Das Unglück in der Kultur1930-001/1929.01
  • S.

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    Dieser Kampf ist der wesentliche Inhalt des Lebens
    überhaupt und darum ist die Kulturentwicklung
    kurzweg zu bezeichnen als der Lebenskampf
    der Menschenart. Und diesen Streit der Giganten
    wollen die unsere Kinderfrauen beschwichtigen
    mit dem „Eiapopeia vom Himmel“!

    VII.

    Warum zeigen unsere Verwandten die Tiere
    keinen solchen Kulturkampf? O wir wissen
    es nicht. Sehr wahrscheinlich haben einige unter
    ihnen die Bienen, Ameisen, Termiten durch
    Jahrhunderttausende gerungen bis sie jene
    staatlichen Institutionen, jene Verteilung der
    Funktionen, jene Einschränkung der Individuen
    gefunden haben, die wir heute bei ihnen be=
    wundern. Kennzeichnend für unseren gegen=
    wärtigen Zustand ist es, daß unsere Empfindungen
    uns sagen, in keinem dieser Tierstaaten
    und in keiner der dort dem Einzelwesen
    zugeteilten Rollen würden wir uns glücklich
    schätzen. Bei anderen Tierarten mag es zum
    zeitweiligen Ausgleich zwischen den Einflüssen
    der Umwelt und den in ihnen sich bekämpfenden Trieben,
    somit zu einem Stillstand der Entwicklung
    gekommen sein. Beim Urmenschen mag ein
    neuer Vorstoß der Libido ein neuerliches Sträuben
    des Destruktionstriebes angefacht haben. Es ist
    da sehr viel zu fragen, worauf es noch keine
    Antwort giebt.
          Eine andere Frage liegt uns näher. Welcher Mittel
    bedient sich die Kultur um die ihr entgegenstehende
    Aggression zu hemmen, unschädlich zu machen,
    vielleicht auszuschalten? Einige solcher Methoden
    haben wir bereits kennen gelernt, die anschein-
    end wichtigste aber noch nicht. Wir können sie
    an der Entwicklungsgeschichte des Einzelnen
    studieren. Was geht mit ihm vor, um seine
    Aggressionslust unschädlich zu machen. Etwas sehr
    merkwürdiges, das wir nicht erraten hätten und
    das doch so nahe liegt. Die Aggression wird
    introjeziert, verinnerlicht, eigentlich aber dorthin
    zurückgeschickt, woher sie gekommen ist, also
    gegen das eigene Ich gewendet. Dort wird sie
    von einem Anteil des Ichs übernommen,
    das sich als Über-Ich dem übrigen entgegen=
    stellt, und nun als „Gewissen“ gegen das
    Ich dieselbe strenge Aggressionsbereitschaft
    ausübt, die das Ich gerne an anderen
    fremden Individuen befriedigt hätte. Die
    Spannung zwischen dem gestrengen Über-Ich und dem
    ihm unterworfenen Ich heißen wir Schuld=
    bewußtsein, sie äußert sich als Strafbedürfnis.
    Die Kultur bewältigt also die gefährliche Aggress-
    ionslust des Individuums, indem sie es schwächt,
    entwaffnet und durch eine Instanz in seinem Inneren
    wie durch eine Besatzung in der eroberten
    Stadt überwachen läßt.

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    Über die Entstehung des Schuldgefühls denkt
    der Analytiker anders als sonst die Psychologen;
    auch ihm ist es nicht leicht, darüber Rechenschaft zu geben.
    aber auch sie sind darüber nicht einig. Klar ist
    Wenn man fragt, wie kommt einer zu einem
    Schuldgefühl, erhält man eine Antwort, der man
    nicht widersprechen kann: Man fühlt sich schuldig
    (Fromme sagen: sündig), wenn man etwas getan
    hat, was man als „böse“ erkennt. Dann merkt man,
    wie wenig diese Antwort giebt. Vielleicht nach
    einigem Schwanken wird man hinzusetzen, auch
    wer dies Böse nicht getan hat, sondern bloß
    die Absicht, es zu tun, bei sich erkennt, kann
    sich für schuldig halten, und dann wird man
    die Frage aufwerfen, warum hier die Absicht
    der Ausführung gleich geachtet wird. Beide
    Fälle setzen aber voraus, daß man das Böse
    bereits als verwerflich, als von der Ausführung
    auszuschließen, erkannt hat. Wie kommt man zu
    dieser Entscheidung? Ein ursprüngliches, sozusagen
    natürliches Unterscheidungsvermögen für Gut
    und Böse darf man ablehnen. Das Böse ist
    oft gar nicht das dem Ich Schädliche oder Gefährliche
    im Gegenteil auch etwas, was ihm erwünscht ist,
    ihm Vergnügen bereitet. Darin zeigt sich
    also fremder Einfluß, dieser bestimmt, was Gut
    und Böse heißen soll. Da eigene Empfindung
    den Menschen nicht auf denselben Weg geführt
    hatte, muß er ein Motiv haben, sich diesem
    fremden Einfluß zu unterwerfen. Es ist in seiner Hilflosig=
    keit und Abhängigkeit von anderen leicht zu
    entdecken, kann am besten als Angst vor dem
    Liebesverlust bezeichnet werden. Verliert er
    die Liebe des anderen, von dem er so abhängig
    ist, so büßt er auch den Schutz vor mancherlei
    Gefahren ein, setzt sich vor allem der Gefahr
    aus, daß dieser Übermächtige ihm in der
    Form der Bestrafung seine Überlegenheit
    erweist. Das Böse ist also anfänglich dasjenige,
    wofür man mit Liebesverlust bedroht wird,
    aus Angst vor diesem Verlust muß man
    es vermeiden. Darum macht es auch wenig
    aus, ob man das Böse bereits getan hat
    oder es erst tun will; in beiden Fällen
    tritt die Gefahr erst ein, wenn die
    Autorität es entdeckt, und sie würde
    sich in beiden Fällen ähnlich benehmen.
          Man heißt diesen Zustand „schlechtes Gewissen“,
    aber eigentlich verdient er diesen
    Namen nicht, denn auf dieser Stufe ist das
    Schuldbewußtsein offenbar nur Angst vor
    dem Liebesverlust, „soziale“ Angst. Beim
    kleinen Kind kann es niemals etwas
    anderes sein, aber auch bei vielen Er-
    wachsenen ändert sich nicht mehr daran,

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    als daß an Stelle des Vaters oder beider Eltern die
    größere menschliche Gemeinschaft tritt. Darum gestatten
    sie sich regelmäßig das Böse, das ihnen Annehm-
    lichkeiten verspricht, auszuführen, wenn sie nur
    sicher sind, daß die Autorität nichts davon erfährt
    oder ihnen nichts anhaben kann und ihre Angst
    gilt allein der Entdeckung. Mit diesem Zustand
    hat die Gesellschaft unserer Tage im Allge=
    meinen zu rechnen.
          Eine große Änderung tritt erst ein, wenn die
    Autorität durch die Aufrichtung eines Überichs
    verinnerlicht wird. Damit werden die Gewissens=
    phänomene auf eine neue Stufe gehoben, im
    Grunde sollte man erst jetzt von Gewissen
    und Schuldgefühl sprechen.x) Jetzt entfällt auch
    __________________________________________________
    x) daß in dieser so übersichtlichen Darstellung
    scharf getrennt wird, was sich in Wirklichkeit
    in fließenden Übergängen vollzieht, daß es
    sich nicht um die Existenz eines Überichs allein
    sondern um dessen relative Stärke und
    Einflußsphäre handelt, wird jeder Einsichtige
    verstehen und in Rechnung bringen. Alles bis=
    herige über Gewissen und Schuld ist ja all=
    gemein bekannt und nahezu unbestritten.
    die Angst vor dem Entdecktwerden, dann und
    vollends der Unterschied zwischen Böses-tun
    und Böses-wollen, denn vor dem Über-ich
    kann sich nichts verbergen, auch Gedanken
    nicht. Der reale Ernst der Situation ist
    allerdings vergangen, denn die neue
    Autorität, das Über-ich, hat unseres Wissens
    kein Motiv, das Ich, mit dem es innig
    zusammengehört, zu mißhandeln. Aber der
    Einfluß der Genese, der das Vergangene und
    Überwundene weiterleben läßt, äußert sich
    darin, daß es im Grunde so bleibt wie es zu
    Anfang war. Das Über-ich peinigt das sündige
    Ich mit den nämlichen Angstempfindungen und
    lauert auf Gelegenheiten, es von der Außen-
    welt bestrafen zu lassen.
          Auf dieser zweiten Entwicklungsstufe zeigt
    das Gewissen eine Eigentümlichkeit, die
    der ersten fremd war, und die nicht
    mehr leicht zu erklären ist. Es benimmt
    sich nämlich umso strenger und mißtrauischer
    je tugendhafter der Mensch ist, sodaß am
    Ende gerade die, es in der Heiligkeit
    am weitesten gebracht, sich der ärgsten
    Sündhaftigkeit beschuldigen. Die Tugend
    büßt dabei ein Stück des ihr zugesagten
    Lohnes ein, das gefügige und enthaltsame
    Ich genießt nicht das Vertrauen seines
    Mentors, bemüht sich, wie es scheint ver=
    geblich, es zu erwerben. Nun wird man

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    bereit sein einzuwenden: das seien künstlich zurecht
    gemachte Schwierigkeiten. Das strengere und wachsamere
    Gewissen sei eben der ihn kennzeichnende Zug
    des sittlichen Menschen, und wenn die Heiligen
    sich für Sünder ausgeben, so täten sie es nicht
    mit Unrecht unter Berufung auf die Versuchungen
    zur Triebbefriedigung, denen sie in besonders
    hohem Maße ausgesetzt sind, da Versuchungen
    bekanntlich durch beständige Versagung nur wachsen,
    während sie bei gelegentlicher Befriedigung
    wenigstens zeitweilig nachlassen. Eine andere
    Tatsache des an Problemen so reichen Gebiets
    der Ethik ist die, daß Mißgeschick, also äußere
    Versagung, die Macht des Gewissens im
    Überich so sehr fördert. Solange es dem
    Menschen gut geht, ist auch sein Gewissen
    milde und läßt dem Ich allerlei angehen; wenn
    ihn ein Unglück getroffen hat, hält er Einkehr
    in sich, erkennt seine Sündhaftigkeit, steigert
    seine Gewissensansprüche, legt sich Enthaltungen
    auf und bestraft sich durch Bußen.x) Ganze
    __________________________________________________
    x) Diese Förderung der Moral durch Mißgeschick
    behandelt Mark Twain in einer köstlichen
    kleinen Geschichte: The first melon I ever
    stole. Diese erste Melone ist zufällig unreif.
    H Völker haben sich ebenso benommen und
    benehmen sich noch immer so.x) Aber dies
    __________________________________________________
    x) Eine bestimmte Haltung im Verfassen von
    Völkern nach einem großen nationalen
    Unglück kann noch später verständlich gemacht
    werden.
    erklärt sich bequem aus der ursprünglichsten
    infantilen Stufe des Gewissens, die also nicht
    nach der Introjektion in's Überich nicht verlassen
    wird, sondern neben und hinter ihr fortbesteht.
    Das Schicksal wird als Ersatz der Elterninstanz ange=
    sehen, wenn man Unglück hat, bedeutet es, daß
    man von dieser höchsten Macht nicht mehr ge=
    liebt wird, und von diesem Liebesverlust bedroht
    beugt man sich von Neuem vor der Eltern=
    vertretung im Überich, die man im Glück
    vernachlässigen wollte. Das wird besonders
    deutlich, wenn man in streng religiösem Sinne
    im Schicksal nur den Ausdruck des göttlichen
    Willens erkennt. Das Volk Israel hatte sich
    für Gottes bevorzugtes Kind gehalten, und als
    der große Vater Unglück über Unglück
    über dies sein Volk hereinbrechen ließ,
    wurde es nicht etwa irre an dieser Be=
    ziehung oder zweifelte an Gottes Macht und
    Gerechtigkeit, sondern es erzeugte die

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    Propheten, die ihm seine Sündhaftigkeit vorhielten,
    und schuf aus seinem Schuldbewußtsein die über=
    strengen Vorschriften einer Priesterreligion.
    Es ist merkwürdig, wie anders sich der Primitive
    benimmt! Wenn er Unglück gehabt hat, gibt
    er nicht sich die Schuld, sondern dem Fetisch,
    der offenbar seine Schuldigkeit nicht getan
    hat, und verprügelt ihn, anstatt sich selbst zu
    bestrafen.
          Wir kennen also zwei Ursprünge des Schuldgefühls,
    den aus der Angst vor der Autorität und
    den späteren aus der Angst vor dem Überich.
    Das erstere zwingt dazu, auf Triebbefriedigungen
    zu verzichten, das andere drängt, da man den
    Fortbestand der verbotenen Wünsche vor dem
    Überich nicht verbergen kann, außerdem
    zur Bestrafung. Wir haben auch gehört, wie
    man die Strenge des Überichs, also die
    Gewissensforderung verstehen kann. Sie setzt
    einfach die Strenge der äußeren Autorität,
    die von ihr abgelöst und teilweise ersetzt
    wird, fort. Wir sehen nun, in welcher Be=
    ziehung der Triebverzicht zum Schuld=
    bewußtsein steht. Zuerst Ursprünglich ist ja der Trieb=
    verzicht die Folge der Angst vor der äußeren Autorität;
    man verzichtet auf Befriedigungen, um deren
    Liebe nicht zu verlieren. Hat man diesen
    Verzicht geleistet, so ist man sozusagen mit
    ihr quitt, es sollte kein Schuldgefühl erübrigen.
    Anders ist es im Falle der Angst vor dem
    Überich. Hier hilft der Triebverzicht nicht
    genug, denn der Wunsch bleibt bestehen
    und läßt sich vor dem Überich nicht
    verheimlichen. Es wird also trotz des erfolgten
    Verzichts ein Schuldgefühl zustande kommen,
    und dies ist ein großer ökonomischer
    Nachteil der Überich-Einsetzung, wie
    man sagen kann, der Gewissensbildung.
    Der Triebverzicht hat nun keine voll befreiende
    Wirkung mehr, die tugendhafte Enthaltung
    wird durch diese nicht mehr mit der Sicherung der
    Liebe gelohnt, für ein drohendes äußeres
    Unglück – Liebesverlust und Strafe von
    Seiten der äußeren Autorität – hat
    man ein andauerndes inneres Un=
    glück, die Spannung des Schuldbewußtseins,
    eingetauscht.

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    Diese Verhältnisse sind so verwickelt und zugleich
    so wichtig, daß ich sie trotz der Gefahren der
    Wiederholung noch von anderer Seite angreifen
    möchte. Die zeitliche Reihenfolge wäre also die:
    zunächst Triebverzicht infolge der Angst vor der
    Aggression der äußeren Autorität, – darauf
    läuft ja die Angst vor dem Liebesverlust
    hinaus, die Liebe schützt vor dieser Aggression
    der Strafe, – dann Aufrichtung der inneren
    Autorität, Triebverzicht infolge der Angst vor ihr,
    Gewissensangst. Im zweiten Falle Gleichwertung
    von böser Tat und böser Absicht, daher Schuldbe=
    wußtsein, Strafbedürfnis. Die Aggression
    des Gewissens konserviert die Aggression der
    Autorität. Soweit ist es wol klar geworden,
    aber wo bleibt Raum für den das Gewissen
    verstärkenden Einfluß des Unglücks, (des von
    außen auferlegten Verzichts), für die außer-
    ordentliche Strenge des Gewissens bei den
    Besten und Fügsamsten? Wir haben beide Besonder=
    heiten des Gewissens bereits erklärt, aber
    wahrscheinlich den Eindruck übrig behalten,
    daß diese Erklärungen nicht bis zum Grunde
    reichen, einen Rest unerklärt lassen. Und hier
    greift endlich eine Idee ein, die durchaus
    der Psychoanalyse eigen und dem gewöhnlichen
    Denken der Menschen fremd ist. Sie ist von
    solcher Art, daß sie uns verstehen läßt, wie
    uns der Gegenstand so verworren und undurch=
    sichtig erscheinen mußte. Sie sagt nämlich,
    anfangs ist zwar das Gewissen (richtiger: die
    Angst, die später Gewissen wird) Ursache des
    Triebverzichts, aber später kehrt sich das Ver=
    hältnis um. Jeder Triebverzicht wird nun
    eine dynamische Quelle des Gewissens, jeder
    neue Verzicht steigert dessen Strenge und
    Intoleranz, und wenn wir es nur mit der
    uns bekannten Entstehungsgeschichte des
    Gewissens besser in Einklang bringen
    könnten, wären wir versucht, uns zu dem
    paradoxen Satz zu bekennen: Das Gewissen
    ist die Folge des Triebverzichts; oder: der
    (uns von außen auferlegte) Triebverzicht
    schafft das Gewissen, das dann weiteren
    Triebverzicht fordert.
          Eigentlich ist der Widerspruch dieses Satzes gegen
    die gegebene Genese des Gewissens nicht so groß,
    und wir sehen einen Weg, ihn weiter
    zu verringern. Greifen wir zum Zwecke
    leichteren Darstellung das Beispiel der Aggress=
    ionstriebes heraus und nehmen wir an, es

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    handle sich in diesen Verhältnissen immer um
    Aggressionsverzicht. Dies soll natürlich nur eine
    vorläufige Annahme sein. Die Wirkung des
    Triebverzichts auf das Gewissen geht dann so vor
    sich, daß jedes Stück Aggression, dessen Befriedig-
    ung wir unterlassen, vom Überich übernommen
    wird und dessen Aggression (gegen das Ich) steigert.
    Es stimmt dazu nicht recht, daß die ursprüngliche
    Aggression des Gewissens die fortgesetzte Strenge
    der äußeren Autorität ist, also mit Verzicht
    nichts zu tun hat. Diese Unstimmigkeit
    bringen wir aber zum Schwinden, wenn
    wir für diese erste Aggressionsausstattung des
    Überichs eine andere Ableitung annehmen.
    Gegen die Autorität, welche das Kind an den ersten
    aber auch bedeutsamsten Befriedigungen verhindert,
    muß sich bei diesem ein erhebliches Maß von
    Aggressionsneigung entwickelt haben, gleichgiltig,
    welcher Art die geforderten Triebversagungen
    waren. Notgedrungen mußte das Kind auf die
    Befriedigung dieser rachsüchtigen Aggression ver=
    zichten. Es hilft sich aus dieser schwierigen öko=
    nomischen Situation auf dem Wege bekannter
    Mechanismen, indem es diese unangreifbare
    Autorität durch Identifizierung in sich aufnimmt, die
    nun das Überich wird und all die Aggression
    gewiß in den Besitz gerät die man gern all der Aggression, die das Kind
    gegen sie ausgeübt hätte. War schon Anders
    ausgedrückt Das Ich muß sich mit der traurigen Rolle der so
    erniedrigten Autorität – des Vaters – begnügen.
    Es ist eine der Umkehrung der Situation wie
    so häufig. „Wenn ich der Vater wäre, und du
    das Kind, ich würde dich schlecht behandeln.“ Die
    Beziehung zwischen Überich und Ich ist die durch
    den Wunsch entstellte Wiederkehr realer Be=
    ziehungen zwischen dem noch ungeteilten Ich und
    einem äußeren Objekt. Auch das ist typisch. Der wesentliche Unter=
    schied aber ist, daß die ursprüngliche Strenge
    des Überichs nicht die – oder nicht so sehr – ist, die man von ihm erfahren hat
    oder die man ihm zumutet, sondern die
    eigene Aggression gegen ihn vertritt. Wenn
    das zutrifft, darf man wirklich behaupten,
    das Gewissen sei im von Anfang entstanden
    durch die Unterdrückung einer Aggression
    und verstärke sich im weiteren Verlauf
    durch neue solche Unterdrückungen.
          Welche der beiden Auffassungen hat
    nun Recht? Die frühere, die uns genetisch
    so unanfechtbar erschien, oder die spätere
    neuere, welche die Theorie in so will=
    kommener Weise abrundet? Offenbar

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    auch nach dem Zeugnis der direkten Beobachtung – sind
    beides berechtigt. Sie widerstreiten einander nicht,
    treffen sogar an einer Stelle zusammen, denn
    die rachsüchtige Aggression des Kindes wird durch das
    Maß der strafenden Aggression, die er vom
    Vater erwartet, mitbestimmt werden. Die Erfahr-
    ung aber lehrt, daß die Strenge des Überichs das
    ein Kind entwickelt, keineswegs die Strenge
    der Behandlung, die es selbst erfahren hat, wieder-
    gibt. Sie erscheint unabhängig von ihr, bei sehr
    milder Erziehung kann ein Kind ein sehr strenges
    Gewissen bekommen. Doch wäre es auch unrichtig
    wollte man diese Unabhängigkeit über
    übertreiben; es ist nicht schwer, sich zu überzeugen,
    daß die Strenge der Erziehung auch auf
    die Bildung des kindlichen Überichs einen
    starken Einfluß übt. Es kommt darauf hinaus,
    daß bei der Bildung des Überichs und Entsteh-
    ung des Gewissens mitgebrachte konstitutionelle
    Faktoren und Einflüsse des Milieus, der
    realen Umgebung zusammenwirken, und das
    ist keineswegs befremdend, sondern die
    allgemeine aetiologische Bedingung all solcher
    Vorgänge.
          Man kann auch sagen, wenn das Kind auf die
    ersten großen Triebversagungen mit überstarker
    Aggression und entsprechender Strenge des
    Überichs reagiert, folgt es dabei einem phylo-
    genetischen Vorbild und setzt sich über die
    aktuell gerechtfertigte Entgegnung hinaus, denn
    der Vater der Urzeit war gewiß fürchterlich
    und ihm durfte man das äußerste Maß von
    Aggression zumuten. Die Unterschiede der beiden
    Auffassungen von der Genese des Gewissens ver-
    ringern sich also noch mehr, wenn man
    von der individuellen zur phylogenetischen Ent-
    wicklungsgeschichte übergeht. Dafür zeigt sich
    ein neuer bedeutsamer Unterschied in
    diesen beiden Vorgängen. Wir können
    nicht über die Annahme hinaus, daß das
    Schuldgefühl der Menschheit aus dem Oedipus-
    komplex stammt, bei der Tötung des
    Vaters durch die Brüdervereinigung erworben
    wurde. Damals wurde eine Aggression nicht
    unterdrückt, sondern ausgeführt, dieselbe
    Aggression, deren Unterdrückung beim
    Kinde die Quelle des Schuldgefühls sein
    soll. Nun würde ich mich nicht verwundern,
    wenn ein Leser ärgerlich ausriefe: Es ist
    also ganz gleichgiltig, ob man den Vater
    umbringt oder nicht, ein Schuldgefühl
    bekommt man auf alle Fälle! Da
    darf man sich einige Zweifel erlauben,

  • S.

    60

    Entweder ist es falsch, daß das Schuldgefühl von unter-
    drückten Aggressionen herrührt oder die ganze
    Geschichte von der Vaterabtötung ist ein
    Roman und die Urmenschenkinder haben
    ihre Väter nicht häufiger umgebracht als
    es die heutigen zu tun pflegen. Übrigens, wenn
    es kein Roman, sondern plausible Historie
    ist, so hätte man einen Fall, in dem das
    geschieht, was alle Welt erwartet, nämlich
    daß man sich schuldig fühlt, weil man wirklich
    etwas, was nicht zu rechtfertigen ist, getan
    hat. Und für diesen Fall, der sich immerhin
    alle Tage ereignet, ist uns die Psychoanalyse
    die Erklärung schuldig geblieben.
          Das ist wahr und soll nachgeholt werden. Es
    ist auch kein besonderes Geheimnis. Wenn
    man ein Schuldgefühl hat, nachdem und weil
    man was verbrochen hat, so sollte man dies
    Gefühl eher Reue nennen. Es bezieht sich
    nur auf eine Tat, setzt natürlich voraus,
    daß man ein Gewissen, die Bereitschaft
    sich schuldig zu fühlen, bereits vor der
    Tat bestand. Eine solche Reue kann uns
    also nie dazu verhelfen, den Ursprung
    des Gewissens überhaupt zu finden. Der
    Hergang dieser alltäglichen Fälle ist ge-
    wöhnlich, daß ein Triebbedürfnis die
    Stärke erworben hat, sich seine Befried-
    igung gegen das in seiner Stärke auch
    nur begrenzte Gewissen durchzusetzen,
    und daß mit der natürlichen Abschwächung
    des Bedürfnisses durch seine Befriedigung
    das frühere Kräfteverhältnis wieder herge-
    stellt wird. Die Psychoanalyse tut also
    recht, wenn sie den Fall des Schuldgefühls
    aus Reue von diesen Erörterungen auszu-
    schließen, so häufig er vorkommt und so groß
    seine praktische Bedeutung ist.
          Aber wenn das menschliche Schuldgefühl auf
    die Tötung des Urvaters zurückgeht, das war
    doch ein Fall von „Reue“ und damals soll
    der Voraussetzung nach Gewissen und Schuld-
    gefühl vor der Tat nicht bestanden haben?
    Woher kam in diesem Fall die Reue? Gewiß,
    dieser Fall muß uns das Geheimnis des Schuld-
    gefühls aufklären, unseren Verlegenheiten
    ein Ende machen. Und ich meine, er leistet
    es auch. Diese Reue war das Ergebnis der
    uranfänglichen Gefühlsambivalenz gegen den
    Vater, die Söhne haßten ihn, aber sie
    liebten ihn auch; nachdem der Haß durch
    die Aggression befriedigt war, kam in der

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    61

    Reue über die Tat die Liebe zum Vorschein, richtete
    durch Identifizierung mit dem Vater das Überich
    auf, gab ihm die Macht des Vaters, wie zur Bestraf-
    ung für die gegen ihn verübte Tat der Aggression,
    schuf die Einschränkungen, die eine Wiederholung
    der Tat verhüten sollten. Und da die Aggress-
    ionsneigung gegen den Vater sich in den
    folgenden Geschlechtern wiederholte, blieb
    auch das Schuldgefühl bestehen und verstärkte
    sich von Neuem durch jede unterdrückte
    und dem Überich übertragene Aggression.
    Nun meine ich, erfassen wir endlich zweierlei
    in voller Klarheit, den Anteil der Liebe
    an der Entstehung des Gewissens und die
    verhängnisvolle Unvermeidlichkeit des Schuld-
    gefühls. Es ist wirklich nicht entscheidend, ob man
    den Vater getötet oder sich der Tat ent-
    halten hat, man muß sich in beiden Fällen
    schuldig finden, denn das Schuldgefühl ist
    der Ausdruck des Ambivalenz-Konflikts, des
    ewigen Kampfes zwischen dem Eros und dem
    Destruktions- oder Todestrieb. Dieser Konflikt
    wird angefacht, sobald den Menschen die Auf-
    gabe des Zusammenlebens gestellt wird,
    solange diese Gemeinschaft nur die Form der
    Familie kennt, muß er sich im Oedipus-Komplex
    äußern, das Gewissen einsetzen, das
    erste Schuldgefühl schaffen. Wenn eine Erweiterung
    dieser Gemeinschaft versucht wird, wird derselbe
    Konflikt in Formen, die von der Vergangen-
    heit abhängig sind, fortgesetzt, verstärkt und
    hat eine weitere Steigerung des Schuldgefühls
    zur Folge. Da die Kultur einem inneren
    erotischen Antrieb gehorcht, der sie die Menschen
    zu einer innig verbundenen Masse vereinigen heißt,
    kann sie dies Ziel nicht auf andere Wege
    denn der immer wachsenden Verstärkung des
    Schuldgefühls erreichen. Was am Vater be-
    gonnen wurde, vollendet sich an der
    Masse. Ist die Kultur der notwendige
    Entwicklungsgang von der Familie zur
    Menschheit, so ist unablösbar
    mit ihr verbunden, als Folge des mitge-
    borenen Ambivalenz-Konflikts, als Folge
    des ewigen Haders zwischen Liebe und
    Todesstreben, die Steigerung des Schuldgefühls
    vielleicht bis zu Höhen, die der Einzelne
    schwer erträglich findet. Man gedenkt
    der ergreifenden Anklage des großen
    Dichters gegen die „himmlischen Mächte“:
            „Ihr führt in's Leben ihn hinein,
            Ihr laßt den Armen schuldig werden
            Dann überlaßt Ihr ihn der Pein,
            Denn jede Schuld rächt sich auf Erden

  • S.

    62

    Und man darf wol aufseufzen bei der Er-
    kenntnis, daß es einzelnen Menschen gegeben
    ist, aus dem Wirbel der eigenen Gefühle
    die tiefsten Einsichten doch eigentlich mühelos
    heraufzuholen, zu denen wir Anderen uns
    durch qualvolle Unsicherheit und
    rastloses Tasten die Bahnen haben.
     

    VIII

    Am Ende eines solchen Weges angelangt,
    muß der Autor seine Leser um Verzeihung
    bitten, daß er ihnen kein geschickterer
    Führer gewesen, ihnen die Erlebnisse der
    Fahrt durch schwerfällige Umwege nicht
    erspart hat. Er ist sich bewußt, daß man
    es besser machen kann, er will versuchen,
    nachträglich etwas gut zu machen.
    Zunächst, er meinte, es sei von den Lesern den Ein-
    druck, als ob die Erörterungen über das Schuldgefühl
    den Rahmen dieses Aufsatzes sprengen, und um
    so zuviel Platz für sich einnehmen, und
    ihren anderen Inhalt, mit dem sie nicht
    immer innig zusammenhängen, an den Rand
    drängen. Das mag den Aufbau stören, der
    Absicht des Autors entspricht es aber; das wichtigste
    Problem der Kulturentwicklung hinzustellen
    und darzutun, daß der Preis für den Kultur-
    fortschritt in Schuldgefühlen gezahlt wird. x)
          Was an dieser Satz, dem sich als Ergebnis unserer
    Untersuchung noch befremdend klingt, läßt
    sich wahrscheinlich auf das ganz endbare, nach
    undurchsichtige Einverständnis des
    Schuldgefühls mit unserem Bewußtsein zurück-
    führen. In den gemeinen uns als
    normal geltenden Fällen von Reue
    macht es sich dem Bewußtsein deutlich genug
    wahrnehmbar, wir pflegen auch anstatt
    „Schuldgefühl“ „Schuldbewußtsein“
    zu sagen. Aus dem Studium der Neurosen
    haben wir von der Existenz des Normale
    nichts zum Vorschein, es wird wertvolle
    Verhältnisse bei den Unterbewußten
    kennen gelernt, es entzieht sich der
    Wahrnehmung, wir können nur seine
    Äußerungen beobachten. Aber die Neurose
    läßt in den meisten Fällen erkennen.
    und Formen unbewußt, es bleibt so
    völlig unbewußt ohne darum gering-
    fügigeren Wirkungen zu äußern. Die