    96

    endlich eine Idee ein, die durchaus der Psychoanalyse eigen und
    dem gewöhnlichen Denken der Menschen fremd ist. Sie ist von
    solcher Art, daß sie uns verstehen läßt, wie uns der Gegenstand
    so verworren und undurchsichtig erscheinen mußte. Sie sagt näm-
    lich, anfangs ist zwar das Gewissen (richtiger: die Angst, die später
    Gewissen wird) Ursache des Triebverzichts, aber später kehrt sich
    das Verhältnis um. Jeder Triebverzicht wird nun eine dynamische
    Quelle des Gewissens, jeder neue Verzicht steigert dessen Strenge
    und Intoleranz, und wenn wir es nur mit der uns bekannten Ent-
    stehungsgeschichte des Gewissens besser in Einklang bringen könnten,
    wären wir versucht, uns zu dem paradoxen Satz zu bekennen: Das
    Gewissen ist die Folge des Triebverzichts; oder: Der (uns von außen
    auferlegte) Triebverzicht schafft das Gewissen, das dann weiteren
    Triebverzicht fordert.

    Eigentlich ist der Widerspruch dieses Satzes gegen die gegebene
    Genese des Gewissens nicht so groß und wir sehen einen Weg,
    ihn weiter zu verringern. Greifen wir zum Zwecke einer leichteren
    Darstellung das Beispiel des Aggressionstriebes heraus und nehmen
    wir an, es handle sich in diesen Verhältnissen immer um Aggressions-
    verzicht. Dies soll natürlich nur eine vorläufige Annahme sein. Die
    Wirkung des Triebverzichts auf das Gewissen geht dann so vor
    sich, daß jedes Stück Aggression, dessen Befriedigung wir unter-
    lassen, vom Über-Ich übernommen wird und dessen Aggression
    (gegen das Ich) steigert. Es stimmt dazu nicht recht, daß die ur-
    sprüngliche Aggression des Gewissens die fortgesetzte Strenge der
    äußeren Autorität ist, also mit Verzicht nichts zu tun hat. Diese
    Unstimmigkeit bringen wir aber zum Schwinden, wenn wir für
    diese erste Aggressionsausstattung des Über-Ichs eine andere Ab-
    leitung annehmen. Gegen die Autorität, welche das Kind an den
    ersten, aber auch bedeutsamsten Befriedigungen verhindert, muß
    sich bei diesem ein erhebliches Maß von Aggressionsneigung ent-
    wickelt haben, gleichgültig welcher Art die geforderten Triebent-
    sagungen waren. Notgedrungen mußte das Kind auf die Befriedi-

  • S.

    97

    gung dieser rachsüchtigen Aggression verzichten. Es hilft sich aus
    dieser schwierigen ökonomischen Situation auf dem Wege bekannter
    Mechanismen, indem es diese unangreifbare Autorität durch Identi-
    fizierung in sich aufnimmt, die nun das Über-Ich wird und in
    den Besitz all der Aggression gerät, die man gern als Kind gegen
    sie ausgeübt hätte. Das Ich des Kindes muß sich mit der traurigen
    Rolle der so erniedrigten Autorität – des Vaters – begnügen.
    Es ist eine Umkehrung der Situation, wie so häufig. „Wenn ich
    der Vater wäre und du das Kind, ich würde dich schlecht be-
    handeln.“ Die Beziehung zwischen Über-Ich und Ich ist die durch
    den Wunsch entstellte Wiederkehr realer Beziehungen zwischen dem
    noch ungeteilten Ich und einem äußeren Objekt. Auch das ist
    typisch. Der wesentliche Unterschied aber ist, daß die ursprüng-
    liche Strenge des Über-Ichs nicht – oder nicht so sehr – die
    ist, die man von ihm erfahren hat oder die man ihm zumutet,
    sondern die eigene Aggression gegen ihn vertritt. Wenn das zu-
    trifft, darf man wirklich behaupten, das Gewissen sei im Anfang
    entstanden durch die Unterdrückung einer Aggression und verstärke
    sich im weiteren Verlauf durch neue solche Unterdrückungen.
    Welche der beiden Auffassungen hat nun recht? Die frühere,
    die uns genetisch so unanfechtbar erschien, oder die neuere,
    welche die Theorie in so willkommener Weise abrundet? Offen-
    bar, auch nach dem Zeugnis der direkten Beobachtung, sind beide
    berechtigt; sie widerstreiten einander nicht, treffen sogar an einer
    Stelle zusammen, denn die rachsüchtige Aggression des Kindes
    wird durch das Maß der strafenden Aggression, die es vom Vater
    erwartet, mitbestimmt werden. Die Erfahrung aber lehrt, daß die
    Strenge des Über-Ichs, das ein Kind entwickelt, keineswegs die
    Strenge der Behandlung, die es selbst erfahren hat, wiedergibt.1) Sie
    erscheint unabhängig von ihr, bei sehr milder Erziehung kann ein
    Kind ein sehr strenges Gewissen bekommen. Doch wäre es auch

    1)Wie von Melanie Klein und anderen, englischen Autoren richtig hervor-
    gehoben wurde.

    Freud XII.

  • S.

    98

    unrichtig, wollte man diese Unabhängigkeit übertreiben; es ist nicht
    schwer, sich zu überzeugen, daß die Strenge der Erziehung auch
    auf die Bildung des kindlichen Über-Ichs einen starken Einfluß
    übt. Es kommt darauf hinaus, daß bei der Bildung des Über-Ichs
    und Entstehung des Gewissens mitgebrachte konstitutionelle Faktoren
    und Einflüsse des Milieus der realen Umgebung zusammenwirken,
    und das ist keineswegs befremdend, sondern die allgemeine ätiologi-
    sche Bedingung all solcher Vorgänge.1)

    Man kann auch sagen, wenn das Kind auf die ersten großen
    Triebversagungen mit überstarker Aggression und entsprechender
    Strenge des Über-Ichs reagiert, folgt es dabei einem phylogeneti-
    schen Vorbild und setzt sich über die aktuell gerechtfertigte Re-
    aktion hinaus, denn der Vater der Vorzeit war gewiß fürchterlich
    und ihm durfte man das äußerste Maß von Aggression zumuten.
    Die Unterschiede der beiden Auffassungen von der Genese des
    Gewissens verringern sich also noch mehr, wenn man von der
    individuellen zur phylogenetischen Entwicklungsgeschichte über-
    geht. Dafür zeigt sich ein neuer bedeutsamer Unterschied in diesen
    beiden Vorgängen. Wir können nicht über die Annahme hinaus,
    daß das Schuldgefühl der Menschheit aus dem Ödipuskomplex
    stammt und bei der Tötung des Vaters durch die Brüdervereinigung
    erworben wurde. Damals wurde eine Aggression nicht unterdrückt,
    sondern ausgeführt, dieselbe Aggression, deren Unterdrückung beim

    1)Fr. Alexander hat in der „Psychoanalyse der Gesamtpersönlichkeit“ (1927)
    die beiden Haupttypen der pathogenen Erziehungsmethoden, die Überstrenge und die
    Verwöhnung, im Anschluß an Aichhorns Studie über die Verwahrlosung zutreffend
    gewürdigt. Der „übermäßig weiche und nachsichtige“ Vater wird beim Kinde Anlaß
    zur Bildung eines überstrengen Über-Ichs werden, weil diesem Kind unter dem Ein-
    druck der Liebe, die es empfängt, kein anderer Ausweg für seine Aggression bleibt
    als die Wendung nach Innen. Beim Verwahrlosten, der ohne Liebe erzogen wurde,
    entfällt die Spannung zwischen Ich und Über-Ich, seine ganze Aggression kann sich
    nach außen richten. Sieht man also von einem anzunehmenden konstitutionellen Faktor
    ab, so darf man sagen, das strenge Gewissen entstehe aus dem Zusammenwirken
    zweier Lebenseinflüsse, der Triebversagung, welche die Aggression entfesselt, und
    der Liebeserfahrung, welche diese Aggression nach innen wendet und dem Über-Ich
    überträgt.

  • S.

    99

    Kinde die Quelle des Schuldgefühls sein soll. Nun würde ich mich
    nicht verwundern, wenn ein Leser ärgerlich ausriefe: „Es ist also
    ganz gleichgültig, ob man den Vater umbringt oder nicht, ein
    Schuldgefühl bekommt man auf alle Fälle! Da darf man sich einige
    Zweifel erlauben. Entweder ist es falsch, daß das Schuldgefühl von
    unterdrückten Aggressionen herrührt, oder die ganze Geschichte
    von der Vatertötung ist ein Roman und die Urmenschen-
    kinder haben ihre Väter nicht häufiger umgebracht, als es die heutigen
    pflegen. Übrigens, wenn es kein Roman, sondern plausible Historie
    ist, so hätte man einen Fall, in dem das geschieht, was alle Welt
    erwartet, nämlich, daß man sich schuldig fühlt, weil man wirklich
    etwas, was nicht zu rechtfertigen ist, getan hat. Und für diesen
    Fall, der sich immerhin alle Tage ereignet, ist uns die Psycho-
    analyse die Erklärung schuldig geblieben.“

    Das ist wahr und soll nachgeholt werden. Es ist auch kein be-
    sonderes Geheimnis. Wenn man ein Schuldgefühl hat, nachdem
    und weil man etwas verbrochen hat, so sollte man dies Gefühl
    eher Reue nennen. Es bezieht sich nur auf eine Tat, setzt natürlich
    voraus, daß ein Gewissen, die Bereitschaft sich schuldig zu fühlen,
    bereits vor der Tat bestand. Eine solche Reue kann uns also nie
    dazu verhelfen, den Ursprung des Gewissens und des Schuldgefühls
    überhaupt zu finden. Der Hergang dieser alltäglichen Fälle ist ge-
    wöhnlich der, daß ein Triebbedürfnis die Stärke erworben hat, seine
    Befriedigung gegen das in seiner Stärke auch nur begrenzte Ge-
    wissen durchzusetzen, und daß mit der natürlichen Abschwächung
    des Bedürfnisses durch seine Befriedigung das frühere Kräftever-
    hältnis wiederhergestellt wird. Die Psychoanalyse tut also recht
    daran, den Fall des Schuldgefühls aus Reue von diesen Erörterungen
    auszuschließen, so häufig er auch vorkommt und so groß seine
    praktische Bedeutung auch ist.

    Aber wenn das menschliche Schuldgefühl auf die Tötung des
    Urvaters zurückgeht, das war doch ein Fall von „Reue“, und
    damals soll der Voraussetzung nach Gewissen und Schuldgefühl

  • S.

    100

    vor der Tat nicht bestanden haben? Woher kam in diesem Fall
    die Reue? Gewiß, dieser Fall muß uns das Geheimnis des Schuld-
    gefühls aufklären, unseren Verlegenheiten ein Ende machen. Und
    ich meine, er leistet es auch. Diese Reue war das Ergebnis der
    uranfänglichen Gefühlsambivalenz gegen den Vater, die Söhne
    haßten ihn, aber sie liebten ihn auch; nachdem der Haß durch
    die Aggression befriedigt war, kam in der Reue über die Tat die
    Liebe zum Vorschein, richtete durch Identifizierung mit dem Vater
    das Über-Ich auf, gab ihm die Macht des Vaters wie zur Be-
    strafung für die gegen ihn verübte Tat der Aggression, schuf die
    Einschränkungen, die eine Wiederholung der Tat verhüten sollten.
    Und da die Aggressionsneigung gegen den Vater sich in den fol-
    genden Geschlechtern wiederholte, blieb auch das Schuldgefühl be-
    stehen und verstärkte sich von neuem durch jede unterdrückte
    und dem Über-Ich übertragene Aggression. Nun, meine ich, er-
    fassen wir endlich zweierlei in voller Klarheit, den Anteil der Liebe
    an der Entstehung des Gewissens und die verhängnisvolle Unver-
    meidlichkeit des Schuldgefühls. Es ist wirklich nicht entscheidend,
    ob man den Vater getötet oder sich der Tat enthalten hat, man
    muß sich in beiden Fällen schuldig finden, denn das Schuldgefühl
    ist der Ausdruck des Ambivalenzkonflikts, des ewigen Kampfes
    zwischen dem Eros und dem Destruktions- oder Todestrieb. Dieser
    Konflikt wird angefacht, sobald den Menschen die Aufgabe des
    Zusammenlebens gestellt wird; solange diese Gemeinschaft nur die
    Form der Familie kennt, muß er sich im Ödipuskomplex äußern,
    das Gewissen einsetzen, das erste Schuldgefühl schaffen. Wenn eine
    Erweiterung dieser Gemeinschaft versucht wird, wird derselbe
    Konflikt in Formen, die von der Vergangenheit abhängig sind, fort-
    gesetzt, verstärkt und hat eine weitere Steigerung des Schuldgefühls
    zur Folge. Da die Kultur einem inneren erotischen Antrieb ge-
    horcht, der sie die Menschen zu einer innig verbundenen Masse
    vereinigen heißt, kann sie dies Ziel nur auf dem Wege einer immer
    wachsenden Verstärkung des Schuldgefühls erreichen. Was am

  • S.

    101

    Vater begonnen wurde, vollendet sich an der Masse. Ist die Kultur
    der notwendige Entwicklungsgang von der Familie zur Menschheit,
    so ist unabosbar mit ihr verbunden, als Folge des mitgeborenen
    Ambivalenzkonflikts, als Folge des ewigen Haders zwischen Liebe
    und Todesstreben, die Steigerung des Schuldgefühls vielleicht bis
    zu Höhen, die der Einzelne schwer erträglich findet. Man gedenkt
    der ergreifenden Anklage des großen Dichters gegen die „himm-
    lischen Mächte“:

    „Ihr führt in’s Leben uns hinein,
    Ihr laßt den Armen schuldig werden,
    Dann überlaßt Ihr ihn der Pein,
    Denn jede Schuld rächt sich auf Erden.“1)

    Und man darf wohl aufseufzen bei der Erkenntnis, daß es ein-
    zelnen Menschen gegeben ist, aus dem Wirbel der eigenen Gefühle
    die tiefsten Einsichten doch eigentlich mühelos heraufzuholen, zu
    denen wir anderen uns durch qualvolle Unsicherheit und rastloses
    Tasten den Weg zu bahnen haben.

    VIII

    Am Ende eines solchen Weges angelangt, muß der Autor seine
    Leser um Entschuldigung bitten, daß er ihnen kein geschickter
    Führer gewesen, ihnen das Erlebnis oder Strecken und beschwer-
    licher Umwege nicht erspart hat. Es ist kein Zweifel, daß man
    es besser machen kann. Ich will versuchen, nachträglich etwas gut-
    zumachen.

    Zunächst vermute ich bei den Lesern den Eindruck, daß die
    Erörterungen über das Schuldgefühl den Rahmen dieses Aufsatzes
    sprengen, indem sie zuviel Raum für sich einnehmen und ihren
    anderen Inhalt, mit dem sie nicht immer innig zusammenhängen,
    an den Rand drängen. Das mag den Aufbau der Abhandlung ge-
    stört haben, entspricht aber durchaus der Absicht, das Schuldgefühl

    1)Goethe, Lieder des Harfners in „Wilhelm Meister“.