• S.

    11.4.1918/W

    Indem ich die Verfügung über die Budapester Stiftung (v. Freund– Barczy3) zu Gunsten der Psychoanalyse übernehme, unterbreite ich den nächsten Freunden und Mitarbeitern die nachstehenden Bestimmungen, von denen ich mich in dieser Funktion leiten lassen will.

    1. Ich werde diese Stiftung (Fond und Erträgnis) verwenden:
      1. zur Sicherstellung und zum Ausbau der von mir herausgegebenen psychoanalytischen Zeitschriften,
      2. zur Förderung der nicht periodischen psychoanalytischen Literatur, 
      3. zur Begünstigung aller Maßnahmen, welche das Interesse für die Analyse in weiteren Kreisen steigern können (Versammlungen, Vor- träge, Reisen);
      4. zur Unterstützung einzelner Personen, deren Tätigkeit für die Psychoanalyse bedeutsam geworden ist. Die Reihenfolge, in der diese Absichten aufgeführt sind, soll gleichzeitig die Rangordnung darstellen, nach welcher die Mittel der Stif- tung ihrer Verwendung zugeführt werden.
    2. Ich halte mich bei der Verwendung dieses Fonds für verantwort- lich gegen ein Komitee, das aus den Herren:

      Dr. K. Abraham.............................. Berlin-Allenstein

      Dr. S. Ferenczi............................... Budapest

      Dr. Anton v. Freund....................... Budapest

      Dr. Ernest Jones............................. London

      Dr. Otto Rank................................. Wien

      Dr. Hanns Sachs............................. Wien

      besteht, und werde bei prinzipiell wichtigen oder sonst beträchtlichen Verausgabungen die Meinungsäußerung dieses Komitees einholen.

    3. Zur Erleichterung meiner Entschließungen kann ich mir zeitweilig gestatten, dieses Komitee durch mindestes drei seiner Mitglieder zu ersetzen. Wenn dasselbe ein neues Mitglied kooptieren sollte, so tritt das neue Mitglied durch seine Aufnahme selbst auch in diese Rechte gegen mich und die Stiftung ein.

       

  • S.
    1. Ich verpflichte mich, Anregungen und Vorschläge, die von einem der Mitglieder des Komitees in Betreff der Stiftung oder der Ver- wendung ihrer Mittel gemacht werden, in Erwägung zu ziehen und dem Gutachten von mindestens zwei anderen Mitgliedern vorzule- gen.
    2. Im Falle meines Ablebens oder einer sonstwie bedingten Einstel- lung meiner Tätigkeit für die Psychoanalyse, nehmen die Personen, die in jenem Zeitpunkt das Komitee zusammensetzen werden, die Verfügung über die Stiftung und ihre Unternehmungen an sich.
    3. Ich bitte Herrn Dr. v. Freund, mich in der Verwaltung der Stif- tung als Sekretär und Herrn Dr. Rank mich als Schriftführer zu unter- stützen. Der Sekretär soll die Anlage und Ausgabe der Geldmittel be- sorgen, der Schriftführer die Aufzeichnungen machen, welche für einen zeitweise zu erstattenden Rechenschaftsbericht an das Komitee erfordert werden.

      Ich sende eine gleiche Abschrift dieses Status an jedes (erreichbare) Mit- glied des Komitees und bitte den Empfänger um freundliche Mitteilung seiner Form und Inhalt betreffenden Abänderungsvorschläge. Nach er- zielter Einigung wird das Statut als giltig erklärt.

      Wien, am 4. November 1918