• S.

    [Sigmund Freud, Wien, 11.4.1918]

    Indem ich die Verfügung über die Budapester Stiftung 
    (v. Freund‑Barczy) zu Gunsten der Psychoanalyse übernehme, unter-
    breite ich den nächsten Freunden und Mitarbeitern die nachstehenden 
    Bestimmungen, von denen ich mich in dieser Funktion leiten lassen will.

    1. Ich werde diese Stiftung (Fond und Erträgnis) verwenden:
      1. zur Sicherstellung und zum Ausbau der von mir herausgegebenen psychoanalytischen Zeitschriften,
      2. zur Förderung der nicht periodischen psychoanalytischen Literatur, 
      3. zur Begünstigung aller Maßnahmen, welche das Interesse für die 
        Analyse in weiteren Kreisen steigern können (Versammlungen, Vorträge, 
        Reisen);
      4. zur Unterstützung einzelner Personen, deren Tätigkeit für die 
        Psychoanalyse bedeutsam geworden ist. 
        Die Reihenfolge, in der diese Absichten aufgeführt sind, soll gleich-
        zeitig die Rangordnung darstellen, nach welcher die Mittel der Stif-
        tungung ihrer Verwendung zugeführt werden.
    2. Ich halte mich bei der Verwendung dieses Fonds für verantwortlich 
      gegen ein Komite, das aus den Herren:

      Dr. K. Abraham.............................. Berlin-Allenstein

      Dr. S. Ferenczi............................... Budapest

      Dr. Anton v. Freund....................... Budapest

      Dr. Ernest Jones............................. London

      Dr. Otto Rank................................. Wien

      Dr. Hanns Sachs............................. [Wien]

      besteht, und werde bei prinzipiell wichtigen oder sonst beträchtli-
      chen Verausgabungen die Meinungsäußerung dieses Komitees einholen.

    3. Zur Erleichterung meiner Entschließungen kann ich mir zeitweilig 
      gestatten, dieses Komitee durch mindestes drei seiner Mitglieder zu 
      ersetzen. Wenn dasselbe ein neues Mitglied kooptieren sollte, so tritt 
      das neue Mitglied durch seine Aufnahme selbst auch in diese Rechte 
      gegen mich und die Stiftung ein.
  • S.

    4.) Ich verpflichte mich, Anregungen und Vorschläge, die von einem der 
    Mitglieder des Komitees in Betreff der Stiftung oder der Verwendung 
    ihrer Mittel gemacht werden, in Erwägung zu ziehen und dem Gutach-
    ten von mindestens zwei anderen Mitgliedern vorzule- gen.

    5.) Im Falle meines Ablebens oder einer sonstwie bedingten Einstel-
    lung meiner Tätigkeit für die Psychoanalyse, nehmen die Personen, 
    die in jenem Zeitpunkt das Komite zusammensetzen werden, die Ver-
    fügung über die Stiftung und ihre Unternehmungen an sich.

    6.) Ich bitte Herrn Dr. v. Freund, mich in der Verwaltung der Stiftung 
    als Sekretär und Herrn Dr. Rank mich als Schriftführer zu unter-
    stützen. Der Sekretär soll die Anlage und Ausgabe der Geldmittel 
    besorgen, der Schriftführer die Aufzeichnungen machen, welche für 
    einen zeitweise zu erstattenden Rechenschaftsbericht an das Komite 
    erfordert werden.

    Ich sende eine gleiche Abschrift dieses Status an jedes (erreichbare) 
    Mitglied des Komites und bitte den Empfänger um freundliche Mitteilung 
    seiner Form und Inhalt betreffenden Abänderungsvorschläge. Nach erziel-
    ter Einigung wird das Statut als giltig erklärt.

    Wien, am 4. November 1918.